Mann in Motorradkluft steht vor Motorrad und hält Helm in rechter Hand
Unterlagen, Kosten, Online-Termin buchen

Motorrad anmelden, um- & abmelden

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ihr Motorrad melden Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohnsitz an. Ziehen Sie um oder verkaufen Sie Ihr Bike, melden Sie es bei der Kfz-Behörde um oder ab.
  • Anders als An- oder Ummeldung ist die Abmeldung Ihrer Maschine bei jeder Kfz-Behörde deutschland­weit möglich.
  • Wie hoch die Kosten für den Be­hör­den­gang ausfallen, hängt von der Art der Motorrad-Zulassung ab. Welche Unterlagen Sie zur Zulassungs­stelle mitbringen, zeigen unsere Checklisten.
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Zulassung
Die Antwort auf die Frage "Motorrad anmelden: Was brauche ich?" fällt je nach Zulassungsart anders aus. Welche Unter­lagen die Zulassungsbehörde benötigt, hängt zum Beispiel davon ab, ob Ihre Maschine neu ist oder bereits zugelassen war. Als privater Motorrad­halter melden Sie Ihr Bike bei der Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz an. Eine Zulassung am Zweitwohnsitz ist nicht möglich.

Checkliste Motorrad anmelden: Unterlagen

Wer ein Motorrad oder E-Motorrad zulassen will, braucht bei der Kfz-Behörde diese Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formulare sind bei Kfz-Behörde oder online erhältlich)
  • ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
  • Bei Neuzulassung: Kaufvertrag als Besitznachweis sowie Typenschein (Nachweis der EG-Typgenehmigung durch EG-Über­ein­stimmungs­bescheinigung / Certificate of Conformity) bzw. Prüfungs­befund durch ein Einzelgutachten
  • Bei gebrauchten Motorrädern: Nachweis über gültige Motorrad-Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Gewerbliche Zulassung: Auszüge aus Vereins- oder Firmenregister
  • Bei geleastem Kraftrad: Erklärung zur Nutzungsüberlassung vom Leasing-Partner

Neuzulassung nur mit Eigentumsnachweis

Bei Neufahrzeugen legt der Fahrzeug­halter bei der Motorrad-Zulassung zusätzlich einen Besitz­nachweis vor. Das kann zum Beispiel der Kaufvertrag sein. Darüber hinaus benötigt die Zulassungs­stelle einen Nachweis über die Verkehrs­sicherheit Ihres Bikes. Hierfür ist ein Certificate of Conformity (CoC-Papiere) erforderlich, das Sie beim Kauf des Motorrads erhalten. Das Dokument belegt, dass eine EU-Typen­genehmigung vorliegt und das Kraftrad den gesetzlichen Vorschriften der EU entspricht. Haben Sie Ihr Motorrad im Ausland erworben, legen Sie zudem eine Un­bedenk­lich­keits­erklärung des zuständigen Zollamtes vor.

Motorrad für Gewerbe und Vereine anmelden

Möchten Sie das Kraftrad auf einen Verein oder ein Unternehmen zulassen, verlangt die Kfz-Behörde entsprechende Auszüge aus dem Vereins- oder Firmen­register für die Anmeldung. Motorrad-Leasingnehmer holen zusätzlich eine Erklärung des Leasingunternehmens ein. Darin bescheinigt der jeweilige Anbieter, dass er der Nutzungs­über­lassung zustimmt.

Für gebrauchtes Motorrad ist Prüfbericht notwendig

Bei Zulassung eines älteren Bikes benötigen Sie den aktuellsten Prüf­befund zu allen wichtigen Abgas- und Funktionstests. War die Maschine über zehn Jahre stillgelegt, ist eine Voll­abnahme durch eine Prüforganisation wie den Technischen Über­wachungs­verein (TÜV) erforderlich. Das Voll­gut­achten bescheinigt, dass Ihr Bike funktionstüchtig und verkehrssicher ist.

Bike für andere Person anmelden

Können Sie Ihr Kraftrad nicht persönlich anmelden, darf ein Dritter Sie vertreten. Soll zum Beispiel Ihr Partner oder ein Bekannter in Ihrem Namen Ihr Motorrad zulassen, sind zwei Voll­machten not­wendig. Eine Vollmacht bestätigt, dass die Anmeldung des Bikes tatsächlich in Ihrem Auftrag erfolgt. Die andere erklärt, dass Sie mit dem Last­schrift­verfahren (Bankeinzug) für die Kfz-Steuer ein­ver­standen sind. Zudem ist der Bevollmächtigte verpflichtet, Ihren und seinen Personal­ausweis oder Reisepass vorzulegen.

