Motorrad Vollkasko: Wann der Rundumschutz für Ihr Kraftrad sinnvoll ist
Leistungen, Kosten, Vergleich

Motorrad-Voll­kasko: Wann sich der Rund­um­schutz lohnt

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Für ein neues, seltenes oder geleastes Motorrad ist eine Vollkasko sinnvoll. Auch für Viel­fahrer lohnt sich der Rund­um­schutz.
  • Je nach Versicherer zahlen Sie jährlich ab 50 Euro für eine Motor­rad­versicherung mit Voll­kasko. Mit jedem unfall­freien Jahr reduzieren sich Ihre Motor­rad-Voll­kasko-Kosten.
  • Die Vollkasko­versicherung für Ihr Motorrad deckt alle Teil­kasko-Leis­tun­gen ab. Zusätzlich greift sie bei Van­da­lismus und selbst verschuldeten Schäden an Ihrem Bike.
  • Wer seine Motorrad-Vollkasko kündigen möchte, beendet den Vertrag spätestens einen Monat vor Ende der Lauf­zeit. Ein Sonder­kündigungs­recht haben Sie zum Beispiel nach einer Beitrags­erhöhung.
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Gut zu wissen: Tarifwahl

Ob sich eine Vollkaskoversicherung für Ihr Motor­rad lohnt, hängt von mehreren Fak­toren ab. Zum Beispiel von der Fahr­zeug­nutzung: Sind Sie oft mit Ihrem Bike unter­wegs, haben Sie ein höheres Schadens­risiko als Schön­wetter- und Wochen­end­fahrer.

Meist ist eine Motor­rad­-Voll­kasko sinn­voll, wenn Sie…

  • … ein Neufahrzeug kaufen.
  • … ein seltenes oder teures Modell fahren.
  • … eine Maschine leasen und selbst versichern.
  • … Ihr Bike täglich nutzen, zum Beispiel im dichten Stadt­verkehr.
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Versicherungsschutz
Die Vollkasko schützt Ihr Motorrad inklusive fest darin und daran verbauter Teile. Abgedeckt sind alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich greift die Vollkasko bei selbst verschuldeten Unfallschäden und Vandalismus.

Eine Vollkasko für Ihr Motorrad bietet umfassendere Leistungen als Kfz-Haft­pflicht und Motorrad-Teilkasko. Sie greift bei…

  • … Schäden, die Sie selbst an Ihrem Zweirad verursachen (z.B. bei einem selbst ver­schul­deten Unfall).
  • … Beschädigungen durch Vandalismus (z.B., wenn Unbekannte den Motorradsitz aufschlitzen).
  • Fahrer­flucht des Unfallgegners.

Die Vollkasko­versicherung für Ihr Motor­rad über­nimmt außerdem Teil­kasko­schäden, die durch Fremd­ein­wirkung entstehen. Sie leistet zum Beispiel bei Schäden durch:

  • Naturgewalten und Unwetter (z.B. Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Über­schwemmung, Erd­rutsch)
  • Kurzschluss, Brand und Explosion
  • Wildunfälle, je nach Versicherer auch Zusammen­stöße mit Tieren aller Art (z.B. Kuh, Schaf)
  • Diebstahl
  • Glasbruch (z.B. an Scheinwerfer, Blinker oder Wind­schild)
  • Tierbiss (Marderschaden-Versicherung)
Eine Motorrad-Versicherung mit Voll­kasko schützt Ihr Kraftrad inklusive aller fest damit ver­bun­denen Teile. Dazu zählen zum Beispiel Sport­auspuff, Funk­anlage, Antenne oder Transport­boxen. Weiteres Motorrad­zubehör ist bei den meisten Gesellschaften mitversichert, wenn es fest verbaut oder unter Verschluss im Fahrzeug aufbewahrt ist.

Bewegliche Gegenstände (z.B. Gepäckstücke, mobiles Navigations­gerät, Smartphone) schützt die Voll­kasko­ver­sicherung für Ihr Motor­rad nicht. Der Helm ist in der Regel mitversichert, wenn Sie ihn zum Beispiel mit einem Helm­schloss am Bike befestigen oder ihn ordnungsgemäß am Kopf tragen.

