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Motorradfahrer legt sich mit seiner Maschine auf einer Passstraße in die Kurve
Richtig abgesichert in der Zwei­rad­saison

Saisonkennzeichen für Ihr Motorrad

  • Ein Saisonkennzeichen lohnt sich für Motorradfahrer:innen, die ihre Maschine nicht ganzjährig (z. B. nur während der Sommermonate) nutzen.
  • Mit Saisonkennzeichen dürfen Sie Ihr Motorrad nur im festgelegten Zeitraum auf öffentlichen Straßen bewegen. Der kleinste Zeitraum sind zwei, der größte elf Monate.
  • Bei Versicherung und Kfz-Steuer sparen Sie. Denn Sie zahlen nur für den festgelegten Saisonzeitraum, in dem Sie Ihr Kraftrad wirklich nutzen.
  • Außerhalb der Saison muss das Motorrad sicher auf Privatgelände abgestellt sein. Versichert ist es dann über die Ruheversicherung.
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Saison­kenn­zeichen sind Kfz-Kenn­zeichen, die zwischen zwei und elf Monate inner­halb eines Jahres gültig sind. Eine Unter­brechung der Saison ist nicht möglich. Nach Saisonende müssen Sie Ihr Bike weder bei der Zulassungs­behörde abmelden noch das Kenn­zeichen zurückgeben.

Saisonale Kennzeichen gibt es für verschiedene Fahrzeug­typen. Oft nutzen Fahrer:innen eines Cabrios, Wohnmobils oder Motorrads die Sonder­kennzeichen, wenn sie ihr Fahrzeug nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres nutzen.

Ein Saisonkennzeichen unter­scheidet sich von einem regulären Ganzjahres­kennzeichen durch zusätzliche Zahlen am rechten Rand, die den Gültigkeits­zeitraum anzeigen. Während dieser Monate ist das Fahr­zeug jedes Jahr auto­matisch zugelassen und versichert. Außer­halb der Saison dürfen Sie es weder im öffentlichen Straßenverkehr nutzen noch parken.

Die meisten Motorrad­fahrer:innen bewegen ihre Maschine nicht das ganze Jahr, sondern nur in aus­ge­wählten Monaten, meist von März bis Oktober und bei schönem Wetter. Viele Biker:innen melden ihr Motorrad über den Winter ab und lagern es in Garage oder Schuppen. Da es während dieser Zeit keine Anmeldung braucht, lohnt sich ein Saison­kenn­zeichen. Das gilt auch, wenn Sie ein Zweit­motor­rad versichern, das Sie nur sporadisch fahren.

Sinnvoll ist das Saison­kenn­zeichen auch, weil Halter:innen damit anteilig weniger Kfz-Ver­sicherung und Kfz-Steuer fürs Motorrad zahlen. Gebühren fallen nur für die Monate an, in denen das Kraft­rad zugelassen ist.

Saison­kenn­zeichen sind bei Motor­rad­fahrer:innen besonders beliebt: Rund 1,3 Millionen Maschinen sind laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutsch­land mit Saison­kennzeichen registriert. Das entspricht etwas mehr als der Hälfte der insgesamt über 2,5 Millionen Fahr­zeuge mit saisonalem Num­mern­schild, darunter Old­timer, Cabrios und Wohn­mobile.

  • Finanzielle Entlastung: Mit Saison­kennzeichen fürs Motorrad zahlen Sie Steuer und Versicherung nur für den festgelegten Nutzungs­zeit­raum. Außerhalb der Saison ruht die Kfz-Versicherung, bietet aber weiterhin einen Basis­schutz.
  • Zeitersparnis: Mit saisonalem Kenn­zeichen entfällt die kosten­pflichtige An- und Abmeldung des Fahr­zeugs zu Saison­start und -ende. Sie melden Ihre Maschine nur einmal bei der Zulassungs­stelle an. Danach verlängert sich das Motor­rad­kennzeichen für die neue Saison im nächsten Jahr und in den Folge­jahren auto­matisch.
  • Flexibilität: Der Zulassungs­zeit­raum ist frei wähl­bar und kann zwischen zwei und elf Monate be­tragen. Sie ent­scheiden vorab, wann Sie Ihr Motorrad fahren möchten, zum Bei­spiel von März bis September.
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Kfz-Haft­pflicht ist für Motorräder gesetzlich vor­ge­schrieben – genauso wie für andere Kraft­fahr­zeuge, die am Straßen­verkehr teilnehmen. Mit Teil- oder Voll­kasko erweitern Sie den Schutz Ihres Motor­rads.
  • Die Motorrad-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie mit dem Motorrad an anderen Fahrzeugen und Personen verursachen.
  • Teilkasko übernimmt Schäden an Ihrem Motorrad und leistet bei Diebstahl des Kraftrads.
  • Vollkasko deckt auch selbst verschuldete Unfälle ab oder wenn Ihr Zweirad durch Vandalismus Schaden nimmt.

