Motorräder stehen in den kalten Wintermonaten meist in der Garage. Möchten Sie in der Zeit, in der Sie Ihr Kraftrad nicht nutzen, keine Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zahlen, müssen Sie es nach Saisonende bei der Kfz-Zulassungsbehörde abmelden und zu Saisonbeginn wieder anmelden.
Mit einem saisonalen Kennzeichen entfällt die kostenpflichtige An- und Abmeldung des Fahrzeugs zu Saisonstart und -ende: Sie müssen Ihre Maschine nur einmal bei der Zulassungsstelle anmelden. Danach verlängert sich das Saisonkennzeichen jedes Jahr automatisch am ersten Tag des festgelegten Saisonzeitraums.
Sinnvoll ist das Saisonkennzeichen fürs Motorrad darüber hinaus, weil Motorradhalter damit weniger Kfz-Steuern und geringere Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen: Die Gebühren sind nur für die Monate fällig, in denen das Motorrad zugelassen ist.
Jeder Fahrzeughalter kann den Gültigkeitszeitraum seines saisonalen Kennzeichens nach eigenen Wünschen festlegen. Lediglich ein paar Vorgaben hat er dabei zu beachten: Der Anmeldezeitraum muss mindestens zwei bis maximal elf Monate betragen. Kürzere oder längere Anmeldezeiträume sind ebenso wenig möglich wie Unterbrechungen während der Saison. Sie können ein Saisonkennzeichen also nicht für März bis Mai und dann noch einmal für August bis Oktober verwenden.
Sie dürfen ein Motorrad mit saisonalem Kennzeichen vom ersten bis einschließlich letzten Tag der angegebenen Monate nutzen. Mit einem Saisonkennzeichen zum Beispiel, das von April bis Oktober gültig ist, dürfen Sie also vom 1.4. bis einschließlich 31.10. auf die Straße.
Nein, das Kennzeichen ist nur vom ersten bis einschließlich letzten Tag der angegebenen Saisonmonate gültig. Davor bzw. danach besteht für das Motorrad kein Versicherungsschutz und der Fahrer macht sich strafbar, wenn er damit dennoch im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.
Möchten Sie den Saisonzeitraum für Ihre Maschine von Mai bis November beispielsweise auf März bis Oktober verlegen, müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie den Zulassungszeitraum während der laufenden Saison oder erst für das nächste Jahr anpassen wollen. In beiden Fällen müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen beantragen.
Am ersten Tag nach dem Saisonende beginnt die Ruhezeit für Ihr Motorrad. Bis zum Beginn der nächsten Saison dürfen Sie mit der Maschine dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Eine Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde oder die Rückgabe des saisonalen Kennzeichens ist nicht nötig.
Ein saisonal gültiges Nummernschild ist wie ein ganzjähriges Motorradkennzeichen aufgebaut. Die einzige optische Besonderheit ist, dass der Gültigkeitszeitraum mittig am rechten Rand des Nummernschildes aufgedruckt ist. Zudem sind auf dem Kennzeichen das Kürzel des Zulassungsbezirk, die TÜV-Plakette sowie die bei einem Wunschkennzeichen frei wählbare Buchstaben- und Zahlenkombination zu sehen.
Das Saisonkennzeichen hat dieselben Abmessungen wie ein normales Motorradkennzeichen. Gemäß der Fahrzeugzulassungsordnung dürfen seit 2011 Nummernschilder mit folgenden Größen an Krafträdern angebracht werden: 18 x 20 cm, 20 x 20 cm und 22 x 20 cm.
Um Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen anzumelden, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle eine Reihe von Angaben machen und bestimmte Dokumente vorlegen:
Damit Ihr Motorrad zu Saisonbeginn sofort fahrbereit ist, können Sie das Kennzeichen bei der Erstzulassung schon vor dem Gültigkeitszeitraum beantragen. Ist Ihr Zweirad bereits mit einem saisonalen Kennzeichen zugelassen, müssen Sie es vor dem Start der neuen Saison nicht noch einmal auf der Kfz-Zulassungsstelle anmelden – das geschieht automatisch am ersten Tag des Monats, der als Saisonanfang festgelegt wurde.
Da jeder Zulassungsbezirk einen eigenen Gebührenkatalog hat, können die Kosten für ein Saisonkennzeichen je nach Region unterschiedlich ausfallen. Durchschnittlich liegen sie bei 27 Euro. Hinzu kommen etwa zehn bis 15 Euro für den Kennzeichendruck sowie 10,20 Euro, falls Sie ein Wunschkennzeichen beantragen. Insgesamt sollten Biker für ein saisonales Motorradkennzeichen mit Kosten zwischen 35 und 55 Euro rechnen.
Anders als bei einem ganzjährigen Nummernschild genießen Motorradhalter mit einem saisonalen Kennzeichen nur in den Zulassungsmonaten vollen Versicherungsschutz. Während der Ruhesaison sind die Leistungen der Kfz-Versicherung eingeschränkt.
In der Regel umfasst die Ruheversicherung den Schutz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung – mit Einschränkungen. Denn bis auf wenige Ausnahmen ist es beispielsweise nicht erlaubt, das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen oder auf öffentlichen Flächen abzustellen. Halten Sie sich nicht daran, übernimmt Ihr Versicherer im Schadensfall keine Kosten. Wie Sie Ihr Kraftrad in der Ruhezeit abzustellen haben und bewegen dürfen, gibt Ihre Kfz-Versicherung vor.
Haben Sie zum Zeitpunkt der Stilllegung eine Kaskoversicherung, ist Ihr Motorrad in der Ruhesaison mit einer Teilkasko abgesichert. Dann kommt Ihr Versicherer auch während der Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht bewegen, für Schäden durch Hagel, Blitzschlag oder Marderbiss auf. Eine Ruheversicherung mit Vollkaskoschutz ist nicht möglich.
Damit Ruheversicherungsschutz besteht, dürfen Sie Ihr Kraftrad in der Ruhezeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen oder an öffentlich zugänglichen Plätzen parken. Stattdessen muss das Motorrad sicher auf einem umfriedeten Privatgelände, zum Beispiel in einer privaten Garage oder auf einem umzäunten Gelände, abgestellt sein. Öffentliche Tiefgaragen, Parkplätze, Gehwege oder Straßen sind als Ruhestellplätze nicht erlaubt.
Erwischt die Polizei oder das Ordnungsamt Sie bei Verstößen gegen die Auflagen in der Ruhesaison, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Bereits das öffentliche Parken des Motorrads in der Ruhezeit kann eine Geldstrafe oder sogar einen Punkt in Flensburg zur Folge haben. Fahren Sie mit dem Motorrad außerhalb des Saisonzeitraums im öffentlichen Straßenverkehr, riskieren Sie ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Kommt es dabei zu einem Autounfall, besteht kein Versicherungsschutz und Sie müssen mit einer Haftstrafe rechnen.
Folgende Ausfahrten mit dem Motorrad sind während der Ruhezeit versichert:
Bei diesen Sonderfahrten beschränkt der Versicherungsschutz sich allerdings auf Ihren eigenen oder die angrenzenden Zulassungsbezirke. Liegen Werkstatt oder TÜV-Prüfstelle außerhalb dieses Geltungsbereichs, sind Sie als Motorradfahrer bei einem Unfall nicht versichert.