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  • Bei einem Wildunfall zahlen Teilkasko und Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Pkw. Eine Kfz-Haft­pflicht reicht nicht aus. Viele Basis­tarife decken nur Schäden durch Haar­wild (z. B. Reh, Fuchs) ab.
  • In der Regel leistet die Teil­kasko nach einem Wild­schaden. Sie kommt für die Kosten von Reparatur­arbeiten an Ihrem Kfz auf. Bei einem wirt­schaft­lichen Total­schaden erhalten Sie den Wieder­beschaffungs­wert abzüglich Rest­wert des Pkw. Die Voll­kasko leistet darüber hinaus zum Beispiel bei Total­schaden eines Neu­wagens.
  • Nach einem Zusammen­stoß mit Wild sichern Sie die Unfall­stelle und rufen sofort die Polizei – in den meisten Bundes­ländern sind Sie dazu verpflichtet. Den Wild­schaden melden Sie schnellst­möglich Ihrer Kfz-Versicherung. Um Kollisionen mit Wild­tieren zu ver­meiden, sollten Sie auf Land­straßen besonders vor­sichtig fahren.
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Bei Wildschäden an Ihrem eigenen Auto leistet die Allianz Teilkasko oder Vollkasko. Wir zahlen bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art – nicht nur mit Haarwild. Die Allianz Kfz-Haftpflicht übernimmt Wildschäden, die anderen beteiligten Verkehrsteilnehmer:innen beim Wildunfall entstehen.

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Schadensart
Kfz-Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Abschleppen des eigenen Pkw
Abschleppen anderer Pkw
Wildschaden am eigenen Pkw
Wildschaden an anderen Pkw
Personenschaden bei Mitfahrer:innen im eigenen Pkw
Personenschaden bei Insasse oder Insassin eines anderen Pkw

Die Teilkasko zahlt bei einem Wildunfall Schäden, die durch den Zusammen­prall mit dem Tier an Ihrem Auto ent­stehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kfz-Versicherungen leistet die Kfz-Versicherung der Allianz in allen Produktlinien bei Zusammen­stoß mit Tieren jeglicher Art. Dabei spielt es keine Rolle, ob Haarwild oder ein anderes Tier wie zum Beispiel eine Kuh oder ein Hund den Schaden verursacht. Auch wenn Sie zu schnell gefahren sind, über­nimmt die Teilkasko den Wild­schaden. Sie beteiligen sich mit der vertraglich vereinbarten Teilkasko-Selbstbeteiligung an dem Schaden.

Entsteht durch die Kollision ein wirtschaftlicher Totalschaden, ersetzt die Allianz den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Rest­werts. Bei Neu­wagen und jungen Gebrauchten erhalten Sie Neu- oder Kauf­preis erstattet. Voraus­ge­setzt, der Total­schaden tritt inner­halb von zwölf Monaten nach erst­maliger Zulassung des Fahr­zeugs ein. In der Pro­dukt­linie "Komfort" sind es sogar 24 Monate.

Auch die Vollkaskoversicherung zahlt bei einem Wildunfall – zum Beispiel bei einem Totalschaden Ihres Neuwagens. In allen anderen Fällen übernimmt die Teilkasko als Teil der Vollkasko die Deckung des Schadens. Sie bezahlen die Selbstbeteiligung bei Wildunfall, die Sie ver­trag­lich ver­ein­bart haben. Die Allianz stuft Sie übrigens in Ihrer Schadenfreiheitsklasse nicht hoch, wenn sie einen Wild­schaden über die Teilkasko für Sie reguliert. In der Teilkaskoversicherung gibt es nämlich keine SF-Klasse.

Werde ich nach einem Wildunfall von der Versicherung hochgestuft?

Ob Sie nach einem Autounfall mit Wildtieren von Ihrer Versicherung hochgestuft werden, hängt von Ihrer Versicherungsart ab. Übernimmt den Wild­schaden die Teil­kasko, ändert sich Ihre Einstufung nicht. Greift bei dem Wild­schaden die Voll­kasko, können Sie in der Versicherung hochgestuft werden.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in eine Leit­planke krachen, weil Sie einem Hasen auf der Fahr­bahn ausweichen. Wickelt nach einem Wild­unfall die Haft­pflicht Schäden anderer Verkehrs­teil­nehmer:innen für Sie ab, ver­schlechtert sich Ihre SF-Klasse ebenfalls.

Wer zahlt, wenn der oder die Fahrer:in bei einem Wildunfall verletzt wird?

Bei einem Wildunfall bleibt es nicht immer bei einem Blech­schaden. Verletzt sich die Per­son am Steuer, hat sie keinen An­spruch auf Ent­schädigung über Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. Sprich: Sind aufgrund dauerhafter körper­licher oder geistiger Ein­schränkungen infolge des Unfalls etwa Reha-Maß­nahmen oder Um­bauten zu Hause nötig, trägt die Fahrerin oder der Fahrer die Kosten. Eine private Unfall­versicherung federt die finanziellen Unfall­folgen mit einer ein­maligen Kapital­zahlung ab und steht beratend sowie mit zusätzlichen Assistance-Leistungen für eine bestmögliche Genesung zur Seite.

