TÜV Motorrad: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Die Hauptuntersuchung, kurz HU oder TÜV, ist für Motorräder alle zwei Jahre fällig. Wann der nächste HU-Termin ansteht, steht in den Fahrzeugpapieren und auf der TÜV-Plakette am Motorradkennzeichen.
- Die Kosten für die HU-Motorrad liegen zwischen 65 und 75 Euro. Sie variieren je nach Bundesland und Prüfstelle.
- Ist der Motorrad-TÜV abgelaufen, riskieren Sie bei einer Verkehrskontrolle 15 bis 65 Euro Bußgeld und ggf. einen Punkt in Flensburg. Je länger Sie die HU überziehen, desto höher fällt die Strafe aus.
- Nehmen Sie Umbauten oder Tuning an Ihrem Motorrad vor, benötigen Sie unter Umständen eine Einzelabnahme. TÜV und andere amtlich anerkannte Prüfstellen stellen hierfür ein spezielles Gutachten aus.
Was tun, wenn das Motorrad den TÜV nicht besteht?
Ablauf nach nicht bestandener Motorrad-HU
Beanstandet die Prüfstelle bei der Hauptuntersuchung technische Mängel an Ihrem Motorrad, erhalten Sie keine neue Plakette. Folgende Schritte sind in diesem Fall einzuleiten:
- Die Schäden an der Maschine sind innerhalb eines Monats zu beheben.
- Während dieses Zeitraums besteht kein grundsätzliches Fahrverbot. Sie dürfen Ihr Bike weiterhin im Straßenverkehr bewegen.
- Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU bringen Sie die reparierte Maschine sowie den Prüfbericht der ersten Motorrad-Hauptuntersuchung zur Nachuntersuchung erneut zur Prüfstelle. Dieser "Zweit-Check" kostet je nach Anbieter bis zu 30 Euro. Der TÜV Süd beispielsweise veranschlagt für die Nachuntersuchung einzelner Fahrzeuge maximal zwei Drittel der regulären TÜV-Gebühren.
- Überziehen Sie die Frist, ist erneut eine vollumfängliche Hauptuntersuchung fällig (Kosten inklusive AUK: ca. 90 Euro). Zusätzlich zahlen Sie rund 40 Euro Verwarngeld.
Einzelabnahme TÜV: Wann ist sie beim Motorrad erforderlich?
Ablauf und Kosten einer TÜV-Einzelabnahme
Rüsten Sie Ihr Bike mit Tuning- oder Anbauteilen nach, für die keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder vergleichbare Prüfzeugnisse vorliegen, benötigt das umgebaute Motorrad eine Einzelabnahme. So läuft der Prozess ab:
- TÜV, DEKRA und andere amtlich anerkannte Prüforganisationen kontrollieren, ob Ihr umgebautes Bike alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt.
- Das Prüfergebnis hält der oder die Sachverständige in einem Gutachten fest.
- Nur mit einem positiven Gutachten kann Ihnen das Straßenverkehrsamt (STVA) eine Einzelbetriebserlaubnis für das getunte oder umgebaute Motorrad erteilen, mit dem Sie die Maschine zulassen können.
Die Kosten für die Einzelabnahme können stark variieren. Grundsätzlich gilt: je aufwendiger die technische Prüfung, desto teurer das Gutachten. Die Vollabnahme einer Motorrad-Einzelanfertigung zum Beispiel ist umfassender und daher kostenintensiver als der Check einzelner Tuningmaßnahmen.
Neben Einzelabnahme-TÜV-Kosten fallen zusätzliche Gebühren für die Eintragung der baulichen Veränderungen in den Fahrzeugpapieren an (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Je nach Aufwand zahlen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde hierfür bis zu 40 Euro.
Häufige Fragen zum Motorrad-TÜV
Wie lange dauert die Hauptuntersuchung bei Motorrädern?
Welche Unterlagen muss ich für den TÜV meines Motorrads dabeihaben?
Für den TÜV Ihres Motorrads sollten Sie folgende Fahrzeugdokumente mitbringen:
Ein Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung ist für Haupt- und Abgasuntersuchung des Motorrads nicht erforderlich.
Kommt mein Motorrad mit abgefahrenen Reifen durch den TÜV?
Nein. Sind die Reifen so abgefahren, dass sie nicht mehr die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen, kommt das Kraftrad nicht durch den TÜV. Damit Ihr Bike eine neue TÜV-Plakette erhält, ziehen Sie neue Reifen auf und bringen es innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung.
Tipp: Besonders bei Allwetterreifen ist es ratsam, regelmäßig die Profiltiefe zu kontrollieren.
Ist eine Abgasuntersuchung beim Motorrad Pflicht?
Vollabnahme Motorrad – wann erforderlich?
Ein Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Krafträder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wer beispielsweise ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Vollabnahme. Motorrad-Fabrikate, die keine deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung besitzen, fallen darunter.
Erforderlich ist eine Vollabnahme auch, wenn Sie Ihre Maschine nach Stilllegung von mehr als sieben Jahren wieder zulassen möchten. Voraussetzung für die erneute Anmeldung ist, dass Sachverständige von zum Beispiel TÜV oder DEKRA Ihnen per Vollgutachten bescheinigen, dass technischer Zustand und Verkehrssicherheit den Vorschriften entsprechen.
Tipp: Wenn Sie ein Motorrad privat kaufen, achten Sie darauf, dass solche Angaben in Ihrem Motorrad-Kaufvertrag mit aufgenommen sind.
Erlaubt der TÜV, das Motorradheck zu kürzen?
Beeinflussen Motorradführerschein oder Versicherungsart die HU-Frist?
Mo bis Sa 8-20 Uhr
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