Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Fahrzeug­wechsel bedeutet: Sie ersetzen Ihr bisheriges Fahrzeug durch ein anderes. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr altes Auto ver­kaufen und ein neues kaufen.
  • Bei einem Fahrzeug­wechsel brauchen Sie eine neue Versicherung für Ihr neues Auto.
  • Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das heißt: Sie dürfen auch im laufenden Ver­sicherungs­jahr Ihre Kfz-Ver­sicherung wechseln.
  • Wenn Sie das alte Fahr­zeug abmelden, endet Ihr bis­heriger Kfz-Versicherungs­vertrag auto­matisch.
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Neu- oder Gebraucht­wagen
Bei einem Auto­kauf ist eine Ver­si­che­rung für Ihr neues Auto Pflicht. Ohne Ver­sicherungs­nach­weis können Sie den Pkw nicht zulassen. Ob Sie sich mit frisch be­stan­denem Führer­schein Ihren Erstwagen zulegen oder mit jahre­langer Fahr­praxis auf ein anderes Auto umsteigen, spielt dabei keine Rolle.
  • Neues Auto: Versicherung

    Je nachdem, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, sind ver­schie­dene Ver­sicherungs­arten sinnvoll:

    • Als Neuwagen-Versicherung lohnt sich in der Regel Voll­kasko.
    • Als Gebrauchtwagen-Versicherung ist meist Teil­kasko empfehlens­wert. Für sehr alte Gebraucht­fahr­zeuge, die kaum noch Wert haben, reicht teil­weise Kfz-Haftpflicht aus.
    • Eine Elektroauto-Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Diesel oder Benziner ver­kaufen und auf einen Stromer umsteigen. Sie bietet Zusatz­leistungen speziell für E-Fahr­zeuge, zum Beispiel Akku-Schutz.
    • Eine Hybrid-Versicherung lohnt sich, wenn Sie sich einen Teil-Stromer zulegen. Die Kfz-Ver­sicherung für Ihr neues Auto deckt unter anderem Schäden am Akku ab.
  • Kfz-Versicherung & Fahr­zeug­wechsel: Ab­lauf bei Auto­kauf

    Wenn Sie ein Auto kaufen, läuft der Fahr­zeug­wechsel mit Ver­sicherung und An­meldung des neuen Wagens wie folgt ab:

    • Abschluss einer Kfz-Versicherung für neues Fahr­zeug
    • Unterzeichnung des Kauf­ver­trags für das Auto und Über­nahme des Fahrzeugs
    • Zulassung des Autos bei der Kfz-Behörde (bei Neu­wagen oft im Service des Auto­händlers bzw. der Autohändlerin inbegriffen)

    Wichtig: Ohne Kfz-Versicherung bzw. elek­tro­nische Ver­si­che­rungs­bestätigung (eVB-Nummer) können Sie Ihr Auto nicht zulassen. Am besten schließen Sie den Ver­si­che­rungs­vertrag vor Auto­kauf ab. Eine Vorgabe, wann bzw. inner­halb welchen Zeitraums Sie bei Fahrzeug­wechsel eine Versicherung für Ihr neues Auto abschließen, gibt es aber nicht. Die eVB-Nummer erhalten Sie meist wenige Minuten nach Ab­schluss der Versicherung per E-Mail oder SMS.

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Ihre Allianz Vorteile

Altes Auto verkauft, Versicherung für den neuen Wagen aber noch nicht ab­ge­schlos­sen? Die Allianz bietet Ihrem Fahrzeug leistungs­starken Schutz, unter anderem mit besonders hoher Deckungs­summe in der Kfz-Haft­pflicht. Als besondere Vorteile beinhaltet die Versicherung für Ihr neues Auto zum Beispiel:

  • Update-Garantie: Verbessert sich Ihr Tarif in Zukunft, geben wir in Allianz Komfort und Premium die neuen Kon­di­tionen direkt an Sie weiter. So bleibt Ihr Ver­sicherungs­schutz immer aktuell – ohne Mehrbeitrag.
  • Starker Schutz für E-Fahrzeuge: Akku und Lade­zubehör Ihres Elektro­autos sind in allen Produktlinien der Allianz mit­ver­sichert. In Komfort und Premium reguliert die Allianz Autoversicherung auch Schäden an Ihrer eigenen Lade­station, die durch Van­da­lismus oder Fehl­bedienung beim Laden entstehen – ohne Limit.
  • Schneller Schadenservice: Bei der Allianz sind 99 Prozent aller Voll- und Teil­kasko­schäden innerhalb von fünf Tagen reguliert.
Sie möchten sich zu Autokauf und Versicherung beraten lassen? Unser Service-Team ist gerne für Sie da.
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Formalitäten & Tarifwahl
Wer sein Auto verkauft, braucht für sein nächstes Kfz einen neuen Ver­sicherungs­vertrag. Nur mit gültiger Kfz-Haft­pflicht können Sie Ihr neues Auto anmelden. Das ist wichtig, wenn Sie bei einem Fahr­zeug­wechsel die Ver­sicherung für Ihren neuen Pkw abschließen:
  • Auto verkaufen: Versicherung für neues Kfz

    Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und sich ein neues Fahrzeug anschaffen, schließen Sie eine neue Ver­sicherung für das Auto ab. Ihr bis­heriger Vertrag kann weder weiter­laufen noch kann der Ver­sicherer ihn auf Ihren neuen Pkw um­schreiben. Denn: Eine Kfz-Versicherung ist fahr­zeug­bezogen. Sie gilt also nur für ein bestimmtes Fahr­zeug. Bei einem Fahrzeug­wechsel brauchen Sie immer einen neuen Vertrag – auch wenn Sie bei Ihrem bis­herigen Versicherungsanbieter bleiben.
  • Kfz-Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel?

    Kfz-Versicherung kündigen ist bei Fahrzeugwechsel bzw. nach Auto­ver­kauf nicht nötig. Mit Ab- bzw. Um­meldung des Pkw endet Ihr laufender Ver­trag auto­matisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrzeug­wechsel unter­jährig oder zum Ende des Versicherungs­jahres statt­findet.

    Wichtig: Als Verkäufer:in haben Sie bei einem Fahrzeug­wechsel kein Sonderkündigungsrecht. Der neue Fahrzeug­eigen­tümer bzw. die neue Fahrzeugeigentümerin dagegen kann die bisherige Autoversicherung außer­ordentlich kündigen. Bei Fahrzeugwechsel kann die kaufende Person ihr Kfz-Sonder­kündigungs­recht inner­halb eines Monats nach dem Autokauf bei der Versicherung geltend machen.

  • Autoverkauf Ver­si­che­rung melden?

    Auto verkauft? Der Versicherung melden Sie am besten sofort, dass Ihr Fahr­zeug einen neuen Besitzer bzw. eine neue Besitzerin hat. Dazu schicken Sie dem Unter­nehmen eine Ver­äußerungs­anzeige. Diese Mit­teilung be­inhaltet Kenn­zeichen, Name und An­schrift des Käufers bzw. der Käuferin. Und seine bzw. ihre Be­stätigung, dass er bzw. sie alle wichtigen Doku­mente, Schlüssel und Fahr­zeug er­halten hat. Oft reicht eine Kopie des unter­schriebenen Kauf­ver­trags aus. Informieren Sie parallel die Kfz-Zulassungs­behörde schrift­lich über den Ver­kauf Ihres Fahrzeugs.

