• Bei einem Wildunfall zahlen Teilkasko und Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Pkw. Eine Kfz-Haft­pflicht reicht nicht aus. Viele Basis­tarife decken nur Schäden durch Haar­wild (z. B. Reh, Fuchs) ab.
  • Nach einem Zusammen­stoß mit Wild sichern Sie die Unfall­stelle und rufen sofort die Polizei. Den Wildschaden melden Sie schnellst­möglich Ihrer Kfz-Versicherung.
  • In den meisten Bundes­ländern sind Autofahrer:innen ver­pflichtet, einen Wild­unfall der Polizei zu melden. Um Kollisionen mit Wild­tieren zu ver­meiden, sollten Sie auf Land­straßen besonders vor­sichtig fahren.
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Bei Wildschäden an Ihrem eigenen Auto leistet die Allianz Teilkasko oder Vollkasko. Wir zahlen bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art – nicht nur mit Haarwild. Die Allianz Kfz-Haftpflicht übernimmt Wildschäden, die anderen beteiligten Verkehrsteilnehmern beim Wildunfall entstehen.
Wer bei einem Wildunfall zahlt, hängt davon ab, welche Versicherungsart Sie für Ihr Auto abgeschlossen haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Wildschäden ab, die beteiligten Dritten durch den Wildunfall entstehen. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung. Eine Kfz-Haftpflicht reicht dafür nicht aus. In unserer Tabelle erfahren Sie, ob und wie welche Wildunfall-Versicherung bei einem Schaden leistet.

Die Teilkasko zahlt bei einem Wildunfall Schäden, die durch den Zusammen­prall mit dem Tier an Ihrem Auto ent­stehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kfz-Versicherungen leistet die Kfz-Versicherung der Allianz in allen Produktlinien bei Zusammen­stoß mit Tieren jeglicher Art. Dabei spielt es keine Rolle, ob Haarwild oder ein anderes Tier den Schaden verursacht. Auch wenn Sie zu schnell gefahren sind, über­nimmt die Teilkasko den Wild­schaden. Sie beteiligen sich mit der vertraglich vereinbarten Teilkasko-Selbstbeteiligung an dem Schaden.

Entsteht durch die Kollision ein wirtschaftlicher Totalschaden, ersetzt die Allianz den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Rest­werts. Bei Neu­wagen und jungen Gebrauchten erhalten Sie Neu- oder Kauf­preis erstattet. Voraus­ge­setzt, der Total­schaden tritt inner­halb von zwölf Monaten nach erst­maliger Zulassung des Fahr­zeugs ein. In der Pro­dukt­linie "Komfort" sind es sogar 24 Monate.

Auch die Vollkasko zahlt bei einem Wildunfall – zum Beispiel bei einem Totalschaden Ihres Neuwagens. In allen anderen Fällen übernimmt die Teilkasko als Teil der Vollkasko die Deckung des Schadens. Bei einem Wild­unfall zahlen Sie die Selbstbeteiligung, die Sie ver­trag­lich ver­ein­bart haben. Die Allianz stuft Sie übrigens in Ihrer Schadenfreiheitsklasse nicht hoch, wenn sie einen Wild­schaden über die Teilkasko für Sie reguliert. In der Teilkaskoversicherung gibt es nämlich keine SF-Klasse.
Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die anderen Verkehrs­teil­nehmern durch den Wild­unfall ent­stehen. Darunter fallen zum Beispiel Sach­schäden an anderen Fahr­zeugen. Aber auch Per­sonen­schäden – zum Beispiel, wenn Sie infolge der Kollision einen anderen Pkw rammen und Fahrer bzw. Fahrerin verletzt wird. Für einen Wild­schaden an Ihrem eigenen Auto zahlt die Kfz-Haft­pflicht nicht.

