Kurz erklärt: Wie funktioniert Schadenfreiheitsklasse übertragen?
- Je länger der oder die Empfänger:in Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Auto fährt, desto sinnvoller die SF-Übertragung. Fahranfänger:innen können keine oder nur wenige schadenfreie Jahre übernehmen.
- Zu den Voraussetzungen für die SF-Übertragung gehört, dass Sie und der bzw. die Empfänger:in verwandt sind oder in einem Haushalt leben. Die Person sollte zuvor bereits regelmäßig mit Ihrem Auto gefahren sein.
- Wollen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Ist Ihr Antrag bewilligt, kann zum Beispiel ein Familienmitglied Ihre schadenfreien Jahre übernehmen.
Schadenfreiheitsklasse übertragen bei der Allianz
Die Autoversicherung der Allianz in den Produktlinien Komfort und Premium bietet Ihnen besondere Konditionen beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse. Unsere Kunden profitieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Definition Schadenfreiheitsklasse
Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Voraussetzungen für SF-Übertragung
Wer kann die SF-Klasse übertragen und empfangen?
Bei vielen Kfz-Versicherungen können Sie Ihre schadenfreien Jahre ausschließlich an Personen übertragen, mit denen Sie verwandt sind. Je nach Anbieter ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zum Beispiel möglich zwischen:
- Ehe-/Lebenspartnern
- Eltern und Kindern
- Großeltern und Enkeln
- Geschwistern
- Schwiegereltern und Schwiegerkindern
- einer Institution/Firma und einer individuellen Person
Je nach Kfz-Versicherung sind außerdem folgende Kriterien Voraussetzung für die SF-Übertragung:
- Der Empfänger oder die Empfängerin der Schadenfreiheitsklasse ist bereits regelmäßig mit dem Auto gefahren.
- Die Person lebt im selben Haushalt wie die versicherte Person, die ihre SF-Klasse abgibt.
Welche Dokumente benötigen Sie?
Folgende Angaben und Dokumente sind für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse wichtig:
- Fahrzeug- und Vertragsdaten des aktuellen Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin
- Verzichtserklärung des aktuellen Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin
- Führerschein des Empfängers in Kopie
- Erläuterung des Verhältnisses von Geber und Empfänger
- Ort und Datum
- Unterschriften beider Parteien
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Bei laufendem Vertrag ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zu jedem Zeitpunkt möglich.
- Ist der Vertrag beendet, können Sie noch mindestens sechs Monate nach Vertragsende die SF-Klasse übertragen. Einige Versicherer (darunter auch die Allianz) erweitern dieses Zeitraum jedoch bis zu 10 Jahre nach Vertragsende.
- Haben Sie Ihr Auto zeitweise stillgelegt oder abgemeldet, können Sie bei den meisten Versicherern die Schadenfreiheitsklasse sieben bis zehn Jahre ruhen lassen. Bei einer längeren Unterbrechung kann es allerdings passieren, dass die Kfz-Versicherung Ihre erworbenen Vergünstigungen streicht.
SF-Übertragung bei der Allianz
Bei der Allianz Autoversicherung ist die SF-Übertragung auf eine andere versicherte Person in den Produktlinien Komfort und Premium möglich. Möchten Sie zum Beispiel die schadenfreien Jahre eines Familienmitglieds übernehmen, wenden Sie sich bitte an Ihr Team vor Ort.
Diese Informationen und Nachweise benötigen Sie:
- Angaben der angehörigen Person zu ihrer bisherigen Kfz-Versicherung, Vertragsnummer und versichertem Pkw.
- Bestätigung des Familienmitglieds, dass es mit der SF-Übertragung einverstanden ist.
- Sobald der Kfz-Versicherer Ihrer verwandten Person die Daten bestätigt hat, kann die Allianz Ihnen die SF-Klasse anrechnen. Ihr Familienmitglied erhält von uns eine Information für ihre Unterlagen.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Sonderfälle
Scheidung
Oft versichern Ehepartner das Auto des anderen, weil diese günstigere Konditionen (z. B. Beamtentarif) erhalten. Nach einer Trennung oder Scheidung schließt der Ehepartner oder die Ehepartnerin meist eine eigene Kfz-Versicherung für das Fahrzeug ab – und möchte die schadenfreien Jahre in seinen oder ihren neuen Versicherungsvertrag übernehmen.
Stimmt die andere Partei der SF-Übertragung nicht zu, wird meist gerichtlich geklärt, ob der oder die andere Partner:in Anspruch darauf hat. Die Chancen stehen gut, wenn die Person das Fahrzeug ausschließlich alleine genutzt hat und die Kfz-Versicherung lediglich aus formalen Gründen auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin lief.
Todesfall
Stirbt die versicherte Person, vererbt sie mit dem Fahrzeug ihre Kfz-Versicherung und SF-Klasse. In der Regel kann der Erbe den Versicherungsvertrag übernehmen und unter seinem Namen weiterführen. Voraussetzung, um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, ist im Todesfall die Vorlage der Sterbeurkunde und ein separater Antrag. Meist sind Hinterbliebene verpflichtet, die SF-Übertragung innerhalb von zwölf Monaten zu beantragen. Die Frist läuft ab dem Todestag.
Oft setzt die Kfz-Versicherung ein enges verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Erblasser:in und Erbe voraus. Nach genehmigter SF-Übertragung rechnet der Versicherer so viele schadenfreie Jahre an, wie der Erbe oder die Erbin an Fahrpraxis vorweisen kann. Die hinterbliebene Person kann frei entscheiden, ob sie den Versicherungsvertrag des oder der Verstorbenen weiterführen oder die Kfz-Versicherung wechseln möchte.
