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Schaden­frei­heits­klasse über­tragen – so geht's

Tipps & nützliche Hinweise
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Eine Person führt mit einem Taschenrechner Berechnungen durch.
  • Ihre Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) zeigt an, wie viele Jahre Sie bereits schaden­frei fahren. Eine höhere SF-Klasse führt zu einem niedri­geren Versicherungs­beitrag.
  • Je länger der oder die Empfänger:in Ihrer Schaden­freiheits­klasse Auto fährt, desto sinn­voller die SF-Übertragung. Fahr­anfänger:innen können keine oder nur wenige schaden­freie Jahre über­nehmen.
  • Zu den Voraus­setzungen für die SF-Übertragung gehört, dass Sie und der bzw. die Empfänger:in verwandt sind oder in einem Haus­halt leben. Die Person sollte zuvor schon regel­mäßig mit Ihrem Auto gefahren sein.
  • Wollen Sie Ihre Schaden­frei­heits­klasse über­tragen, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Ist Ihr Antrag bewilligt, kann zum Beispiel ein Familien­mitglied Ihre schaden­freien Jahre über­nehmen. Achten Sie auf eine korrekte Über­tragung, um Nachteile zu vermeiden.

In der Regel können mit Ihnen ver­wandte Personen Ihre Schaden­freiheits­klasse über­nehmen. Je nach Auto­versicherer ist außer­dem Voraus­setzung, dass der Empfänger oder die Empfängerin Ihrer SF-Klasse bereits zuvor regel­mäßig Ihr Auto mit­benutzt hat oder mit Ihnen in einem Haushalt wohnt.

Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung

Die Autoversicherung der Allianz bietet Ihnen in den Produkt­linien Komfort und Premium besondere Konditionen beim Übertragen der Schaden­freiheits­klasse. Unsere Kundinnen und Kunden profi­tieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:

  • Nur der Führer­schein­besitz zählt: Ob Sie das Auto der übertragenden Person zuvor regel­mäßig mit­benutzt haben, spielt bei der Allianz keine Rolle für die SF-Übertragung.
  • Keine häusliche Gemein­schaft nötig: Sie können die Schaden­frei­heits­klasse auch von Verwandten über­nehmen, mit denen Sie nicht in einem Haushalt zusammen­leben.
  • SF-Übertragung für Arbeitnehmer:innen: Übertragen der SF-Klasse ist auch bei einem geschäft­lichen Ver­hältnis möglich. Zum Beispiel zwischen Arbeit­geber und Ange­stellten.
  • SF-Klasse verfällt erst nach 10 Jahren: Bei der Allianz haben Sie länger als bei vielen anderen Auto­versicherern Zeit, um einem Familien­mitglied Ihre schaden­freien Jahre zu über­tragen.

Sie möchten von einem Angehörigen die schadenfreien Jahre übernehmen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihr Team vor Ort. Sie benötigen lediglich die Bestätigung des Familien­mitglieds, dass es mit der SF-Über­tragung einver­standen ist, sowie deren Daten zur bisherigen Kfz-Versicherung, Vertrags­nummer und versi­chertem Pkw.

  • Sie wünschen eine persönliche Beratung? Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.
  • Nur vier Schritte: Berechnen Sie hier Ihren individuellen Versicherungstarif.
Ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, in Ausnahme­situationen (z. B. Scheidung, Todes­fall) die Schaden­freiheits­klasse zu über­tragen, kommt auf die vertrag­lichen Rahmen­bedingungen an. Ist der Kfz-Versicherer kulant, steht einer SF-Über­tragung meist auch in Sonder­fällen nichts im Weg.

Versicherungswechsel

In der Regel können Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse eins zu eins in Ihren neuen Versicherungs­vertrag übertragen. Sprich: Der neue Anbieter stuft Sie in die gleiche SF-Klasse ein wie Ihr bis­heriger Anbieter.

Ausnahme: Ist die SF-Klasse das Ergebnis eines kosten­pflichtigen Rabatt­schutz-Bausteins, über­nimmt der neue Versicherer Ihre tatsächliche Schadens­bilanz. Das gilt auch, wenn die SF-Klasse aus einer Sonder­einstufung Ihrer Kfz-Versicherung resultiert. Voraus­setzung für die SF-Über­tragung ist außerdem, dass über­wiegend Sie selbst das Auto gefahren sind – und das glaubhaft ver­argumen­tieren.

