Motorrad anmelden: Mann in Lederkluft steht vor Motorrad und hält Helm in rechter Hand
Unterlagen, Kosten, Online-Termin buchen

Motorrad anmelden, um- & abmelden

  • Bei der Kfz-Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz können Sie Ihr Motor­rad anmelden oder um­melden. Das Abmelden Ihres Motor­rads ist deutsch­land­weit bei jeder Kfz-Behörde möglich. Außer­dem können Sie Ihr Motorrad online an-, um- und abmelden.
  • Für das Ab-, Um- und Anmelden Ihres Motor­rads sind verschiedene Unter­lagen nötig. Dazu zählen ein gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass und die Zulassungs­bescheini­gung Teil 1 plus Teil 2.
  • Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, zahlen Sie ungefähr fünf Euro. Eine Motorrad-Um­meldung kostet zwischen 20 und 30 Euro. Die Kosten fürs Motor­rad-Anmelden beginnen bei rund 26 Euro bei Neu­zulassung.
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Für die Motorrad-Anmeldung ist die Zulassungs­behörde an Ihrem Haupt­wohn­sitz zuständig. Alternativ können Sie online Ihr Motorrad anmelden. Beim Anmelden des Motor­rads brauchen Sie Unter­lagen wie die Zulassungs­be­schei­nigung Teil 1 und Teil 2. Auch eine elektronische Ver­sicherungs­bestätigung ist nötig.

Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihr E-Motorrad oder Motorrad anmelden, sind diese Unterlagen nötig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formular bei Kfz-Behörde oder online erhältlich)
  • ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
  • Neuzulassung: Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag), Nachweis der EG-Typ­genehmigung (z. B. durch EG-Über­ein­stimmungs­bescheinigung / Certificate of Conformity), bei Motor­rad aus dem Ausland zusätzlich Un­bedenk­lich­keits­erklärung des zuständigen Zollamts
  • Gewerbliche Zulassung: Auszug aus Vereins- oder Firmen­register
  • Gebrauchtes Motorrad: Nachweis über gültige Motorrad-Haupt­untersuchung (HU-Bericht) bzw. Nachweis über Voll­abnahme bei Motorrad, das über zehn Jahre stillgelegt war
  • Leasingmotorrad: Erklärung des Leasing­unternehmens zur Nutzungs­überlassung
Die Motorrad-Zulassung darf eine andere Person für Sie über­nehmen (z. B. Lebens­partner:in, Nachbar:in). Voraus­setzung: Ihr:e Stell­vertreter:in bekommt zwei Voll­machten: Eine Voll­macht bestätigt, dass die Motorrad-Anmeldung in Ihrem Auftrag erfolgt. Die andere belegt, dass Sie mit dem Last­schrift­verfahren für die Kfz-Steuer (Bank­einzug) ein­ver­standen sind. Außer­dem ist der oder die Bevoll­mächtigte ver­pflichtet, sich bei der Kfz-Behörde aus­zuweisen und Ihren Ausweis vorzulegen (Kopie reicht meist).

Mit der internet­basierten Fahrzeug­zulassung (i-Kfz) ist die Motorrad-Zulassung seit 2019 online möglich. Voraus­setzung: Sie haben einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion (eID) und ein Ausweis­lesegerät oder Smart­phone mit kosten­loser AusweisApp2.

Wichtig: Sie können online nur ein Motorrad anmelden, dessen Erst­zulassung ab 1. Januar 2015 erfolgt ist. Der Grund: Seit diesem Ausgabedatum befinden sich auf Zulassungs­bescheinigung Teil 1 und Stempel­plaketten verdeckte Sicherheits­codes. Sie sind Voraus­setzung für die digitale Abwicklung aller Zulassungs­vorgänge.

