• Motorrad-Abmelden ist mit Kosten um die 16 Euro am güns­tigs­ten. Bei einer Motor­rad-Um­meldung ent­stehen Kosten ab rund 24 Euro. Für die Motor­rad-Anmeldung zahlen Sie ab 30 Euro bei Neu­zulassung.
  • Wenn Sie Ihr Motor­rad anmelden oder um­melden, ist die Kfz-Behörde an Ihrem Haupt­wohn­sitz zuständig. Das Abmelden eines Motor­rads ist deutsch­land­weit bei jeder Zulassungsstelle möglich. 
  • Sie können Ihr Motorrad auch online anmelden, ummelden oder abmelden. Für das Ab-, Um- und Anmelden eines Motor­rads brauchen Sie aller­dings ver­schie­dene Unter­lagen. Dazu gehören ein gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass plus die Zulassungs­bescheini­gungen Teil 1 und Teil 2.
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Motorrad-Abmelden ist online und bei jeder deutschen Zulassungs­stelle möglich. Eine Außer­betrieb­setzung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder vorüber­gehend nicht nutzen. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, fallen Kosten von rund 16 Euro an. Sie brauchen für das Motorrad-Abmelden Unter­lagen wie Ihren Ausweis und die Zulassungs­bescheini­gungen Teil 1 und Teil 2.
Ja, Sie können Ihr Motorrad online abmelden. Voraus­setzung für die internet­basierte Außer­betrieb­setzung: Sie können die Online-Ausweis­funktion (elektronischer Identitäts­nach­weis) nutzen. Außerdem muss die Erst­zulassung des Kraft­rads ab 1. Januar 2015 erfolgt sein.
Nein. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, müssen Sie nicht Ihre Motorrad­versicherung kündigen. Nach Außer­betrieb­setzung informiert die Zulassungs­behörde auto­matisch Ihren Ver­si­che­rer und das zuständige Finanz­amt über die Still­legung. Es kann aber einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihrer Ver­siche­rung er­halten. Wer die Ab­wicklung be­schleu­nigen will, leitet die Ab­melde­bestätigung der Kfz-Behörde direkt an das Versicherungs­unter­nehmen weiter und be­endet den Ver­si­che­rungs­vertrag sofort.

Wie lange kann ich ein Motorrad stilllegen?

Durch Abmelden setzen Sie Ihr Motor­rad maximal sieben Jahre außer Betrieb. Inner­halb dieses Zeit­raums ist die erneute Motorrad-Zulassung jederzeit möglich. Voraussetzung ist eine gültige Haupt- und Ab­gas­untersuchung.

Nach Ablauf der Frist erlischt die Betriebs­erlaubnis nach § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für die Wieder­zulassung ist eine Voll­abnahme durch eine Prüf­organisation wie den Technischen Über­wachungs­verein (TÜV) oder Deutschen Kraft­fahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA) erforderlich.

Möchten Sie das Motorrad innerhalb der sieben­jährigen Frist nicht wieder in Betrieb nehmen (z. B. bei Verschrottung), erwirken Sie eine endgültige Außer­betrieb­setzung. Dafür fordert die Zulassungs­stelle einen Ver­wertungs­nachweis. Das Dokument erhalten Sie bei zertifizierten Kfz-Ent­sorgungs­betrieben, wenn Sie Ihr Motorrad verschrotten lassen.

Statt Abmelden: Kann ich mein Motorrad mit Saisonkennzeichen zulassen?

Sie nutzen Ihr Motorrad nicht ganzjährig, sondern nur während der Sommer­monate? Dann ist die Zulassung mit Motorrad-Saison­kennzeichen eine günstige Alter­native zur Ab- und Wieder­anmeldung. Bei der saisonalen Motor­rad-Anmeldung legen Sie einen Zeit­raum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Außer­halb der Saison ist das Kenn­zeichen ungültig und Ihr Motorrad befindet sich in "Ruhezeit".

