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Bis zu 24 Monate Neu- oder Kaufpreis-Entschädigung

Motorrad Voll­kasko­

Leistungen, Kosten, Vergleich
Bis zu 24 Monate Neu- oder Kaufpreis-Entschädigung
Motorrad Vollkasko: Junge Frau sitzt vor ihrem Motorrad und blickt auf ihr Smartphone
  • Die Leistungen der Motorrad-Vollkaskoversicherung bauen auf denen der Motor­rad-Teil­kasko auf. Zusätz­lich zum Teilkasko-Schutz vor Wetter- und Umwelt­schäden sind bei der Motorrad-Vollkasko aber auch selbst ver­schuldete Unfall­schäden und Schäden durch Vanda­lismus versichert.
  • Bei der Allianz beginnen Motorrad-Vollkasko-Kosten ab 164 Euro im Jahr. Faktoren wie Fahr­leistung, Regional­klasse und Schaden­freiheits­klasse beeinflussen die Beitrags­höhe.
  • Dabei sind Zusatzleistungen wie zum Beispiel 24 Monate Neu- und Kauf­preis­entschä­digung oder Folgen­schaden­deckung bereits mit enthalten.
  • Oft ist eine Vollkasko fürs Motorrad sinnvoll, wenn Sie ein neues bzw. wertvolles Bike versichern. Der Rundum­schutz übernimmt fast alle Schäden an Ihrer eigenen Maschine.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024

Bei der Allianz versichert die Voll­kasko-Ver­siche­rung fürs Motorrad neben allen Teil­kasko-Schäden auch selbst ver­schuldete Unfall­schäden und Vanda­lismus. Versichert ist Ihr Kraft­rad inklusive fest darin und daran ver­bauter Teile. Der Rundum­schutz beinhaltet eine Update-Garantie und Extra­leistungen für batterie­betriebene Motorräder.

Die Allianz Vollkasko für Ihr Motorrad leistet bei:

Zusätzlich sind alle Schäden durch Fremd­ein­wirkung versichert – wie bei einer Motorrad-Teilkasko. Dazu gehören Schäden durch:

Bis zu welcher Deckungssumme (= Ober­grenze, bis zu der Allianz Schäden ersetzt) die Motorrad-Vollkasko leistet, ist in Ihrem Versicherungs­vertrag festgelegt.

Sind Zubehör und Schutzbekleidung über die Allianz Motorrad-Vollkasko mitversichert?

Bei der Allianz Vollkasko-Ver­sicherung fürs Motor­rad ist fest mit dem Fahr­zeug ver­bundene Sonder­aus­stattung ohne Mehr­beitrag auto­matisch mit­versichert. Das gilt so­wohl für Werks­aus­stattung als auch für Fahr­zeug­teile, die Sie selbst ein­ge­baut haben – voraus­gesetzt, das fest ein- oder an­ge­baute Zube­hör ist straßen­verkehrs­recht­lich zu­ge­lassen. Dazu zählen u. a.:

  • Antenne und Funkanlage,
  • Trans­port­boxen und Sport­aus­puff,
  • Sei­ten­wa­gen und Spe­zial­auf­bau­ten.

Auch Ihr Schutz­helm inklu­sive Wechsel­sprech­anlage ist ver­sichert, wenn Sie ihn ordnungs­gemäß am Kopf tragen oder mit einem Helm­schloss am Bike befestigen. Einzige Aus­nahme: Sonder­aus­stattung durch nach­trägliches Fahr­werks- und Motor­tuning ist auf maxi­mal 20.000 Euro begrenzt.

Gilt die Allianz Vollkasko fürs Motorrad im Ausland?

Die Allianz Vollkasko-Versicherung für Ihr Motorrad bietet auch in anderen EU-Ländern uneingeschränkten Ver­si­che­rungs­schutz. Sprich: Ver­ursachen Sie mit Ihrer Maschine in Polen einen Unfall oder schlitzen Unbe­kannte in Spanien den Motorradsitz auf, behandelt Ihre Motorrad-Voll­kasko­ den Schaden so, als wäre er in Deutsch­land passiert. In welchen außereuropäischen Ländern die Vollkasko für Ihr Motor­rad gilt, steht in der Internationalen Versicherungs­karte (früher: Grüne Karte). Das Dokument können Sie kostenlos bei der Allianz anfordern.

Leistet die Allianz Motorrad-Vollkasko bei Fahrlässigkeit?

