• Schaffen Sie sich neben Ihrem ersten Motorrad ein weiteres motori­siertes Zweirad an, schlie­ßen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung dafür ab. Dieser Basisschutz ist auch für die Zweit­maschine gesetzlich vorge­schrieben. Teil- oder Voll­kasko­versicherung sind optional.
  • Je nach Motorradtyp und Regional­klasse stuft der Versicherer Ihr Zweitmotorrad individuell ein. Auch Kriterien wie Fahrerfahrung, Hubraum und Erstzulassung des Bikes beeinflussen die Beitrags­höhe.
  • Ob Sie Ihre zweite Maschine beim gleichen Kfz-Versicherer wie Ihr erstes Kraftrad unterbringen, bleibt Ihnen überlassen. Die meisten Anbieter gewähren Ihnen Sonder­tarife für das Zweit­motor­rad – und damit eine günstigere Einstufung sowie Beitragsprämie.
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Die Kriterien für die Versicherung Ihres Zweit­motorrads entsprechen denen Ihres Erstfahrzeugs. Bei der Versicherungs­prämie sind im Vergleich zum ersten Bike aber Abwei­chungen möglich. Denn Motorrad­modell oder Fahrerkreis sind bei der Zweit­maschine in der Regel nicht identisch. Ob Sie Ihr zweites Kraftrad beim gleichen Versicherer anmelden, ist Ihnen über­lassen. Häufig profitieren Sie dann von günstigeren Beiträgen.
 Drei Motorradfahrer steigen in der Abendsonne auf Wiese von ihren Bikes ab
 
Nicht nur für ihr Erst-Bike, sondern auch für alle weiteren Maschinen schließen Motorrad­fahrer:innen mindestens Kfz-Haftpflicht ab. Als Biker oder Bikerin sind Sie gesetzlich verpflichtet, ihr Motor­rad zu versichern. Andern­falls dürfen Sie es weder anmelden noch damit am Straßen­verkehr teil­nehmen. Wenn Sie auf Ihrem Bike gerne längere Touren fahren oder generell viel unterwegs sind, lohnt sich für Sie der Motorrad-Schutzbrief. Beachten Sie, dass Sie je nach Versicherungsanbieter für Ihr Zweitmotorrad einen eigenen Schutzbrief abschließen müssen. Hat Ihr Zweit­motorrad ein H-Kenn­zeichen, können Sie je nach Anbieter eine spezielle Motorrad-Old­timer-Versicherung abschließen.

Gehen Ihr Sohn oder Ihre Tochter eben­falls unter die Motorrad­fahrer:innen, ist es sinn­voll, das Bike als Zweit­fahr­zeug abzusichern. Voraus­gesetzt, Sie fahren selbst bereits ein Motorrad. Lassen Sie die Versicherung des Zweit­motor­rads über Ihren eigenen Vertrag laufen, greift im Zuge der Zweitwagen­regelung eine bessere Einstufung in der Schaden­freiheits­klasse.

Wichtig: Der im Versicherungsvertrag genannte Fahrerkreis muss alle Personen abdecken, die das Motorrad tatsächlich fahren. Bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen hat das höhere Beitragssätze zur Folge. Die unbeliebte SF-Klasse 0 bleibt Einsteigern und Einsteigerinnen aber erspart.

Regulär haben Motorrad­ver­si­che­rungen eine Laufzeit von einem Jahr und ver­längern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie den Vertrag nicht beenden. Bei einer ordentlichen Kün­di­gung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende. Ent­scheidend ist das Datum in Ihrem Vertrag – nicht alle Motorrad­ver­si­che­rungen beginnen am 1. Januar und enden mit dem Kalenderjahr.

Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen endet der Versicherungsvertrag in der Regel einen Monat vor Saisonbeginn. Fällt dieser beispielsweise auf den 1. März, reichen Sie Ihre Kündigung frist­gerecht bis zum 31. Januar ein – also spätestens einen Monat vor Vertrags­ablauf.

Sonderkündigungsfristen stehen Ihnen bei Beitragserhöhungen, Stilllegung des Motorrads oder im Schadensfall zu. In diesen Fällen können Sie vorzeitig aus dem laufenden Vertrag aussteigen. Prüfen Sie in jeden Fall, welche Fristen und Bedingungen in Ihrer Ver­si­che­rungs­police aufgeführt sind.