    Wichtig: Solange die kaufende Person Ihren Pkw nicht auf sich umge­meldet hat, fährt sie mit Ihrer Kfz-Ver­sicherung. Sprich: Ver­ur­sacht sie einen Unfall, regu­liert Ihr Ver­sicherungsanbieter den Schaden. Und kann Sie zum Bei­spiel in eine schlechtere Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) zurück­stufen und Ihren Schadenfreiheitsrabatt reduzieren. Damit der bis­herige Besitzer bzw. die bisherige Besitzerin keine Pro­bleme bekommt, sollte die kaufende Person schnellst­möglich nach dem Fahr­zeug­wechsel das Auto ummelden.

  • Erstattet die Autoversicherung bei Autowechsel Bei­träge?

    Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und die Versicherung darüber informieren, erhalten Sie im Voraus gezahlte Beiträge erstattet. Haben Sie Ihre Prämie zum Beispiel halbjährlich oder jährlich gezahlt, bekommen Sie bereits entrichtete Beiträge zurück. Und zwar meist innerhalb weniger Wochen nach Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs.
  • Nach Autoverkauf: Welche Kfz-Versicherung für neues Auto?

    Wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen, sollte die Versicherung Ihres neuen Pkw zu dessen Wert und Alter passen. Aber auch zu Ihrem Fahr­verhalten und Schutz­bedürfnis. Für ein neues Auto ist als Versicherung meist Vollkasko oder Teilkasko sinnvoll. Legen Sie sich ein sehr altes Fahr­zeug mit geringem Wert zu, reicht oft die gesetz­lich vor­ge­schrie­bene Kfz-Haft­pflicht­ aus.

    Drei Beispiele dafür, welcher Schutz nach einem Auto­verkauf bei der Versicherung des neuen Wagens Sinn macht:

    1. Neues Auto hat mehr PS: Wer von einem Klein­wagen auf ein größeres, PS-starkes Mittel- oder Ober­klasse­modell umsteigt, sollte eine Kasko­ver­sicherung abschließen. Teuren Neu­fahr­zeugen bietet eine Voll­kasko um­fassenden Schutz. Wenn Sie mit dem größeren Auto viel fahren und es auch für Ur­laubs­reisen nutzen, sind Zusatz­bau­steine wie Kfz-Schutz­brief oder Auslandsschadenschutz empfehlens­wert.
    2. Neues Auto ist kleiner: Kaufen Sie sich zum Bei­spiel nach Umzug vom Land in die Stadt einen fabrik­neuen Kompakt­wagen, lohnt sich eine Voll­kasko. Für kleine, leistungs­arme Fahr­zeuge ist der Rund­um-Schutz ver­gleichs­weise preis­wert. Für ge­brauchte Pkw ab etwa fünf Jahren reicht meist eine Teil­kasko aus.
    3. Neues Auto hat Elektromotor: Sie verkaufen Ihren alten Ver­brenner und legen sich ein Elektro­auto zu? Dann sollte die Kfz-Ver­sicherung für das neue Auto Zusatz­leistungen für Akku, Lade­zubehör und Co. be­in­halten. Da E-Autos normaler­weise Neu­fahr­zeuge oder junge Ge­brauchte sind, macht eine Voll­kasko oder Teil­kasko Sinn.
Noch Fragen zu Fahrzeugwechsel und Versicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne.
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Bisheriger oder neuer Anbieter?
Wer auf ein anderes Fahr­zeug umsteigt, braucht eine neue Kfz-Ver­sicherung. Sie können bei Ihrem bis­herigen Anbieter für Ihr neues Auto eine Ver­sicherung abschließen. Oder Sie entscheiden sich für einen Versicherungswechsel, um das Kfz bei einem anderen Anbieter zu besseren Konditionen zu versichern.
  • Neues Auto: Versicherung wechseln oder behalten?

    Neues Auto, neue Versicherung: Nach Verkauf Ihres bisherigen Wagens und Kauf eines neuen Autos können Sie die Ver­si­che­rung frei wählen. Bei einem Fahr­zeug­wechsel haben Sie zwei Möglich­keiten:

    1. Sie schließen für das neue Fahr­zeug einen neuen Vertrag bei Ihrer bis­herigen Kfz-Versicherung ab.
    2. Sie schließen für Ihr neues Auto eine Versicherung bei einem neuen Anbieter ab (Versicherungswechsel Kfz).

