Motorrad Vollkasko: Junge Frau sitzt vor ihrem Motorrad und blickt auf ihr Smartphone

Bis zu 24 Monate Neu- oder Kaufpreis-Entschädigung

Leistungen, Kosten, Vergleich

Motorrad Voll­kasko­versicherung

  • Oft ist eine Vollkasko fürs Motorrad sinnvoll, wenn Sie ein neues bzw. wertvolles Bike versichern. Der Rundumschutz übernimmt fast alle Schäden an Ihrer eigenen Maschine.
  • Die Motorrad-Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Motor­rad-Teil­kasko. Zusätz­lich sind zum Beispiel Vandalismus und selbst ver­schuldete Unfall­schäden abgedeckt.
  • Bei der Allianz beginnen Motorrad-Vollkasko-Kosten bei 164 Euro im Jahr.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024

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Gut zu wissen: Definition

Eine Vollkasko fürs Motorrad versichert fast jeden Schaden an Ihrem Motor­­rad. Der Rund­um­­schutz be­­inhaltet alle Leistungen der Motor­­rad-Teilkasko. Im Unter­­schied zur Teilkasko greift die Motorrad-Voll­kasko auch bei selbst ver­­schuldeten Unfällen und Vandalismus.

Oft ist eine Motor­rad­-Voll­kasko sinn­voll, wenn Sie …

  • … ein neues Motor­rad kaufen.
  • … ein seltenes oder teures Modell besitzen.
  • … ein Motorrad leasen und selbst ver­sichern.
  • … Ihr Motor­rad täglich fahren, zum Beispiel im dichten Stadt­verkehr.
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Die Allianz Vollkasko-Versicherung fürs Motorrad deckt neben allen Teil­kasko-Schäden selbst ver­schuldete Unfall­schäden und Vanda­lismus ab. Versichert ist Ihr Kraft­rad inklusive fest darin und daran ver­bauter Teile. Der Rundum­schutz beinhaltet eine Update-Garantie und Extra­leistungen für batterie­betriebene Motorräder.

Die Allianz Vollkasko für Ihr Motorrad leistet bei:

  • Schäden, die Sie selbst an Ihrem Motor­rad verursachen (z. B. bei selbst ver­schul­detem Unfall).
  • Vandalismus (z. B., wenn Unbekannte den Motorradsitz aufschlitzen).
  • Fahrer­flucht des Unfall­gegners oder der Unfall­gegnerin.
  • Folgen einer Manipulation der Fahrzeugsoftware, die zum Beispiel durch einen Cyber- oder Hackerangriff entstehen.

Zusätzlich über­nimmt die Allianz Vollkasko­-Versicherung fürs Motorrad alle Schäden durch Fremd­ein­wirkung, die über die Motor­rad-Teilkasko abgedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Beschädigungen durch:

Bis zu welcher Deckungssumme (= Obergrenze, bis zu der Allianz Schäden ersetzt) die Motorrad-Vollkasko leistet, ist in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt.

Bei der Allianz beinhaltet die Voll­kasko für Ihr Motor­rad folgende Extra­leistungen:

  • Folgeschaden­deckung: Schäden an Ihrer Maschine, die infolge von Tier­biss oder Kurz­schluss ent­stehen (z. B. Motor­schaden nach Marder­biss), sind bei der Allianz bis 10.000 Euro versichert. Weitere nützliche Informationen zum Motorschaden bei Vollkasko finden Sie in unserem Ratgeber
  • Neu- und Kaufpreis­entschädigung: Ihr neues bzw. gebrauchtes Motor­rad ist wegen eines Dieb­stahls oder Total­schadens inner­halb der ersten 24 Monate nach Zu­lassung auf Sie nicht mehr nutz­bar? Dann ersetzt die Allianz Ihnen nicht den Wieder­beschaffungs­wert des Kraft­rads, sondern den höheren Neu- bzw. Kauf­preis.
  • Update-Garantie: Verbesserte Leistungen der Motorrad­versicherung gibt die Allianz ohne Mehr­beitrag an Sie weiter. So ist die Voll­kasko für Ihr Motor­rad immer auf dem aktuellen Stand.
  • Zusatzschutz für Elektro-Motorräder: Die Allianz Kasko­versicherung für Ihr Motor­rad be­in­haltet auto­matisch eine Elektro-Zusatz­deckung. Inklusive ist zum Bei­spiel eine All­gefahren­deckung für den Akku und Schutz für Ihre eigene, fest installierte Lade­station (z. B. bei Schäden durch Vanda­lismus oder Bedien­fehler).
  • Schützt die Allianz Motor­rad-Vollkasko fest ein- und angebaute Motor­rad­teile?

