Die Haftpflichtversicherung für Mopeds springt ein, wenn Sie mit Ihrem Zweirad fremde Gegenstände beschädigen oder andere Personen verletzen. Bei Sach- und Vermögensschäden übernimmt sie die Kosten bis zu einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro Person. Erhebt ein Geschädigter unberechtigte Schadensersatzansprüche, wehrt Ihr Versicherer diese für Sie ab.
Wollen Sie Ihr Moped zusätzlich gegen Diebstahl und Beschädigungen durch Kurzschlüsse, Glasbruch, Brand, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm, Lawinen oder Wildunfälle absichern, ist ein Teilkaskoschutz sinnvoll. Bei der Allianz können Sie diese Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abschließen.
Mit der Mopedversicherung der Allianz sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern alle berechtigten Fahrer des Kleinkraftrads abgesichert. Das heißt: Der Schutz gilt unter anderem auch für den Eigentümer und Halter des Fahrzeugs.
Den Beginn Ihrer Mopedversicherung wählen Sie selbst. Benötigen Sie den Schutz erst nach Beginn des Moped-Versicherungsjahres am 1. März, verringert sich Ihr Jahresbeitrag entsprechend. Ab 1. Mai zahlen Sie für alle Fahrzeuge eine vergünstigte Prämie.
Nach Abschluss der Mopedversicherung bei Ihrer Allianz-Agentur vor Ort erhalten Sie das Versicherungskennzeichen direkt zum Mitnehmen. So können Sie mit Ihrem Moped sofort losfahren.
Benötigen Sie im Schadenfall schnelle Hilfe, ist der AllianzSchadenDirektruf unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 11 22 33 44 rund um die Uhr für Sie da.
Eine Mopedversicherung sichert nicht nur Mopeds und Mofas ab. Sie können den Versicherungsschutz für eine Reihe verschiedener Kraftfahrzeuge abschließen – vorausgesetzt Sie nutzen diese ausschließlich privat. Die gewerbliche Nutzung – beispielsweise für Kurierfahrten – ist nicht mitversichert.
Folgende Fahrzeuge sind versicherbar:
Die Laufzeit Ihrer Mopedversicherung hängt vom Zeitpunkt der Anmeldung ab und gilt maximal ein Jahr. Das heißt: Sobald Sie die Mopedversicherung abschließen und das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped bei Ihrer Allianz-Agentur abholen, gilt der Versicherungsschutz.
Das kann direkt zu Beginn der Mopedsaison am 1. März, aber auch später im Versicherungsjahr sein. So sind Sie flexibel und können Ihr Zweirad sowohl für einen Monat als auch für zehn Monate versichern.
Am 28./29. Februar des Folgejahres läuft die Mopedversicherung automatisch ab. Das heißt: Zum Start des neuen Verkehrsjahres benötigen Sie ein neues Mopedkennzeichen. Möchten Sie Ihr Moped im nächsten Jahr weiter nutzen, müssen Sie das neue Kennzeichen rechtzeitig bei Ihrer Versicherung oder einer zuständigen Bank abholen.
Ob für ein Zweirad ein gültiger Versicherungsschutz besteht, ist übrigens leicht zu erkennen: Das Versicherungskennzeichen wechselt jedes Jahr die Farbe – seit März 2020 ist es schwarz. Ab März 2021 wird es blau sein.
Haftpflicht
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Gegen eine Mehrprämie von 9,90 Euro können Sie für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb zusätzlich eine "ElektroKasko" abschließen. Diese Deckung erhöht die Teilkasko-Leistung für Schäden durch Tierbiss, Kurzschluss oder Überspannung bis 20.000 Euro und ersetzt sogar das Ladekabel, falls es gestohlen wird.
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind davon ausgenommen. Diese schützen Sie mit der Versicherung für E-Scooter.
Um die Höhe des Versicherungsbeitrags zu ermitteln, stuft die Kfz-Versicherung jeden Versicherungsnehmer anhand bestimmter Kriterien ein. Wie hoch die Kosten für die Mopedversicherung ausfallen, ist unter anderem vom Alter des Fahrers, der Art des Mopeds und dem Versicherungsumfang abhängig.