Auch Schutzbekleidung (z.B. Lederjacke, Motorrad­stiefel) ist in der Voll­kasko für Ihr Motorrad meist nicht mitversichert. Aber: Sind Sie un­ver­schuldet in einen Unfall verwickelt, bei dem Ihre Motorrad­kluft beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf Schadens­ersatz. In der Regel zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfall­gegners für beschädigte Schutzkleidung.

Bei vielen Versicherern schließen Sie für folgende Fahrzeug­typen eine Motorrad­versicherung ab:

  • Quad: kleines Kraftfahrzeug mit vier Rädern. Für Modelle über 50 ccm Hubraum sind ein amtliches Kfz-Kennzeichen und eine Motorradversicherung Pflicht.
  • Trike: Kraftfahrzeug mit einem Rad vorne und zwei Rädern an der Hinter­achse. Für Trikes ab 51 ccm ist meist eine Motorradversicherung notwendig.
  • Leichtkraftrad/Leichtkraftroller: Zweiräder bis 125 ccm, die oft wie Roller aussehen, aber höhere PS-Leistungen erzielen. Statt eines Versicherungskennzeichen ist für 125er-Bikes ein reguläres Nummernschild und eine Motorradversicherung erforderlich.

Ob Kfz-Versicherungen zwischen Quad, Motor­rad und Co. unterscheiden, variiert je nach Anbieter. Für Trikes oder Leicht­kraft­räder mit 80 bis 125 ccm Hubraum gibt es oft Sondertarife, die günstiger als reguläre Motorradpolicen sind.

Grob fahrlässig handeln Sie zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrer Maschine wissentlich eine rote Ampel über­fahren und einen Verkehrs­unfall verschulden. Viele Kfz-Versicherer zahlen in diesem Fall nicht oder nur teilweise für ent­standene Schäden. Voll abgesichert sind Sie nur, wenn Ihre Motorrad­versicherung in den Vertrags­bedingungen ausdrücklich auf den Einwand grober Fahr­lässigkeit verzichtet.

Aber: Steigen Sie alkoholisiert oder unter Drogen­einfluss auf Ihr Motor­rad, besteht kein Versicherungs­schutz. Auch wenn Sie Ihr Bike vorsätzlich beschädigen, übernimmt die Motorrad-Voll­kasko­versicherung keine Kosten.

Sind Sie mit Ihrer Maschine in anderen EU-Ländern unterwegs, gilt Ihr Ver­si­che­rungs­schutz uneingeschränkt weiter. Das heißt: Verschulden Sie mit Ihrem Bike in Polen einen Unfall oder schlitzen Unbe­kannte in Spanien den Motorradsitz auf, springt Ihre Motorrad-Voll­kasko­ver­sicherung ein. Sie behandelt den Schaden so, als wäre er in Deutsch­land passiert.

In welchen außereuropäischen Ländern die Vollkasko Ihr Motorrad absichert, entnehmen Sie der Internationalen Versicherungskarte. Das Dokument fordern Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer an.

Die Vollkaskoversicherung deckt zwar Unfallschäden am Motorrad ab. Sie zahlt aber nicht, wenn der Fahrer Verletzungen davonträgt. Hintergrund: Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wird, erhält in der Regel eine Entschädigung über die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners. Ist der Motorradfahrer dagegen selbst der Unfallverursacher, hat er keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Sind infolge der Unfallverletzungen zum Beispiel Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) notwendig, trägt er die Kosten selbst. Da Biker bei Unfällen ein besonders hohes Verletzungsrisiko haben, ist eine private Unfallversicherung ein wichtiger Zusatzschutz. Diese federt die finanziellen Folgen eines Motorradunfalls ab.