Stand: Oktober 2023

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, zahlen Sie rund 26 Euro. Die Wieder­zulassung auf den gleichen Halter oder die gleiche Halterin kostet ungefähr elf Euro. Zusätzlich können Gebühren für Zuteilung neuer Kenn­zeichen oder Reser­vierung eines Wunsch­kenn­zeichens anfallen. Preise variieren je nach Zulassungs­stelle. Eine Motorrad-Neu­zulassung inklusive Kenn­zeichen kann zum Beispiel bis zu 70 Euro kosten.

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Leistung
Kosten
Neuzulassung (ABE 1 bzw. K mit allgemeiner Betriebserlaubnis) 26,30 €
Wunschkennzeichen 10,20 €
Reservierung Wunschkennzeichen 2,60 €
Zuteilung neues Kennzeichen 26,10 €
Wiederzulassung auf gleiche:n Halter:in 11,40 €
Kurzzeitkennzeichen 10,70 €
Saisonkennzeichen 26,80 €
Herstellung Motorradkennzeichen abhängig von Anbieter
Gut zu wissen: Ver­s­iche­rungs­nachweis

Wenn Sie ein Motorrad zulassen, fordert die Zulassungsstelle einen Nachweis, dass Sie für die Maschine eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen haben. Deswegen brauchen Sie die elektronische Ver­si­che­rungs­bestä­ti­gung – ansonsten ist keine Kfz-Zulassung möglich.

Meist bekommen Sie die eVB-Nummer sofort nach Abschluss Ihrer Motorrad-Versicherung online. Für Motorräder über 50 bis maximal 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum ist eine Leichtkraftrad-Versicherung Voraussetzung für die Motorrad-Zulassung mit Leichtkraftrad-Kennzeichen. Klein­kraft­räder bis 50 ccm sind nicht zulassungspflichtig. Für sie reicht eine Mopedversicherung.

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Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, können Sie das bei jeder deutschen Zulassungs­stelle oder online tun. Sinnvoll ist eine Außer­betrieb­setzung zum Beispiel, wenn Sie Ihr Kraftrad verkaufen oder vorüber­gehend nicht nutzen. Motorrad-Abmelden kostet ungefähr fünf Euro, Sie brauchen dafür unter anderem die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 und Teil 2.

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, brauchen Sie diese Unterlagen bei der Zulassungsstelle:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Bei Verschrottung: Verwertungs­nachweis des Kfz-Entsorgungsbetriebs

Stand: Oktober 2023

Je nachdem, in welchen Zulassungsbezirk Sie ein Motorrad abmelden, variieren die Kosten. Melden Sie ein kreiszugehöriges Motorrad ab, zahlen Sie im Schnitt 5,60 Euro. Bei einem kreisfremden Bike sind es knapp elf Euro.

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Leistung
Kosten
Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk 5,60 €
Abmeldung in fremdem Zulassungsbezirk 10,70 €
  • Ist Motorrad-Abmelden online möglich?

    Ja, seit 2015 funktioniert die Motorrad-Abmeldung auch online. Voraus­setzung für die internet­basierte Außer­betrieb­setzung: Sie können die Online-Ausweis­funktion (elektronischer Identitäts­nachweis) nutzen. Außerdem muss die Erst­zulassung des Kraftrads ab 1. Januar 2015 erfolgt sein.
  • Muss ich beim Motorrad-Abmelden die Versicherung kündigen?

    Nein. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, müssen Sie nicht Ihre Motorrad­versicherung kündigen. Nach Außer­betrieb­setzung informiert die Zulassungs­behörde auto­matisch Ihren Ver­si­che­rer und das zuständige Finanz­amt über die Still­legung. Es kann aber einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihrer Versicherung erhalten. Wer die Abwicklung beschleunigen will, leitet die Ab­melde­bestätigung der Kfz-Behörde direkt an das Versicherungs­unter­nehmen weiter und beendet den Ver­si­che­rungs­vertrag sofort.
  • Wie lange kann ich ein Motorrad stilllegen?

