
Was kostet die Internationale Karte ("Grüne Karte") und wo kann ich sie beantragen?

Die "Internationale Versicherungskarte" (IVK), die aufgrund ihrer Papierfarbe auch gerne "Grüne Versicherungskarte" genannt wurde, erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. Als Allianz Kunde können Sie das Dokument entweder online bei Meine Allianz beantragen oder vor Ort bei Ihrem Ansprechpartner anfordern.
Internationale Versicherungskarte ausdrucken
Ebenso unkompliziert wie der Europäische Unfallbericht: Online-Kunden bekommen die IVK – ähnlich wie die eVB-Nummer – von ihrer Kfz-Versicherung per Mail zugeschickt. Den Versicherungsschein drucken Sie selbst aus. Denn nur dann ist dieser gültig.
In diesen Ländern ist die ehemals grüne Versicherungskarte gültig
Fast 50 Länder innerhalb und außerhalb Europas erkennen die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr an. Als Versicherungsnachweis gilt die IVK innerhalb von EU-Staaten wie Deutschland, Österreich, Italien oder Tschechien sowie in Nicht-EU-Ländern wie Israel oder Türkei.
In welchen Staaten die Internationale Versicherungskarte (früher "Grüne Karte") Ihrer Kfz-Versicherung gültig ist, entnehmen Sie direkt dem Dokument: Dort sind sämtliche Staaten Ihres Geltungsbereichs als Kürzel aufgelistet bzw. durchgestrichen, wenn die IVK Ihres Versicherers dort nicht gilt.
In diesen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen
In den 28 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte nicht vorgeschrieben. Seit 1974 legt in diesen Ländern das Kennzeichenabkommen fest, dass ein gültiges Autokennzeichen bei der Einreise ausreichend ist.
Bei Reisen in einige Länder ist es Pflicht, die Internationale Versicherungskarte mitzuführen
In europäischen Staaten, die das Kennzeichenabkommen nicht unterzeichnet haben, sowie in einigen Nicht-EU-Ländern müssen Sie die ehemals grüne Versicherungskarte verpflichtend dabeihaben, um den Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug nachzuweisen.
Für die Einreise in folgende Länder reicht ein gültiges Autokennzeichen als Versicherungsnachweis nicht aus:
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Zypern
Grenzversicherung bietet Grundschutz
Können Sie das Dokument an der Landesgrenze nicht vorzeigen, müssen Sie eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung für das entsprechende Land, eine sogenannte Grenzversicherung, abschließen. Sie übernimmt die Kosten, wenn Sie als Autofahrer in dem jeweiligen Reiseland mit Ihrem Fahrzeug fremde Gegenstände beschädigen oder Personen verletzen. Grenzversicherungen sind in der Regel teurer als inländische Kfz-Versicherungen und bieten weniger Leistungen sowie geringere Deckungssummen als deutsche Autoversicherer.
In Italien sollten Sie die Internationale Versicherungskarte im Auto immer dabeihaben
Obwohl in Italien das Kennzeichenabkommen gilt, verlangt die italienische Polizei bei Verkehrskontrollen oder Unfällen häufig die als "Grüne Karte" bekannte IVK. Sollten Sie das Dokument nicht vorzeigen können, drohen Ihnen zwar keine Strafen oder juristische Folgen, allerdings erleichtert die Internationale Versicherungskarte die Kommunikation bzw. Unfallabwicklung mit den Carabinieri und erspart Ihnen so Zeit und Nerven.
Gibt es in Polen, Kroatien, Tschechien, Österreich und Dänemark Sonderregelungen?
Nein, alle fünf Länder sind Teil des Kennzeichenabkommens. Deshalb müssen Sie als Autofahrer keine IVK (ehemals "Grüne Karte") mitführen, wenn Sie dort unterwegs sind. Dennoch ist es – wie in allen anderen EU- und Nicht-EU-Staaten – empfehlenswert, das Dokument bei sich zu haben.
Wo die Internationale Versicherungskarte meist nicht gilt

Je nach Versicherungsgesellschaft ist die IVK als Versicherungsnachweis in folgenden Ländern üblicherweise nicht gültig:
- Aserbaidschan
- Iran
- Israel
- Marokko
- Tunesien
Liegt Ihnen die Internationale Versicherungskarte Ihrer Kfz-Versicherung, vielen bekannt als "Grüne Karte", vor, können Sie einfach ablesen, in welchen Staaten das Dokument nicht gültig ist: Die Felder der betreffenden Länder sind dann durchgestrichen.
Planen Sie eine Reise in ein Land, das nicht auf Ihrer IVK vermerkt ist, sollten Sie vorab bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob das Dokument als Versicherungsnachweis in dem jeweiligen Land notwendig ist.
Karte in Russland und Belarus nicht mehr gültig
Die Internationalen Karten für Russland und Belarus (Weißrussland) sind nicht mehr gültig. Seit dem 6. Mai 2023 ist eine Grenzversicherung für die Einreise notwendig.
Der Kosovo erkennt die "Grüne Karte" als Versicherungsnachweis nicht an
Da der Kosovo die Internationale Versicherungskarte nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert, gilt der Haftpflichtschutz Ihrer deutschen Autoversicherung in dem Balkanstaat nicht. Bei der Einreise sind Sie als Autofahrer deshalb immer dazu verpflichtet, eine kosovarische Grenzversicherung abzuschließen.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Wo bekomme ich eine Internationale Versicherungskarte für Dienstfahrzeuge des Freistaates Bayern, wenn eine berufliche Fahrt ins Ausland geplant ist?
Der Fahrzeughalter bzw. Versicherungsnehmer kann die als "Grüne Karte" bekannte Versicherungsbescheinigung bei seiner Kfz-Versicherung beantragen. Steht eine Auslandsreise mit einem Firmenfahrzeug bevor, sollten Sie im Vorfeld bei der zuständigen Abteilung Ihres Arbeitgebers nachfragen. Ihre Ansprechpartner können das zuständige Versicherungsunternehmen kontaktieren oder Ihnen alle wichtigen Informationen und Versicherungsdetails nennen, damit Sie das Dokument vor der Dienstreise selbst beantragen können. -
Liegt die Internationale Versicherungskarte ("Grüne Karte") einem Mietwagen im Ausland automatisch bei?
Wer im Urlaub mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte vor der Abfahrt mit der ausländischen Autovermietung klären, ob dem Leihwagen eine Internationale Versicherungskarte (früher: "Grüne Karte") beiliegt. Falls nicht, fragen Sie bei dem Autoverleih nach, ob es eine alternative Versicherungsbescheinigung gibt, die Sie mitführen können, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. -
Muss ich meine Kfz-Versicherung informieren, wenn ich ins Ausland reise?
Nein, Ihren Kfz-Versicherer müssen Sie nur kontaktieren, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben. Sollte es außerhalb Deutschlands tatsächlich einmal krachen, können Sie Ihrer Versicherung den Schaden telefonisch oder bei der Allianz auch online den Schaden melden. Übrigens: Die Service-Hotlines der meisten Anbieter sind auch dann kostenlos, wenn Sie aus dem Ausland anrufen. -
Wo melde ich einen Schaden zur Kfz-Schutzbriefversicherung?
Der Schutzbrief ist ein Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung und keine eigenständige Versicherung. Wenn Sie einen Schaden oder Unfall melden, bei dem der Kfz-Schutzbrief greift, tun Sie das über den regulären Notfall- oder Schaden-Service Ihres Kfz-Versicherers.