- Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zeigt an, wie viele Jahre Sie bereits schadenfrei fahren. Eine höhere SF-Klasse führt zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag.
- Je länger der oder die Empfänger:in Ihrer Schadenfreiheitsklasse Auto fährt, desto sinnvoller die SF-Übertragung. Fahranfänger:innen können keine oder nur wenige schadenfreie Jahre übernehmen.
- Zu den Voraussetzungen für die SF-Übertragung gehört, dass Sie und der bzw. die Empfänger:in verwandt sind oder in einem Haushalt leben. Die Person sollte zuvor schon regelmäßig mit Ihrem Auto gefahren sein.
- Wollen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Ist Ihr Antrag bewilligt, kann zum Beispiel ein Familienmitglied Ihre schadenfreien Jahre übernehmen. Achten Sie auf eine korrekte Übertragung, um Nachteile zu vermeiden.
Schadenfreiheitsklasse übertragen – so geht's
Kurz erklärt: Wie funktioniert Schadenfreiheitsklasse übertragen?
Voraussetzungen für SF-Übertragung
In der Regel können mit Ihnen verwandte Personen Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Je nach Autoversicherer ist außerdem Voraussetzung, dass der Empfänger oder die Empfängerin Ihrer SF-Klasse bereits zuvor regelmäßig Ihr Auto mitbenutzt hat oder mit Ihnen in einem Haushalt wohnt.
Folgende Angaben und Dokumente sind für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse wichtig:
- Fahrzeug- und Vertragsdaten des aktuellen Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin
- Verzichtserklärung des aktuellen Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin
- Führerschein des Empfängers bzw. der Empfängerin in Kopie
- Erläuterung des Verhältnisses von Geber:in und Empfänger:in
- Ort und Datum
- Unterschriften beider Parteien
Bei vielen Kfz-Versicherungen können Sie Ihre schadenfreien Jahre nur an Personen übertragen, mit denen ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Je nach Anbieter ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zum Beispiel möglich zwischen:
- Ehe-/Lebenspartner:innen
- Eltern und Kindern
- Großeltern und Enkeln
- Geschwistern
- Schwiegereltern und Schwiegerkindern
- einer Institution/Firma und einer individuellen Person
Je nach Fahrzeugversicherung sind außerdem folgende Kriterien Voraussetzung für die SF-Übertragung:
- Der Empfänger oder die Empfängerin der Schadenfreiheitsklasse ist bereits regelmäßig mit dem Auto gefahren.
- Die Person lebt im selben Haushalt wie die versicherte Person, die ihre SF-Klasse abgibt.
- Bei laufendem Vertrag ist Übertragung der Schadenfreiheitsklasse jederzeit möglich.
- Ist der Vertrag beendet, können Sie noch mindestens sechs Monate nach Vertragsende die SF-Klasse Ihrer Kfz-Versicherung übertragen. Einige Versicherer (auch die Allianz) erweitern diesen Zeitraum auf bis zu zehn Jahre nach Vertragsende.
- Haben Sie Ihr Auto zeitweise stillgelegt oder abgemeldet, können Sie bei den meisten Versicherern die Schadenfreiheitsklasse sieben bis zehn Jahre ruhen lassen. Bei längerer Unterbrechung kann es passieren, dass die Kfz-Versicherung die erworbenen Vergünstigungen streicht.
Schadenfreiheitsklasse übertragen bei der Allianz
Die Autoversicherung der Allianz bietet Ihnen in den Produktlinien Komfort und Premium besondere Konditionen beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:
Sie möchten von einem Angehörigen die schadenfreien Jahre übernehmen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihr Team vor Ort. Sie benötigen lediglich die Bestätigung des Familienmitglieds, dass es mit der SF-Übertragung einverstanden ist, sowie deren Daten zur bisherigen Kfz-Versicherung, Vertragsnummer und versichertem Pkw.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Welche Sonderfälle gibt es?
