Von Team Mobilität, aktualisiert am 25.06.2026
Fahrzeugwechsel-Versicherung: neues Auto versichern
Fahrzeugwechsel & Versicherung: Kurz erklärt
- Fahrzeugwechsel bedeutet: Sie ersetzen Ihr bisheriges Fahrzeug durch ein anderes. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen und ein neues kaufen.
- Bei einem Fahrzeugwechsel brauchen Sie eine neue Versicherung für Ihr neues Auto.
- Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie dürfen auch im laufenden Versicherungsjahr Ihre Kfz-Versicherung wechseln.
- Wenn Sie das alte Fahrzeug abmelden, endet Ihr bisheriger Kfz-Versicherungsvertrag automatisch.
Autoversicherung bei neuem Auto
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Optional erweitern Sie die Leistungen des Grundschutzes mit Teil- oder Vollkasko. Ohne Versicherungsnachweis können Sie den Pkw nicht zulassen. Ob Sie sich mit frisch bestandenem Führerschein Ihren Erstwagen zulegen oder mit jahrelanger Fahrpraxis auf ein anderes Auto umsteigen, spielt dabei keine Rolle.
Neues Auto: Versicherung
Je nachdem, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, sind verschiedene Versicherungsarten sinnvoll:
- Als Neuwagen-Versicherung lohnt sich meist Vollkasko. Der freiwillige Rundumschutz ist in der Regel für bis zu fünf Jahre alte Kraftfahrzeuge sinnvoll. Entscheiden Sie sich für ein Leasing-Fahrzeug oder finanzieren Sie Ihr neues Auto, ist eine Vollkaskoversicherung sogar Pflicht.
- Als Gebrauchtwagen-Versicherung ist meist die freiwilllige Teilkasko empfehlenswert. Der Kaskoschutz leistet u.a. bei Schäden am eigenen Auto, die durch äußere Einflüsse (z.B. Brand, Unwetter oder Diebstahl) entstanden sind. Für sehr alte Gebrauchtfahrzeuge mit wenig Wert reicht normalerweise die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht aus.
- Eine Elektroauto-Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Diesel oder Benziner verkaufen und auf einen Stromer umsteigen. Sie bietet Zusatzleistungen speziell für E-Fahrzeuge. Dazu gehört beispielsweise der Akku-Schutz. Achten Sie auch auf inkludierte Leistungen wie die Absicherung von Ladekabeln, Zubehör und Wallbox sowie die Abdeckung von Schäden durch Überspannung oder Kurzschluss.
- Eine Hybrid-Versicherung lohnt sich, wenn Sie sich einen Teil-Stromer zulegen. Die Kfz-Versicherung für Ihr neues Auto deckt unter anderem Schäden am Akku ab. Überspannungsschäden am Stromspeicher entstehen beispielsweise bei Blitzeinschlag. Der Hybrid-Schutz der Allianz übernimmt sogar in den Produktlinien Komfort und Premium bei einem Akku-Schaden (beispielsweise durch Brand) die Entsorgungskosten ohne Limit – und das schon in der Teilkaskoversicherung.
Wenn Sie ein Auto kaufen, läuft der Fahrzeugwechsel mit Versicherung und Anmeldung des neuen Wagens wie folgt ab:
- Abschluss einer Kfz-Versicherung für neues Fahrzeug
- Unterzeichnung des Kaufvertrags für das Auto und Übernahme des Fahrzeugs
- Zulassung des Autos bei der Kfz-Behörde (bei Neuwagen oft im Service des Autohändlers bzw. der Autohändlerin inbegriffen)
Wichtig: Ohne Kfz-Versicherung bzw. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) können Sie Ihr Auto nicht zulassen. Am besten schließen Sie den Versicherungsvertrag vor Autokauf ab. Eine Vorgabe, wann bzw. innerhalb welchen Zeitraums Sie bei Fahrzeugwechsel eine Versicherung für Ihr neues Auto abschließen, gibt es aber nicht. Die eVB-Nummer erhalten Sie meist wenige Minuten nach Abschluss der Versicherung per E-Mail oder SMS.
Neues Auto versichern bei der Allianz
Altes Auto verkauft, Versicherung für den neuen Wagen aber noch nicht abgeschlossen? Die Allianz bietet Ihrem Fahrzeug leistungsstarken Schutz, unter anderem mit besonders hoher Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht. Als besondere Vorteile beinhaltet die Versicherung für Ihr neues Auto zum Beispiel:
Fahrzeugwechsel & Versicherung
Kfz-Versicherung kündigen und neu abschließen oder alten Vertrag behalten?
Neues Auto: Versicherung wechseln oder behalten? Inklusive Checkliste bei Wechsel
Neues Auto, neue Versicherung: Nach Verkauf Ihres bisherigen Wagens und Kauf eines neuen Autos können Sie die Versicherung frei wählen. Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schließen für das neue Fahrzeug einen neuen Vertrag bei Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung ab.
- Sie schließen für Ihr neues Auto eine Versicherung bei einem neuen Anbieter ab (Versicherungswechsel Kfz).