Sie melden Ihr Motorrad einmalig mit Saison­kennzeichen an. Das Abmelden des Motorrads zum Saison­ende erfolgt auto­matisch. Das gilt auch für die Wieder­zulassung am ersten Tag des Monats, den Sie als Saison­beginn fest­gelegt haben. Kfz-Steuer und Ver­si­che­rungs­beiträge zahlen Sie nur für die fest­gelegten Monate.

Wie viel kostet Motorrad abmelden?

Je nach Zulassungs­stelle betragen die Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro – unabhängig davon, ob das Fahrzeug kreisfremd oder kreis­zugehörig ist. Erledigen Sie das Motorrad-Abmelden online, zahlen Sie 12,10 Euro.

Quelle:Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt), Stand: Oktober 2024

Abmeldung Motor­rad: Was brauche ich?

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, sind diese Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Motorrad-Kennzeichen
  • Bei Verschrottung: Verwertungs­nachweis des Kfz-Entsorgungsbetriebs

Wichtig: Die Unterlagen zum Abmelden Ihres Motorrads brauchen Sie un­ab­hängig davon, ob Sie die Abmeldung online oder bei der Kfz-Zulassungs­stelle durchführen.

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Für Ihr Motorrad ist wie für jedes Kfz in Deutschland eine Zulassung Pflicht, egal ob Dauer- oder Saisonkennzeichen. Fahren Sie ein nicht angemeldetes Motor­rad im Straßen­verkehr, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 70 Euro. Sie können die Anmeldung bei der Zulassungs­behörde an Ihrem Haupt­wohn­sitz oder online durchführen. Dazu brauchen Sie unter anderem die Zulassungs­be­schei­nigungen Teil 1 plus Teil 2 sowie eine elektro­nische Ver­sicherungs­bestätigung (evB-Nummer).

Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihr E-Motorrad oder Motorrad anmelden, sind diese Unterlagen nötig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formular bei Kfz-Behörde oder online erhältlich)
  • ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
  • Neuzulassung: Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag Motorrad), Nachweis der EG-Typ­genehmigung (z. B. durch EG-Über­ein­stimmungs­bescheinigung / Certificate of Conformity), bei Motor­rad aus dem Ausland zusätzlich Un­bedenk­lich­keits­erklärung des zuständigen Zollamts
  • Gebrauchtes Motorrad: Nachweis über gültige Motorrad-Haupt­untersuchung (HU-Bericht) bzw. Nachweis über Voll­abnahme bei Motorrad, das über zehn Jahre stillgelegt war
  • Gewerbliche Zulassung: Auszug aus Vereins- oder Firmen­register
  • Leasingmotorrad: Erklärung des Leasing­unternehmens zur Nutzungs­überlassung

Tipp: Klein­kraft­räder bis 50 ccm sind nicht zulassungs­pflichtig. Für sie reicht eine Mopedversicherung.

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Stand: Oktober 2024

Die Kosten für das Anmelden Ihres Motorrads liegen zwischen 23 bis über 70 Euro. Das hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Wieder­zulassung handelt und ob Sie zum Beispiel Ihr persön­liches Wunsch­kenn­zeichen wollen. Die genauen Kosten zeigt Ihnen die Tabelle: 

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Leistung
Kosten
Neuzulassung 30 €
Internetbasierte Zulassung oder Wiederzulassung 12,80 €
Wunschkennzeichen 10,20 €
Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60 €
Zuteilung neues Kennzeichen 27,10 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks (ohne Halterwechsel) 23 €
Internetbasierte Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks (ohne Halterwechsel) 10,60 €
Kurzzeitkennzeichen 10,20 €
Saisonkennzeichen 30 €
Herstellung Motorradkennzeichen je nach Anbieter

Wenn Sie ein Motorrad zulassen, fordert die Zulassungs­stelle eine elek­tronische Ver­si­che­rungs­bestä­ti­gung – sonst ist keine Kfz-Zulassung möglich. Diese eVB-Nummer erhalten Sie meist sofort nach Abschluss Ihrer Motorrad-Versicherung online.

Für Motorräder über 50 bis maximal 125 Kubik­zenti­meter (ccm) Hubraum ist eine Leichtkraftrad-Versicherung Voraus­setzung für die Motor­rad-Anmeldung mit Leichtkraftrad-Kennzeichen.

