- Der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs stellt den Betrag dar, den Sie benötigen, um einen ähnlichen Gebrauchtwagen zu erwerben. Dieser Wert dient als Referenzangabe um zu beurteilen, ob eine Autoreparatur nach einem Unfallschaden wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Den Wiederbeschaffungswert berechnen Gutachter:innen anhand einer Formel. Die Höhe des Werts beeinflussen Faktoren wie Kilometerstand, Ausstattung und Zustand des Pkw.
- Den Wiederbeschaffungswert erstattet die Versicherung normalerweise direkt dem oder der Versicherten. Je nach Schaden gibt es unterschiedliche Abrechnungsarten wie beispielsweise "fiktive Abrechnung".
- Unterschied zwischen Neupreis, Zeitwert und Restwert: Der Neupreis gibt an, wie viel ein vergleichbarer Neuwagen kostet. Abzüglich Alter und Abnutzung ergibt sich der Zeitwert. Der Restwert ist der Verkaufswert des beschädigten Unfallautos.
Wiederbeschaffungswert in der Kfz-Versicherung
Wiederbeschaffungswert: Kurz erklärt
Wie zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert aus?
Die Versicherung zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert direkt an die versicherte Person aus. Bei kleineren Schäden lohnt sich oft "fiktive Reparatur". Hat jemand Ihr Auto gestohlen, zahlt die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung. Bei Totalschaden können Sie das Auto oft zu einem Restwert weiterverkaufen. In diesem Fall erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Die unterschiedlichen Zahlungsarten für Sie zusammengefasst:
Bezahlung bei fiktiver Reparatur
Bei fiktiver Reparatur erhalten Sie die geschätzten Reparaturkosten ohne Nachweis netto (= ohne Mehrwertsteuer). Sprich: Der Kfz-Versicherer erstattet nicht die tatsächlichen Reparaturkosten. Er leistet auf Basis des Kostenvoranschlags oder Gutachtens, das eine unabhängige sachverständige Person erstellt. Fiktive Abrechnung kann sich zum Beispiel lohnen, wenn Sie bei einem Bagatellschaden oder Lackschäden durch Vandalismus am Auto ganz oder teilweise auf Reparaturen verzichten. Oder, wenn eine Werkstatt Ihr Kfz zu besonders günstigen Konditionen repariert.
Erstattung bei Totalschaden
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erstattet Ihnen die gegnerische Kfz-Haftpflicht die Differenz aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Denn oft könnten Sie den Unfallwagen noch zu einem garantierten Restwert weiterverkaufen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn eine sachverständige Person die Reparaturkosten für den Unfallschaden an Ihrem Pkw höher einschätzt als den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Auto.
Bei Haftpflichtschäden haben Sie nach Reparatur eventuell Anspruch auf Wertminderung. Diese gleicht die wirtschaftlichen Nachteile aus, die bei Verkauf eines fachgerecht reparierten Unfallfahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Kfz entstehen. Teils übernimmt die Kfz-Haftpflicht bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts für Wertminderung und nachgewiesene Reparaturkosten.
Bei Berechnung der Entschädigungsleistung zieht der Versicherer den Erlös des Restwerts ab. Der Gutachter oder die Gutachterin benennt Firmen, die das Kfz verbindlich zum Restwert ankaufen. Die finale Entscheidung über Verkauf des Unfallwagens trifft aber die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter. Ein Beispiel:
- Reparaturkosten: 12.750 Euro
- Wiederbeschaffungswert: 8.500 Euro
- Restwert: – 3.000 Euro
- Selbstbeteiligung: – 300 Euro
Sie wollen Ihr Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen? Auch dann ist Ihr Versicherer verpflichtet, die nachgewiesenen Reparaturkosten zu übernehmen – bis maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Ohne Reparaturnachweis erfolgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis.