Im Vergleich zum Ganzjahres-Nummern­schild besteht bei Saisonzulassung fürs Motorrad nur in den Zulassungsmonaten voller Versicherungsschutz. Außerhalb der Saison sind die Leistungen der Kfz-Versicherung eingeschränkt. Das gilt auch für Oldtimer-Motorräder mit Saisonzulassung, die mit einer Motorrad-Oldtimer-Versicherung geschützt sind.

Außerhalb der Saison bietet die Ruheversicherung Ihrem Motorrad einen Basisschutz. Die genauen Leistungen hängen von der gewählten Motor­rad-Versicherung ab. Die Kfz-Haft­pflicht übernimmt Schäden, die an fremdem Eigentum entstehen. Zum Bei­spiel, wenn ein Kurz­schluss in der Elektronik die gemietete Garage beschädigt. Schäden am Motorrad sind nicht abgedeckt.

Während der Ruhesaison sind mit Teil­kasko Schäden am Motor­rad versichert, die zum Beispiel durch Hagel, Blitz­schlag oder Marder­biss entstehen. Auch Dieb­stahl ist inbe­griffen. Voll­kasko leistet in der Ruhe­ver­sicherung nicht. Da Sie das Motor­rad nicht fahren, sind selbst­ver­schuldete Un­fälle nicht möglich – und Voll­kasko-Leistungen somit irrele­vant.

Wichtig: Damit Ver­sicherungs­schutz besteht, sollte das Motor­rad zum Beispiel in einer abschließbaren Garage oder auf umzäunten Privat­gelände stehen. Wer sein Zwei­rad während der Ruhe­zeit in öffentlichen Tief­garagen, auf Geh­wegen oder an Straßen abstellt, riskiert den Ver­sicherungs­schutz, hohe Geld­strafen und Punkte in Flensburg. Möchten Sie Ihr Bike außerhalb der Saison bewegen, brauchen Sie ein Kurz­zeit­kenn­zeichen.

Folgende Ausfahrten mit dem Motorrad sind während der Ruhezeit versichert:

  • Fahrten, die mit der Zulassung in Verbindung stehen
  • Fahrten zur Haupt- oder Abgasuntersuchung

Bei diesen Sonderfahrten ist der Versicherungsschutz auf Ihren eigenen oder angrenzende Zulassungsbezirke beschränkt. Am besten buchen Sie vorab einen Termin und haben alle erforderlichen Dokumente griffbereit, falls Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Liegen Werkstatt oder TÜV-Prüfstelle außerhalb dieses Geltungsbereichs, sind Sie als Motorradfahrer:in bei einem Unfall nicht versichert.

Sie möchten Ihr Motor­rad bei der Allianz versichern? Hier berechnen Sie die voraus­sichtlichen Kosten.
Sie haben Fragen zur Motorrad-Versicherung der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
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Wenn Sie Ihr Motorrad mit Saisonkennzeichen anmelden, braucht die Zulassungsstelle von Ihnen folgende Angaben und Dokumente:
  • Zulassungsbescheinigung 1 und 2 (früher: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Personalausweis
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU)
  • gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbescheinigung)
  • gewünschter Saisonzeitraum
  • eventuell bisheriges Kennzeichen
  • eventuell Bestätigung der Kennzeichenreservierung für das Wunschkennzeichen
  • bei gewerblicher Nutzung: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
Ja. Bei Erstzulassung können Sie Ihr Motorrad-Saisonkennzeichen vor dem Gültigkeitszeitraum beantragen. So ist Ihre Maschine zum Saisonstart fahrbereit und abgesichert. Ist Ihr Zweirad bereits mit saisonalem Kennzeichen angemeldet, brauchen Sie es vor Start der neuen Saison nicht noch einmal bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Das passiert automatisch am ersten Tag des Monats, den Sie als Saisonanfang festgelegt haben.
Jeder Zulassungs­bezirk hat einen eigenen Gebühren­katalog. Deswegen können Kosten für Saison­kenn­zeichen je nach Region variieren. Im Schnitt betragen sie 27 Euro. Hinzu kommen je nach Nummern­schild-An­bieter etwa zehn bis 25 Euro für Kenn­zeichen und Prägung, plus 10,20 Euro für ein Wunsch­kenn­zeichen. Ins­gesamt sollten Sie für ein saisonales Motorradkennzeichen mit Kosten zwischen 35 und 65 Euro rechnen. Bei Saisonkennzeichen für 125er fallen die Kosten ähnlich aus.
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Nutzen Sie Ihr Motor­rad nur in einem bestimmten Zeit­raum mit Saison­kenn­zeichen, ist die Versicherung meist günstiger als bei Zu­lassung mit Ganz­jahres­kenn­zeichen.

Basierend auf einer Modell­rechnung ergeben sich folgende Unter­schiede zwischen Saison- und Ganz­jahres­kennzeichen-Kosten beim Motorrad:

  • Ganzjahres­kennzeichen (12 Monate): 441,52 Euro
  • Saisonkennzeichen (8 Monate): 307,58 Euro
  • Ersparnis: 133,94 Euro (30 Prozent)

Die tatsächlichen Kosten der Motorrad-Versicherung für Saison- und Ganz­jahres­kennzeichen und die Höhe der Einsparung sind abhängig von Faktoren wie Alter, Wohnort, Fahr­verhalten, Motor­rad-Versicherungs­klasse und Ver­sicherungs­schutz. Sie variieren je nach Anbieter.

Basierend auf dem Durchschnitt der zehn günstigsten Vollkasko-Tarife inklusive Teilkasko (SB 300 Euro / 150 Euro) für einen 40-jährigen Alleinfahrer einer BMW R 1250 GS aus München mit einer jährlichen Fahrleistung von 6.000 km und SF-Klasse 10, Saisonstart: April.

Quelle: Verivox (abgerufen am 30. Januar 2025)

  • RabattSchutz: Mit dem Zusatz­baustein zur Teil- oder Vollkasko behalten Sie im Schaden­fall Ihre Schaden­freiheitsklasse (SF-Klasse) – für einen Unfall im Jahr, mit ent­sprechendem Schaden­freiheits­rabatt.
  • Selbstbeteiligung: Bei der Teil- und Vollkasko-Versicherung für Motor­räder ist eine Selbst­beteiligung wählbar. Dadurch reduziert sich in der Regel die Versicherungs­prämie.
  • Fahrleistung: Nutzen Sie Ihr Motorrad nur wenige Monate im Jahr, können Sie meist eine geringere Fahr­leistung bei Versicherungs­abschluss angeben. Das bedeutet meist einen niedrigeren Beitrag.
  • Versicherungsklasse: In welche Klasse Ihr Motorrad fällt, beeinflusst die Berechnung des Versicherungs­beitrags. Bei der Einstufung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter Art und Leistungs­klasse des Motorrads, Regional­klasse und Schaden­wahrscheinlichkeit des Modells. Klartext: Ein Super­sportler mit 150 kW ist in der Regel teurer in der Versicherung als ein Chopper mit 75 kW.
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Ein Saison­kenn­zeichen bietet Motor­rad­fahrer:innen einige Vorteile. Sie sollten gleich­zeitig einige wichtige Rahmen­bedingungen be­achten, vor allem den Zeit­raum der Zulassung.
  

Der Gültigkeitszeitraum des Saison­kenn­zeichens beginnt jedes Jahr am ersten Tag des Start­monats und endet am letzten Tag des Ablauf­monats. Die Saison dauert mindestens zwei und maximal elf Monate. Mit einem Saison­kenn­zeichen, das von April bis Oktober gültig ist, dürfen Sie vom 1. April bis ein­schließ­lich 31. Oktober auf die Straße. Als Fahr­zeug­halter:in legen Sie den Zeit­raum der Gültigkeit beim Saisonkenn­zeichen für Ihr Motorrad nach eigenen Wünschen fest. Aber: Es gibt keine Toleranz. Die Zulassung gilt aus­schließlich für ganze Monate, das betrifft auch den Zeitraum der Versicherung.

Übrigens: Auch Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen mit Saison­zu­lassung sind verfüg­bar. Das Nummern­schild fürs Leicht­kraft­rad gilt eben­falls zwei bis maxi­mal elf Monate pro Jahr. In diesem Zeitraum sind Sie und Ihre 125er durch Ihre Leicht­kraft­rad-Versicherung abge­sichert.

Ja, das ist möglich. Allerdings müssen Sie ein neues Saison­kenn­zeichen beantragen, wenn Sie den Saison­zeit­raum für Ihre Maschine zum Beispiel von Mai bis November auf März bis Oktober verlegen. Dabei macht es keinen Unter­schied, ob Sie den Zulassungs­zeitraum während der laufenden Saison oder für das nächste Jahr an­passen. In beiden Fällen bean­tragen Sie bei der Zu­lassungs­stelle ein neues Kenn­zeichen.
Nein, die Rege­lungen für Saison­kenn­zeichen sind bundes­weit ein­heit­lich. Bedeutet: Gültig­keits­zeit­raum, Kenn­zeichen­gestaltung und recht­liche Rahmen­bedingungen sind in Deutsch­land gleich. Aber: Die genauen Versicherungsbedingungen variieren je nach Ver­sicherungs­unter­nehmen. Regionale Unter­schiede gibt es bei den Kosten für die Bean­tragung eines Saison­kenn­zeichens. Die Gebühren betragen je nach Zu­lassungs­stelle 26 bis 30 Euro.

