Motorrad Unfall: Motorradfahrer fährt auf Landstraße
Von Erster Hilfe bis Schadens­regulierung

Motorradunfall: Wie richtig verhalten, zahlt Versicherung?

  • Haben Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall, ist das richtige Verhalten wichtig: Kümmern Sie sich um Ihre eigene Sicher­heit und anschließend um Verletzte. Falls nötig, verständigen Sie Notruf oder Polizei.
  • Bei Bagatellschäden reicht es, mit Unfall­gegner:in Kontakt- und Ver­si­che­rungs­daten auszutauschen. Doku­men­tieren Sie Schäden mit Fotos.
  • Melden Sie den Motorrad­unfall sofort Ihrem Kfz-Versicherer. Dieser übernimmt anschließend die Schadensregulierung. Was die Versicherung zahlt, hängt von Schadensart und Unfall­hergang ab.
  • Wer bei einem fremd­verschuldeten Motorrad­unfall Ver­letzungen erleidet, hat Anspruch auf Schmerzens­geld. Der Grad der gesund­heit­lichen Einschränkungen bestimmt die Höhe der Zahlung.
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Je nach Unfall­hergang zahlt Ihre oder die gegnerische Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden. Die Kfz-Haftpflicht deckt Sach­schäden (z. B. am Fahrzeug der am Unfall beteiligten Person), Personen- und Vermögens­schäden ab. Schäden an Ihrem eigenen Motorrad übernimmt Ihre Teil- oder Vollkasko.
Welche Versicherung bei einem Motorrad­unfall greift, ob beispielsweise ein Motorschaden bei Vollkasko gedeckt ist,  hängt von der Schadensart ab. Ihre Kfz-Haftpflicht leistet Schadens­ersatz, wenn fremdes Eigentum oder andere Verkehrs­teil­nehmer:innen durch Ihr Motor­rad zu Schaden kommen. Ihre Voll­kasko oder Teil­kasko übernimmt bei einem Wild­unfall Schäden an Ihrem Motorrad. Selbst verschuldete Unfall­schäden am eigenen Kraftrad deckt Ihre Vollkasko ab.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Dritten mit Ihrem Motor­rad Schäden zufügen. Die Motorrad­haft­pflicht­versicherung leistet Schadens­ersatz und wehrt un­be­grün­dete Schadens­ersatz­ansprüche für Sie ab. Verursachen Sie einen Unfall mit Alkohol- oder Drogen­einfluss, kann die Versicherung Sie an den Schadenskosten beteiligen.
  • Teilkaskoversicherung

    Eine Motorrad-Teilkasko über­nimmt Unfall­schäden am eigenen Bike, je nach Ver­ein­ba­rung mit oder ohne Teilkasko-Selbst­beteiligung. Abgedeckt sind Beschädigungen, die durch äußere Einflüsse wie einen Wild­unfall entstehen. Bei einem Total­schaden erstattet die Teilkasko Ihnen Neu- oder Kaufpreis des Kraftrads.
  • Vollkaskoversicherung

    Die Vollkasko bietet Bikern und Bikerinnen Rundumschutz. Sie greift bei Vandalismus und selbst verschuldeten Motorrad­unfällen. Letztere treten häufig bei Fahranfänger:innen auf, die ihren Motorrad-Führerschein frisch bestanden und wenig Fahrpraxis haben. Auch Unfallfolgen oder technisches Versagen bei Mani­pu­la­tion der Fahrsoftware reguliert die Voll­kasko­versicherung.

    Fahren Sie trotz abgelaufenem Motorrad TÜV, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Verschulden Sie aber aufgrund technischer Mängel einen Motorradunfall, zahlt die Vollkasko Schäden an Ihrer eigenen Maschine unter Umständen nicht bzw. nicht in voller Höhe.

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Wer nach einem Motorradunfall für Schadens­regulierung und Kosten zuständig ist, hängt von der Schuldfrage ab:

  • Tragen Sie keine Mitschuld am Unfall, trägt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin die Kosten.
  • Trifft Sie eine Teilschuld, kürzt der Kfz-Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners bzw. Ihrer Unfallgegnerin Ihre Entschädigungs­leistung.
  • Sind Sie selbst Unfall­ver­ur­sacher:in, deckt Ihre Motorrad-Haft­pflicht­versicherung Schäden ab, die anderen Personen entstehen.

Wichtig: Biker:innen sind gesetzlich verpflichtet, als Fahrerschutz einen Motor­rad­helm zu tragen. Ohne Helm tragen Sie eine Mitschuld an Ihren Verletzungen. Grund ist die unterlassene Schaden­minderungs­pflicht. Die Kfz-Haft­pflicht Ihres Unfall­gegners/Ihrer Unfallgegnerin kann sich in diesem Fall weigern, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen.