Todesfall

Stirbt die versicherte Person, vererbt sie mit dem Fahr­zeug ihre Kfz-Versiche­rung und SF-Klasse. In der Regel kann der Erbe oder die Erbin die Autoversicherung über­nehmen und unter seinem oder ihrem Namen weiter­führen. Voraus­setzung, um die Schaden­freiheits­klasse zu über­tragen, ist im Todes­fall die Vorlage der Sterbe­urkunde und ein se­pa­rater Antrag. Meist sind Hinter­bliebene verpflichtet, die SF-Über­tragung inner­halb von zwölf Monaten zu bean­tragen. Die Frist läuft ab dem Todestag.

Oft setzt die Kfz-Versiche­rung ein enges Verwandt­schafts­verhältnis zwischen Erb­lasser:in und Erbe bzw. Erbin voraus. Nach geneh­migter SF-Über­tragung rechnet der Versicherer so viele schaden­freie Jahre an, wie der Erbe oder die Erbin an Fahr­praxis vorweisen kann. Die hinter­bliebene Person kann frei entscheiden, ob sie den Ver­sicherungs­vertrag des oder der Ver­storbenen weiter­führen oder die Kfz-Versicherung wechseln möchte.

SF-Klasse von Motorrad auf Auto übertragen

Sie können jederzeit Ihre Schaden­freiheits­klasse vom Motorrad aufs Auto über­tragen. Und das, obwohl Auto und Kraft­rad unter­schiedliche Fahrzeug­klassen mit abweichenden Schaden­freiheits­systemen sind. So ist in der Motorrad-Versicherung SF 20 die höchste, bei der Auto­versicherung geht es bis SF 50.

Fahren Sie mit Ihrem Zweirad beispiels­weise schon seit 26 Jahren unfall­frei, bleibt es bei SF 20. Wechseln Sie nun von der Motorrad-Ver­sicherung zur Pkw-Ver­sicherung, stufen Versicherer Sie in SF 26 ein. Bei der Auto­versicherung zählen nämlich die schaden­frei gefahrenen Jahre.

Übrigens: Einige Versicherer bieten Sonder­konditionen an. Wer zum Bei­spiel seit drei oder mehr Jahren dauer­haft einen Motor­rad­führer­schein besitzt, startet oft in SF ½. Auch eine Lebens- oder Unfall­versicherung und Sicher­heits­merk­male am Motor­rad (z. B. Anti­blockier­system) wirken sich teil­weise positiv aus.

Scheidung

Oft versichern Ehepartner:innen das Auto des oder der anderen, weil diese günsti­gere Kondi­tionen (z. B. Beamten­tarif) erhalten. Nach Trennung oder Scheidung schließt der Ehe­partner oder die Ehe­partnerin meist eine eigene Kfz-Ver­sicherung für das Fahr­zeug ab – und möchte die schaden­freien Jahre in seinen oder ihren neuen Ver­sicherungs­vertrag über­nehmen.

Stimmt die andere Partei der SF-Über­tragung nicht zu, wird meist gericht­lich geklärt, ob der oder die andere Partner:in Anspruch darauf hat. Die Chancen stehen gut, wenn die Person das Fahr­zeug aus­schließlich alleine genutzt hat und die Kfz-Ver­si­che­rung lediglich aus formalen Gründen auf den Ehe­partner oder die Ehe­partnerin lief.

Leasingfahrzeuge

Steigen Sie von einem Privatauto auf einen Leasing­wagen um, können Sie für die neue Kfz-Ver­sicherung in der Regel Ihre Schaden­freiheits­klasse über­nehmen. Sprich: Im Versicherungs­vertrag für das Leasing­fahrzeug steigen Sie in der gleichen SF-Klasse ein wie beim Ver­sicherer Ihres bisherigen Pkw.

Während der Leasing­dauer können Sie weitere schaden­freie Jahre sammeln und Ihre SF-Klasse verbessern. Tauschen Sie den Leasing­wagen später gegen ein privates Fahr­zeug aus, nehmen Sie die bis dahin ange­sparten schaden­freien Jahre mit. Voraus­gesetzt, Sie sind Versicherungs­nehmer:in. Ist der Leasing­wagen über den Leasing­geber versichert, ist eine SF-Über­tragung nicht möglich.

