- Bei einem Wildunfall zahlen Teilkasko und Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Pkw. Eine Kfz-Haftpflicht reicht nicht aus. Viele Basistarife decken nur Schäden durch Haarwild (z. B. Reh, Fuchs) ab.
- In der Regel leistet die Teilkasko nach einem Wildschaden. Sie kommt für die Kosten von Reparaturarbeiten an Ihrem Kfz auf. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des Pkw. Die Vollkasko leistet darüber hinaus zum Beispiel bei Totalschaden eines Neuwagens.
- Nach einem Zusammenstoß mit Wild sichern Sie die Unfallstelle und rufen sofort die Polizei – in den meisten Bundesländern sind Sie dazu verpflichtet. Den Wildschaden melden Sie schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung. Um Kollisionen mit Wildtieren zu vermeiden, sollten Sie auf Landstraßen besonders vorsichtig fahren.
Wildunfall & Versicherung

Wildunfall: Kurz erklärt
Saison für Wildschäden
Wann das Wildunfall-Risiko besonders hoch ist
Das Risiko für einen Zusammenstoß mit Wildtieren ist besonders hoch, wenn:
- … Sie auf einer Landstraße unterwegs sind.
- … Sie in der Dämmerung bzw. nachts (ca. 17 bis 24 Uhr) oder in den frühen Morgenstunden (ca. 4 bis 7 Uhr) fahren.
- … Sie in den Herbst- und Wintermonaten Auto fahren.
- ... eine Treibjagd stattfindet. Verantwortliche Jagdausübungsberechtigte sind aber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu ergreifen und Schilder aufzustellen.
Wildunfall vermeiden

Diese Tipps tragen dazu bei, dass es gar nicht erst zu einem Wildschaden am Auto kommt:

Richtiges Verhalten bei Wildunfall
Wildunfall: Was tun?
- Warnblinker einschalten, Sicherheitsweste anlegen, Unfallstelle mit Warndreieck absichern.
- Wenn Personen verletzt sind: Notruf wählen (112) und Erste Hilfe leisten.
- Wildunfall der Polizei melden (110). Polizei darum bitten, den Jäger bzw. die Jägerin zu informieren.
- Totes Wildtier an den Straßenrand ziehen, um Folgeunfälle zu verhindern.
- Am Unfallort warten, bis Polizei und/oder Jäger:in eintreffen.
- Wildschaden am Fahrzeug (z. B. Blut, Haare) und Tier mit Fotos dokumentieren.
- Wildschadenbescheinigung von Polizei oder Jäger:in ausstellen lassen.
- Innerhalb von fünf Tagen Wildunfall Versicherung melden.
Wichtig: Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie totes Wild von der Fahrbahn ziehen. Laden Sie ein angefahrenes Tier nie in Ihren Kofferraum. Wer nach einem Unfall mit Wildschwein oder Reh das tote Tier mitnimmt, macht sich strafbar. Fassen Sie verletzte Tiere nicht an und halten Sie Abstand. Das Tier zu töten, ist unzulässig. Flüchtet das Wild, markieren Sie die Unfallstelle, melden Sie den Vorfall und merken sich den Fluchtweg. Das erleichtert Förster:in die Suche und erspart dem Tier unnötiges Leid. Schließlich kann das Tier auch später noch sterben oder schwerer verletzt sein als angenommen.
Bei der Allianz können Sie den Schaden schnell und bequem online melden. Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit und alle Dokumente, die für die Schadenmeldung relevant sein können, wie zum Beispiel Wildschadenbescheinigung, Fotos vom Unfallort sowie Fahrzeugpapiere. Nach dem Wildunfall folgt im Ablauf bei der Versicherung in der Regel die Sichtung der Dokumente und gegebenenfalls das Einfordern weiterer Belege oder eines Gutachtens. Nutzen Sie das Allianz Kundenportal, können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Schadenmeldung anzeigen und verfolgen.
Wildunfall nachträglich melden
Es handelt sich nicht um Fahrerflucht, wenn Sie einen Wildunfall nachträglich oder nicht melden. Trotzdem können Ihnen rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen: Wenn Sie einen Wildunfall nachträglich melden, machen Sie sich unter Umständen strafbar.
In den meisten Bundesländern besteht bei Wildunfällen Meldepflicht. Lediglich Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verzichten darauf. Das heißt: Kollidieren Sie mit einem Wildtier, sind Sie verpflichtet, sofort die Polizei zu verständigen. Ausgenommen sind Zusammenstöße mit kleinen Wildtieren wie Eichhörnchen oder Kaninchen. Wenn Sie den Wildunfall nicht melden, riskieren Sie bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
Zudem können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz weitere Sanktionen nach sich ziehen. Melden Sie den Wildunfall nicht, erhalten Sie keine Wildunfallbescheinigung und bleiben auf den Reparaturkosten sitzen.


Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Häufige Fragen zu Wildunfälle & Versicherung
Was gilt als Wildunfall?
Als Wildunfall gilt ein Zusammenstoß mit "Haarwild". Dazu zählen zum Beispiel Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Luchse, Gämsen und Fischotter.
Eine Kollision mit einem Vogel, Haus- oder Nutztier (z. B. Habicht, Hund, Pferd) zählt nicht als Wildunfall. Wichtig: Für Versicherungsnehmer:innen macht es einen Unterschied, ob sie mit einem Rehbock oder einer Kuh zusammenstoßen. Denn oft zahlen Vollkasko oder Teilkasko nur bei Unfällen mit Haarwild.
Wozu brauche ich eine Wildschadenbescheinigung?
Mit einer Wildschadenbescheinigung bestätigen Sie Ihrer Kfz-Versicherung, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Wildunfall entstanden ist. Ohne diesen schriftlichen Nachweis erfolgt je nach Versicherer keine Schadensregulierung. Die Wildschadenbescheinigung stellt Ihnen entweder die Polizei oder der bzw. die zuständige Jagdausübungsberechtigte (z. B. Förster:in) vor Ort aus.
Das Dokument enthält folgende Informationen:
- Wann und wo ist der Wildunfall passiert?
- Welches Fahrzeug ist involviert?
- Welches Wildtier ist am Unfall beteiligt?
- Ist das Tier umgekommen oder verletzt worden?
- An welcher Stelle ist das Wildtier mit dem Kfz kollidiert?
- Wurden Blutspuren, Haare oder Beschädigungen an dieser Stelle gesichert?
- Welche Zeugen sind bekannt?
- Wurde die Polizei über den Wildunfall informiert?
- Detaillierte Unfallskizze
Wildunfall: Wer zahlt den Gutachter?
Wildunfall mit Leihwagen – wer zahlt?