Allianz Vorteile

Die Allianz Motorradversicherung mit Vollkasko bietet nicht nur besonders hohe Deckungs­summen. Auch diese Leistungen und Vorteile sind inbegriffen:

  • Erweiterter Schutz: Die Allianz sichert Ihr Bike um­fas­sen­der ab als viele andere Anbieter – unter anderem bei Zusammen­stößen mit Tieren aller Art und Dachlawinen.
  • Zusatzleistung für E-Krafträder: Sie fahren ein Hybrid- oder Elektro­motorrad? Dann deckt die Vollkasko auch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Akkus ab.
  • Optimale Entschädigung: Hat Ihr Kraftrad innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung einen Total­schaden, erstattet die Allianz statt des Wieder­beschaffungs­werts den Neupreis. Bei gebrauchten Bikes gibt es den Kaufpreis zurück.
  • Keine Beitragserhöhung nach Unfall: Haben Sie den Zusatz­bau­stein RabattSchutz abgeschlossen, stuft die Allianz Sie nach einem Schaden nicht in der Schaden­freiheits­klasse zurück. Ihr Beitrag bleibt stabil.
  • Mit Kombirabatt sparen: Bei Abschluss mehrerer Versicherungen als Privatschutz-Paket (z. B. Unfall-, Rechts­schutz- und Privat-Haft­pflicht­versicherung) sparen Sie bis zu 20 Prozent. Zusätz­lich erhalten Sie bis zu zehn Prozent Nachlass auf Ihren Kfz-Ver­sicherungs­beitrag, wenn Sie bei der Allianz Ihr Fahrzeug versichern.
Sie haben Fragen zur Motorrad-Voll­kasko der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
Sie haben sich bereits für einen Schutz entschieden? Hier berechnen Sie Ihren Tarif.
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Abgrenzung
Im Unterschied zur Teilkasko schützt die Vollkasko Ihr Motorrad auch bei Vandalismus und Schäden, für die Sie selbst verantwortlich sind. Die Teilkasko greift nur bei fremdverschuldeten Schäden an Ihrem Bike.

Die Vollkasko sichert Ihr Motorrad umfassender ab als eine Teilkasko. Letztere deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse an Ihrem Kraftrad entstehen – zum Beispiel durch Tiere, Unwetter oder Diebstahl.

Die Vollkasko schützt Ihr Motor­rad auch bei selbst ver­schuldeten Schäden und mut­willigen Beschädigungen durch Unbekannte. Bei Vandalismus trifft Motorrad­halter zwar meist keine Mitschuld. Oft lässt sich der Schadens­verursacher aber weder ausfindig noch haftbar machen. In diesem Fall übernimmt die Motorrad-Vollkasko entstandene Kosten.

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Schaden durch
Motorrad-Vollkasko
Motorrad-Teilkasko
Diebstahl
Kurzschluss, Brand oder Explosion
Zusammenstoß mit Tieren oder Tierbiss
Naturgewalten (z.B. Hagel, Blitz, Lawine)
Glasbruch
Transport des Motorrads auf Fähre
selbst verschuldeten Unfall
Vandalismus

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Motor­rad nicht zulassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Basis­schutz für jedes Kraft­fahrzeug, das am öffentlichen Straßen­verkehr teil­nimmt. Die Kfz-Haftpflicht leistet Schadens­ersatz, wenn Sie mit Ihrem Bike andere Personen verletzt oder fremdes Eigen­tum beschädigt haben. Ihr Versicherer zahlt bis zur ver­ein­barten Versicherungs­summe für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden und wehrt unberechtigte Schadens­ersatz­forderungen für Sie ab.

Mit einer Motorrad-Vollkasko oder -Teilkasko können Sie den Schutz für Ihr Bike nach Be­darf erweitern. Je nach Fahr­verhalten und Wert des Kraft­rads ist eine Kasko­versicherung sinn­voll, aber nicht verpflichtend.

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Beitragsberechnung
Bei der Allianz beginnen Motorrad-Vollkasko-Kosten ungefähr bei 141 Euro im Jahr. Wie hoch Ihre Prämie ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei der Beitragsberechnung spielen unter anderem die Motorleistung des Kraftrads und Ihre Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) eine Rolle.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500F 2022 (471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 07.02.2023.