Ein saisonales Nummernschild fürs Motorrad ist wie ein ganz­jähriges Motorrad­kennzeichen aufgebaut. Einzige Besonder­heit: Der Gültigkeits­zeitraum ist mittig am rechten Rand des Nummernschildes aufgedruckt. In unserem Beispiel dürfen Sie vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober mit Ihrem Motorrad auf öffent­lichen Straßen fahren – davor oder danach nicht.

Auf dem Kennzeichen sind das Kürzel des Zulassungs­bezirks oben, die TÜV-Plakette mittig und die bei Wunsch­kennzeichen frei wähl­bare Buchstaben- und Zahlen­kombination unten zu sehen.

Welche Größe hat das Kennzeichen?

Das Motor­radkenn­zeichen für Saison hat dieselben Ab­messungen wie ein normales Motor­rad­kenn­zeichen, scherzhaft auch "Kuchen­blech" genannt. Gemäß Fahr­zeug­zulassungs­ordnung sind seit 2011 Nummern­schilder an Kraft­rädern mit 20 Zenti­metern Höhe und 18, 20 oder 22 Zenti­metern Breite zulässig.

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Welche Nachteile hat ein Saisonkennzeichen?

Fahrzeuge mit saisonalem Kennzeichen dürfen nur in den angegebenen Monaten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie können Ihr Motorrad also nicht das ganze Jahr nach Belieben nutzen. Spontane Spritztouren sind in der Ruhesaison tabu und Sie benötigen für diese Zeit einen privaten Stellplatz.

Was passiert, wenn bei einem Motorrad mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums der TÜV fällig wird?

Läuft die Hauptuntersuchung Ihres Kraftrads während der Ruhezeit aus, können Sie den TÜV im ersten Monat nach Saisonbeginn nachholen. Als Sonderfahrt ist es auch außerhalb der Saison gestattet, das Motorrad zur TÜV-Prüfstelle zu fahren.

Darf ich mit dem saisonalen Kennzeichen im Ausland fahren?

Ja. Ein Saisonkennzeichen ist während der Zulassungszeit ein vollwertiges Nummernschild, das auch bei Fahrten außerhalb Deutschlands gültig ist und im Ausland umfassenden Versicherungsschutz bietet. Möchten Sie im Ausland den gleichen Schutz wie in Deutschland, gibt es bei der Allianz den Zusatzbaustein AuslandsSchadenSchutz.

Ich möchte mein Motorrad auf ein Saisonkennzeichen umstellen. Kann ich die Kennzeichenkombination meines bisherigen Nummernschildes behalten?

Im Normalfall ist das kein Problem. Denn ein saiso­nales Kenn­zeichen unter­scheidet sich nur durch Angabe der Zu­lassungs­monate von einem regu­lären Motorrad­kenn­zeichen. Sagen Sie der zu­ständigen Person bei der Um­meldung einfach, dass Sie Ihre bis­herige Ziffern- und Buch­staben­kombi­nation be­halten möchten.

Kann ich mit dem Saisonkennzeichen Steuern sparen?

Ja, denn Sie müssen nur während der Zulassungs­monate Kfz-Steuern zahlen. Sind Sie zum Beispiel von März bis September mit Ihrem Motor­rad unter­wegs, fallen für sieben Monate Steuer­abgaben an.

Wie viel spart man bei der Versicherung mit dem Motorrad-Saisonkennzeichen?

Neben der Kfz-Steuer fällt meist auch der Ver­sicherungs­beitrag beim Saison­kenn­zeichen fürs Motor­rad geringer aus. Wie viel Sie sparen, kommt auf die Länge der Saison an. Bei einer acht­monatigen Zulassung kann die Ersparnis im Vergleich zu einer ganz­jährigen Zulassung zum Beispiel über 30 Prozent betragen.

Was passiert mit der Versicherung außerhalb der Saisonkennzeichenzeit?

Außerhalb der Saison ruht der Vertrag und die Ruhe­versicherung greift. Dieser Basis­schutz gilt aber nur, wenn das Motor­rad ordnungs­gemäß und nicht im öffent­lichen Raum ab­gestellt ist, zum Beispiel in einer privaten Garage. Die Kfz-Haft­pflicht leistet bei Schäden, die Dritten entstehen. Mit Teilkasko sind in der Ruhe­zeit auch Risiken wie Dieb­stahl und Feuer versichert.
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