0800 4 500 132 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr, Sa 9 - 18 Uhr
Ab 25 € pro Jahr
  • Jährlich 4,4 Prozent des Mietkautionsbetrags
  • Mindestjahresbeitrag 25 Euro

Miet­kautions­versicherung

Mietbürgschaft statt Barkaution
Ab 25 € pro Jahr
  • Jährlich 4,4 Prozent des Mietkautionsbetrags
  • Mindestjahresbeitrag 25 Euro
Mietkautionsversicherung: Junges Paar schiebt seine Tochter im Umzugskarton durch eine Wohnung

Unsere Auszeichnungen

Focus Money zeichnete die Allianz Mietkaution als Beste Mietkautions-Police "auf erstes Anfordern" aus.

"Auf erstes Anfordern" heißt: Bürgschafts­geber wie Banken oder Versicherer zahlen nach einer Schaden­meldung des Vermietenden und einer kurzen Stellung­nahme­frist für den Mietenden grundsätzlich an den Vermietenden. Und das ohne vorherige Prüfung der Recht­mäßigkeit. Voraus­setzungen: Die Vorgaben aus der Bürgschafts­erklärung der Mietkautions­versicherung sind erfüllt und ein offen­sichtlicher Rechts­missbrauch des Vermietenden ist ausgeschlossen.

Mit der Mietkautionsversicherung der Allianz behalten Mieterinnen und Mieter ihre Ersparnisse beim Einzug – statt bis zu drei Kaltmieten zu binden. Die Vermieterin oder der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit, und der Jahresbeitrag beginnt ab 25 Euro. So bleibt mehr Budget für Umzug, Renovierung oder Einrichtung.

Wir sind da – damit Sie sich beim Start in Ihre neue Wohnung auf das Wesentliche konzentrieren können.

Eine Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur klassischen Barkaution. Statt einen Geldbetrag auf einem Kautionskonto zu hinterlegen, stellt ein Versicherer – in diesem Fall die Allianz – eine Bürgschaftsurkunde aus. Diese Urkunde garantiert der Vermieterin oder dem Vermieter die vereinbarte Mietsicherheit, ohne dass Mieterinnen und Mieter Kapital binden müssen.

Die Bürgschaft deckt dieselben Ansprüche ab wie eine Barkaution:

  • Offene Mieten
  • Nebenkosten
  • Schäden am Mietobjekt

Vermieterinnen und Vermieter können die Bürgschaft im Schadenfall direkt bei der Allianz einlösen. Mieterinnen und Mieter zahlen im Gegenzug einen jährlichen Versicherungsbeitrag.

Wichtig: Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, der Allianz den ausgezahlten Betrag samt Aufwendungen vollständig zurückzuerstatten (Regress). Es handelt sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Bürgschaft.

  • Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Jahresbeitrag – basierend auf Ihrer Kaltmiete.

  • Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Wohnsituation.

Für wen eignet sich das Produkt?

  • Privat genutzte Mietwohnungen in Deutschland
  • Mietverträge nach deutschem Recht
  • Mieterinnen und Mieter ab 18 Jahren mit guter Bonität

Was ist nicht versichert?

  • Gewerbemietverträge und Geschäftsraummietverträge (gewerbliche Mietverhältnisse)
  • Dauercampingverträge
  • Forderungen der Vermieterin oder des Vermieters über die vereinbarte Kautionssumme hinaus
  • Berechnen Sie direkt Ihren individuellen Beitrag für Ihre Mietkautionsversicherung.

  • Sie möchten wissen, ob die Mietkautionsversicherung zu Ihrer Situation passt?

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Allianz Mietkautionsversicherung

5/5

Aus 5 Bewertungen bei eKomi

eKomi Kundenauszeichnung Standard
"Antrag ging schnell und unkompliziert"
"sehr gut"
"Perfekt wie immer"
"Einfache und übersichtliche, sowie transparente Datenerfassung. Kinderleichter Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Empfehlenswert."
"Super schnell, einfach und verständlich! Hat fast schon Spaß gemacht alles auszufüllen"

Der Jahresbeitrag beträgt 4,4 Prozent der vereinbarten Kautionssumme – mindestens 25 Euro pro Jahr.

So berechnen Sie Ihren Beitrag: Monatliche Kaltmiete × 3 = Kautionssumme → × 4,4 % = Ihr Jahresbeitrag

Preisbeispiele
  • Mieterinnen oder Mieter die Miete schuldig bleiben

  • Mieterinnen oder Mieter Nebenkosten nicht bezahlen

  • Mieterinnen oder Mieter nach Ende des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt nicht begleichen

  • Mieterinnen oder Mieter selbst die Auszahlung fordern (Leistung erfolgt nur an Vermieterinnen und Vermieter)

  • Die Forderung der Vermieterin oder des Vermieters offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist

  • Es eindeutige Nachweise gibt, dass die Forderung unberechtigt ist (z. B. ein rechtskräftiges Urteil oder ein Gutachten)

  • Vermieterinnen oder Vermieter die Original-Bürgschaftsurkunde (erkennbar am Prägesiegel) nicht einreichen

  • Berechnen Sie direkt Ihren individuellen Beitrag für Ihre Mietkautionsversicherung.