Firmenwagen

Ob es möglich ist, die mit einem Dienst­fahrzeug "gesammelte" Schaden­frei­heits­klasse zu über­tragen, kommt auf Arbeit­geber und Kfz-Versicherung an. Die SF-Über­tragung von einem Firmen- auf einen privaten Versicherungs­vertrag ist möglich, wenn:

SF aus dem Ausland übernehmen

Wer im europäischen Ausland gelebt oder ge­arbeitet und dort eine Kfz-Ver­sicherung abge­schlossen hat, kann seine Schaden­freiheits­klasse in einen deutschen Versicherungs­vertrag über­tragen. Die Voraus­setzungen dafür sind:

  • Der oder die Antrag­steller:in legt dem deutschen Auto­versicherer einen Nach­weis über das Ende der auslän­dischen Vor­versicherung vor (im Original, über­setzt ins Deutsche bzw. Engli­sche). Die Beschei­nigung sollte Name, Versicherungs­dauer und gemeldete Schäden enthalten.
  • Die Beendigung der auslän­dischen Kfz-Versicherung ist nicht länger als sechs Monate her.
  • Als Versicherungs­nehmer:in ist die antragstellende Person Fahrzeug­halter:in, dessen oder deren Lebens-/Ehepartner:in oder dessen oder deren Kind mit Steuer­vergünstigung (nach § 3a KraftStG).
  • Es liegt keine deutsche Vor­versicherung vor.

Bei der Allianz gilt:

Die antragstellende Person hat die Schaden­verlaufs­bestätigung des aus­ländischen Vor­versicherers mit folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen:

  • Art des bisher versicherten Fahr­zeugs
  • Name des Versicherers
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Adresse und Geburts­datum des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin
  • Versicherungsbeginn und -ende
  • Anzahl der schaden­freien Jahre im Kalender­jahr des Vertragsendes
  • Anzahl und Zeitpunkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertrags­laufzeit. Hat die Vollkasko in dieser Zeit einen Schaden reguliert, hat der bzw. die Antrag­steller:in genaue Angaben zu Hergang und Schaden­summe zu machen.

Anerkannt werden Vor­versicherer eines EU-Mitglieds­landes und folgender Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechten­stein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, USA.

Haben Sie weitere Fragen zur Kfz-Versicherung und den Tarifen der Allianz Autoversicherung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

In der Kfz-Versicherung übertragen Sie Ihre SF-Klasse ganz einfach. Bevor Sie aber Ihre Schaden­­freiheits­­klasse über­tragen, klären Sie die Rahmen­­bedingungen mit Ihrer Kfz-Versicherung und dem oder der Empfänger:in der SF-Klasse ab. Die SF-Über­­tragung klappt schnell und unkom­pliziert: In den meisten Fällen füllen Sie ein Antrags­­formular aus und reichen es online oder per Post bei Ihrem Versicherer ein.

Schadenfreiheits­klasse über­tragen in vier ein­fachen Schritten

  1. Kfz-Versicherer kontaktieren: Klären Sie ab, wer Ihre Schaden­freiheits­klasse übernehmen kann. Oft ist der Personen­kreis auf Familien­mit­glieder beschränkt. Fragen Sie auch, wie lange Sie Ihre SF über­tragen können. Je nach Ver­sicherer verfällt die SF-Klasse, wenn Sie Ihr Auto sieben Jahre abge­meldet oder still­gelegt haben.
  2. Übertragbare Jahre prüfen: Erkundigen Sie sich beim Empfänger bzw. der Empfängerin Ihrer SF-Klasse, wie lange er oder sie die Fahr­erlaubnis hat und Auto fährt. Je mehr Fahr­praxis die Person hat, desto mehr schaden­freie Jahre kann sie über­nehmen.
  3. SF-Übertragung beantragen: Fordern Sie bei Ihrer Kfz-Ver­sicherung das Schaden­freiheits­klasse-übertragen-Formular zur Über­tra­gung Ihrer SF-Klasse an. Oft können Sie den Antrag online ausfüllen und einreichen. Für die Antrag­stellung brauchen Sie Fahrzeug- und Vertrags­daten (z. B. Versicherungs­nummer, Fahr­zeug­iden­ti­fi­kations­nummer).
  4.  
  5. Schadenfreiheitsklasse über­tragen: Hat die Versicherung Ihren Antrag genehmigt, kann sich die empfang­ende Person Ihre schaden­freien Jahre anrechnen lassen – und zahlt künftig weniger für ihre Kfz-Versicherung.

Der größte Vorteil einer Über­tragung der Schaden­freiheits­klasse ist der Rabatt auf die Ver­sicherungs­prämie, den die nächste ver­sicherte Person erhält. Eine SF-Über­tragung ist sinn­voll, wenn die ver­sicherte Person ihren Führer­schein abgibt. Oft lohnt es sich auch, zu Renten­beginn die Schaden­freiheits­klasse zu über­tragen oder seine schaden­freien Jahre für den Zweit­wagen abzu­geben.