 

Wie viel eine Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn Ihre Ein­stufung in der Motor­rad­versicherung und Ihr individueller Beitrag hängen von mehreren Kriterien ab. Dazu zählen:

  • Fahreralter: Statistisch gesehen haben Fahranfänger ein höheres Unfall­risiko als erfahrene Biker. Deshalb zahlen sie Risiko­zuschläge.
  • Fahrleistung: Je mehr Kilo­meter Sie jähr­lich mit dem Motor­rad zurück­legen, desto höher ist Ihr Schadens­risiko – und daher auch Ihre Prämie.
  • Motor­leistung: Je mehr PS Ihr Kraft­rad hat, umso teurer sind die Motor­rad-Voll­kasko-Kosten.
  • Regionalklasse: spiegelt die Schadens­bilanz in den über 400 deutschen Zulassungs­be­zir­ken wider. Je besser Ihre Region ein­gestuft ist, desto günstiger ist Ihr Versicherungs­beitrag.
  • Motorrad-Schadenfreiheitsklasse: Je länger Sie unfall­frei mit Ihrem Bike fahren, umso besser ist Ihre SF-Klasse. Und desto höher fällt der Schaden­frei­heits­rabatt aus, den Ihr Ver­sicherer von Ihrer Prämie abzieht.​​​ Bei der Motorrad­ver­si­che­rung gibt es die SF-Klassen 0 (= kein schaden­freies Jahr) bis 20 (= 20 oder mehr schaden­freie Jahre).

Typklassen und Stellplatz Ihres Motor­rads spielen bei der Ein­stufung keine Rolle. Auch Sonder­tarife für bestimmte Alters­gruppen (z.B. Rentner, Studenten) gibt es nicht. Angehörige bestimmter Berufs­gruppen (z.B. Beamte) erhalten teilweise vergünstigte Versicherungs­angebote.

Die jährlichen Kosten Ihrer Motor­rad-Voll­kasko oder -Teil­kasko sind niedriger, wenn Sie einen Selbst­behalt verein­baren. Das heißt: An Schadens­kosten beteiligen Sie sich zum Bei­spiel mit 300 Euro. Über­steigt die Schadens­summe die ver­ein­barte Teil­kasko- oder Vollkasko-Selbstbeteiligung, zahlt Ihr Versicherer die Differenz.

Bei der Teilkasko oder Vollkasko für Ihr Motor­rad liegt der Selbst­behalt meist zwischen 150 und 1.000 Euro. Welche Summe Sie wählen, entscheiden Sie selbst. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, desto günstiger sind Ihre laufenden Beiträge.

Sie wollen für Ihr Bike einen Neu­vertrag abschließen oder die Kfz-Versicherung wechseln? Dann macht ein Preis-Leistungs-Ver­gleich Sinn. Denn jeder Anbieter ent­scheidet selbst, wie sich bei der Motorrad­versicherung mit Voll­kasko die Kosten zusammen­setzen. Außerdem sind je nach Versicherer unter­schiedliche Rabatte möglich – zum Beispiel, wenn Sie ein Zweitmotorrad versichern.

Um eine passende Motorrad-Voll­kasko zu finden, lohnt sich ein Online-Versicherungs­check. Auf Web­seiten vieler Kfz-Versicherer und auf Vergleichs­portalen können Sie die Voll­kasko für Ihr Motor­rad berechnen und Leistungen ver­schiedener Anbieter vergleichen.

Wichtig: Bei der Versicherungswahl spielen nicht nur möglichst günstige Beiträge eine Rolle. Achten Sie auf hohe Deckungs­summen. Damit Sie im Schadens­fall ausreichend abgesichert sind, können auch Zusatz­leistungen wie Schutzbrief oder Auslandsschadenschutz sinnvoll sein.

