Kfz-Kennzeichen: Alle Infos zu Versicherung, Arten & Aufbau

Top-Leistungen bei der Allianz Kfz-Versicherung

Aufbau, Arten & Co.

Alle Infos rund um Kfz-Kenn­zeichen & Versicherungs­schutz

  • Ein Kfz-Kennzeichen setzt sich aus Unter­scheidungs­zeichen (= Orts­kürzel) und Erkennungs­nummer zusammen. Außerdem sind Prüf- und Stempel­plakette auf dem Auto­kenn­zeichen angebracht.
  • In Deutschland gibt es über 700 Orts­kürzel, zum Beispiel "B" für Berlin. Die Kombination aus bis zu drei Buch­staben steht für die Stadt oder den Landkreis, in dem das Fahr­zeug zugelassen ist.
  • Neben regulären Kfz-Kenn­zeichen gibt es unter anderem rote und grüne Kennzeichen, Kurz­zeit­kenn­zeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen.
  • Bei einigen Kennzeichen­arten gibt es bei der Kfz-Ver­sicherung Besonder­heiten. Für ein Auto mit Kurz­zeit­kenn­zeichen schließen Sie zum Bei­spiel eine spezielle Kfz-Haft­pflicht für maximal fünf Tage ab.
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Mehr als 700 Ortskürzel gibt es für Auto­kenn­zeichen in Deutsch­land. Die meisten Kfz-Kenn­zeichen-Kürzel stehen für Landkreise und Städte (z.B. "B" für Berlin). Einige Buch­staben sind Sonder­kürzel wie "X" für NATO-Fahrzeuge.
Bundesweit gibt es mehr als 700 Kenn­zeichen-Abkürzungen, die für unter­schied­liche Städte und Landkreise stehen. Welche Regionen hinter den Buch­staben­-Kombi­nationen auf Auto­kenn­zeichen in Deutschland stecken, finden Sie zum Beispiel online mit Nummern­schild-Findern heraus.

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Kürzel auf Kfz-Kennzeichen
Stadt / Landkreis
Bundesland
B Berlin Berlin
D Düsseldorf Nordrhein-Westfalen
DO Dortmund Nordrhein-Westfalen
E Essen Nordrhein-Westfalen
F Frankfurt am Main Hessen
HH Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg
K Köln Nordrhein-Westfalen
L Leipzig Sachsen
M München Bayern
S Stuttgart Baden-Württemberg
X Kürzel für Kfz der NATO bundesweit
Y Kürzel für Kfz der Bundeswehr bundesweit
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In Deutschland gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Kfz-Kenn­zeichen-Arten. Sie können Ihr Fahr­zeug mit regulärem Kfz-Kenn­zeichen oder verschiedenen Sonder­kenn­zeichen zulassen. Bei einigen Nummern­schildern gibt es bei der Kfz-Ver­sicherung Sonder­regelungen bzw. Ein­schränkungen.
  • Ausfuhrkennzeichen

    Ausfuhrkennzeichen nutzen Sie für Über­führungs­fahrten und Fahrzeug­exporte ins Nicht-EU-Ausland. Als Ausfuhr­kenn­zeichen-Versicherung ist eine spezielle Kfz-Haftpflicht vor­ge­schrieben. Die Ver­sicherung ist für mindestens 15 Tage und maximal ein Jahr abschließbar.
  • Grünes Kennzeichen

    Ein grünes Kennzeichen bekommen Sie für Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Dazu gehören Traktoren, Baumaschinen, Pferdeanhänger und andere Kfz, die Sie für einen bestimmten Zweck nutzen (z.B. Landwirtschaft).

    Für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen ist eine gültige Kfz-Haftpflicht Voraussetzung für die Zulassung. Je nach Anbieter gibt es für Nutzfahrzeuge teilweise spezielle Tarifgruppen, zum Beispiel eine Kfz-Versicherung für Landwirt:innen.

  • Händlerkennzeichen

    Ein rotes Kfz-Kennzeichen (= Händler­kennzeichen) beantragen Fahrzeughändler:innen, die das Nummernschild für Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten mehreren Fahrzeugen im Wechsel zuteilen. Auch für Kfz mit rotem Kennzeichen ist eine Versicherung Pflicht. Je nach Versicherer gibt es spezielle Policen, mit denen Autohändler:innen ihre gesamte Fahrzeugflotte absichern können.
  • Kurzzeitkennzeichen

    Ein Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu fünf Tage. Um das Sonderkennzeichen für Über­führungs- oder Probefahrten innerhalb Deutschlands und der EU zu beantragen, brauchen Sie eine spezielle Kurz­zeit­versicherung. In der Regel schließen Sie eine Kfz-Haft­pflicht ab, mit der das Fahrzeug höchstens fünf Tage versichert ist.
  • Oldtimer-Kennzeichen

    Oldtimer-Kennzeichen (= Historien­kenn­zeichen, kurz H-Kennzeichen) erhalten Sie für Fahrzeuge, deren Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurück­liegt. Besitzer von Old­timer-Sammlungen können ein rotes H-Kenn­zeichen ("07er-Nummer") beantragen und im Wechsel an mehreren Oldies anbringen. Das rote Kfz-Kenn­zeichen berechtigt zu Probe­fahrten und Fahrten zu Oldtimer-Ver­anstaltungen (z.B. Rallye).

    Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen schließen Sie in der Regel eine Oldtimer-Versicherung ab. Nutzen Sie Ihren mobilen Klassiker als Alltags­fahrzeug, ist eine reguläre Kfz-Ver­sicherung nötig. Um eine rote 07er-Nummer für Oldtimer zu beantragen, weisen Sie bei der Zulassungsstelle mindestens eine gültige Kfz-Haft­pflicht­versicherung nach.

  • Reguläres Kfz-Kennzeichen

    Die meisten deutschen Fahrzeuge sind mit Standard­kennzeichen (= reguläres Kfz-Kenn­zeichen) zugelassen. Amtliche Nummernschilder berechtigen Sie, Ihren Pkw ganz­jährig und ohne Nutzungs­ein­schränkungen auf öffent­lichen Straßen zu bewegen. Für ein Auto mit Standard­kenn­zeichen schließen Sie eine reguläre Kfz-Versicherung ab.
  • Saisonkennzeichen

    Fahrzeuge, die Sie zwei bis maximal elf Monate im Jahr auf öffentlichen Straßen fahren, können Sie mit Saisonkennzeichen zulassen. Für Saisonfahrzeuge schließen Sie eine reguläre Autoversicherung ab. Eine spezielle Saisonkennzeichen-Versicherung ist nicht nötig. Der Versicherungsschutz gilt in den Monaten, in denen das Kfz zugelassen ist.
  • Versicherungskennzeichen

    Sie beantragen ein Versicherungskennzeichen für (E-)Roller, Mofa und andere Klein­kraft­räder mit 45 km/h Höchst­geschwindig­keit und bis 50 Kubik­zentimeter Hubraum. Für leistungs­arme Zwei­räder ist eine Roller- oder Moped-Versicherung vorgeschrieben. Das Ver­sicherungs­kennzeichen (= Moped­kenn­zeichen) erhalten Sie bei Vertrags­abschluss.
  • Wechselkennzeichen

    Wechselkennzeichen beantragen Sie für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse (z.B. zwei Pkw). Die Nummernschilder bringen Sie abwechselnd an beiden Kfz an. Aber: Jedes Fahrzeug braucht eine eigene Kfz-Versicherung. Einige Versicherer bieten Sondertarife für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen an.
  • E-Kennzeichen

    Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten in Deutschland ein E-Kennzeichen. Es unterscheidet sich vom normalen Kfz-Kennzeichen dadurch, dass am Ende der Erkennungsnummer ein "E" für Elektro steht. Erfüllen Plug-in-Hybride bestimmte Voraussetzungen, dann erhalten auch diese Fahrzeuge das Sonderkennzeichen.
Autokennzeichen mit Beleidigungen und obszönen Begriffen sind in Deutsch­land nicht erlaubt. Das gilt auch für Codes mit national­so­zia­lis­tischem Bezug (z.B. HJ, KZ, SA, SS). Auf Länder­ebene gibt es weitere verbotene Kenn­zeichen. Kfz-Nummern­schilder mit dem Kürzel "NS" sind zum Bei­spiel nur in Hamburg und Hessen gesperrt.
Für neue Autokennzeichen zahlen Sie in der Regel mindestens 20 Euro. Kfz-Kenn­zeichen-Kosten setzen sich aus Nummern­schild-Kosten und Gebühren für die Zulassung zusammen. Online können Sie Kfz-Kenn­zeichen bei einigen Anbieter:innen ab zehn Euro bestellen. Je nach Zulassungs­art und Stadt bzw. Land­kreis kommen zwischen zehn und 30 Euro für die Zulassungs­behörde hinzu. Beantragen Sie ein Wunsch­kenn­zeichen für Ihr Fahr­zeug, ist bundes­weit ein­heit­lich eine Zusatz­gebühr von 10,20 Euro fällig.
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Kfz ohne Kenn­zeichen sind nicht versichert und dürfen nicht auf öffent­lichen Straßen fahren. Haben Sie ein Nummern­schild ver­loren, be­an­tragen Sie bei der Zu­lassungs­stelle neue Kennzeichen.

Nein. Fahrzeuge ohne Nummern­schilder haben keinen Versicherungsschutz und sind nicht für den öffent­lichen Straßen­verkehr zu­ge­lassen. Das gilt auch für Pkw mit un­ge­stempelten Kfz-Kennzeichen.