    Bei der Allianz schützt die Voll­kasko Ihr Motorrad inklusive aller fest damit ver­bun­denen Teile bis zu einem Gesamt­neu­wert von 20.000 Euro. Dazu zählen zum Beispiel Antenne, Funk­anlage, Transport­boxen oder Sport­auspuff.
  • Sind Zubehör und Schutzbekleidung über die Allianz Motorrad-Vollkasko mitversichert?

    Bei der Allianz Vollkasko-Versicherung für Ihr Motorrad sind Seitenwagen, Spezialaufbauten und anderes Motorrad­zubehör bis zu einem Gesamt­neu­wert von 20.000 Euro ohne Mehrbeitrag mitversichert. Vorausgesetzt, das Zubehör ist fest ein- oder an­ge­baut und straßen­verkehrs­recht­lich zugelassen. Auch Ihr Schutzhelm inklusive Wechsel­sprech­anlage ist ver­sichert, wenn Sie ihn ordnungs­gemäß am Kopf tragen oder beispiels­weise mit einem Helm­schloss am Bike befestigen.

    Für beschädigte Motorrad-Schutz­bekleidung (z. B. Leder­jacke, Motorrad­stiefel) leistet die Voll­kasko fürs Motorrad in der Regel nicht. Aber: Kommt Ihre Motorrad­kluft bei einem Unfall zu Schaden, an dem Sie nicht schuld sind, haben Sie Anspruch auf Schadens­ersatz. Oft zahlt die Kfz-Haft­pflicht des Unfall­gegners oder der Unfall­gegnerin für beschädigte Schutz­kleidung.

  • Kann ich für Quads, Trikes und Leicht­kraft­räder eine Motorrad-Vollkasko bei der Allianz abschließen?

    Je nach Fahrzeugart und -zulassung können Sie bei der Allianz eine Motorrad­versicherung mit Vollkasko abschließen als:

    • Trike-Versicherung: Kraftfahrzeug mit einem Rad vorne und zwei Rädern hinten. Für Trikes ab 51 ccm ist meist eine Motorradversicherung vorgeschrieben.
    • Quad-Versicherung: kleines Kraftfahrzeug mit vier Rädern. Für Modelle über 50 ccm Hubraum sind Motorradversicherung und amtliches Kfz-Kennzeichen Pflicht.
    • Leichtkraftrad-Versicherung: Zweiräder bis 125 ccm, die oft wie Roller aussehen, aber mehr PS haben. Statt Versicherungskennzeichen brauchen 125er ein reguläres Nummernschild und eine Motorradversicherung.
  • Leistet die Allianz Motorrad-Vollkasko bei Fahrlässigkeit?

    Die Allianz verzichtet auf den Ein­wand grober Fahr­lässig­keit. Das heißt: Über­sehen Sie mit Ihrem Motor­rad zum Bei­spiel eine rote Ampel und ver­ur­sachen dadurch einen Unfall, sind Sie bei der Allianz voll ab­ge­sichert. Viele andere Ver­si­cherer zahlen ent­standene Schäden in diesem Fall nicht oder nur teil­weise.

    Wichtig: Wer unter Alkohol- oder Drogen­einfluss Motor­rad fährt oder sein Bike vor­sätz­lich beschädigt, ist nicht ver­sichert und erhält von der Motorrad-Voll­kasko­versicherung keine Kosten erstattet.

  • Gilt die Allianz Vollkasko fürs Motorrad im Ausland?

    Die Allianz Vollkasko-Versicherung für Ihr Motorrad bietet auch in anderen EU-Ländern uneingeschränkten Ver­si­che­rungs­schutz. Sprich: Ver­ursachen Sie mit Ihrer Maschine in Polen einen Unfall oder schlitzen Unbe­kannte in Spanien den Motorradsitz auf, behandelt Ihre Motorrad-Voll­kasko­ den Schaden so, als wäre er in Deutsch­land passiert. In welchen außereuropäischen Ländern die Vollkasko für Ihr Motor­rad gilt, steht in der Internationalen Versicherungs­karte (früher: Grüne Karte). Das Dokument können Sie kostenlos bei der Allianz anfordern.
  • Versichert die Allianz Motorrad-Vollkasko Sturz und Unfälle bei Transport- und Rennfahrten?