Gut zu wissen: Ver­s­iche­rungs­nachweis

Die Kfz-Behörde erteilt die Kfz-Zulassung nur, wenn Sie nachweisen, dass Sie eine Motorradversicherung für Ihr Bike abgeschlossen haben. Dafür ist eine elektronische Ver­si­che­rungs­bestä­ti­gung (eVB-Nummer) erforderlich. Mit ihr prüft die Zulassungs­stelle, ob eine gültige Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihr Motorrad besteht.

Die eVB beantragen Sie je nach Anbieter telefonisch oder online. Eine Doppel­karte aus Papier stellen Versicherungs­unter­nehmen heute nicht mehr als Versicherungsnachweis aus. Übrigens: Klein­kraft­räder bis 50 Kubik­zenti­meter Hubraum sind mit einer Mopedversicherung ausreichend geschützt und nicht zulassungspflichtig. Für Krafträder über 50 bis höchstens 125 Kubik­zen­ti­meter (ccm) Hubraum benötigen Sie eine  Leichtkraftrad Versicherung, um Ihr Zweirad mit einem Leichtkraftrad-Kennzeichen anmelden zu können.

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Außerbetriebsetzung
Wer sein Bike nicht nutzt, spart Beiträge zur Motorrad-Haft­pflicht­versicherung, wenn er es abmeldet. Auch wenn Sie Ihr Zweirad privat verkaufen, melden Sie es bei der Zulassungs­behörde ab. So vermeiden Sie beispielsweise, dass Straf­zettel des neuen Halters bei Ihnen landen, falls dieser das Motorrad nicht sofort ummeldet. Im Gegensatz zu An- und Um­meldung ist eine Außer­betrieb­setzung bei jeder deutschen Zulassungs­behörde möglich.

Checkliste Motorrad abmelden: Unterlagen

Wer sein Motorrad abmelden möchte, legt bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Kennzeichen
  • Bei Verschrottung: Verwertungs­nachweis des Kfz-Entsorgungsbetriebs

Mit Abmeldung endet Ver­si­che­rungs­schutz automatisch

Ihre Motorradversicherung kündigen Sie nicht, wenn Sie Ihr Bike abmelden. Nach Außer­betrieb­setzung informiert die Zulassungs­behörde automatisch Ver­si­che­rungs­gesellschaft und zuständiges Finanz­amt über die Stilllegung.

Allerdings kann es einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihres Versicherers erhalten. Um die Abwicklung zu beschleunigen, leiten Sie die Ab­melde­bestätigung der Kfz-Behörde direkt an Ihren Versicherer weiter und beenden den Ver­si­che­rungs­vertrag sofort.

Das passiert bei Still­legung Ihres Motorrads

Durch die Abmeldung wird das Motorrad für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. In dieser Zeit können Sie es jederzeit wieder anmelden, wenn Sie der Kfz-Behörde eine gültige Haupt- und Ab­gas­untersuchung vorlegen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Betriebs­erlaubnis nach § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für die Wieder­zulassung ist eine Vollabnahme durch TÜV oder Deutschen Kraftfahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA) notwendig.

Nach Verschrottung Motorrad endgültig abmelden

Schließen Sie eine erneute Inbetrieb­nahme Ihres Bikes innerhalb der siebenjährigen Frist aus, erwirken Sie eine endgültige Außer­betriebs­setzung. Sinnvoll ist dies bei Verschrottung. Dafür verlangt die Zulassungs­stelle einen Verwertungs­nachweis. Dieses Dokument erhalten Sie in zertifizierten Kfz-Ents­orgungs­betrieben, sobald Sie Ihr Motorrad verschrotten lassen.

Gut zu wissen: Saisonale Zulassung

Viele Motorradfahrer nutzen ihr Bike saisonweise, zum Beispiel während der Sommer­monate. Das Motorrad vorüber­gehend abmelden und zu Saison­start wieder anmelden kostet Zeit und Geld. Das Motorrad-Saisonkennzeichen ist eine kostengünstige Alternative zur Ab- und Wieder­anmeldung. Denn: Mit saisonalem Nummern­schild lässt sich ein Zeit­raum von zwei bis elf Monaten festlegen, in dem Sie Ihr Motorrad jedes Jahr fahren. Außer­halb der Saison ist das Kenn­zeichen ungültig und Ihr Bike befindet sich in "Ruhezeit".

Mit Saisonkennzeichen lassen Sie Ihre Maschine nur einmal zu. Die Still­legung am Ende der Saison erfolgt automatisch. Dasselbe gilt für die Wieder­zulassung am ersten Tag des Monats, den Sie als Saisonbeginn festgelegt haben. Kfz-Steuer und Ver­si­che­rungs­beträge zahlen Sie nur für die festgelegten Monate.