Ausnahme: Bei der Fahrt zur Zulassungs­behörde dürfen Nummern­schilder am Auto unge­stempelt sein. Auch Fahrten, die mit An- oder Ab­mel­dung des Pkw zusammen­hängen, sind laut § 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) mit un­ge­stem­pel­ten Kfz-Kennzeichen erlaubt.

An Ihrem Auto fehlt das Kfz-Kenn­zeichen? Wie Sie in diesem Fall vor­gehen, ist je nach Ursache unter­schiedlich:

  • Diebstahl: Melden Sie den Diebstahl Ihres Auto­kenn­zeichens sofort der Polizei und erstatten Sie Anzeige. Mit der polizei­lichen Anzeigen­bestätigung beantragen Sie bei der Zulassungs­behörde ein neues Nummern­schild. Informieren Sie auch Ihre Kfz-Ver­sicherung über den Kenn­zeichen-Diebstahl.
  • Verlust: Ist das Nummern­schild verloren gegangen, weil Sie es zum Bei­spiel nicht richtig am Auto befestigt haben, informieren Sie die Zulassungs­stelle. Bei der Behörde können Sie ein neues Kfz-Kenn­zeichen anfordern.

Wichtig: Ihre bisherige Kenn­zeichen-Kombi­nation können Sie nach Diebstahl oder Verlust des Nummern­schilds nicht behalten. Die Buch­staben- und Zahlen­abfolge ist in diesem Fall für zehn Jahre gesperrt.

Sind Sie mit einem Auto unterwegs, an dem keine Kfz-Nummernschilder angebracht sind, riskieren Sie bei einer Verkehrskontrolle 60 Euro Bußgeld. Erwischt die Polizei Sie mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug, drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
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Bei einem Fahrzeug­wechsel ist es möglich, das Kfz-Kenn­zeichen zu übernehmen. Das heißt: Melden Sie Ihr altes Auto ab, können Sie Ihre alten Auto­kenn­zeichen mit­nehmen und an Ihrem neuen Pkw ver­wenden. Auch bei einer Um­meldung können Sie Ihre bisherigen Nummern­schilder weiternutzen.
  • Neues Auto anmelden: Darf ich mein altes Kfz-Kennzeichen übernehmen?

    Ja, Sie dürfen Ihr bisheriges Kfz-Kenn­zeichen für Ihren neuen Pkw nutzen. Bei der Kenn­zeichen­mitnahme gibt es zwei Möglich­keiten:

    1. Sie informieren die Zulassungs­stelle bei Abmeldung Ihres bisherigen Kfz, dass Sie Ihre alten Nummern­schilder behalten wollen. Gegen eine geringe Gebühr können Sie die Auto­kennzeichen direkt mitnehmen.
    2. Sie reservieren Ihre bisherige Kfz-Kenn­zeichen-Kombination bei der Zulassungs­behörde als Wunsch­kenn­zeichen. Nach etwa einem Tag können Sie die Buch­staben- und Zahlen­abfolge für Ihr neues Fahr­zeug beantragen. Die "Ruhe­dauer" variiert je nach Bundes­land und Landkreis.
  • Auto ummelden: Kann ich mein Nummern­schild behalten?

    Ja. Ziehen Sie zum Beispiel innerhalb Deutsch­lands in einen anderen Zulassungs­bezirk um, können Sie Ihr bisheriges Kfz-Kenn­zeichen behalten. Sie sollten aber zeit­nah Ihr Auto ummelden und Ihre Fahr­zeug­papiere bei der neuen Zulassungs­behörde anpassen lassen.
  • Auto abmelden: Was passiert mit den Autokennzeichen?

    Wenn Sie bei der Zulassungs­stelle Ihr altes Auto abmelden, entwertet der Sach­bearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin Prüf- und Stempel­plakette auf den Auto­kenn­zeichen. Die Zahlen-Buch­staben-Kombi­nation ist anschließend für eine Neu­vergabe verfügbar.

    Möchten Sie bei einem Fahrzeugwechsel Ihr bisheriges Kfz-Kenn­zeichen weiter­nutzen, können Sie die alten Nummern­schilder mit­nehmen. Oder die Kenn­zeichen-Kombi­nation als Wunsch­kennzeichen für Ihr neues Auto reservieren.

