Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Vorlage können Sie hier einen Motor­rad-Kauf­vertrag kosten­los zum Aus­drucken downloaden.
  • Kaufen oder verkaufen Sie ein ge­brauch­tes Motor­rad von oder an privat, ist ein schrift­licher Kauf­vertrag sinn­voll. Denn: Mit dem Doku­ment sind beide Ver­trags­partner bei Rechts­streitig­keiten ab­ge­si­chert.
  • Wichtige Angaben in einem Kauf­ver­trag für Motor­rad und andere Privat­mo­bi­le sind unter anderem Fahr­zeug-Identi­fi­zie­rungs­nummer, Kilo­me­ter­stand, Kauf­preis und Zeit­punkt der Über­gabe.
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Kostenlose Vorlage
Sie wollen eine private Maschine kaufen oder verkaufen und suchen eine Motor­rad-Kauf­ver­trag-Vor­lage? Laden Sie den kosten­lo­sen Allianz Motorrad-Kauf­ver­trag einfach als PDF herunter. Sie kön­nen das Dokument anschlie­ßend aus­drucken und per Hand aus­füllen.
 
Wichtig: Das Motorrad-Kaufvertrag-Muster gilt ausschließlich für den privaten Kauf und Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Bei dem Muster­doku­ment handelt es sich um einen un­ver­bind­li­chen Vorschlag von Allianz.de. Die Vor­lage kann weder jeden Einzel­fall abdecken noch die Bera­tung durch einen An­walt ersetzen.
  1. Drucken Sie das Motorrad-Kauf­ver­trag-PDF zweimal aus.
  2. Füllen Sie das Dokument zusam­men mit dem Käufer/­Ver­käu­fer aus.
  3. Kontrollieren Sie, ob die Angaben im Ver­trag mit den Personen­daten des Käufers/­Ver­käufers bzw. den Angaben in den Fahr­zeug­pa­pie­ren über­einstimmen.
  4. Beide Vertragspartner unter­schrei­ben den ausgefüllten Motor­rad-Kauf­vertrag.
  5. Käufer und Verkäufer erhalten je­weils ein Exemplar für ihre Unter­lagen.
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Rechtlicher Rahmen
Kaufen oder verkaufen Sie ein privates Bike, ist ein Motorrad-Kauf­vertrag nicht gesetzlich vorge­schrieben. Trotz­dem sollten Sie die Ver­ein­barungen immer schrift­lich festhalten. Denn mit dem Vertrag können sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Bedarf nachweisen, was bei dem Privat­kauf abgemacht war. Und auf diese Weise Rechts­streitig­keiten bei Kaufverträgen vermeiden.

Ein guter Motorrad-Kaufvertrag für private Käufer und Verkäufer beinhaltet:

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Motorradmarke und -modell
  • Fahrzeug-Identifi­zierungs­nummer (FIN) (= Fahr­gestell­nummer)
  • Nummer der Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil II (Fahrzeug­brief)
  • Kilometerstand
  • Datum der Erstzulassung
  • Bisheriges amtliches Kfz-Kennzeichen
  • Kaufpreis
  • Zusatzausstattung und Zubehör
  • Angaben zur Fahrzeughistorie (z.B. Alter, Besitzer­anzahl, Unfall­schäden)
  • Zusatzvereinbarungen (z.B. Ausschluss der Sach­mängel­haftung)
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Motorrad­über­gabe
  • Unterschriften beider Vertrags­partner

Ob Sie den Kaufvertrag für das Motorrad hand­schriftlich verfassen, als Word-Dokument herunter­laden oder den Motorrad-Kauf­vertrag online ausfüllen, spielt keine Rolle.

Wer sein gebrauchtes Bike privat verkauft, schließt mit der Klausel "gekauft wie gesehen" eine Gewähr­leistung für offen­sichtliche Mängel am Fahrzeug aus. Darunter fallen alle Mängel, die einem Durch­schnitts­käufer bei Unter­suchung des Motor­rads ohne Hinzu­ziehen einen Sach­ver­ständigen auffallen können. Zum Beispiel:

  • Beulen im Tank
  • Lackkratzer
  • defekter Scheinwerfer

Enthält der Motorrad-Kaufvertrag privat ohne Gewähr­leistung die Klausel "gekauft wie gesehen", kann der Käufer beispiels­weise eine Schramme am Bike nach­träglich nicht reklamieren. Das gilt auch, wenn offen­sichtliche Sach­mängel nicht einzeln im Vertrag aufgeführt sind. Aber: Bei versteckten Mängeln wie etwa unsicht­baren Unfall­schäden ist der Haftungs­ausschluss nicht wirksam.

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Gut zu wissen: Versicherungsschutz

Beim Privatverkauf des Motorrads geht die Motorradversicherung des Vor­be­sitzers auto­matisch auf den Käufer über. Das heißt: Der bisherige Ver­si­che­rungs­schutz für die Maschine gilt vorerst weiter. Nach dem Halterwechsel kann der neue Besitzer ent­scheiden, ob er die Kfz-Versicherung wechseln möchte. Oder beim bisherigen Kfz-Versicherer des Bikes einen Vertrag abschließt.

Wichtig: Solange der Käufer keine eigene Motor­rad­ver­sicherung abge­schlos­sen hat, können dem Vor­be­sitzer im Schaden­fall Kosten entstehen. Außerdem zahlt er Ver­sicherungs­beiträge und Kfz-Steuer für das Zweirad weiter, bis der neue Fahrzeughalter es auf sich umgemeldet hat. Möchten Sie als Ver­käufer auf der sicheren Seite sein, sollten Sie vor der Über­gabe deshalb das Motorrad abmelden. Oder die Maschine zusammen mit dem Käufer bei der Kfz-Behörde ummelden.

Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Motorrad­ver­sicherung
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Häufige Fragen
  • Ist ein Kaufvertrag für ein Motorrad ohne Papiere gültig?

    Ja, ein Motorrad-Kaufvertrag ist auch ohne Fahrzeug­papiere rechtsgültig. Aber: Kaufen Sie ein Bike ohne gültige Zu­las­sungs­bescheini­gungen, riskieren Sie, ein gestohlenes Zweirad zu erwerben. Im Kauf­vertrag ist des­halb die Zu­si­che­rung des Vor­besitzers wichtig, dass er der unbeschränkte Eigen­tümer des Motor­rads ist. Zulassungs­bescheini­gung Teil I (Fahrzeug­schein) und Teil II (Fahrzeug­brief) können Sie im Anschluss bei der Kfz-Behörde neu beantragen.
  • Was ist bei einem Kaufvertrag für Motorrad-Oldtimer zu beachten?

    In einem Kaufvertrag für gebrauchte Oldtimer-Kraft­räder sollten die Details zur Fahr­zeug­historie de­tail­liert fest­gehalten sein. Dazu zählen unter anderem durch­geführte Restaurierungen sowie Angaben zu Original­aus­stattung und -zubehör.
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