Motorradfahrer mit Helm und Schutzbrille legt sich beim Motorradfahren in eine Kurve
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Die Einstufung Ihrer Zweitmaschine in der Motorradversicherung – und damit die Beitragshöhe – hängt von verschiedenen Kriterien ab. Versicherer ziehen unter anderem die Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse sowie den Fahrzeugtyp heran: Bei Motorrädern spielt vor allem der Hubraum eine entscheidende Rolle.

Wie die Versicherung Ihr Zweitmotorrad einstuft, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem Fahreralter, Fahrerkreis und Regionalklasse (also: in welchem Zu­las­sungs­bezirk Sie Ihr Motorrad anmelden). Ihre Schadenfreiheitsklasse und Fahr­erfahrung sind ebenso relevant für die Einstufung.

Neben jährlicher Fahrleistung und Erstzulassung ist auch der Motorradtyp ausschlaggebend: Je nachdem, ob Sie einen gemütlichen Chopper, eine Rennmaschine oder einen Geländetourer als Zweitmotorrad versichern möchten, weisen Versicherer Ihnen eine andere Versicherungs­klasse zu. Im Gegensatz zur Pkw-Versicherung spielen Typklassen bei der Motorradversicherung keine Rolle.

Motorradversicherungen orientieren sich an der Hubraumgröße, um zu bewerten, wie leistungs­stark Ihr Bike ist: In der Regel akzeptieren Versicherer motori­sierte Zweiräder mit oder ohne Beiwagen ab 51 Kubik­zenti­metern (ccm) Hubraum, ohne zwischen Leichtkraftrad, Roller oder regulärem Motorrad zu unterscheiden.

Häufig gilt die Motorradversicherung auch für Quads und Trikes. Klein­kraft­räder wie Mofas und Mopeds hingegen sind durch spezielle Mopedversicherungen abgesichert. Eine Kfz-Haftpflicht ist für alle motorisierten Zweiräder außer E-Bikes gesetzlich vorgeschrieben.

Tipp: Für Bikes mit einem Hubraum von über 50 bis maximal 125 ccm und einer Nennleistung von höchstens 11 kW lohnt es sich, eine Leichtkraftrad Versicherung abzuschließen.

Gut zu wissen: Schadenfreiheitsrabatt
Illustration Info: Gut zu wissen

Versichern Sie neben Ihrem Erstmotorrad ein weiteres Bike beim gleichen Anbieter, profitieren Sie meist von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese gibt an, wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei fahren: Je weniger Schadensfälle, desto höher die SF-Klasse – und desto günstiger Ihre Versicherungs­prämie.

Wichtig: Der sogenannte Schaden­frei­heits­rabatt gilt nur in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko – Teil­kasko­versicherungen greifen nicht auf das SF-System zurück.

Am häufigsten bieten Versicherer im Zuge von Sondereinstufungen an, Ihr Zweit­motorrad in SF-Klasse ½ vergünstigten Versicherungs­beitrag.

Illustration Info: Gut zu wissen
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Wie viel Sie der Versicherungsschutz für Ihr zweites Motorrad kostet, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Die Prämienhöhe beeinflussen individuelle Einstufungs­kriterien wie Ihr Alter oder die Leistungsstärke des Bikes. Im Vergleich zu Pkw zahlen Sie für Krafträder weniger Kfz-Steuern. Die Abgabe berechnet sich nach Hubraum und Nennleistung Ihrer Maschine. Geld sparen Sie sowohl bei Versicherung als auch Steuer, wenn Sie Ihr Motorrad saisonal zulassen.
 

Entscheidend dafür, wie hoch der Beitragssatz für die Versicherung Ihres Zweitmotorrads ausfällt, ist unter anderem, welchen Tarif Sie wählen. Eine Motorrad-Vollkasko beispielsweise ist teurer als eine Basisabsicherung über die Kfz-Haftpflicht. 

Zudem sind folgende sieben Kriterien ausschlaggebend für die Höhe Ihrer Prämie:

  1. Fahrerfahrung
  2. Art des Motorrads
  3. Alter des Motorrads
  4. Hubraumstärke
  5. Jahresfahrleistung
  6. Regionalklasse
  7. Schadenfreiheitsklasse

Tipp: Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen verschiedener Anbieter miteinander. So finden Sie heraus, ob es sich lohnt, Ihr zweites Motorrad beim gleichen Versicherungsunternehmen wie Ihr Erstfahrzeug zu versichern.