Bei der Allianz kostet eine Motorrad-Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung ab 141 Euro im Jahr. Der Jahres­beitrag einer Teilkasko-Motorrad­versicherung mit 150 Euro Selbst­behalt beginnt bei 61 Euro. Für eine Kfz-Haft­pflicht zahlen Sie jährlich ab 42 Euro.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500F 2022 (471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 07.02.2023.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Teilkasko):

Honda CB500F 2022 (471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, Haftpflicht + Teilkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Teilkasko jeweils 20) mit 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko,  Angebotsdatum: 07.02.2023.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Kfz-Haftpflicht):

Honda CB500F 2022 (471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter ist Versicherungsnehmer, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, nur Haftpflicht mit SF-Klasse 20, Angebotsdatum: 07.02.2023.

Sie wollen eine Voll­kasko für Ihr Motor­rad abschließen? Wir beraten Sie gerne.
Sie haben sich bereits für eine Motor­rad-Vollkasko ent­schieden? Hier berechnen Sie Ihren Tarif.
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Vertrag
Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung kündigen Sie regulär spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel nach einem Unfall. Dann können Sie die Vollkasko für Ihr Motorrad während des laufenden Versicherungsjahres kündigen und wechseln.
Eine Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad läuft meist zwölf Monate. Nach Vertrags­abschluss beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz ab dem Datum, das im Versicherungs­schein angegeben ist. Zum Ende der Lauf­zeit können Sie die Motor­rad-Vollkasko unter Berück­sichtigung der Kündigungs­frist ordentlich kündigen. Stichtag ist meist der 30. November. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Motorrad­versicherung auto­matisch um weitere zwölf Monate.

Möchten Sie Ihre Motorradversicherung wechseln, kündigen Sie Ihren laufenden Vertrag spätestens einen Monat vor Vertrags­ende (= ordent­liche Kündigung). Eine außer­ordentliche Kündigung während des laufenden Versicherungs­jahres ist zum Bei­spiel möglich bei:

  • Motorradunfall: Reguliert Ihre Motorrad-Vollkasko einen Schaden für Sie, können Sie den Vertrag außer­ordentlich beenden.
  • Beitragserhöhung: Erhöht die Motorrad­versicherung Ihren Beitrag, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe kündigen. Steigt Ihre Prämie wegen einer gesetzlichen Änderung oder, weil Sie in eine Region mit höherem Schadensrisiko umziehen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
  • Motorradkauf: Wenn Sie ein gebrauchtes Bike kaufen, übernehmen Sie zunächst die Motor­rad­versicherung des Verkäufers. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie den Vertrag des Vor­be­sitzers sofort beenden. Um durch­gehenden Schutz zu gewähr­leisten, sollte Ihnen zuvor die Zusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
  • Motorradverkauf: Verkaufen Sie Ihr eigenes Motorrad, geht die Versicherung mit Fahrzeug­über­gabe auf den neuen Besitzer über. Ihr Vertrag ist damit beendet. Meist erstattet Ihnen der Käufer zu viel entrichtete Beiträge.

Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung kündigen Sie immer schriftlich. Im Vertrag Ihrer bisherigen Versicherung finden Sie alle relevanten Informationen für das Kündigungsschreiben. Diese Angaben sollte das Dokument beinhalten:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift der Motorradversicherung
  • Marke, Modell und Kfz-Kennzeichen der versicherten Maschine
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungsart: regulär zum Vertragsende oder Sonderkündigung (mit Angabe des Kündigungsgrundes)
  • Kündigungsdatum
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Unterschrift des Versicherungsnehmers (mit Orts- und Datumsangabe)

Wichtig: Die Kündigung unterschreiben Sie per Hand und schicken sie per Post (am besten per Einschreiben), Fax oder E-Mail an Ihre Motorradversicherung. Legen Sie Ihr Bike dauerhaft still, ist keine Kündigung notwendig. Wenn Sie das Kraftrad bei der Zulassungsstelle abmelden, informiert diese automatisch Ihre Kfz-Versicherung.

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Häufige Fragen
  • Wann ist eine Motorrad-Vollkasko sinnvoll?

