Das Frühjahr ist für viele Autobesitzer die Zeit des Fahrzeugwechsels. Neue Modelle kommen auf den Markt, und das schöne Wetter sorgt für gute Straßenverhältnisse. Gründe für den Wechsel des Fahrzeugs gibt es viele.
Vielleicht wünschen Sie sich die neueste Technik oder einen niedrigeren Verbrauch. Oder Sie erwarten Familienzuwachs und brauchen mehr Stauraum.
Laut einer Umfrage von Statista zählen zu den Hauptkriterien beim Pkw-Kauf Preis, Verbrauch und Unterhaltskosten sowie die Sicherheit des Fahrzeugs. Das heißt: Neben guten Reifen und Bremsen sollte es auch über effiziente Fahrerassistenzsysteme verfügen.
Haben Sie sich dafür entschieden, Ihr altes Auto gegen ein neues Fahrzeug zu tauschen, ist es zugleich der Zeitpunkt, sich um Ihre Kfz-Versicherung zu kümmern. Denn selbst wenn Sie beim bisherigen Anbieter bleiben, benötigen Sie als Fahrzeughalter einen neuen Vertrag. Das geht in diesem Fall ganz einfach.
Ihren alten Kfz-Versicherungsvertrag müssen Sie beim Fahrzeugwechsel nicht kündigen, wenn Sie Ihr altes Auto noch nicht verkauft haben: Das neue Auto kann übergangsweise günstig mitversichert werden.
Grundsätzlich gilt: Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, brauchen Sie eine neue Kfz-Versicherung. Tariflich bezieht sich Ihr bisheriger Vertrag nämlich nur auf Ihr altes Auto. Mit anderen Worten: Eine Autoversicherung ist fahrzeugbezogen. Den neuen Vertrag benötigen Sie gleich nach dem Kauf des neuen Wagens: Erst wenn das Fahrzeug versichert ist, können Sie es auch zulassen.
Beim Autowechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Sie dürfen Ihren Vertrag auch während des laufenden Jahres kündigen und Ihre Kfz-Versicherung wechseln.
Eine fristgerechte Kündigung Ihres aktuellen Vertrags müssen Sie nicht einreichen, denn mit der Abmeldung Ihres Wagens endet Ihr aktueller Vertrag automatisch. Um der Zulassungsstelle und Ihrem Versicherer mitzuteilen, dass Ihnen das alte Fahrzeug nicht mehr gehört, reichen Sie stattdessen eine Veräußerungsanzeige ein.
Diese Mitteilung beinhaltet Autokennzeichen, Name und Anschrift des Käufers sowie dessen Bestätigung über den Empfang von Dokumenten, Schlüssel und Fahrzeug.
Kfz-Versicherungen sind fahrzeuggebunden. Für ein neues Auto schließen Sie entsprechend immer eine neue Versicherung ab. Die Übernahme Ihrer bisherigen Versicherung ist nicht möglich. Sie können aber frei entscheiden, ob Sie den Vertrag für den neuen Pkw erneut bei Ihrem bisherigen Anbieter abschließen oder mit dem Wagen einen Versicherungswechsel vornehmen.
Tipp: Vergleichen Sie, welche Leistungen und Angebote verschiedene Kfz-Versicherer bieten. Am schnellsten finden Sie dazu online ausführliche Informationen sowie Versicherungsrechner. Bleiben Sie Ihrem bisherigen Anbieter treu, errechnet dieser auf Basis der neuen Fahrzeugdaten unkompliziert einen neuen Versicherungstarif für Sie.
Grundlage dafür sind zum Beispiel der neue Fahrzeugtyp und Ihre Schadenfreiheitsklasse, die aussagt, wie lange Sie als Versicherungsnehmer ohne Schaden gefahren sind. Entscheiden Sie sich für einen neuen Versicherer, errechnet dieser anhand Ihrer Daten einen neuen Tarif. Egal ob Sie das Unternehmen wechseln oder ihm treu bleiben: In beiden Fällen können Sie in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse behalten.
