• Ein Motorrad mit saisonalem Kennzeichen dürfen Sie nur für einen bestimmten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen: Der kleinste Zeitraum sind zwei, der größte elf Monate.
  • Ein Saisonkennzeichen lohnt sich für Motorradfahrer:innen, die ihre Maschine nur in ausgewählten Monaten, zum Beispiel in den warmen Sommermonaten, fahren.
  • Versicherung und Kfz-Steuer zahlen Sie nur für den festgelegten Saisonzeitraum, in dem Sie Ihr Kraftrad wirklich nutzen.
  • Außerhalb der Saison sind Ausfahrten mit dem Motorrad nicht erlaubt. Das Zweirad muss während dieser Zeit sicher auf einem Privatgelände abgestellt sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist das Fahrzeug automatisch mit einem Basisschutz, der sogenannten Ruheversicherung, abgesichert.
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Gut zu wissen

Motorräder stehen in den kalten Wintermonaten meist in der Garage. Möchten Sie in der Zeit, in der Sie Ihr Kraftrad nicht nutzen, keine Kfz-Steuer für das Motorrad und Versicherungsbeiträge zahlen, müssen Sie es nach Saisonende bei der Kfz-Zulassungsbehörde abmelden und zu Saisonbeginn wieder anmelden.

Mit einem saisonalen Kennzeichen entfällt die kostenpflichtige An- und Abmeldung des Fahrzeugs zu Saisonstart und -ende: Sie müssen Ihre Maschine nur einmal bei der Zulassungsstelle anmelden. Danach verlängert sich das Saisonkennzeichen jedes Jahr automatisch am ersten Tag des festgelegten Saisonzeitraums.

Sinnvoll ist das Saisonkennzeichen fürs Motorrad darüber hinaus, weil Motorradhalter oder die Motorradhalterin damit weniger Kfz-Steuern und geringere Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen: Die Gebühren sind nur für die Monate fällig, in denen das Motorrad zugelassen ist.

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Jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin kann den Gültigkeitszeitraum seines saisonalen Kennzeichens nach eigenen Wünschen festlegen. Lediglich ein paar Vorgaben hat er dabei zu beachten: Der Anmeldezeitraum muss mindestens zwei bis maximal elf Monate betragen. Kürzere oder längere Anmeldezeiträume sind ebenso wenig möglich wie Unterbrechungen während der Saison. Sie können ein Saisonkennzeichen also nicht für März bis Mai und dann noch einmal für August bis Oktober verwenden.
Sie dürfen ein Motorrad mit saisonalem Kennzeichen vom ersten bis einschließlich letzten Tag der angegebenen Monate nutzen. Mit einem Saisonkennzeichen zum Beispiel, das von April bis Oktober gültig ist, dürfen Sie also vom 1.4. bis einschließlich 31.10. auf die Straße.
Nein, das Kennzeichen ist nur vom ersten bis einschließlich letzten Tag der angegebenen Saisonmonate gültig. Davor bzw. danach besteht für das Motorrad kein Versicherungsschutz und Fahrer:innen machen sich strafbar, wenn sie damit dennoch im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.
Möchten Sie den Saisonzeitraum für Ihre Maschine von Mai bis November beispielsweise auf März bis Oktober verlegen, müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie den Zulassungszeitraum während der laufenden Saison oder erst für das nächste Jahr anpassen wollen. In beiden Fällen müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen beantragen.

Am ersten Tag nach dem Saisonende beginnt die Ruhezeit für Ihr Motorrad. Bis zum Beginn der nächsten Saison dürfen Sie mit der Maschine dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Eine Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde oder die Rückgabe des saisonalen Kennzeichens ist nicht nötig.

Übrigens: Auch Leichtkraftrad-Kennzeichen mit Saison-Zulassung sind verfügbar. Das Nummern­schild fürs Leicht­kraftrad gilt ebenso zwischen zwei und elf Monate pro Jahr. In diesem Zeitraum sind Sie und Ihr Zweirad durch Ihre Leichtkraftrad Versicherung abgesichert.

Allianz - Illustration Saisonkennzeichen
Allianz - Illustration Saisonkennzeichen

Ein saisonal gültiges Nummernschild ist wie ein ganzjähriges Motorradkennzeichen aufgebaut. Die einzige optische Besonderheit ist, dass der Gültigkeitszeitraum mittig am rechten Rand des Nummernschildes aufgedruckt ist. In unserem Beispiel dürfen Sie vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober mit Ihrem Motorrad auf öffentlichen Straßen fahren.

