Motorradfahrer mit Helm und schwarzer Schutzbekleidung fährt auf Landstraße
Einstufung, Beitragsberechnung, Tipps

Wie Versicherungs­klassen beim Motorrad Ihre Prämie beeinflussen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Prämienhöhe Ihrer Motorrad­versicherung hängt von der Ver­si­che­rungs­klasse des Motorrads ab. Diese ergibt sich aus verschie­de­nen Faktoren. So beeinflussen Wohnort, Unfall­risiko des speziellen Fahr­zeug­typs sowie die Regional­klasse des Zulassungs­bezirks den Tarif.
  • Darüber hinaus wirken sich die Motorleistung des Bikes sowie Ihre individuelle Schadenfreiheits­klasse auf die Höhe Ihrer Beitrags­prämie aus.
  • Zwar ist das Prinzip der Beitrags­berechnung bei allen Motorrad­ver­si­che­rungen gleich. Durch Einstufung in unterschiedliche Versich­er­ungs­klassen und individuelle Tarif­bestimmungen der Anbieter variieren die Kosten jedoch.
  • Ob Versicherungs­wechsel oder Neuzulassung: Die Motorrad-Haft­pflicht­versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Erweiterten Schutz für Ihr Bike bieten Teilkasko und Vollkasko.
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Illustration: Mann liest mit einer Lupe einen Vertrag
Definition
Illustration: Mann liest mit einer Lupe einen Vertrag

Wie bei der Kfz-Versicherung für Pkw bestimmen auch bei der Motorrad­ver­si­che­rung verschiedene Faktoren die Beitragshöhe. Bei der Prämien­be­rech­nung spielen beispiels­weise die statistische Unfall­wahr­scheinlich­keit des Fahrzeug­typs (Typklasse) sowie der Ort der Zulassung (Regionalklasse) eine Rolle.

Im Unterschied zur Auto­versicherung gibt es für Motorräder kein allgemein­gül­tiges Typklassenverzeichnis, das jedes gängige Modell auflistet und ein­stuft. Daher ist bei Motorrädern auch von Versicherungsklassen die Rede. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind unter dem Begriff Versicherungsklasse aber auch Typklasse und Regionalkasse zusammengefasst.

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Einstufung
Die Einordnung der Motorradmodelle in bestimmte Typ- bzw. Versicherungs­klassen erfolgt anhand der Schadens­verläufe in den Vorjahren
Zuständig dafür ist der Gesamt­verband der Deutschen Versich­er­ungs­wirt­schaft (GDV). Verschlechtert sich die Unfall­bilanz eines Motorrad­typs zum Vorjahr, stuft der GDV ihn in eine schlechtere Klasse ein.

Die GDV-Statistik für Krafträder dient Versicherungs­gesellschaften als Orien­tierung. Sie ist jedoch nicht verpflichtend. Jeder Anbieter kann die verschiedenen Kraftradtypen selbst einstufen. Die Folge: Die Versicherungsklassen fallen je nach Versicherer unterschiedlich aus.

Die meisten Versicherungen unterscheiden zwischen:

  • regulären Motorrädern (mit und ohne Beiwagen)
  • Leichtkrafträdern und Rollern
  • Trikes
  • Quads

Für Motorräder setzen Versicherungs­unternehmen deutlich weniger Typ- bzw. Versicherungs­klassen an als für Pkw. In der Kfz-Haftpflicht­versicherung gibt es 16 verschiedene Klassen von zehn bis 25. Bei der Teilkaskoversicherung sind es 24 Klassen von zehn bis 33. Die Vollkasko stuft in 25 Klassen von zehn bis 34 ein. Welcher Typklasse Ihr Motorrad angehört, entnehmen Sie Ihrer Jahresprämien­rechnung. Sie ist dort mit einem Typschlüssel gekennzeichnet.

Die rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland sind in verschiedene Regionalklassen eingeteilt und mit einem Index versehen. Die Zuordnung erfolgt auf Basis des Unfallrisikos im jeweiligen Bezirk. Dafür erstellt der GDV jährlich eine Schadenbilanz, die das durchschnittliche Schadens­aufkommen der letzten drei Jahre widerspiegelt. Erhöht sich die Schadens­häufigkeit in einem Zulassungsbezirk, steigt dieser im Folgejahr in eine höhere Regionalklasse auf.
Die vom GDV erstellte Regionalstatistik für Krafträder ordnet jedem Zulassungs­bezirk Indizes und Klassen für Kraftrad-Haftpflicht, Voll- und Teilkasko zu. Einige wichtige Regionen im Überblick (Stand: August 2021):

