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Moped-Versicherung

Sicher unterwegs auf zwei Rädern
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Allianz Mopedversicherung: Eine junge Frau fährt mit einem Moped durch die Stadt
  • Für Mopeds, Mofas und Roller können Sie bei der Allianz eine Haft­pflicht- oder Teil­kasko­versicherung abschließen. Am günstigsten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für Mopeds.
  • Eine Haftfplichtversicherung für Mopeds ist gesetzlich vor­ge­schrie­ben. Sie sichert Klein­kraft­räder bis 50 Kubik­zenti­meter (ccm) Hubraum ab.
  • Die Kosten einer Moped-Versicherung für Mopeds beginnen bei der Allianz ab 59 Euro pro Ver­si­che­rungs­jahr für Kfz-Haftpflicht. Teil­kasko für Mopeds erhalten Sie ab 102,99 Euro.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Mopeds greift, wenn Sie mit Ihrem Mofa, Moped oder Roller anderen Schaden zufügen. Eine Teilkaskoversicherung schützt Ihr Moped zusätzlich gegen Schäden wie Hagel und Diebstahl.
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Bei der Allianz schließen Sie für Mopeds, Mofas und Roller eine Haft­pflicht- oder Teil­kasko­versicherung ab. Die günstigste Moped­versicherung ist die Kfz-Haftpflicht. Die Teil­kasko deckt Schäden am eigenen Zwei­rad ab.
Eine Mopedversicherung schützt dein Moped, Mofa oder Roller, wenn du einen Unfall baust. Mit der  gesetzlich vorge­schrie­benen Haft­pflicht­versiche­rung genießt du Versi­cherungs­schutz, wenn Unfall­gegner nach einem Unfall Schaden­ersatz­ansprüche stellen. Mit einer Teilkasko sicherst du dein Moped zudem gegen Umwelt­schäden wie Hagel und Maderbiss sowie gegen Diebstahl. 

Warum ist eine Mopedversicherung notwendig?

  • Für Mopeds ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Versicherungsschutz dürfen Sie Ihr Moped nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Wer ohne Versicherung Moped fährt, begeht gemäß § 6 Pflichtver­sicher­ungsgesetz (PflVG) eine Straftat und riskiert eine Freiheits- oder Geldstrafe.
  • Die Moped- und Roller-Versicherung schützt aus­schließ­lich privat genutzte Fahr­zeuge. Eine gewerb­liche Nutzung, zum Beispiel für Kurier­fahrten, ist nicht versichert. Es gibt jedoch eine Kfz-Versicherung für Unternehmen, mit der gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge im Schaden­fall abgesichert sind. Ob Sie Mofas oder Mopeds für den Firmengebrauch versichern können, erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Wichtig: Im Unterschied zu einer Autoversicherung gibt es bei der Kfz-Ver­sicherung für Mopeds weder Schadenfreiheitsklassen noch Schaden­frei­heits­rabatte – und somit keine Rück­stufung bei einem Schaden. Deshalb können Versicherer für Mopeds zwar eine Teilkasko, aber keine Voll­kasko anbieten. Mit einer Teil­kasko sind Moped­fahrer:innen jedoch ausreichend abgesichert.

Unterschiede zwischen Moped, Roller und Motorrad

Alle Klein­kraft­räder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwin­dig­keit benötigen eine Moped- und Roller-Versicherung. Dabei gibt es für Versicherer keinen Unterschied zwischen Mopeds und Rollern. Das gilt auch für Elektromopeds.

Bei der Allianz können Sie eine Moped-Versicherung für folgende Fahrzeuge abschließen:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Elektrofahrräder (E-Bikes) und S-Pedelecs bis 45 km/h
  • Mofas bis 25 km/h
  • Roller und Mokicks bis 45 km/h
  • Leichtmofas bis 20 km/h
  • E-Scooter bis 20 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • vierrädrige Leicht­kraft­fahrzeuge (Micro-Car/­Leicht-Quad bis 45 km/h und maximal 425 kg)
  • dreirädrige Klein­kraft­räder bis 45 km/h
  • Stehmobile (Segways)

Bei Rädern mit mehr Hubraum schließen Sie entweder eine Leichtkraftradversicherung (bis 125 ccm Hub­raum) oder eine Motorradversicherung (über 125 ccm Hub­raum) ab.

Wer darf eine Moped- und Roller-Versicherung abschließen und welche Unterlagen sind nötig?

Bereits ab 16 Jahren können junge Mopedfahrer:innen ihr Kleinkraftrad bei Versicherungs­gesell­schaften, Banken oder Sparkassen versichern. Voraussetzung: Ihr ge­setz­licher Vertreter bzw. Ihre gesetz­liche Vertreterin (z.B. Vater oder Mutter) unter­schreibt den Versicherungs­antrag oder stellt dem/der Minder­jährigen eine Voll­macht aus.

Für die Anmeldung brauchen Sie diese Dokumente:

  • Personalausweis
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Wer die ABE seines Mopeds, Mofas oder Motor­rollers nicht beim Fahrzeugkauf erhalten hat, fordert sie nach­träg­lich beim Hersteller an.
  • Über­einstimmungs­bescheinigung ("Certificate of Conformity") bei aus dem Nicht-EU-Ausland importierten Klein­kraft­rädern. Haben Sie das Doku­ment nicht beim Fahrzeug­kauf bekommen, fordern Sie es beim Hersteller an.
  • Unterschrift des gesetz­lichen Vertreters oder Voll­macht bei Antrag­stellern und Antrag­stellerinnen nötig, die noch nicht voll­jährig sind.

Muss ich mein Mofa oder Moped anmelden?

Nein, für Mofas, Mopeds und Roller bis 50 ccm Hubraum ist keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungs­stelle nötig. Auch Haupt­untersuchung, Abgas­untersuchung und Kfz-Steuer entfallen für Klein­kraft­räder mit geringer Motor­leistung.

Um eine Moped- und Roller­versicherung kommen Sie aber nicht herum: Leis­tungs­arme Zweiräder dürfen nur mit Moped-Haft­pflicht und gültigem Versicherungs­kenn­zeichen am öffentlichen Straßen­verkehr teilnehmen.

Wie kann ich meine Moped- oder Rollerversicherung wechseln, umschreiben oder kündigen

  • Während des laufenden Versicherungs­jahres ist ein Anbieter­wechsel in der Regel nicht möglich. Das heißt: Haben Sie eine Moped- und Rollerver­sicherung abgeschlossen und die Ver­siche­rungs­plakette erhalten, können Sie erst zu Beginn der neuen Moped­saison am 1. März zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln.
  • Sie können eine Moped- und Roller­ver­sicherung nicht umschreiben. Das Versicherungs­kenn­zeichen ist beim Kraftfahrt-Bundes­amt (KBA) auf Ihr Zweirad registriert. Sie können es nicht an einem anderen Klein­kraft­fahrzeug anbringen. Der Schutz gilt nur für das Moped, für das Ihr Ver­sicherer die Plakette ausgestellt hat. Verkaufen Sie Ihr Moped im laufenden Ver­kehrs­­jahr, geht die Versicherung ohne zusätzliche Kosten auf den neuen Besitzer bzw. die neue Besitzerin über. Als Verkäufer:in bekommen Sie weder Geld vom Versicherer zurück noch zahlen Sie Beiträge nach.
  • Es ist nicht nötig, eine Moped- und Roller­versicherung zu kündigen. Ihr Vertrag läuft zum Ende des Verkehrs­jahres am 28./29. Februar aus. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nach einem Scha­denfall oder bei einer Beitrags­erhöhung. Dann können Sie Ihre Moped­versicherung mit einer Frist von vier Wochen schrift­lich kündigen.

Wie sieht ein Moped-Versicherungs­kenn­zeichen aus und wie lange ist es gültig?

