Wirtschaftlicher Totalschaden: Das Wichtigste in Kürze
- Sind nach einem Unfall die veranschlagten Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs höher als der Wiederbeschaffungsaufwand des Kfz (= Kosten für ein gleichartiges Auto in demselben Zustand und mit gleicher Ausstattung abzüglich Restwert), sprechen Experten von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
- Laut Verkehrsrecht steht Geschädigten in einem Kraftfahrzeughaftpflichtschaden eine Schadensregulierung zu, die über die Bezahlung des Schadens am Kfz hinausgeht und beispielsweise Mietwagenkosten oder Rechtsanwaltskosten einschließt.
- In Ausnahmefällen übernimmt die Kfz-Versicherung in einem Kraftfahrzeughaftpflichtschaden auch die Kosten von Reparaturen, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen. In diesem Fall greift die 130-Prozent-Grenze.
- Schadensabwicklung und Auszahlung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in einem Kraftfahrzeughaftpflichtschaden sind genau geregelt und werden von Gutachtern und Sachverständigen überprüft.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt nach Definition und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) an einem Fahrzeug vor, wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungsaufwand (= Kosten für ein gleichwertiges Kfz am Gebrauchtwagenmarkt abzüglich Restwert) sind.
Ein Sachverständiger überprüft den Unfallschaden am Auto und erstellt ein Gutachten. Darin beurteilt der Experte, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Manchmal kann ein Auto trotz wirtschaftlichen Totalschadens (auch unechter Totalschaden genannt) weiterfahren. Das heißt: Es ist noch fahrtüchtig. Eine Reparatur kommt aus wirtschaftlicher Sicht aber nicht infrage. Der Wertverlust am Auto ist zu hoch. Das heißt: Die Reparaturkosten lohnen sich finanziell nicht mehr.
Im Unterschied dazu besteht bei einem technischen Totalschaden keine Möglichkeit mehr, den Wagen zu reparieren.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Welche Versicherung zahlt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt im Basistarif meist nur Schadensforderungen vom Unfallgegner bzw. Dritter ab. Entsteht der Totalschaden am eigenen Pkw, bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen. Es sei denn, er hat eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen.
Allerdings übernehmen Versicherer trotz Kfz-Versicherung mit Teilkasko oder Vollkasko nicht jeden wirtschaftlichen Totalschaden. Ob die Versicherung zahlt, hängt von den Ursachen des Totalschadens ab.
Wirtschaftlicher Totalschaden durch Fremdverschulden: Gegnerische Versicherung zahlt
Bei einem Unfall durch Fremdverschulden sind Sie der Geschädigte. Darum muss die Kfz-Haftpflicht Ihres Unfallgegners Ihnen gegenüber Schadensersatz leisten. Sind Sie selbst Unfallverursacher, handelt es sich um einen Unfall hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs durch Eigenverschulden.
Resultiert daraus ein wirtschaftlicher Totalschaden, sind diese Kosten nur im Rahmen einer Vollkasko abgedeckt. Haben Sie keine Kfz-Versicherung mit Vollkasko, tragen Sie die Reparaturkosten selbst.
Teilkasko kommt für wirtschaftliche Totalschäden infolge Naturkatastrophen auf
Bei wirtschaftlichen Totalschäden durch Naturgewalten und Extremwetter wie Hochwasser oder Erdrutsche sowie Hagelschäden am Auto greift die Teilkaskoversicherung. Wer keine Kfz-Versicherung mit mindestens Teilkasko hat, muss für den Schaden selbst aufkommen.
Vollkasko zahlt bei Totalschaden durch Vandalismus
Bei durch Vandalismus verursachten Schäden kann ein technischer und damit auch wirtschaftlicher Totalschaden entstehen. Ist der Täter unbekannt, zahlt die Vollkasko. Ist der Täter bekannt, zahlt die Vollkaskoversicherung ebenfalls. Allerdings nimmt sie den Täter in Regress. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Teilkasko besitzt, zahlt die Kosten aus eigener Tasche.
Übrigens: Die Einstufung eines Fahrzeugmodells in die jeweilige Typklasse hängt auch von der Art der Kfz-Versicherung und deren Versicherungsleistungen ab.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Welchen Betrag die Versicherung erstattet
Welchen Betrag Kfz-Versicherer nach einem Unfall erstatten, hängt von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten ab. Im Zuge der Schadensregulierung ermittelt der Sachverständige anhand dieser Werte, ob sich die Reparatur des Unfallwagens wirtschaftlich noch lohnt. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Ist der Geschädigte unverschuldet in den Verkehrsunfall geraten, kann er gegenüber der gegnerischen Versicherung in voller Höhe Schadensersatz verlangen. Dieser berechnet sich aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Tipp: Bei plötzlichen Notlagen durch Pannen oder Unfälle kann ein Schutzbrief zusätzlich unkomplizierte Hilfe bieten.
Totalschaden-Abrechnung: Was zahlt die Versicherung?
Rechenbeispiel:
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 8.000 Euro
- Geschätzte Reparaturkosten: 10.000 Euro
- Restwert des Fahrzeugs: 2.000 Euro
Schadensersatz = Wiederbeschaffungswert – Restwert = 8.000 Euro – 2.000 Euro = 6.000 Euro.