    Wo und wie Sie Ihr neues Auto versichern, ist Ihre Ent­scheidung. Aber: Um günstigere Bei­träge oder bessere Leistungen zu er­hal­ten, ist es bei einem Fahr­zeug­wechsel oft sinn­voll, die Kfz-Versicherung zu wechseln. In jedem Fall lohnt sich ein Anbietervergleich. So prüfen Sie, ob Ihr bisheriger Versicherer nach wie vor die fairsten Konditionen bietet. Oder ob es sich lohnt, für Ihr neues Auto die Versicherung zu wechseln.

  • Welche Versicherung nach Fahrzeugwechsel?

    Welche Versicherungsart und Zusatz­bau­steine für Ihr neues Auto sinn­voll sind, hängt von seinem Alter und Wert ab. Außer­dem spielt es eine Rolle, wie (oft) Sie das Fahrzeug nutzen:

    • Kfz-Haftpflicht: reicht als gesetz­lich vor­ge­schriebener Grund­schutz für ältere Fahrzeuge aus.
    • Teilkasko: ist sinnvoll für junge Gebraucht­wagen ab vier bis fünf Jahren.
    • Vollkasko: lohnt sich für fabrik­neue Fahrzeuge und teure Jahreswagen.
    • Zusatzbausteine: stimmen den Versicherungs­schutz auf Ihre Lebens­situation und Ihr Fahr­ver­halten ab. Für Viel­fahrer:innen zum Beispiel ist ein Schutzbrief sinn­voll. Mit einer Telematik-Versicherung sparen unter anderem junge Fahrer:innen Beiträge.
  • Kfz-Versicherung kündigen und neu abschließen oder alten Vertrag behalten?

    Ihr bisheriger Versicherungsanbieter gewährt Ihnen besonders günstige Kon­di­tionen oder spezielle Rabatte, wenn Sie ihm treu bleiben? Dann ist es eine Über­legung wert, Ihr neues Fahr­zeug bei ihm zu versichern. Verzichten Sie trotzdem nicht auf einen Anbieter­vergleich. Oft bieten Kfz-Versicherer Sonder­konditionen oder Ver­güns­ti­gungen für Wechsel­willige an. In diesem Fall kann es sich lohnen, wenn Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen und neu abschließen.
  • Neues Auto versichern: Was braucht man?

    Wenn Sie für Ihr neues Auto eine Versicherung abschließen, braucht der Anbieter verschiedene Angaben zu Ihnen (z. B. Bankverbindung, aktuelle SF-Klasse) und Ihrem Fahrzeug (z. B. Schlüsselnummer). Die benötigten Informationen finden Sie in der Regel in folgenden Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
    • Vertrag bzw. letzte Beitragsrechnung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung
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Ab- & Anmeldung
Wenn Sie Ihr Auto wechseln und die Versicherung für Ihr neues Fahr­zeug ab­ge­schlossen haben, melden Sie es bei der Kfz-Behörde an Ihrem Haupt­wohnsitz an. Die Ab­meldung Ihres bisherigen Pkw ist deutsch­land­weit bei jeder Zulassungs­behörde möglich.
Junge Frau verriegelt mit Funkschlüssel blauen SUV in öffentlicher Tiefgarage
  1. Altes Auto abmelden: Ist bei jeder Kfz-Zulassungs­stelle in Deutsch­land möglich. Je nach Behörde kostet die Ab­meldung fünf bis zehn Euro. Fahr­zeuge, die ab 1. Januar 2015 zu­ge­lassen sind, können Sie online abmelden.
  2. Neues Auto anmelden: Ist nur bei der Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz möglich. Ein fabrik­neues Fahr­zeug können Sie auch online zu­lassen. Auf der Web­seite der für Sie zu­ständigen Kfz-Behörde erfahren Sie, ob dieser Online-Service verfüg­bar ist. Je nach Zulassungsbehörde kostet die Kfz-Zulassung zwischen elf und 30 Euro. Brauchen Sie neue Kfz-Kennzeichen, kommen rund 20 Euro hinzu (zu­sätz­lich bundes­weit 12,80 Euro für Wunschkennzeichen).
Kaufen Sie ein gebrauchtes Auto, kann der Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin Ihnen die bis­herige Kenn­zeichen­kombi­nation über­lassen. Voraus­gesetzt, der Fahr­zeug­wechsel findet inner­halb des­selben Stadt- oder Land­kreises statt. Bei einem Halterwechsel zahlen Sie für die Kfz-Um­schreibung ungefähr 20 Euro. War das Auto zuvor in einem anderen Zu­lassungs­bezirk angemeldet, können Sie das land­kreis­fremde Kenn­zeichen des Vor­besitzers bzw. der Vorbesitzerin nicht übernehmen.
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Häufige Fragen
  • Werden bei der Abmeldung eines Fahrzeuges auch andere Versicherungen gekündigt?

