• Besitzen Sie bereits ein Motorrad und schaffen sich ein weiteres an, schlie­ßen Sie eine Zweit­motorrad­versicherung dafür ab. Als Basisschutz ist Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorge­schrieben. Teil- oder Voll­kasko­versicherung sind optional.
  • Die Kosten für Ihre Zweit­motorrad­versicherung gestalten sich je nach Motor­rad­typ, Regional­klasse, Fahrerkreis, Hubraum und anderen Faktoren individuell.
  • Die meisten Anbieter gewähren Ihnen für Ihr Zweit­motor­rad eine günsti­gere Einstufung sowie Beitrags­prämie. Eine Über­tragung Ihres Schadenfreiheitsrabatts senkt die Beitrags­höhe für nach­folgende Fahrer:innen ebenfalls.
  • Ihr Zweitmotorrad können Sie genau wie Ihr Erst­motorrad sowohl vor Ort bei der Zulassungs­stelle als auch online anmelden.
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Eine Zweitmotorrad­versiche­rung sichert jedes Motor­rad ab, das Sie zusätzlich zu Ihrem ersten Kraftrad erwerben. Gesetzlich vorge­schrieben ist mindestens Kfz-Haftpflicht. Die Kriterien zur Einstufung der Ver­sicherungs­prämie Ihres Zweit­motor­rads sind dieselben wie für das Erst­fahrzeug. Unter bestimmten Beding­ungen können Sie Ihr zusätz­liches Bike als Zweit­fahrzeug versichern, um Ver­sicherungs­kosten zu sparen. 
Gut zu wissen: Zweit­fahr­zeug vs. Zweit­motor­rad

Melden Sie neben Ihrem Pkw ein Motor­rad an, ist es in der Regel kein Problem, das Bike beim selben Kfz-Versicher als Zweitfahrzeug abzusichern. Als Zweitwagen versichern können Sie beispiels­weise auch ein weiteres Auto oder Wohnmobil.

Ist auf Sie oder Ihre:n Lebens­partner:in bereits ein Motorrad zugelassen, gelten alle weiteren motori­sierten Zweiräder in Ihrem Haushalt als Zweit­motor­räder. Das heißt: Ihr Zweitfahr­zeug ist in diesem Fall ebenfalls ein Kraftrad.

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Die Prämienhöhe Ihrer Zweit­motor­rad­versiche­rung beein­flussen indivi­duelle Ein­stufungs­kriterien wie Ihr Alter oder die Leistungs­stärke (Hubraum) des Bikes. Versicherer ziehen außerdem Regional­klasse, Schaden­freiheits­klasse sowie Fahrzeug­typ für die Berechnung heran. Geld sparen Sie, wenn Sie Ihr Motorrad saisonal zulassen.

Diese Faktoren beeinflussen die Kosten

Entscheidend dafür, wie hoch der Beitrags­satz für die Versicherung Ihres Zweit­motorrads ausfällt, ist unter anderem, welchen Tarif Sie wählen. Eine Teil- oder Vollkasko beispiels­weise ist teurer als eine Basis­absicherung über die Kfz-Haftpflicht.

Zudem sind folgende acht Kriterien ausschlag­gebend für die Höhe Ihrer Prämie:

  1. Fahrerfahrung
  2. Art des Motorrads
  3. Alter des Motorrads
  4. Hubraumstärke
  5. Jahresfahrleistung
  6. Regionalklasse
  7. Schadenfreiheitsklasse
  8. Fahrerkreis
  9. Achtung: Im Gegensatz zur Pkw-Versicherung spielen Typklassen bei der Motorrad­versicherung keine Rolle.

So reduzieren Sie die Versicherungsprämie

  • Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen verschiedener Anbieter miteinand­er. So finden Sie heraus, ob es sich lohnt, Ihr zweites Motorrad beim gleichen Versicherungs­unter­nehmen wie Ihr Erst­fahrzeug zu versichern.
  • Motorradversiche­rungen orien­tieren sich an der Hubraum­größe, um zu bewerten, wie leistungs­stark Ihr Bike ist: In der Regel akzeptieren Versicherer motori­sierte Zweiräder mit oder ohne Beiwagen ab 51 Kubik­zenti­metern (ccm) Hubraum, ohne zwischen Leicht­kraftrad, Roller oder regulärem Motorrad zu unter­scheiden.
  • Nutzen Sie Ihr Zweit­motorrad nicht ganzjährig, sondern beispiels­weise nur für längere Touren im Sommer, lohnt sich ein zeitlich begrenztes Saisonkennzeichen. Kfz-Steuer und Ver­sicherungs­beiträge zahlen Sie dann nur für den Saison­zeitraum, in dem Ihr Bike für den öffent­lichen Straßen­verkehr zuge­lassen ist.
Allianz Vorteile

Versichern Sie Ihr Motorrad als Zweit­fahrzeug online bei der Allianz, haben Sie folgende Vorteile:

  • Wir stufen Sie in Ihrer Zweit­wagen-Versicherung in SF-Klasse 1 ein, wenn auf Sie oder Ihre:n Partner:in bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohn­mobil oder Nutz­fahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung zuge­lassen ist. Es reicht auch, wenn Sie seit mindestens vier Jahren eine gültige Fahr­erlaubnis zum Führen eines Kraft­fahr­zeuges mit amtlichem Kenn­zeichen besitzen (Nachweis erforderlich).
  • Noch besser stufen wir Ihr Zweit­motor­rad ein, wenn Ihr Erst­wagen (Pkw, Kraftrad oder Wohn­mobil) mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung bei einem Unter­nehmen der Allianz Gruppe versichert ist. Beispiel: Ihren Erst­wagen schützt Allianz Direct oder Direct Plus, und Sie entscheiden sich als Versiche­rung für Ihren Zweit­wagen für die Allianz Auto­versicherung Komfort oder Premium. Voraus­setzung: Sie und alle Fahrer:innen des hinzu­kommenden Motor­rads sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Haben Sie ein Allianz Privatschutz-Paket (z. B. Unfall-, Rechts­schutz- und Privat-Haft­pflicht­versicherung) ab­ge­schlossen, erhalten Sie zusätzlich bis zu zehn Pro­zent Nach­lass auf den Bei­trag Ihrer Motor­­rad­­versiche­rung. Der Bündel­­rabatt gilt auch, wenn Sie Leicht­­kraft­­roller, Pkw, Wohn­mobil, Wohn­wagen, Anhänger oder Old­timer bei uns versichern.
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Gut zu wissen: Schaden­freiheits­klasse

Versichern Sie neben Ihrem Erst­motor­rad ein weiteres Bike beim gleichen Anbieter, profitieren Sie meist von einer besseren Ein­stufung in der Schaden­freiheits­klasse. Am häufigsten stufen Versicherer Ihr Zweit­motor­rad in diesem Fall in SF-Klasse ½ ein – voraus­gesetzt, Ihr Erst­fahr­zeug hat mindestens SF-Klasse 3.

Wichtig: Der Schaden­frei­heits­rabatt gilt nur in der Kfz-Haftpflicht und Voll­kasko – Teil­kasko­versiche­rungen greifen nicht auf das SF-System zurück.

Geben Sie das Motorrad­fahren auf­ und wollen Ihre unfall­freien Jahre Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn ab­treten, können Sie diesen Ihre SF-Klasse über­tragen. Ihr Kind erhält dabei die Jahre ange­rechnet, welche es bereits selbst schaden­frei fährt (bei drei Jahren unfallfreiem Fahren zum Beispiel maximal drei SF-Klassen). Der Rest verfällt.

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Ihr Zweitmotorrad melden Sie genauso wie das Erst­motorrad an. Wichtige Unter­lagen sind eVB-Nummer, Zulassungs­papiere und Personal­ausweis. Sie können Ihr Motor­rad auch online anmelden. Die Kosten für eine Neu­zulassung beginnen bei 30 Euro. 