    Eine Vollkaskoversicherung ist empfehlens­wert, wenn Sie ein neues Motor­rad kaufen oder leasen. Auch für seltene und wertvolle Bikes ist eine Motor­rad-Voll­kasko sinn­voll. Meist lohnt sich der Rundum­schutz auch, wenn Sie viel mit Ihrem Motor­rad fahren. Denn je mehr Sie unter­wegs sind, desto höher ist Ihr Schadens­risiko.
  • Soll ich mein Motorrad ganzjährig oder nur für die Saison versichern?

    Eine saisonale Zulassung und Versicherung ist für Motor­räder oft sinnvoll. Denn viele Biker nutzen ihre Maschinen nur während der Frühlings- und Sommer­monate bei guten Straßen- und Witterungs­verhältnissen. Mit Saisonkennzeichen können Sie Ihr Kraft­rad für zwei bis elf Monate pro Kalender­jahr anmelden.

    Vorteile der Saisonzulassung: Sie sparen sich An- und Abmeldung des Bikes zu Saison­beginn und -ende. Kfz-Steuer und Motor­rad­versicherung zahlen Sie zeit­anteilig. Das heißt: nur für die Monate, in denen Ihr Bike tatsächlich angemeldet ist.

  • Ist die Motorrad-Vollkaskoversicherung übertragbar?

    Nein. Eine Vollkasko für Ihr Motorrad ist immer fahrzeuggebunden. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf das im Vertrag genannte Zweirad und ist nicht übertragbar.

    Aber: Steigen Sie von Ihrem Motorrad auf ein Auto um, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Das heißt: Ihre bisherigen unfallfreien "Motorrad-Jahre" rechnet der Versicherer Ihnen bei der Pkw-Versicherung an. Wer das Motorradfahren komplett aufgibt, kann seine SF-Klasse außerdem oft auf seinen Partner oder Verwandte ersten Grades (z.B. Kinder, Enkel) übertragen.

  • Wie wirkt sich ein Unfall auf den Beitrag der Motorrad-Vollkaskoversicherung aus?

    Reguliert Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall Schäden an Ihrer Maschine, stuft der Versicherer Sie in eine schlechtere Schaden­frei­heits­klasse zurück. Das bedeutet: Im nächsten Versicherungsjahr steigen Ihre Motorrad-Vollkasko-Kosten.
  • Sind Unfälle bei Transport- und Rennfahrten in der Motorrad-Vollkasko versichert?

    Das kommt auf die Art der Sonderfahrt an. Kippt Ihr Chopper zum Beispiel bei einer privaten Über­führungs­fahrt auf einem Anhänger um, übernimmt Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung die Beseitigung von Kratzern oder Dellen. Der Anhänger zum Transport muss separat mit einer Anhänger-Versicherung abgesichert sein. Haben Sie keine Vollkasko für Ihr Motorrad abgeschlossen, tragen Sie die Kosten selbst. Abgesichert sind Sie in diesem Fall nur mit einer speziellen Transportversicherung , die Sie bei professionellen Fahrzeug­trans­porten (z.B. mit Spedition) abschließen können.

    Motorradrennen, bei denen es um das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit geht, und dazugehörige Übungs­fahrten sind vom Ver­si­che­rungs­schutz der Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko für Motorräder grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für behördlich genehmigte Rennfahrten.

  • Wie schließe ich eine Vollkaskoversicherung für mein Motorrad ab?

    Eine Motorrad-Vollkaskoversicherung können Sie online, in einer Versicherungsagentur oder bei Ihrem persönlichen Versicherungsberater abschließen. Für den Vertragsabschluss sind unter anderem Angaben zu Ihrer Person, dem versicherten Motorrad und Ihrer Bank­verbindung erforderlich.

    Wichtig: Kfz-Versicherer dürfen Anträge auch ablehnen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn der Antragsteller wegen eines negativen Schufa-Eintrags die Bonitäts­prüfung nicht besteht. Auch für Auto- und Motorradfahrer, die in der Vergangenheit ein über­durch­schnittlich hohes Unfallrisiko hatten, sind Teilkasko- und Vollkasko-Tarife teilweise nicht verfügbar. In der Regel klappt der Vertrags­abschluss aber schnell und unkompliziert.

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