    Nein. Wenn Sie Ihr altes Auto abmelden, endet nur Ihre Kfz-Ver­si­che­rung bei Fahr­zeug­wechsel auto­matisch. Über die eVB-Nummer teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Auto­versicherer die Ab­meldung des Kfz und somit die Be­endigung Ihres Kfz-Ver­sicherungs­ver­trags mit. Auto abmelden und Versicherung wechseln ist also ohne Kündigung möglich. Haben Sie zum Bei­spiel eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung, die Sie nach dem Fahrzeug­wechsel nicht mehr brauchen, reichen Sie die Kündigung separat bei Ihrem Versicherer ein.
  • Auto verkauft: Erhalte ich zu viel gezahlte Kfz-Steuern erstattet?

    Ja, die im Voraus entrichtete Kfz-Steuer bekommen Sie nach einem Auto­verkauf zurück­erstattet. Das zuständige Zoll­amt verrechnet für den Alt­wagen bereits gezahlte Steuern mit der Ab­gabe für Ihren neu zu­ge­lassenen Pkw. Je nach Be­hörde ist auch eine Er­stat­tung der zu viel ent­richteten Summe möglich.
  • Kann ich bei einem Fahrzeugwechsel mein altes Kennzeichen behalten?

    In der Regel ist Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeug­wechsel bundes­weit möglich. Das heißt: Verkaufen Sie Ihr Auto, können Sie Ihr altes Kenn­zeichen behalten und an Ihrem neuen Wagen weiternutzen. Wer seine bis­herigen Nummern­schilder behalten will und die Fahr­zeuge gleich­zeitig ab- bzw. anmeldet, kann bei der Zulassungs­stelle beide Vor­gänge auf einmal er­ledigen. Wenn Sie zuerst Ihr altes Auto ab­melden und den neuen Wagen zeit­versetzt anmelden, reser­vieren Sie Ihr bis­heriges Kenn­zeichen. Mit Kenn­zeichen­mitnahme bei Fahr­zeug­wechsel sparen Sie je nach Zulassungs­bezirk 30 bis 40 Euro.

    Nicht möglich ist eine Kennzeichen­mitnahme, wenn Sie in letzter Zeit umgezogen sind und Ihre bis­herigen Nummern­schilder behalten haben. In diesem Fall brauchen Sie bei einem Fahrzeug­wechsel neue Kennzeichen. Die Mit­nahme von Kurzzeit­kennzeichen (z. B. bei im­por­tierten Autos) ist nur für Kfz der gleichen Marke zugelassen.

  • Kann es bei der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel zur Überschneidung kommen?