Vorteile einer Über­tragung der Schaden­freiheits­klasse

Bei Übertragung der Schaden­freiheits­klasse können Ver­siche­rungs­nehmer:innen viel Geld bei der Kfz-Ver­sicherung sparen. Wenn der oder die vor­herige In­haber:in der Ver­sicherungs-Police lange unfall­frei gefahren ist, gestatten Ver­siche­rungen einen hohen Rabatt auf die Ver­siche­rungs­prämie. Von dieser Reduktion können nach­folgende Ver­sicherung­snehmer:innen profi­tieren.

In welchen Situationen ist SF-Über­tragung sinnvoll?

In diesen drei Situationen lohnt es sich meist, die Schaden­freiheits­klasse zu über­tragen:

  1. Abgabe des Führerscheins: Geben Eltern oder Groß­eltern aus Alters­gründen das Auto­fahren auf, ist es für ihre Kinder oder Enkel sinnvoll, die Schaden­freiheits­klasse zu über­nehmen. So erhalten sie eine bessere Ein­stufung in der Kfz-Versicherung.
  2. Zweitwagen: Versicherungs­nehmer:innen, die bereits einen Zweitwagen versichern, verlieren die SF-Klasse nur für den Pkw, für den sie die schaden­freien Jahre über­tragen. Beim anderen Fahr­zeug – in der Regel dem Erst­wagen – ändert sich nichts.
  3. Rente: Für Personen, die ihr Auto mit Renten­beginn in abseh­barer Zeit nicht mehr brauchen, lohnt sich eine SF-Über­tragung. Denn im Ruhe­stand entfällt das täg­liche Pendeln in die Arbeit, Privates lässt sich oft mit Bus, Bahn oder Fahr­rad erledigen.

Wer profitiert von einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?

  • In der Regel profitieren Kinder und Enkel am meisten davon, die SF-Klasse von den Eltern oder Groß­eltern zu über­nehmen. So übertragen sie deren Kfz-Prozente auf ihre Versiche­rungs­prämie.
  • Auch Ehepartner:innen können die SF-Klasse ihrer Kfz-Versicherung über­tragen. Bei vielen Ver­siche­rungen ist dies auch für eingetragene Lebens­partner:innen möglich.
  • Im Todesfall können Angehörige, zum Beispiel die Ehe­frau, von der verstor­benen Person die Autoversiche­rung über­nehmen. Für gewöhnlich steigen diese dabei einfach in den laufenden Ver­sicherungs­vertrag ein.

Häufige Fehler bei Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

  • SF-Klasse zu früh übertragen: Wer seine schaden­freien Jahre über­tragen hat, verliert un­wider­ruf­lich seine SF-Klasse und den damit verbun­denen Schaden­freiheits­rabatt. Diese Unwider­ruf­lichkeit ist endgültig. Eine Rück­über­tra­gung der SF-Klasse ist nicht möglich. Wer seine SF-Klasse einmal abgibt, kann seinen alten SF-Rabatt nicht zurück­holen und muss mit dem damit verbundenen Prämien­zuschlag auf die Kfz-Versicherung leben.
  • SF-Klassen auf Fahr­anfänger:in über­tragen: Führer­schein­neulinge können sich bei ihrer Fahr­anfänger-Ver­sicherung maximal vier schaden­freie Jahre an­rechnen lassen. Um möglichst viele schaden­freie Jahre ange­rechnet zu bekommen, sollte der oder die Über­tragungs­empfänger:in aus­reichend Fahr­praxis haben.
  • Fristen verpassen: Je nach Versicherer kann es für die Über­tragung der SF-Klasse bestimmte Fristen geben. Halten Sie diese nicht ein, erlischt die Möglich­keit der Über­tragung der Schaden­freiheits­klasse.
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Haben Sie Fragen zur Einstufung Ihrer Kfz-Versicherung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
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Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheits­klasse (SF-Klasse) steht für die Anzahl der Jahre, die Sie als Ver­sicherungs­nehmer:in unfall­frei Auto fahren. Nach drei Jahren ohne Schaden stuft Ihre Kfz-Versiche­rung Sie zum Beispiel in SF-Klasse 3 ein. Mit jeder weiteren SF-Klasse erhalten Sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (SFR), den Auto­versicherer Ihnen für die schadenfreien Jahre anrechnen. Der Rabatt (z. B. 30 Prozent) fällt je nach Anbieter unter­schied­lich aus. Die Abstuf­ungen inner­halb der SF-Staffel (= Rabatt­staffel) legt jede Kfz-Versiche­rung selbst fest.

