• In der Motorradversicherung sagen Schaden­freiheits­klassen (SF-Klassen) aus, wie viele Jahre die ver­sicherte Person unfall­frei gefahren ist. Je besser die Einstufung, desto günstiger der Beitrag.
  • SF-Klassen fürs Motorrad reichen von SF 0 (= kein unfall­freies Jahr) bis SF 20 (= 20 oder mehr schaden­freie Jahre). Zusätzlich gibt es Schaden­klasse M. In die Malus­klasse können Fahr­anfänger:innen zurück­fallen, die in SF 0 oder ½ ein­ge­stuft sind und einen Unfall verschulden.
  • Versicherungsnehmer:innen können ihre Schadenfreiheitsklasse von Motorrad auf Auto übertragen – und umgekehrt.
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Je nachdem, wie viele Jahre Sie unfall­frei Motorrad gefahren sind, stuft Ihr Versicherer Sie in eine bestimmte Motorrad-Schaden­freiheits­klasse ein. Die SF-Klassen fürs Motor­rad reichen von SF 0 (= kein schaden­freies Jahr) bis SF 20 (20 oder mehr schaden­freie Jahre). Außerdem gibt es die Sonder­klassen SF ½ und M.

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Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreie Jahre
Beitragssatz Haftpflicht in %
Beitragssatz Vollkasko in %
SF 20 20 ca. 25 ca. 32
SF 16 - 19 16 - 19 ca. 26 ca. 33
SF 10 - 15 10 - 15 ca. 30 - 27 ca. 36 - 33
SF 5 - 9 5 - 9 ca. 34 - 31 ca. 45 - 37
SF 2 - 4 2 - 4 ca. 36 - 34 ca. 56 - 48
SF 1 1 ca. 40 ca. 60
SF ½
(Sondereinstufung für Personen, die erstes eigenes Motorrad versichern, mit mehr als 3 Jahren Fahrerlaubnis)
  ca. 50 ca. 78
SF 0
(Ersteinstufung für Personen mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis)
  ca. 55 ca. 86
SF M
(Malusklasse, Rückstufung von Personen mit SF 0 oder ½ nach Unfall durch Eigenverschulden)
  ca. 100 ca. 143

Das kommt darauf an, wie viele unfallfreie Motorrad­jahre Sie ohne Unter­brechung gesammelt haben. Hier einige Beispiele zur Ein­stufung in SF-Klassen beim Motorrad:

  • Bei der Motorrad­versicherung steigen 18-jährige Fahr­anfänger:innen in der Regel in SF 0 ein.
  • Eine Sonderregelung gilt für Biker:innen, die seit mehr als drei Jahren ihren Motorrad­führer­schein haben. Zum Beispiel startet eine 24-Jährige, die ihre erste eigene Maschine versichert, aber seit fünf Jahren eine Fahr­erlaubnis für Kraft­räder besitzt, oft in SF ½.
  • Verursacht ein Fahranfänger oder eine Fahr­anfängerin mit SF 0 oder ½ durch Eigen­verschulden einen Motorrad­unfall, fällt sie oder er in SF M zurück. In der Malus­klasse erreicht der Versicherungs­beitrag den Höchstsatz.
  • 50-jährige Biker:innen, die seit 25 Jahren unfall­frei im Straßen­verkehr unter­wegs sind, stuft der Versicherer in die beste Motorrad-Schaden­freiheits­klasse SF 20 ein.

Wichtig: Das System der SF-Klassen fürs Motorrad ist von Versicherer zu Versicherer unter­schiedlich. Wie der Beitrags­satz sich verändert, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Die Prozent­angaben in der Schaden­freiheits­klasse-Motorrad-Tabelle oben bieten deswegen nur eine grobe Orientierung.

Sie haben Fragen zu den SF-Klassen für Motor­rad bei der Allianz? Unser Service-Team berät Sie gerne.
Sie haben sich für die Allianz Motorrad­versicherung entschieden? Hier berechnen Sie Ihren Beitrag.
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Gut zu wissen: Sonder­einstufung

Sie haben bereits eine Autoversicherung und wollen Ihr Motor­rad als Zweit­wagen versichern? Je nach Anbieter ist eine Sonder­einstufung möglich: Ihr Bike startet in einer besseren Motorrad-Schaden­freiheits­klasse und Sie zahlen einen er­mäßigten Beitrag.

Als Fahranfänger:in können Sie Ihr Motor­rad als Zweit­fahrzeug über die Kfz-Versicherung Ihrer Eltern ver­sichern (Zweit­wagen­re­ge­lung) und so Beiträge sparen. Haben Sie schon ein Kraft­rad versichert und kaufen eine weitere Maschine, stufen viele Versicherer das Zweit­motor­rad in SF ½ ein. Voraus­gesetzt, Ihr Erst­fahr­zeug hat mindestens SF 3.

