Mechaniker mit Klemmbrett in der Hand untersucht Motorrad auf Hebebühne

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Hauptuntersuchung für Krafträder

TÜV Motorrad: HU-Kosten und Fristen im Überblick

  • Die Hauptuntersuchung, kurz HU oder TÜV, ist für Motorräder alle zwei Jahre vorgeschrieben. Wann der nächste HU-Termin ansteht, ist in den Fahrzeugpapieren und auf der TÜV-Plakette am Motorrad­kenn­zeichen vermerkt.
  • Die HU-Motorrad kostet zwischen 65 und 75 Euro. Die Kosten vari­ieren je nach Bundesland und Prüfstelle.
  • Ist der Motorrad-TÜV abgelaufen, riskieren Sie bei einer Verkehrs­kon­trolle 15 bis 65 Euro Bußgeld und ggf. einen Punkt in Flensburg. Je länger Sie die HU überziehen, desto höher fällt die Strafe aus.
  • Nehmen Sie Umbauten oder Tuning an Ihrem Motorrad vor, benötigen Sie unter Umständen eine Einzelabnahme. TÜV und andere amtlich anerkannte Prüfstellen stellen hierfür ein spezielles Gutachten aus.
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Gut zu wissen: Prüfintervall und -stelle

Wenn Sie in Deutschland ein neues Motorrad anmelden, ist die erste Haupt­untersuchung, umgangssprachlich HU oder TÜV genannt, nach 24 Monaten fällig. Danach sind Biker:innen verpflichtet, ihr Kraftrad alle zwei Jahre zum TÜV zu bringen.

Die Motorrad-HU führen anerkannte Prüf­orga­ni­sationen wie Technischer Überwachungsverein (TÜV), Deutscher Kraft­fahr­zeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA) oder Gesell­schaft für Technische Über­wachung (GTÜ) durch.

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Die Hauptuntersuchung-Motorrad kostet inklusive Abgasuntersuchung (kurz: AU-Motorrad oder AUK) zwischen 65 und 75 Euro. Je nachdem, in welchem Bundesland und bei welcher Prüfstelle Sie Ihr Bike zum TÜV bringen, können Kosten geringfügig abweichen. Wie viel die Motorrad-HU bei verschiedenen Prüfzentren kostet, zeigt folgende Tabelle beispielhaft für das Bundesland Bayern (Stand: Februar 2024):

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Prüfstelle TÜV Motorrad: Kosten (ohne AU-Motorrad) TÜV Motorrad: Kosten (inkl. AU-Motorrad)
TÜV Süd 47,40 € 75,10 €
TÜV Nord 59 € 83 €
GTÜ 61 € 87 €
DEKRA  auf Anfrage bei der gewünschten Prüfstelle auf Anfrage bei der gewünschten Prüfstelle
Je nach Untersuchungs­stelle fallen HU-Motorrad-Kosten in der Regel niedriger aus als TÜV-Gebühren für vier­rädrige Kraftfahrzeuge. Zum Vergleich: Für Pkw bis 3,5 Tonnen schlägt die Hauptuntersuchung inklusive Abgas­unter­suchung (AU) mit etwa 150 Euro zu Buche. Bei Kfz bis 7,5 Tonnen (z. B. Wohnmobile) sind ungefähr 184 Euro für HU und AU fällig. TÜV Motorrad kommt Sie also mindestens 74 Euro günstiger.
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Wer ein Motorrad mit mehr als 50 Kubikzentimetern (ccm) Hubraum fährt, ist verpflichtet, das Bike alle 24 Monate zur HU zu bringen. Dasselbe gilt für Quads und Trikes. Wenn Sie den Motorrad-TÜV überziehen, drohen bei einer Verkehrskontrolle 15 bis 60 Euro Bußgeld und unter Umständen ein Punkt in Flensburg. Je länger Sie die Frist für die Hauptuntersuchung Motorrad ver­säumen, desto höher fällt die Strafe aus.
 

