Wer seine Motorradversicherung wechseln möchte, muss spätestens einen Monat vor Laufzeitende kündigen. Eine Motorrad-Vollkaskoversicherung läuft meist zwölf Monate, beginnend ab dem im Versicherungsschein angegebenen Datum. Zum Ende der Laufzeit können Sie die Motorrad-Vollkasko ordentlich kündigen. Wichtig: Beachten Sie die Kündigungsfrist. Stichtag ist oft der 30. November. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Vollkasko fürs Motorrad automatisch um weitere zwölf Monate. Bei Sonderkündigungsrecht, etwa nach einem Unfall, kännen Sie die Versicherung auch während des laufenden Jahres kündigen.
Die Kündigung erfolgt immer schriftlich und sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der versicherten Person,
- der Motorradversicherung,
- Marke,
- Modell und Kfz-Kennzeichen des Motorrads,
- Versicherungsnummer,
- Art der Kündigung,
- Kündigungsdatum
- die Bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Wichtig: Die Kündigung unterschreiben Sie per Hand und schicken das Dokument per Post (Einschreiben), Fax oder E-Mail an Ihre Motorradversicherung. Legen Sie Ihr Bike dauerhaft still, ist keine Kündigung nötig. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, informiert die Zulassungsstelle automatisch Ihre Kfz-Versicherung.