• Sie können Ihre Motorrad­versicherung kündigen und Anbieter wech­seln, wenn Ihr Ver­trag ausläuft. Oft ist der 30. November Stich­tag für die ordent­liche Kündigung.
  • Ein Sonder­kündigungs­recht in der Motorrad­versicherung haben Sie etwa nach einer Beitrags­erhöhung. Dann können Sie Ihren Vertrag unter­jährig inner­halb eines Monats beenden.
  • Ein Motorradversicherung-Wechsel lohnt sich zum Bei­spiel, wenn sich Ihre Vertrags­bedingungen ändern oder Sie Ihr Motor­rad tauschen.
  • Schließen Sie die neue Motorrad­versicherung ab, bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen.
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Ihre Motorrad­versicherung kündigen Sie ordent­lich zum Vertrags­ende. Beenden Sie den Vertrag nicht frist­gerecht, ver­längert er sich um ein weiteres Jahr. Nach Schadens­fall oder Bei­trags­erhöhung gilt ein Sonder­kündigungs­recht. Ihre Motorrad­-Versicherung können Sie in diesem Fall unter­jährig kündigen.
  • Motorradversicherung ordentlich kündigen

    Viele Motorrad­versicherungen laufen von 1. Januar bis 31. Dezember. Bis einen Monat vor Vertrags­ende können Sie Ihre Motorrad­versicherung regulär (= ordent­lich) kündigen. Sprich: Der 30. November ist Stichtag für die frist­gerechte Kündigung. Bis zu diesem Termin muss Ihre schrift­liche Kündigung der Motorrad­versicherung vorliegen. Das Datum des Post­stempels zählt nicht.
  • Sonderkündigungsrecht Motorradversicherung

    In bestimmten Fällen besteht Sonder­kündigungs­recht in der Motor­rad­versicherung. Sprich: Sie können Ihren Vertrag während des laufenden Ver­sicherungs­jahres (= unter­jährig) beenden. Anspruch auf außer­ordent­liche Kündigung Ihrer Motorrad­versicherung haben Sie in diesen drei Situationen:

    1. Beitragserhöhung: Ihre Prämie steigt, ohne dass Ihr Ver­sicherer die Leistungen anpasst? Dann können Sie Ihre Motor­rad­versicherung außer­ordent­lich kündigen, sobald der Anbieter Sie über die Preis­erhöhung informiert.
    2. Schadensfall: Sie haben ein Sonder­kündigungs­recht, wenn Ihre Motorrad­ver­sicherung einen Schaden für Sie reguliert (z. B. nach Motorradunfall). Die ein­monatige Kündigungs­frist beginnt, sobald die Motorrad­versicherung Ihnen mit­teilt, ob sie Kosten übernimmt.
    3. Motorradwechsel: Vor Vertrags­ablauf können Sie Ihre Motor­rad­versicherung kündigen und wechseln, wenn Sie Ihr Motor­rad tauschen. Verkaufen Sie Ihr altes Bike, geht der Ver­sicherungs­schutz auto­matisch auf den neuen Besitzer oder die Besitzerin über. Ihr Motor­rad abmelden und Ver­sicherung kündigen müssen Sie nicht.

    Wichtig: Bei außer­ordent­licher Kündigung Ihrer Motorrad­versicherung be­enden Sie den Vertrag inner­halb von vier Wochen. Die Frist beginnt ab dem Zeit­punkt, zu dem Ihr Anbieter Sie bei­spiels­weise über eine Bei­trags­erhöhung informiert. Geben Sie im Kün­di­gungs­schreiben immer den Grund für die Sonder­kündigung an. Sonst ist die Motor­rad­versicherung nicht ver­pflichtet, Ihre Kündigung zu akzeptieren.