Allianz Vorteil: Bei Versicherung Ihres Motorrads sparen Sie nicht nur mit der Zweitwagen­regelung. Haben Sie bereits ein Allianz Privatschutz-Paket (z. B. Unfall-, Rechtsschutz- und Privat-Haftpflicht­versicherung) abgeschlossen, erhalten Sie bis zu zehn Prozent Nach­lass auf den Beitrag Ihrer Motorrad­versicherung. Der Bündelrabatt gilt auch, wenn Sie Leicht­kraft­roller, Pkw, Wohn­mobil, Wohn­wagen, Anhänger oder Oldtimer bei uns versichern.

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Die Rückstufung der SF-Klassen beim Motorrad lässt sich vermeiden, wenn Sie einen Rabattschutz zu Ihrer Motorradversicherung abschließen.

Die Einstufung in Schaden­freiheits­klassen funktioniert bei Motor­rädern genauso wie bei Autos: Mit jeder unfallfreien Motorrad­saison rutscht die versicherte Person in eine höhere SF-Klasse fürs Motorrad. Das gilt auch, wenn das Bike mit Saison­kennzeichen zugelassen ist. Voraus­gesetzt, es ist mindestens sechs Monate pro Jahr angemeldet. Ein Unfall­schaden führt in der Regel zu einer Rück­stufung der Motorrad-Schaden­freiheits­klasse. Dadurch erhöht sich der Beitrag der Motorrad­versicherung im nächsten Versicherungsjahr.

Wichtig: SF-Klassen und Schaden­freiheits­rabatt gibt es bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko fürs Motorrad. In der Motorrad-Teilkasko gibt es weder SF-Klassen noch SF-Rabatt. Denn auf Teilkasko­schäden wie Diebstahl, Kurz­schluss oder Marder­biss (abgedeckt durch die inkludierte Marder­schaden-Versicherung) hat die Person, die das Motorrad steuert, nur begrenzt Einfluss.

Die Zusatzleistung Rabatt­schutz ver­hindert eine Rück­stufung im Schaden­fall. Erweitern Sie Ihre Motorrad­versicherung mit dem Bau­stein, haben Sie je einen Haft­pflicht- und Vollkasko­schaden im Jahr frei. Wie der Rabatt­schutz funktioniert, zeigt die Grafik unten anhand eines Beispiels:

Sie fahren seit 23 Jahren schaden­frei und sind in die höchste Schaden­freiheits­klasse fürs Motor­rad (= SF 20) eingestuft. Dann ver­ursachen Sie einen Verkehrsun­fall. Ohne Rabatt­schutz würde Ihr Versicherer Sie bei Voll­kasko in SF 8 zurückstufen. Mit Rabatt­schutz bleibt Ihre Motorrad-Schaden­freiheits­klasse nach dem Unfall stabil. Erst, wenn Sie im selben Kalender­jahr einen zweiten Schaden­fall ver­schulden, erfolgt eine Rückstufung in SF 8.

Wichtig: Für Motorrad­fahrer:innen ist nicht nur der Schutz vor einer Rück­stufung als finanzielle Absicherung wichtig. Wegen des erhöhten Verletzungs­risikos bei einem Motorrad­unfall kann auch eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Denn: Eine Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Mit ihr lassen sich finanzielle Folgen eines Unfalls abfedern, falls körper­liche oder geistige Beeinträchtigungen bestehen bleiben. Zudem bietet sie zahlreiche Serviceleistungen, um Sie bei Ihrer Genesung zu unterstützen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Schaden­freiheits­klasse von Motor­rad auf Auto über­tragen – und umgekehrt. Bei einem Versicherungs­wechsel übernimmt der neue Anbieter Ihre bisherige Motorrad-Schaden­freiheits­klasse in der Regel.
  • Motorrad-Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungswechsel übertragen

    Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihren bisherigen Schadensverlauf mitnehmen. Weisen Sie zum Beispiel zwölf unfallfreie Jahre nach, stuft der neue Anbieter Sie in SF 12 ein. Der Schadenfreiheitsrabatt, den Ihr alter Versicherer Ihnen gewährt hat, ist nicht übertragbar. Denn Versicherungsgesellschaften verwenden unterschiedliche Rabattstaffeln.
  • SF-Klassen für Motorrad an andere Person übertragen

