S-Pedelec-Versicherung: Ein Geschäftsmann fährt auf einem S-Pedelec durch eine Stadt

Rad-Schutz schon ab 54 €!

Kfz-Haftpflicht und Teilkasko

S-Pedelec-Versicherung

  • Ein S-Pedelec muss mit einer Kfz-Haftpflicht­versicherung versichert werden, da es bis zu 45 km/h fährt und als Klein­kraft­rad gilt.
  • Welches E-Bike oder Pedelec wie versichern? Für S-Pe­de­lecs und E-Bikes, die schneller als 6 km/h fahren, ist eine Kfz-Haft­pflicht vor­ge­schrie­ben. Pedelecs, die bis maximal 25 km/h beim Treten unter­stützen, sind nicht ver­si­che­rungs­pflichtig.
  • Für Fahrer:innen ab 26 Jahren beginnen die Kosten der Allianz S-Pedelec-Ver­sicherung bei 54 Euro im Ver­si­che­rungs­jahr. Wer jünger ist, zahlt jähr­lich ab 78 Euro für die S-Pedelec-Kfz-Haft­pflicht.
  • Die Versicherung für Ihr S-Pedelec können Sie mit einer Teilkasko er­weitern. So ist Ihr Rad zum Bei­spiel bei Dieb­stahl oder Unwetter abgesichert – mit dem Bau­stein ElektroKasko sogar bis 20.000 Euro.
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Ihre Vorteile
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Ihr S-Pedelec versichern Sie immer mit einer Kfz-Haftpflicht. Die Pflicht­ver­si­che­rung leistet Scha­dens­ersatz, wenn Sie mit Ihrem Rad Dritte schädigen. Bei der Allianz können Sie die Ver­sicherungs­lei­stun­gen mit Teil­kasko und ElektroKasko erweitern. Eine Fahr­rad-Voll­kasko­ver­sicherung ist nicht abschließ­bar.
 

Als S-Pedelec-Ver­si­che­rung ist in der Regel eine Teil­kas­ko empfehlenswert. Denn S-Pe­de­lecs sind teuer und deshalb beliebt bei Dieben – vor allem in Groß­städten. Eine Teil­kasko­ver­si­che­rung eignet sich aber auch für S-Pedelec-Besitzer:innen auf dem Land. Denn sie greift unter anderem bei Wild- und Un­wet­ter­schä­den.

Eine Kfz-Haftpflicht ist für jedes S-Pedelec Pflicht. Als alleiniger Schutz reicht die Pflicht­ver­si­che­rung in der Regel aber nur für gebrauchte S-Pedelecs mit geringem Wert aus.

S-Pedelec Kfz-Haftpflicht

  • Die Allianz Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für S-Pedelecs zahlt bei Sach­schä­den bis zu 100 Millionen, bei Per­so­nen­schä­den bis zu 15 Millionen Euro. Das ist weit mehr als der Ge­setz­ge­ber vorschreibt. Zusätzlich sind Ei­gen­schä­den bis zu 50.000 Euro abgedeckt.
  • Mallorca-Police: Der kos­ten­lo­se Zu­satz­schutz sichert ein Miet­fahr­zeug im Ausland auf deutschem Niveau ab.

Teilkasko für S-Pedelec

  • Die Allianz Teilkaskoversicherung für S-Pedelecs deckt unter anderem Schäden durch Diebstahl, Unwetter, Glasbruch oder Kurzschluss ab.
  • Ihre Selbstbeteiligung beträgt in der Regel 150 Euro.

S-Pedelec-Versicherung mit Vollkasko

Wie die meisten Versicherer bietet die Allianz keine S-Pedelec-Vollkasko an. Der Rundumschutz ist für S-Pedelecs in der Regel nicht nötig. Denn: Die häufigsten Scha­den­fäl­le (z.B. Unwetter­schäden, Dieb­stahl) deckt die Teilkasko ab.
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Als Versicherung für Ihr S-Pedelec wählen Sie bei der Allianz eine Haftpflicht oder Teilkasko. Diese Leistungen bietet die S-Pedelec-Versicherung im Vergleich.
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Bei der Allianz starten die Kosten einer S-Pedelec-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht bei 54 Euro im Versicherungsjahr. Wie hoch der Beitrag ist, hängt unter anderem vom Alter der fahrenden Person ab.

Eine S-Pedelec-Versicherung bei der Allianz kostet ab 54 Euro pro Verkehrsjahr. Die Kosten variieren je nach Fahreralter:

  • 26-jährige E-Bike- und S-Pedelec-Fahrer:innen schließen bei der Allianz ab 54 Euro pro Verkehrsjahr eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab.
  • Wer unter 26 Jahre alt ist, sollte für eine S-Pedelec-Versicherung Kosten ab 78 Euro einplanen. Denn junge Fahrer:innen haben statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko. Daher zahlen sie etwas mehr für die Versicherung ihres S-Pedelecs oder E-Bikes.
  • Eine 27-jährige fahrende Person erhält die S-Pedelec-Teilkasko ab 96 Euro pro Verkehrsjahr, wenn der Vertrag zum Saisonstart am 1. März beginnt. Schützen Sie Ihr Zweirad erst ab 1. August, verringern sich die S-Pedelec-Ver­si­che­rungs­kosten auf 67,20 Euro.

Das S-Pedelec-Kennzeichen ist kostenlos. Denn mit dem Jahresbeitrag der S-Pedelec-Versicherung ist auch das Pe­de­lec-Kenn­zei­chen abgedeckt. Sprich: Das Fahr­rad-Num­mern­schild müssen Sie bei Abschluss der Versicherung nicht extra bezahlen.

