Mann und Frau sitzen auf Sofa und sichten Unterlagen zu Kfz-Versicherung und Sonderkündigungsrecht

Kündigen und Allianz Vorteile sichern

Voraussetzungen & Muster­kündigung

Sonder­kündi­gungs­recht in der Kfz-Versicherung

  • In der Kfz-Versicherung bedeutet Sonderkündigungsrecht: Sie haben das Recht, den Ver­trag vor Ende der re­gu­lä­ren Lauf­zeit zu beenden (= außer­ordent­liche Kündi­gung).
  • Sie haben ein außer­ordent­liches Kün­di­gungs­recht, wenn die Auto­versicherung Ihren Beitrag erhöht. Auch bei Besitzer­wechsel (z. B. durch Auto­verkauf) und nach einem Unfall können Sie Ihren Vertrag außer­ordentlich kündigen.
  • Bei Sonder­kündi­gung der Auto­versicherung ist es wichtig, Form und Frist ein­zu­halten. Sie kündigen inner­halb von vier Wochen schrift­lich.
  • Hier erfahren Sie, unter welchen Voraus­setzungen Sie Ihre Kfz-Ver­sicherung vorzeitig kündigen können und welche Ausnahmen es gibt.
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Die außerordentliche Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ist mit unserem Muster schnell und unkompliziert erledigt: ein­fach das kostenlose Sonder­kündigungs-Muster­schreiben herunter­laden, aus­drucken und aus­ge­füllt mit Versicherungs­nummer, Sonder­kündigungs­grund und Co. an Ihren Auto­versicherer schicken.
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Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Ihrer Versicherung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Außerordentlich kündigen können Sie zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung.

Jeder hat bei der Kfz-Versiche­rung Son­der­kün­di­gungs­recht – aber nicht immer. In diesen Situationen können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen:

  • Sonderkündigungsrecht der Autoversicherung nach Beitragserhöhung
  • Außerordentliches Kündigungsrecht der Kfz-Versicherung nach Unfall oder anderem Schadenfall
  • Autoversicherung nach Fahrzeugkauf außerordentlich kündigen
  • Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung nach Halterwechsel
  • Sonderkündigungsrecht bei Autokauf

    Wenn Sie ein angemeldetes Fahr­zeug kaufen, haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht bei der Auto­ver­si­cher­ung. Als Käufer dürfen Sie das Ver­si­cher­ungs­ver­hält­nis des Vor­be­sit­zers mit sofor­ti­ger Wirk­ung oder zum Ende des lau­fen­den Ver­si­che­rungs­jah­res be­en­den. Und zwar inner­halb eines Monats nach Fahr­zeug­kauf.

    Der Verkäufer hat kein Son­der­kün­di­gungs­recht. Denn: Seine Kfz-Ver­si­cher­ung (sowohl Haft­pflicht- als auch Kas­ko­ver­si­che­rung) geht mit Fahr­zeug­über­gabe auf den Käu­fer über. Somit ist der Erwerber neuer Vertragspartner des Kfz-Versicherers.

  • Sonderkündigung, wenn Autoversicherung Beitrag erhöht

    Eine außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung ist in folgenden Fällen möglich:

    • Einseitige Beitragserhöhung: Der Beitrag Ihrer Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko steigt, ohne dass sich Leis­tungs­um­fang und Vertragskonditionen ändern? Bei "einseitiger" Preissteigerung haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht – zum Bei­spiel, wenn Ihr Pkw-Modell in eine schlechtere Typ­klas­se rutscht. Außerordentlich kündigen können Sie auch, wenn die Prä­mie gleich bleibt, aber der Versi­che­rer Ihre Leis­tungen kürzt.
    • Verdeckte Beitragserhöhung: In der Jahres­beitrags­rechnung Ihrer Kfz-Versicherung ist eine höhere Prämie nicht immer sofort er­sicht­lich. Zum Bei­spiel: Ihr Beitrag sinkt, weil Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kommen. Gibt Ihr Ver­si­che­rer den SF-Rabatt nicht voll­ständig an Sie weiter, handelt es sich um eine versteckte Bei­trags­er­höhung. Tipp: Checken Sie den Ver­gleichs­bei­trag, der meist ge­son­dert in der Rech­nung ausgewiesen ist. Er zeigt an, wie teuer Ihr bis­he­ri­ger Tarif mit der neuen SF-Klasse inklusive Ra­batt wäre. Ist der Vergleichsbeitrag nied­ri­ger als Ihre künf­tige Prämie, liegt eine Preissteigerung vor.
  • Kfz-Versicherung nach Unfall kündigen