Die Allianz verzichtet auf den Ein­wand grober Fahr­lässig­keit. Das heißt: Über­sehen Sie mit Ihrem Motor­rad zum Bei­spiel eine rote Ampel und ver­ur­sachen dadurch einen Unfall, sind Sie bei der Allianz voll ab­ge­sichert. Viele andere Ver­si­cherer zahlen ent­standene Schäden in diesem Fall nicht oder nur teil­weise.

Wichtig: Wer unter Alkohol- oder Drogen­einfluss Motor­rad fährt oder sein Bike vor­sätz­lich beschädigt, ist nicht ver­sichert und erhält von der Motorrad-Voll­kasko­versicherung keine Kosten erstattet.

Zahlt die Motorrad-Voll­kasko, wenn Fahrer oder Fahrerin verletzt wird?

Die Motorrad-Vollkaskoversicherung zahlt nicht, wenn der Fahrer oder die Fahrerin bei einem selbst ver­ur­sach­ten Unfall Verletz­ungen davonträgt. Hintergrund: Wer bei einem Verkehr­sunfall unver­schuldet verletzt wird, erhält in der Regel eine Entschä­digung über die Kfz-Haftpflicht des Unfall­gegners oder der Unfall­gegnerin. Ist der Motorrad­fahrer oder die Motorrad­fahrerin selbst Unfall­verursacher:in, hat er oder sie keinen Anspruch auf finan­zielle Unter­stützung.

Sind infolge der Unfallverletzungen zum Beispiel Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) notwendig, trägt er oder sie die Kosten selbst. Da Biker:innen bei Unfällen ein besonders hohes Verletzungs­risiko haben, ist eine private Unfallversicherung ein wichtiger Zusatz­schutz. Diese federt die finan­ziellen Folgen eines Motorrad­unfalls ab.

Versichert die Allianz Motorrad-Vollkasko Sturz und Unfälle bei Transport- und Rennfahrten?

Das kommt auf die Art der Sonderfahrt an. Kippt Ihr Chopper bei einer privaten Über­führungs­fahrt auf einem Anhänger um, zahlt Ihre Motorrad-Vollkasko nach dem Sturz für die Besei­tigung von Kratzern oder Dellen. Haben Sie keine Vollkasko für Ihr Motorrad, zahlen Sie die Reparaturen selbst. Es sei denn, Sie haben eine spezielle Trans­port­versi­cherung, die Sie bei profess­ionellen Fahrzeug­trans­porten (z. B. mit Spedition) abschließen können. Schäden am Trans­port­anhänger deckt eine separate Anhänger-Versicherung ab.

Motorradrennen, bei denen es um das Erzielen einer Höchst­ge­schwin­digkeit geht, sind vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgenommen – bei Vollkasko genauso wie bei Teilkasko und Kfz-Haftpflicht. Das gilt auch für dazugehörige Übungs­fahrten und behördlich genehmigte Rennfahrten.

  • Sie wollen eine Voll­kasko für Ihr Motor­rad abschließen? Wir beraten Sie gerne.
  • Nur vier Schritte: Hier berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Motorrad-Vollkasko-Kosten.
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Ja, in der Voll­kasko-Versicherung der Allianz für Ihr Motor­rad sind folgende Extra­leistungen bereits kostenlos enthalten:

  • Folgeschaden­deckung: Schäden an Ihrer Maschine, die infolge von Tier­biss oder Kurz­schluss ent­stehen (z. B. Motor­schaden nach Marder­biss), sind bei der Allianz versichert. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten, die durch diesen Schaden entstanden sind. Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Motorschaden bei Vollkasko.
  • Neu- und Kaufpreis­entschädigung: Ihr neues bzw. gebrauchtes Motor­rad ist wegen eines Dieb­stahls oder Total­schadens inner­halb der ersten 24 Monate nach Zu­lassung auf Sie nicht mehr nutz­bar? Dann ersetzt die Allianz Ihnen nicht den Wieder­beschaffungs­wert des Kraft­rads, sondern den höheren Neu- bzw. Kauf­preis.
  • Update-Garantie: Verbesserte Leistungen der Motorrad­versicherung gibt die Allianz ohne Mehr­beitrag an Sie weiter. So ist die Voll­kasko für Ihr Motor­rad immer auf dem aktuellen Stand.
  • Zusatzschutz für Elektro-Motorräder: Die Allianz Kasko­versicherung für Ihr Motor­rad be­in­haltet auto­matisch eine Elektro-Zusatz­deckung. Inklusive ist zum Bei­spiel eine All­gefahren­deckung für den Akku und Schutz für Ihre eigene, fest installierte Lade­station (z. B. bei Schäden durch Vanda­lismus oder Bedien­fehler).
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Wie hoch Ihr Vollkasko-Beitrag ist, hängt von Hubraum, Selbstbeteiligung, Alter des oder der Fahrer:in, Motor­leistung und Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) ab.

