Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Leichtkrafträder sind kleine Motor­räder mit mehr als 50 und höchstens 125 Kubik­zentimetern (ccm) Hubraum.
  • Ein Leichtkraftrad ist zulassungs­frei. Ohne Anmeldung und Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen dürfen 125er trotz­dem nicht auf die Straße.
  • Als Versicherung für ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm ist eine Kfz-Haft­pflicht gesetz­lich vorgeschrieben. Ohne Leicht­kraft­rad-Versicherung können Sie keine 125er anmelden.
  • Im Unterschied zu regulären Motor­rädern gibt es bei Leicht­kraft­rädern einige Besonder­heiten. Unter anderem sind die leistungs­armen Bikes steuer­frei und bereits für 16-jährige Fahrer mit A1-Führerschein geeignet.
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Voraussetzungen
Wer ein 125ccm-Motorrad anmelden will, braucht eine Leicht­kraftrad-Versicherung. Bei der Zulassungs­stelle sind weitere Dokumente nötig. Dazu gehört zum Beispiel die Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) des Zweirads.
  • Zulassung

    Laut Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) sind Leicht­kraft­räder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungs­frei. Aber: Ohne Zulassungs­verfahren darf eine 125er nicht auf die Straße. Voraus­setzung für die 125ccm-Zulassung sind gültige Kfz-Haft­pflicht­versicherung (= Leicht­kraftrad-Versicherung) und amtliches Nummern­schild (= Leicht­kraftrad-Kenn­zeichen).

    Für die Zulassung eines Leicht­kraftrads ist die Kfz-Zulassungs­behörde am Haupt­wohnsitz des Fahrzeug­halters zuständig. Möchten Sie beispiels­weise einen 125ccm-Roller anmelden, reservieren Sie online einen Termin bei der Behörde. So vermeiden Sie lange Wartezeiten.

  • Dokumente: Was brauche ich, um eine 125er anzumelden?

    125er anmelden: Welche Papiere? Wenn Sie einen 125er-Roller zulassen, brauchen Sie weniger Doku­mente, als wenn Sie ein reguläres Motor­rad anmelden. Für die Zulassung einer 125er sind folgende Unter­lagen erforderlich:

    • Gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung
    • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer) als Nach­weis der Leicht­kraftrad-Versicherung
    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs
    • Certificate of Conformity (COC) bzw. Daten­bestätigung des Her­stellers und Kaufvertrag
    • Eventuell: Vollmacht und Aus­weis des Vollmacht­gebers
  • Leichtkraftrad-Kennzeichen

    Zweiräder mit 125ccm-Zulassung bekommen ein Leicht­kraftrad-Kenn­zeichen. Das Nummern­schild ist ein verkleinertes zwei­zeiliges Kenn­zeichen (Breite: 255 Milli­meter, Höhe: 130 Milli­meter). Auch reguläre Motorrad­kennzeichen (Breite: 180 bis 220 Milli­meter, Höhe: 200 Milli­meter) sind für 125er-Maschinen zulässig.

    Sie nutzen das 125er-Motorrad nicht ganz­jährig? Leicht­kraftrad-Kenn­zeichen sind auch als Saison­kennzeichen erhält­lich. Wie bei Motorrad-Saison­kennzeichen ist die saisonale Leicht­kraftrad-Zulassung für zwei bis elf Monate im Jahr möglich.

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Gut zu wissen: Definition

Leichtkrafträder sind kleine Motor­räder oder Roller, die eine Hubraum­größe von mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm haben. Ihre Leistung ist auf maximal elf Kilo­watt (kW) bzw. 15 PS beschränkt. Umgangs­sprachlich sind Leicht­kraft­räder auch als "125er" bekannt.