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Grüne Kennzeichen sind wie reguläre Kfz-Kennzeichen aufgebaut und haben dieselbe Kennzeichengröße. Die Zahlen-Buchstaben-Kombination ist aber in Grün auf den weißen Grund des Nummernschilds geprägt. Die Sonderfarbe zeigt an, dass der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin steuerbefreit ist.
Grünes Kfz-Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge
 

Eine Steuerbefreiung und ein grünes Kfz-Kennzeichen erhalten in Deutschland Fahrzeuge, die wichtige Funktionen für Allgemeinwohl und Gesellschaft erfüllen. Bei Zoll oder Finanzamt können Sie grüne Nummernschilder für folgende Fahrzeuge und Anhänger beantragen:

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge
  • Stapler und Arbeitsmaschinen mit mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Winterdienst- und Straßenreinigungsfahrzeuge
  • Schausteller:innenfahrzeuge (Zugmaschinen, Packwagen, Wohnwagen)
  • Anhänger für Transport von Sportgeräten oder Tieren zu Sportzwecken
  • Fahrzeuge für Hilfsgütertransporte anerkannter Körperschaften und Vereine
  • Fahrzeuge für Kranken- und Behindertentransport
  • Rettungsfahrzeuge sowie Kfz von Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz
  • Fahrzeuge zum Transport von Großbehältern, Wechselaufbauten und Anhängern im kombinierten Verkehr (z.B. Lkw)

Der Nutzungszweck des Fahr­zeugs mit grünem Kfz-Kennzeichen ist in der Bestätigung über die Steuer­befreiung vermerkt, die Finanz­amt oder Zoll ausstellen. Bei einer Verkehrs­kontrolle sind Sie ver­pflichtet, diesen Zweck nach­zu­weisen. Wer in einem Pferdeanhänger mit grünem Nummern­schild zum Beispiel keine Sport­pferde, sondern Umzugs­kisten trans­portiert, begeht Steuer­hinter­ziehung.

Nutzen Sie den Anhänger nicht nur zum Pferde­transport, lassen Sie ihn mit regulärem Kfz-Kenn­zeichen zu. Dann zahlen Sie Kfz-Steuern und schließen eine Anhänger-Versicherung ab.

Steuerbefreite Fahrzeuge sind auch für Fahrten ins europäische Ausland nutzbar. Voraussetzung ist, dass Sie das Kfz außerhalb Deutschlands ebenfalls nur für den genehmigten Zweck einsetzen.

Wer für ein Kfz ein grünes Kennzeichen beantragen möchte, braucht bei der Zulassungsstelle diese Dokumente:

  • Bestätigung von Zoll oder Finanzamt über Steuerbefreiung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgas­unter­suchung (HU & AU)
  • ggf. alte Nummernschilder (falls keine Neuzulassung)
  • ggf. Vollmacht und Personal­ausweis der Person, in deren Auftrag Sie handeln

Sie beantragen ein grünes Nummernschild für das Fahrzeug eines Vereins, Unter­nehmens oder einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)? Dann brauchen Sie zusätzlich diese Unterlagen:

  • Verein: Auszug aus dem Vereinsregister, Personal­ausweis/Reisepass und Vollmacht der benannten ver­tre­tenden Person/­der benannten vertretenden Personen
  • Unternehmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handels­register, ggf. Vollmacht und Personal­ausweis/­Reisepass der geschäftsführenden Person oder des Prokuristen bzw. der Prokuristin
  • GbR: Gesellschaftsvertrag, Vollmacht und Erklärung, auf wen das Kfz zugelassen wird (mit Unterschrift aller Gesellschafter:innen), Personalausweis/Reisepass des Gesellschafters bzw. der Gesellschafterin, auf den bzw. die das Fahrzeug zugelassen wird
 
Wer ein Fahrzeug mit grünem Nummern­schild anmeldet, zahlt bis zu 160 Euro. Die Neu­zulassung eines steuerbefreiten Kfz kostet je nach Zulassungs­bezirk und Auf­wand mindestens 26 Euro. Für neue Nummern­schilder kommen 30 bis 50 Euro hinzu. Eine Wunsch­kenn­zeichen-Reservierung kostet 10,20 Euro extra. Ist vor der Zulassung eine HU nötig, fallen zusätzlich rund 70 Euro an.
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Ein Ausfuhrkennzeichen (= Export-, Transit- oder Zoll­kenn­zeichen) ist erforderlich, wenn Sie ein Kfz dauer­haft ins Nicht-EU-Aus­land exportieren. Vor Über­führung beantragen Sie die inter­national anerkannten Nummern­schilder bei Zulassungs­stelle oder Straßen­verkehrs­amt an Ihrem Wohn- bzw. Geschäftssitz.
Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeugexporte ins Ausland mit roter Markierung am rechten Rand
 

Ausfuhrkennzeichen erkennen Sie an der roten Markierung am rechten Rand. Die Zahlenpaare im Farbfeld ergeben das Ablaufdatum des Nummernschilds – im Beispiel oben der 10. Oktober 2020.

Von links nach rechts sind auf Zollkennzeichen Unter­scheidungs­zeichen, rote Zulassungs­plakette und Erkennungs­nummer aufgedruckt. Am Ende der Zahlenkombination steht ein Buchstabe, den die Zulassungsbehörde fortlaufend vergibt (hier: "X").

