Versicherungsschutz gilt für fest ein- und angebaute Motorradteile
Eine Motorrad-Versicherung mit Vollkasko schützt Ihr Zweirad inklusive aller fest damit verbundenen Teile. Dazu zählen zum Beispiel Sportauspuff, Funkanlage, Antenne oder Transportboxen. Weiteres Motorradzubehör ist bei den meisten Gesellschaften mitversichert, sofern es fest verbaut oder unter Verschluss im Fahrzeug aufbewahrt ist.
Ob der Versicherungsschutz Ihren Helm einschließt, ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt. Meist greift die Motorradversicherung nur, wenn Sie Ihren Kopfschutz zum Beispiel mit einem Helmschloss sicher am Bike befestigen. Fällt Ihnen der Motorradhelm dagegen auf dem Weg in die Garage herunter, zahlen Sie den Schaden selbst.
Lose Gegenstände und Schutzbekleidung sind nicht mitversichert
Für Lederjacke, Motorradstiefel, Schutzhandschuhe und Co. besteht in der Regel kein Versicherungsschutz – auch nicht in der Vollkasko. Ausnahme: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, bei dem Ihre Motorradkluft zu Schaden kommt, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. In der Regel kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners für die beschädigte Schutzkleidung auf.
Gepäckstücke, mobile Navigationsgeräte, Smartphones und andere bewegliche Gegenstände, die Sie auf dem Zweirad mit sich führen, sind nicht abgesichert.
Motorradversicherung erfasst oft auch Quads, Trikes und Leichtkrafträder
Viele Versicherer behandeln nicht nur einspurige Krafträder mit und ohne Beiwagen als Motorräder. Häufig schließen Sie auch für folgende Fahrzeugtypen eine Motorradversicherung ab:
- Quad: Kleines Kraftfahrzeug mit vier Rädern. Für Modelle über 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum sind ein amtliches Kennzeichen und eine Motorradversicherung erforderlich.
- Trike: Dreirädriges Kraftfahrzeug mit einem Rad vorne und zwei Reifen an der Hinterachse. Für Trikes ab 51 ccm schließen Sie in der Regel eine Motorradpolice ab.
- Leichtkraftrad/Leichtkraftroller: Zweiräder bis 125 ccm sehen oft wie Roller aus, erreichen jedoch deutlich höhere PS-Leistungen. Statt eines Versicherungskennzeichenserhalten sie ein reguläres Nummernschild und benötigen eine Motorradversicherung.
Ob Kfz-Versicherer zwischen Quad, Motorrad und Co. unterscheiden, variiert je nach Anbieter. Für Trikes oder Leichtkrafträder mit einer Hubraumgröße von 80 bis 125 ccm gibt es häufig spezielle Tarife, die günstiger als reguläre Motorrad-Policen ausfallen.
Bei grober Fahrlässigkeit riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz
Verschulden Sie einen Autounfall, weil Sie mit Ihrer Maschine wissentlich eine rote Ampel oder durchgezogene Mittellinie überfahren, handeln Sie grob fahrlässig. Zahlreiche Kfz-Versicherer kommen in diesem Fall nicht oder nur teilweise für den entstandenen Schaden auf. Nur wenn Ihre Motorradversicherung in den Vertragsbedingungen ausdrücklich auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet, sind Sie voll abgesichert.
Das gilt nicht, wenn Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss aufs Motorrad steigen. Auch bei vorsätzlichem Handeln kommt die Vollkasko nicht für die Kosten auf – zum Beispiel, wenn Sie Ihr Bike mutwillig beschädigen.
Im Ausland sind Sie mit einer Motorrad-Vollkasko regulär abgesichert
Sind Sie mit Ihrer Maschine in anderen EU-Ländern unterwegs, gilt Ihr Versicherungsschutz uneingeschränkt weiter. Das heißt: Verschulden Sie mit Ihrem Bike in Polen einen Unfall oder schlitzen Unbekannte in Spanien Ihren Motorradsitz auf, springt Ihre Vollkaskoversicherung ein. Sie behandelt den Schaden so, als wäre er in Deutschland passiert.
In welchen außereuropäischen Ländern Sie mit Ihrer Vollkasko abgesichert sind, entnehmen Sie der Internationalen Versicherungskarte, die Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern.