• Ein Leichtkraftrad ist ein kleines Motor­rad mit mehr als 50 und höchs­tens 125 Kubik­zenti­metern (ccm) Hubraum.
  • Leichtkrafträder sind zulassungs­frei. Aber: Ohne Anmeldung und Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen dürfen 125er nicht auf die Straße. Um­gangs­sprach­lich ist daher oft von Leicht­kraftrad-Zulassung die Rede.
  • Als Versicherung für ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm ist Kfz-Haft­pflicht gesetz­lich vor­ge­schrieben. Ohne Leicht­kraft­rad-Versicherung können Sie keine 125er anmelden.
  • Anders als reguläre Motor­räder sind Leicht­kraft­räder steuer­frei und bereits für 16-jährige Fahrer:innen mit A1-Führerschein geeignet.
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Wer ein 125ccm-Motorrad bei der Zulassungs­stelle an­melden will, braucht eine Leicht­kraft­rad-Versicherung. Außer­dem sind bei der Behörde weitere Doku­mente nötig. Dazu gehört zum Bei­spiel die All­ge­meine Betriebs­erlaubnis (ABE) des Zwei­rads.
  • Leichtkraftrad anmelden: So funktioniert die Zulassung

    Laut Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) sind Leicht­kraft­räder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungs­frei. Aber: Ohne Anmeldung bei der Kfz-Zulassungs­stelle darf eine 125er nicht auf die Straße. Umgangs­sprach­lich ist deshalb auch oft von Leicht­kraft­rad-Zulassung die Rede – obwohl dieser Begriff fachlich nicht korrekt ist.

    Für die 125ccm-Zulassung sind gültige Kfz-Haft­pflicht (= Leicht­kraft­rad-Versicherung) und amtliches Nummern­schild (= Leicht­kraftrad-Kenn­zeichen).

    Für die Zulassung eines Leicht­kraftrads ist die Kfz-Zulassungs­stelle am Haupt­wohnsitz der Fahrzeug­halterin oder des Fahrzeug­halters zuständig. So läuft das Verfahren ab, wenn Sie einen 125ccm-Roller anmelden:

    1. Sie reservieren online einen Termin bei der Kfz-Behörde. So ver­meiden Sie lange Wartezeiten.
    2. In der Regel erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Warte­nummer und allen Termin­details.
    3. Sie erscheinen pünkt­lich zum ver­ein­barten Termin bei der Zulassungs­stelle. Sobald Ihre Warte­nummer auf­ge­rufen wird, wenden Sie sich an den zu­ständigen Schalter.
    4. Die Sachbearbeiterin oder der Sach­bearbeiter prüft alle Unter­lagen für die Leicht­kraft­rad-Zulassung.
    5. Nach erfolgreicher Prüfung stellt der oder die Mit­arbeitende Ihnen die Zulassungs­bescheini­gung Teil 1 (früher: Fahr­zeug­schein) aus.
    6. Haben Sie ein Leichtkraftrad-Kenn­zeichen dabei, bringt die Sach­bearbeiterin oder der Sach­bearbeiter die Stempel­plakette der Zulassungs­stelle darauf an.
    7. Brauchen Sie ein neues Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen, teilt die Kfz-Behörde Ihnen eine Kenn­zeichen­kombination oder Ihr Wunsch­kenn­zeichen zu. Meist gibt es in der Nähe der Zulassungs­stelle Schilder­macher, die Kenn­zeichen sofort prägen. An­schlie­ßend gehen Sie zurück zur Behörde und lassen das Nummern­schild stempeln.
    8. Nach dem Leicht­kraft­rad-An­melden können Sie das Kenn­zeichen an der 125er montieren und losfahren.
  • Welche Dokumente brauche ich, wenn ich eine 125er anmelden will?

    125er anmelden: Welche Papiere? Wenn Sie einen 125er-Roller zulassen, brauchen Sie weniger Doku­mente als wenn Sie ein reguläres Motor­rad an­melden. Für die Zulassung einer 125er sind folgende Unter­lagen erforderlich:

    • Gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung: erforderlich als Identitäts­nach­weis
    • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer): wichtig als Nach­weis der Leicht­kraftrad-Versicherung
    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): bestätigt, dass ein Leichtkraftrad nationalen Vorschriften entspricht und auf öffentlichen Straßen fahren darf
    • Certificate of Conformity (COC) bzw. Daten­bestätigung des Her­stellers und Kauf­vertrag: doku­mentiert alle technischen Merk­male und Daten des Fahr­zeugs und be­schei­nigt, dass es einem ge­nehmigten Typ entspricht
    • Eventuell Vollmacht und Aus­weis der be­voll­mächtigten Person: bestätigt, dass Antrag­steller:in die Person mit Zulassung der 125er be­auftragt hat

    Was tun, wenn für Zulassung 125 ccm Unter­lagen fehlen? Sind einzelne Doku­mente nicht vor­handen, bekommen Sie meist problem­los Ersatz ausgestellt:

    • Einen neuen Personalausweis oder Reise­pass beantragen Sie beim Bürger­büro an Ihrem Haupt­wohn­sitz. Wichtig: Sie sind verpflichtet, Verlust oder Dieb­stahl Ihres Aus­weises der Personal­ausweis­behörde schnellst­möglich mit­zuteilen.
    • Eine neue eVB-Nummer fordern Sie bei Ihrer Leicht­kraft­rad-Versicherung an.
    • Haben Sie ABE oder COC-Papiere ver­loren, stellt der Fahrzeug­hersteller ein Ersatz­dokument aus.
  • Leichtkraftrad-Kennzeichen

    Zweiräder mit 125ccm-Zulassung bekommen ein Leicht­kraftrad-Kenn­zeichen. Das Nummern­schild ist ein verkleinertes zwei­zeiliges Kenn­zeichen (Breite: 255 Milli­meter, Höhe: 130 Milli­meter). Auch reguläre Motorrad­kenn­zeichen (Breite: 180 bis 220 Milli­meter, Höhe: 200 Milli­meter) sind für 125er-Maschinen zulässig.

    Sie nutzen das 125er-Motorrad nicht ganz­jährig? Leicht­kraftrad-Kenn­zeichen gibt es auch als Saison­kennzeichen. Wie bei Motorrad-Saison­kenn­zeichen ist die saisonale Leicht­kraftrad-Zulassung für zwei bis elf Monate im Jahr möglich.

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Gut zu wissen: Definition

Ein Leichtkraftrad ist eine Zwischen­stufe von Klein­kraft­rad zu regulärem Motor­rad. Darunter fallen kleine Motor­räder oder Roller, die eine Hub­raum­größe von mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm haben. Ihre Leistung ist auf maximal elf Kilo­watt (kW) bzw. 15 PS beschränkt. Umgangs­sprachlich sind Leicht­kraft­räder auch als "125er" bekannt.

Meist erreichen Leichtkraft­räder über 100 km/h Höchst­geschwindig­keit. Ein Mindest­alter von 16 Jahren ist Voraus­setzung, um ein Leicht­kraftrad mit 125 ccm auf öffent­lichen Straßen­ zu fahren. Außerdem ist ein Führer­schein der Klasse A1, 1B oder B196 erforder­lich. Auch die regulären Motorrad-Führer­schein­klassen A2 und A berechtigen zum Fahren einer 125er. Mit Mofa-Prüf­bescheinigung oder AM-Führer­schein ist das Steuern eines Leicht­kraft­rads nicht gestattet. Es trotz­dem zu tun, ist genauso illegal wie ein Auto mit Mofa­führer­schein zu fahren.

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Wenn Sie eine 125er zulassen, schließen Sie je nach Anbieter eine reguläre Motorrad-Versicherung oder eine Leicht­kraftrad-Versicherung ab. Kfz-Haft­pflicht ist für 125ccm-Kraft­räder gesetzlich vor­geschrieben. Den Basis­schutz erweitern Sie frei­willig mit Teil- oder Vollkasko.

Je nachdem, welche Leicht­kraft­rad-125-Versicherung Sie wählen, beinhaltet der Schutz verschiedene Leistungen:

  • Kfz-Haftpflicht: Leistet Schadens­ersatz, wenn Fahrer:in mit der 125er fremdes Eigen­tum beschädigt oder jemanden verletzt. Der Gesetz­geber schreibt die Haftpflicht­versicherung für jedes Leicht­kraftrad vor.
  • Teilkasko: Übernimmt Schäden am eigenen 125ccm-Motorrad, die durch äußere Ein­flüsse ent­stehen. Ab­ge­deckt sind unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Brand-, Unwetter- und Tier­schäden (z. B. Marder­biss).
  • Vollkasko: Bietet dem Leicht­kraft­rad bis 125 ccm Rundum­schutz. Neben allen Teil­kasko­leistungen sind selbst verschuldete Unfall­schäden, Vanda­lis­mus und Fahrer­flucht versichert.

Wichtig: Die Versicherung für ein Leicht­kraftrad über 50 ccm bis 125 ccm dürfen auch Minder­jährige abschließen. Voraus­setzung für eine Leicht­kraftrad-Ver­si­che­rung für 16-Jährige ist, dass die gesetz­lichen Ver­treter (meist die Eltern) zu­stimmen. Eine reguläre Kfz-Ver­sicherung oder Moped-Versicherung ist für 125er-Maschinen nicht geeignet.

In der Regel schützt die Versicherung das Leicht­kraftrad bis 125 ccm inklusive fest daran angebauter Teile (z. B. Wind­schild, Koffer­system). Teilweise ist auch der Motorrad­helm mitversichert. Voraus­gesetzt, der Fahrer oder die Fahrerin bringt ihn mit einem Schloss sicher am Leichtkraftrad an.

Bevor Sie Ihr Leichtkraftrad versichern, sollten Sie die Leistungen verschiedener Anbieter vergleichen. Nicht immer ist der günstigste Tarif der beste. Ent­scheidend ist, dass die Ver­sicherung zu Ihrem Nutzungs­ver­halten passt und den Wert Ihrer Maschine ab­sichert. Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • Hohe Deckung: Neben Sach-, Personen- und Ver­mögens­schäden sollte die Kfz-Haft­pflicht­versicherung auch bei Umwelt­schäden greifen. Je höher die Deckungs­summen, desto besser.
  • Ausreichender Versicherungs­schutz: Je wert­voller Ihre 125er ist, desto sinn­voller ist eine Kasko­versicherung. Kfz-Haft­pflicht reicht meist nur für alte Leicht­kraft­räder mit geringem Rest­wert.
  • Sinnvolle Bausteine: Oft rechnet es sich, die Leicht­kraft­rad-Versicherung mit Zusatz­leistungen zu er­weitern. Mit einem Schutz­brief sichern Sie sich zum Bei­spiel für den Pannen­fall ab. Ein Aus­lands­schaden­schutz kann sich lohnen, wenn Sie mit Ihrer 125er außer­halb Deutsch­lands unter­wegs sind.
Allianz Vorteile

Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leicht­kraft­rad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zwei­rad, ist Voll­kasko empfehlens­wert. Für ältere, gut erhaltene Leicht­kraft­räder lohnt sich Teil­kasko. Als günstiger Basis­schutz reicht Kfz-Haftpflicht.

Die Allianz Leicht­kraft­rad-Versicherung bietet Ihnen u.a. diese Vorteile:

  • Extra hohe Absicherung (z. B. leistet die Kfz-Haft­pflicht bei Sach­schäden bis zu einer Versicherungs­summe von 100 Millionen Euro)
  • Großzügige Neu- und Kauf­preis­entschädigung (bei Verlust oder Total­schaden bis zu 24 Monate nach Zulassung)
  • Individuelle Zusatz­bausteine (z. B. Allianz Premium Schutz­brief – für 9,90 Euro Jahres­beitrag)
Noch Fragen zur Allianz Leicht­kraft­rad-Versicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne.
Sie möchten bei der Allianz Ihr 125­ccm-Motor­rad versichern? Hier berechnen Sie Ihren Tarif.
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  • Haben Leichtkrafträder eine Zulassungsbescheinigung?

    Leichtkrafträder haben eine Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein). Bei Anmeldung des Leicht­kraftrads stellt die Kfz-Behörde das Dokument aus. Eine Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief) gibt es für zulassungs­freie Fahrzeuge nicht. Wenn Sie eine 125er auf sich ummelden, gibt es also keinen 125er-Fahrzeugbrief, in dem die Zulassungsstelle Sie eintragen könnte.
  • Ist eine 125er Maschine ein Leichtkraftrad?

    Ja, umgangs­sprachlich sind Leicht­kraft­räder unter dem Namen "125er" bekannt. Die 125 steht für die Hubraum­größe, die ein Leicht­kraft­rad maximal haben darf. Kraft­räder mit mehr als 125 ccm Hub­raum gelten als reguläre Motorräder.
  • Muss jedes Leichtkraftrad zugelassen werden oder gibt es auch zulassungsfreie Leichtkrafträder?

    Laut Zulassungsverordnung ist jedes Leicht­kraft­rad zulassungs­frei. Das heißt aber nicht, dass eine 125er ohne An­mel­dung auf die Straße darf. Bei der Kfz-Zulassungs­stelle weisen Sie Leicht­kraftrad-Ver­sicherung und Allgemeine Be­triebs­erlaubnis für das Fahr­zeug nach. Außerdem braucht das Leicht­kraftrad ein amtliches Kenn­zeichen. Erst nach der An­mel­dung ist die 125er bereit für den Straßen­verkehr. Wegen des behörd­lichen Ver­fahrens, das der Zulassung regulärer Motor­räder ähnelt, ist auch oft von "Zulassung einer 125er" die Rede.
  • Kann ich mit unter 18 Jahren mein Leichtkraftrad versichern oder müssen das meine Eltern machen?

    Eine Leichtkraftrad-Versicherung ist schon für 16-Jährige abschließ­bar. Jugend­liche unter 18 Jahren brauchen dafür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Alternativ kann ein Eltern­teil die Versicherung für ein Leicht­kraftrad bis 125 ccm abschließen, das Tochter oder Sohn gehört.
  • Leichtkraftrad als Motorrad zulassen: Geht das?

    In der Regel können Sie ein Leicht­kraftrad nicht als Motor­rad anmelden. Hinter­grund: Als reguläres Motor­rad gilt ein Kraft­rad erst, wenn es mindestens 126 ccm Hub­raum oder über 15 PS Motor­leistung hat. Steigern Sie die Leistung Ihrer 125er beispiels­weise mit Tuning­maßnahmen, können Sie es als Motor­rad anmelden.
  • Welche Vor- und Nachteile haben Leichtkrafträder?

    Die Anmeldung ("Zulassung") einer 125er funktioniert einfacher als bei einem regulären Motor­rad. Weiterer Vorteil: Leicht­kraft­räder sind oft günstiger zu versichern als leistungs­stärkere Kraft­räder. Wer ein 125ccm-Motor­rad anmeldet, zahlt darüber hinaus keine Kfz-Steuer und darf bereits ab 16 Jahren mit A1-Führer­schein fahren.

    Leichtkrafträder haben aber auch Nach­teile: Die Motor­leistung ist auf 11 kW bzw. 15 PS be­grenzt. Besitzer:innen eines A1-Führer­scheins dürfen mit einem 125ccm-Motor­rad maximal 110 km/h fahren. Anders als Mopeds und andere Klein­kraft­räder bis 50 ccm müssen Leicht­kraft­räder außer­dem alle zwei Jahre zur Haupt­unter­suchung.

  • Welche Dokumente muss ich mitführen, wenn ich ein Leichtkraftrad fahre?

    Wer mit einer 125er unter­wegs ist, sollte die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahr­zeug­schein) oder Betriebs­erlaubnis des Leicht­kraftrads dabei­haben. Bei einer Verkehrs­kontrolle brauchen Sie außer­dem Ihren Führer­schein (für Leicht­kraft­räder mindestens Motorrad-Führer­scheinklasse A1).
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