Wildunfall: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Bei einem Wildunfall zahlen Teilkasko und Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Pkw. Eine Kfz-Haftpflicht reicht nicht aus. Viele Basistarife decken nur Schäden durch Haarwild (z. B. Reh, Fuchs) ab.
- Nach einem Zusammenstoß mit Wild sichern Sie die Unfallstelle und rufen sofort die Polizei. Den Wildschaden melden Sie schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung.
- In den meisten Bundesländern sind Autofahrer:innen verpflichtet, einen Wildunfall der Polizei zu melden. Um Kollisionen mit Wildtieren zu vermeiden, sollten Sie auf Landstraßen besonders vorsichtig fahren.
Was gilt als Wildunfall?
Als Wildunfall gilt ein Zusammenstoß mit "Haarwild". Dazu zählen zum Beispiel Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Luchse, Gämsen und Fischotter.
Eine Kollision mit einem Vogel, Haus- oder Nutztier (z. B. Habicht, Hund, Pferd) zählt nicht als Wildunfall. Wichtig: Für Versicherungsnehmer:innen macht es einen Unterschied, ob sie mit einem Rehbock oder einer Kuh zusammenstoßen. Denn oft zahlen Vollkasko oder Teilkasko nur bei Unfällen mit Haarwild.
Zahlt die Allianz nur bei Zusammenstoß mit Haarwild?


Richtiges Verhalten bei Wildunfall

Wildunfall: Was tun?
- Warnblinker einschalten, Sicherheitsweste anlegen, Unfallstelle mit Warndreieck absichern.
- Wenn Personen verletzt sind: Notruf wählen (112) und Erste Hilfe leisten.
- Wildunfall der Polizei melden (110). Polizei darum bitten, den Jäger bzw. die Jägerin zu informieren.
- Totes Wildtier an den Straßenrand ziehen, um Folgeunfälle zu verhindern.
- Am Unfallort warten, bis Polizei und/oder Jäger:in eintreffen.
- Wildschaden am Fahrzeug (z. B. Blut, Haare) und Tier mit Fotos dokumentieren.
- Wildschadenbescheinigung von Polizei oder Jäger:in ausstellen lassen.
- Wildunfall der Versicherung melden.
Wichtig: Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie totes Wild von der Fahrbahn ziehen. Laden Sie ein angefahrenes Tier nie in Ihren Kofferraum. Wer ein totes Reh oder Wildschwein mitnimmt, macht sich strafbar. Fassen Sie verletzte Tiere nicht an und halten Sie Abstand. Flüchtet das Wild, markieren Sie die Unfallstelle und merken sich den Fluchtweg. Das erleichtert Förster:in die Suche und erspart dem Tier unnötiges Leid.
Wildunfall der Versicherung melden
Sind Sie mit einem Wildtier kollidiert, melden Sie den Wildschaden wie im unteren Beispielvideo schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung. Nur dann haben Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen. Informieren Sie Ihren Autoversicherer nicht über den Wildunfall, tragen Sie die Kosten selbst.
Wichtig: Viele Kfz-Versicherungen leisten nur, wenn Sie den Wildunfall der Polizei melden und eine Wildschadenbescheinigung vorweisen können.
Wildunfall nachträglich melden
Wenn Sie einen Wildunfall nachträglich melden, machen Sie sich strafbar. Denn in den meisten Bundesländern besteht bei Wildunfällen Meldepflicht. Lediglich Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verzichten darauf. Das heißt: Kollidieren Sie mit einem Wildtier, sind Sie verpflichtet, sofort die Polizei zu verständigen. Ausgenommen sind Zusammenstöße mit kleinen Wildtieren wie Eichhörnchen oder Kaninchen.
Wenn Sie den Wildunfall nicht melden, riskieren Sie bis zu 5.000 Euro Bußgeld.


Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Saison für Wildschäden
Das Risiko für einen Zusammenstoß mit Wildtieren ist besonders hoch, wenn:
- … Sie auf einer Landstraße unterwegs sind.
- … Sie in der Dämmerung bzw. nachts (ca. 17 bis 24 Uhr) oder in den frühen Morgenstunden (ca. 4 bis 7 Uhr) fahren.
- … Sie in den Herbst- und Wintermonaten Auto fahren.
Grundsätzlich kann ein Wildunfall das ganze Jahr über passieren. Denn Wildtiere paaren sich in unterschiedlichen Monaten und kreuzen dann besonders häufig den Weg von Autofahrern und Autofahrerinnen. Wer keinen Wildschaden am Auto riskieren möchte, sollte auf wenig befahrenen Landstraßen und in der Nähe von Feldern oder Waldgebieten den Fuß vom Gas nehmen. Auch an Gefahrenstellen, die mit Warnschildern für Wildwechsel gekennzeichnet sind, sollten Sie besonders vorsichtig fahren.
Wildunfall vermeiden

Diese Tipps tragen dazu bei, dass es gar nicht erst zu einem Wildschaden am Auto kommt:

Häufige Fragen zu Wildunfälle & Versicherung
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Wozu brauche ich eine Wildschadenbescheinigung?
Mit einer Wildschadenbescheinigung bestätigen Sie Ihrer Kfz-Versicherung, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Wildunfall entstanden ist. Ohne diesen schriftlichen Nachweis erfolgt je nach Versicherer keine Schadensregulierung. Die Wildschadenbescheinigung stellt Ihnen entweder die Polizei oder der bzw. die zuständige Jagdausübungsberechtigte (z. B. Förster:in) vor Ort aus.
Das Dokument enthält folgende Informationen:
- Wann und wo ist der Wildunfall passiert?
- Welches Fahrzeug ist involviert?
- Welches Wildtier ist am Unfall beteiligt?
- Ist das Tier umgekommen oder verletzt worden?
- An welcher Stelle ist das Wildtier mit dem Kfz kollidiert?
- Wurden Blutspuren, Haare oder Beschädigungen an dieser Stelle gesichert?
- Welche Zeugen sind bekannt?
- Wurde die Polizei über den Wildunfall informiert?
- Detaillierte Unfallskizze
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Wann muss ich einen Wildunfall der Versicherung melden?
Einen Wildschaden melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung am besten so schnell wie möglich. Bei den meisten Anbietern sollte die Schadenmeldung innerhalb einer Woche erfolgen. Wann Sie Ihrer Versicherung den Wildunfall spätestens melden müssen, steht in der Regel in den Vertragsbedingungen. -
Wildunfall: Wer zahlt den Gutachter?
Bei einem Wildunfall entscheidet Ihre Teilkasko oder Vollkasko, ob ein Schadensgutachten erforderlich ist. Beauftragt die Versicherung den Gutachter oder die Gutachterin, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten. -
Wildunfall mit Leihwagen – wer zahlt?
Ob Ihr Mietwagen bei einem Wildunfall abgesichert ist, hängt vom gebuchten Versicherungsschutz ab. Grundsätzlich übernehmen Teilkasko oder Vollkasko Wildunfallschäden auch bei Leihfahrzeugen. Ist im Mietvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, beteiligen Sie sich mit der festgelegten Summe an den Kosten. -
Beeinflusst eine Treibjagd die Haftungsbedingungen?
Einen Wildschaden zahlt die Versicherung auch, wenn zum Unfallzeitpunkt eine Treibjagd in der näheren Umgebung stattgefunden hat. Verantwortliche Jagdausübungsberechtigte sind aber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu ergreifen und Schilder aufzustellen. Tun sie das nicht, kann die Versicherung sie in Regress nehmen. Auch geschädigte Autofahrer:innen können ihre Aufwendungen (z. B. Selbstbeteiligung) bei Jagdausübungsberechtigten geltend machen. Für einen Wildschaden am Auto haften Jagdausübungsberechtigte jedoch nicht. -
Wildunfall: Was tun, wenn Auto und Tier heil sind?
Selbst wenn Ihr Fahrzeug unbeschädigt ist und das Wildtier scheinbar ohne Verletzungen flüchtet, sollten Sie den Vorfall Polizei und Jäger:in melden. Schließlich kann das Tier auch später noch sterben oder schwerer verletzt sein als angenommen. Ist kein Wildschaden am Auto entstanden, müssen Sie den Wildunfall nicht der Versicherung melden. -
Welche Nummer muss ich nach einem Wildunfall anrufen?
Einen Wildunfall melden Sie sofort der Polizei – telefonisch unter der Rufnummer 110. Sind Personen verletzt, verständigen Sie zusätzlich den Notruf unter der Telefonnummer 112. -
Darf man einem schwer verletzten Tier den Gnadenstoß verpassen?
Nein, als Autofahrer:in dürfen Sie ein verletztes Wildtier nicht von seinem Leid erlösen. Dazu sind nur Personen berechtigt, die hierfür notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen – zum Beispiel Jäger:innen und Tierärzte bzw. Tierärztinnen. -
Ist es strafbar, nach einem Wildunfall einfach weiterzufahren?
Ja. Sie verstoßen gegen das Tierschutzgesetz, wenn Sie ein verletztes Tier auf der Straße liegen lassen. Liegt das Wild mitten auf der Fahrbahn, verletzen Sie außerdem Ihre Verkehrssicherungspflicht. Aber: Fahrerflucht begehen Sie nicht, wenn Sie nach einem Wildtier-Unfall die Unfallstelle verlassen. -
Muss ich die Straßenreinigung zahlen?
Nein. Sie als Autofahrer zahlen nach einem Wildunfall weder die Straßenreinigung noch die Entsorgung des Kadavers. -
Zahle ich bei einem Wildunfall Selbstbeteiligung?
Ja – vorausgesetzt, Sie haben eine Teil- oder Vollkasko mit Selbstbehalt abgeschlossen. Dann zahlen Sie bei einem Wildunfall die Selbstbeteiligung, die Sie bei Abschluss der Kaskoversicherung vertraglich vereinbart haben. Ist zum Beispiel Ihre Motorhaube eingedellt, weil Ihnen ein Reh vors Auto gelaufen ist, beteiligen Sie sich mit Ihrer Teilkasko-Selbstbeteiligung (z. B. 150 Euro) an den Reparaturkosten. Den Restbetrag übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung.



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