    Leistet Ihre Kfz-Ver­sich­erung nach einem Auto­unfall, können sowohl Sie als auch Ihr Ver­sicherer außer­ordentlich kündigen. Voraus­setzung für die Sonder­kündigung ist der finale Bescheid Ihres Kfz-Ver­sicherers, dass die Schadens­regulierung ab­ge­schlossen ist. Häufige Gründe, um die Kfz-Versicherung nach Unfall zu kündigen, sind:

    • Unzufriedenstellende Schadens­regulierung: Manchmal dauert die Schadens­abwicklung unnötig lange. Oder die Versicherung deckt nicht den kompletten Schaden ab. Unzufriedene Versicherungsnehmer nutzen oft ihr außer­ordentliches Kündigungs­recht, um die Versicherung zu wechseln.
    • Grobe Fahrlässigkeit: Verursachen Sie grob fahr­lässig einen Scha­den, kann die Kfz-Versicherung Ihnen außer­ordentlich kündigen. Denn wer unvorsichtig fährt, hat ein höheres Schadensrisiko.
  • Sonderkündigungsrecht Kfz bei Halterwechsel

    Schreiben Sie Ihren angemeldeten Pkw auf einen neuen Halter um (= Halterwechsel), ist eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung (z. B. per Muster) möglich. Verkaufen Sie zum Beispiel Ihren Gebrauchtwagen, hat der neue Halter zwei Möglichkeiten: Er kann Ihre Versicherung übernehmen oder außerordentlich kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Wer ein Fahrzeug erbt, hat kein Kfz-Sonderkündigungsrecht. Aber: Gibt der direkte Erbe den Pkw etwa an sein volljähriges Kind weiter, ist bei der Kfz-Versicherung eine außerordentliche Kündigung möglich.
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Die Kfz-Versicherung der Allianz ist fair, kundenorientiert und schützt Ihr Kfz best­möglich. Ihre Vorteile bei Abschluss einer Auto­ver­si­che­rung bei der Alianz.
  • Hohe Versicherungssummen: Die Allianz Kfz-Haftpflicht deckt in allen Produktlinien 100 Millionen Euro bei Sach- und Vermögens­schäden ab. Bei Personen­schäden zahlt sie 15 Millionen Euro. Gesetzlich vorge­schrieben sind in Europa nur 7,5 Millionen Euro bei Per­sonen­schäden, 1,22 Millionen bei Sach­schäden und 50.000 Euro bei Ver­mögens­schäden.
  • Update-Garantie inklusive: Verbesserte Leistungen künftiger Tarife geben wir in den Versicherungsprodukten Komfort und Premium direkt an Sie weiter – ohne Ihren Versicherungsbeitrag umzustellen oder Zuschläge zu verlangen.
  • Top-Service: Unfall oder Panne mit Ihrem Auto? Die Allianz steht Ihnen rund um die Uhr zur Seite. Ob wochentags oder am Wochenende, online oder telefonisch (nur in den Produkten Komfort und Premium). Unser Service-Team kümmert sich sofort um Ihr Anliegen: 99 Prozent aller Kasko­schäden sind inner­halb von fünf Tagen reguliert.
  • Verbesserte Leistungen für E-Fahrzeuge: Die Allianz E-Auto-Versicherung bietet Zusatzleistungen für reine Elektrofahrzeuge, aber auch Hybrid- und Wasserstoff-Autos. In den Produktlinien Komfort und Premium sind neben einem Beitragsnachlass von bis zu 10 Prozent für rein batterieelektrisch betriebene Kfz unter anderem Schäden an Ladezubehör und Wandladestation abgedeckt. Auch der Akku ist in beiden Produkten umfassend geschützt – inklusive Neupreisentschädigung bis 36 Monate.
  • Nachhaltige Extraleistungen in Komfort und Premium: Steigen Sie bei Diebstahl oder Totalschaden Ihres Verbrenners oder Plug-in-Hybrids auf ein reines E-Fahrzeug um, erhalten Sie 2.500 Euro Wechselprämie. Bei einem Kaskoschaden an Ihrem Fahrzeug prüfen wir, ob es nachhaltige Reparaturoptionen gibt. Verzichten Sie bei kleinen Schäden auf eine Instandsetzung, ist eine fiktive Abrechnung möglich.

Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

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Damit Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in der Kfz-Versicherung greift, sind einige Frist- und Formvorgaben zu beachten. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen, tun Sie das zum Beispiel immer schriftlich und mit Angabe des Kündigungsgrunds.
  1. Kündigungsfrist der Autoversicherung einhalten: Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Beitragsrechnung erhalten oder von Vertragsänderungen erfahren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit, um Ihre Versicherung außerordentlich zu kündigen. Informiert der Anbieter Sie erst im neuen Vertrags­jahr, können Sie die Kfz-Versicherung rück­wirkend kündigen und bereits gezahlte Bei­träge an­tei­lig zurück­for­dern.
  2. Vertrag schriftlich beenden: Eine Son­der­kün­di­gung reichen Sie immer in Schriftform bzw. per Fax oder E-Mail bei Ihrem Ver­si­che­rer ein. Besonders schnell geht das, wenn Sie für die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ein Muster nutzen. Verschicken Sie das Dokument per Ein­schrei­ben mit Rück­schein. Der Nachweis macht es einfacher, Ihr außerordentliches Kündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung durchzusetzen.
  3. Kündigungsgrund nennen: In dem Schreiben geben Sie immer die Grün­de für Ihre außer­or­dent­li­che Kün­di­gung an.
  4. Kündigungsbestätigung einfordern: Damit Ihre Sonder­kün­di­gung rechts­wirk­sam ist, brauchen Sie eine schrift­liche Bestä­ti­gung Ihrer Ver­si­che­rung. Damit bescheinigt der Anbieter, dass Sie das Kün­di­gungs­schrei­ben frist­gerecht ein­ge­reicht haben.
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Die Kfz-Beitragsanpassung – Folge 20 Das Beste aus der Beitragsanpassung rausholen
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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren mitmischen und unseren Experten auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. In Folge 20 widmen sie sich dem Thema Kfz-Beitragsanpassung: Welche Kündigungsfristen gelten, wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und Beitrag sparen. Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
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Sie haben nicht immer ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Kfz-Versicherung. Eine Sonderkündigung ist beispielsweise nicht möglich, wenn Ihr Versicherer den Beitrag wegen Ihrer höheren jährlichen Fahrleistung erhöht.  

Sie haben kein Kfz-Sonderkün­di­gungsrecht, wenn der Ver­sicherer Ihren Bei­trag an­passt, weil Sie in eine Gegend mit deutlich höherem oder niedrigerem Schadens­risiko um­ziehen. Dasselbe gilt für eine Preissteigerung wegen zusätzlicher Versicherungsleistungen oder einer höheren jährlichen Kilometerleistung. Sinkt die Prämie der Kfz-Versicherung, ist keine außer­ordentliche Kündigung möglich.

Zum Beispiel können Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht vorzeitig kündigen, wenn sich die Typ­klasse des Pkw oder Regional­klasse Ihres Zulassungs­bezirks positiv verändert. In der Kfz-Versicherung gilt nur bei Preiserhöhung ein Sonder­kündigungs­recht. Aber: Sonder­kündigung der Auto­versicherung ist nicht möglich, wenn der Versicherer Mehr­kosten auf die Prämie umlegt, weil die Versicherungs­steuer ge­stie­gen ist.

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  • Wie schreibt man eine außerordentliche Kündigung?

    Wer bei der Kfz-Versicherung sein Sonderkündigungsrecht nutzt, setzt die Kündigung in der Regel schriftlich als Brief auf. Je nach Anbieter können Versicherungsnehmer auch per E-Mail oder online außerordentlich kündigen. Wichtig ist, dass in dem Schreiben der Kündigungsgrund angegeben ist.

    Tipp: Für die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung gibt es Muster. Nutzen Sie eine solche Vorlage, sind bereits alle wichtigen Punkte berücksichtigt. Das Dokument vervollständigen Sie mit Ihren persönlichen Angaben (z. B. Kontaktdaten, Versicherungsnummer) und können es direkt an Ihren Autoversicherer schicken.

  • Wie kann man eine Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?

    Sie können Ihr Kfz-Sonderkündigungs­recht unter anderem bei einer Beitrags­erhöhung nutzen. Auch wenn ein Halter­wechsel stattfindet oder Ihr Auto­versicherer einen Schaden für Sie reguliert, können Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Voraus­setzung ist, dass Sie die vier­wöchige Kündigungs­frist der Auto­versicherung einhalten, die Kündigung schriftlich einreichen und in dem Schreiben den Kündigungs­grund angeben.
  • Kann ich meine Kfz-Versicherung immer zum 30.11. kündigen?