  • Sie möchten wissen, ob die Mietkautionsversicherung zu Ihrer Situation passt?

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mietobjekt in Deutschland, privat genutzt
  • Gültige Bankverbindung und SEPA-Lastschriftmandat
  • Positive Bonitätsprüfung (SCHUFA-Abfrage)


Ablauf in 5 Schritten:

  1. Einverständnis einholen: Stimmen Sie die Nutzung der Bürgschaft mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter ab.
  2. Antrag stellen: Geben Sie Ihre Daten ein. Tipp: Nutzen Sie Ihren Mietvertrag als Vorlage.
  3. Prüfung abwarten: Wir prüfen Ihre Bonität und Ihren Antrag.
  4. Bürgschaftsurkunde erhalten: Nach positiver Prüfung wird die Urkunde ausgestellt.
  5. Urkunde übergeben: Händigen Sie das Original Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter als Mietsicherheit aus.
  • Alle Voraussetzungen erfüllt? Dann starten Sie jetzt.

  • Unsere Beraterinnen und Berater prüfen Ihre individuelle Wohnsituation und beraten Sie persönlich.

Haftpflichtversicherung: Deckt Mietsachschäden ab, die Sie am Mietobjekt verursachen. So vermeiden Sie unter Umständen den Rückgriff auf Ihre Mietkaution.

Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Anwaltsgebühren, Gutachterkosten und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit Vermieterinnen oder Vermietern (Baustein Immobilien-Rechtsschutz).

Hausratversicherung: Sichert Ihre losen Besitztümer in der Wohnung ab – für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer gleichermaßen sinnvoll.

Was passiert mit der Mietkautionsversicherung, wenn ich umziehe?

Ein bestehender Kautionsversicherungsvertrag gilt nur für das im Vertrag benannte Mietobjekt. Bei einem Umzug kündigen Sie den bestehenden Vertrag und schließen für die neue Wohnung einen eigenen Vertrag ab.

Steigt die Mietkaution, wenn Vermieter:innen die Miete erhöhen?

Die bei Abschluss des Mietvertrags vereinbarte Kautionssumme darf nach herrschender Rechtsmeinung (basierend auf § 551 BGB) nachträglich nicht erhöht werden – auch nicht bei einer Mieterhöhung. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Ihr Beitrag bleibt gleich.

Wie kann ich die Mietkautionsversicherung kündigen?

Die Mietkautionsversicherung endet nicht automatisch mit dem Mietverhältnis. Für die Beendigung muss die Original-Bürgschaftsurkunde an uns zurückgesendet werden – oder die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter muss schriftlich bestätigen, dass keine Ansprüche mehr bestehen (sogenannte Enthaftungserklärung).

Solange die Urkunde bei der Vermieterin oder dem Vermieter liegt, besteht die Bürgschaft fort – und die Beitragspflicht ebenfalls.

Was mache ich bei Verlust der Urkunde?

Mieterin oder Mieter und Vermieterin oder Vermieter reichen eine schriftliche Mitteilung ein. Wir stellen kostenlos eine Ersatzurkunde aus; die verlorene Urkunde verliert ihre Gültigkeit.

Was müssen Vermieter:innen tun, um die Mietkautionsversicherung in Anspruch zu nehmen?

Vermieterinnen und Vermieter fordern das Schadenformular bei der Deutschen Kautionskasse AG an (0800-900 30 20, E-Mail: schaden-allianz-mietkaution@kautionskasse.de).
 
Einzureichen sind: ausgefülltes Formular, Original-Bürgschaftsurkunde, Kopie des Mietvertrags.

Wohin wende ich mich bei Rückfragen zu meiner Mietkautionsversicherung?

Deutsche Kautionskasse AG – Allianz Mietkaution –

Gautinger Str. 10
82319 Starnberg
E-Mail: allianz-mietkaution@kautionskasse.de

Tel.: 0800–900 30 20 (kostenlos, Mo–Fr 8–20 Uhr)

Ihre Frage war nicht dabei? Unsere Beraterinnen und Berater beantworten Ihre individuellen Fragen zur Mietkautionsversicherung – persönlich, kostenlos und unverbindlich.

Fragen zur Mietkautions­versicherung?
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