    Ihre SF-Klassen fürs Motorrad kann sich eine andere Person anrechnen lassen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie das Motorrad­fahren aufgeben und Ihre unfall­freien Jahre Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn abtreten. Dabei zählen nur die Jahre, die Empfängerin oder Empfänger selbst schaden­frei unterwegs sein konnte. Sprich: Hat Ihr Kind erst seit drei Jahren seine Motorrad­fahr­erlaubnis, kann es maximal drei SF-Klassen übernehmen. Der Rest verfällt. Außerdem können Versicherungs­nehmer:innen nicht jeder Person ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Bei den meisten Versicherungs­anbietern ist die Weiter­gabe an Kinder oder Ehe­partner:innen problemlos möglich.
  • Schadenfreiheitsklasse von Motorrad auf Auto übertragen

    Melden Sie Ihr Motorrad ab und versichern stattdessen ein Auto, können Sie die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Krafträder und Pkw sind unterschiedliche Fahrzeuggruppen mit abweichenden Schadenfreiheitssystemen. Deswegen sind die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre entscheidend bei der Einstufung. Zum Beispiel: Sie haben die höchste Motorrad-Schadenfreiheitsklasse 20 erreicht, insgesamt aber 24 schadenfreie Jahre gesammelt. Dann steigen Sie bei der Kfz-Versicherung nicht in SF 20, sondern in SF 24 ein.
  • Schadenfreiheitsklasse von Auto auf Motorrad übertragen

    Wenn Sie Ihr Auto abmelden und statt­dessen ein Motor­rad versichern, können Sie die schaden­freien Jahre der Auto­versicherung in der Regel über­nehmen. Aber: Die Kfz-Versicherung stuft Sie mit dem Motor­rad nur bis SF 20 ein. Das heißt: Sind Sie mit Ihrem Pkw 22 Jahre unfallfrei gefahren, stuft der Motorrad­versicherer Sie auto­matisch in SF 20 ein – die höchst­mögliche Schaden­freiheits­klasse beim Motorrad.
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  • Wie finde ich meine aktuelle SF-Klasse fürs Motorrad heraus?

    Ihre aktuelle Motorrad-Schaden­freiheits­klasse steht in der Regel in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Motorrad­versicherung. Alternativ können Sie direkt bei Ihrem Versicherer nachfragen.
  • Wie viele Jahre sind SF-Klassen nach einer Motorradpause gültig?

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kfz-Versicherung, wie lange Ihre Motorrad-Schaden­freiheits­klasse gültig bleibt, wenn Sie Ihren Vertrag pausieren. Die Gültig­keit von SF-Klassen fürs Motorrad variiert je nach Anbieter. Oft verfällt die schaden­freie Zeit nach sieben bis zehn Jahren.
  • Welche Rolle spielt die Schaden­freiheits­klasse bei Berechnung der Motorrad­versicherung?

    In der Motorrad­versicherung zählen Schaden­freiheits­klassen zu den Kriterien, anhand derer Kfz-Versicherer den in­di­vi­du­ellen Beitrags­satz für Motorrad­fahrer:innen berechnen. Die Ein­stufung in SF-Klassen erfolgt auf Basis der Anzahl der Jahre, die Sie ohne Unter­brechung unfall­frei gefahren sind. Je länger Sie schaden­frei bleiben, desto günstiger wird Ihre Versicherungs­prämie. Wer in eine gute (= hohe) Motorrad-Schaden­freiheits­klasse eingestuft ist, kann dank Schaden­freiheits­rabatt über 50 Prozent des ursprünglichen Beitrags sparen.
  • Wie beeinflussen Alter des Fahrers und Nutzung des Motorrads den Beitrag der Motorradversicherung?

    Bei Motorradversicherung und Elektro-Motorrad-Versicherung ist die Schaden­frei­heits­klasse eines von mehreren Kriterien, die den Beitrag beeinflussen. Wichtig bei der Einstufung und Berechnung der Versicherungs­prämie sind zum Beispiel Fahrer­alter und Motorradnutzung:

    • Fahranfänger:innen zahlen meist höhere Beiträge als erfahrene Biker:innen. Denn wer den Motorradführerschein gerade erst gemacht hat, verursacht statistisch gesehen häufiger Unfälle mit seinem Zwei­rad. Versicherer kalkulieren dieses Risiko bei der Beitragsberechnung ein und stufen Einsteiger:innen in die schlechteste SF-Klasse 0 ein. Aber: Schon nach einem schaden­freien Jahr sinken die Versicherungs­kosten für Motorrad­anfänger:innen deutlich.
    • Die jährliche Fahrleistung spielt eine Rolle bei der Beitrags­ermittlung. Wer seine Maschine häufig nutzt und entsprechend viel fährt, hat ein höheres Unfall­risiko und zahlt mehr für die Motorradversicherung.
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