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Schadensart
Kfz-Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Abschleppen des eigenen Pkw
Abschleppen anderer Pkw
Wildschaden am eigenen Pkw
Wildschaden an anderen Pkw
Personenschaden bei Mitfahrer:innen im eigenen Pkw
Personenschaden bei Insasse oder Insassin eines anderen Pkw

Ob Sie nach einem Wildunfall von Ihrer Versicherung hochgestuft werden, hängt von Ihrer Versicherungsart ab. Übernimmt den Wild­schaden die Teil­kasko, ändert sich Ihre Einstufung nicht. Greift bei dem Wild­schaden die Voll­kasko, können Sie in der Versicherung hochgestuft werden.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in eine Leit­planke krachen, weil Sie einem Hasen auf der Fahr­bahn ausweichen. Wickelt nach einem Wild­unfall die Haft­pflicht Schäden anderer Verkehrs­teil­nehmer:innen für Sie ab, ver­schlechtert sich Ihre SF-Klasse ebenfalls.

Bei einem Wildunfall bleibt es nicht immer bei einem Blech­schaden. Verletzt sich die Per­son am Steuer, hat sie keinen An­spruch auf Ent­schädigung über Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. Sprich: Sind aufgrund dauerhafter körper­licher oder geistiger Ein­schränkungen infolge des Unfalls etwa Reha-Maß­nahmen oder Um­bauten zu Hause nötig, trägt die Fahrerin oder der Fahrer die Kosten. Eine private Unfall­versicherung federt die finanziellen Unfall­folgen mit einer ein­maligen Kapital­zahlung ab und steht beratend sowie mit zusätzlichen Assistance-Leistungen für eine bestmögliche Genesung zur Seite.
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Als Wildunfall gilt ein Zusammenstoß mit "Haarwild". Dazu zählen zum Beispiel Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Dachse, Wild­schweine, Luchse, Gämsen und Fischotter.

Eine Kollision mit einem Vogel, Haus- oder Nutztier (z. B. Habicht, Hund, Pferd) zählt nicht als Wild­unfall. Wichtig: Für Versicherungs­nehmer:innen macht es einen Unter­schied, ob sie mit einem Reh­bock oder einer Kuh zusammen­stoßen. Denn oft zahlen Vollkasko oder Teilkasko nur bei Unfällen mit Haarwild.

Gut zu wissen: Tierart
Nein. Die Allianz zahlt unabhängig davon, mit welcher Tierart Sie zusammenstoßen. Das heißt: Ihre Allianz Kasko leistet nicht nur, wenn Sie mit Haarwild wie einem Reh oder Fuchs kollidieren. Sondern auch, wenn Ihnen zum Beispiel eine Kuh oder ein Hund vor das Auto läuft.
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Wenn Wildtiere die Straße überqueren, ist ein Zusammenstoß oft nicht zu verhindern. Bei einem Wildunfall sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen sofort die Polizei. Was noch wichtig ist, lesen Sie hier.
 
  1. Warnblinker einschalten, Sicher­heits­weste anlegen, Unfallstelle mit Warndreieck absichern.
  2. Wenn Personen verletzt sind: Notruf wählen (112) und Erste Hilfe leisten.
  3. Wildunfall der Polizei melden (110). Polizei darum bitten, den Jäger bzw. die Jägerin zu informieren.
  4. Totes Wildtier an den Straßenrand ziehen, um Folgeunfälle zu verhindern.
  5. Am Unfallort warten, bis Polizei und/oder Jäger:in eintreffen.
  6. Wildschaden am Fahrzeug (z. B. Blut, Haare) und Tier mit Fotos dokumentieren.
  7. Wildschadenbescheinigung von Polizei oder Jäger:in ausstellen lassen.
  8. Wildunfall der Versicherung melden.

Wichtig: Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie totes Wild von der Fahrbahn ziehen. Laden Sie ein angefahrenes Tier nie in Ihren Kofferraum. Wer ein totes Reh oder Wildschwein mitnimmt, macht sich strafbar. Fassen Sie verletzte Tiere nicht an und halten Sie Abstand. Flüchtet das Wild, markieren Sie die Unfallstelle und merken sich den Fluchtweg. Das erleichtert Förster:in die Suche und erspart dem Tier unnötiges Leid.

Sind Sie mit einem Wildtier kollidiert, melden Sie den Wildschaden wie im unteren Beispielvideo schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung. Nur dann haben Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen. Informieren Sie Ihren Autoversicherer nicht über den Wildunfall, tragen Sie die Kosten selbst.