Der Geschädigte eines Haftpflichtschadens kann in diesem Fall entscheiden, ob er sich 6.000 Euro als Schadensersatz auszahlen lässt oder von der 130-Prozent-Regel Gebrauch macht. Ermittelte Reparaturkosten dürften maximal 130 Prozent vom Wiederbeschaffungswert ausmachen. Beim oben genannten Beispiel müsste die Kfz-Versicherung Kosten in Höhe von 10.400 Euro (8.000 Euro x 1,3) ersetzen.
Wann erhalte ich den Neupreis des Pkw?
Haftpflichtschaden: Bei Fahrzeugen, die höchstens einen Monat alt sind und maximal 1.000 Kilometer auf dem Zähler haben, erstatten Kfz-Versicherer meist den Neupreis. Bei minimal älteren Pkw variiert die Kulanz der Versicherungen, weil fabrikneue Fahrzeuge besonders starken Wertverlust aufweisen.
Allein durch die Zulassung verlieren Neufahrzeuge derart an Wert, dass ihr Wiederbeschaffungswert und damit der Schadensersatz zu gering ausfallen würden.
Kaskoschaden: Gute Kfz-Versicherungen erstatten mindestens zwölf Monate den Neupreis eines Wagens. In einigen Tarifen ersetzen Gesellschaften auch bei Gebrauchtwagen im ersten Jahr den kompletten Kaufpreis.
Was versteht man unter der 130-Prozent-Regel in der Haftpflicht?

Anstatt eines geldwerten Ausgleichs ist im Einzelfall auch die Reparatur des Totalschadens möglich – nämlich dann, wenn die Reparatur die Wiederbeschaffungskosten um maximal 30 Prozent übersteigen. Greift die sogenannte 130-Prozent-Regel, darf der Geschädigte den Totalschaden auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren lassen.
Die 130-Prozent-Regel wird besonders häufig bei Automodellen oder Fahrzeugen mit emotionalem Wert gewählt, da der Betroffene sein Liebhaberstück erhalten möchte.
Allerdings findet die Sonderregelung nur Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug muss nach Reparatur mindestens sechs Monate weiter genutzt und versichert werden.
- Die Reparatur muss nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens erfolgen.
- Die Werkstattrechnung für die gegnerische Versicherung muss beinhalten, dass der Mechaniker alle Reparaturvorgaben strikt eingehalten hat.
- Führt der Geschädigte die Reparatur auf eigene Faust durch, bedarf es des Urteils eines Sachverständigen. Dieser prüft, ob der Reparateur alle im Gutachten aufgeführten Vorgaben befolgt hat.

Welche Ansprüche der Geschädigte bei wirtschaftlichem Totalschaden geltend machen kann

Verkehrsrecht und BGH-Rechtsprechung legen Rechte des geschädigten Autofahrers eindeutig fest. Liegt ein Haftpflichtfall vor, darf der Geschädigte selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen.
Darüber hinaus stehen dem geschädigten Fahrer finanzielle Entschädigungen zu, die über den Schadensersatz für den zerstörten Pkw hinausgehen.
Übernimmt der Haftpflicht-Versicherer auch Kosten für Mietauto und Co.?
Wer bei einem Haftpflichtschaden nach dem Unfall ein neues Auto kaufen muss, hat bis zum Wiederbeschaffen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (meist für circa 14 Tage). Dokumentieren Sie unbedingt Mietkosten und Nutzung des Mietwagens, um den Betrag bei der gegnerischen Versicherung einreichen zu können.
Benötigen Sie nach einem wirtschaftlichen Totalschaden weder Mietauto noch anderweitigen Ersatz, können Sie Nutzungsausfall geltend machen. Die Kfz-Versicherung übernimmt zudem Standgebühren in einer Werkstatt, Kosten für Entsorgung/Verschrottung sowie An- und Abmeldegebühren für das kaputte Fahrzeug. Im Bedarfsfall zahlt sie auch die juristische Betreuung durch einen Anwalt.
Nach wirtschaftlichem Totalschaden: Auto behalten oder verkaufen?
Nach einem Totalschaden bleiben Sie Eigentümer des Fahrzeugs und entscheiden, was damit passiert. Sie können es behalten, abmelden oder verkaufen.
Auf dem Gebrauchtwagenmarkt lässt sich das unreparierte Auto trotz wirtschaftlichen Totalschadens privat verkaufen. Das Gutachten der Versicherung gibt Aufschluss über den Restwert des Pkw und bietet eine gute Verhandlungsgrundlage beim Verkauf.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Kann ich von der Versicherung auch dann Geld für eine Reparatur verlangen, wenn ich das Auto gar nicht reparieren lasse?
Nein, das ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht möglich. -
Mein Auto hat einen Totalschaden. Hat es für mich zukünftig Nachteile, wenn ich den Schaden über die Kaskoversicherung abrechne?