Angenommen, Sie versichern bei der Allianz Ihre Honda CB500FA mit Voll­kasko unter folgenden Bedingungen:

  • Das Fahrzeug hat 471 ccm Hub­raum
  • Ihr Motorrad ist mit Saisonkennzeichen für Motorrad von April bis September zugelassen
  • Sie wählen 300 Euro Selbst­beteiligung 

In diesem Preisbeispiel zahlen Sie ab 164 Euro im Jahr für Ihre Motorrad-Voll­kasko.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024.

Ihre Ein­stufung in der Motor­rad­versicherung und die Vollkasko-Motorrad-Kosten hängen von mehreren Kriterien ab. Dazu gehören:

  • Alter der Fahrer:innen: Einsteiger:innen haben ein höheres Unfall­risiko als erfahrene Biker:innen. Des­wegen zahlen sie bei der Fahranfänger-Versicherung Risiko­zuschläge.
  • Fahrleistung: Je weniger Kilo­meter im Jahr Sie mit Ihrem Motor­rad fahren, desto geringer ist das Schadens­risiko – und damit meist auch die Prämie.
  • Motor­leistung: Je weniger PS Ihr Bike hat, desto günstiger ist in der Regel Ihr Beitrag. Versichern Sie zum Beispiel ein Leichtkraftrad, fallen die Voll­kasko-125ccm-Kosten meist niedriger aus als bei Versicherung einer leistungs­starken Sport­maschine.
  • Regionalklasse: Spiegelt die Schadens­bilanz in den über 400 deutschen Zulassungs­be­zir­ken wider. Je besser Ihre Region ein­gestuft ist, desto günstiger können die Motorrad-Vollkasko-Kosten ausfallen.
  • Schadenfreiheitsklasse Motorrad: Mit jedem unfall­freien Jahr rutschen Sie in eine bessere SF-Klasse. Dadurch erhöht sich der Schaden­frei­heits­rabatt, den die Allianz von Ihrer Prämie abzieht.​​​ In der Motorrad­ver­si­che­rung gibt es die SF-Klassen SF 0 (= kein schaden­freies Jahr) bis SF 20 (= 20 oder mehr schaden­freie Jahre).
  • Allianz Kombirabatte: Bei Abschluss mehrerer Versicherungen als Privatschutz-Paket (z. B. Unfall-, Rechts­schutz- und Privat-Haft­pflicht­versicherung) sparen Sie bis zu 20 Prozent. Zusätz­lich erhalten Sie bis zu zehn Prozent Nachlass auf Ihren Kfz-Ver­sicherungs­beitrag, wenn Sie bei der Allianz Ihr Fahrzeug versichern.

Wichtig: Typklassen und Motorrad-Stellplatz spielen bei der Ein­stufung in Motorrad-Versicherungsklassen keine Rolle.

Vereinbaren Sie einen Selbst­behalt bei der Kaskoversicherung für Ihr Motor­rad, sparen Sie Beiträge. Dafür beteiligen Sie sich an einem Vollkasko-Schaden zum Bei­spiel mit 300 Euro. Sind die Schadens­kosten höher als die ver­ein­barte Teil­kasko- oder Vollkasko-Selbstbeteiligung, zahlt Ihr Versicherer den Differenz­betrag.

Meist können Sie sich bei Teilkasko oder Vollkasko fürs Motor­rad für einen Selbst­behalt zwischen 150 und 1.000 Euro entscheiden. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, desto günstiger die laufenden Beiträge.

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Ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haft­pflicht bietet die Allianz Voll­kasko Ihrem Motor­rad im Ver­sicherungs­vergleich den um­fang­reichsten Schutz. Im Vergleich zu Motorrad­versicherungen anderer Anbieter sichert auch die Allianz Teil­kasko Ihr Bike umfassend ab.