Die Kfz-Steuer für Krafträder fällt grund­sätzlich geringer aus als bei Pkw. Der zu zahlende Steuersatz berechnet sich nach Nennleistung und Hubraum­größe Ihrer Zweitmaschine. Beide Angaben sind in Zulassungs­bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Für Krafträder über 125 ccm Hubraum fallen pro angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr an. Leichtkrafträder (auch Kleinkrafträder genannt) unter 125 ccm Hubraum sind nach § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Kfz-Steuer befreit. Für diese Krafträder benötigen Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Als Fahrzeughalter können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihre Motor­räder in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Welche Art von Kraft­rädern Sie dabei fahren, spielt steuerlich keine Rolle. Die Beitragskosten geben Sie in der Anlage Vorsorge­aufwand unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" (Zeile 46 bis 50) an.
Nutzen Sie Ihr Zweitmotorrad nicht ganzjährig, sondern beispielsweise nur für längere Touren im Sommer, lohnt sich ein zeitlich begrenztes Saisonkennzeichen. Kfz-Steuer und Versicherungs­beiträge zahlen Sie dann nur für den Saisonzeitraum, in dem Ihr Bike zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Silbergraues Motorrad steht auf Straße im Sonnenuntergang
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Gut zu wissen: Zweitfahrzeug vs. Zweitmotorrad
Illustration Info: Gut zu wissen

Melden Sie neben Ihrem Pkw ein Motor­rad an, ist es in der Regel kein Problem, das Bike beim selben Kfz-Versicher als Zweitfahrzeug abzusichern. Als Zweitwagen versichern können Sie beispiels­weise auch ein weiteres Auto oder Wohnmobil.

Ist auf Sie oder Ihren Lebenspartner oder Lebenspartnerin bereits ein Motorrad zugelassen, gelten alle weiteren motorisierten Zweiräder in Ihrem Haushalt als Zweit­motor­räder. Das heißt: Ihr Zweitfahrzeug ist in diesem Fall ebenfalls ein Kraftrad.

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Häufige Fragen
  • Wie stuft die Versicherung meinen Vertrag nach einer Unterbrechung ein?

    Je nach Dauer der Unterbrechung stufen Versicherer Sie gegebenen­falls eine neue Schaden­freiheits­klasse ein. Somit kommen bei Wiederaufnahme des Ver­si­che­rungs­vertrags eventuell geänderte Beitragssätze auf Sie zu.

    Unterbrechen Sie den Vertrag weniger als sechs Monate (bei­spiels­weise bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen), werten die meisten Versicherungs­unter­nehmen den Zeitraum als schaden­frei – Sie können folglich in der SF-Klasse aufsteigen. Bei Unter­brechungen zwischen sechs und zwölf Monaten behalten Versicherer die Schaden­freiheits­klasse meist bei. Ab einem Jahr Unterbrechung können sich SF-Klasse und Beitragssätze für Sie ändern.

  • Brauche ich für mein Motorrad eine Rechtsschutzversicherung?

    Ob eine Rechtschutzversicherung für Motorradfahrer:innen sinnvoll ist, gilt es je nach persönlichem Ab­si­che­rungsbedarf zu entscheiden. Der Schutz greift bei gerichtlichen Streitigkeiten – zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Zweitmotorrad in einen Unfall verwickelt sind, bei dem die Schuldfrage nicht geklärt ist. Die Versicherung erstattet je nach Einzelfall Anwalts- und Gerichtskosten sowie Zeugen­gelder oder Sach­verständigen­honorare. Der Rechtsschutz gilt in der Regel europaweit und über­nimmt entstehende Kosten bis zu einer vereinbarten Maximal­summe.
  • Was versteht man unter der Malusklasse?

    In die Schadenfreiheitsklasse M (Malusklasse) stufen Kfz-Ver­si­che­rer Fahranfänger und Fahranfängerinnen mit SF-Klasse ½ oder 0 zurück, wenn diese bei­spiels­weise einen Unfall selbst verschuldet haben. Eine Rück­stufung in die Malusklasse erfolgt auch, wenn Sie pro Kalenderjahr mehr als drei Schäden verur­sachen – und zwar unabhängig davon, in welcher SF-Klasse Sie zuvor eingestuft waren.
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