Eine Überschneidung beim Autowechsel kommt häufig vor. Solange Ihr altes Fahrzeug noch abzumelden ist, läuft Ihr bisheriger Versicherungstarif weiter. Sie zahlen dann Beiträge sowohl für das neue als auch für das alte Auto.
Bei vielen Versicherungsunternehmen profitiert der Versicherungsnehmer bei beiden Fahrzeugen innerhalb einer Übergangsfrist von zwei bis vier Wochen noch vom gleichen Schadenfreiheitsrabatt – von dem Rabatt, den der versicherte Autofahrer pro unfallfreiem Jahr erhält. Das neue Auto wird während der Übergangsfrist in derselben Schadenfreiheitsklasse geführt wie der alte Wagen. Die bisherige Einstufung wird nicht angepasst.
Sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn Sie in der Vergangenheit Ihre Versicherungsprämie beispielsweise halbjährlich oder jährlich gezahlt haben. Im Voraus beglichene Beiträge erstattet der bisherige Versicherer innerhalb weniger Wochen nach der Fahrzeugabmeldung.
Dasselbe gilt für die Kfz-Steuer. Diese ist zwar fahrzeuggebunden. Das zuständige Zollamt verrechnet bereits für den Altwagen gezahlte Steuern jedoch mit der Abgabe für den neu zugelassenen Pkw. Je nach Behörde ist auch eine Erstattung des zu viel entrichteten Betrags möglich.
Als Nachweis für die Kfz-Versicherung dient die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese bekommen Sie von Ihrem Versicherer. Wenn Ihr bisheriges Auto bei der Allianz versichert war, können Sie bei einem Fahrzeugwechsel ganz einfach über Meine Allianz eine neue beantragen, die Ihnen sofort zugeschickt wird.
Neben dem Anschaffungspreis des neuen Pkw bringt ein Fahrzeugwechsel für den Halter Kosten für Ab- und Anmeldung des alten und neuen Wagens mit sich. Ein neues Kennzeichen und die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens schlägt mit zusätzlichen Gebühren zu Buche. Eine bundesweit einheitliche Gebührenordnung gibt es nicht. Je nach Zulassungsbehörde fallen die Beträge unterschiedlich hoch aus.
Mit folgenden Kosten sollten Sie bei einem Fahrzeugwechsel in etwa rechnen:
Seit Januar 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Das heißt: Fahrzeughalter können ihr Kennzeichen bei einem Umzug in eine andere Stadt behalten und müssen ihr Kfz lediglich zeitnah ummelden. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie Ihr Autokennzeichen ebenfalls behalten und die alten Schilder an Ihrem neuen Wagen weiternutzen.
Möchten Sie Ihr altes Nummernschild weiterhin verwenden und erfolgen Ab- und Anmeldung beider Fahrzeuge gleichzeitig, können Sie beide Vorgänge auf einmal bei der Zulassungsstelle erledigen. Wenn Sie Ihren alten Pkw zuerst abmelden und den neuen Wagen zeitversetzt anmelden, reservieren Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bis zur Kfz-Zulassung.
Durch die Kennzeichenmitnahme sparen Sie Zeit und Geld: Zum einen entfallen die Gebühren für ein neues Kennzeichen. Zum anderen entrichten Sie oftmals eine geringere Ummeldegebühr. Im Schnitt beträgt die Kostenersparnis je nach Zulassungsbezirk zwischen 30 und 40 Euro.
Innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises können Sie das Kennzeichen auch dann übernehmen, wenn Sie sich beim Autokauf für einen gebrauchten Pkw entscheiden. Die Überlassung der Kennzeichennummer durch den Vorbesitzer ist möglich. Dann kommt nur die Kfz-Umschreibung aufgrund des Halterwechsels (Kostenpunkt: etwa 20 Euro) auf Sie zu. War das Auto zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet, können Sie das landkreisfremde Kennzeichen des Vorbesitzers nicht übernehmen.