Haben Sie den Motorrad­unfall nicht selbst verschuldet, haben Sie Anspruch auf diese Versicherungs­leistungen:

  • Schadens­ersatz
  • Schmerzens­geld
  • Übernahme von Reparatur­kosten für Ihr Kraft­rad
  • Übernahme zusätz­licher Unkosten (z. B. für Medi­kamente, Fahrten zum Arzt)
  • Kosten­übernahme für Leih­fahrzeug

In welchem Umfang Sie nach einem Motorrad­unfall Anspruch auf Schmerzens­geld haben, lässt sich nicht pauschal beant­worten. Die Höhe der Zahlung hängt von Unfall­hergang und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Geschädigte sollten das Aus­maß ihrer gesund­heit­lichen Beein­trächtigungen doku­men­tieren. Sprich: Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen, führen Sie ein Schmerz­tagebuch und lassen Sie sich ärztlich untersuchen.

Wichtig: Bleibt durch einen Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, trägt die verunfallte Person alle Folgekosten selbst (z. B. für Reha-Maßnahmen, Haushaltshilfe). Deswegen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll: Sie federt die finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer umfassenden Kapitalzahlung ab.

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Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Motor­rad oder Elektro-Motorrad, verschaffen Sie sich zuerst einen Über­blick über die Situation. Anschließend sichern Sie die Unfall­stelle, leisten Erste Hilfe und verständigen Notruf bzw. Polizei.
  1. Unfallstelle sichern: Schalten Sie den Warn­blinker Ihres Motor­rads ein, legen Sie die Warn­­weste an und platzieren Sie das Warn­dreieck. Begeben Sie sich anschließend auf den Seiten­streifen oder hinter die Leitplanke.
  2. Notruf und Polizei verständigen: Gibt es Ver­letzte, setzen Sie einen Notruf ab und leisten Erste Hilfe. Bei größeren Unfall­schäden oder unklarem Unfall­­hergang ver­ständigen Sie die Polizei. Bagatell­schäden regeln Sie direkt mit dem Unfallgegner bzw. der Unfallgegnerin.
  3. Versicherungsdaten aus­tauschen: Notieren Sie Kontakt- und Ver­si­che­rungs­­daten aller Unfall­­beteiligten. Dazu gehören Name, Anschrift, Telefon­­nummer, Kfz-Kenn­zeichen, Versicherungs­­gesell­schaft und Versicherungs­­nummer. Weigert sich Ihr Unfall­gegner/Ihre Unfallgegnerin, seine/ihre Daten preis­zugeben, macht er/sie sich strafbar.
  4. Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie alle Be­schä­di­gungen. Ein Unfall­bericht gibt Orientierung bei der Doku­mentation. Unter­schriebene Zeugen­­aus­sagen helfen bei gericht­­lichen Streitig­keiten. Unter­­schreiben Sie vor Ort keines­falls ein Schuld­­bekenntnis.
  5. Unfallort räumen: Prüfen Sie vor Weiter­fahrt, ob Ihr Motorrad verkehrs­­tauglich ist. Säubern Sie vor Verlassen der Unfall­stelle die Fahr­bahn. Sammeln Sie lose Teile oder Scherben ein. Aus­gelaufenes Öl und Benzin beseitigen Feuer­wehr oder Spezial­unternehmen.
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Gut zu wissen: Schadens­anzeige

Als Versicherungsnehmer:in sind Sie verpflichtet, Ihre Kfz-Versicherung un­ver­züglich über den Motorrad­unfall zu informieren. Ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben, spielt dabei keine Rolle. Meist haben Sie für die Schadens­anzeige eine Woche Zeit. Bei Unfällen mit schweren Ver­letzungen gilt je nach Versicherungs­bedingungen eine 48-Stunden-Frist. Wenn Sie Ihrer Motorrad­versicherung den Schaden melden, leiten Sie die Schadens­abwicklung ein.

Ausnahme: Haben Sie einen Blech- oder Bagatell­schaden an Ihrem Bike oder dem gegnerischen Kfz verursacht, ist es möglicherweise günstiger, den Schaden selbst zu über­nehmen. Eine Meldung beim Versicherer ist dann nicht erforderlich.

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Die passende Versicherung
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  • Wie wirkt sich ein Motorradunfall auf meine Versicherungsbeiträge aus?

