Pkw-Kennzeichen werden im Heißprägeverfahren hergestellt
Bei Prägung der Kennzeichenschilder beklebt der Schildermacher Aluminium- oder Kunststoffrohlinge zunächst mit reflektierender Folie. Sie gewährleistet auch bei Dunkelheit größtmögliche Sichtbarkeit – und somit Sicherheit. Danach werden Ziffern und Buchstaben mit hohem Druck in Mittelschrift auf die noch weiße Trägerplatte gepresst. Anschließend walzt eine Heißprägemaschine bei hohen Temperaturen eine Folie über das Kennzeichen, die Buchstaben und Zahlen ihre schwarze Farbe verleiht.
Autoschilder in Eng- bzw. Schmalschrift sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Kfz-Kennzeichen auf Folie gestattet der Gesetzgeber in der Regel nicht. Ausnahmegenehmigungen für Klebekennzeichen erteilen Zulassungsbehörden nur, wenn beispielsweise technische Gründe gegen die Anbringung regulärer Autoschilder sprechen.
Autoschilder sind genormt und beleuchtet
Lkw- und Pkw-Kennzeichen sind in der Regel einzeilig und maximal 520 Millimeter breit sowie 110 Millimeter hoch. Zweizeilige Nummernschilder dürfen höchstens 340 Millimeter, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen maximal 280 Millimeter breit sein. Die Höhe ist auf 200 Millimeter begrenzt. Für die Kennzeichengröße bei Krafträdern gilt: Die Breite darf 180 bis 220 Millimeter, die Höhe maximal 200 Millimeter betragen.
Standard ist auch eine ausreichende Kennzeichenbeleuchtung: Integrierte Leuchtdioden am Kennzeichenhalter sind Pflicht. Sie werden mit der Fahrzeugbeleuchtung aktiviert und sorgen dafür, dass Autoschilder auch bei Dunkelheit oder schlechter Witterung gut erkennbar sind. Ebenfalls zulässig sind selbstleuchtende Nummernschilder, die durch LED-Technik und elektrolumineszierende Folie eine gleichmäßig helle Ausleuchtung ermöglichen.
Kfz-Kennzeichen in 3D bieten mehr Sicherheit
Bei 3D-Kennzeichen sind Zahlen und Buchstaben wie ein Relief auf die Trägerplatte aus einem speziellen Kunststoff (Polypropylen) geprägt. Durch das sogenannte Steckprägeverfahren entsteht eine Dreidimensionalität. 3D-Nummernschilder sind mittlerweile auch für Motorräder verfügbar. Im Vergleich zu Aluminiumschildern bieten sie drei Vorteile:
- Kennzeichen aus Hightech-Plastik haben eine weichere, abgerundete Form, die mehr Sicherheit bei der Montage bietet. Sie sind um 25 Prozent leichter sowie einfacher zu befestigen als Aluminiumschilder. Zudem haben sie keine abstehenden Kanten und rosten nicht.
- Dreidimensionale Autoschilder sind umweltfreundlicher: Der CO2-Verbrauch bei der Produktion fällt deutlich geringer aus als bei der Herstellung von Aluminiumplatinen. Außerdem sind Plastikkennzeichen langlebiger und recycelbar.
- Kunststoff ist flexibler und verformt sich leichter als Aluminium. Das reduziert das Verletzungsrisiko bei Frontalzusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern bei niedriger Geschwindigkeit.
Bekleben amtlicher Kennzeichen ist strafbar
Anders als zum Beispiel in Australien, wo Logos von Sportvereinen oder Emojis Autoschilder zieren, gestattet der deutsche Gesetzgeber keine Veränderungen an Kfz-Kennzeichen. Dazu zählt unter anderem das Anbringen von Aufklebern auf amtlichen Nummernschildern. Autokennzeichen mit Smileys oder anderen Emblemen werden wohl auch in naher Zukunft nicht auf deutschen Straßen zu sehen sein.
Bei Kennzeichenmissbrauch droht laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Mit Bußgeld ist zu rechnen, wenn Ihr mit Stickern beklebtes Nummernschild bei einer Polizeikontrolle nicht gut erkennbar ist.
Namen auf Autokennzeichen sind erlaubt
Das Personalisieren von Nummernschildern mit Vor- oder Nachnamen oder anderen Wunschbegriffen ist in der Bundesrepublik eingeschränkt möglich. Sofern das Ortskürzel des Zulassungsbezirks es zulässt, können Sie Namen oder andere Wörter auf Ihre Autoschilder prägen lassen. Zum Beispiel "MOL-LY" oder "MOL-CH", wenn Sie Ihr Kfz im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland (Ortskürzel: MOL) anmelden.
Anders als etwa in den USA ist die Zeichenkombination jedoch nicht frei wählbar: Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen sich aus maximal acht Zeichen zusammensetzen. Ganz auf Ziffern zu verzichten und beispielsweise nur den Familiennamen auf das Nummernschild zu prägen, ist nicht zulässig. Ebenso verboten sind Beleidigungen, obszöne Begriffe oder Codes mit nationalsozialistischem Bezug auf Kfz-Kennzeichen.