Versicherungswechsel
In der Regel können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse eins zu eins in Ihren neuen Versicherungsvertrag übertragen. Sprich: Der neue Anbieter stuft Sie in die gleiche SF-Klasse ein wie Ihr bisheriger Anbieter.
Ausnahme: Ist die SF-Klasse das Ergebnis eines kostenpflichtigen Rabattschutz-Bausteins, übernimmt der neue Versicherer Ihre tatsächliche Schadensbilanz. Das gilt auch, wenn die SF-Klasse aus einer Sondereinstufung Ihrer Kfz-Versicherung resultiert. Voraussetzung für die SF-Übertragung ist außerdem, dass überwiegend Sie selbst das Auto gefahren sind – und das glaubhaft verargumentieren.
Todesfall
Stirbt die versicherte Person, vererbt sie mit dem Fahrzeug ihre Kfz-Versicherung und SF-Klasse. In der Regel kann der Erbe oder die Erbin die Autoversicherung übernehmen und unter seinem oder ihrem Namen weiterführen. Voraussetzung, um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, ist im Todesfall die Vorlage der Sterbeurkunde und ein separater Antrag. Meist sind Hinterbliebene verpflichtet, die SF-Übertragung innerhalb von zwölf Monaten zu beantragen. Die Frist läuft ab dem Todestag.
Oft setzt die Kfz-Versicherung ein enges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser:in und Erbe bzw. Erbin voraus. Nach genehmigter SF-Übertragung rechnet der Versicherer so viele schadenfreie Jahre an, wie der Erbe oder die Erbin an Fahrpraxis vorweisen kann. Die hinterbliebene Person kann frei entscheiden, ob sie den Versicherungsvertrag des oder der Verstorbenen weiterführen oder die Kfz-Versicherung wechseln möchte.
SF-Klasse von Motorrad auf Auto übertragen
Sie können jederzeit Ihre Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad aufs Auto übertragen. Und das, obwohl Auto und Kraftrad unterschiedliche Fahrzeugklassen mit abweichenden Schadenfreiheitssystemen sind. So ist in der Motorrad-Versicherung SF 20 die höchste, bei der Autoversicherung geht es bis SF 50.
Fahren Sie mit Ihrem Zweirad beispielsweise schon seit 26 Jahren unfallfrei, bleibt es bei SF 20. Wechseln Sie nun von der Motorrad-Versicherung zur Pkw-Versicherung, stufen Versicherer Sie in SF 26 ein. Bei der Autoversicherung zählen nämlich die schadenfrei gefahrenen Jahre.
Übrigens: Einige Versicherer bieten Sonderkonditionen an. Wer zum Beispiel seit drei oder mehr Jahren dauerhaft einen Motorradführerschein besitzt, startet oft in SF ½. Auch eine Lebens- oder Unfallversicherung und Sicherheitsmerkmale am Motorrad (z. B. Antiblockiersystem) wirken sich teilweise positiv aus.
Scheidung
Oft versichern Ehepartner:innen das Auto des oder der anderen, weil diese günstigere Konditionen (z. B. Beamtentarif) erhalten. Nach Trennung oder Scheidung schließt der Ehepartner oder die Ehepartnerin meist eine eigene Kfz-Versicherung für das Fahrzeug ab – und möchte die schadenfreien Jahre in seinen oder ihren neuen Versicherungsvertrag übernehmen.
Stimmt die andere Partei der SF-Übertragung nicht zu, wird meist gerichtlich geklärt, ob der oder die andere Partner:in Anspruch darauf hat. Die Chancen stehen gut, wenn die Person das Fahrzeug ausschließlich alleine genutzt hat und die Kfz-Versicherung lediglich aus formalen Gründen auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin lief.