Der Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr S-Pedelec gilt immer bis zum letzten Februartag. Am 1. März gibt es ein neues S-Pedelec-Kennzeichen. Versichern Sie Ihr Rad erst ab 1. Mai oder später im Verkehrsjahr, sinken die Kosten der S-Pedelec-Versicherung anteilig.

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Wer sich ein Fahrrad mit elektrischem Motor anschafft, kauft entweder ein E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec. Die Mo­tor­leis­tung der Fahrzeuge entscheidet, welche Versicherung die richtige ist.
 
Für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung fahren, ist eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung vorgeschrieben – für Pedelecs mit Tret­unterstützung nicht. Hinter­grund: Die Versicherung wertet E-Bikes als Klein­kraft­räder mit geringer Leistung. Im Unter­schied dazu gelten Pedelecs als reguläre Fahrräder.

In der Versicherung wird zwischen E-Bikes, S-Pedelecs und Pedelecs unterschieden:

  • E-Bike: fährt mit Elektro­antrieb auf Knopf­druck – egal, ob Sie in die Pedale treten oder nicht. E-Bikes, die schneller als 6 km/h fahren, gelten als Kraft­fahr­zeuge. Das heißt: Sie brauchen ein Kenn­zeichen für das E-Bike und versichern es wie ein Mofa oder S-Pedelec. Für E-Bikes, die höchstens 6 km/h erreichen, eignet sich eine Hausrat- oder Fahrradversicherung. Für schnellere Fahrzeuge ist eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung gesetzlich vor­geschrieben, optional mit Teilkasko.
  • S-Pedelec: erreicht mit Tret­un­ter­stüt­zung eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 45 km/h, danach schaltet sich der Motor ab. Die Leistung beträgt über 250 bis 4.000 Watt. Ein S-Pedelec gilt als Kraft­fahr­zeug und muss wie Mopeds, Mofas und andere Klein­kraft­räder haft­pflicht­ver­sichert sein. Teilkasko ist frei­willig abschließbar.
  • Pedelec: Fahrrad mit Tret­un­ter­stüt­zung bis 25 km/h und Elektro­motor mit maximal 250 Watt Leistung. Ein Pedelec ist nicht ver­sicherungs­pflich­tig und braucht kein Kenn­zeichen. Pedelecs werden um­gangs­sprach­lich zwar E-Bikes genannt, fallen aber in eine andere Fahr­zeug­ka­te­go­rie. Wer sein Pedelec über die private Haftpflichtversicherung ver­sichert, ist bei Schadens­ersatz­forderungen (z.B. nach einem Fahr­rad­unfall) finanziell auf der sicheren Seite. Das Pedelec selbst versichern Sie mit einer Fahrrad- oder Hausratversicherung zum Bei­spiel gegen Diebstahl.
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Die Versicherung für Ihr S-Pedelec schließen Sie bei Ihrem Team vor Ort ab. Zu dem Termin bringen Sie die benötigten Unterlagen mit und zahlen den Jahresbeitrag. Ist alles vollständig, erhalten Sie Versicherungsschein und Kennzeichen für Ihr S-Pedelec sofort zum Mitnehmen.

Weil S-Pedelecs zulassungsfrei sind, ist das Formelle schnell erledigt. Für den Abschluss der S-Pedelec-Versicherung brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Führerschein, mindestens Klasse AM (in Pkw-Führerschein Klasse B enthalten)
  • Betriebserlaubnis des S-Pedelecs, das Sie versichern (erhalten Sie beim Kauf bzw. vom Hersteller)
  • ggf. Vollmacht der Eltern (falls Versicherungsnehmer:in minderjährig ist)

Die Versicherung für Ihr S-Pedelec ist fahr­zeug­ge­bun­den. Das heißt: Es ist nicht möglich, Haft­pflicht- und Kasko­schutz umzuschreiben. Oder das Fahr­rad-Num­mern­schild an einem anderen S-Pedelec oder an mehreren Rädern im Wechsel anzubringen.

Verkaufen Sie Ihr S-Pedelec während des laufenden Versicherungsjahres, geht der Vertrag auf den neuen Besitzer oder die neue Besitzerin über. Ihm oder ihr entstehen keine Kosten. Als Verkäufer:in haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung des Versicherers.

Die S-Pedelec-Versicherung gilt bis zum Ende des Ver­si­che­rungs­jahres, also bis einschließlich 28. oder 29. Februar. Danach endet der Vertrag automatisch. Es ist nicht nötig, die Versicherung Ihres S-Pedelecs zu kündigen.

Ein Son­der­kün­di­gungs­recht haben Sie im Schadenfall oder nach einer Beitragserhöhung. Erhöht Ihr Versicherer die Prämie im laufenden Verkehrsjahr, können Sie Ihre S-Pedelec-Versicherung schriftlich kündigen. Die Kün­di­gungs­frist beträgt in der Regel vier Wochen.

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Klarheit im Schadenfall
  • … Sie bei einem Fahrradunfall ein anderes Fahrzeug beschädigen oder eine fremde Person verletzen.
  • … Ihr S-Pedelec umkippt und ein daneben parkendes Auto beschädigt.
  • … ein heftiger Windstoß Ihr Zweirad bei einem Unwetter umwirft und demoliert.
  • … Ihnen ein Hund vors S-Pedelec läuft und durch die Kollision Schäden am Rad entstehen.
  • … Sie betrunken oder unter Drogeneinfluss einen Unfall verursachen.
  • … jemand Ihr S-Pedelec absichtlich zerstört.
  • … Sie mit Höchst­geschwindig­keit auf dem Rad­weg fahren und mit einem anderen Rad­fahrer oder einer anderen Radfahrerin kollidieren.
Service und Kontakt
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