Eine Leichtkraftrad-Versicherung können Sie bereits mit 16 Jahren abschließen. Denn: Ab diesem Alter dürfen Sie einen Leichtkraftroller oder ein Leichtkraftrad bis 125 ccm im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Voraussetzung ist, dass Sie eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzen. Oder einen Führerschein der Klasse 1b, der in Deutschland bis Ende 1998 ausgestellt wurde und der heutigen Führerscheinklasse A1 entspricht.
Wichtig: Wer für ein Leichtkraftrad bis 125 ccm eine Versicherung abschließt, ist nicht verpflichtet, das motorisierte Zweirad selbst zu fahren oder eine gültige Fahrerlaubnis dafür nachzuweisen. Zum Beispiel ist folgende Konstellation möglich: Eine Minderjährige macht mit 16 Jahren den Führerschein der Klasse A1 und kauft sich ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller. Sie ist als Fahrzeughalterin in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Bikes eingetragen. Die Leichtkraftrad- bzw. Leichtkraftroller-Versicherung läuft aber über ein Elternteil der Jugendlichen. Versicherungsnehmer ist ihr Vater. Er übernimmt auch die Versicherungskosten für Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller seiner Tochter.