Checkliste – So gehen Sie bei Fahrzeugwechsel mit neuem Versicherungsanbieter vor:
- Altes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden – der Versicherungsvertrag endet automatisch
- Kfz-Versicherungstarife unterschiedlicher Anbieter für das neue Auto vergleichen
- Neue Autoversicherung abschließen
- Neue eVB-Nummer beim Versicherer beantragen und aushändigen lassen
- Alle benötigten Unterlagen für die Kfz-Zulassung zusammenstellen
- Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren
- Das neue Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden
Wo und wie Sie Ihr neues Auto versichern, ist Ihre Entscheidung. Aber: Um günstigere Beiträge oder bessere Leistungen zu erhalten, ist es bei einem Fahrzeugwechsel oft sinnvoll, die Kfz-Versicherung zu wechseln. In jedem Fall lohnt sich ein Anbietervergleich. So prüfen Sie, ob Ihr bisheriger Versicherer nach wie vor die fairsten Konditionen bietet. Oder ob es sich lohnt, für Ihr neues Auto die Versicherung zu wechseln.
Neues Auto versichern: Was braucht man?
Wenn Sie für Ihr neues Auto eine Versicherung abschließen, braucht der Anbieter verschiedene Angaben zu Ihnen (z. B. Bankverbindung, aktuelle SF-Klasse) und Ihrem Fahrzeug (z. B. Schlüsselnummer). Die benötigten Informationen finden Sie in der Regel in folgenden Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
- Vertrag bzw. letzte Beitragsrechnung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung
Welche Versicherung nach Fahrzeugwechsel?
Welche Versicherungsart und Zusatzbausteine für Ihr neues Auto sinnvoll sind, hängt von dessem Alter und Wert ab. Außerdem spielt es eine Rolle, wie (oft) Sie das Fahrzeug nutzen:
- Kfz-Haftpflicht: Reicht als gesetzlich vorgeschriebener Grundschutz für ältere Fahrzeuge aus.
- Teilkasko: Ist sinnvoll für junge Gebrauchtwagen ab vier bis fünf Jahren.
- Vollkasko: Lohnt sich für fabrikneue Fahrzeuge und teure Jahreswagen.
- Zusatzbausteine: Diese stimmen den Versicherungsschutz auf Ihre Lebenssituation und Ihr Fahrverhalten ab. Für Vielfahrer:innen zum Beispiel ist ein Schutzbrief sinnvoll. Mit einer Telematik-Versicherung sparen unter anderem junge Fahrer:innen Beiträge.
Was passiert, wenn altes und neues Auto gleichzeitig versichert sind?
Bezüglich Kfz-Versicherung kann es beim Fahrzeugwechsel zwar zur Überschneidung von alter und neuer Versicherung kommen. Das gibt es beispielsweise bei spontanen Autokäufen. Solange der alte Pkw nicht ab- oder umgemeldet ist, läuft Ihr bisheriger Vertrag weiter. Sie zahlen dann sowohl für das neue als auch für das alte Fahrzeug Beiträge. Außer dieser Doppelbelastung passiert erstmal nichts, wenn Sie Ihr neues Auto versichern und Ihr altes noch nicht abgemeldet haben.
Je nach Versicherer genießen Sie für die Doppelversicherung eine Übergangsfrist von zwei bis vier Wochen. Das heißt: Sie können innerhalb dieses Zeitraums beim Fahrzeugwechsel Ihre Versicherung behalten. Melden Sie Ihr altes Kfz nicht innerhalb der Frist ab, versichert Ihr Versicherer den Pkw als Zweitwagen. Sie besitzen dann zwei kostenpflichtige Autoversicherungsverträge.
Schadenfreiheitsklasse bei Fahrzeugwechsel
Was mit Ihrer SF-Klasse bei einem Fahrzeugwechsel geschieht und mit welcher Schadenfreiheitsklasse Fahranfänger:innen starten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, behalten Sie Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Ihr Versicherer überträgt die personenbezogene SF-Klasse automatisch auf Ihr neues Auto. Die Einstufung erfolgt immer auf Basis Ihrer schadenfrei gefahrenen Jahre. Darum haben Sie auch bei Wechsel zu einem anderen Versicherer die gleiche Schadenfreiheitsklasse.
Anders verhält es sich mit Ihrem SF-Rabatt: Beim gleichen Versicherungsanbieter ändert sich an Ihrem Schadenfreiheitsrabatt nichts. Wenn Sie zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln, kann der SF-Rabatt höher oder niedriger ausfallen. Den Rabatt legt jeder Versicherer individuell fest. Basis sind erneut Ihre schadenfrei gefahrenen Jahre.
Fahranfänger:innen beginnen in der Regel mit SF-Klasse 0. Sie können noch keine unfallfreien Jahren vorweisen. Darum starten Sie in dieser schlechten Schadenfreiheitsklasse und landen in teuren Tarifen. Wer den Führerschein mindestens drei Jahre besitzt (z.B. nach Begleitetem Fahren mit 17) und jetzt das erste Auto anmeldet, steigt oftmals in SF-Klasse ½ ein. Die Beiträge der Autoversicherung sind in dieser Sonderklasse für Fahranfänger und Fahranfängerinnen wesentlich günstiger.