Zudem sind auf dem Kennzeichen das Kürzel des Zulassungsbezirk, die TÜV-Plakette sowie die bei einem Wunschkennzeichen frei wählbare Buchstaben- und Zahlenkombination zu sehen. 

Welche Größe hat das Kennzeichen?

Das Saisonkennzeichen hat dieselben Abmessungen wie ein normales Motorradkennzeichen. Gemäß der  Fahrzeugzulassungsordnung dürfen seit 2011 Nummernschilder mit folgenden Größen an Krafträdern angebracht werden: 18 x 20 cm, 20 x 20 cm und 22 x 20 cm.

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Um Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen anzumelden, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle eine Reihe von Angaben machen und bestimmte Dokumente vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung I und II (ehemals: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Personalausweis
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbescheinigung)
  • gewünschter Saisonzeitraum
  • eventuell bisheriges Kennzeichen
  • eventuell Bestätigung der Kennzeichenreservierung
  • bei gewerblicher Nutzung: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
Damit Ihr Motorrad zu Saisonbeginn sofort fahrbereit ist, können Sie das Kennzeichen bei der Erstzulassung schon vor dem Gültigkeitszeitraum beantragen. Ist Ihr Zweirad bereits mit einem saisonalen Kennzeichen zugelassen, müssen Sie es vor dem Start der neuen Saison nicht noch einmal auf der Kfz-Zulassungsstelle anmelden – das geschieht automatisch am ersten Tag des Monats, der als Saisonanfang festgelegt wurde.
Da jeder Zulassungsbezirk einen eigenen Gebührenkatalog hat, können die Kosten für ein Saisonkennzeichen je nach Region unterschiedlich ausfallen. Durchschnittlich liegen sie bei 27 Euro. Hinzu kommen etwa zehn bis 15 Euro für den Kennzeichendruck sowie 10,20 Euro, falls Sie ein Wunschkennzeichen beantragen. Insgesamt sollten Biker:innen für ein saisonales Motorradkennzeichen mit Kosten zwischen 35 und 55 Euro rechnen.
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Wie für andere Kraftfahrzeuge auch ist Kfz-Haftpflicht für Zweiräder gesetzlich vorgeschrieben. Als Basisabsicherung deckt sie Schäden ab, die Sie mit dem Motorrad an anderen Fahrzeugen und Personen verursachen. Die Kaskoversicherung greift bei Schäden an Ihrer eigenen Maschine. Die Teilkasko übernimmt Kosten, die Ihnen durch Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Kraftrads entstehen. Die Vollkasko springt ein, wenn Ihr Bike durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Vandalismus Schaden nimmt.
  
Anders als bei einem ganzjährigen Nummern­schild besteht für Motor­räder mit saisonalem Kenn­zeichen nur in den Zulassungs­monaten voller Versicherungsschutz. Während der Ruhe­saison sind die Leistungen der Kfz-Versicherung eingeschränkt. Das gilt auch für Oldtimer-Motor­räder mit Saison-Zulassung, die mit einer Motor­rad-Oldtimer-Versicherung geschützt sind.

In der Regel umfasst die Ruheversicherung den Schutz Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung – mit Einschränkungen. Denn bis auf wenige Ausnahmen ist es beispielsweise nicht erlaubt, das Kraft­fahrzeug im Straßen­verkehr zu bewegen oder auf öffentlichen Flächen abzustellen. Halten Sie sich nicht daran, übernimmt Ihr Versicherer im Schadens­fall keine Kosten. Wie Sie Ihr Kraftrad in der Ruhe­zeit abzustellen haben und bewegen dürfen, gibt Ihre Kfz-Versicherung vor.

Haben Sie zum Zeitpunkt der Still­legung eine Kasko­versicherung, ist Ihr Motorrad in der Ruhe­saison mit Motorrad-Teilkasko abgesichert. Dann kommt Ihr Versicherer auch während der Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht bewegen, für Schäden durch Hagel, Blitz­schlag oder Marder­biss (durch die inkludierte Marder­schaden-Versicherung) auf. Eine Ruhe­versicherung mit Vollkasko­schutz ist nicht möglich.

