Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungsfrei. Aber: Ohne Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle darf eine 125er nicht auf die Straße. Umgangssprachlich ist deshalb auch oft von Leichtkraftrad-Zulassung die Rede – obwohl dieser Begriff fachlich nicht korrekt ist.
Für die 125ccm-Zulassung sind gültige Kfz-Haftpflicht (= Leichtkraftrad-Versicherung) und amtliches Nummernschild (= Leichtkraftrad-Kennzeichen).
Für die Zulassung eines Leichtkraftrads ist die Kfz-Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters zuständig. So läuft das Verfahren ab, wenn Sie einen 125ccm-Roller anmelden:
- Sie reservieren online einen Termin bei der Kfz-Behörde. So vermeiden Sie lange Wartezeiten.
- In der Regel erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Wartenummer und allen Termindetails.
- Sie erscheinen pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Zulassungsstelle. Sobald Ihre Wartenummer aufgerufen wird, wenden Sie sich an den zuständigen Schalter.
- Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft alle Unterlagen für die Leichtkraftrad-Zulassung.
- Nach erfolgreicher Prüfung stellt der oder die Mitarbeitende Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) aus.
- Haben Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen dabei, bringt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter die Stempelplakette der Zulassungsstelle darauf an.
- Brauchen Sie ein neues Leichtkraftrad-Kennzeichen, teilt die Kfz-Behörde Ihnen eine Kennzeichenkombination oder Ihr Wunschkennzeichen zu. Meist gibt es in der Nähe der Zulassungsstelle Schildermacher, die Kennzeichen sofort prägen. Anschließend gehen Sie zurück zur Behörde und lassen das Nummernschild stempeln.
- Nach dem Leichtkraftrad-Anmelden können Sie das Kennzeichen an der 125er montieren und losfahren.