Wiederbeschaffungswert: Für Sie zusammengefasst
- Der Wiederbeschaffungswert eines Kfz ist eine wichtige Berechnungsgröße im Schadenfall. Er ermöglicht eine Einschätzung, ob sich eine Reparatur nach einem Unfallschaden noch lohnt.
- Der Wert beziffert die Summe, die Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein Auto zahlen müssten, dessen Merkmale denen Ihres Wagens entsprechen.
- Den Wiederbeschaffungswert berechnen Gutachter anhand verschiedener Faktoren. Dazu gehören unter anderem Kilometerstand, Ausstattung und Zustand des Pkw.
- Neupreis, Zeitwert oder Restwert: Ob Sie den Neupreis des Kfz erhalten oder die Versicherung den Restwert von der Entschädigungssumme abzieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Für wen ist der Wiederbeschaffungswert wichtig?
Bei der Schadensabwicklung ist der Wiederbeschaffungswert wichtig, damit Ihr Versicherer Sie fair entschädigt. Mit der Geldsumme können Sie ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen. Oder Sie schaffen sich gegen Aufpreis ein neues bzw. anderes Auto an.
- Bei Gebrauchtwagen: Um den Schaden zu ermitteln, erstellt ein Kfz-Fachmann ein Gutachten. Der vom Gutachter kalkulierte Wiederbeschaffungswert fällt Ihrer Meinung nach zu niedrig aus? Dann können Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenssumme beauftragen.
- Bei Neuwagen: Hier zählen Listenpreise der Autohersteller. Entscheidend sind aber Ihre Versicherungsbedingungen. Die meisten Kfz-Versicherer leisten Schadensersatz, indem sie den Neupreis ersetzen. Vorausgesetzt, das Auto ist höchstens ein Jahr alt – unabhängig von der Laufleistung. Bei einigen Versicherern besteht die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Faktoren für Berechnung des Wiederbeschaffungswerts
Beim Erstellen des Gutachtens und Ermitteln des Wiederbeschaffungswerts für ein Auto spielen diese Kriterien eine Rolle:
- Kilometerstand
- (Sonder-)Ausstattung
- Erstzulassung
- Zustand des Kfz bzw. Fahrzeugpflege
- Nachfrage des Modells
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor. Die Abrechnung erfolgt nach der Formel: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung. Nach dieser Wiederbeschaffungswert-Formel erfolgt die Abrechnung auch, wenn keine, keine vollständige oder keine fachgerechte Reparatur stattfindet.
Sind die Reparaturkosten niedriger als der ermittelte Wiederbeschaffungswert, kann der Versicherungsnehmer eine fachgerechte Reparatur beauftragen bzw. durchführen.
Das macht der Gutachter
Der Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin und kommt zum Standort Ihres Autos. Das kann bei Ihnen zu Hause, in einer Werkstatt oder bei einem Abschleppunternehmen sein. Vor Ort geht der Kfz-Experte wie folgt vor:
Diebstahl und Totalschaden: So werden Sie entschädigt
Was zahlt Versicherung: Restwert oder Wiederbeschaffungswert?
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Entschädigung bei Verlust durch Diebstahl
Wenn Diebe Ihr Fahrzeug stehlen, erstattet Ihre Teilkasko oder Vollkasko den Wiederbeschaffungswert für Ihr Auto. Und zwar abzüglich Selbstbeteiligung. Je mehr Informationen Sie dem Versicherer vorlegen, um den Wert Ihres Pkw zu bestimmen, desto besser. Zum Beispiel können Sie mit dem Kaufvertrag den Anschaffungspreis des gestohlenen Wagens nachweisen. Auch Rechnungen zu Sonderausstattungen oder nachträglichen Einbauten (z. B. Anhängerkupplung) sind hilfreich.
Um die Höhe der Entschädigung exakt zu ermitteln, berechnen Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Damit bestimmen sie den Wertverlust des Wagens – von Anschaffung bis Diebstahl. Ein Beispiel:
- Anschaffungspreis vor zwei Jahren: 13.000 Euro
- Wertverlust: - 2.500 Euro
- nachgerüstete Anhängerkupplung: + 400 Euro
- Abzug Selbstbeteiligung: - 150 Euro
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Erstattung bei Totalschaden
Der Kfz-Sachverständige schätzt die Reparaturkosten für einen Unfallschaden an Ihrem Pkw höher ein als den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Auto? Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ergibt den Betrag, den die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihnen erstattet. Wichtig: Oft können Sie Ihren Unfallwagen noch zu einem garantierten Restwert weiterverkaufen.
Bei Haftpflichtschäden kann nach Reparatur Anspruch auf Wertminderung bestehen. Die Wertminderung gleicht die wirtschaftlichen Nachteile aus, die bei Verkauf eines fachgerecht reparierten Unfallfahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Kfz entstehen. Unter Umständen übernimmt die Kfz-Haftpflicht für Wertminderung und nachgewiesene Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts.
Bei Berechnung der Entschädigungsleistung zieht der Versicherer den Erlös des Restwerts ab. Der Gutachter benennt Firmen, die das Fahrzeug verbindlich zum Restwert ankaufen. Die finale Entscheidung über den Verkauf des Unfallfahrzeugs liegt aber allein beim Fahrzeughalter. Ein Beispiel:
- Reparaturkosten: 12.750 Euro
- Wiederbeschaffungswert: 8.500 Euro
- Restwert: - 3.000 Euro
- Selbstbeteiligung: - 300 Euro
Sie wollen Ihr Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen? Auch dann ist der Versicherer verpflichtet, die nachgewiesenen Reparaturkosten zu übernehmen. Allerdings bis maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Ohne Reparaturnachweis erfolgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis.
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Leistung bei technischem Totalschaden
Bei einem technischen Totalschaden übersteigen nicht nur die Reparaturkosten den Fahrzeugwert. Das Auto ist auch aus technischen Gründen nicht mehr zu reparieren. Bei Auszahlung Ihrer Entschädigung zieht die Versicherung den Restwert (z. B. Wert des Materials) vom Wiederbeschaffungswert ab.
Restwert, Zeitwert, Neupreis: Was ist der Unterschied?
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Restwert
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Zeitwert
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Neupreis
Der Begriff bezeichnet die Summe, die Sie für Ihr in einen Unfall verwickeltes Auto vom Unfallfahrzeug-Händler bekommen. Den Betrag ermittelt ein Kfz-Sachverständiger. Teils errechnet die Versicherung einen höheren Restwert als der beauftragte Gutachter.
Praktisch für den Versicherer: Er müsste weniger erstatten, wenn Sie darauf eingehen. Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihren Unfallwagen zum ermittelten Wert des unabhängigen Experten zu verkaufen. Orientieren Sie sich dabei an Marktpreisen.
Der Zeitwert steht in der Sachversicherung oft übergeordnet für die Abwertung von Wirtschaftsgütern. Da es keine klare Zuordnung zu Händlereinkaufswert oder Händlerverkaufswert gibt, hat sich im Kfz-Markt der Wiederbeschaffungswert etabliert.
Der Zeitwert entspricht dem regionalen Händlerverkaufspreis, solange Händler vergleichbare Gebrauchtfahrzeuge anbieten. Danach orientiert er sich am Privatmarkt. Der Betrag richtet sich nach Marke, Modell, Ausstattung, Laufleistung, Alter und Zustand des Kfz.
Der Neupreis ist der Preis eines Neuwagens gleicher Art und Ausstattung, den Sie bei einem Markenhändler in Ihrer Region bezahlen. Die Vollkasko oder Teilkasko erstattet den Neupreis nur, wenn die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Üblich bei Neupreisentschädigung ist ein Maximalalter: meist zwischen zwölf und 24 Monate nach Neuzulassung.
Bei Neupreiserstattung durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers gelten andere Voraussetzungen: Es muss ein erheblicher Schaden vorliegen, das Auto darf höchstens vier Wochen alt sein und die Laufleistung maximal 1.000 Kilometer betragen.
Was ist eine "fiktive Reparatur"?

