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Motorrad anmelden, um- & abmelden

Unterlagen, Kosten & Online-Zulassung
Motorrad anmelden: Mann in Lederkluft steht vor Motorrad und hält Helm in rechter Hand
  • Motor­rad anmelden ist in Deutschland Pflicht. Sie benötigen unter anderem Ihre Zulassungsbescheinigungen und eine gültige eVB-Nummer. Bei der Zulassungs­stelle zahlen Sie bei Neu­zulassung ab 30 Euro für die Anmeldung.
  • Ziehen Sie um, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Ihr Motorrad um­melden. Bei einer Motor­rad-Um­meldung ent­stehen Kosten ab rund 24 Euro.
  • Motorrad-Abmelden ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder stilllegen wollen. Das Abmelden ist mit Kosten von rund 16 Euro am güns­tigs­ten. Fahren Sie Ihr Motorrad nur im Sommer, ist statt Ab- und Anmelden ein Saison­kenn­zeichen sinnvoller.
  • Ein Motorrad mit Erst­zulassung ab dem 1. Januar 2015 können Sie auch online anmelden, ummelden oder abmelden. Dies ist in der Regel günstiger. Stellen Sie eine Vollmacht aus, kann Sie eine andere Person bei der Zulassungs­stelle vertreten.

 

Für Ihr Motorrad ist wie für jedes Kfz in Deutschland eine Zulassung Pflicht, egal ob Dauer- oder Saisonkennzeichen. Fahren Sie ein nicht angemeldetes Motor­rad im Straßen­verkehr, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 70 Euro. Für die Anmeldung brauchen Sie unter anderem die Zulassungs­be­schei­nigungen Teil 1 plus Teil 2 sowie eine elektro­nische Ver­sicherungs­bestätigung (evB-Nummer).

Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihr E-Motorrad oder Motorrad anmelden, sind diese Unterlagen nötig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formular bei Kfz-Behörde oder online erhältlich)
  • ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
  • Neuzulassung: Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag Motorrad), Nachweis der EG-Typ­genehmigung (z. B. durch EG-Über­ein­stimmungs­bescheinigung / Certificate of Conformity), bei Motor­rad aus dem Ausland zusätzlich Un­bedenk­lich­keits­erklärung des zuständigen Zollamts
  • Gebrauchtes Motorrad: Nachweis über gültige Motorrad-Haupt­untersuchung (HU-Bericht) bzw. Nachweis über Voll­abnahme bei Motorrad, das über zehn Jahre stillgelegt war
  • Gewerbliche Zulassung: Auszug aus Vereins- oder Firmen­register
  • Leasingmotorrad: Erklärung des Leasing­unternehmens zur Nutzungs­überlassung

Tipp: Klein­kraft­räder bis 50 ccm benötigen keine Kfz-Zulassung. Für sie reicht eine Moped-Versicherung. Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum sind ebenfalls zulassungsfrei, Sie müssen Sie jedoch bei der Zulassungsstelle melden – Voraussetzung ist eine Leichtkraftrad-Versicherung.

Die Kosten für das Anmelden Ihres Motorrads liegen zwischen 23 bis über 70 Euro. Das hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Wieder­zulassung handelt und ob Sie zum Beispiel Ihr persön­liches Wunsch­kenn­zeichen wollen. Die genauen Kosten zeigt Ihnen die Tabelle: 

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Stand: Oktober 2024

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Leistung
Kosten
Neuzulassung 30 €
Internetbasierte Zulassung oder Wiederzulassung 12,80 €
Wunschkennzeichen 10,20 €
Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60 €
Zuteilung neues Kennzeichen 27,10 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks (ohne Halterwechsel) 23 €
Internetbasierte Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks (ohne Halterwechsel) 10,60 €
Kurzzeitkennzeichen 10,20 €
Saisonkennzeichen 30 €
Herstellung Motorradkennzeichen je nach Anbieter
Nur vier Schritte: Berechnen Sie hier Ihren individuellen Tarif.
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Wenn Sie Ihr Motorrad ummelden (z. B. bei Halter­wechsel, Umzug), brauchen Sie unter anderem einen gültigen Ausweis­, eine eVB-Nummer als Ver­si­che­rungs­nachweis und die Zulassungs­beschei­nigungen Teil 1 und Teil 2. Die Kosten liegen zwischen zehn und 27 Euro.

Motorrad ummelden: Fristen und Kosten

Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Inner­halb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevoll­mächtigte Person oder beauf­tragen einen Zulassungs­dienst. Eine formlose Benach­richtigung reicht nicht aus. Wer mit dem Motorrad-Ummelden länger als zwei Wochen wartet, riskiert ein Bußgeld.