Voraussetzung, um eine 125ccm-Maschine im öffentlichen Straßen­verkehr zu fahren, ist ein Mindest­alter von 16 Jahren. Außerdem ist ein Führer­schein der Klasse A1, 1B oder B196 erforderlich. Auch die regulären Motorrad-Führer­schein­klassen A2 und A berechtigen zum Fahren einer 125er. Mit Mofa-Prüf­bescheinigung oder AM-Führer­schein ist das Steuern eines Leicht­kraftrads dagegen nicht gestattet. Es trotz­dem zu tun, ist genauso illegal wie ein Auto mit Mofa­führer­schein zu fahren.

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Kfz-Haftpflicht, Teil- & Voll­kasko
Wenn Sie eine 125er zulassen, schließen Sie je nach Anbieter eine reguläre Motorrad-Versicherung oder eine Leicht­kraftrad-Versicherung ab. Kfz-Haft­pflicht ist für 125ccm-Kraft­räder gesetzlich vor­geschrieben. Den Basis­schutz erweitern Sie frei­willig mit Teil- oder Vollkasko.

Abhängig davon, welche Leicht­kraft­rad-125-Versicherung Sie wählen, beinhaltet der Schutz verschiedene Leistungen:

  • Kfz-Haftpflicht: Leistet Schadens­ersatz, wenn der Fahrer mit der 125er fremdes Eigen­tum beschädigt oder jemanden verletzt. Der Gesetz­geber schreibt die Haftpflicht­versicherung für jedes Leicht­kraftrad vor.
  • Teilkasko: Übernimmt Schäden am eigenen 125ccm-Motorrad, die durch äußere Einflüsse entstehen. Abgedeckt sind unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Brand-, Unwetter- und Tier­schäden (z. B. Marder­biss).
  • Vollkasko: Bietet dem Leicht­kraftrad Rundum­schutz. Neben allen Teilkasko­leistungen sind selbst verschuldete Unfall­schäden, Vandalismus und Fahrer­flucht versichert.

Wichtig: Die Versicherung für ein Leicht­kraftrad über 50 ccm bis 125 ccm dürfen auch Minder­jährige abschließen. Voraus­setzung für eine Leicht­kraftrad-Versicherung für 16-Jährige ist, dass die gesetz­lichen Vertreter (meist die Eltern) zustimmen. Eine reguläre Kfz-Versicherung oder Moped-Versicherung ist für 125er-Maschinen nicht geeignet.

In der Regel schützt die Versicherung das Leicht­kraftrad bis 125 ccm inklusive fest daran angebauter Teile (z. B. Wind­schild, Koffer­system). Teilweise ist auch der Motorrad­helm mitversichert. Voraus­gesetzt, der Fahrer bringt ihn mit einem Schloss sicher am Leichtkraftrad an.
Allianz Vorteile

Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leicht­kraft­rad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zwei­rad, ist Voll­kasko empfehlens­wert. Für ältere, gut erhaltene Leicht­kraft­räder lohnt sich Teil­kasko. Als günstiger Basis­schutz reicht Kfz-Haftpflicht.

Die Allianz Leicht­kraft­rad-Versicherung bietet Ihnen u.a. diese Vorteile:

  • Extra hohe Absicherung (z.B. leistet die Kfz-Haft­pflicht bei Sach­schäden bis zu einer Versicherungs­summe von 100 Millionen Euro)
  • Großzügige Neu- und Kauf­preis­entschädigung (bei Verlust oder Total­schaden bis zu 24 Monate nach Zulassung)
  • Individuelle Zusatz­bausteine (bspw. Allianz Premium Schutz­brief – für 9,90 Euro Jahres­beitrag)
Noch Fragen zur Allianz Leicht­kraft­rad-Versicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne.
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Vor- & Nach­teile
Ein Leichtkraftrad ist eine Zwischenstufe von Kleinkraftrad zu regulärem Motorrad. Im Unterschied zu einem vollwertigen Kraftrad bringt eine 125er weniger PS auf die Straße. Dafür ist ein Leichtkraftrad zulassungsfrei und nicht steuerpflichtig.
  • Zulassungsfrei: Die Zulassung für ein Leicht­kraft­rad funktioniert einfacher als bei regulären Kraft­rädern.
  • Steuerfrei: Halter eines 125ccm-Motor­rads zahlen keine Kfz-Steuer.
  • Für Nachwuchs-Biker geeignet: Mit A1-Führer­schein dürfen bereits 16-Jährige Leicht­krafträder steuern.
  • Günstige Versicherung: Ein Leicht­kraftrad ist in der Regel günstiger zu versichern als ein hubraum­stärkeres Motorrad.
  • Leistungsarm: Eine Motor­leistung von mehr als 11 kW bzw. 15 PS ist bei Leicht­kraft­rädern nicht zulässig.
  • Geschwindigkeitsbegrenzung: Besitzer eines A1-Führer­scheins dürfen mit einem 125ccm-Motor­rad maximal 110 km/h schnell fahren.
  • Hauptuntersuchung: Anders als bei Mopeds und anderen Klein­kraft­rädern bis 50 ccm müssen Leicht­kraft­räder alle zwei Jahre zur technischen Prüfung.
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
  • Was benötige ich, um ein Leichtkraftrad anzumelden?

    125er-Roller anmelden: Was braucht man? Um Roller bis 125 ccm anzumelden, brauchen Sie Ihren Personal­ausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung. Außer­dem legen Sie Allgemeine Betriebs­erlaubnis und Certificate of Conformity (= EU-Über­einstimmungs­erklärung) des Zweirads vor. Zusätzlich ist eine eVB-Nummer als Versicherungs­nachweis Voraus­setzung für die Leicht­kraft­rad-Zulassung.
  • Haben Leichtkrafträder eine Zulassungsbescheinigung?

    Leichtkrafträder haben eine Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein). Bei Zulassung des Leicht­kraftrads stellt die Kfz-Behörde das Dokument aus. Eine Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeug­brief) gibt es für zulassungs­freie Fahrzeuge nicht.
  • Ist eine 125er Maschine ein Leichtkraftrad?

    Ja, umgangs­sprachlich sind Leicht­kraft­räder unter dem Namen "125er" bekannt. Die 125 steht für die Hubraum­größe, die ein Leicht­kraft­rad maximal haben darf. Kraft­räder mit mehr als 125 ccm Hub­raum gelten als reguläre Motorräder.
  • Muss jedes Leichtkraftrad zugelassen werden oder gibt es auch zulassungsfreie Leichtkrafträder?

    Laut Zulassungsverordnung ist jedes Leicht­kraftrad zulassungs­frei. Das bedeutet aber nicht, dass Ihre 125er ohne Anmeldung auf die Straße darf. Bei der Kfz-Zulassungs­stelle weisen Sie Leicht­kraftrad-Versicherung und Allgemeine Betriebs­erlaubnis für das Fahr­zeug nach. Außerdem braucht das Leicht­kraftrad ein amtliches Kenn­zeichen. Erst nach Zulassung ist die 125er bereit für den Straßenverkehr.
  • Kann ich mit unter 18 Jahren mein Leichtkraftrad versichern oder müssen das meine Eltern machen?

    Eine Leichtkraftrad-Versicherung ist schon für 16-Jährige abschließ­bar. Jugend­liche unter 18 Jahren brauchen dafür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Alternativ kann ein Eltern­teil die Versicherung für ein Leicht­kraftrad bis 125 ccm abschließen, das Tochter oder Sohn gehört.
  • Leichtkraftrad als Motorrad zulassen: Geht das?

    In der Regel können Sie ein Leicht­kraftrad nicht als Motor­rad anmelden. Hinter­grund: Als reguläres Motor­rad gilt ein Kraft­rad erst, wenn es mindestens 126 ccm Hub­raum oder über 15 PS Motor­leistung hat. Steigern Sie die Leistung Ihrer 125er beispiels­weise mit Tuning­maßnahmen, können Sie es als Motor­rad anmelden.
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