Zahlt Kfz-Haftpflicht bei Wildschaden?

Ihre Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die anderen Verkehrs­teil­nehmer:innen durch den Wild­unfall ent­stehen. Darunter fallen zum Beispiel Sach­schäden an anderen Fahr­zeugen. Aber auch Per­sonen­schäden – zum Beispiel, wenn Sie infolge der Kollision einen anderen Pkw rammen und Fahrer bzw. Fahrerin verletzt wird. Für einen Wild­schaden an Ihrem eigenen Auto zahlt die Kfz-Haft­pflicht nicht.
Sie möchten sich zu Wildunfall und Kfz-Versicherung beraten lassen? Unser Service-Team ist gerne für Sie da.
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Wildunfälle können das ganze Jahr über passieren. In manchen Regionen und während bestimmter Jahres- und Tageszeiten ist das Risiko, auf Straßen einem Tier zu begegnen, besonders hoch.

Das Risiko für einen Zusammenstoß mit Wildtieren ist besonders hoch, wenn:

  • … Sie auf einer Landstraße unterwegs sind.
  • … Sie in der Dämmerung bzw. nachts (ca. 17 bis 24 Uhr) oder in den frühen Morgenstunden (ca. 4 bis 7 Uhr) fahren.
  • … Sie in den Herbst- und Wintermonaten Auto fahren.
  • ... eine Treibjagd stattfindet. Ver­ant­wort­liche Jagd­­ausübungs­­berechtigte sind aber ver­pflichtet, geeignete Maß­nahmen zur Verkehrs­­sicherung zu ergreifen und Schilder auf­zu­stellen.
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Allianz Schaden-Risiko-Rechner
Wildunfälle in Ihrer Region - jetzt Risiko ermitteln
Wildschäden am Auto zählen bei Kfz-Versicherern zu den häufigsten Teilkasko-Schadensarten. Das Risiko, selbst betroffen zu sein, hängt vom Wohnort ab. Sie wollen wissen, wie hoch die Gefahr eines Wildunfalls in Ihrer Region ist? Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, und finden Sie es heraus.

Quelle: Allianz, September 2024

Die Datengrundlage basiert auf der Anzahl der Schäden, die Versicherte im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2024 der Allianz gemeldet haben. Gezählt wird der Schadenort, nicht der Wohnort der Versicherungsnehmer:innen. 

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Gut zu wissen: Vorsichtsmaßnahmen

Diese Tipps tragen dazu bei, dass es gar nicht erst zu einem Wildschaden am Auto kommt:

  • Fahren Sie umsichtig und seien Sie bremsbereit – auch im Frühjahr und Sommer, wenn keine Wildsaison ist.
  • Auf wenig befahrenen Landstraßen und an Feldern oder Wiesen besonders vorsichtig sein und Tempo reduzieren.
  • Achten Sie auf Warn­schilder für Wildwechsel und plötzliche Bewegungen am Fahrbahnrand.
  • Lassen Sie beide Hände am Lenkrad.
  • Bremsen Sie ab, wenn ein Tier auf die Straße springt. Wechseln Sie aber nicht die Fahrbahnseite. Ausweichmanöver führen oft erst recht zu Unfällen.
  • Hupen Sie, um verängstigte Wildtiere am Straßenrand zum Weiterlaufen zu bewegen.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
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Wenn Wildtiere die Straße über­queren, ist ein Zusammen­stoß oft nicht zu verhindern. Was tun nach Wild­unfall? Zunächst: Sichern Sie die Unfall­stelle ab und verständigen sofort die Polizei. Melden Sie danach so schnell wie möglich den Schaden Ihrer Ver­sicherung.
  1. Warnblinker einschalten, Sicher­heits­weste anlegen, Unfallstelle mit Warndreieck absichern.
  2. Wenn Personen verletzt sind: Notruf wählen (112) und Erste Hilfe leisten.
  3. Wildunfall der Polizei melden (110). Polizei darum bitten, den Jäger bzw. die Jägerin zu informieren.
  4. Totes Wildtier an den Straßenrand ziehen, um Folgeunfälle zu verhindern.
  5. Am Unfallort warten, bis Polizei und/oder Jäger:in eintreffen.
  6. Wildschaden am Fahrzeug (z. B. Blut, Haare) und Tier mit Fotos dokumentieren.
  7. Wildschadenbescheinigung von Polizei oder Jäger:in ausstellen lassen.
  8. Innerhalb von fünf Tagen Wildunfall Versicherung melden.