Firmenwagen
Ob es möglich ist, die mit einem Dienstfahrzeug "gesammelte" Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, kommt auf Arbeitgeber und Kfz-Versicherung an. Die SF-Übertragung von einem Firmen- auf einen privaten Versicherungsvertrag ist möglich, wenn:
- das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vertraglich vereinbart war.
- die Kfz-Versicherung zustimmt, dass der Arbeitgeber der mitarbeitenden Person die schadenfreien Jahre überlässt.
Leasingfahrzeuge
Steigen Sie von einem Privatauto auf einen Leasingwagen um, können Sie für die neue Kfz-Versicherung in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Sprich: Im Versicherungsvertrag für das Leasingfahrzeug steigen Sie in der gleichen SF-Klasse ein wie beim Versicherer Ihres bisherigen Autos.
Während der Leasingdauer können Sie weitere schadenfreie Jahre ansammeln und Ihre SF-Klasse verbessern. Tauschen Sie den Leasingwagen später gegen ein privates Fahrzeug aus, nehmen Sie die bis dahin angesparten schadenfreien Jahre mit. Vorausgesetzt, Sie sind Versicherungsnehmer:in. Ist der Leasingwagen über den Leasinggeber versichert, ist eine SF-Übertragung nicht möglich.
SF-Klasse von Motorrad auf Auto übertragen
Sie können jederzeit Ihre Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad aufs Auto übertragen. Und das, obwohl Auto und Kraftrad unterschiedliche Fahrzeugklassen mit abweichenden Schadenfreiheitssystemen sind. So ist in der Motorrad-Versicherung Schadenfreiheitsklasse 20 die höchste, bei der Autoversicherung geht es bis SF-Klasse 50.
Fahren Sie mit Ihrem Zweirad beispielsweise schon seit 26 Jahren unfallfrei, bleibt es bei SF-Klasse 20. Wechseln Sie nun von der Motorrad-Versicherung zur Pkw-Versicherung, stufen Versicherer Sie in SF-Klasse 26 ein. Bei der Autoversicherung zählen nämlich die schadenfrei gefahrenen Jahre.
Übrigens: Einige Versicherer bieten Sonderkonditionen an. Wer zum Beispiel seit drei oder mehr Jahren dauerhaft einen Motorradführerschein besitzt, startet oft in SF-Klasse ½. Auch eine Lebens- oder Unfallversicherung und Sicherheitsmerkmale am Motorrad (z. B. Antiblockiersystem) wirken sich teilweise positiv aus.
SF aus dem Ausland übernehmen
Wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, kann seine Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Die Voraussetzungen dafür sind:
Bei der Allianz gilt:
Die antragstellende Person hat die Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers mit folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen:
Anerkannt werden Vorversicherer eines EU-Mitgliedslandes und folgender Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, USA.
Versicherungswechsel
In der Regel können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse eins zu eins in Ihren neuen Versicherungsvertrag übertragen. Sprich: Der neue Anbieter stuft Sie in die gleiche SF-Klasse ein wie Ihr bisheriger Anbieter.
Ausnahme: Ist die SF-Klasse das Ergebnis eines kostenpflichtigen Rabattschutz-Bausteins, übernimmt der neue Versicherer Ihre tatsächliche Schadensbilanz. Das gilt auch, wenn die SF-Klasse aus einer Sondereinstufung Ihrer Kfz-Versicherung resultiert. Voraussetzung für die SF-Übertragung ist außerdem, dass überwiegend Sie selbst das Auto gefahren sind – und das glaubhaft verargumentieren.
Schadenfreie Jahre übertragen: Häufige Fragen
Was ist bei der Versicherung eines Zweitwagens zu beachten?
Ich habe mich von meinem Partner getrennt und ihm zuvor meine SF-Klasse übertragen. Was passiert jetzt?
Wie funktioniert Übertragen einer Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer?
Übertragen der SF-Klasse vom Vorversicherer funktioniert elektronisch. Den Prozess regelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zu Beginn stellt der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin dem neuen Versicherer Daten (z. B. bisherige Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer) zur Verfügung. Der neue Versicherer prüft die Richtigkeit der Angaben und klärt, ob der alte Vertrag gekündigt bzw. durch Abmeldung des Autos beendet ist.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Vertragswechsel nichts im Weg. Wie lange der Prozess dauert, hängt vom Tempo des Vorversicherers ab. Je schneller das Unternehmen alle benötigten Daten übermittelt bzw. bestätigt, desto schneller gelingen Versicherungswechsel und SF-Übertragung.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse mehrfach übertragen?
Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen übertragen, geben Sie alle SF-Klassen ab, die Sie haben. Das bedeutet, Sie haben danach keine mehr und können daher auch keine weiteren SF-Klassen übertragen. Bleiben Sie jedoch weiterhin versichert, sammeln Sie über die Zeit wieder neue Schadenfreiheitsklassen. Diese können Sie anschließend wieder übertragen.
Manche Versicherungen erlauben allerdings eine mehrfache Übertragung der Schadenfreiheitsklasse durch verschiedene Personen, zum Beispiel von Großvater zu Großmutter und ein paar Jahre später von dieser zur Enkelin. Andere Anbieter erlauben nur die Übertragung jener Jahre, welche der oder die Geber:in selbst gefahren ist. Prüfen Sie die Situation im Zweifelsfall mit Ihrem Versicherer.
Können bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auch Nachteile entstehen?
Das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse kann folgende Nachteile haben:
- Wer seine schadenfreien Jahre übertragen hat, verliert unwiderruflich seine SF-Klasse und den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt.
- Eine Rückübertragung der SF-Klasse ist nicht möglich. Wer seine SF-Klasse einmal abgibt, kann seinen alten SF-Rabatt nicht zurückholen.
Wie wirkt sich die Übertragung auf meine zukünftige Prämie aus?
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