Vollkasko Motorrad: Auf den Punkt gebracht
- Für ein neues, seltenes oder geleastes Motorrad ist eine Vollkasko sinnvoll. Auch für Vielfahrer lohnt sich der Rundumschutz.
- Je nach Versicherer zahlen Sie jährlich ab 50 Euro für eine Motorradversicherung mit Vollkasko. Mit jedem unfallfreien Jahr reduzieren sich Ihre Motorrad-Vollkasko-Kosten.
- Die Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad deckt alle Teilkasko-Leistungen ab. Zusätzlich greift sie bei Vandalismus und selbst verschuldeten Schäden an Ihrem Bike.
- Wer seine Motorrad-Vollkasko kündigen möchte, beendet den Vertrag spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung.
Motorrad-Vollkaskoversicherung: Leistungen

Eine Vollkasko für Ihr Motorrad bietet umfassendere Leistungen als Kfz-Haftpflicht und Motorrad-Teilkasko. Sie greift bei…
Die Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad übernimmt außerdem Teilkaskoschäden, die durch Fremdeinwirkung entstehen. Sie leistet zum Beispiel bei Schäden durch:
Fest ein- und angebaute Motorradteile sind mitversichert
Smartphone, Navi & Co. sind bei Motorrad-Vollkasko nicht mitversichert
Bewegliche Gegenstände (z.B. Gepäckstücke, mobiles Navigationsgerät, Smartphone) schützt die Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad nicht. Der Helm ist in der Regel mitversichert, wenn Sie ihn zum Beispiel mit einem Helmschloss am Bike befestigen oder ihn ordnungsgemäß am Kopf tragen.
Motorrad-Vollkasko auch für Quads, Trikes und Leichtkrafträder
Bei vielen Versicherern schließen Sie für folgende Fahrzeugtypen eine Motorradversicherung ab:
- Quad: kleines Kraftfahrzeug mit vier Rädern. Für Modelle über 50 ccm Hubraum sind ein amtliches Kfz-Kennzeichen und eine Motorradversicherung Pflicht.
- Trike: Kraftfahrzeug mit einem Rad vorne und zwei Rädern an der Hinterachse. Für Trikes ab 51 ccm ist meist eine Motorradversicherung notwendig.
- Leichtkraftrad/Leichtkraftroller: Zweiräder bis 125 ccm, die oft wie Roller aussehen, aber höhere PS-Leistungen erzielen. Statt eines Versicherungskennzeichen ist für 125er-Bikes ein reguläres Nummernschild und eine Motorradversicherung erforderlich.
Ob Kfz-Versicherungen zwischen Quad, Motorrad und Co. unterscheiden, variiert je nach Anbieter. Für Trikes oder Leichtkrafträder mit 80 bis 125 ccm Hubraum gibt es oft Sondertarife, die günstiger als reguläre Motorradpolicen sind.
Greift die Motorrad-Vollkasko bei Fahrlässigkeit?
Grob fahrlässig handeln Sie zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrer Maschine wissentlich eine rote Ampel überfahren und einen Verkehrsunfall verschulden. Viele Kfz-Versicherer zahlen in diesem Fall nicht oder nur teilweise für entstandene Schäden. Voll abgesichert sind Sie nur, wenn Ihre Motorradversicherung in den Vertragsbedingungen ausdrücklich auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet.
Aber: Steigen Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss auf Ihr Motorrad, besteht kein Versicherungsschutz. Auch wenn Sie Ihr Bike vorsätzlich beschädigen, übernimmt die Motorrad-Vollkaskoversicherung keine Kosten.
Auch im Ausland mit der Motorrad-Vollkasko abgesichert
Sind Sie mit Ihrer Maschine in anderen EU-Ländern unterwegs, gilt Ihr Versicherungsschutz uneingeschränkt weiter. Das heißt: Verschulden Sie mit Ihrem Bike in Polen einen Unfall oder schlitzen Unbekannte in Spanien den Motorradsitz auf, springt Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung ein. Sie behandelt den Schaden so, als wäre er in Deutschland passiert.
In welchen außereuropäischen Ländern die Vollkasko Ihr Motorrad absichert, entnehmen Sie der Internationalen Versicherungskarte. Das Dokument fordern Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer an.

Allianz Motorrad-Vollkasko bietet mehr Schutz als andere

Die Allianz Motorradversicherung mit Vollkasko bietet nicht nur besonders hohe Deckungssummen. Auch diese Leistungen und Vorteile sind inbegriffen:
Unterschiede: Motorrad-Vollkasko oder -Teilkasko?

