Beispiel Personenschaden: Max ist auf dem Weg zur Universität und fährt mit seinem Fahrrad aus der Einfahrt. Dabei passt er nicht richtig auf, übersieht die schnell nahende Fahrradfahrerin Jasmin und schon kommt es zum Crash. Jasmin stürzt schwer und zieht sich eine Fraktur am Halswirbelkörper zu, die zu einer Querschnittslähmung führt.
Auch wenn Jasmin eine Unfallversicherung hat, muss Max für den Schaden aufkommen. Er muss nicht nur die Kosten für das kaputte Fahrrad zahlen, sondern auch Schmerzensgeld sowie Kosten für die lebenslange Pflege von Jasmin. Insgesamt liegt der Schaden bei sieben Millionen Euro.
Beispiel Vermögensschaden: Max neue Mitbewohnerin Anna ist selbstständig und hatte auf dem Laptop, den Max während des Umzugs kaputt gemacht hat, ein großes Kundenprojekt abgespeichert, das am nächsten Tag fertig werden soll. Sicherheitskopien gibt es keine und der Kunde ist nicht sehr erfreut über die Neuigkeiten. Er löst den Vertrag mit Anna auf. Somit bekommt Anna auch keine Bezahlung, die Sie das komplette Semester über Wasser halten sollte. Der finanzielle Schaden ist groß. Die Haftpflichtversicherung von Max zahlt deshalb nicht nur den Sachschaden, der durch den kaputten Laptop entstanden ist, sondern auch den daraus folgenden Vermögensschaden.
Fazit: Damit ein unachtsamer Moment nicht den finanziellen Ruin bedeutet, ist eine Haftpflichtversicherung auch für Studenten sinnvoll. Sie lohnt sich bei vielen verschiedenen Sach-, Personen- und Vermögensschäden.