  • Moped-Versicherungskennzeichen sind zweizeilig: Oben stehen drei Ziffern, unten drei Buch­staben (ohne Umlaute, ohne Q). Die Buch­staben­kombination steht für die Ver­sicherungs­gesell­schaft, bei der das Moped haft­pflicht­versichert ist. Der Zahlen­code dient zur Unterscheidung der versichterten Personen. Wunsch­kenn­zeichen für Mopeds gibt es nicht.
  • Eine Moped- und Mofaversicherung läuft maximal ein Jahr. Der Schutz gilt, sobald Sie die Versicherung für Ihr Moped abschließen. Den Versicherungszeitraum bestimmen Sie selbst.
  • Am unteren Rand des Moped-Kenn­zeichens ist das Versicherungs­jahr auf­ge­führt, in dem es gültig ist. Links daneben steht die Prägung "GDV" für Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft.
  • Im Versicherungsjahr 2025 sind Moped­kenn­zeichen grün, 2024 waren sie blau. 2026 ist schwarz an der Reihe. Die Farbe wechselt jeweils zu Saison­beginn am 1. März. So erkennt die Polizei auf den ersten Blick, ob ein Klein­kraft­rad versichert ist.
  • Wer mit einem abge­laufenen Moped-Nummernschild fährt oder die Plakette falsch am Fahr­zeug anbringt, riskiert eine Geld­buße oder Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr.

Wie befestige ich mein Moped-Nummernschild richtig?

Das Moped-Kennzeichen montieren Sie fest an der Rückseite des Klein­kraft­rads unter der Schluss­leuchte. Und zwar so, dass diese Be­dingungen erfüllt sind:

  • Das Roller-Versicherungs­kenn­zeichen ist bei Tages­licht auf eine Ent­fernung von mindestens 15 Metern gut lesbar. Die Plakette ist nicht ver­schmutzt, spiegelt nicht und wird nicht verdeckt.
  • Der untere Rand des Moped-Kenn­zeichens liegt mindestens 20 Zenti­meter über der Fahr­bahn.
  • Das Moped-Nummernschild ist um maximal 30 Grad in Fahrt­richtung geneigt.
  • Aus einem 45-Grad-Winkel ist das Roller-Kenn­zeichen von beiden Seiten des Zwei­rads aus gut erkennbar.

Tipp: Zur einfachen und sicheren Montage sind Kenn­zeichen­halter im Fach­handel oder online erhält­lich. Viele Moped- und Roller­ver­sicherungen bieten eine pas­sen­de Halterung kosten­los beim Kauf des Moped-Kenn­zeichens an.

Bei der Allianz sollten Sie für eine Mopedversicherung Kosten ab 59 Euro im Versicherungsjahr einplanen. Die Allianz Mopedversicherung leistet, wenn Sie anderen Personen oder fremdem Eigen­tum mit Ihrem Zwei­rad Schaden zufügen. Eine Moped­versicherung mit Teil­kasko deckt auch Schäden ab, die etwa durch Hagel oder Dieb­stahl an Ihrem Fahr­zeug entstehen.

Moped- und Roller-Versicherung: Kosten-Faktoren

Diese Faktoren beein­flus­sen die Kosten der Moped­versicherung:

  • Fahreralter: Moped- und Rollerfahrer:innen ab 25 Jahren zahlen bei den meisten Kfz-Ver­sicherern günstigere Bei­träge als Fahr­anfänger:innen. 18-Jährige Fahrer:innen zahlen für für eine Moped-Haftpflicht bei der Allianz beispielsweise ab 86 Euro im Ver­sicherungs­jahr, 25-jährige Fahrer:innen dagegen ab 59 Euro.
  • Versicherungsart: Die Moped-Haft­pflicht kostet weniger als eine Moped-Teilkasko, die auch Schäden am eigenen Klein­kraft­rad abdeckt. Eine Voll­kasko können Sie für Ihr Moped nicht abschließen.
  • Wohnort: Ihre Regionalklasse ergibt sich aus Ihrem Zulassungsbezirk. Diese fließt in die Berechnung Ihrer Versi­cherungs­prämie mit ein. 
  • Versicherungsbeginn: Wer die Moped-Versicherung zum Beispiel erst am 10. Mai abschließt, zahlt weniger als jemand, der sein Moped­kenn­zeichen zum Saisonstart am 1. März kauft.
  • Modell: Jedem Moped-Modell ist in Deutschland eine eigene Typklasse zugeordnet, welche die Unfall­anfällig­keit eines Modells wieder­spiegelt. Je niedriger die Typklasse, desto geringer Ihre Ver­sicherungs­kosten.
  • Saisonkennzeichen: Fahren Sie Ihr Moped nur im Sommer, lohnt sich ein Saisonkennzeichen, denn diese sind günstiger in der Versiche­rung als Standard-Kenn­zeichen. 