Im Rahmen der internet­basierten Fahr­zeug­zulassung (i-Kfz) können Sie online Ihr Motor­rad an­melden. Voraus­gesetzt, Sie haben einen Aus­weis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion (eID) und ein Ausweis­lese­gerät oder Smart­phone mit kosten­loser AusweisApp2.

Wichtig: Sie können online Motor­räder an­melden, deren Erst­zulassung ab 1. Januar 2015 erfolgt ist. Seit diesem Aus­gabe­datum befinden sich auf Zulassungs­bescheinigung Teil 1 und Stempel­plaketten verdeckte Sicher­heits­codes. Diese sind für die digitale Ab­wicklung aller Zulassungs­vorgänge notwendig.

Die Motorrad-Anmeldung darf eine andere Person für Sie über­nehmen (z. B. Lebens­partner:in, Nachbar:in). Ihr:e Stell­vertreter:in braucht zwei Voll­machten: Eine Voll­macht bestätigt, dass die Motorrad-Zulassung in Ihrem Auftrag erfolgt. Die andere belegt, dass Sie mit dem Last­schrift­verfahren für die Kfz-Steuer (Bank­einzug) ein­ver­standen sind. Der oder die Bevoll­mächtigte ist ver­pflichtet, sich bei der Kfz-Behörde aus­zuweisen und Ihren Ausweis vorzulegen (Kopie reicht meist).
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Wenn Sie Ihr Motorrad ummelden (z. B. bei Halter­wechsel, Umzug), brauchen Sie unter anderem einen gültigen Ausweis­, eine eVB-Nummer als Ver­si­che­rungs­nachweis und die Zulassungs­beschei­nigungen Teil 1 und Teil 2. Die Motorrad-Um­meldung ist online oder bei der Zu­lassungs­stelle am Haupt­wohnsitz möglich.

Motorrad ummelden: Fristen und Kosten

Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Inner­halb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevoll­mächtigte Person oder beauf­tragen einen Zulassungs­dienst. Eine formlose Benach­richtigung reicht nicht aus. Wer mit dem Motorrad-Ummelden länger als zwei Wochen wartet, riskiert ein Bußgeld.

Folgende Kosten kommen beim Ummelden Ihres Motorrads auf Sie zu:

  • Ummeldung nach Umzug aus anderem Zulassungs­bezirk (neues Kenn­zeichen): 27,10 € vor Ort, 12,40 € online
  • Ummeldung nach Umzug aus anderem Zulassungs­bezirk (kein neues Kenn­zeichen): 23,60 € vor Ort, 9,90 € online
  • Ummeldung mit Halter­wechsel inner­halb des­selben Zulassungs­bezirks (kein neues Kenn­zeichen): 24,20 € vor Ort, 10,40 € online

Wichtig: Wer umzieht, darf das bis­herige Motorrad-Kenn­zeichen behalten – auch, wenn der neue Wohn­ort in einem anderen Zulassungs­bezirk liegt. Das erspart Ihnen zwar nicht die Motorrad-Um­meldung, aber Gebühren für ein neues Nummern­schild.

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Stand: Oktober 2024

Unterlagen zum Motorrad-Ummelden

Wenn Sie Ihr Motorrad um­melden, brauchen Sie diese Unter­lagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein), bei still­gelegtem Motor­rad mit Abmelde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgas­untersuchung (HU/AU)
  • Altes Kfz-Kennzeichen (falls neues Nummern­schild gewünscht)

Tipp bei Halterwechsel: Wollen Sie nach Kauf eines gebrauchten Bikes die Motorrad-Versicherung wechseln, brauchen Sie dieselben Doku­mente wie für eine Motorrad-Um­meldung nach Umzug. Ist die Maschine still­gelegt, ist zusätzlich die Abmelde­bescheinigung erforder­lich. Ist das Bike noch auf Vor­besitzerin oder Vorbesitzer zugelassen, wird es durch Ihre Motorrad-Um­meldung auto­matisch ab­gemeldet und auf Sie zugelassen.