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Region Kraftrad-Haftpflicht Vollkasko Teilkasko
  Index Klasse Index Klasse Index Klasse
010 Schleswig-Holstein 78,85 1 93,55 2 91,11 4
020 Hansestadt Hamburg 114,97 4 177,67 4 220,80 7
031 Braunschweig 77,84 1 90,48 1 85,89 4
040 Bremen 86,67 2 103,76 3 104,75 5
051 Düsseldorf 94,48 3 93,55 2 126,59 5
053 Köln 110,41 4 103,76 3 208,10 7
066 Kassel 93,18 2 90,48 1 51,78 2
081 Stuttgart 103,20 4 93,55 2 42,19 1
083 Freiburg 95,07 3 90,48 1 45,57 1
100 Saarland 101,40 3 90,48 1 75,87 3
110 Berlin 181,69 6 177,67 4 543,31 8
147 Leipzig 105,57 4 177,67 4 268,91 7
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Prämienberechnung
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Parametern ab. Einerseits fließen persönliche Faktoren wie Alter und Fahrpraxis in die Berechnung ein. Andererseits spielen technische Aspekte wie Motorleistung und Ausstattung der Maschine eine Rolle.
Grauhaariger Mann sitzt mit Laptop an Schreibtisch und sichtet Dokumente

Mehrere Kriterien bestimmen Kosten der Motor­rad­ver­si­che­rung

Jeder Versicherer hat eigene Berechnungs­methoden, um die Höhe der Versicherungsprämie zu bestimmen. Bei der Beitrags­ermittlung fließen in der Kraftrad­ver­siche­rung folgende Faktoren ein:

  • Leistung des Motorrads (Hubraum und PS)
  • Typklasse
  • Regionalklasse
  • Schadenfreiheitsklasse
  • Datum der Erstzulassung
  • Jährliche Fahrleistung
  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Vorhandensein eines Antiblockiersystems (ABS)
  • Abstellort des Motorrades (Garage oder öffentliche Straße)
  • Höhe der Teilkasko- bzw. Vollkasko-Selbstbeteiligung

Neben fahrzeugspezifischen Details wie Modell und Motorleistung haben auch persönliche Merkmale des Fahrers Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. So zahlen junge Fahranfänger in der Regel höhere Beiträge als erfahrene Biker, die ihren Motorradführerschein schon jahrelang haben und viel Fahrpraxis gesammelt haben.

Unfallfreie Biker erhalten günsti­gere Motor­rad­ver­si­che­rung­en

Von der Schadenfreiheitsklasse lässt sich auf das Fahrverhalten des Ver­si­che­rungs­nehmers und sein indi­vi­duelles Unfall­risiko schließen. Folglich ist sie ein wichtiger Parameter bei der Berechnung der Prämie. Je mehr unfall- und schaden­freie Jahre Sie vorweisen, desto höher ist Ihre SF-Klasse. Für um­sichtiges Fahren gewährt Ihnen der Versicherer einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.

Tipp: Einige Versicherungsgesellschaften gewähren Rabatte für Sicherheits­systeme wie zum Beispiel ein Anti­blockiersystem (ABS). Dadurch verringert sich Ihr Unfall­risiko und damit auch das Risiko des Versicherers, für Schäden aufzukommen.

Je höher die Motor­leistung, desto höher die Beiträge

Bei Krafträdern ist die Motorleistung eines der wichtigsten Kriterien bei der Ermittlung der Prämie. Je mehr Kilowatt (kW) bzw. Pferdestärken (PS) Ihr Bike vorweist, desto höher sind die Kosten Ihrer Motorrad­ver­sich­er­ung. Abhängig von der Leistung stufen Versicherer Ihr Zweirad in eine sogenannte Motorleist­ungs­klasse ein.

In niedrige Versicherungsklassen fallen Motorräder geringer Leistung – zum Beispiel Klasse 2 oder 3. PS-stärkere Bikes ordnen Versicherer in höhere Leistungsklassen ein und setzen entsprechend teurere Prämien an. Es macht also durchaus einen Unterschied, ob Sie einen behäbigen Chopper mit schwachem Motor, eine geländetaugliche Enduro oder eine sportliche Rennmaschine versichern.

Tipp: Vor Kauf eines Motorrads lohnt es sich, die Grenzwerte der Motor­leistungs­klassen im Blick zu behalten. Wählen Sie ein Kraftrad mit etwas schwächerem Motor, stuft Ihr Versicherungs­anbieter Sie unter Umständen in eine niedrigere Klasse ein – und Sie zahlen einen günstigeren Versicherungsbeitrag.