Besonders preiswert ist die Mopedversicherung für Versicherungsnehmer, die älter als 25 Jahre sind. Ein 26-jähriger Mopedfahrer etwa kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Kleinkraftrad bereits ab 54 Euro pro Verkehrsjahr abschließen.
Junge Mopedfahrer zwischen 16 und 25 Jahren haben statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko und zahlen deshalb etwas mehr. Schließt ein 18-Jähriger eine Mopedversicherung ab, liegen die Preise bei rund 78 Euro pro Jahr.
Wer eine Kfz-Versicherung für sein Mofa, Moped, Roller oder E-Scooter abschließen möchte, benötigt dafür einen Personalausweis sowie die Allgemeine Betriebserlaubnis des Zweirads.
Damit können bereits junge Verkehrsteilnehmer ab 16 – mit Vollmacht der Eltern – den Versicherungsantrag stellen und nach Vertragsabschluss ein Mopedkennzeichen erhalten.
Sobald sie 16 Jahre alt sind, können junge Mopedfahrer ihr Fahrzeug bei Versicherungsgesellschaften, Banken oder Sparkassen versichern lassen. Dafür muss ihr gesetzlicher Vertreter – in der Regel die Mutter oder der Vater – den Versicherungsantrag unterschreiben oder dem minderjährigen Versicherten eine Vollmacht ausstellen. Gleiches gilt übrigens auch für E-Scooter, Roller und Mofa.
Neben Versicherungsgesellschaften geben auch einige Banken, Sparkassen und Automobilclubs Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder aus. Bei der Allianz erhalten Sie das Versicherungsschild fürs Moped schnell und unkompliziert bei einer Allianz-Agentur in Ihrer Nähe: Ihr Ansprechpartner vor Ort berät Sie zum richtigen Versicherungsschutz und erledigt alle Formalitäten.
Nach Abschluss der Mopedversicherung zahlen Sie die Prämie in bar und erhalten das Versicherungskennzeichen sofort zum Mitnehmen.
In Deutschland ist eine Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ansonsten dürfen Sie Ihr Moped nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Wer dennoch ohne Versicherungsschutz fährt, begeht gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat und riskiert eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Egal, ob Neufahrzeug oder gebrauchtes Zweirad: Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und nehmen Sie das Moped bei einer Testfahrt unter die Lupe. Das Modell passt zu Ihrer Körpergröße, wenn Sie aufrecht darauf sitzen und mit beiden Fersen den Boden berühren können. Kontrollieren Sie neben dem optischen Gesamteindruck insbesondere die Bremsen und die Reifentiefe.
Haben Sie Ihr Wunschmodell gefunden, sollten Sie mit dem Händler oder Vorbesitzer einen Kaufvertrag aufsetzen und sich die Schlüssel sowie sämtliche Papiere übergeben lassen. Dazu zählen neben der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) im Original auch die Bedienungsanleitung des Mopeds und – bei Gebrauchtfahrzeugen – Rechnungen über Reparaturen und Zubehörteile.
Nein, Versicherer machen keinen Unterschied zwischen diesen Zweirädern. Gleiches gilt übrigens für Elektro-Mopeds. Alle genannten Fahrzeuge schützt die Mopedversicherung. Vorausgesetzt, der Hubraum der Kleinkrafträder beträgt maximal 50 ccm und gleichzeitig liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h.
Fährt das Töfftöff schneller oder ist der Hubraum größer, handelt es sich nicht mehr um ein Kleinkraft-, sondern um ein Leichtkraftrad (bis 125 ccm Hubraum) bzw. Kraftrad (über 125 ccm Hubraum). Der Versicherungstarif ist entsprechend teurer.
Hoverboards dürfen Sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern ausschließlich auf Privatgelände nutzen. Daher ist für die Elektrogefährte kein Versicherungsschutz erforderlich.
Wäre es gestattet, mit den Boards auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zu fahren, wäre eine Versicherung dagegen Pflicht. Schließlich erreichen die Spaßfahrzeuge eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.