Wollen Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle Ihr Motorrad anmelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formular bei Kfz-Behörde oder online erhältlich)
  • ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
  • Neuzulassung: Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag), Nachweis der EG-Typ­genehmigung (z. B. durch EG-Über­ein­stimmungs­bescheinigung / Certificate of Conformity), bei Motor­rad aus dem Ausland zusätzlich Un­bedenk­lich­keits­erklärung des zuständigen Zollamts
  • Gebrauchtes Motorrad: Nachweis über gültige Motorrad-Haupt­untersuchung (HU-Bericht) bzw. Nachweis über Voll­abnahme bei Motorrad, das über zehn Jahre stillgelegt war
  • Gewerbliche Zulassung: Auszug aus Vereins- oder Firmen­register
  • Leasingmotorrad: Erklärung des Leasing­unternehmens zur Nutzungs­überlassung
  • Voraus­gesetzt, Sie haben einen Aus­weis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion (eID) und ein Ausweis­lese­gerät oder Smart­phone mit kosten­loser AusweisApp2, können Sie Ihr Motor­rad online an­melden. Die Online-Anmeldung ist nur für Motor­räder mit Erst­zulassung seit 1. Januar 2015 möglich.
  • Die Motorrad-Anmeldung darf auch eine andere Person für Sie über­nehmen (z. B. Lebens­partner:in, Nachbar:in), vorausgesetzt, sie verfügt über zwei Voll­machten: Die erste Voll­macht bestätigt, dass die Motorrad-Zulassung in Ihrem Auftrag erfolgt. Die zweite weist Ihr Einver­ständnis zum Last­schrift­verfahren für die Kfz-Steuer (Bank­einzug) nach. Bevoll­mächtigte sind ver­pflichtet, sich per Ausweis (Kopie reicht) bei der Kfz-Behörde aus­zuweisen.
  • Die Kosten für die Zulassung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine Neuzulassung kostet ab 30 Euro, eine Wieder­zulassung ohne Halter­wechsel startet je nach Zulassungs­stelle bei 23 Euro. Online zahlen Sie für eine Neuzu­lassung nur 12,80 Euro, die internet­basierte Wieder­zulassung startet bei 10,60 Euro. Wunsch­kenn­zeichen kosten zusätzliche 12,80 Euro.
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Wie stuft die Versicherung meinen Vertrag nach einer Unterbrechung ein?

Je nach Dauer der Unter­brechung stufen Versicherer Sie gegebenen­falls in eine neue Schaden­freiheits­klasse ein. Somit kommen bei Wieder­aufnahme des Ver­si­che­rungs­vertrags eventuell geänderte Beitrags­sätze auf Sie zu.

Unterbrechen Sie den Vertrag weniger als sechs Monate (bei­spiels­weise bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen), werten die meisten Versicherungs­unter­nehmen den Zeitraum als schaden­frei – Sie können folglich in der SF-Klasse aufsteigen. Bei Unter­brechungen zwischen sechs und zwölf Monaten behalten Versicherer die Schaden­freiheits­klasse meist bei. Ab einem Jahr Unter­brechung können sich SF-Klasse und Beitragssätze für Sie ändern.

Brauche ich für mein Motorrad eine Rechtsschutzversicherung?

Ob eine Rechtsschutzversicherung für Motorrad­fahrer:innen sinnvoll ist, gilt es je nach persönlichem Ab­si­che­rungsbedarf zu entscheiden. Der Schutz greift bei gerichtlichen Streitig­keiten – zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Zweit­motorrad in einen Unfall verwickelt sind, bei dem die Schuld­frage nicht geklärt ist. Die Versicherung erstattet je nach Einzelfall Anwalts- und Gerichts­kosten sowie Zeugen­gelder oder Sach­verständigen­honorare. Der Rechts­schutz gilt in der Regel europaweit und über­nimmt entstehende Kosten bis zu einer vereinbarten Maximal­summe.