    Das hängt davon ab, ob Sie die Kollision selbst verschuldet haben. Sind Sie als Motorradfahrer:in in einen Unfall verwickelt, an dem andere Verkehrsteilnehmer:innen schuld sind, kommt deren Kfz-Haftpflicht für Schäden an Ihrem Bike auf. Der Schadenfall hat keinen Einfluss darauf, in welche Versicherungsklasse (entspricht Typklasse) Ihr Motorrad eingestuft ist. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags ändert sich nicht.

    Sind Sie selbst für den Motorradunfall verant­wort­lich, übernimmt Ihre Motorrad Vollkasko den Schaden am eigenen Kraftrad. In der Regel erfolgt dann eine Rück­stu­fung in der Schadenfreiheitsklasse. Das heißt: Ihr Versicherer reduziert den Schaden­freiheits­rabatt, den Sie durch unfallfreies Fahren "angesammelt" haben. Dadurch erhöht sich die Prämie Ihrer Motorrad- oder Leichtkraftrad Versicherung.

  • Nach einem Unfall mit Motorrad: Helm abnehmen oder nicht?

    Sind Sie selbst mit Ihrer Maschine verunglückt und bei Bewusstsein, nehmen Sie vorsichtig Ihren Helm ab. Oder Sie lassen sich von Anwesenden dabei helfen. Finden Sie nach einem Verkehrsunfall einen bewusstlosen Motorrad­fahrer bzw. eine bewusstlose Motorradfahrerin vor, nehmen Sie ihm/ihr vorsichtig den Helm ab. Laut Deutschem Roten Kreuz sind Erste-Hilfe-Maßnahmen nur ohne Motorradhelm sachgerecht möglich – zum Beispiel, wenn Sie den Biker/die Bikerin beatmen oder in die stabile Seitenlage bringen. Um Verletzungen zu vermeiden, gehen Sie idealerweise zu zweit vor. Ist der/die Motorrad­fahrer:in bei Bewusstsein und ansprechbar, warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab.

    Wie Sie den Motorradhelm nach einem Unfall richtig abnehmen, zeigt das Video der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.:

  • Soll ich mein Motorrad nach einem Unfall vermessen lassen?

    Als Nachweis für Ihre Versicherung und zu Ihrer persönlichen Sicher­heit ist es sinnvoll, Ihre Maschine nach einem Unfall vermessen zu lassen. Die Motorrad-Rahmen­vermessung ist die Grund­lage für ein qualifiziertes Gut­achten. Per Infrarot­verfahren werden Schäden und Verformungen am Bike fest­ge­stellt, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Je nach technischer Umsetzung und Motor­rad­modell kostet eine Rahmen­vermessung bei technischen Prüf­stellen oder Fach­werkstätten ab 200 Euro aufwärts.
  • Motorrad nach Unfall kaufen oder verkaufen – geht das?

    Möchten Sie Ihr kaputtes oder beschädigtes Motorrad nach einem Unfall verkaufen, sind professionelle Motor­rad­händler oder Fahrzeug­börsen im Internet die einfachste Wahl. Sie kennen sich mit Unfall­fahrzeugen aus und bieten meist angemessene Preise. Verkaufen Sie Ihre Maschine privat weiter oder möchten Sie selbst ein gebrauchtes Motorrad mit Unfall­historie kaufen, ist ein technischer Check Pflicht. Achten Sie auf ein­wand­freie Fahr­zeug­papiere sowie Nachweise zu Beschädigungen und erfolgten Reparaturen – sowohl als Ver­käufer:in, als auch als Kauf­interessent:in. Ziehen Sie im Zweifel Motorrad­expert:innen oder Kfz-Gutachter:innen zu Rate.

    Übrigens: Nach einem Fahrzeug­wechsel haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das heißt: Sie können während des laufenden Versicherungs­jahres Ihre Motorrad­versicherung kündigen und wechseln.

  • Besteht bei Unfall mit Motorrad ein erhöhtes Verletzungsrisiko?

    Ja, bei Motorradunfällen besteht erhöhte Verletzungs­gefahr. Denn anders als Auto­fahrer:innen haben Biker:innen bei einer Kollision weder "Knautsch­zone" noch Airbags oder schützende Karosserie. Das macht sie zu einer Risiko­gruppe im Straßen­verkehr. 2022 verzeichnete das Statistische Bundesamt 26.932 verletzte und 492 getötete Motorradfahrer:innen und -mitfahrer:innen. Laut einer Studie des Allianz Zentrums für Technik (AZT) aus dem Jahr 2022 ereignen sich rund 35 Prozent der Motorrad­unfälle mit Personen­schaden ohne Beteiligung Dritter. In 56 Prozent der Fälle sind Motorrad­fahrer:innen die Hauptverursacher.
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