Versicherungsschutz ist auch fürs Zweitmotorrad Pflicht
Nicht nur für ihr Erst-Bike, sondern auch für alle weiteren Maschinen schließen Motorradfahrer mindestens Kfz-Haftpflicht ab. Als Biker sind Sie gesetzlich verpflichtet, ihr Motorrad zu versichern. Andernfalls dürfen Sie es weder anmelden noch damit am Straßenverkehr teilnehmen. Hat Ihr Zweitmotorrad ein H-Kennzeichen, können Sie je nach Anbieter eine spezielle Motorrad-Oldtimer-Versicherung abschließen.
Für Fahranfänger lohnt sich Versicherung als Zweitmotorrad besonders
Gehen Ihr Sohn oder Ihre Tochter ebenfalls unter die Motorradfahrer, ist es sinnvoll, das Bike als Zweitfahrzeug abzusichern. Vorausgesetzt, Sie fahren selbst bereits ein Motorrad. Lassen Sie die Versicherung des Zweitmotorrads über Ihren eigenen Vertrag laufen, greift im Zuge der Zweitwagenregelung eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Wichtig: Der im Versicherungsvertrag genannte Fahrerkreis muss alle Personen abdecken, die das Motorrad tatsächlich fahren. Bei Fahranfängern hat das höhere Beitragssätze zur Folge. Die unbeliebte SF-Klasse 0 bleibt Einsteigern aber erspart.
Beachten Sie Kündigungsfristen bei Versicherungswechsel
Regulär haben Motorradversicherungen eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie den Vertrag nicht beenden. Bei einer ordentlichen Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende. Entscheidend ist das Datum in Ihrem Vertrag – nicht alle Motorradversicherungen beginnen am 1. Januar und enden mit dem Kalenderjahr.
Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen endet der Versicherungsvertrag in der Regel einen Monat vor Saisonbeginn. Fällt dieser beispielsweise auf den 1. März, reichen Sie Ihre Kündigung fristgerecht bis zum 31. Januar ein – also spätestens einen Monat vor Vertragsablauf.
Sonderkündigungsfristen stehen Ihnen bei Beitragserhöhungen, Stilllegung des Motorrads oder im Schadensfall zu. In diesen Fällen können Sie vorzeitig aus dem laufenden Vertrag aussteigen. Prüfen Sie in jeden Fall, welche Fristen und Bedingungen in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt sind.