Ob Sie als Student weiterhin über Ihre Eltern versichert sind, lesen Sie am besten in den Versicherungsbedingungen nach. Meistens gilt die Familienversicherung im Studium, wenn:
- Sie bei Ihren Eltern den Hauptwohnsitz gemeldet haben,
- Sie nur vorübergehend außerhalb des Elternhauses wohnen (z. B. wegen der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes),
- Sie nicht älter als 25 Jahre sind und
- Sie sich in der Erstausbildung befinden.