Für Exportfahrzeuge mit Ausfuhr­kenn­zeichen ist eine spezielle Kfz-Haft­pflicht­versicherung vor­geschrieben. Die Versicherung ist in der Regel für 9 Tage bis zu einem Jahr abschließbar. Nach Abschluss der Ausfuhr­kenn­zeichen-Versicherung schickt die  anbietende Person Ihnen per Post eine gelbe Versicherungs­karte und die Internationale Versicherungskarte zu. Für Zoll­kennzeichen gibt es keine eVB-Nummer.

Wichtig: Die Zulassungsbehörde stellt Über­führungs­kenn­zeichen für den Zeit­raum aus, für den Sie die Versicherung ab­ge­schlossen haben. Die Nummern­schilder gelten also maximal ein Jahr.

Ausfuhrkennzeichen beantragen Sie online oder bei der Zulassungs­stelle. Diese Dokumente brauchen Sie dafür:

  • Gelbe Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
  • Reisepass oder Personalausweis mit amtlicher Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung (HU & AU) (mindestens gültig bis nach Ende des gewünschten Zulassungszeitraums)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • Nachweis der Stilllegung (bei abgemeldeten Kfz)
  • Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Kfz)
 
Ja. Wer ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, zahlt für den Zulassungszeitraum vorab die reguläre Kfz-Steuer. Brauchen Sie das Zoll­kenn­zeichen zum Beispiel für 20 Tage, ist die Kfz-Steuer für den vollen Kalendermonat fällig. Wie hoch die Kosten sind, hängt von Fahrzeugtyp und Geltungszeitraum des Ausfuhr­kenn­zeichens ab.
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Ein Saisonkennzeichen ist für ein Auto sinnvoll, das Sie nicht das ganze Jahr nutzen. Mit saisonalem Kennzeichen können Sie das Fahrzeug für mindestens zwei und höchstens elf Monate zulassen. Kfz-Steuer und Versicherungs­bei­träge zahlen Sie anteilig für den Betriebszeitraum.
 
Saisonkennzeichen für Autos sehen wie reguläre Kfz-Kennzeichen aus und haben dieselbe Kennzeichengröße. Einziger Unterschied: Am rechten Rand der Nummernschilder ist der Betriebszeitraum vermerkt: Die beiden Zahlen über dem Querstrich geben den Monat des Saisonbeginns an, die Ziffern darunter den Endmonat.

Wichtig: Ein Saisonkennzeichen können Sie nicht in ein reguläres Autokennzeichen umwandeln – und umgekehrt. Wollen Sie das Kfz ganzjährig nutzen, beantragen Sie bei der Zulassungsstelle ein neues Kfz-Kennzeichen.

Kfz-Saison­kenn­zeichen gelten zwischen zwei und elf Monaten. Fahrzeughalter:innen können den Saisonzeitraum frei wählen. Vorausgesetzt, sie nutzen das Kfz während mehrerer aufeinander ­folgender Monate. Eine Aufteilung in kürzere Intervalle ist nicht möglich. Das saisonale Kenn­zeichen gilt ab dem ersten bis ein­schließ­lich zum letzten Tag der Saison. Legen Sie als Gültig­keits­zeit­raum zum Beispiel März bis Oktober fest, dürfen Sie mit dem Fahr­zeug ab 1. März bis 31. Oktober auf die Straße.

Wichtig: Sobald der Betriebszeitraum endet, beginnt die Ruhezeit für Ihr Fahrzeug. Ab diesem Zeit­punkt ist es Pflicht, das Kfz auf Privat­grund ab­zu­stellen (z.B. in Einzelgarage, auf umfriedetem Stellplatz). Bis zum nächsten Saisonstart dürfen Sie es nicht im öffent­lichen Straßen­verkehr bewegen. Andernfalls riskieren Sie strafrechtliche Konsequenzen. Außer­halb der Saison sind nur bestimmte Sonder­fahrten gestattet – zum Beispiel zu einer Werkstatt, Prüf- oder Zulassungs­stelle, die sich im eigenen oder einem angrenzenden Zulassungs­bezirk befindet.

Saisonale Kennzeichen lohnen sich für Fahrzeughalter:innen, die ihr Kfz nicht ganzjährig nutzen. Wer zum Beispiel sein Cabrio, Wohnmobil oder Motorrad im Winter in der Garage lässt, spart Geld. Denn: Mit Saison­kenn­zeichen zahlen Sie Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer anteilig für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

Ein Saisonkennzeichen für Ihr Auto beantragen Sie ein­malig bei der Zulassungs­behörde. Danach ver­längert sich das Kfz-Kenn­zeichen jedes Jahr auto­matisch. Diese Unter­lagen sind für die Saison­zulassung notwendig:

  • Reisepass oder Personal­ausweis mit amtlicher Melde­bescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer
  • elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer) mit Angabe des Saison­zeitraums
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgas­unter­suchung (HU & AU)
  • bisherige Kfz-Nummern­schilder
  • ggf. Wunschkenn­zeichen-Reservierungs­bestätigung
  • Certificate of Conformity ("CoC-Papiere") bzw. Daten­bestätigung des Her­stellers (bei erst­maliger Zulassung)
 
Saison­kennzeichen-Kosten beginnen bei ungefähr 50 Euro – je nachdem, bei welcher Zulassungs­behörde Sie Ihr Fahr­zeug anmelden. Meist zahlen Sie rund 30 Euro Verwaltungs­gebühren. Hinzu kommen 20 bis 30 Euro für Kfz-Nummern­schilder. Plus eine Zusatz­gebühr von 10,20 Euro, wenn Sie ein Wunsch­kennzeichen beantragen.

Voller Versicherungsschutz besteht für ein Auto mit Saison­kenn­zeichen nur in den Zulassungs­monaten. Während der Ruhe­phase bietet die beitrags­freie Ruhe­versicherung dem Pkw ein­ge­schränkten Kfz-Haft­pflicht-Schutz. Ist das Fahrzeug teilkasko­versichert, sind zum Beispiel auch Hagelschäden oder Schäden durch Marder­biss (durch die inkludierte Marderschaden-Versicherung) abgedeckt. Voll­kasko­schutz ist in der Ruhezeit meist nicht möglich.

Wichtig: Sind Sie außerhalb der Saison auf öffentlichen Straßen unterwegs und haben einen Unfall, sind Sie nicht versichert. Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

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Montage

Kfz-Nummernschilder legen Sie ent­weder in spezielle Kennzeichen­halter ein, die Sie an Vorder- und Rück­seite Ihres Pkw montieren. Oder Sie fixieren die Auto­kenn­zeichen mit Schrauben. Dafür bohren Sie Löcher in die Alu­minium- oder Kunst­stoff­schilder. Anschließend schrauben Sie die Nummern­schilder am Fahrzeug an. Es gibt auch Kfz-Kenn­zeichen, die sich mit Magneten oder Klett­band anbringen lassen.

Achten Sie darauf, dass die Nummern­schilder gerade und gut lesbar am Pkw befestigt sind. Der untere Rand der Kenn­zeichen sollte sich mindestens 20 Zenti­meter über der Fahrbahn befinden. Das vordere Kenn­zeichen darf maximal 30 Grad gegen die Fahrt­richtung geneigt sein.

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Standardmäßig sind Kfz-Kennzeichen aus Aluminium oder Kunststoff gefertigt. Es gibt auch leichtere und umweltfreundlichere 3D-Kennzeichen aus Hightech-Plastik. Die Kennzeichengröße ist bundesweit genormt. Aufkleber und Emojis sind auf deutschen Nummernschildern nicht gestattet.
  • Herstellung von Kfz-Kennzeichen

    Beim Prägen der Kfz-Kenn­zeichen beklebt der Schilder­macher Alu­minium- oder Kunst­stoff­rohlinge mit reflektierender Folie. Danach werden Zahlen und Buch­staben mit hohem Druck in Mittel­schrift auf die weiße Trägerplatte gepresst. Eine Heiß­präge­maschine walzt eine Folie über das Kennzeichen. Sie gibt Buch­staben und Ziffern ihre schwarze Farbe.

    Kfz-Nummernschilder in Eng- bzw. Schmal­schrift sind nur in Ausnahme­fällen zulässig. Klebe­kenn­zeichen genehmigen Zulassungs­behörden nur, wenn etwa technische Gründe gegen die Anbringung regulärer Auto­kenn­zeichen sprechen.

  • Kennzeichengröße & -beleuchtung

    Die Kennzeichengröße ist in Deutschland genormt. Für Kfz-Nummernschilder sind diese Abmessungen zulässig:

    • Einzeilige Standardgröße: 520 Millimeter breit, 110 Millimeter hoch
    • Einzeilig verkürzt: 460 Millimeter breit, 110 Millimeter hoch
    • Zweizeilige Standardgröße: 340 Millimeter breit, 200 Millimeter hoch
    • Zweizeilig verkürzt: 280 Millimeter breit, 200 Millimeter hoch
    • Motorrad-Kennzeichen: 180 oder 280 Millimeter breit, maximal 200 Millimeter hoch
    • Leichtkraftrad-Kennzeichen: maximal 255 Millimeter breit, 130 Millimeter hoch

    Integrierte Leuchtdioden am Kennzeichenhalter sind Pflicht. Sie werden mit der Fahrzeug­beleuchtung aktiviert und sorgen dafür, dass Nummernschilder auch bei Dunkelheit oder schlechter Witterung gut erkenn­bar sind. Auch selbst ­leuchtende Nummernschilder sind zulässig. Sie machen durch LED-Technik und elektro­lumineszierende Folie eine gleichmäßig helle Ausleuchtung möglich.