    Das kommt auf die Art der Sonderfahrt an. Kippt zum Beispiel Ihr Chopper bei einer privaten Über­führungs­fahrt auf einem Anhänger um, zahlt Ihre Motorrad-Vollkasko nach dem Sturz für die Beseitigung von Kratzern oder Dellen. Haben Sie keine Vollkasko für Ihr Motorrad, zahlen Sie die Reparaturen selbst. Es sei denn, Sie haben eine spezielle Transportversicherung, die Sie bei professionellen Fahrzeug­trans­porten (z. B. mit Spedition) abschließen können. Schäden am Transportanhänger deckt eine separate Anhänger-Versicherung ab.

    Motorradrennen, bei denen es um das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit geht, sind vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgenommen – bei Vollkasko genauso wie bei Teilkasko und Kfz-Haftpflicht. Das gilt auch für dazugehörige Übungs­fahrten und behördlich genehmigte Rennfahrten.

  • Zahlt die Motorrad-Voll­kasko, wenn Fahrer oder Fahrerin verletzt wird?

    Die Motorrad-Vollkaskoversicherung zahlt nicht, wenn der Fahrer oder die Fahrerin bei einem selbst verursachten Unfall Verletzungen davonträgt. Hintergrund: Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wird, erhält in der Regel eine Entschädigung über die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin. Ist der Motorradfahrer oder die Motorradfahrerin selbst Unfallverursacher:in, hat er oder sie keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

    Sind infolge der Unfallverletzungen zum Beispiel Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) notwendig, trägt er oder sie die Kosten selbst. Da Biker:innen bei Unfällen ein besonders hohes Verletzungsrisiko haben, ist eine private Unfallversicherung ein wichtiger Zusatzschutz. Diese federt die finanziellen Folgen eines Motorradunfalls ab.

  • Wie finde ich die passende Motorrad-Vollkaskoversicherung?

    Um die richtige Motorrad-Voll­kasko zu finden, lohnt sich ein Online-Versicherungs­check. Auf Vergleichs­portalen und Kfz-Versicherungs­webseiten können Sie die Voll­kasko für Ihr Motor­rad berechnen und Leistungen ver­schiedener An­bieter vergleichen. Beim Preis-Leistungs-Verhältnis gibt es teils große Unter­schiede. Denn jede Versicherungs­gesell­schaft entscheidet selbst, wie sich Motorrad-Voll­kasko-Kosten zusammen­setzen. Je nach Anbieter sind außer­dem unter­schiedliche Rabatte möglich – zum Bei­spiel, wenn Sie ein Zweit­motorrad versichern.

    Wichtig: Bei der Wahl der Motorrad-Vollkasko­versicherung spielen nicht nur günstige Bei­träge eine Rolle. Damit Sie im Schadens­fall ausreichend abgesichert sind, können Zusatz­leistungen wie ein Motorrad-Schutzbrief sinnvoll sein. Bei der Allianz erweitern Sie Ihren Vollkasko­schutz nach Bedarf mit den Zusatz­bausteinen Auslands­Schaden­Schutz, Premium Schutz­brief oder RabattSchutz.

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Ihre Vorteile
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Allianz
Allianz
Allianz
Ver­sicherungs­summe je Schaden (100 Mio. €)

davon Ver­sicherungs­summe bei Personen­schäden  (15 Mio. €)

davon Ver­sicherungs­summe bei Um­welt­schäden  (5 Mio. €)

Versicherungssumme bei Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police): 100 Mio. €

Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht (bis 50.000 Euro)

Grob fahrlässige Handlungen mitversichert

Update-Garantie

Dieb­stahl

Brand, Explosion oder Kurzschluss

Zusammen­stoß mit Tieren aller Art

Tierbiss, ohne Ausschluss bestimmter Tierarten

Elemantarschäden

Glasschäden (ohne Glaspartner)

Überführungs- und Zulassungskosten

Schäden bei Benutzung von Fähren (Havarie-Grosse)

Sonderausstattung

Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung (bis zu 24 Monate)

GAP-Deckung/Differenzkasko

Zusatzdeckung Elektro für Teilkasko

Zusatzdeckung Elektro für Vollkasko

inklusive Allgefahrendeckung

Un­fall und Vandalismus

 Cyber-/Hacker­an­griff

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Bei der Allianz beginnen Vollkasko-Motorrad-Kosten bei 164 Euro im Jahr. Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen unter anderem Motor­leistung und Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse).