Obwohl Leistungsangaben in Kilowatt (kW) vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, nutzen Auto- und Motorradfahrer im täglichen Sprachgebrauch immer noch die alte Einheit Pferdestärke (PS).

  • 1 kW = 1,36 PS (etwa ein Drittel addieren)
  • 1 PS = 0,74 kW (etwa ein Viertel abziehen)

Motorradfahrer mit Helm und Schutzbrille legt sich beim Motorradfahren in eine Kurve
In unserem Tarifrechner ermitteln Sie in nur vier Schritten Ihren individuellen Versicherungsbeitrag.
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Versicherungsarten
Analog zu Autoversicherungen existieren auch für Krafträder die gesetzlich vorgeschriebene Haft­pflicht­versicherung und freiwillige Kasko­versicherungen. Letztere sind teurer, bieten Zweirädern aber umfassenderen Schutz. Mit optionalen Zusatzbausteinen lassen sich die Policen individuell anpassen.
Schwarzer Motorradhelm mit Schutzbrille liegt auf Motorradsitz

Haftpflicht­versicherung ist für Kraft­räder ein Muss

Um Ihre Maschine im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, ist eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung erforderlich. Wie bei Pkw ist sie eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht­versicherung für Motorräder. Sie springt bei Schäden ein, die Sie mit Ihrem Zweirad an Eigentum oder Gesundheit dritter Personen verursachen. Dazu gehören sowohl andere Verkehrsteilnehmer als auch Ihr Beifahrer, der durch Ihr Verschulden zu Schaden kommt. 

Kaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Ihr Motorrad

Als Basisschutz kommt eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung nicht für Schäden an Ihrer eigenen Maschine auf. Dafür ist eine zusätzliche Kasko­ver­si­che­rung erforderlich. Die Teilkasko­versicherung leistet unter anderem, wenn Ihr Bike durch Explosion, Brand, Über­schwem­mung, Sturm oder Kollisionen mit Tieren zu Schaden kommt. Diebstahl und Glasbruch sind ebenfalls über die Motorrad-Teilkasko versichert. Die Motorrad-Vollkasko leistet darüber hinaus bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden, die durch Vandalismus entstehen.

Optionale Zusatz­policen ergänzen Ihre Motor­rad­ver­si­che­rung

Sowohl Motorrad-Haftpflicht als auch Teil- und Vollkaskoversicherung lassen sich bei vielen Anbietern optional durch flex­ible Bau­steine ergänzen. An Ihre individuellen Bedürfnisse an­pas­sen können Sie Ihren Versicherungs­schutz beispielsweise mit dem Auslandsschadenschutz, der Sie bei Verkehrsunfällen außerhalb Deutsch­lands absichert. Ebenfalls sinnvoll für Biker: ein Rabattschutz als Tarifgarant oder ein zusätzlicher Verkehrsrechtsschutz, der bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Unfallgegnern greift.

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Häufige Fragen
  • Bis zu welcher Schadenhöhe lohnt sich die Selbstübernahme der Kosten?

    Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Hier heißt es abwägen und ausrechnen, was für Sie günstiger ist: Sie können den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Lassen Sie ihn von der Motorradversicherung begleichen, fallen Sie in der Schaden­freiheits­klasse zurück. In der Regel lohnt sich die Selbst­übernahme der Kosten, wenn die Schadens­summe geringer ausfällt als die zu erwartende Beitrags­erhöhung durch die Rückstufung in der SF-Klasse.
  • Werden bestimmte Motorradarten anders versichert?

    Ja, für schwächer motorisierte Zweiräder wie Mofas, Mopeds und Roller bis 50 Kubik­zentimeter (ccm) Hubraum und mit einer Höchst­geschwindig­keit von 45 km/h ist keine Zulassung und damit keine reguläre Motorrad­versicherung notwendig. Für diese Klein­kraft­räder reicht eine Moped- bzw. Roller­versicherung mit Versicherungskennzeichen aus. Letzteres dient als Nachweis, dass Ihr Zweirad ausreichend versichert ist. Es gilt immer für ein Versiche­rungs­jahr (von Anfang März bis Ende Februar des Folgejahres) und läuft automatisch ab.

    Für Bikes mit einem Hubraum von über 50 bis maximal 125 ccm und einer Nennleistung von höchstens 11 kW l ist eine Leichtkraftrad Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

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