Folgende Kosten kommen beim Ummelden Ihres Motorrads auf Sie zu:

  • Ummeldung nach Umzug aus anderem Zulassungs­bezirk (neues Kenn­zeichen): 27,10 Euro vor Ort, 12,40 Euro online
  • Ummeldung nach Umzug aus anderem Zulassungs­bezirk (kein neues Kenn­zeichen): 23,60 Euro vor Ort, 9,90 Euro online
  • Ummeldung mit Halter­wechsel inner­halb des­selben Zulassungs­bezirks (kein neues Kenn­zeichen): 24,20 Euro vor Ort, 10,40 Euro online

Wichtig: Wer umzieht, darf das bis­herige Motorrad-Kenn­zeichen behalten – auch, wenn der neue Wohn­ort in einem anderen Zulassungs­bezirk liegt. Das erspart Ihnen zwar nicht die Motorrad-Um­meldung, aber Gebühren für ein neues Nummern­schild.

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Stand: Oktober 2024

Unterlagen zum Motorrad-Ummelden

Wenn Sie Ihr Motorrad um­melden, brauchen Sie diese Unter­lagen:

  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgas­untersuchung (HU/AU)
  • Altes Kfz-Kennzeichen (falls neues Nummern­schild gewünscht)
  • Eine Abmelde­bescheinigung, wenn Ihr Motor­rad zuvor still­gelegt war

Tipp bei Halterwechsel: Wollen Sie nach Kauf eines gebrauchten Bikes die Motorrad-Versicherung wechseln, brauchen Sie dieselben Doku­mente wie für eine Motorrad-Um­meldung nach Umzug. Ist die Maschine still­gelegt, ist zusätzlich die Abmelde­bescheinigung erforder­lich. Ist das Bike noch auf Vor­besitzerin oder Vorbesitzer zugelassen, wird es durch Ihre Motorrad-Um­meldung auto­matisch ab­gemeldet und auf Sie zugelassen.

Motorrad-Abmelden ist online und bei jeder deutschen Zulassungs­stelle möglich. Eine Außer­betrieb­setzung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder vorüber­gehend nicht nutzen. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, fallen Kosten von rund 16 Euro an. Sie brauchen für das Motorrad-Abmelden Unter­lagen wie Ihren Ausweis und die Zulassungs­bescheini­gungen Teil 1 und Teil 2.

Motor­rad-Ab­melden: Kosten und Unterlagen

Je nach Zulassungs­stelle betragen die Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro – unabhängig davon, ob das Fahrzeug kreisfremd oder kreis­zugehörig ist. Erledigen Sie das Motorrad-Abmelden online, zahlen Sie 12,10 Euro.

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, sind diese Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Motorrad-Kennzeichen
  • Bei Verschrottung: Verwertungs­nachweis des Kfz-Entsorgungsbetriebs

Wichtig: Die Unterlagen zum Abmelden Ihres Motorrads brauchen Sie un­ab­hängig davon, ob Sie die Abmeldung online oder bei der Kfz-Zulassungs­stelle durchführen.

Quelle:Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt), Stand: Oktober 2024

Muss ich beim Motor­rad-Ab­melden die Versi­che­rung kündigen?

Nein. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, müssen Sie nicht Ihre Motorrad­versicherung kündigen. Nach Außer­betrieb­setzung informiert die Zulassungs­behörde auto­matisch Ihren Ver­si­che­rer und das zuständige Finanz­amt über die Still­legung. Es kann aber einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihrer Ver­siche­rung er­halten. Wer die Ab­wicklung be­schleu­nigen will, leitet die Ab­melde­bestätigung der Kfz-Behörde direkt an das Versicherungs­unter­nehmen weiter und be­endet den Ver­si­che­rungs­vertrag sofort.

Motor­rad still­legen oder Saison­kenn­zeichen?

Sie können Ihr Motor­rad maximal sieben Jahre außer Betrieb setzen. Inner­halb dieses Zeit­raums ist die erneute Motorrad-Zulassung bei Vorlage einer gültigen Haupt- und Ab­gas­untersuchung jederzeit möglich. Nach Ablauf der Frist erlischt die Betriebs­erlaubnis.

Nutzen Sie Ihr Motorrad nur während der Sommer­monate, ist dagegen ein Motorrad-Saison­kennzeichen sinnvoller als ein dauerndes Ab- und Wieder­anmelden. Dabei legen Sie einen Zeit­raum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Außer­halb der Saison ist das Kenn­zeichen ungültig, Ihr Motorrad befindet sich in "Ruhezeit".