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024.

Angenommen, Sie versichern bei der Allianz Ihre Honda CB500FA mit Voll­kasko. Das Fahrzeug hat 471 ccm Hub­raum und ist mit Saisonkennzeichen für Motorrad von April bis September zugelassen. Sie wählen 300 Euro Selbst­beteiligung in Voll­kasko und 150 Euro Selbst­beteiligung in Teilkasko. In diesem Beispielfall zahlen Sie:

  • Motorrad-Voll­kasko-Kosten ab 164 Euro im Jahr.
  • ab 72 Euro im Jahr für Motorrad-Teilkasko.
  • ab 46 Euro im Jahr für Kfz-Haftpflicht.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Kfz-Haftpflicht):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer:in, nur Haftpflicht mit SF-Klasse 20, Angebotsdatum: 09.02.2024.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Teilkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer:in, Haftpflicht + Teilkasko (SF-Klasse in Haftpflicht 20), 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024.

  • Welche Faktoren beeinflussen Motorrad-Voll­kasko-Kosten?

    Ihre Ein­stufung in der Motor­rad­versicherung und die Vollkasko-Motorrad-Kosten hängen von mehreren Kriterien ab. Dazu gehören:

    • Alter der Fahrer:innen: Einsteiger:innen haben ein höheres Unfall­risiko als erfahrene Biker:innen. Des­wegen zahlen sie bei der Fahranfänger-Versicherung Risiko­zuschläge.
    • Fahrleistung: Je weniger Kilo­meter im Jahr Sie mit Ihrem Motor­rad fahren, desto geringer ist das Schadens­risiko – und damit meist auch die Prämie.
    • Motor­leistung: Je weniger PS Ihr Bike hat, desto günstiger ist in der Regel Ihr Beitrag. Versichern Sie zum Beispiel ein Leichtkraftrad, fallen die Voll­kasko-125ccm-Kosten meist niedriger aus als bei Versicherung einer leistungsstarken Sportmaschine.
    • Regionalklasse: Spiegelt die Schadens­bilanz in den über 400 deutschen Zulassungs­be­zir­ken wider. Je besser Ihre Region ein­gestuft ist, desto günstiger können die Motorrad-Vollkasko-Kosten ausfallen.
    • Schadenfreiheitsklasse Motorrad: Mit jedem unfall­freien Jahr rutschen Sie in eine bessere SF-Klasse. Dadurch erhöht sich der Schaden­frei­heits­rabatt, den die Allianz von Ihrer Prämie abzieht.​​​ In der Motorrad­ver­si­che­rung gibt es die SF-Klassen SF 0 (= kein schaden­freies Jahr) bis SF 20 (= 20 oder mehr schaden­freie Jahre).
    • Allianz Kombirabatte: Bei Abschluss mehrerer Versicherungen als Privatschutz-Paket (z. B. Unfall-, Rechts­schutz- und Privat-Haft­pflicht­versicherung) sparen Sie bis zu 20 Prozent. Zusätz­lich erhalten Sie bis zu zehn Prozent Nachlass auf Ihren Kfz-Ver­sicherungs­beitrag, wenn Sie bei der Allianz Ihr Fahrzeug versichern.

    Wichtig: Typklassen und Motorrad-Stellplatz spielen bei der Ein­stufung in Motorrad-Versicherungsklassen keine Rolle.

  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Motorrad-Vollkasko?

    Vereinbaren Sie einen Selbst­behalt bei der Kaskoversicherung für Ihr Motor­rad, sparen Sie Beiträge. Dafür beteiligen Sie sich an einem Vollkasko-Schaden zum Bei­spiel mit 300 Euro. Sind die Schadenskosten höher als die ver­ein­barte Teil­kasko- oder Vollkasko-Selbstbeteiligung, zahlt Ihr Versicherer den Differenzbetrag.

    Meist können Sie sich bei Teilkasko oder Vollkasko fürs Motor­rad für einen Selbst­behalt zwischen 150 und 1.000 Euro entscheiden. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, desto günstiger die laufenden Beiträge.