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Motorrad-TÜV für:

  • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
  • Krafträder mit bauart­bedingter Höchst­ge­schwin­dig­keit über 45 km/h
  • Quads und Trikes
Nein, Motorradtyp oder Motorrad-Führerscheinklasse sind für die Haupt­unter­suchung un­er­heb­lich. Bei allen TÜV-pflichtigen Bikes erfolgt die HU alle 24 Monate. Mit welcher Motorradversicherung Sie Ihr Kraftrad absichern, in welcher Motorrad Versicherungsklasse Sie sind oder ob Sie die Motorradversicherung wechseln, ist ebenfalls nicht relevant für das vorgeschriebene Prüf­intervall.

Wenn Sie den Motorrad-TÜV über­ziehen, riskieren Sie 15 bis 60 Euro Bußgeld und ggf. einen Punkt in Flensburg. Denn: Als Fahrzeughalter:in sind Sie ver­pflich­tet, Ihr Kfz regelmäßig zur Haupt­unter­suchung inklusive Abgas­untersuchung zu bringen. Wer die gesetzlich vorge­schriebene HU-Frist mehr als zwei Monate ver­säumt, nimmt in Kauf, dass sein Fahrzeug aufgrund technischer Mängel andere Verkehrs­teil­nehmer:innen gefährdet. Je länger die Fristüberschreitung, desto höher das Strafmaß – egal, ob der TÜV Motorrad, Pkw oder Anhänger betrifft.

Welche Sanktionen der Buß­geld­katalog vorsieht, wenn die Motor­rad-HU abgelaufen ist und Sie in eine Verkehrs­kontrolle geraten, zeigt folgende Tabelle:

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Verstoß / Fristüberschreitungen Sanktion
TÜV Motorrad 2 bis 4 Monate überzogen 15 € Bußgeld
TÜV Motorrad 4 bis 8 Monate überzogen 25 € Bußgeld
TÜV Motorrad mehr als 8 Monate überzogen 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
Ja. Fahren Sie Ihr Motorrad trotz abgelaufenem TÜV, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Ihre Motorrad-Vollkasko über­nimmt Kosten für Schäden an Ihrer eigenen Maschine jedoch unter Umständen nicht bzw. nicht in voller Höhe, wenn Sie aufgrund technischer Mängel einen Motorradunfall verschulden.
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Beanstandet die Prüfstelle bei der Haupt­untersuchung technische Mängel an Ihrem Motorrad, erhalten Sie keine neue Plakette. Sie sind verpflichtet, die Schäden an der Maschine innerhalb eines Monats zu beheben. Während dieses Zeitraums besteht kein grund­sätzliches Fahrverbot. Das heißt: Auch wenn der Motorrad-TÜV abge­laufen ist, dürfen Sie Ihr Bike weiterhin im Straßen­verkehr bewegen.

Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU führen Sie die reparierte Maschine erneut bei der Prüfstelle vor. Zur Nach­unter­suchung bringen Sie den Prüfbericht der ersten Motorrad-Haupt­unter­suchung mit.

TÜV Motorrad: Kosten für Nach­unter­suchung sind günstiger als Erst­abnahme

Die Nachuntersuchung Ihres Bikes kostet weniger als eine reguläre Haupt­unter­suchung: Motorrad-Besitzer:innen zahlen für den "Zweit-Check" je nach Anbieter etwa bis zu 30 Euro. Der TÜV Süd beispiels­weise veranschlagt für die Nach­unter­suchung einzelner Fahrzeuge maximal zwei Drittel der regulären TÜV-Gebühren.

Motorrad, Quad und Co. müssen die Zweit­prüfung allerdings innerhalb eines Monats nach nicht bestandener HU absolvieren. Überziehen Sie die Frist, ist erneut eine voll­umfäng­liche Haupt­unter­suchung fürs Motorrad (Kosten inklusive AUK: ca. 90 Euro) fällig. Zusätzlich zahlen Sie rund 40 Euro Verwarngeld.

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Rüsten Sie Ihr Bike mit Tuning- oder Anbauteilen nach, für die keine Allge­meine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder vergleich­bare Prüfzeugnisse vorliegen, muss das umgebaute Motorrad zur Einzelabnahme. TÜV, DEKRA und andere amtlich anerkannte Prüf­orga­nisa­tionen kontrollieren, ob Ihr Custom Bike alle technischen Voraus­setzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt. Das Prüfergebnis hält der Sach­ver­ständige in einem Gutachten fest.