Damit Ruheversicherungs­schutz besteht, dürfen Sie Ihr Kraftrad in der Ruhe­zeit nicht im öffentlichen Straßen­verkehr bewegen oder an öffent­lich zugänglichen Plätzen parken. Das Motorrad muss sicher auf umfriedetem Privat­gelände (z. B.  in privater Garage,  auf einem umzäunten Gelände) abgestellt sein. Öffentliche Tief­garagen, Park­plätze, Gehwege oder Straßen sind als Ruhe­stellplätze nicht erlaubt.
Erwischt die Polizei oder das Ordnungsamt Sie bei Verstößen gegen die Auflagen in der Ruhesaison, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Bereits das öffentliche Parken des Motorrads in der Ruhezeit kann eine Geld­strafe oder sogar einen Punkt in Flensburg zur Folge haben. Fahren Sie mit dem Motorrad außerhalb des Saison­zeitraums im öffentlichen Straßen­verkehr, riskieren Sie ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Kommt es dabei zu einem Autounfall, besteht kein Versicherungs­schutz und Sie müssen mit einer Haftstrafe rechnen.

Folgende Ausfahrten mit dem Motorrad sind während der Ruhezeit versichert:

  • Fahrten, die mit der Zulassung in Verbindung stehen
  • Fahrten zur Haupt- oder Abgasuntersuchung

Bei diesen Sonderfahrten beschränkt der Versicherungsschutz sich allerdings auf Ihren eigenen oder die angrenzenden Zulassungsbezirke. Liegen Werkstatt oder TÜV-Prüfstelle außerhalb dieses Geltungsbereichs, sind Sie als Motorradfahrer bzw. Motorradfahrerin bei einem Unfall nicht versichert.

Gut zu wissen

Ist ein Motorrad sechs Monate oder länger pro Jahr angemeldet, belohnt die Kfz-Versicherung unfallfreies Fahren im Folgejahr mit einer besseren Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Diese hat einen erheblichen Einfluss auf die Berechnung der Beiträge zur Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.

Denn ist ein Fahrer oder eine Fahrerin seit mehreren Jahren unfallfrei unterwegs, hat er oder sie ein geringeres Schadensrisiko als beispielsweise Fahranfänger:innen. Die Versicherung kommt dem oder der Versicherten dann entgegen und reduziert für jedes schadenfreie Jahr seinen individuellen Beitragssatz.

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Häufige Fragen

Kann ich mit dem Saisonkennzeichen Steuern sparen?

Ja, denn Sie müssen nur in den Zulassungsmonaten Kfz-Steuern zahlen. Sind Sie beispielsweise von März bis September mit Ihrem Motorrad unterwegs, fallen nur für sieben Monate Steuerabgaben an.

Darf ich mit dem saisonalen Kennzeichen im Ausland fahren?

Ja. Ein Saisonkennzeichen ist während der Zulassungszeit ein vollwertiges Nummernschild, das auch bei Fahrten außerhalb Deutschlands gültig ist und umfassenden Versicherungsschutz bietet.

Ich möchte mein Motorrad auf ein Saisonkennzeichen umstellen. Kann ich die Kennzeichenkombination meines bisherigen Nummernschildes behalten?

Im Normalfall ist das kein Problem. Denn ein saisonales Kennzeichen unterscheidet sich lediglich durch die Angabe der Zulassungsmonate von einem regulären Motorradkennzeichen. Sagen Sie dem zuständigen Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin bei der Ummeldung einfach, dass Sie Ihre bisherige Ziffern- und Buchstabenkombination gerne behalten möchten.

Was passiert, wenn bei einem Motorrad mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums der TÜV fällig wird?

Läuft die Hauptuntersuchung Ihres Kraftrads während der Ruhezeit aus, können Sie den TÜV im ersten Monat nach Saisonbeginn nachholen. Als Sonderfahrt ist es aber auch außerhalb der Saison gestattet, das Motorrad zur TÜV-Prüfstelle zu fahren.

Welche Nachteile hat ein Saisonkennzeichen?

Fahrzeuge mit saisonalem Kennzeichen dürfen nur in den angegebenen Monaten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie können Ihr Motorrad also nicht das ganze Jahr lang nach Belieben nutzen. Spontane Spritztouren sind in der Ruhesaison tabu.
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