Wichtig: Viele Kfz-Versicherungen leisten nur, wenn Sie den Wildunfall der Polizei melden und eine Wild­schaden­bescheinigung vorweisen können.

Wenn Sie einen Wildunfall nachträglich melden, machen Sie sich strafbar. Denn in den meisten Bundes­ländern besteht bei Wild­unfällen Melde­pflicht. Lediglich Berlin, Bremen, Hamburg, Nieder­sachsen und Nord­rhein-Westfalen verzichten darauf. Das heißt: Kolli­dieren Sie mit einem Wild­tier, sind Sie verpflichtet, sofort die Polizei zu verständigen. Aus­ge­nommen sind Zusammen­stöße mit kleinen Wild­tieren wie Eich­hörnchen oder Kaninchen.

Wenn Sie den Wildunfall nicht melden, riskieren Sie bis zu 5.000 Euro Buß­geld.

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Das Risiko für einen Zusammenstoß mit Wildtieren ist besonders hoch, wenn:

  • … Sie auf einer Landstraße unterwegs sind.
  • … Sie in der Dämmerung bzw. nachts (ca. 17 bis 24 Uhr) oder in den frühen Morgenstunden (ca. 4 bis 7 Uhr) fahren.
  • … Sie in den Herbst- und Wintermonaten Auto fahren.

Grundsätzlich kann ein Wildunfall das ganze Jahr über passieren. Denn Wildtiere paaren sich in unterschiedlichen Monaten und kreuzen dann besonders häufig den Weg von Autofahrern und Autofahrerinnen. Wer keinen Wildschaden am Auto riskieren möchte, sollte auf wenig befahrenen Landstraßen und in der Nähe von Feldern oder Waldgebieten den Fuß vom Gas nehmen. Auch an Gefahrenstellen, die mit Warnschildern für Wildwechsel gekennzeichnet sind, sollten Sie besonders vorsichtig fahren.

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Vorsichtsmaßnahmen

Diese Tipps tragen dazu bei, dass es gar nicht erst zu einem Wildschaden am Auto kommt:

  • Fahren Sie umsichtig und seien Sie bremsbereit.
  • Achten Sie auf Warn­schilder für Wildwechsel und plötzliche Bewegungen am Fahrbahnrand.
  • Lassen Sie beide Hände am Lenkrad.
  • Bremsen Sie ab, wenn ein Tier auf die Straße springt. Wechseln Sie aber nicht die Fahrbahnseite. Ausweichmanöver führen oft erst recht zu Unfällen.
  • Hupen Sie, um verängstigte Wildtiere am Straßenrand zum Weiterlaufen zu bewegen.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
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  • Wozu brauche ich eine Wildschadenbescheinigung?

    Mit einer Wildschadenbescheinigung bestätigen Sie Ihrer Kfz-Versicherung, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Wildunfall entstanden ist. Ohne diesen schriftlichen Nachweis erfolgt je nach Versicherer keine Schadensregulierung. Die Wildschadenbescheinigung stellt Ihnen entweder die Polizei oder der bzw. die zuständige Jagdausübungsberechtigte (z. B. Förster:in) vor Ort aus.

    Das Dokument enthält folgende Informationen:

    • Wann und wo ist der Wildunfall passiert?
    • Welches Fahrzeug ist involviert?
    • Welches Wildtier ist am Unfall beteiligt?
    • Ist das Tier umgekommen oder verletzt worden?
    • An welcher Stelle ist das Wildtier mit dem Kfz kollidiert?
    • Wurden Blutspuren, Haare oder Beschädigungen an dieser Stelle gesichert?
    • Welche Zeugen sind bekannt?
    • Wurde die Polizei über den Wildunfall informiert?
    • Detaillierte Unfallskizze
  • Wann muss ich einen Wildunfall der Versicherung melden?

    Einen Wildschaden melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung am besten so schnell wie möglich. Bei den meisten Anbietern sollte die Schadenmeldung innerhalb einer Woche erfolgen. Wann Sie Ihrer Versicherung den Wildunfall spätestens melden müssen, steht in der Regel in den Vertragsbedingungen.
  • Wildunfall: Wer zahlt den Gutachter?