  • Kündigung Motorradversicherung: Kündigungsschreiben

    Damit die Kündigung der Motorrad­versicherung wirksam ist, sollte das Schreiben diese An­gaben beinhalten:

    • Vollständiger Name und Adresse des Versicherungs­nehmers oder der Versicherungs­nehmerin
    • Versicherungs­nummer
    • Datum des Kündigungs­schreibens
    • Adresse der Motorrad­versicherung
    • Kfz-Kennzeichen des Kraftrads
    • Persönliche Unterschrift
    • Bitte um schrift­liche Kündigungs­bestätigung
    • Bei außer­ordent­licher Kün­di­gung: Angabe des Kündigungs­grunds

    Die Kündigung Ihrer Motorrad­versicherung reichen Sie immer schrift­lich per Post, Fax oder E-Mail ein. Ver­schicken Sie das Doku­ment am besten als Ein­schreiben mit Rück­schein. So können Sie den frist­gerechten Ein­gang nach­weisen.

  • Motorradversicherung-Wechsel: Was beachten?

    Bevor Sie Ihren laufenden Vertrag be­enden, sollten Sie die neue Motor­rad-Versicherung abgeschlossen haben. Hinter­grund: Versicherungs­unternehmen dürfen Antragsteller:innen ablehnen. Zum Bei­spiel, wenn diese hoch ver­schuldet sind oder eine schlechte Unfall­bilanz haben. Warten Sie deshalb die Zu­sage des neuen Anbieters ab, bevor Sie das Kün­di­gungs­schreiben ver­senden. Nur so ist durch­gehender Versicherungs­schutz für Ihre Maschine garantiert.

    Tipp: Mit unserer Vorlage ist die Kün­di­gung Ihrer Motorrad­versicherung ganz einfach. Tragen Sie Ihre persön­lichen Daten in die Muster­kündigung ein, drucken Sie das Schreiben aus und schicken Sie es an Ihren bis­herigen Ver­si­cherer.

Motorrad­versicherung kündigen leicht gemacht: Hier Vor­lage für Kündigungs­schreiben herunter­laden.
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Ein Motorradversicherung-Wechsel lohnt sich, wenn sich per­sön­liche Lebens­situation oder Vertrags­bedingungen ändern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • … Sie in einen anderen Zu­lassungs­bezirk ziehen: Ver­schlechtert sich Ihre Regional­klasse durch den Umzug, zahlen Sie künftig eventuell eine höhere Versicherungs­prämie.
  • … Sie ein neues Motor­rad kaufen: Bei Fahrzeug­wechsel ist ein Tarif­vergleich der Motorradversicherung sinnvoll. Möglicher­weise bieten andere Ver­sicherer günstigere Konditionen für Ihr Kraftrad.
  • … der Fahrerkreis sich ändert: Nutzen künftig nicht nur Sie, sondern beispiels­weise auch Ihr Lebens­partner oder Lebens­partnerin das Motor­rad, ist ein neuer Tarif oft günstiger.
  • … Sie ein Zweit­motor­rad versichern: Bei einigen Anbietern erhalten Sie Sonder­konditionen, wenn Sie mehr als ein Fahr­zeug versichern.

Tipp: Vergleichen Sie Leistungen und Preise verschiedener Kfz-Versicherer regel­mäßig mit­einander. Wenn Sie Ihre Motorrad­versicherung kündigen und wechseln, sparen Sie nicht nur Geld. Oft erhalten Sie auch bessere Leistungen.

Noch Fragen zu Kündigung und Wechsel Ihrer Motorrad­versicherung? Wir beraten Sie gerne.
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Sie können Ihre Motorrad­versicherung kündigen und wechseln, so oft Sie wollen. Theoretisch sogar jähr­lich. Damit Ihr Bike trotz Motorrad­versicherung-Wechsel durch­gehend geschützt ist, sollten Sie die Zusage des neuen An­bieters abwarten, bevor Sie Ihren alten Ver­trag kündigen.
  • Vertraglich festgelegte Wechselfrist einhalten

    Damit der Wechsel Ihrer Motorrad­ver­sicherung reibungslos läuft, sollten Sie Fristen und Termine ein­halten. Regulär kündigen Sie Ihre bestehende Police bis einen Monat vor Vertrags­ende. Stichtag für die ordent­liche Kündigung ist bei den meisten Ver­sicherern der 30. November. Der neue Vertrag beginnt in der Regel am 1. Januar.