    Durch Abmelden setzen Sie ein Motor­rad maximal sieben Jahre außer Betrieb. Inner­halb dieses Zeit­raums können Sie das Kraft­rad jeder­zeit wieder anmelden. Dafür legen Sie der Kfz-Behörde eine gültige Haupt- und Ab­gas­untersuchung vor.

    Nach Ablauf der Frist erlischt die Betriebs­erlaubnis nach § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für die Wieder­zulassung ist eine Vollabnahme durch eine Prüforganisation wie den Technischen Über­wachungs­verein (TÜV) oder Deutschen Kraft­fahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA) Voraussetzung.

    Schließen Sie die erneute Inbetrieb­nahme innerhalb der siebenjährigen Frist aus (z. B. bei Verschrottung), erwirken Sie eine endgültige Außer­betriebs­etzung. Dafür fordert die Zulassungs­stelle einen Verwertungs­nachweis. Das Dokument erhalten Sie bei zertifizierten Kfz-Ents­orgungs­betrieben, wenn Sie Ihr Motorrad verschrotten lassen.

  • Statt Abmelden: Kann ich mein Motorrad mit Saisonkennzeichen zulassen?

    Sie nutzen Ihr Motorrad nicht ganzjährig, sondern zum Beispiel nur während der Sommer­monate? Dann kann die Zulassung mit Motorrad-Saison­kennzeichen eine günstige Alternative zur Ab- und Wieder­anmeldung sein. Bei der saisonalen Motor­rad-Anmeldung legen Sie einen Zeit­raum von zwei bis elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Bike zugelassen ist. Außer­halb der Saison ist das Kenn­zeichen ungültig und Ihr Motorrad befindet sich in "Ruhezeit".

    Sie melden Ihr Motorrad einmalig mit Saison­kennzeichen an. Das Abmelden des Motorrads zum Saison­ende erfolgt auto­matisch. Das gilt auch für die Wieder­zulassung am ersten Tag des Monats, den Sie als Saison­beginn festgelegt haben. Kfz-Steuer und Ver­si­che­rungs­beiträge zahlen Sie nur für die fest­gelegten Monate.

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Wenn Sie Ihr Motorrad ummelden (z. B. nach Halter­wechsel oder Umzug), brauchen Sie unter anderem ein gültiges Ausweis­dokument, Zulassungs­bescheinigung Teil 1 plus Teil 2 und eine eVB-Nummer als Ver­si­che­rungs­nachweis. Die Motorrad-Um­meldung ist entweder online oder bei der Zulassungs­behörde an Ihrem Haupt­wohnsitz möglich.

Wenn Sie Ihr Motorrad ummelden, sind diese Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein), bei stillgelegtem Motorrad mit Abmeldebescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
  • Altes Kfz-Kennzeichen (falls neues Nummernschild gewünscht)

Wichtig: Nach einem Umzug dürfen Sie Ihr bisheriges Motorrad-Kennzeichen behalten – auch, wenn Ihr neuer Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Das erspart Ihnen zwar nicht die Motorrad-Ummeldung, aber die Gebühren für ein neues Nummernschild.

Mit i-Kfz ist die Motorrad-Ummeldung online möglich. Zur Identifizierung brauchen Sie ein Ausweisdokument mit frei­geschalteter eID-Funktion und ein Karten­lesegerät oder Smart­phone mit AusweisApp2 inklusive sechs­stelliger PIN. Motorrad-Ummelden ist online nur bei Fahrzeugen möglich, deren Zulassungs­bescheinigung Teil 1 und Stempel­plaketten Sicherheits­codes zum Frei­rubbeln haben (Erst­zulassung ab 1. Januar 2015).

Stand: Oktober 2023

Ziehen Sie innerhalb des gleichen Zulassungs­bezirks um, sollten Sie bei der Motorrad-Ummeldung mit Kosten um die 20 Euro rechnen. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, zahlen Sie rund 26 Euro (ohne Halter:inwechsel). Motorrad-Ummelden mit Halterwechsel kostet ungefähr 29 Euro.