Entschädigung bei Verlust durch Diebstahl
Bei Diebstahl erstattet Ihre Teilkasko oder Vollkasko den Wiederbeschaffungswert für Ihr Auto abzüglich Selbstbeteiligung. Je mehr Informationen Sie dem Versicherer vorlegen, um den Wert des Pkw zu bestimmen, desto besser. Zum Beispiel können Sie mit dem Kaufvertrag den Anschaffungspreis des gestohlenen Kfz nachweisen. Auch Rechnungen zu Sonderausstattung oder nachträglichen Einbauten (z. B. Anhängerkupplung) helfen.
Um die Entschädigungssumme zu ermitteln, berechnen Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Damit bestimmen sie den Wertverlust des Autos – von Anschaffung bis Diebstahl. Ein Beispiel:
- Anschaffungspreis vor zwei Jahren: 13.000 Euro
- Wertverlust: - 2.500 Euro
- nachgerüstete Anhängerkupplung: + 400 Euro
- Abzug Selbstbeteiligung: - 150 Euro
Leistung bei technischem Totalschaden
Neu- oder Kaufpreis statt Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen
Vorteil der Allianz Teilkasko und Vollkasko bei Diebstahl oder Totalschaden Ihres Gebrauchtwagens: In den Produktlinien Direct Plus und Komfort erhalten Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach erstmaliger Zulassung auf Sie den Kaufpreis inklusive GAP-Deckung erstattet.
Bei Premium gilt die Kaufpreisentschädigung in den ersten 36 Monaten – ebenfalls inklusive GAP-Deckung. Das gilt auch bei Totalschaden oder Verlust Ihres Neuwagens durch Autodiebstahl: Statt dem Wiederbeschaffungswert erhalten Sie bei der Allianz je nach Tarif den deutlich höheren Neu- oder Kaufpreis.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Meist berechnen Gutachter:innen den Wiederbeschaffungswert eines Kfz. Dabei orientieren sie sich an mehreren Faktoren wie Zustand des Fahrzeugs, Automarke und -Modell und wenden eine Formel an.
Wiederbeschaffungswert-Formel:
Kosten gleichwertiges Fahrzeug + etwaige Beschaffungskosten = Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert berechnen: Faktoren
Wenn Sachverständige ein Gutachten erstellen und den Wiederbeschaffungswert fürs Auto berechnen, spielen diese Kriterien eine Rolle:
- Fahrzeugtyp, Marke und Modell: Beispielsweise hat eine Mercedes C-Klasse einen höheren Wiederbeschaffungswert als ein Dacia Duster
- Zustand des Kfz bzw. Fahrzeugpflege: Ein scheckheftgepflegtes und optisch einwandfreies Auto erzielt höhere Wiederbeschaffungswerte
- Erstzulassung: Ein im Februar zugelassenes Fahrzeug ist mehr wert als ein im Oktober des Vorjahres zugelassenes Auto
- Alter des Fahrzeugs: Der Wiederbeschaffungswert eines älteren Fahrzeugs ist oft niedrig
- Kilometerstand: (je höher die Laufleistung, desto mehr mindern Abnutzung und Verschleiß den Marktwert)
- (Sonder-)Ausstattung: Hochwertige Felgen, einklappbare Anhängerkupplung, feinstes Leder oder Assistenzsysteme wie Einparkhilfe oder Spurwechselassistent steigern den Wert
- Nachfrage des Modells: Die Marktpreise eines Automodells variieren je nach Region. Wo die Nachfrage hoch ist und das Angebot niedrig, sehen wir höhere Autopreise. Damit haben wir dort gleichzeitig ein höheres Niveau des Wiederbeschaffungswerts
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor. Dann gilt bei der Erstattung: Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung. Nach dieser Wiederbeschaffungswert-Formel rechnet der Versicherer auch ab, wenn keine fachgerechte Reparatur stattfindet, sie unvollständig erfolgt oder Laien das Kfz nicht fachgerecht reparieren. Sind die Reparaturkosten niedriger als der ermittelte Wiederbeschaffungswert fürs Auto, kann die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer eine fachgerechte Reparatur beauftragen bzw. durchführen.