    Nutzen Sie Ihr Bike nicht ganz­jährig und haben ein Saison­kenn­zeichen, beenden Sie den Vertrag meist einen Monat vor Saison­beginn. Bei Saison­start am 1. März können Sie zum Beispiel bis zum 31. Januar Ihre Motorrad­versicherung kündigen und wechseln.

  • Rechtzeitig Angebote einholen

    Um Ihren Beitrag zu be­rechnen, benötigen Ver­sicherer einige An­gaben zu Ihrer Person und dem ver­sicherten Kraft­rad. Halten Sie diese Unter­lagen bereit, um ein Angebot einzuholen:

    Haben Sie sich für einen Anbieter ent­schieden, brauchen Sie diese Angaben, um den Versicherungs­antrag zu stellen:

    • Kilometerstand der zu versichernden Maschine
    • Bankverbindung
    • Vertragsnummer Ihrer bisherigen Motorrad­versicherung
  • Neue Motorradversicherung clever wählen

    Ob Kfz-Haftpflicht, Motor­rad-Voll­kasko oder Teil­kasko fürs Motor­rad: Online können Sie Anbieter und Leistungen schnell und un­kompliziert mit­einander ver­gleichen. Bei Motor­rad-Versicherungs­klassen und Kosten gibt es je nach Ver­sicherer teils deut­liche Unter­schiede. Außer­dem bieten viele Gesell­schaften Sonder­tarife an. Zum Beispiel eine E-Motorrad-Versicherung für Ihr batterie­betriebenes Kraft­rad oder spezielle Policen für Ihr Old­timer-Motorrad.

    Diese Kriterien sind bei der Suche nach dem passenden Tarif wichtig:

    • Beitragshöhe: Achten Sie bei günstigen Policen darauf, dass alle für Sie relevanten Versicher­ungs­leist­ungen abgedeckt sind. Basis­tarife bieten oft nur einen Grundschutz.
    • Leistungsumfang: Die Ver­sicherung sollte zu Fahr­zeug­art und -nutzung passen. Bei vielen Gesell­schaften können Sie den Schutz mit Zusatz­bau­steinen individuell erweitern.
    • Deckungssumme: Je höher die Versicherungs­summen bei Sach-, Personen- und Ver­mögens­schäden, desto besser sind Sie im Schadens­fall abgesichert.
    • Serviceangebot: Legen Sie bei Ihrer Motorrad­versicherung Wert auf 24-Stunden-Erreich­barkeit oder um­fassende Online-Services, sollten Sie diese Kriterien bei der Tarif­wahl berücksichtigen.
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Gut zu wissen: Außer­betrieb­setzung

Nein. Wenn Sie Ihr Bike still­legen und zu einem späteren Zeit­punkt wieder zulassen möchten, endet Ihr Vertrag nicht auto­matisch. Die Motorrad­versicherung geht in eine beitrags­freie Ruhe­versicherung über. Je nach Anbieter gilt diese für zwölf bis 18 Monate.

Wenn Sie innerhalb dieser Zeit nicht Ihr Motor­rad anmelden, erlischt der Versicherungs­schutz auto­ma­tisch. Eine Kündigung der Motorrad­versicherung ist nicht nötig. Setzen Sie die Maschine endgültig außer Betrieb und lassen sie ver­schrotten, endet die Motorrad­versicherung sofort.

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  • Wann kann ich meine Motorradversicherung kündigen?

    Sie können Ihre Motorrad­versicherung regulär kündigen, wenn Ihr Ver­trag ausläuft. Meist beträgt die Lauf­zeit ein Jahr – mit einem Monat Kündigungs­frist zum Vertrags­ende. Kündigen Sie nicht frist­gerecht, ver­längert sich der Vertrag auto­matisch um ein Jahr.