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Leistung
Kosten
Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirks ca. 20 €
Ummeldung ohne Halterwechsel ca. 26 €
Ummeldung mit Halter:inwechsel (und auswärtigem Kennzeichen) ca. 29 €
Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Innerhalb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevollmächtigte Person oder beauftragen einen Zulassungsdienst. Eine formlose Benachrichtigung reicht nicht aus. Wer mit dem Motorrad-Ummelden länger als zwei Wochen wartet, riskiert ein Bußgeld.
Kaufen Sie ein gebrauchtes Motor­rad, melden Sie es bei der Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz auf Ihren Namen um. Für Motorrad-Um­melden mit Halter­wechsel brauchen Sie dieselben Dokumente wie für eine Motorrad-Um­meldung nach Umzug. Ist die Maschine still­gelegt, ist zusätzlich die Abmelde­bescheinigung erforderlich. Ist das Bike noch auf Vor­besitzerin oder Vorbesitzer zugelassen, wird es durch Ihre Motorrad-Um­meldung auto­matisch ab­gemeldet und auf Sie zugelassen.
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Wartezeiten auf der Kfz-Behörde vermeiden Sie, indem Sie Ihren Termin vorab online buchen. Mittlerweile bieten die meisten Zulassungsstellen auf ihren Webseiten eine individuelle Termin­buchung an. So entfällt das Nummern­ziehen vor Ort und Sie können selbst zu Stoßzeiten ohne Verzögerung Ihr Motorrad zulassen, um- oder abmelden.
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  • Motorrad anmelden mit Wunschkennzeichen: Was muss ich beachten?

    Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kenn­zeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buch­staben- oder Zahlen­abfolge, reservieren Sie Ihr Wunsch­kennzeichen vorab – online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungs­behörde. Voraus­gesetzt, die gewünschte Kombination ist noch frei.

    Wie lange Sie das Wunsch­kenn­zeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an. In der Regel beträgt die Reservierungs­dauer zehn bis 90 Tage, in Ausnahme­fällen auch länger. Teils lässt sich die Reservierung gebühren­pflichtig verlängern. Für Ihr Wunsch­kenn­zeichen zahlen Sie bundes­weit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reservierungs­gebühr. Hinzu kommen Kosten für Motorrad-Anmeldung und Prägung des Kennzeichens.

  • Darf man ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

    Nein. Ohne amtliches Kenn­zeichen dürfen Sie mit dem Motorrad weder zur Zulassungs­stelle noch auf anderen öffent­lichen Straßen fahren. Aus­nahme: Die direkte Fahrt zur Kfz-Behörde ist mit un­ge­stempeltem Kenn­zeichen gestattet.
  • Wie lange dauert es, mein Motorrad anzumelden?

    Im Normalfall ist die Motorrad-Anmeldung innerhalb von 30 Minuten erledigt. Voraus­gesetzt, Sie haben alle erforder­lichen Unter­lagen dabei und vorab einen Termin bei der Zulassungs­stelle gebucht. Ohne Termin­verein­barung sind auf der Kfz-Behörde Warte­zeiten von mehreren Stunden möglich.
  • Kann ich mein Motorrad ohne TÜV anmelden?

    Nein. Ein Motorrad ohne gültige Haupt­unter­suchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungs­stelle nicht frei. Das gilt zum Beispiel für Kraft­räder, deren TÜV während der Winter­pause abläuft. Oder für sogenannte "Scheunen­funde", die seit Jahren ungenutzt in Garage oder Schuppen stehen, aber noch funktions­tüchtig sind.

    In beiden Fällen ist eine HU Pflicht, Sie dürfen aber nicht mit dem Motorrad zur Prüf­stelle fahren. Entweder Sie schieben das Bike oder trans­portieren es auf einem Anhänger dorthin, um eine neue Plakette zu bekommen. In letzterem Fall muss Ihr Hänger mit einer Anhänger-Versicherung abgesichert sein.

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