Abhängig davon, wie viele Jahre Sie als Motorradfahrer bereits unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs sind, ordnet Ihr Kfz-Versicherer Sie in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse ein. Die Versicherungsgesellschaft legt für jede Motorrad Versicherungsklasse einen Prozentwert fest, der zur Grundprämie hinzugefügt oder davon abgezogen wird.
Ein 18-jähriger Fahranfänger wird in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Eine Sonderregelung gibt es für Biker, die ihren Motorradführerschein seit mehr als drei Jahren besitzen. Ein 24-Jähriger, der seine erste eigene Maschine versichert, aber schon seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis für Krafträder besitzt, wird zum Beispiel meist in die SF-Klasse ½ eingestuft. Verursacht ein Fahranfänger – egal ob in SF-Klasse 0 oder ½ – durch Eigenverschulden einen Motorradunfall, fällt er in die Malusklasse (SF-Klasse M) zurück und der Versicherungsbeitrag erreicht den Höchstsatz. Einen 50-jährigen Motorradfahrer, der seit 25 Jahren unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs ist, stuft die Kfz-Versicherung in die beste SF-Klasse 20 ein.
Das Schadenfreiheitsklassensystem ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Wie der Beitragssatz sich verändert, ist von der jeweiligen Versicherung abhängig. Die Prozentangaben zu den Motorrad-Schadenfreiheitsklassen in der nachfolgenden Tabelle dienen daher nur zur Orientierung.