Eine Motorrad-Vollkasko lohnt sich vor allem für neue (jünger als fünf Jahre), teure oder klassische Modelle mit hohem Wert. Leasing­geber schreiben Vollkasko oft vertraglich vor. In folgenden Fällen empfiehlt sich der Rundum­schutz:

  • Hoher Motorradwert: Bei Neu­fahr­zeugen oder Motor­rädern mit hohem Wert schützen Sie sich mit Vollkasko vor hohen finan­ziellen Verlusten bei Total­schaden oder Unfall.
  • Fahranfänger:innen: Menschen, die noch nicht lange einen Motorrad­führerschein besitzen, profitieren aufgrund ihres höheren Risikos für selbst verschul­dete Stürze und Unfälle von Vollkasko.
  • Erhöhtes persön­liches Sicher­heits­bedürfnis: Gehören Sie zu den Menschen, die sich lieber umfassend abgesichert fühlen? Dann ist Vollkasko für Sie und Ihr Motorrad die beste Wahl.
  • Motorrad-Oldtimer: Klassische Motorräder mit hohem Wert benötigen entspre­chenden Schutz. Eine Vollkasko sichert ihren Klassiker rundum ab, auch bei mutwilliger Beschä­digung durch Dritte.
  • Neukauf mit Finanzierung: Haben Sie für den Kauf Ihres neuen Motorrads einen Kredit aufgenommen, ist ein selbst verschul­deter Total­schaden eine doppelte finanzielle Belastung. Hier ist Vollkasko mit lang währender Neu­preis­entschädi­gung dringend empfohlen.
  • Risikoreiche Nutzung: Nutzen Sie Ihr Motorrad im Alltag, zum Beispiel im dichten Stadt- und Berufsverkehr, und stellen es oft an öffentliches Orten ab? Dann besteht ein erhöhtes Risiko für Unfälle und Vanda­lismus für Ihre Maschine. In diesen Fällen lohnt sich der Rundum­schutz einer Vollkasko
  • Fahrpause oder Maschinenwechsel: Steigen Sie zum ersten Mal nach längerer Zeit auf ein Motorrad oder haben gerade auf eine deutlich leistungs­stärkere Maschine gewechselt? Das kann mit etwas Unsicherheit und damit einer erhöhten Gefähr­dung für Ihr eigenes Motorrad einhergehen. Genau dann schützt Vollkasko vor ärgerlichen Reparatur­kosten.
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Kann ich meine Motorrad-Vollkaskoversicherung auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein, eine Motorrad-Vollkasko ist immer fahrzeug­gebunden. Der Versicherungs­schutz gilt nur für das im Vertrag genannte Zwei­rad und ist nicht über­tragbar.

Steigen Sie jedoch vom Motor­rad auf ein Auto um, können Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse übertragen. Ihre bisherigen unfallfreien "Motor­rad-Jahre" rechnet Ihnen der Versicherer bei der Pkw-Ver­si­che­rung an. Wer das Motorrad­fahren aufgibt, kann seine SF-Klasse oft auf Partner:in oder Ver­wandte ersten Grades (z. B. Kinder, Enkel:innen) über­tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haft­pflicht, Teil- und Voll­kasko für Motorrad?

Kfz-Haft­pflicht­versicherung leistet Schadens­ersatz, wenn Sie mit Ihrem Motor­rad fremdes Eigen­tum beschädigen oder jemanden ver­letzen. Sie ist von Gesetz her Pflicht – ohne sie können Sie kein Motor­rad anmelden. Kfz-Haftpflicht zahlt jedoch nicht für Schäden an Ihrem eigenen Motorrad. 

Wollen Sie Ihr eigenes Fahrzeug schützen, können Sie mit einer Motorrad-Kasko (= Voll­kasko oder Teil­kasko) Ihren Basis­schutz erweitern. Teilkasko schützt Ihr Motorrad vor Kosten durch Umwelt­schäden, die zum Beispiel bei Sturm oder Marderbiss entstehen. Vollkasko deckt darüber hinaus auch selbst verschul­dete Schäden an Ihrem Motorrad ab sowie Schäden durch Vandalismus.

 

Wie wirkt sich ein Unfall auf den Beitrag der Motorrad-Vollkaskoversicherung aus?

Übernimmt die Motorrad-Vollkasko­versicherung nach einem selbst verschul­deten Unfall die Reparatur von Schäden am eigenen Bike, stuft der Versicherer die versicherte Person in eine schlechtere Schaden­frei­heits­klasse zurück. Das bedeutet: höhere Motorrad-Vollkasko-Kosten im nächsten Versicherungs­jahr.

Ausnahme: Haben Sie die Allianz Vollkasko für Ihr Motorrad mit dem Zusatz­bau­stein RabattSchutz erweitert, stuft die Allianz Sie nach einem Schaden nicht in der SF-Klasse zurück. Ihr Beitrag bleibt stabil.

Wann und wie kann ich die Motorrad-Vollkasko wechseln oder kündigen ?

Wollen Sie Ihre Motorradversicherung wechseln, müssen Sie spätestens einen Monat vor Laufzeitende ordentlich kündigen. Eine Motorrad-Vollkaskoversicherung läuft meist zwölf Monate, beginnend ab dem im Versicherungsschein angegebenen Datum.