Wichtig: Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie totes Wild von der Fahrbahn ziehen. Laden Sie ein angefahrenes Tier nie in Ihren Kofferraum. Wer nach einem Unfall mit Wildschwein oder Reh das tote Tier mitnimmt, macht sich strafbar. Fassen Sie verletzte Tiere nicht an und halten Sie Abstand. Das Tier zu töten, ist unzulässig. Flüchtet das Wild, markieren Sie die Unfallstelle, melden Sie den Vorfall und merken sich den Fluchtweg. Das erleichtert Förster:in die Suche und erspart dem Tier unnötiges Leid. Schließlich kann das Tier auch später noch sterben oder schwerer verletzt sein als angenommen.

Bei der Allianz können Sie den Schaden schnell und bequem online melden. Halten Sie Ihre Versicherungs­schein­nummer bereit und alle Dokumente, die für die Schaden­meldung relevant sein können, wie zum Beispiel Wild­schaden­bescheinigung, Fotos vom Unfallort sowie Fahrzeug­papiere. Nach dem Wildunfall folgt im Ablauf bei der Versicherung in der Regel die Sichtung der Dokumente und gegebenen­falls das Einfordern weiterer Belege oder eines Gut­achtens. Nutzen Sie das Allianz Kunden­portal, können Sie den Bearbeitungs­stand Ihrer Schaden­meldung anzeigen und verfolgen.

Es handelt sich nicht um Fahrerflucht, wenn Sie einen Wild­unfall nachträglich oder nicht melden. Trotzdem können Ihnen rechtliche und finanzielle Konse­quenzen drohen: Wenn Sie einen Wild­unfall nachträglich melden, machen Sie sich unter Umständen strafbar.

In den meisten Bundes­ländern besteht bei Wild­unfällen Melde­pflicht. Lediglich Berlin, Bremen, Hamburg, Nieder­sachsen und Nord­rhein-Westfalen verzichten darauf. Das heißt: Kolli­dieren Sie mit einem Wild­tier, sind Sie verpflichtet, sofort die Polizei zu verständigen. Aus­ge­nommen sind Zusammen­stöße mit kleinen Wild­tieren wie Eich­hörnchen oder Kaninchen. Wenn Sie den Wild­unfall nicht melden, riskieren Sie bis zu 5.000 Euro Buß­geld

Zudem können Ver­stöße gegen das Tier­schutz­gesetz weitere Sanktionen nach sich ziehen. Melden Sie den Wild­unfall nicht, erhalten Sie keine Wild­unfall­bescheinigung und bleiben auf den Reparatur­kosten sitzen.

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Optimal abgesichert mit der Allianz Teilkasko
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Was gilt als Wildunfall?

Als Wildunfall gilt ein Zusammenstoß mit "Haarwild". Dazu zählen zum Beispiel Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Dachse, Wild­schweine, Luchse, Gämsen und Fischotter.

Eine Kollision mit einem Vogel, Haus- oder Nutztier (z. B. Habicht, Hund, Pferd) zählt nicht als Wild­unfall. Wichtig: Für Versicherungs­nehmer:innen macht es einen Unter­schied, ob sie mit einem Reh­bock oder einer Kuh zusammen­stoßen. Denn oft zahlen Vollkasko oder Teilkasko nur bei Unfällen mit Haarwild.

Wozu brauche ich eine Wildschadenbescheinigung?

Mit einer Wildschadenbescheinigung bestätigen Sie Ihrer Kfz-Versicherung, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Wildunfall entstanden ist. Ohne diesen schriftlichen Nachweis erfolgt je nach Versicherer keine Schadensregulierung. Die Wildschadenbescheinigung stellt Ihnen entweder die Polizei oder der bzw. die zuständige Jagdausübungsberechtigte (z. B. Förster:in) vor Ort aus.

Das Dokument enthält folgende Informationen:

  • Wann und wo ist der Wildunfall passiert?
  • Welches Fahrzeug ist involviert?
  • Welches Wildtier ist am Unfall beteiligt?
  • Ist das Tier umgekommen oder verletzt worden?
  • An welcher Stelle ist das Wildtier mit dem Kfz kollidiert?
  • Wurden Blutspuren, Haare oder Beschädigungen an dieser Stelle gesichert?
  • Welche Zeugen sind bekannt?
  • Wurde die Polizei über den Wildunfall informiert?
  • Detaillierte Unfallskizze

Wildunfall: Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem Wildunfall entscheidet Ihre Teilkasko oder Vollkasko, ob ein Schadensgutachten erforderlich ist. Beauftragt die Versicherung den Gutachter oder die Gutachterin, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten.

Wildunfall mit Leihwagen – wer zahlt?

Ob Ihr Mietwagen bei einem Wildunfall abgesichert ist, hängt vom gebuchten Ver­sicherungs­schutz ab. Grundsätzlich übernehmen Teil­kasko oder Voll­kasko Wild­unfall­schäden auch bei Leih­fahr­zeugen. Ist im Miet­vertrag eine Selbst­be­tei­li­gung vereinbart, beteiligen Sie sich mit der fest­gelegten Summe an den Kosten.
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