Leasingfahrzeuge
Steigen Sie von einem Privatauto auf einen Leasingwagen um, können Sie für die neue Kfz-Versicherung in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Sprich: Im Versicherungsvertrag für das Leasingfahrzeug steigen Sie in der gleichen SF-Klasse ein wie beim Versicherer Ihres bisherigen Pkw.
Während der Leasingdauer können Sie weitere schadenfreie Jahre sammeln und Ihre SF-Klasse verbessern. Tauschen Sie den Leasingwagen später gegen ein privates Fahrzeug aus, nehmen Sie die bis dahin angesparten schadenfreien Jahre mit. Vorausgesetzt, Sie sind Versicherungsnehmer:in. Ist der Leasingwagen über den Leasinggeber versichert, ist eine SF-Übertragung nicht möglich.
Firmenwagen
Ob es möglich ist, die mit einem Dienstfahrzeug "gesammelte" Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, kommt auf Arbeitgeber und Kfz-Versicherung an. Die SF-Übertragung von einem Firmen- auf einen privaten Versicherungsvertrag ist möglich, wenn:
- das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vertraglich vereinbart war.
- die Kfz-Versicherung zustimmt, dass der Arbeitgeber der mitarbeitenden Person die schadenfreien Jahre überlässt.
SF aus dem Ausland übernehmen
Wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, kann seine Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Die Voraussetzungen dafür sind:
Bei der Allianz gilt:
Die antragstellende Person hat die Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers mit folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen:
Anerkannt werden Vorversicherer eines EU-Mitgliedslandes und folgender Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, USA.
Beratung zur Kfz-Versicherung vereinbaren
Haben Sie weitere Fragen zur Kfz-Versicherung und den Tarifen der Allianz Autoversicherung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
Anleitung: Wie Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen
In der Kfz-Versicherung übertragen Sie Ihre SF-Klasse ganz einfach. Bevor Sie aber Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, klären Sie die Rahmenbedingungen mit Ihrer Kfz-Versicherung und dem oder der Empfänger:in der SF-Klasse ab. Die SF-Übertragung klappt schnell und unkompliziert: In den meisten Fällen füllen Sie ein Antragsformular aus und reichen es online oder per Post bei Ihrem Versicherer ein.
Schadenfreiheitsklasse übertragen in vier einfachen Schritten
- Kfz-Versicherer kontaktieren: Klären Sie ab, wer Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen kann. Oft ist der Personenkreis auf Familienmitglieder beschränkt. Fragen Sie auch, wie lange Sie Ihre SF übertragen können. Je nach Versicherer verfällt die SF-Klasse, wenn Sie Ihr Auto sieben Jahre abgemeldet oder stillgelegt haben.
- Übertragbare Jahre prüfen: Erkundigen Sie sich beim Empfänger bzw. der Empfängerin Ihrer SF-Klasse, wie lange er oder sie die Fahrerlaubnis hat und Auto fährt. Je mehr Fahrpraxis die Person hat, desto mehr schadenfreie Jahre kann sie übernehmen.
- SF-Übertragung beantragen: Fordern Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung das Schadenfreiheitsklasse-übertragen-Formular zur Übertragung Ihrer SF-Klasse an. Oft können Sie den Antrag online ausfüllen und einreichen. Für die Antragstellung brauchen Sie Fahrzeug- und Vertragsdaten (z. B. Versicherungsnummer, Fahrzeugidentifikationsnummer).
- Schadenfreiheitsklasse übertragen: Hat die Versicherung Ihren Antrag genehmigt, kann sich die empfangende Person Ihre schadenfreien Jahre anrechnen lassen – und zahlt künftig weniger für ihre Kfz-Versicherung.
Warum ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
Der größte Vorteil einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist der Rabatt auf die Versicherungsprämie, den die nächste versicherte Person erhält. Eine SF-Übertragung ist sinnvoll, wenn die versicherte Person ihren Führerschein abgibt. Oft lohnt es sich auch, zu Rentenbeginn die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen oder seine schadenfreien Jahre für den Zweitwagen abzugeben.
