Motorradversicherung kündigen & wechseln: Kurz erklärt
- Sie können Ihre Motorradversicherung kündigen und Anbieter wechseln, wenn Ihr Vertrag ausläuft. Oft ist der 30. November Stichtag für die ordentliche Kündigung.
- Ein Sonderkündigungsrecht in der Motorradversicherung haben Sie etwa nach einer Beitragserhöhung. Dann können Sie Ihren Vertrag unterjährig innerhalb eines Monats beenden.
- Ein Motorradversicherung-Wechsel lohnt sich zum Beispiel, wenn sich Ihre Vertragsbedingungen ändern oder Sie Ihr Motorrad tauschen.
- Schließen Sie die neue Motorradversicherung ab, bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen.
Häufige Fragen zur Kündigung der Motorradversicherung
Wann kann ich meine Motorradversicherung kündigen?
Sie können Ihre Motorradversicherung regulär kündigen, wenn Ihr Vertrag ausläuft. Meist beträgt die Laufzeit ein Jahr – mit einem Monat Kündigungsfrist zum Vertragsende. Kündigen Sie nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
In einigen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihre Motorradversicherung während des laufenden Jahres (= unterjährig) beenden. Das ist zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat – ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter Sie über die Preisanpassung informiert.
Welchen Aufwand habe ich, wenn ich meine Motorradversicherung wechseln will?
Motorrad tauschen: Was muss ich bei Verkauf meines Motorrads beachten?
Besteht für Fahrten vor Zulassung und nach Abmeldung meines Motorrads Versicherungsschutz?
Wie wird der Versicherungsnachweis erstellt?
Was gilt nicht als Grund für die außerordentliche Kündigung der Motorradversicherung?
In diesen Situationen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Motorradversicherung:
- Die Motorradversicherung passt Ihren Beitrag an, weil Sie in einen Zulassungsbezirk mit schlechterer Regionalklasse umziehen.
- Ihre jährliche Kilometerleistung erhöht sich.
- Der Versicherer erhöht Ihre Prämie, gewährt aber zusätzliche Leistungen.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse bei Motorradversicherung-Wechsel übernehmen?
Ja. Wenn Sie die Motorradversicherung kündigen und wechseln, können Sie meist Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Sprich: Der neue Anbieter rechnet Ihnen die bisherigen unfallfreien Jahre an und stuft Sie in dieselbe SF-Klasse ein wie der alte Versicherer.
Für den Schadenfreiheitsrabatt gilt das nicht immer. Der Beitragsnachlass, den Sie je nach SF-Klasse erhalten, variiert von Anbieter zu Anbieter. Erhalten Sie in SF-Klasse 10 bei Ihrem bisherigen Versicherer zum Beispiel 45 Prozent Rabatt, gewähren andere Gesellschaften in der gleichen SF-Klasse 40 Prozent Rabatt. Achten Sie daher auf die Rabattstaffel Ihres Wunschversicherers.


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