    Nein. Bis zu welchem Stichtag Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, hängt von der Laufzeit des Vertrags ab. Nur wenn Ihre Kfz-Versicherung zum Ende des Kalenderjahres (= 31. Dezember) endet, kündigen Sie bis spätestens 30. November. Nutzen Sie Ihr außerordentliches Kündigungsrecht, können Sie die Versicherung auch während des laufenden Versicherungsjahres beenden.
  • Ist es möglich, die Kfz-Versicherung fristlos zu kündigen?

    Eine sofortige Vertragskündigung ist in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel bei Zweckentfremdung: Ändert sich die in den Vertragskonditionen vereinbarte Verwendung des Fahrzeugs, darf die Autoversicherung fristlos kündigen.
  • Dürfen Versicherer Interessenten aufgrund einer Sonderkündigung ablehnen?

    Ja, Versicherer dürfen Kunden ab­leh­nen. Vorausgesetzt, der An­trag­stel­ler will eine Kasko­ver­si­che­rung abschließen. Denn: Bei Teilkasko und Vollkasko besteht kein Ver­si­che­rungs­zwang. Bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich dagegen um eine Pflicht­ver­si­che­rung. Ohne Haft­pflicht­ver­sich­er­ung ist keine Kfz-Zulassung möglich. Deshalb schreibt das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz Kfz-Ver­si­che­rern vor, jedem Inte­res­sen­ten Haft­pflicht­schutz an­zu­bie­ten.
  • Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung bei einem Saisonkennzeichen kündigen?

    Haben Sie Ihr Kfz mit Saisonkennzeichen zu­ge­las­sen, beträgt die Kündigungs­frist der Auto­ver­si­che­rung in der Regel einen Monat zum nächsten Saisonstart. Das heißt: Beginnt Ihre Saison am 1. März, kön­nen Sie den Vertrag bis zum 31. Januar kündigen.
  • Welche Folgen hat eine Sonderkündigung durch den Versicherer?

    Hat Ihre Autoversicherung ihr Son­der­kün­di­gungs­recht bei Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung genutzt, schließen Sie zeit­nah einen neuen Ver­si­che­rungs­ver­trag ab. Aber: Aufgrund Ihrer bisherigen Scha­densbilanz und der Tat­sache, dass Ihnen außer­or­dent­lich ge­kün­digt wurde, kann der neue Ver­si­che­rer Ihren An­trag ab­lehnen. Entscheidend ist die An­nah­me­politik des jeweiligen Unternehmens.

    Tipp: Fragen Sie bei mehreren An­bie­tern gleich­zeitig an, um Ihren Kfz-Ver­si­che­rungs­schutz nicht aufs Spiel zu setzen. Kfz-Ver­gleichs­por­tale können dabei nütz­lich sein.

  • Wann ist eine Sonderkündigung Kfz überflüssig?

    Bei Außerbetrieb­setzung Ihres Fahr­zeugs ist keine Son­der­kün­di­gung der Kfz-Ver­si­che­rung nötig. Und zwar un­ab­hängig davon, ob Sie das Fahr­zeug vor­über­geh­end oder end­gül­tig ab­mel­den:

    • Wenn Sie Ihr Auto endgültig stilllegen (z. B. Verschrottung), erlischt der Ver­si­cherungs­schutz ohne Ihr Zu­tun. Die Kfz-Zu­las­sungs­be­hörde in­for­miert Ihre Ver­si­che­rung über die Still­le­gung.
    • Wenn Sie Ihr Auto abmelden und nur vorü­ber­geh­end außer Be­trieb setzen, geht die Kfz-Haft­pflicht­ in eine bei­trags­freie Ruhe­ver­si­che­rung über. Auch in diesem Fall infor­miert die zu­stän­di­ge Kfz-Zu­las­sungs­stelle Ihren Versi­che­rer.
  • Gibt es eine Rechtsgrundlage für das Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung?

    Ja, das Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Ver­si­che­rung ist ge­setzlich ver­an­kert: In § 40 Versiche­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) ist zum Beispiel geregelt, dass Versicherte ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn es zu einer Bei­trags­er­höh­ung kommt, ohne dass sich der Ver­si­che­rungs­umfang ändert.
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