Beanstandet die Prüfstelle bei der Hauptuntersuchung technische Mängel an Ihrem Motorrad, erhalten Sie keine neue Plakette. Sie sind verpflichtet, die Schäden an der Maschine innerhalb eines Monats zu beheben. Während dieses Zeitraums besteht kein grundsätzliches Fahrverbot. Das heißt: Auch wenn der Motorrad-TÜV abgelaufen ist, dürfen Sie Ihr Bike weiterhin im Straßenverkehr bewegen.
Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU führen Sie die reparierte Maschine erneut bei der Prüfstelle vor. Zur Nachuntersuchung bringen Sie den Prüfbericht der ersten Motorrad-Hauptuntersuchung mit.
Die Nachuntersuchung Ihres Bikes kostet weniger als eine reguläre Hauptuntersuchung: Motorrad-Besitzer zahlen für den "Zweit-Check" je nach Anbieter etwa bis zu 30 Euro. Der TÜV Süd beispielsweise veranschlagt für die Nachuntersuchung einzelner Fahrzeuge maximal zwei Drittel der regulären TÜV-Gebühren.
Motorrad, Quad und Co. müssen die Zweitprüfung allerdings innerhalb eines Monats nach nicht bestandener HU absolvieren. Überziehen Sie die Frist, ist erneut eine vollumfängliche Hauptuntersuchung fürs Motorrad (Kosten inklusive AUK: bis zu 75 Euro) fällig. Zusätzlich zahlen Sie rund 40 Euro Verwarngeld.
Welche Einzelabnahme-TÜV-Kosten auf Motorradbesitzer zukommen, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Grundsätzlich gilt: je aufwendiger die technische Prüfung, desto teurer das Gutachten. Die Vollabnahme einer Motorrad-Einzelanfertigung zum Beispiel ist umfassender (und daher kostenintensiver) als der Check einzelner Tuningmaßnahmen, etwa wenn Sie Lenkergriffe oder Auspuffanlage der Maschine nachrüsten.
Neben Einzelabnahme-TÜV-Kosten fallen zusätzliche Gebühren für die Eintragung der baulichen Veränderungen in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) an. Je nach Aufwand zahlen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde hierfür bis zu 40 Euro.
Folgende Fahrzeugdokumente bringen Sie zur Prüfstelle mit:
Ein Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung ist für Haupt- und Abgasuntersuchung Motorrad nicht erforderlich.
Ein Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Krafträder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wer beispielsweise ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Vollabnahme. Motorrad-Fabrikate, die keine deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung besitzen, fallen darunter.
Erforderlich ist eine Vollabnahme auch, wenn Sie Ihre Maschine nach Stilllegung von mehr als sieben Jahren wieder zulassen möchten. Voraussetzung für die erneute Anmeldung ist, dass ein Sachverständiger von TÜV, DEKRA und Co. Ihnen per Vollgutachten bescheinigt, dass technischer Zustand und Verkehrssicherheit den Vorschriften entsprechen.