Checkliste Motorrad anmelden: Unterlagen
Wer ein Motorrad oder E-Motorrad zulassen will, braucht bei der Kfz-Behörde diese Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formulare sind bei Kfz-Behörde oder online erhältlich)
- ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
- Bei Neuzulassung: Kaufvertrag als Besitznachweis sowie Typenschein (Nachweis der EG-Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity) bzw. Prüfungsbefund durch ein Einzelgutachten
- Bei gebrauchten Motorrädern: Nachweis über gültige Motorrad-Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
- Gewerbliche Zulassung: Auszüge aus Vereins- oder Firmenregister
- Bei geleastem Kraftrad: Erklärung zur Nutzungsüberlassung vom Leasing-Partner
Neuzulassung nur mit Eigentumsnachweis
Bei Neufahrzeugen legt der Fahrzeughalter bei der Motorrad-Zulassung zusätzlich einen Besitznachweis vor. Das kann zum Beispiel der Kaufvertrag sein. Darüber hinaus benötigt die Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verkehrssicherheit Ihres Bikes. Hierfür ist ein Certificate of Conformity (CoC-Papiere) erforderlich, das Sie beim Kauf des Motorrads erhalten. Das Dokument belegt, dass eine EU-Typengenehmigung vorliegt und das Kraftrad den gesetzlichen Vorschriften der EU entspricht. Haben Sie Ihr Motorrad im Ausland erworben, legen Sie zudem eine Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Zollamtes vor.
Motorrad für Gewerbe und Vereine anmelden
Möchten Sie das Kraftrad auf einen Verein oder ein Unternehmen zulassen, verlangt die Kfz-Behörde entsprechende Auszüge aus dem Vereins- oder Firmenregister für die Anmeldung. Motorrad-Leasingnehmer holen zusätzlich eine Erklärung des Leasingunternehmens ein. Darin bescheinigt der jeweilige Anbieter, dass er der Nutzungsüberlassung zustimmt.
Für gebrauchtes Motorrad ist Prüfbericht notwendig
Bei Zulassung eines älteren Bikes benötigen Sie den aktuellsten Prüfbefund zu allen wichtigen Abgas- und Funktionstests. War die Maschine über zehn Jahre stillgelegt, ist eine Vollabnahme durch eine Prüforganisation wie den Technischen Überwachungsverein (TÜV) erforderlich. Das Vollgutachten bescheinigt, dass Ihr Bike funktionstüchtig und verkehrssicher ist.
Bike für andere Person anmelden
Können Sie Ihr Kraftrad nicht persönlich anmelden, darf ein Dritter Sie vertreten. Soll zum Beispiel Ihr Partner oder ein Bekannter in Ihrem Namen Ihr Motorrad zulassen, sind zwei Vollmachten notwendig. Eine Vollmacht bestätigt, dass die Anmeldung des Bikes tatsächlich in Ihrem Auftrag erfolgt. Die andere erklärt, dass Sie mit dem Lastschriftverfahren (Bankeinzug) für die Kfz-Steuer einverstanden sind. Zudem ist der Bevollmächtigte verpflichtet, Ihren und seinen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.