    Bei einem Wildunfall entscheidet Ihre Teilkasko oder Vollkasko, ob ein Schadensgutachten erforderlich ist. Beauftragt die Versicherung den Gutachter oder die Gutachterin, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten.
  • Wildunfall mit Leihwagen – wer zahlt?

    Ob Ihr Mietwagen bei einem Wildunfall abgesichert ist, hängt vom gebuchten Ver­sicherungs­schutz ab. Grundsätzlich übernehmen Teil­kasko oder Voll­kasko Wild­unfall­schäden auch bei Leih­fahr­zeugen. Ist im Miet­vertrag eine Selbst­be­tei­li­gung vereinbart, beteiligen Sie sich mit der fest­gelegten Summe an den Kosten.
  • Beeinflusst eine Treibjagd die Haftungsbedingungen?

    Einen Wildschaden zahlt die Ver­si­che­rung auch, wenn zum Unfall­zeit­punkt eine Treib­jagd in der näheren Umgebung statt­gefunden hat. Ver­antwortliche Jagd­ausübungs­berechtigte sind aber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verkehrs­sicherung zu ergreifen und Schilder aufzustellen. Tun sie das nicht, kann die Ver­si­che­rung sie in Regress nehmen. Auch geschädigte Auto­fahrer:innen können ihre Auf­wendungen (z. B. Selbst­beteiligung) bei Jagd­aus­übungs­berechtigten geltend machen. Für einen Wild­schaden am Auto haften Jagd­ausübungs­berechtigte jedoch nicht.
  • Wildunfall: Was tun, wenn Auto und Tier heil sind?

    Selbst wenn Ihr Fahrzeug unbeschädigt ist und das Wildtier schein­bar ohne Ver­letzungen flüchtet, sollten Sie den Vor­fall Polizei und Jäger:in melden. Schließlich kann das Tier auch später noch sterben oder schwerer verletzt sein als angenommen. Ist kein Wild­schaden am Auto entstanden, müssen Sie den Wild­unfall nicht der Ver­sicherung melden.
  • Welche Nummer muss ich nach einem Wildunfall anrufen?

    Einen Wildunfall melden Sie sofort der Polizei – tele­fonisch unter der Ruf­nummer 110. Sind Per­sonen verletzt, verständigen Sie zusätz­lich den Notruf unter der Telefon­nummer 112.
  • Darf man einem schwer verletzten Tier den Gnadenstoß verpassen?

    Nein, als Autofahrer:in dürfen Sie ein verletztes Wildtier nicht von seinem Leid erlösen. Dazu sind nur Personen berechtigt, die hierfür notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen – zum Beispiel Jäger:innen und Tierärzte bzw. Tierärztinnen.
  • Ist es strafbar, nach einem Wildunfall einfach weiterzufahren?

    Ja. Sie verstoßen gegen das Tierschutz­gesetz, wenn Sie ein verletztes Tier auf der Straße liegen lassen. Liegt das Wild mitten auf der Fahr­bahn, verletzen Sie außer­dem Ihre Verkehrs­sicherungs­pflicht. Aber: Fahrerflucht begehen Sie nicht, wenn Sie nach einem Wild­tier-Unfall die Unfall­stelle verlassen.
  • Muss ich die Straßenreinigung zahlen?

    Nein. Sie als Autofahrer zahlen nach einem Wild­unfall weder die Straßen­reini­gung noch die Entsorgung des Kadavers.
  • Zahle ich bei einem Wildunfall Selbstbeteiligung?

    Ja – vorausgesetzt, Sie haben eine Teil- oder Vollkasko mit Selbstbehalt abgeschlossen. Dann zahlen Sie bei einem Wildunfall die Selbstbeteiligung, die Sie bei Abschluss der Kaskoversicherung vertraglich vereinbart haben. Ist zum Beispiel Ihre Motorhaube eingedellt, weil Ihnen ein Reh vors Auto gelaufen ist, beteiligen Sie sich mit Ihrer Teilkasko-Selbstbeteiligung (z. B. 150 Euro) an den Reparaturkosten. Den Restbetrag übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung.
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