Vorteile einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
In welchen Situationen ist SF-Übertragung sinnvoll?
In diesen drei Situationen lohnt es sich meist, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen:
- Abgabe des Führerscheins: Geben Eltern oder Großeltern aus Altersgründen das Autofahren auf, ist es für ihre Kinder oder Enkel sinnvoll, die Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen. So erhalten sie eine bessere Einstufung in der Kfz-Versicherung.
- Zweitwagen: Versicherungsnehmer:innen, die bereits einen Zweitwagen versichern, verlieren die SF-Klasse nur für den Pkw, für den sie die schadenfreien Jahre übertragen. Beim anderen Fahrzeug – in der Regel dem Erstwagen – ändert sich nichts.
- Rente: Für Personen, die ihr Auto mit Rentenbeginn in absehbarer Zeit nicht mehr brauchen, lohnt sich eine SF-Übertragung. Denn im Ruhestand entfällt das tägliche Pendeln in die Arbeit, Privates lässt sich oft mit Bus, Bahn oder Fahrrad erledigen.
Wer profitiert von einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?
- In der Regel profitieren Kinder und Enkel am meisten davon, die SF-Klasse von den Eltern oder Großeltern zu übernehmen. So übertragen sie deren Kfz-Prozente auf ihre Versicherungsprämie.
- Auch Ehepartner:innen können die SF-Klasse ihrer Kfz-Versicherung übertragen. Bei vielen Versicherungen ist dies auch für eingetragene Lebenspartner:innen möglich.
- Im Todesfall können Angehörige, zum Beispiel die Ehefrau, von der verstorbenen Person die Autoversicherung übernehmen. Für gewöhnlich steigen diese dabei einfach in den laufenden Versicherungsvertrag ein.
Häufige Fehler bei Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
- SF-Klasse zu früh übertragen: Wer seine schadenfreien Jahre übertragen hat, verliert unwiderruflich seine SF-Klasse und den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt. Diese Unwiderruflichkeit ist endgültig. Eine Rückübertragung der SF-Klasse ist nicht möglich. Wer seine SF-Klasse einmal abgibt, kann seinen alten SF-Rabatt nicht zurückholen und muss mit dem damit verbundenen Prämienzuschlag auf die Kfz-Versicherung leben.
- SF-Klassen auf Fahranfänger:in übertragen: Führerscheinneulinge können sich bei ihrer Fahranfänger-Versicherung maximal vier schadenfreie Jahre anrechnen lassen. Um möglichst viele schadenfreie Jahre angerechnet zu bekommen, sollte der oder die Übertragungsempfänger:in ausreichend Fahrpraxis haben.
- Fristen verpassen: Je nach Versicherer kann es für die Übertragung der SF-Klasse bestimmte Fristen geben. Halten Sie diese nicht ein, erlischt die Möglichkeit der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Tipps Ihrer Allianz Redaktion
- Sichern Sie sich in den Produktlinien Komfort und Premium die Vorteile des Bausteins Allianz RabattSchutz. Damit behalten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden im Folgejahr. Und vermeiden so, dass sich Ihr Versicherungsbeitrag erhöht.
- Sie können den Rückstufungsschutz für jeden Autotyp und jedes Modell wählen, das grundsätzlich versicherbar ist.
- Schließen Sie den Baustein zur Ihrer Allianz Autoversicherung Komfort oder Premium frühzeitig ab. Nachträglich können Sie den Zusatzschutz nur noch mit einer Wartezeit von drei Monaten abschließen.