  • 3D-Kennzeichen

    Bei 3D-Kfz-Kennzeichen sind Zahlen und Buch­staben wie ein Relief auf eine Träger­platte aus dem High­tech-Kunst­stoff Poly­pro­pylen geprägt. Durch ein spezielles Präge­verfahren entsteht eine Drei­dimensionalität. Nummern­schilder in 3D sind auch für Motorräder erhältlich. Im Ver­gleich zu Alu­minium­schildern haben sie drei Vorteile:

    1. Sicher und leicht: 3D-Kenn­zeichen haben eine ab­ge­rundete Form, die mehr Sicher­heit bei der Montage bietet. Sie sind rund 25 Prozent leichter und einfacher zu befestigen als Nummern­schilder aus Alu­minium.
    2. Umweltfreundlich: Der CO2-Verbrauch bei der Pro­duktion drei­dimensionaler Auto­kennzeichen ist deutlich geringer als bei der Her­stellung von Alu­minium­platinen. Außerdem sind Plastik­kennzeichen lang­lebiger und recycelbar.
    3. Flexibel: Kunststoff verformt sich leichter als Alu­minium. Das reduziert das Verletzungs­risiko bei Frontal­zusammen­stößen mit Fuß­gänger:innen oder Rad­fahrer:innen bei niedriger Geschwindigkeit.
  • Bekleben und Personalisieren der Nummernschilder

    In Deutschland sind keine Ver­än­de­rungen an Kfz-Kennzeichen erlaubt. Sprich: Sie dürfen auf amt­lichen Nummern­schildern weder Auf­kleber anbringen noch Auto­kennzeichen mit Smileys und anderen Emblemen verzieren. Bei Kenn­zeichen­miss­brauch sieht das Straßen­verkehrs­gesetz (StVG) Geld- oder Frei­heits­strafen von bis zu einem Jahr vor. Ist ein mit Stickern beklebtes Kenn­zeichen bei einer Polizei­kontrolle nicht gut erkenn­bar, droht ein Bußgeld.

    Personalisieren von Kfz-Kenn­zeichen mit Vor- oder Nach­namen und anderen Wunsch­begriffen ist ein­ge­schränkt möglich. Wer sein Fahrzeug zum Beispiel im Land­kreis Märkisch-Oder­land (Ortskürzel: MOL) anmeldet, kann Wörter wie "MOL-LY" oder "MOL-CH" auf seine Nummern­schilder prägen lassen.

    Anders als etwa in den USA ist die Kennzeichen­-Kombi­nation nicht frei wählbar: Unterscheidungs­zeichen und Erkennungs­nummer dürfen sich aus maximal acht Zeichen zusammen­setzen. Ganz auf Ziffern zu ver­zichten und zum Beispiel nur den Familien­namen auf Nummern­schilder zu prägen, ist nicht zulässig.

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  • Welche Fahrzeuge erhalten Kfz-Kennzeichen mit Zusatz E?

    Mit E-Nummernschild zulassen können Sie reine Elektro- und Brenn­stoff­zellen­fahr­zeuge, aber auch Plug-in-Hybride. Voraus­gesetzt, die Fahr­zeuge stoßen höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilo­meter aus oder schaffen mindestens 40 Kilo­meter im voll­elektrischen Betrieb. Das ist im Elektro­mobilitäts­gesetz (EmoG) geregelt.

    Halter von Fahrzeugen, die Kfz-Kenn­zeichen mit Zusatz E tragen, erhalten besondere Privilegien. Bus­spuren befahren oder kosten­los parken dürfen Elektroautos unter anderem in diesen deutschen Städten: Baden-Baden, Bayreuth, Bochum, Bonn, Braun­schweig, Celle, Chemnitz, Dort­mund, Garmisch-Partenkirchen, Gelsen­kirchen, Göttingen, Hamburg, Hannover, Kassel, Kiel, Lindau, Ludwigs­burg, Mainz, München, Osna­brück, Paderborn, Stuttgart und Wolfsburg.

  • Wo kann ich Kfz-Kennzeichen kaufen?

    Autokennzeichen erhalten Sie online oder bei Schilder­macher:innen in der Nähe der Zulassungs­stelle. Ob Sie Kfz-Kenn­zeichen im Internet oder vor Ort bestellen, macht qualitativ keinen Unter­schied. In beiden Fällen erfüllen An­bieter:innen Standards, die in § 10 Fahrzeug-Zulassungs­verordnung für Nummern­schilder festgelegt sind.

    Gesetzlich genormt sind unter anderem Kenn­zeichen­größe und -aus­gestaltung. Vor­ge­schrieben ist auch, dass Zahlen und Buch­staben mit schwarzer Beschriftung auf weiß gerandetem Grund auf Auto­kennzeichen geprägt sind. Online erhalten Sie Kfz-Nummern­schilder oft günstiger. Beim Schilder­macher bzw. der Schildermacherin können Sie Ihre Kfz-Kenn­zeichen dafür sofort mitnehmen.