Leistungen der Allianz Moped- und Roller-Versicherung

  • Hohe Deckungssumme: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Mopeds springt ein, wenn Sie mit Ihrem Zweirad andere Personen verletzen oder frem­des Eigentum beschädigen. Sach- und Vermögens­schäden deckt die Kfz-Haft­pflicht bis zu einer Versicherungs­summe von 100 Millionen Euro ab. Bei Personen­schäden sind es bis zu 15 Millionen Euro pro verletzter Person. Unberechtigte Schadens­ersatz­ansprüche wehrt die Allianz für Sie ab.
  • Zusatzschutz durch Teilkasko: Sie wollen Ihr Moped gegen Diebstahl und Schäden durch Kurzschluss, Brand, Natur­gewalten (z.B. Hagel, Sturm, Über­schwemmung, Lawine), Zusammen­stoß mit Tieren oder Glasbruch (z.B. am Vorder­licht) absichern? Dann ist eine Teil­kasko­ sinnvoll. Bei der Allianz ist die Moped­versicherung mit 150 Euro Teilkasko-Selbstbeteiligung abschließbar.
  • Alle be­rech­tig­ten Fahrer:innen mit­ver­sichert: Die Allianz Moped­versicherung schützt nicht nur den Ver­sicherungs­nehmer bzw. die Versicherungsnehmerin. Sondern zum Beispiel auch Fahrzeughalter:innen und Eigen­tümer:innen des Klein­kraft­rads. Auch Bei­fahrer:innen, die den Moped­fahrer bzw. die Mopedfahrerin im Rahmen seines/ihres Arbeits­ver­hält­nisses regel­mäßig begleiten, sind abgesichert.
  • Abgestufter Jahres­bei­trag: Brauchen Sie die Moped­ver­sicherung erst nach dem 1. März, ver­ringert sich Ihr Jahres­beitrag entsprechend. Ab 1. Mai zahlen Sie für alle Fahr­zeuge eine ver­günstigte Prämie.
  • 24 Stunden erreichbar: Der kosten­lose AllianzSchadenDirektruf ist rund um die Uhr unter 0800 11 22 33 44 für Sie da. Aus dem Aus­land er­reichen Sie uns unter 00800 11 22 33 44.
  • Mopedkennzeichen sofort ab­hol­bar: Bei Vertrags­abschluss bei Ihrem Service-Team vor Ort erhalten Sie das Ver­sicherungs­kenn­zeichen zum Mit­nehmen. Die Moped­versicherung gilt sofort, Sie können direkt los­fahren.

Für 9,90 Euro: Mehr Schutz für Ihr E-Moped

Für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb können Sie bei der Allianz gegen 9,90 Euro Mehrprämie eine ElektroKasko abschließen. Die Deckung erhöht die Teilkasko-Leistung für Schäden durch Tier­biss, Kurz­schluss oder Über­spannung bis 20.000 Euro. Sie erhalten sogar das Ladekabel ersetzt, falls es gestohlen wird.

Ausgenommen sind E-Scooter mit 20 km/h Höchst­geschwindig­keit und 500 Watt Nenn­leistung. Für voll­elek­tri­sche Steh­roller schließen Sie eine E-Scooter-Versicherung ab.