Wie bei jedem Schaden, den Sie der Versicherung melden, werden Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Das führt gegebenenfalls zur Erhöhung der Versicherungsbeiträge. -
Mein Pkw hat nach einem Unfall einen Totalschaden. Was passiert mit der noch gültigen Vignette?
Für die österreichische Jahresvignette erhalten Sie die Kosten zurückerstattet oder eine Ersatzvignette für Ihr neues Auto.
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um einen Ersatz zu beantragen:
- abgelöste Jahresvignette inklusive Trägerfolie
- Kopie der Fahrzeugabmeldung
- Nachweis für Totalschaden
- Formular für Vignettenersatz wegen Totalschadens
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Kann ich nach einem Totalschaden die eigene Versicherung beenden?
Entscheiden Sie sich nach einem Totalschaden, das Auto zu verschrotten oder zu verkaufen, müssen Sie es beim Straßenverkehrsamt abmelden. Ihr Versicherungsvertrag endet dann automatisch, Sie müssen nicht Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Möchten Sie dagegen das Fahrzeug reparieren lassen und auf die 130-Prozent-Regel zurückgreifen, sind Sie verpflichtet, das Auto mindestens sechs Monate weiterzuversichern. -
Bekomme ich für mein Auto mit Totalschaden eine Umweltprämie ausgezahlt?
Die ehemalige Umweltprämie (auch Abwrackprämie genannt) existiert in dieser Form nicht mehr. Bei der Verschrottung und anschließenden Neuanschaffung eines Kfz zahlte die Bundesregierung bis zum Jahr 2009 eine staatliche Prämie in Höhe von 2.500 Euro. Seit dem 3. September 2009 sind die staatlichen Finanzmittel der Umweltprämie jedoch erschöpft. Neuanträge können Sie nicht mehr geltend machen.
Im Rahmen der Diesel-Verordnung existieren stattdessen verschiedene andere Umwelt- und Umtauschprämien der Autohersteller. Das Ziel ist es, insbesondere in schadstoffbelasteten Großstädten ältere Dieselfahrzeuge durch umweltschonendere Modelle zu ersetzen.
Der Bonus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Dazu gehören Wohnort, Zulassungsbedingungen des alten Fahrzeugs und weitere Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. In jedem Fall muss das einzutauschende Auto ein Diesel sein. Ob Sie die Umtauschprämie auch für Kfz mit Totalschaden beantragen können, erfragen Sie beim Händler Ihres Vertrauens.
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Totalschaden am Leasingwagen: Wie geht es weiter?
Ob es sich um ein gekauftes oder ein Leasingfahrzeug handelt, macht für die Schadensregulierung nach einem wirtschaftlichen Totalschaden keinen Unterschied. Anders als bei einem Unfall mit Ihrem Privatauto gibt es beim Leasing neben Geschädigtem und Schädiger noch eine dritte Partei: den Eigentümer des Leasingfahrzeugs. Informieren Sie das Leasingunternehmen unverzüglich im Falle eines Unfalls. Das weitere Vorgehen bestimmt dann in der Regel der Leasinggeber.
Ohne vorherige Absprache sollten Sie einen beschädigten Leasingwagen nicht reparieren lassen. Der Leasinggeber entscheidet, welche autorisierten Werkstätten Sie zur Reparatur beauftragen dürfen oder ob der Unfallwagen ausgetauscht und verwertet wird. In der Regel schließen Sie für Ihr Leasing-Kfz eine Vollkasko ab. Sie zahlt auch, wenn Sie am Totalschaden selbst schuld sind – zum Beispiel, weil Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer aus Unachtsamkeit die Vorfahrt nehmen und dadurch einen Unfall verschulden.
Oft kommt es bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zur Auflösung des Leasingvertrags. Eventuelle Erstattungsleistungen aufgrund der Wertminderung des Wagens zahlen Sie aus eigener Tasche an das Leasingunternehmen. Es sei denn, Sie haben eine Gap-Versicherung abgeschlossen.
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Was muss ich tun bei einem Totalschaden bei laufender Finanzierung des Autos?
Sind Sie in einen Autounfall mit wirtschaftlichem Totalschaden verwickelt und zahlen noch einen Kredit für den beschädigten Wagen ab, sollten Sie auch das Kreditunternehmen in die Schadensregulierung einbeziehen. Welche Auswirkungen der Totalschaden auf Ihre laufende Finanzierung hat, hängt von Schuldfrage, Schadenshöhe, Versicherungsumfang und Kreditart ab.
Haben Sie einen regulären Ratenkredit abgeschlossen, laufen die Zahlungen weiter, selbst wenn Ihr Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt und unbrauchbar ist.
Komplizierter und nicht weniger teuer sind zweckgebundene Autokredite: Bei dieser Kreditform hinterlegen Sie meist den Fahrzeugbrief als Sicherheit bei der Bank. Um das Auto nach einem Totalschaden abmelden zu können, benötigen Sie jedoch eben diesen Fahrzeugbrief. Damit die Bank ihn herausgibt, verlangt sie einen Ersatz. Als neue Sicherheit können Sie beispielsweise ein gleichwertiges Fahrzeug hinterlegen. Die restliche Kreditsumme zahlen Sie trotzdem weiter an die Bank ab.



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