Motorrad-Vollkasko und -Teilkasko im Vergleich
Die Vollkasko sichert Ihr Motorrad umfassender ab als eine Teilkasko. Letztere deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse an Ihrem Kraftrad entstehen – zum Beispiel durch Tiere, Unwetter oder Diebstahl.
Die Vollkasko schützt Ihr Motorrad auch bei selbst verschuldeten Schäden und mutwilligen Beschädigungen durch Unbekannte. Bei Vandalismus trifft Motorradhalter zwar meist keine Mitschuld. Oft lässt sich der Schadensverursacher aber weder ausfindig noch haftbar machen. In diesem Fall übernimmt die Motorrad-Vollkasko entstandene Kosten.
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Schaden durch
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Motorrad-Vollkasko
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Motorrad-Teilkasko
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Diebstahl | ✓ | ✓ |
Kurzschluss, Brand oder Explosion | ✓ | ✓ |
Zusammenstoß mit Tieren oder Tierbiss | ✓ | ✓ |
Naturgewalten (z.B. Hagel, Blitz, Lawine) | ✓ | ✓ |
Glasbruch | ✓ | ✓ |
Transport des Motorrads auf Fähre | ✓ | ✓ |
selbst verschuldeten Unfall | ✓ | ✗ |
Vandalismus | ✓ | ✗ |
Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko für Motorrad
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Motorrad nicht zulassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Basisschutz für jedes Kraftfahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Die Kfz-Haftpflicht leistet Schadensersatz, wenn Sie mit Ihrem Bike andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt haben. Ihr Versicherer zahlt bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen für Sie ab.
Mit einer Motorrad-Vollkasko oder -Teilkasko können Sie den Schutz für Ihr Bike nach Bedarf erweitern. Je nach Fahrverhalten und Wert des Kraftrads ist eine Kaskoversicherung sinnvoll, aber nicht verpflichtend.
Motorrad-Vollkasko wechseln oder kündigen
Laufzeit der Motorrad-Vollkaskoversicherung
Ordentlich oder außerordentlich Motorrad-Vollkasko kündigen
Möchten Sie Ihre Motorradversicherung wechseln, kündigen Sie Ihren laufenden Vertrag spätestens einen Monat vor Vertragsende (= ordentliche Kündigung). Eine außerordentliche Kündigung während des laufenden Versicherungsjahres ist zum Beispiel möglich bei:
- Motorradunfall: Reguliert Ihre Motorrad-Vollkasko einen Schaden für Sie, können Sie den Vertrag außerordentlich beenden.
- Beitragserhöhung: Erhöht die Motorradversicherung Ihren Beitrag, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kündigen. Steigt Ihre Prämie wegen einer gesetzlichen Änderung oder, weil Sie in eine Region mit höherem Schadensrisiko umziehen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
- Motorradkauf: Wenn Sie ein gebrauchtes Bike kaufen, übernehmen Sie zunächst die Motorradversicherung des Verkäufers. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie den Vertrag des Vorbesitzers sofort beenden. Um durchgehenden Schutz zu gewährleisten, sollte Ihnen zuvor die Zusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
- Motorradverkauf: Verkaufen Sie Ihr eigenes Motorrad, geht die Versicherung mit Fahrzeugübergabe auf den neuen Besitzer über. Ihr Vertrag ist damit beendet. Meist erstattet Ihnen der Käufer zu viel entrichtete Beiträge.
Motorrad-Vollkasko richtig kündigen
Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung kündigen Sie immer schriftlich. Im Vertrag Ihrer bisherigen Versicherung finden Sie alle relevanten Informationen für das Kündigungsschreiben. Diese Angaben sollte das Dokument beinhalten:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Name und Anschrift der Motorradversicherung
- Marke, Modell und Kfz-Kennzeichen der versicherten Maschine
- Versicherungsnummer
- Kündigungsart: regulär zum Vertragsende oder Sonderkündigung (mit Angabe des Kündigungsgrundes)
- Kündigungsdatum
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
- Unterschrift des Versicherungsnehmers (mit Orts- und Datumsangabe)
Wichtig: Die Kündigung unterschreiben Sie per Hand und schicken sie per Post (am besten per Einschreiben), Fax oder E-Mail an Ihre Motorradversicherung. Legen Sie Ihr Bike dauerhaft still, ist keine Kündigung notwendig. Wenn Sie das Kraftrad bei der Zulassungsstelle abmelden, informiert diese automatisch Ihre Kfz-Versicherung.