Die Allianz Moped-Haftpflicht-Versicherung zahlt bei Schäden an Personen und Eigentum, die Sie mit ihrem Moped verursachen. Bei Abschluss einer Teilkasko zahlt die Versi­cherung auch bei Schäden wie Hagel oder Diebstahl. Keine Leistungen erhalten Sie bei Vanda­lismus, Mutwil­ligkeit oder Schäden, die unter Alkohol­einfluss entstehen. Mit dem kosten­pflichtigen Zusatz­schutz für E-Fahrzeuge genießen Ihr E-Fahrrad, S-Pedelec oder E-Scooter zudem besondere Vorteile
  • … Sie bei einem Unfall ein anderes Fahrzeug mit Ihrem Mofa beschädigen.
  • … Ihr auf dem Gehsteig abgestelltes Moped umkippt und ein daneben geparktes Auto demoliert.
  • … Ihr Mofa repariert werden muss, weil Sie es im Hagel draußen stehen gelassen haben.
  • … Sie mit Ihrem Roller einen/eine Fuß­gänger:in streifen, der/die stürzt und sich den Arm bricht.
  • … Ihr Moped bei Zusammen­stoß mit einem Reh zu Schaden kommt (bei Teilkasko).
  • … ein Tier die Kabel Ihres Rollers durchbeißt und so einen Kurz­schluss herbei­führt (bei Teilkasko).
  • … Sie unter Alkohol- oder Drogen­einfluss Moped fahren und dabei einen Unfall ver­ursachen.
  • … Ihr Motorroller bei einem genehmigten Rennen beschädigt wird.
  • ... jemand absichtlich Ihr Moped zerkratzt, einen Seiten­spiegel abbricht oder die Ver­kabelung zerstört. Bei Vanda­lismus greift die Moped­versicherung nicht.

Wie lange ist eine Mopedversicherung gültig?

Eine Moped- und Rollerversicherung gilt immer ein Jahr lang – vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Sie können den Schutz für Ihr Zweirad aber auch später im Versicherungsjahr abschließen, zum Beispiel ab Mai oder Juli. Auch dann läuft Ihr Vertrag bis 28./29. Februar des Folgejahres.

Gibt es eine spezielle Mopedversicherung für Oldtimer-Mopeds?

Bei einigen Kfz-Versicherern können Sie eine Oldtimer-Versicherung für Mofas, Roller oder Mopeds abschließen. Voraus­setzung ist ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren. Viele Anbieter setzen auch ein Mindestalter (z.B. 23 Jahre) bei allen berechtigten Fahrer:innen des Zweirad-Klassikers voraus.

Gilt die Mopedversicherung auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz für Ihr Moped gilt innerhalb der geo­gra­fischen Grenzen Europas. Und in außer­euro­päischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungs­bereich der Euro­pä­ischen Union gehören. Mopedfahrer:innen sind mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals: "Grüne Karte") auch in nicht-europäischen Ländern wie Albanien oder Marokko umfassend geschützt.

Kann ich die Mopedversicherung von der Steuer absetzen?

Als Privatperson können Sie die Moped-Haft­pflicht bei der Einkommens­steuer­er­klä­rung in der Anlage Vorsorge­aufwand geltend machen. Und zwar unter "sonstige Vorsorge­auf­wendungen" – genauso wie zum Beispiel eine Privat-Haftpflichtversicherung. Ar­beit­nehmer:innen können sich maximal 1.900 Euro anrechnen lassen, Selbst­ständige bis zu 2.800 Euro. Eine Moped-Teilkasko ist eine Sach­versicherung und deswegen nicht steuer­lich absetzbar.

Kann ich die Mopedversicherung bei mehreren Fahrzeugen verwenden?

Nein, die Moped- und Rollerversicherung ist fahrzeug­ge­bun­den. Sie gilt nur für das Zweirad, das Sie anmelden. Jedes weitere Fahrzeug versichern Sie separat.

Tipp: Schließen Sie die Verträge beim gleichen Anbieter ab, können Sie bei der Mopedversicherung Kosten sparen. Preiswerte Tarife finden Sie über einen Mopedversicherung-Vergleich im Internet. Bei vielen Anbietern können Sie eine günstige Moped­versicherung online abschließen.

Kann ich mein Hoverboard über eine Mopedversicherung absichern?

Hoverboards dürfen Sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern nur auf Privat­gelände nutzen. Deswegen ist für die elektrischen Gefährte kein Ver­sicherungs­schutz nötig.

Wäre es gestattet, mit den Boards auf öffent­lichen Straßen und Gehwegen zu fahren, wäre eine Versicherung dagegen Pflicht. Schließlich erreichen die Spaß­­fahr­­zeuge eine bauart­bedingte Höchst­­ge­schwindig­keit von mehr als 6 km/h.

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