Was versteht man unter Malusklasse?

In die Schadenfreiheits­klasse M (Malus­klasse) stufen Kfz-Ver­si­che­rer Fahr­anfänger:innen mit SF-Klasse ½ oder 0 zurück, wenn diese bei­spiels­weise einen Unfall selbst verschuldet haben. Eine Rück­stufung in die Malus­klasse erfolgt auch, wenn Sie pro Kalender­jahr mehr als drei Schäden verur­sachen – und zwar unabhängig davon, in welcher SF-Klasse Sie zuvor eingestuft waren.

Wie viel Kfz-Steuer zahle ich für mein Zweitmotorrad?

Die Kfz-Steuer für Krafträder fällt grund­sätzlich geringer aus als bei Pkw. Der zu zahlende Steuersatz berechnet sich nach Nenn­leistung und Hubraum­größe Ihrer Zweitmaschine. Beide Angaben sind in Zulassungs­bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Für Krafträder über 125 ccm Hubraum fallen pro ange­fangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr an. Leicht­kraf­träder (auch Kleinkraft­räder genannt) unter 125 ccm Hubraum sind nach § 3 des Kraft­fahr­zeug­steuer­gesetzes von der Kfz-Steuer befreit. Für diese Krafträder benötigen Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, um am Straßen­verkehr teilnehmen zu können.

Kann ich meine Zweimotorradversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, als Fahrzeughalter können Sie die Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung für Ihre Motor­räder in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Welche Art von Kraft­rädern Sie dabei fahren, spielt steuerlich keine Rolle. Die Beitrags­kosten geben Sie in der Anlage Vorsorge­aufwand unter "sonstige Vorsorge­auf­wendungen" (Zeile 46 bis 50) an.

Welche Schadenfreiheitsklasse hat mein Motorrad als Zweitfahrzeug?

Versichern Sie Ihr zusätz­liches Motor­rad als Zweit­fahrzeug, stufen dieses viele Ver­sicherungs­anbieter in eine günstigere Schaden­frei­heits­klasse ein. Welche SF-Klasse Ihr Motorrad erhält, ist je nach Anbieter unter­schiedlich. Oft steigen Sie in SF-Klasse ½ ein, manche Versicherer vergeben auch höhere SF-Klassen für Zweit­wagen­versiche­rungen.

Kann ich zwei Motorräder gleichzeitig anmelden?

Ja, es gibt zwei Wege, zwei Motorräder gleichzeitig zu fahren. Sie können entweder beide Motorräder getrennt anmelden und versichern. Alternativ können mittels eines Wechsel­kenn­zeichens zwei Kfz derselben Fahr­zeug­klasse gleich­zeitig zuge­lassen sein. Da Motorräder, Quads, Trikes und Mopeds derselben Fahr­zeug­klasse L angehören, eignen sie sich für ein Wechsel­kenn­zeichen. Voraus­setzung für das Wechsel­kenn­zeichen ist, dass Sie das inaktive Motorrad stets auf einem privaten Stell­platz abstellen und für beide Fahrzeuge eine separate Motorrad­versiche­rung ab­schließen.

Kann ich ein Zweitmotorrad auf dieselbe Versicherungspolice nehmen?

Nein, Sie können keine zwei Kfz auf demselben Ver­sicherungs­vertrag laufen lassen. In Deutschland ist für jedes Kfz eine eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherung vorgeschrieben. Nur mit der einzig­artigen eVB-Nummer aus Ihrem Versicherungs­vertrag können Sie Ihr Zweit­motorrad bei einer Zulas­sungs­stelle anmelden. Legen Sie sich daher ein Zweit­motorrad an, benötigen Sie dafür eine separate Versiche­rung. Das gilt selbst dann, wenn Sie beide Motor­räder mit Wechsel­kenn­zeichen fahren. 
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