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Umzug & Halterwechsel
Eine Ummeldung ist nach einem Umzug erforderlich. Oder wenn das Kraftrad nach Kauf oder Verkauf den Besitzer wechselt. Motorradfahrer melden ihr Bike bei der Zulassungsstelle im Landkreis ihres Erstwohnsitzes um.

Checkliste Motorrad ummelden: Unterlagen

Um Ihr Bike bei der Kfz-Zulassungsbehörde umzumelden, brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige HU
  • Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU)
  • Falls neues Nummernschild gewünscht: altes Kfz-Kennzeichen
  • Bei stillgelegtem Motorrad: Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldebescheinigung

Bei Umzug ist Kfz-Ummeldung Pflicht

Egal ob Sie in eine andere Stadt oder in der gleichen Straße zwei Häuser weiter ziehen: Wechseln Sie Ihren Wohnsitz, melden Sie Ihr Motorrad um. Die Frist dafür beträgt 14 Tage – wer sie verpasst, zahlt ein Bußgeld. Eine formlose Benachrichtigung reicht nicht aus. Sie gehen persönlich zur Kfz-Behörde, schicken einen Bevollmächtigten oder beauftragen einen Zulassungsdienst, der die Ummeldung für Sie erledigt.

Wer ein neues Motorrad-Kennzeichen für seine Maschine erhalten möchte, bringt die alten Nummernschilder zur Entwertung mit. Seit 2015 dürfen Sie – auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk – Ihr altes Kennzeichen behalten. Das erspart Ihnen zwar nicht die Ummeldung, aber die Kosten für neue Nummernschilder.

Motorrad auf neuen Halter umschreiben

Haben Sie ein gebrauchtes Motorrad gekauft, melden Sie es anschließend bei der örtlichen Zulassungsbehörde auf Ihren Namen um. Ohne gültige Zulassung dürfen Sie damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Für eine Ummeldung mit Halterwechsel sind dieselben Dokumente wie für die Ummeldung nach einem Umzug erforderlich. Hat der Vorbesitzer Ihr "neues" Bike bereits stillgelegt, brauchen Sie zudem eine Bescheinigung über die zurückliegende Abmeldung. Ist das Kraftrad noch auf den Vorbesitzer zugelassen, wird es durch Ihre Ummeldung automatisch abgemeldet und auf Sie angemeldet.

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Gebühren

Bei der Kfz-Behörde zahlen Sie ab fünf bis 30 Euro – je nachdem, ob Sie Ihr Motorrad zulassen, ummelden oder abmelden.

Die Kosten für An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen sind bundes­einheitlich geregelt. Grund­lage ist die Gebühren­ordnung für Maßnahmen im Straßen­verkehr (GebOSt). Detaillierte Preis­infor­ma­tionen finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

Motorrad zulassen: Kosten

Für Neuzulassung eines Motorrads zahlen Sie rund 26 Euro, für Wieder­zulassung auf den gleichen Halter etwa 11 Euro. Darüber hinaus fallen Gebühren für Zuteilung neuer Kennzeichen oder Reservierung eines Wunsch­kenn­zeichens an. Je nach Kfz-Zulassungs­stelle können die Preise abweichen. Eine Motorrad-Neuzulassung inklusive Kennzeichen kostet zum Beispiel bis zu 70 Euro.

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Leistung Kosten
Neuzulassung ABE 1 bzw. K 26,30 €
Wunschkennzeichen 10,20 €
Vorabreservierung des Wunschkennzeichens 2,60 €
Zuteilung eines neuen Kennzeichens 26,10 €
Wiederzulassung auf den gleichen Halter 11,40 €
Kurzzeitkennzeichen 10,70 €
Saisonkennzeichen 26,80 €
Herstellung des Motorradkennzeichens abhängig von Anbieter
 

Motorrad ummelden: Kosten

Gebührenpflichtig ist der Behörden­gang auch, wenn Sie Ihr Motorrad ummelden: Kosten von knapp 20 Euro fallen an, wenn Sie Ihre Maschine nach Umzug innerhalb des gleichen Zulassungs­bezirks ummelden. Wechseln Sie in einen anderen Bezirk, zahlen Sie rund 26 Euro (ohne Halterwechsel). Eine Motorrad-Ummeldung mit Halterwechsel, zum Beispiel nach Kauf eines gebrauchten Bikes, kostet Sie etwa 29 Euro.