Sie wollen eine Voll­kasko für Ihr Motor­rad abschließen? Wir beraten Sie gerne.
Nur vier Schritte: Hier berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Motorrad-Vollkasko-Kosten.
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Im Unterschied zur Teilkasko leistet die Voll­kasko fürs Motor­rad bei Vandalismus und Schäden, für die Sie selbst ver­ant­wortlich sind. Die Teil­kaskoversicherung zahlt nur fremd­verschuldete Schäden am Bike.
Im Vergleich schützt die Vollkasko Ihr Motor­rad umfassender als Teil­kasko: Schäden, die durch äußere Ein­flüsse an Ihrem Kraft­rad entstehen (z. B. durch Tiere, Unwetter) sind über die Motorrad-Teil­kasko versichert. Außerdem greift die Vollkasko fürs Motorrad auch bei Diebstahl. Zusätzlich sind selbst ver­schuldete Schäden und mut­willige Beschä­di­gungen durch Un­bekannte abgedeckt. Bei Vandalismus trifft Sie als Motorrad­halter:in zwar in der Regel keine Mit­schuld. Oft lässt sich die Person, die den Schaden verursacht hat, aber weder aus­findig noch haft­bar machen. In diesem Fall springt die Motorrad-Vollkasko­versicherung ein.

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Schaden
Motorrad-Vollkasko
Motorrad-Teilkasko
Diebstahl
Kurzschluss, Brand oder Explosion
Zusammenstoß mit Tieren oder Tierbiss
Schaden durch Naturgewalt (z. B. Hagel, Blitzschlag, Lawine)
Glasbruch
Schaden durch Transport auf Fähre
Selbst verschuldeter Unfall
Vandalismus

Ohne Kfz-Haft­pflicht­versicherung können Sie kein Motor­rad anmelden. Der Basis­schutz ist für jedes Kraft­fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen­ fährt, gesetz­lich vor­geschrieben. Die Kfz-Haft­pflicht leistet Schadens­ersatz, wenn Sie mit Ihrem Motor­rad fremdes Eigen­tum beschädigt oder jemanden ver­letzt haben. Die Ver­sicherung über­nimmt Sach-, Per­sonen- und Vermögens­schäden bis zur ver­ein­barten Deckungs­summe und wehrt un­be­rechtigte Schadens­ersatz­forderungen für Sie ab.

Mit einer Motorrad-Kasko (= Voll­kasko oder Teil­kasko) können Sie Ihren Ver­sicherungs­schutz nach Be­darf er­weitern. Je nach Fahr­verhalten und Motorrad­wert ist eine Kasko­versicherung oft sinn­voll, aber nicht ver­pflichtend.

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Wer seine Motorrad­versicherung wechseln will, beendet den Ver­trag spätestens einen Monat vor Lauf­zeit­ende. Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (z. B. nach Unfall), können Sie die Vollkasko für Ihr Motorrad während des laufenden Ver­sicherungs­jahres kündigen und wechseln.
  • Laufzeit der Motor­rad-Voll­kasko­versicherung

    Eine Motorrad-Vollkaskoversicherung läuft meist zwölf Monate. Nach Vertrags­abschluss beginnt Ihr Ver­si­che­rungs­schutz ab dem Datum, das im Versicherungs­schein angegeben ist. Zum Ende der Lauf­zeit können Sie die Motor­rad-Voll­kasko ordentlich kündigen. Wichtig: Beachten Sie die Kündigungs­frist. Stich­tag ist oft der 30. November. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Vollkasko fürs Motorrad­ auto­matisch um weitere zwölf Monate.
  • Ordentlich oder außer­ordentlich Motor­rad-Voll­kasko kündigen

    Wollen Sie Ihre Motorradversicherung wechseln, kündigen Sie Ihren Vertrag spätestens einen Monat vor Vertrags­ende (= ordent­liche Kündigung). Eine außer­ordentliche Kündigung während des laufenden Versicherungs­jahres ist zum Bei­spiel möglich bei:

    • Motorradunfall: Reguliert Ihre Motorrad-Vollkasko einen Schaden für Sie, können Sie den Vertrag außer­ordentlich beenden.
    • Beitragserhöhung: Erhöht die Motorrad­versicherung Ihren Beitrag, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe kündigen. Steigt Ihre Prämie wegen einer gesetzlichen Änderung oder, weil Sie in einen Zulassungsbezirk mit höherem Schadensrisiko umziehen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
    • Motorradkauf: Kaufen Sie ein gebrauchtes Bike, übernehmen Sie zunächst die Motor­rad­versicherung des Verkäufers oder der Verkäuferin. Bei Fahrzeugwechsel können Sie den Vertrag des Vor­be­sitzers bzw. der Vorbesitzerin sofort beenden. Kündigen Sie erst, wenn Sie die Zusage des neuen Kfz-Versicherers haben.
    • Motorradverkauf: Verkaufen Sie Ihr eigenes Motorrad, geht die Versicherung mit der Fahrzeug­über­gabe auf die Person über, die den Kaufvertrag Motorrad abgeschlossen hat. Ihr Versicherungsvetrag ist damit beendet. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet Ihnen der Käufer oder die Käuferin.
  • Motorrad-Vollkasko richtig kündigen

    Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung kündigen Sie immer schriftlich. Im Vertrag Ihrer bisherigen Versicherung finden Sie alle relevanten Informationen. Diese Angaben sollte das Kündigungsschreiben beinhalten:

    • Name und Anschrift der versicherten Person
    • Name und Anschrift der Motorradversicherung
    • Marke, Modell und Kfz-Kennzeichen des versicherten Motorrads
    • Versicherungsnummer
    • Kündigungsart: regulär zum Vertragsende oder Sonderkündigung (mit Angabe des Kündigungsgrundes)
    • Kündigungsdatum
    • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
    • Unterschrift der versicherten Person (mit Orts- und Datumsangabe)

    Wichtig: Die Kündigung unterschreiben Sie per Hand und schicken das Dokument per Post (Einschreiben), Fax oder E-Mail an Ihre Motorradversicherung. Legen Sie Ihr Bike dauerhaft still, ist keine Kündigung nötig. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, informiert die Zulassungsstelle automatisch Ihre Kfz-Versicherung.

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  • Ist die Motorrad-Vollkaskoversicherung übertragbar?

    Nein. Eine Motorrad-Vollkasko ist immer fahrzeug­gebunden. Der Versicherungs­schutz gilt also nur für das im Vertrag genannte Zwei­rad und ist nicht über­tragbar. Aber: Steigen Sie vom Motor­rad auf ein Auto um, können Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse übertragen. Ihre bisherigen unfallfreien "Motor­rad-Jahre" rechnet Ihnen der Versicherer bei der Pkw-Ver­si­che­rung an. Wer das Motorrad­fahren aufgibt, kann seine SF-Klasse oft auf Partner:in oder Ver­wandte ersten Grades (z. B. Kinder, Enkel:innen) über­tragen.
  • Wie wirkt sich ein Unfall auf den Beitrag der Motorrad-Vollkaskoversicherung aus?

    Übernimmt die Motorrad-Vollkaskoversicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall Schäden am eigenen Bike, stuft der Versicherer die versicherte Person in eine schlechtere Schaden­frei­heits­klasse zurück. Das bedeutet: höhere Motorrad-Vollkasko-Kosten im nächsten Versicherungsjahr.

    Ausnahme: Haben Sie die Allianz Vollkasko für Ihr Motorrad mit dem Zusatz­bau­stein RabattSchutz erweitert, stuft die Allianz Sie nach einem Schaden nicht in der SF-Klasse zurück. Ihr Beitrag bleibt stabil.

  • Ist jede Motorradfahrerin bzw. jeder Motorradfahrer für eine Vollkaskoversicherung berechtigt?

    Grundsätzlich ja. Weil die Motorrad-Voll­kasko keine Pflicht­versicherung ist, dürfen Kfz-Ver­sicherer Anträge aber auch ab­lehnen. Das kann zum Bei­spiel passieren, wenn die Person, die den Antrag stellt, wegen eines negativen Schufa-Ein­trags die Bonitäts­prüfung nicht besteht. Auch für Motorrad­fahrer:innen, die in der Vergangen­heit ein über­durch­schnittlich hohes Unfall­risiko hatten, sind Voll­kasko-Tarife teil­weise nicht verfüg­bar. In der Regel klappt der Ver­trags­abschluss aber schnell und unkompliziert.
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