Wiederbeschaffungswert: Berechnungsbeispiel
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Posten
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Wert
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|---|---|
| Wiederbeschaffungswert (Marktwert) | 20.000 € |
| Restwert | - 5.000 € |
| Selbstbeteiligung | - 500 € |
| Erstattung der Versicherung | 14.500 € |
Wiederbeschaffungswert ermitteln: Das machen Sachverständige
Die Gutachterin oder der Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin und kommt zum Standort Ihres Autos. Das kann bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder bei einem Abschleppunternehmen sein. Vor Ort gehen Kfz-Fachangestellte so vor:
Restwert, Zeitwert, Neupreis: Was ist der Unterschied?
Neben dem Wiederbeschaffungswert spielen weitere Faktoren eine Rolle für die Berechnung der Entschädigung. In den Versicherungsbedingungen finden Sie zum Beispiel die Begriffe Restwert, Zeitwert und Neuwert.
- Restwert: Das ist der Betrag, den Sie von Händlern oder Händlerinnen für Ihr Unfallauto bekommen. Die Summe ermittelt ein Gutachter oder eine Gutachterin. Ihr Kfz-Versicherer errechnet einen höheren Restwert als die unabhängige sachverständige Person, bevor Sie den Unfallwagen verkauft haben? Dann sind Sie verpflichtet, sich den höheren Restwert anrechnen zu lassen.
- Zeitwert: In der Sachversicherung steht dieser Wert oft übergeordnet für die Abwertung von Wirtschaftsgütern. Eine klare Zuordnung zu Händlereinkaufswert oder Händlerverkaufswert gibt es nicht. Deswegen hat sich im Kfz-Markt der Wiederbeschaffungswert etabliert. Der Zeitwert entspricht dem regionalen Händlerverkaufspreis, solange Händler:innen vergleichbare Gebraucht-Kfz anbieten. Danach orientiert er sich am Privatmarkt. Der Betrag richtet sich nach Marke, Modell, Ausstattung, Laufleistung, Alter und Zustand des Kfz.
- Neupreis: Das ist der Preis eines Neuwagens gleicher Art und Ausstattung, den Sie bei einem Markenhändler in Ihrer Region zahlen. Die Vollkasko oder Teilkasko erstattet den Neupreis nur, wenn die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Bei Neupreisentschädigung ist ein Maximalalter üblich: meist zwölf bis 24 Monate nach Neuzulassung. Bei Neupreiserstattung durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin gelten andere Voraussetzungen: Es muss ein erheblicher Schaden vorliegen, das Auto darf höchstens vier Wochen alt sein und maximal 1.000 Kilometer Laufleistung haben.
Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?
- Wiederbeschaffungswert regelbesteuert: Für Neufahrzeuge und junge Gebrauchte in Firmenbesitz gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Sind vergleichbare Kfz überwiegend regelbesteuert verfügbar, erstattet die Versicherung den Netto-Wiederbeschaffungswert auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis.
- Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert: In Zahlung genommene Privatfahrzeuge verkaufen Gebrauchtwagenhändler in der Regel differenzbesteuert. Die anteilig im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer kann der Versicherer vom Wiederbeschaffungswert abziehen. Ohne Rechnungsnachweis entspricht die "Differenzsteuer" 2,5 Prozent des Wiederbeschaffungswerts.
- Wiederbeschaffungswert steuerneutral: Bieten überwiegend Privatleute vergleichbare Fahrzeuge an, ist keine Mehrwertsteuer ausweisbar. Die Versicherung zahlt auch ohne Rechnungsnachweis den vollen Wiederbeschaffungswert.
Was zahlt Versicherung: Restwert oder Wiederbeschaffungswert?
Bei Totalschaden zahlen Kfz-Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung aus. Die Höhe der Teilkasko- oder Vollkasko-Selbstbeteiligung legen Sie bei Versicherungsabschluss fest. Den Restwert erzielen Sie durch Verkauf des Unfallwagens. Denn auch ein beschädigter Pkw hat noch einen bestimmten Wert. Wichtig: Auf dem Gebrauchtwagenmarkt gibt es regionale Preisunterschiede. Zum Beispiel kommt es vor, dass der Wiederbeschaffungswert für ein in Stuttgart zugelassenes Gebrauchtfahrzeug höher ausfällt als in Neubrandenburg.
