Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihr E-Motorrad oder Motorrad anmelden, sind diese Unterlagen nötig:
Motorrad zulassen: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Bei der Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz können Sie Ihr Motorrad anmelden oder ummelden. Das Abmelden Ihres Motorrads ist deutschlandweit bei jeder Kfz-Behörde möglich. Außerdem können Sie Ihr Motorrad online an-, um- und abmelden.
- Für das Ab-, Um- und Anmelden Ihres Motorrads sind verschiedene Unterlagen nötig. Dazu zählen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 plus Teil 2.
- Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, zahlen Sie ungefähr fünf Euro. Eine Motorrad-Ummeldung kostet zwischen 20 und 30 Euro. Die Kosten fürs Motorrad-Anmelden beginnen bei rund 26 Euro bei Neuzulassung.
-
Ist Motorrad-Abmelden online möglich?
Ja, seit 2015 funktioniert die Motorrad-Abmeldung auch online. Voraussetzung für die internetbasierte Außerbetriebsetzung: Sie können die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) nutzen. Außerdem muss die Erstzulassung des Kraftrads ab 1. Januar 2015 erfolgt sein. -
Muss ich beim Motorrad-Abmelden die Versicherung kündigen?
Nein. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, müssen Sie nicht Ihre Motorradversicherung kündigen. Nach Außerbetriebsetzung informiert die Zulassungsbehörde automatisch Ihren Versicherer und das zuständige Finanzamt über die Stilllegung. Es kann aber einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihrer Versicherung erhalten. Wer die Abwicklung beschleunigen will, leitet die Abmeldebestätigung der Kfz-Behörde direkt an das Versicherungsunternehmen weiter und beendet den Versicherungsvertrag sofort. -
Wie lange kann ich ein Motorrad stilllegen?
Durch Abmelden setzen Sie ein Motorrad maximal sieben Jahre außer Betrieb. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie das Kraftrad jederzeit wieder anmelden. Dafür legen Sie der Kfz-Behörde eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung vor.
Nach Ablauf der Frist erlischt die Betriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für die Wiederzulassung ist eine Vollabnahme durch eine Prüforganisation wie den Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) Voraussetzung.
Schließen Sie die erneute Inbetriebnahme innerhalb der siebenjährigen Frist aus (z. B. bei Verschrottung), erwirken Sie eine endgültige Außerbetriebsetzung. Dafür fordert die Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis. Das Dokument erhalten Sie bei zertifizierten Kfz-Entsorgungsbetrieben, wenn Sie Ihr Motorrad verschrotten lassen.
-
Statt Abmelden: Kann ich mein Motorrad mit Saisonkennzeichen zulassen?
Sie nutzen Ihr Motorrad nicht ganzjährig, sondern zum Beispiel nur während der Sommermonate? Dann kann die Zulassung mit Motorrad-Saisonkennzeichen eine günstige Alternative zur Ab- und Wiederanmeldung sein. Bei der saisonalen Motorrad-Anmeldung legen Sie einen Zeitraum von zwei bis elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Bike zugelassen ist. Außerhalb der Saison ist das Kennzeichen ungültig und Ihr Motorrad befindet sich in "Ruhezeit".
Sie melden Ihr Motorrad einmalig mit Saisonkennzeichen an. Das Abmelden des Motorrads zum Saisonende erfolgt automatisch. Das gilt auch für die Wiederzulassung am ersten Tag des Monats, den Sie als Saisonbeginn festgelegt haben. Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zahlen Sie nur für die festgelegten Monate.
Online-Termin bei Kfz-Behörde buchen




Mo bis Sa 8-20 Uhr

passenden Tarif