    Ja, unter anderem bei spontanen Auto­käufen kann es in der Kfz-Versicherung bei einem Fahr­zeug­wechsel zur Über­schnei­dung kommen. Denn so­lange der alte Pkw nicht ab- oder um­ge­meldet ist, läuft Ihr bis­heriger Ver­trag weiter. Sie zahlen dann sowohl für das neue als auch für das alte Fahr­zeug Bei­träge. Das heißt: Für die doppelte Kfz-Ver­sicherung zahlen Sie die doppelte Prämie. Um eine Kfz-Versicherung-Über­schneidung zu vermeiden, sollten Sie so bald wie möglich Ihr bisheriges Auto abmelden.
  • Autokauf: Zahlt Versicherung, wenn auf Heimfahrt ein Unfall passiert?

    Ob und wie das Fahrzeug versichert ist, hängt davon ab, ob Sie ein neues oder ge­brauch­tes Auto kaufen. Zum Bei­spiel: Erwerben Sie einen nicht ab­ge­meldeten Ge­braucht­wagen von privat, läuft die Kfz-Ver­si­che­rung noch auf den Ver­käufer bzw. die Verkäuferin. Das heißt: Haben Sie auf der Heim­fahrt einen Unfall, zahlt die Auto­ver­sicherung des Vor­be­sitzers bzw. der Vorbesitzerin. Kaufen Sie bei einem Händler oder einer Händlerin ein fabrik­neues Auto, dürfen Sie damit nur nach Hause fahren, wenn das Kfz bereits zu­ge­lassen ist. Andern­falls zahlt bei einem Unfall auf der Heim­fahrt keine Ver­si­che­rung – und Sie machen sich strafbar.
  • Neues Auto: Ist ein Versicherungswechsel für das Kfz möglich?

    Ja, ein Versicherungs­wechsel ist bei Fahr­zeug­wechsel problem­los möglich. Denn: Wenn Sie auf einen anderen Pkw um­steigen, brauchen Sie ohne­hin einen neuen Kfz-Ver­sicherungs­vertrag. Als Käufer:in eines Gebrauchtwagens haben Sie bei einem Auto­wechsel bei der Ver­si­che­rung des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie dürfen den Ver­trag des bisherigen Halters bzw. der bisherigen Halterin während des laufenden Ver­si­che­rungs­jahres kündigen und den Ver­sicherer wechseln.
  • Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht, wenn ich ein neues Auto versichern will?

    Ihr neues Auto ist ein Gebrauchtwagen, der noch über den Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin versichert ist? Sie können die Auto­versicherung bei Auto­wechsel außer­halb der regulären Kündigungs­frist beenden. Wollen Sie für Ihr neues Auto eine Ver­sicherung bei einem anderen Anbieter ab­schließen, nutzen Sie Ihr Sonder­kündigungs­recht inner­halb eines Monats nach Auto­kauf. Den laufenden Ver­trag kündigen Sie mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungs­jahres.
  • Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?

    Verkaufen Sie Ihr Auto, endet Ihre Kfz-Ver­sicherung bei Fahrzeugwechsel auto­matisch mit Ab­meldung bzw. Um­meldung des Pkw. Der neue Besitzer bzw. die neue Besitzerin kann nach dem Auto­kauf die bisherige Versicherung auf sich umschreiben lassen. Oder er bzw. sie nutzt sein bzw. ihr Sonder­kündigungs­recht, um den bestehenden Vertrag zu beenden und eine andere Kfz-Versicherung für sein bzw. ihr neues Fahr­zeug abzuschließen.
  • Wie lange kann man zwei Autos mit einer Versicherung fahren?

    Je nach Versicherung gilt bei Fahrzeugwechsel eine Übergangsfrist von zwei bis vier Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums sind Ihr altes und neues Auto gleichzeitig versichert. Melden Sie Ihr bisheriges Fahrzeug nicht ab, legt Ihr Kfz-Versicherer nach Ablauf der Frist einen zweiten Vertrag an. Den älteren Pkw stuft der Anbieter als Zweitwagen ein.
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