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Leistung Kosten
Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirks ca. 20 €
Ummeldung ohne Halterwechsel ca. 26 €
Ummeldung mit Halterwechsel (und auswärtigem Kennzeichen) ca. 29 €
 

Motorrad abmelden: Kosten

Ihr Motorrad vorübergehend abmelden oder dauerhaft stilllegen können Sie bundesweit bei jeder Kfz-Behörde. Für kreisfremde Krafträder veranschlagen Zulassungsstellen in der Regel etwas höhere Abmeldegebühren. Melden Sie ein kreiszugehöriges Motorrad ab, zahlen Sie im Schnitt 5,60 Euro. Bei einem kreisfremden Bike sind es rund zehn Euro.

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Leistung Kosten
Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk 5,60 €
Abmeldung in fremdem Zulassungsbezirk 10,70 €
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Terminvereinbarung
Wartezeiten auf der Kfz-Behörde vermeiden Sie, indem Sie Ihren Termin vorab online buchen. Mittlerweile bieten zahlreiche Zulassungsstellen auf ihren Webseiten eine individuelle Termin­buchung an. So entfällt das Nummern­ziehen vor Ort und Sie können selbst zu Stoßzeiten ohne Verzögerung Ihr Motorrad zulassen, um- oder abmelden.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Motorrad anmelden mit Wunschkennzeichen: Was muss ich beachten?

    Bei der Motorradzulassung teilt Ihnen die Kfz-Behörde ein Kennzeichen zu. In der Regel können Sie dabei aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenabfolge, reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungsstelle. Vorausgesetzt, Ihre Wunsch­kombination ist noch frei.

    Wie lange Sie das Wunsch­kenn­zeichen reservieren können, variiert von Behörde zu Behörde. Meist beträgt die Reservierungs­dauer zehn bis 90 Tage. In Ausnahmefällen ist der Zeitraum länger. In der Regel lässt sich die Reservierung gegen eine Gebühr verlängern.

    Für Ihr Wunschkennzeichen zahlen Sie bundesweit 10,20 Euro. Die Online-Reservierung kostet 2,60 Euro. Insgesamt fallen also bis zu 12,80 Euro an. Hinzu kommen Kosten für Motorradzulassung und Prägung des Kennzeichens.

  • Darf man ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

    Nein. Ohne amtliches Kennzeichen dürfen Sie mit Ihrem Motorrad weder zur Zulassungsstelle noch auf anderen öffentlichen Straßen fahren. Ausnahme: Die direkte Fahrt zur Kfz-Behörde ist mit ungestempeltem Kfz-Kennzeichen gestattet.
  • Wo kann ich mein Motorrad abmelden?

    Ihr Motorrad können Sie deutschlandweit bei jeder Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Wenn Sie Ihr Bike nicht im Landkreis Ihres Erstwohnsitzes, sondern in einem anderen Zulassungsbezirk abmelden, können die Abmeldegebühren allerdings geringfügig höher ausfallen.
  • Wie lange dauert es, mein Motorrad anzumelden?

    Die Anmeldung eines Motorrads ist im Normalfall innerhalb von 30 Minuten erledigt. Vorausgesetzt, Sie haben alle Unterlagen dabei und bereits im Vorfeld einen Termin bei Ihrer Zulassungsstelle vereinbart. Ohne Terminvereinbarung dagegen kann es auf der Kfz-Behörde zu Wartezeiten von mehreren Stunden kommen.
  • Ist Motorrad anmelden online möglich?

    Ja, mit der internet­basierten Fahrzeug­zulassung (i-Kfz) können Sie seit 2019 Ihr Motorrad online anmelden oder abmelden. Ebenso macht der digitale Service Motorrad ummelden online möglich. Um i-Kfz zu nutzen, benötigen Motorrad­fahrer einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion (eID), ein Ausweis­lesegerät oder ein Smart­phone mit kosten­loser AusweisApp2. Online ummelden, anmelden oder abmelden können Sie zudem nur Krafträder, deren Erst­zulassung nach 1. Januar 2015 erfolgt ist.
  • Kann ich mein Motorrad ohne TÜV anmelden?

    Ein Motorrad ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen Sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Zulassungs­stelle gibt Ihre Maschine ohne gültige TÜV-Plakette nicht frei. Das gilt zum Beispiel für Motorräder, deren TÜV während der Winter­pause abläuft. Aber auch für sogenannte "Scheunenfunde", die seit Jahren ungenutzt in Garage oder Schuppen stehen, aber noch funktionstüchtig sind.

    In beiden Fällen müssen Sie zur Hauptuntersuchung, dürfen Ihr Motorrad aber nicht nutzen. Das heißt: Entweder Sie schieben das Bike oder transportieren es mithilfe eines Anhängers zur TÜV-Prüfstelle, um dort eine neue Plakette zu bekommen. In diesem Fall muss Ihr Anhänger auch mit einer Anhänger-Versicherung abgesichert sein. 

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