Online Motorrad ummelden

Mit i-Kfz ist die Motorrad-Ummeldung online mög­lich. Zur Identifi­zierung brauchen Sie ein Ausweis­dokument mit frei­geschalteter eID-Funktion und ein Karten­lese­gerät oder Smart­phone mit AusweisApp2 inklusive sechs­stelliger PIN. Sie können allerdings nur dann Ihr Motor­rad online ummelden, wenn die Erst­zulassung nach dem 31. Dezember 2014 (ab 1. Januar 2015) erfolgte.
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Motorrad anmelden mit Wunschkennzeichen: Was muss ich beachten?

Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kenn­zeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buch­staben- oder Zahlen­abfolge, reservieren Sie Ihr Wunsch­kennzeichen vorab – online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungs­behörde. Voraus­gesetzt, die gewünschte Kombi­nation ist noch frei.

Wie lange Sie das Wunsch­kenn­zeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an. In der Regel beträgt die Reservierungs­dauer zehn bis 90 Tage, in Ausnahme­fällen auch länger. Teils lässt sich die Reservierung gebühren­pflichtig verlängern. Für Ihr Wunsch­kenn­zeichen zahlen Sie bundes­weit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reser­vierungs­gebühr. Hinzu kommen Kosten für Motorrad-Anmeldung und Prägen des Kennzeichens.

Darf man ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

Nein. Ohne amtliches Kenn­zeichen dürfen Sie mit dem Motorrad weder zur Zulassungs­stelle noch auf anderen öffent­lichen Straßen fahren. Aus­nahme: Die direkte Fahrt zur Kfz-Behörde ist mit un­ge­stempeltem Kenn­zeichen gestattet.

Kann ich mein Motorrad ohne TÜV anmelden?

Nein. Ein Motorrad ohne gültige Haupt­unter­suchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungs­stelle nicht frei. Das gilt zum Beispiel für Kraft­räder, deren TÜV während der Winter­pause abläuft. Oder für sogenannte "Scheunen­funde", die seit Jahren ungenutzt in Garage oder Schuppen stehen, aber noch funktions­tüchtig sind.

In beiden Fällen ist eine HU Pflicht. Sie dürfen aber nicht mit dem Motorrad zur Prüf­stelle fahren. Entweder Sie schieben das Bike oder trans­portieren es auf einem Anhänger dorthin, um eine neue Plakette zu bekommen. In letzterem Fall muss Ihr Hänger mit einer Anhänger-Versicherung abgesichert sein.

Wie lange dauert es, mein Motorrad anzumelden?

Meist ist die Motorrad-Zulassung inner­halb von 30 Minuten erledigt. Voraus­gesetzt, Sie haben einen Termin bei der Zulassungs­stelle gebucht und bringen alle für das Anmelden des Motorrads notwendigen Unter­lagen mit. Ohne Termin­verein­barung sind bei Kfz-Behörden teils Warte­zeiten von mehreren Stunden möglich.

Warum sollte ich einen Online-Termin bei der Zulassungsbehörde buchen?

Wenn Sie Ihren Termin vorab online buchen, vermeiden Sie Warte­zeiten auf der Kfz-Behörde. Mittler­weile bieten die meisten Zulassungs­stellen auf ihren Web­seiten eine individuelle Termin­buchung an. So entfällt das Nummern­ziehen vor Ort und Sie können selbst zu Stoß­zeiten ohne Verzö­ge­rung Ihr Motorrad ummelden, zulassen oder abmelden.

Kann ich ein Motorrad ohne Versicherung anmelden?

Nein, ohne Kfz-Haftpflicht­versicherung können Sie in Deutsch­land kein Motor­rad zulassen. Deshalb benötigen Sie eine eVB-Nummer, die Sie bei der Zulassungs­behörde vorlegen. 

Kann ich mein Motorrad angemeldet verkaufen?

Ja, Sie können Ihr Motorrad auch im ange­meldeten Zustand verkaufen. In Deutsch­land sind Sie jedoch verpflichtet, den Verkauf anschließend umgehend bei der zustän­digen Zulassungs­behörde zu melden. Tun Sie das nicht, kann der oder die neue Halter:in etwaige Verkehrs­verstöße oder Unfälle in Ihrem Namen begehen. 
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