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Sie können Ihr Motorrad bei der Zulassungsstelle Ihres Haupt­wohnsitzes an-, ab- und um­melden. Mit einer entspre­chenden Vollmacht kann dies auch eine andere Person für Sie tun. Alternativ können Sie Motorräder mit Erst­zulassung seit dem 1. Januar 2015 auch online anmelden, abmelden und ummelden.

Regulär können Sie Ihr Motorrad bei der zuständigen Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes an-, ab- oder ummelden.

Wichtig: Den Behördengang darf eine andere Person für Sie über­nehmen (z. B. Lebens­partner:in, Nachbar:in). Ihr:e Stell­vertreter:in braucht zwei Voll­machten: Eine Voll­macht bestätigt, dass die Motorrad-Zulassung in Ihrem Auftrag erfolgt. Die andere belegt, dass Sie mit dem Last­schrift­verfahren für die Kfz-Steuer (Bank­einzug) ein­ver­standen sind. Der oder die Bevoll­mächtigte ist ver­pflichtet, sich bei der Kfz-Behörde aus­zuweisen und Ihren Ausweis vorzulegen (Kopie reicht meist).

Im Rahmen der internet­basierten Fahr­zeug­zulassung (i-Kfz) können Sie online Ihr Motor­rad ab­melden, an­melden oder um­melden. Voraus­gesetzt, Sie haben einen Aus­weis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion (eID) und ein Ausweis­lese­gerät oder Smart­phone mit kosten­loser AusweisApp2.

Wichtig: Sie können online Motor­räder an­-, um- oder abmelden, deren Erst­zulassung am oder nach dem 1. Januar 2015 erfolgt ist. Seit diesem Aus­gabe­datum befinden sich auf Zulassungs­bescheinigung Teil 1 und Stempel­plaketten verdeckte Sicher­heits­codes. Diese sind für die digitale Ab­wicklung aller Zulassungs­vorgänge notwendig.

Motorrad anmelden mit Wunschkennzeichen: Was muss ich beachten?

Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kenn­zeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buch­staben- oder Zahlen­abfolge, reservieren Sie Ihr Wunsch­kennzeichen vorab – online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungs­behörde. Voraus­gesetzt, die gewünschte Kombi­nation ist noch frei.

Wie lange Sie das Wunsch­kenn­zeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an. In der Regel beträgt die Reservierungs­dauer zehn bis 90 Tage, in Ausnahme­fällen auch länger. Teils lässt sich die Reservierung gebühren­pflichtig verlängern. Für Ihr Wunsch­kenn­zeichen zahlen Sie bundes­weit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reser­vierungs­gebühr. Hinzu kommen Kosten für Motorrad-Anmeldung und Prägen des Kennzeichens.

Darf man ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

Nein. Ohne amtliches Kenn­zeichen dürfen Sie mit dem Motorrad weder zur Zulassungs­stelle noch auf anderen öffent­lichen Straßen fahren. Aus­nahme: Die direkte Fahrt zur Kfz-Behörde ist mit un­ge­stempeltem Kenn­zeichen gestattet.

Kann ich mein Motorrad ohne TÜV anmelden?

Nein. Ein Motorrad ohne gültige Haupt­unter­suchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungs­stelle nicht frei. Das gilt zum Beispiel für Kraft­räder, deren TÜV während der Winter­pause abläuft. Oder für sogenannte "Scheunen­funde", die seit Jahren ungenutzt in Garage oder Schuppen stehen, aber noch funktions­tüchtig sind.

In beiden Fällen ist eine HU Pflicht. Sie dürfen aber nicht mit dem Motorrad zur Prüf­stelle fahren. Entweder Sie schieben das Bike oder trans­portieren es auf einem Anhänger dorthin, um eine neue Plakette zu bekommen. In letzterem Fall muss Ihr Hänger mit einer Anhänger-Versicherung abgesichert sein.

Kann ich mein Motorrad angemeldet verkaufen?

Ja, Sie können Ihr Motorrad auch im ange­meldeten Zustand verkaufen. In Deutsch­land sind Sie jedoch verpflichtet, den Verkauf anschließend umgehend bei der zustän­digen Zulassungs­behörde zu melden. Tun Sie das nicht, kann der oder die neue Halter:in etwaige Verkehrs­verstöße oder Unfälle in Ihrem Namen begehen. 
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