Schadenfreie Jahre übertragen: Häufige Fragen
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) steht für die Anzahl der Jahre, die Sie als Versicherungsnehmer:in unfallfrei Auto fahren. Nach drei Jahren ohne Schaden stuft Ihre Kfz-Versicherung Sie zum Beispiel in SF-Klasse 3 ein. Mit jeder weiteren SF-Klasse erhalten Sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (SFR), den Autoversicherer Ihnen für die schadenfreien Jahre anrechnen. Der Rabatt (z. B. 30 Prozent) fällt je nach Anbieter unterschiedlich aus. Die Abstufungen innerhalb der SF-Staffel (= Rabattstaffel) legt jede Kfz-Versicherung selbst fest.
Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko ist es möglich, die eigene Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, zum Beispiel auf Ehepartner:in, Kinder oder Enkel. Ein Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko: Bei Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, entsprechend ist keine SF-Übertragung möglich. Auch eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf einen anderen Versicherungsnehmer oder eine andere Versicherungsnehmerin ist nicht möglich.
Können bei Übertragung der Schadenfreiheitsklasse Nachteile entstehen?
Übertragen der Schadenfreiheitsklasse kann folgende Nachteile haben:
- Wer seine schadenfreien Jahre übertragen hat, verliert unwiderruflich seine SF-Klasse und den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt.
- Eine Rückübertragung der SF-Klasse ist nicht möglich. Wer seine SF-Klasse einmal abgibt, kann seinen alten SF-Rabatt nicht zurückholen.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse mehrfach übertragen?
Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen übertragen, geben Sie alle SF-Klassen ab. Sprich: Sie haben danach keine mehr und können daher auch keine weiteren SF-Klassen übertragen. Bleiben Sie weiterhin versichert, sammeln Sie über die Zeit neue Schadenfreiheitsklassen. Diese können Sie anschließend wieder übertragen.
Manche Versicherungen erlauben mehrfache Übertragung der Schadenfreiheitsklasse durch verschiedene Personen. Zum Beispiel von Großvater zu Großmutter und ein paar Jahre später von dieser zur Enkelin. Andere Anbieter erlauben nur die Übertragung der Jahre, die der oder die Geber:in selbst gefahren ist. Prüfen Sie die Situation im Zweifelsfall mit Ihrem Versicherer.
Wie funktioniert Übertragen einer Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer?
Übertragen der SF-Klasse vom Vorversicherer funktioniert elektronisch. Den Prozess regelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zu Beginn stellt der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin dem neuen Versicherer Daten (z. B. bisherige Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer) zur Verfügung. Der neue Versicherer prüft die Richtigkeit der Angaben und klärt, ob der alte Vertrag gekündigt bzw. durch Abmeldung des Autos beendet ist.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Vertragswechsel nichts im Weg. Wie lange der Prozess dauert, hängt vom Tempo des Vorversicherers ab. Je schneller das Unternehmen alle benötigten Daten übermittelt bzw. bestätigt, desto schneller gelingen Versicherungswechsel und SF-Übertragung.
Ich habe mich von meinem Partner getrennt und ihm zuvor meine SF-Klasse übertragen. Was passiert jetzt?
Wenn Sie nach der Scheidung ein eigenes Auto versichern, beginnen Sie meist mit SF 0. Einige Versicherungen übernehmen in diesem Fall anteilig den vorherigen Schadenfreiheitsrabatt. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig mit dem Auto gefahren sind. Da Sie nicht mehr verwandt sind, ist das erneute Schadenfreiheitsklasse-Übertragen nicht möglich.
Wie wirkt sich die Übertragung auf meine zukünftige Prämie aus?
Übernehmen Sie die Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person, erhalten Sie den dieser Schadenfreiheitsklasse entsprechenden Rabatt auf Ihre Versicherung. Wie viele Prozente übertragen werden, hängt von der Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre und vom Versicherungsanbieter ab.
Was ist bei Versicherung eines Zweitwagens zu beachten?
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, gewähren die meisten Versicherer eine Sondereinstufung bei der SF-Klasse. Wie genau der Rabatt aussieht, hängt vom Anbieter ab. Übrigens: Auf demselben Weg können Sie auch Ihren Drittwagen versichern.
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