Bei Kfz-Haftpflicht und Voll­kasko ist es möglich, die eigene Schaden­freiheits­klasse zu übertragen, zum Beispiel auf Ehe­partner:in, Kinder oder Enkel. Ein Unterschied zwischen Vollkasko und Teil­kasko: Bei Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, entsprechend ist keine SF-Über­tragung möglich. Auch eine Über­tragung des Schadenfreiheitsrabatts auf einen anderen Ver­sicherungs­nehmer oder eine andere Ver­sicherungs­nehmerin ist nicht möglich.

Können bei Übertragung der Schadenfreiheitsklasse Nachteile entstehen?

Übertragen der Schaden­freiheits­klasse kann folgende Nach­teile haben:

Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse mehrfach übertragen?

Wenn Sie Ihre Schadenfreiheits­klassen über­tragen, geben Sie alle SF-Klassen ab. Sprich: Sie haben danach keine mehr und können daher auch keine weiteren SF-Klassen über­tragen. Bleiben Sie weiter­hin versichert, sammeln Sie über die Zeit neue Schaden­freiheits­klassen. Diese können Sie anschlie­ßend wieder über­tragen.

Manche Versiche­rungen erlauben mehr­fache Über­tragung der Schaden­freiheits­klasse durch ver­schiedene Personen. Zum Bei­spiel von Groß­vater zu Groß­mutter und ein paar Jahre später von dieser zur Enkelin. Andere An­bieter erlauben nur die Über­tragung der Jahre, die der oder die Geber:in selbst gefahren ist. Prüfen Sie die Situa­tion im Zweifels­fall mit Ihrem Versi­cherer.

Wie funktioniert Übertragen einer Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer?

Übertragen der SF-Klasse vom Vor­versicherer funktioniert elektronisch. Den Prozess regelt der Gesamt­verband der Deutschen Ver­si­che­rungs­wirtschaft e.V. (GDV). Zu Beginn stellt der Ver­sicherungs­nehmer oder die Versicherungs­nehmerin dem neuen Ver­si­che­rer Daten (z. B. bisherige Ver­si­che­rungs­gesell­schaft, Vertrags­nummer) zur Verfügung. Der neue Versicherer prüft die Richtig­keit der Angaben und klärt, ob der alte Vertrag gekündigt bzw. durch Ab­meldung des Autos beendet ist.

Sind alle Voraus­setzungen erfüllt, steht dem Vertrags­wechsel nichts im Weg. Wie lange der Prozess dauert, hängt vom Tempo des Vor­versicherers ab. Je schneller das Unter­nehmen alle benötigten Daten über­mittelt bzw. bestätigt, desto schneller gelingen Versicherungs­wechsel und SF-Übertragung.

Ich habe mich von meinem Partner getrennt und ihm zuvor meine SF-Klasse übertragen. Was passiert jetzt?

Wenn Sie nach der Scheidung ein eigenes Auto ver­sichern, beginnen Sie meist mit SF 0. Einige Ver­si­che­rungen über­nehmen in diesem Fall an­teilig den vorherigen Schaden­frei­heits­rabatt. Dafür ist es hilf­reich, wenn Sie nach­weisen können, dass Sie in den ver­gangenen Jahren regel­mäßig mit dem Auto gefahren sind. Da Sie nicht mehr verwandt sind, ist das erneute Schadenfreiheitsklasse-Übertragen nicht möglich.  

Wie wirkt sich die Übertragung auf meine zukünftige Prämie aus?

Übernehmen Sie die Schaden­freiheits­klasse von einer anderen Person, erhalten Sie den dieser Schaden­freiheits­klasse entspre­chenden Rabatt auf Ihre Versicherung. Wie viele Prozente übertragen werden, hängt von der Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre und vom Ver­sicherungs­anbieter ab.

Was ist bei Versicherung eines Zweitwagens zu beachten?

Wenn Sie einen Zweitwagen ver­sichern, gewähren die meisten Ver­sicherer eine Sonder­einstufung bei der SF-Klasse. Wie genau der Rabatt aus­sieht, hängt vom Anbieter ab. Übrigens: Auf dem­selben Weg können Sie auch Ihren Dritt­wagen versichern.

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