    In einigen Fällen haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht und können Ihre Motorrad­versicherung während des lau­fen­den Jahres (= unter­jährig) beenden. Das ist zum Bei­spiel bei einer Bei­trags­erhöhung möglich. Die Kündigungs­frist beträgt einen Monat – ab dem Zeit­punkt, zu dem der Anbieter Sie über die Preis­anpassung informiert.

  • Welchen Aufwand habe ich, wenn ich meine Motorradversicherung wechseln will?

    Wechsel und Kündigung einer Motorradversicherung sind meist schnell und unkompliziert erledigt. Sobald Sie den neuen Vertrag bei Ihrem Wunschversicherer abgeschlossen haben, schicken Sie das Kündigungsschreiben fristgerecht an Ihren bisherigen Anbieter. Wer eine Muster­kündigung nutzt, spart beim Motorradversicherung-Wechsel zusätzlich Zeit und Aufwand.
  • Motorrad tauschen: Was muss ich bei Verkauf meines Motorrads beachten?

    Sie möchten Ihr bisheriges Motorrad tauschen – zum Beispiel gegen eine fabrik­neue Maschine? Wer sein altes Bike verkauft, muss es weder bei der Motorrad­versicherung abmelden noch die laufende Motorrad­versicherung kündigen. Die Versicherung geht auto­matisch auf die Person über, die den Kauf­vertrag für das Motorrad abschließt. Will der neue Besitzer oder die Besitzerin das Motorrad auf sich ummelden, braucht er für den Halter­wechsel eine aktuelle Versicherungs­bestätigung (= eVB-Nummer) – entweder vom bisherigen Versicherer oder von einem neuen Anbieter. Sobald das Motorrad bei der Kfz-Zulassungs­stelle umgemeldet ist, endet die bisherige Motorrad­versicherung automatisch.
  • Besteht für Fahrten vor Zulassung und nach Abmeldung meines Motorrads Versicherungsschutz?

    Hat Ihr Bike eine gültige Kfz-Versicherung, ist es auch ohne Zulassung im Straßen­verkehr abgesichert. Das gilt zum Beispiel für Fahrten zur Kfz-Behörde, um die Maschine wieder anzumelden. Oder für Fahrten zu technischen Prüf­stellen oder Werk­stätten, um die Haupt­untersuchung durch­führen zu lassen.
  • Wie wird der Versicherungsnachweis erstellt?

    Wechseln Sie zu einer neuen Motorrad­versicherung, erhalten Sie eine elektronische Versicherungs­bestätigung. Die meisten Anbieter schicken Ihnen die eVB-Nummer direkt nach Vertrags­abschluss per E-Mail zu.
  • Was gilt nicht als Grund für die außerordentliche Kündigung der Motorradversicherung?

    In diesen Situationen haben Sie kein Sonderkün­digungs­recht bei Ihrer Motorrad­versicherung:

    • Die Motorradversicherung passt Ihren Beitrag an, weil Sie in einen Zulassungs­bezirk mit schlechterer Regional­klasse um­zie­hen.
    • Ihre jährliche Kilometer­leistung erhöht sich.
    • Der Versicherer erhöht Ihre Prämie, gewährt aber zusätz­liche Leistungen.
  • Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse bei Motorradversicherung-Wechsel übernehmen?

    Ja. Wenn Sie die Motorrad­versicherung kündigen und wechseln, können Sie meist Ihre Schaden­freiheits­klasse über­nehmen. Sprich: Der neue An­bieter rechnet Ihnen die bisherigen unfall­freien Jahre an und stuft Sie in dieselbe SF-Klasse ein wie der alte Versicherer.

    Für den Schaden­freiheits­rabatt gilt das nicht immer. Der Beitrags­nachlass, den Sie je nach SF-Klasse erhalten, variiert von Anbieter zu Anbieter. Erhalten Sie in SF-Klasse 10 bei Ihrem bisherigen Versicherer zum Beispiel 45 Prozent Rabatt, gewähren andere Gesell­schaften in der glei­chen SF-Klasse 40 Prozent Rabatt. Achten Sie daher auf die Rabatt­staffel Ihres Wunsch­versicherers.

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