Bei einer fiktiven Reparatur lassen Sie sich die geschätzten Reparaturkosten ohne Nachweis netto (= ohne Mehrwertsteuer) auszahlen. Sprich: Die Kfz-Versicherung erstattet nicht die tatsächlichen Reparaturkosten. Sondern leistet auf Basis des Kostenvoranschlags oder Gutachtens, das ein unabhängiger Sachverständiger erstellt.
Eine fiktive Abrechnung kann sich zum Beispiel lohnen, wenn Sie bei einem Bagatellschaden oder Lackschäden durch Vandalismus am Auto ganz oder teilweise auf Reparaturen verzichten. Oder, wenn Sie eine Werkstatt haben, die Ihr Kfz zu besonders günstigen Konditionen repariert.

Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?
Die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral tauchen in Gutachten von Kfz-Sachverständigen auf. Dabei geht es darum, ob die Kfz-Versicherung die Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) erstattet oder von der Entschädigungssumme abzieht. Denn: Im Wiederbeschaffungswert ist ein prozentualer Anteil an Umsatzsteuer enthalten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, wo Sie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwerben können:
- Regelbesteuerung: Für Neufahrzeuge und junge Gebrauchte in Firmenbesitz gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Sind vergleichbare Kfz überwiegend regelbesteuert verfügbar, erstattet die Versicherung den Netto-Wiederbeschaffungswert auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis.
- Differenzsteuer: In Zahlung genommene Privatfahrzeuge verkaufen Gebrauchtwagenhändler in der Regel differenzbesteuert. Die anteilig im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer kann der Versicherer vom Wiederbeschaffungswert abziehen. Ohne Rechnungsnachweis entspricht die "Differenzsteuer" 2,5 Prozent des Wiederbeschaffungswerts.
- Steuerneutralität: Bieten überwiegend Privatleute vergleichbare Fahrzeuge an, ist keine Mehrwertsteuer ausweisbar. Die Versicherung zahlt auch ohne Rechnungsnachweis den vollen Wiederbeschaffungswert.



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