Die als "Grüne Karte" bekannte Versicherungsbescheinigung bestätigt, dass ein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Diese kommt für Schäden auf, die bei einem Autounfall im Ausland entstehen. Die IVK weist allerdings nur das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nach. Haben Sie eine Teilkasko oder Vollkasko für Ihren Wagen abgeschlossen, ist dies nicht in der Versicherungskarte vermerkt.
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) ist ein mehrsprachiges Papierdokument, das sämtliche relevante Daten und Kontakte zum Fahrzeug des Versicherungsnehmers zusammenfasst. Wurden diese bislang auf grünem Papier gedruckt ("Grüne Karte"), werden die ehemals grünen Karten in Deutschland ab dem 1. Januar 2021 schwarz-weiße Dokumente sein. Sie enthalten weiterhin folgende Angaben:
Wie lange sie gültig ist, steht auf der Karte. In der Regel gilt die Versicherungsbescheinigung drei Jahre. Einige Versicherer stellen auch Versicherungsbescheinigungen aus, die bis zu fünf Jahre gültig sind. Wer eine Auslandsreise mit seinem Pkw plant, sollte rechtzeitig prüfen, wann die Internationale Versicherungskarte abläuft und, falls nötig, ein neues Dokument bei seiner Versicherungsgesellschaft anfordern.
Hinweis: Die bis zum 31. Dezember 2020 ausgegebenen grünen Karten bleiben weiterhin gültig - 3 bzw. 5 Jahre ab Zeitpunkt der Ausgabe.
Die "Internationale Versicherungskarte" (IVK), die aufgrund ihrer Papierfarbe auch gerne "Grüne Versicherungskarte" genannt wurde, erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. Als Allianz Kunde können Sie das Dokument entweder online bei Meine Allianz beantragen oder vor Ort bei Ihrer Allianz Agentur anfordern.
Ebenso unkompliziert wie der Europäische Unfallbericht: Online-Kunden bekommen die IVK von ihrer Kfz-Versicherung per Mail zugesandt. Den Versicherungsschein müssen Sie selbst ausdrucken. Denn nur dann ist dieser gültig.
Fast 50 Länder innerhalb und außerhalb Europas erkennen die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr an. Als Versicherungsnachweis gilt die IVK innerhalb von EU-Staaten wie Deutschland, Österreich, Italien oder Tschechien sowie in Nicht-EU-Ländern wie Israel, Russland oder Türkei.
In welchen Staaten die Internationale Versicherungskarte (früher "Grüne Karte") Ihrer Kfz-Versicherung gültig ist, entnehmen Sie direkt dem Dokument: Dort sind sämtliche Staaten Ihres Geltungsbereichs als Kürzel aufgelistet bzw. durchgestrichen, wenn die IVK Ihres Versicherers dort nicht gilt.
In den 28 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte nicht vorgeschrieben. Seit 1974 legt in diesen Ländern das Kennzeichenabkommen fest, dass ein gültiges Autokennzeichen bei der Einreise ausreichend ist.
In europäischen Staaten, die das Kennzeichenabkommen nicht unterzeichnet haben, sowie in einigen Nicht-EU-Ländern müssen Sie die ehemals grüne Versicherungskarte verpflichtend dabeihaben, um den Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug nachzuweisen.
Für die Einreise in folgende Länder reicht ein gültiges Autokennzeichen als Versicherungsnachweis nicht aus:
Können Sie das Dokument an der Landesgrenze nicht vorzeigen, müssen Sie eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung für das entsprechende Land, eine sogenannte Grenzversicherung, abschließen. Sie übernimmt die Kosten, wenn Sie als Autofahrer in dem jeweiligen Reiseland mit Ihrem Fahrzeug fremde Gegenstände beschädigen oder Personen verletzen. Grenzversicherungen sind in der Regel teurer als inländische Kfz-Versicherungen und bieten weniger Leistungen sowie geringere Deckungssummen als deutsche Autoversicherer.
Obwohl in Italien das Kennzeichenabkommen gilt, verlangt die italienische Polizei bei Verkehrskontrollen oder Unfällen häufig die als "Grüne Karte" bekannte IVK. Sollten Sie das Dokument nicht vorzeigen können, drohen Ihnen zwar keine Strafen oder juristische Folgen, allerdings erleichtert die Internationale Versicherungskarte die Kommunikation bzw. Unfallabwicklung mit den Carabinieri und erspart Ihnen so Zeit und Nerven.
Nein, alle fünf Länder sind Teil des Kennzeichenabkommens. Deshalb müssen Sie als Autofahrer keine IVK (ehemals "Grüne Karte") mitführen, wenn Sie dort unterwegs sind. Dennoch ist es – wie in allen anderen EU- und Nicht-EU-Staaten – empfehlenswert, das Dokument bei sich zu haben.
Je nach Versicherungsgesellschaft ist die IVK als Versicherungsnachweis in folgenden Ländern üblicherweise nicht gültig:
Liegt Ihnen die Internationale Versicherungskarte Ihrer Kfz-Versicherung, vielen bekannt als "Grüne Karte", vor, können Sie einfach ablesen, in welchen Staaten das Dokument nicht gültig ist: Die Felder der betreffenden Länder sind dann durchgestrichen.
Planen Sie eine Reise in ein Land, das nicht auf Ihrer IVK vermerkt ist, sollten Sie vorab bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob das Dokument als Versicherungsnachweis in dem jeweiligen Land notwendig ist.
Da der Kosovo die Internationale Versicherungskarte nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert, gilt der Haftpflichtschutz Ihrer deutschen Autoversicherung in dem Balkanstaat nicht. Bei der Einreise sind Sie als Autofahrer deshalb immer dazu verpflichtet, eine kosovarische Grenzversicherung abzuschließen.
In den meisten europäischen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen. Das heißt, Ihre Autoversicherung übernimmt im Schadensfall auch dann die Kosten, wenn Sie die Internationale Versicherungskarte (früher "Grüne Karte") im Ausland nicht mitführen.
Reisen Sie in ein Land, das nicht Teil des Kennzeichenabkommens ist, müssen Sie die Internationale Versicherungskarte bei Grenzübertritt vorzeigen. Haben Sie das Dokument nicht dabei, sind Sie verpflichtet, eine separate Grenzversicherung für das jeweilige Reiseland abzuschließen. Diese übernimmt dann im Falle eines Schadens die Kosten.