- Ein Leichtkraftrad ist ein kleines Motorrad mit mehr als 50 und höchstens 125 Kubikzentimetern (ccm) Hubraum.
- Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. Aber: Ohne Anmeldung und Leichtkraftrad-Kennzeichen dürfen 125er nicht auf die Straße. Umgangssprachlich ist daher oft von Leichtkraftrad-Zulassung die Rede.
- Als Versicherung für ein Leichtkraftrad bis 125 ccm ist Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Leichtkraftrad-Versicherung können Sie keine 125er anmelden.
- Anders als reguläre Motorräder sind Leichtkrafträder steuerfrei und bereits für 16-jährige Fahrer:innen mit A1-Führerschein geeignet.
Zulassung für ein Leichtkraftrad
Allgemeines

Leichtkraftrad-Zulassung: Kurz erklärt
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