Wichtig: Beachten Sie die Kündigungs­frist. Stich­tag ist in der Regel der 30. November. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Vollkasko fürs Motorrad­ auto­matisch um weitere zwölf Monate. Nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einem Unfall, kännen Sie die Versicherung auch während des laufenden Jahres kündigen.

Die Kündigung erfolgt immer schriftlich und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der versicherten Person
  • Name und Anschrift der Motorradversicherung
  • Marke
  • Modell und Kfz-Kennzeichen des Motorrads
  • Versicherungsnummer
  • Art der Kündigung
  • Kündigungsdatum
  • die Bitte um eine schriftliche Bestätigung

Wichtig: Die Kündigung unterschreiben Sie per Hand und schicken das Dokument per Post (Einschreiben), Fax oder E-Mail an Ihre Motorradversicherung. Legen Sie Ihr Bike dauerhaft still, ist keine Kündigung nötig. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, informiert die Zulassungsstelle automatisch Ihre Kfz-Versicherung.

Wann kann ich Motorrad-Vollkasko außerordentlich kündigen?

Eine außer­ordentliche Kündigung während des laufenden Versicherungs­jahres ist zum Bei­spiel möglich bei:

  • Motorradunfall: Reguliert Ihre Motorrad-Vollkasko einen Schaden für Sie, können Sie den Vertrag außer­ordentlich beenden.
  • Beitragserhöhung: Erhöht die Motorrad­versicherung Ihren Beitrag, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe kündigen. Steigt Ihre Prämie wegen einer gesetzlichen Änderung oder weil Sie in einen Zulassungs­bezirk mit höherem Schadens­risiko umziehen, haben Sie kein Sonder­kündigungs­recht.
  • Motorradkauf: Kaufen Sie ein gebrauchtes Bike, übernehmen Sie zunächst die Motor­rad­versicherung des Verkäufers oder der Verkäuferin. Bei Fahrzeugwechsel können Sie den Vertrag des Vor­be­sitzers bzw. der Vorbe­sitzerin sofort beenden. Kündigen Sie erst, wenn Sie die Zusage des neuen Kfz-Versicherers haben.
  • Motorradverkauf: Verkaufen Sie Ihr eigenes Motorrad, geht die Versicherung mit der Fahrzeug­über­gabe auf die Person über, die den Kaufvertrag Motorrad abge­schlossen hat. Ihr Versicherungs­vetrag ist damit beendet. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet Ihnen der Käufer oder die Käuferin.

Wie finde ich die passende Motorrad-Vollkaskoversicherung?

Um die richtige Motorrad-Voll­kasko zu finden, lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Beim Preis-Leis­tungs-Ver­hältnis gibt es teils große Unter­schiede, denn jede Versi­cherungs­gesell­schaft entscheidet selbst, wie sich die Versicherungs­kosten zu­sammen­setzen. Außer­dem sind unter­schiedliche Rabatte möglich – wenn Sie z. B. ein Zweit­motorrad versichern.

Wichtig: Bei der Wahl der Motorrad-Vollkasko­versicherung spielen nicht nur günstige Bei­träge eine Rolle. Damit Sie im Schadens­fall ausreichend abgesichert sind, können Zusatz­leistungen wie ein Motorrad-Schutzbrief sinnvoll sein. Bei der Allianz erweitern Sie Ihren Vollkasko­schutz nach Bedarf mit den Zusatz­bausteinen Auslands­Schaden­Schutz, Premium Schutz­brief oder Rabatt­Schutz.

Kann ich für Quads, Trikes und Leicht­kraft­räder eine Motorrad-Vollkasko bei der Allianz abschließen?

Je nach Fahrzeugart und -zulassung können Sie bei der Allianz eine Motorrad­versicherung mit Vollkasko abschließen als:

  • Trike-Versicherung: Kraftfahrzeug mit einem Rad vorne und zwei Rädern hinten. Für Trikes ab 51 ccm ist meist eine Motorrad­versicherung vorge­schrieben.
  • Quad-Versicherung: kleines Kraft­fahrzeug mit vier Rädern. Für Modelle über 50 ccm Hubraum sind Motorrad­versicherung und amtliches Kfz-Kennzeichen Pflicht.
  • Leichtkraftrad-Versicherung: Zweiräder bis 125 ccm, die oft wie Roller aussehen, aber mehr PS haben. Statt Versicherungs­kennzeichen brauchen 125er ein reguläres Nummernschild und eine Motorrad­versicherung.
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