Ab- & Anmeldung: Fahrzeugwechsel beim Amt
Neues Auto anmelden, altes abmelden
- Neues Auto anmelden: Das ist nur bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Ein fabrikneues Fahrzeug können Sie auch online zulassen. Auf der Webseite der für Sie zuständigen Kfz-Behörde erfahren Sie, ob dieser Online-Service verfügbar ist. Je nach Zulassungsbehörde kostet die Kfz-Zulassung zwischen zwölf und 30 Euro. Brauchen Sie neue Kfz-Kennzeichen, kommen rund 20 Euro hinzu (zusätzlich bundesweit 12,80 Euro für Wunschkennzeichen).
- Altes Auto abmelden: Ist bei jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Je nach Behörde kostet die Abmeldung sechs bis zehn Euro. Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2015 zugelassen sind, können Sie online abmelden.
Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel
Was möchten Sie zum Fahrzeugwechsel wissen?
Kann ich bei einem Fahrzeugwechsel mein altes Kennzeichen behalten?
In der Regel ist Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel bundesweit möglich. Das heißt: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten und an Ihrem neuen Wagen weiternutzen. Wer seine bisherigen Nummernschilder behalten will und die Fahrzeuge gleichzeitig ab- bzw. anmeldet, kann bei der Zulassungsstelle beide Vorgänge auf einmal erledigen. Wenn Sie zuerst Ihr altes Auto abmelden und den neuen Wagen zeitversetzt anmelden, reservieren Sie Ihr bisheriges Kennzeichen. Mit Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel sparen Sie je nach Zulassungsbezirk 30 bis 40 Euro.
Nicht möglich ist eine Kennzeichenmitnahme, wenn Sie in letzter Zeit umgezogen sind und Ihre bisherigen Nummernschilder behalten haben. In diesem Fall brauchen Sie bei einem Fahrzeugwechsel neue Kennzeichen. Die Mitnahme von Kurzzeitkennzeichen (z. B. bei importierten Autos) ist nur für Kfz der gleichen Marke zugelassen.
Autokauf: Zahlt Versicherung, wenn auf Heimfahrt ein Unfall passiert?
Ob und wie das Fahrzeug versichert ist, hängt davon ab, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen. Zum Beispiel: Erwerben Sie einen nicht abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat, läuft die Kfz-Versicherung noch auf den Verkäufer bzw. die Verkäuferin. Das heißt: Haben Sie auf der Heimfahrt einen Unfall, zahlt die Autoversicherung des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin. Kaufen Sie bei einem Händler oder einer Händlerin ein fabrikneues Auto, dürfen Sie damit nur nach Hause fahren, wenn das Kfz bereits zugelassen ist. Andernfalls zahlt bei einem Unfall auf der Heimfahrt keine Versicherung – und Sie machen sich strafbar.
Werden bei der Abmeldung eines Fahrzeuges auch andere Versicherungen gekündigt?
Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht, wenn ich ein neues Auto versichern will?
Ihr neues Auto ist ein Gebrauchtwagen, der noch über den Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin versichert ist? Sie können die Autoversicherung bei Autowechsel außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden. Wollen Sie für Ihr neues Auto eine Versicherung bei einem anderen Anbieter abschließen, nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Autokauf. Den laufenden Vertrag kündigen Sie mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Neues Auto: Ist ein Versicherungswechsel für das Kfz möglich?
Ja, ein Versicherungswechsel ist bei Fahrzeugwechsel problemlos möglich. Denn: Wenn Sie auf einen anderen Pkw umsteigen, brauchen Sie ohnehin einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag. Als Käufer:in eines Gebrauchtwagens haben Sie bei einem Autowechsel bei der Versicherung des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie dürfen den Vertrag des bisherigen Halters bzw. der bisherigen Halterin während des laufenden Versicherungsjahres kündigen und den Versicherer wechseln.
Kann ich die Versicherung für ein neues Auto vor dem Kauf abschließen?
Ja, Sie können die Kfz-Versicherung bei Einigkeit mit dem oder der Verkäufer:in vor Autokauf abschließen. Das ist sogar ratsam, wenn Sie sich Umstände und Kosten ersparen möchten. Denn mit Abschluss der Autoversicherung erhalten Sie Ihre eVB-Nummer. Nur mit dieser elektronischen Versicherungsbestätigung melden Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle an und erhalten Ihre Kennzeichen. Mit den Autoschildern im Gepäck geht es nach Erwerb Ihres Fahrzeugs direkt auf die Straße und haben Ihre Ruhe.
Umständlicher ist es, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen abholen. Diese sind inklusive Versicherungsschutz nur bis zu fünf Tage gültig. Sie müssen die Schilder abholen (z.B. bei Kfz-Zulassungsstellen, Online-Zulassungsdiensten) und zusätzlich für die Abholfahrt eine Kurzzeitversicherung für Ihr Kfz abschließen. Haben Sie Ihr Automobil abgeholt, schließen Sie die "richtige" Kfz-Versicherung ab. Am Ende zahlen Sie doppelt und hatten mehr Aufwand.
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