Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungsfrei. Aber: Ohne Zulassungsverfahren darf eine 125er nicht auf die Straße. Voraussetzung für die 125ccm-Zulassung sind gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (= Leichtkraftrad-Versicherung) und amtliches Nummernschild (= Leichtkraftrad-Kennzeichen).
Für die Zulassung eines Leichtkraftrads ist die Kfz-Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters zuständig. Möchten Sie beispielsweise einen 125ccm-Roller anmelden, reservieren Sie online einen Termin bei der Behörde. So vermeiden Sie lange Wartezeiten.