Bei Diebstahl ist die Lage anders: Ein gestohlenes Auto können Sie nicht weiterverkaufen. Deswegen spielt der Restwert beim Berechnen der Entschädigungssumme keine Rolle.
Definition: Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen. Versicherungen ermitteln mit dem Wert die Schadenhöhe. Bei Totalschaden oder Verlust Ihres Pkw ersetzen Ihnen Teil- oder Vollkasko den Wiederbeschaffungswert.
Für wen ist der Wiederbeschaffungswert wichtig?
Der Wiederbeschaffungswert des Autos ist für Versicherer und Geschädigte nach Unfall, Diebstahl oder Schaden beispielsweise durch ein Naturereignis wichtig. Die Versicherung schätzt damit ein, ob sich eine Reparatur lohnt oder ob die Kosten dafür höher ausfallen als das Anschaffen eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Die Berechnung im Rahmen der Schadensabwicklung gewährleistet außerdem, dass Ihr Versicherer Sie fair und sinnvoll entschädigt. Mit der Summe können Sie ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen, Ihren Wagen reparieren lassen oder sich gegen Aufpreis ein neues bzw. anderes Auto anschaffen. Nachfolgend zwei Wiederbeschaffungswert-Beispiele:
- Bei Gebrauchtwagen: Kfz-Fachangestellte ermitteln den Schaden anhand eines Gutachtens. Sind Sie der Meinung, dass der kalkulierte Wiederbeschaffungswert zu niedrig ist, können Sie eine unabhängige sachverständige Person mit der Ermittlung der Schadenssumme beauftragen.
- Bei Neuwagen: Hier zählen Listenpreise der Autohersteller. Entscheidend sind aber Ihre Versicherungsbedingungen. Die meisten Kfz-Versicherer leisten Schadensersatz, indem sie den Neupreis ersetzen. Vorausgesetzt, das Auto ist höchstens ein Jahr alt – unabhängig von der Laufleistung. Bei einigen Anbietern können Sie diese Frist verlängern.
Häufige Fragen zum Wiederbeschaffungswert
Liegt ein Totalschaden vor, wenn der Schaden höher als der Restwert ist?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Angenommen etwa, ein anderes Kfz beschädigt Ihren Youngtimer, der laut Schwacke-Liste rund 500 Euro wert ist. Die oder der Kfz-Sachverständige ermittelt einen Schaden von 1.000 Euro. Da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert weit übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Versicherer könnte sich auf die Expertise beziehen und den Wiederbeschaffungswert von 500 Euro erstatten.
Anders sieht es aus, wenn Sie den Pkw aufwendig restauriert haben. Weisen Sie den tatsächlichen Wert per Wertgutachten nach, handelt es sich nicht um einen Totalschaden. Der gegnerische Versicherer erstattet Ihnen 1.000 Euro.
Welcher Wiederbeschaffungswert gilt bei meinem Oldtimer?
Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?
Die 130-Prozent-Regel gestattet es Geschädigten, ihr unschuldig beschädigtes Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren zu lassen. Allerdings greift die auch als Integritätsinteresse oder Opfergrenze bekannte Regel nur, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Reparaturkosten liegen maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert
- es handelt sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall). Die gegnerische Versicherung übernimmt die Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer
- ein Gutachten einer sachverständigen Person liegt vor
- die Reparatur muss fachgerecht ausgeführt werden
- Der Halter muss nach Instandsetzen des Autos dieses mindestens sechs Monate fahren
Beispielrechnung:
Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
Reparaturkosten: 12.000 Euro
Berechnung: 12.000 Euro : 10.000 Euro = 1,2 Prozent x 100 = 120 Prozent
Fazit: Die Reparaturkosten liegen mit 120 Prozent unter 130 Prozent. Sie dürfen das Fahrzeug auf Kosten der gegnerischen Versicherung trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen.
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