  • Müssen Kfz-Kennzeichen im Netz verpixelt werden?

    Grundsätzlich stellen Auto­kenn­zeichen keine sensiblen Daten dar. Eine Ver­öffentlichung im Internet verletzt also nicht das allgemeine Persönlich­keits­recht des Fahrzeug­halters bzw. der Fahrzeughalterin. Eine Zensierung ist daher nicht zwingend erforderlich. Mit Inkraft­treten der Daten­schutz-Grund­verordnung in der Euro­päischen Union (EU-DSGVO) sind Kfz-Kenn­zeichen aber als personen­bezogene Daten zu werten. Daher sollten sie unkenntlich gemacht werden.

    Ein Beispiel: Sie wollen auf Ihrem Facebook-Profil ein Foto hoch­laden, das deutlich lesbar das Kennzeichen eines Pkw zeigt. Bevor Sie das Bild posten, sollten Sie Buch­staben und Zahlen auf dem Kenn­zeichen verpixeln oder mit einem schwarzen Balken un­leser­lich machen. So verhindern Sie, dass andere User:innen in Kommentaren unter Ihrem Post zur Beschädigung des gezeigten Wagens aufrufen oder die Adresse des Halters bzw. der Halterin ermitteln.

  • Kann ich nach einem Umzug die noch gültige Streckenmaut-Jahreskarte auf ein neues Kfz-Kennzeichen übertragen?

    Ja, während des Gültigkeits­zeit­raums können Sie die Jahreskarte ein­malig auf ein anderes Auto­kenn­zeichen um­schreiben. Möglich ist das zum Beispiel nach Umzug in einen anderen Zulassungs­bezirk oder Dieb­stahl der Kfz-Nummern­schilder. Voraus­gesetzt, das Fahr­zeug ist nach wie vor auf Sie zugelassen. Gegen etwa 18 Euro Be­ar­bei­tungs­gebühren können Sie die Jahres­karte bei der Maut­stelle auf Ihr neues Kfz-Kennzeichen über­tragen lassen.
  • Was passiert mit meinem Parkausweis, wenn ich ein neues Auto und ein neues Kennzeichen besitze?

    Den Parkausweis lassen Sie kostenpflichtig umschreiben, sobald sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert. Dafür ist das für Ihren Wohnsitz verantwortliche Bürgeramt zuständig.
  • Wie übernehme ich das Kfz-Kennzeichen bei einem Halterwechsel?

    Bei Halterwechsel innerhalb der Familie oder nach Kauf eines Gebraucht­wagens können Sie die Kfz-Nummern­schilder über­nehmen. Voraus­setzung ist, dass Sie im gleichen Zulassungs­bezirk wie der Vor­besitzer bzw. die Vorbesitzerin wohnen und das Kenn­zeichen nicht aus einem anderen Bezirk stammt. Seit 2015 ist es bei Umzug möglich, die Nummern­schilder zu behalten. Daher Vorsicht: Ist der bisherige Besitzer bzw. die bisherige Besitzerin von Berlin nach Hamburg gezogen und hat das Berliner Auto­kennzeichen behalten, können Sie es mit Wohn­ort Hamburg nicht übernehmen.
  • Wie sinnvoll sind Saisonkennzeichen für Motorräder?

    In den meisten Fällen sind Motorrad-Saisonkennzeichen sinn­voll. Denn in der Regel fahren Sie Ihre Maschine nicht das ganze Jahr. Die Motorrad­saison beginnt und endet mit der warmen Jahres­zeit. Dann sind Wetter- und Straßen­verhältnisse für Spritz­touren auf zwei Rädern ideal. In den Herbst- und Winter­monaten sind deutlich weniger Biker:innen unterwegs.

    Den Saisonzeitraum für Ihr Motor­rad legen Sie selbst fest. Voraus­setzung ist, dass die Gültig­keit zwischen zwei und elf Monaten beträgt. In dieser Zeit ist Ihre Maschine mit Kfz-Haft­pflicht- oder Kasko­versicherung voll abgesichert. Eine jährliche An- und Abmeldung bei der Zulassungs­behörde ist bei saisonal zugelassenen Bikes nicht nötig.

  • Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für Wohnwagen oder Wohnmobil?

    Sie nutzen Ihren Wohn­wagen oder Ihr Wohnmobil nicht ganz­jährig, sondern nur im Sommer? Dann ist ein Saison­kenn­zeichen sinnvoll. Reise­mobile und Wohn­anhänger können Sie wie reguläre Fahr­zeuge saisonal zulassen. So sparen Sie unter anderem Kfz-Steuern und Beiträge bei Ihrer Wohnwagen- oder Wohnmobil-Versicherung.
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