Laut Fahrerlaubnis-Verordnung gibt es in Deutschland vier Motorrad-Führerscheinklassen:
- Motorradführerschein AM: Für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, höchstens 50 ccm Hubraum und maximal 4 kW Motorleistung. Die Motorrad-Führerscheinklasse gilt auch für Straßen-Quads (max. 4 kW) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 6 kW), die höchstens zwei Sitzplätze, 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und 45 ccm Hubraum haben.
- Motorradführerschein A1: Für Leichtkrafträder mit höchstens 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW (15 PS) Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die Motorrad-Fahrerlaubnis berechtigt Sie auch, dreirädrige Krafträder mit Motorleistung von maximal 15 kW zu fahren.
- Motorradführerschein A2: Für Krafträder mit höchstens 35 kW Motorleistung und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg.
- Motorradführerschein A: Für alle Krafträder ohne Hubraum- oder Geschwindigkeitsbeschränkung.