Ein positives Gutachten ist Voraus­setzung dafür, dass Ihnen das Straßen­verkehrs­amt (STVA) eine Einzel­betriebs­erlaubnis für das getunte oder umgebaute Motorrad erteilt. Dieses Dokument ist unverzichtbar, um die Maschine zuzulassen – genauso wie zum Beispiel die eVB-Nummer.

Welche Einzelabnahme-TÜV-Kosten auf Motorradbesitzer:innen zukommen, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Grund­sätzlich gilt: je aufwendiger die technische Prüfung, desto teurer das Gutachten. Die Vollabnahme einer Motorrad-Einzel­anfertigung zum Beispiel ist umfassender (und daher kosten­intensiver) als der Check ein­zel­ner Tuning­maß­nahmen, etwa wenn Sie Lenkergriffe oder Auspuff­anlage der Maschine nachrüsten.

Neben Einzelabnahme-TÜV-Kosten fallen zusätzliche Gebühren für die Ein­tragung der baulichen Ver­änderungen in den Fahr­zeug­papieren (Zulassungs­beschei­nigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) an. Je nach Aufwand zahlen Sie bei der Kfz-Zulassungs­behörde hierfür bis zu 40 Euro.

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Checkliste
Damit Ihr Motorrad die Haupt­unter­suchung auf Anhieb besteht, sorgen Sie vor dem TÜV-Termin dafür, dass es in einem gepflegten und technisch einwand­freien Zustand ist. Eventuelle Mängel an sicher­heits­relevanten Bauteilen wie Lenkung, Bremsen, Reifen oder Beleuchtung lassen Sie vorab beheben. Prüf­orga­nisationen wie TÜV oder GTÜ bieten online detaillierte Checklisten an, die zusammenfassen, auf welche Kriterien Sie Ihre Maschinen prüfen sollten.
 
Nehmen Sie sich vor dem HU-Termin Zeit für eine gründliche Reinigung und Wartung Ihrer Maschine. Kontrollieren Sie zunächst, ob das Motorrad op­tische Mängel wie Roststellen oder beschädigte Scheinwerfer aufweist. Prüfen Sie, ob Ihr Motorrad Feuchtigkeit ausgesetzt war, mit Flüssigkeiten in Kontakt kam oder sogar ein Wasserschaden vorliegt. Machen Sie danach eine Testfahrt, um herauszufinden, ob Lenkung, Brems­anlage und Co. einwandfrei funk­tio­nieren. Wer sein Bike vorab gewissen­haft checkt, vermeidet beim TÜV unerwartete Überraschungen. Zudem sparen Sie Zeit und Geld, wenn das Bike die technische Prüfung auf Anhieb besteht und direkt eine neue Plakette erhält.
Bei der Hauptuntersuchung prüfen Sachverständige von TÜV, GTÜ und Co. alle Bauteile und Funktionen Ihres Motor­rads, die für Verkehrs­sicherheit sorgen. TÜV-Motorrad-Expert:innen unterziehen alle relevanten Baugruppen einer Sicht­prüfung. Zur HU gehört auch eine Probe­fahrt. Dabei testet der Prüfer oder die Prüferin unter anderem Lenk- und Brems­funktion des Bikes und verge­wissert sich, dass elek­tro­nische Sicherheits­assistenten wie das Anti­blockier­system (ABS) ein­wand­frei funktionieren.

Der technische Check beinhaltet unter anderem folgende Kriterien:

  • Allgemeiner Fahrzeugzustand, z. B.: Ist die Fahr­zeug-Identi­fi­zie­rungs­nummer (Fahr­gestell­nummer) gut lesbar? Stimmt sie mit den Angaben in den Fahrzeug­dokumenten überein?
  • Beleuchtung, z. B.: Funktionieren sämtliche Schein­werfer und Kontroll­leuchten am Motorrad einwandfrei? Sind die Brems­licht­schalter richtig eingestellt?
  • Elektrische Ausrüstung, z. B.: Ist die Batterie ausreichend be­fes­tigt und in gutem Zustand? Sind die elektrischen Leitungen scheuer­frei verlegt und unbeschädigt?
  • Räder und Reifen, z. B.: Weisen die Motorrad­reifen Beulen, Risse oder Einschnitte auf? Entspricht das Reifen­profil der vorge­schrie­benen Mindest­profil­tiefe (1,0 Millimeter bei Leicht­kraft­rädern bzw. 1,6 Millimeter bei allen anderen Motorrädern)?
  • Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anbauteile, z. B.: Ist die Aus­puff­anlage richtig befestigt, un­be­schä­digt und rostfrei? Ist die Fahrstellung von Seiten- und Hauptständer gesichert?
  • Lenkung, z. B.: Sitzen die Lenk­griffe fest? Ist die Lenkung frei und bei jedem Einschlag leicht­gängig?
  • Bremsen, z. B.: Weisen Bauteile der Brems­anlage (Hebel, Leitungen, Schläuche, Gestänge, Beläge, Scheiben, Trommeln) Mängel auf? Stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?

Tipp: Detaillierte Checklisten zum Herunterladen finden Sie online unter anderem auf den Webseiten von TÜV Süd und GTÜ.

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Häufige Fragen
  • Wie lange dauert die Hauptuntersuchung bei Motorrädern?

    Die Hauptuntersuchung des Motorrads dauert je nach Zustand der Maschine rund 30 Minuten. Je besser Ihr Bike in Schuss ist, desto schneller ist die TÜV-Prüfung abgeschlossen.
  • Welche Unterlagen muss ich beim Motorrad-TÜV dabeihaben?

    Folgende Fahrzeugdokumente bringen Sie zur Prüfstelle mit:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Nachweis über Anbauten und Änderungen (z. B. ABE, Reifenfreigabe)

    Ein Personalausweis oder Reise­pass mit amtlicher Melde­bescheinigung ist für Haupt- und Abgasuntersuchung Motorrad nicht erforderlich.

  • Kommt mein Motorrad mit abgefahrenen Reifen durch den TÜV?

    Nein. Sind die Reifen so abge­fahren, dass sie nicht mehr die vorge­schrie­bene Mindest­profil­tiefe aufweisen, kommt das Kraftrad nicht durch den TÜV. Damit Ihr Bike eine neue TÜV-Plakette erhält, ziehen Sie neue Reifen auf und bringen es innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung.

    Tipp: Besonders bei Allwetterreifen ist es ratsam, regelmäßig die Profiltiefe zu kontrollieren

  • Ist eine Abgasuntersuchung beim Motorrad Pflicht?

    Ja, die Abgasuntersuchung Motor­rad, kurz AU Motorrad oder AUK, ist seit 2006 verpflichtender Bestandteil der Haupt­unter­suchung. Das heißt: Alle zwei Jahre wird bei der HU Motorrad auch das Abgasverhalten Ihrer Maschine auf den Prüfstand gestellt. Erfüllt Ihr Kraftrad folgende Merk­male, bringen Sie es regelmäßig zur Abgasuntersuchung: Motorrad-Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Erstzulassung nach 1. Januar 1989.
  • Vollabnahme Motorrad – wann erforderlich?

    Ein Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Krafträder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wer beispielsweise ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Vollabnahme. Motorrad-Fabrikate, die keine deutsche ABE oder EG-Typ­ge­neh­migung besitzen, fallen darunter.

    Erforderlich ist eine Vollabnahme auch, wenn Sie Ihre Maschine nach Stilllegung von mehr als sieben Jahren wieder zulassen möchten. Voraussetzung für die erneute Anmeldung ist, dass Sach­ver­ständige von TÜV, DEKRA und Co. Ihnen per Vollgutachten beschei­nigt, dass technischer Zustand und Verkehrs­sicherheit den Vorschriften entsprechen.

    Tipp: Wenn Sie ein Motorrad privat kaufen, achten Sie darauf, dass solche Angaben in Ihrem Motorrad Kaufvertrag mitaufgenommen sind.

  • Erlaubt der TÜV, das Motorradheck zu kürzen?

    Umbauten am Rahmenheck Ihrer Maschine sind mit vorheriger Absprache und nachträglicher Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme Motorrad) in der Regel erlaubt. Besprechen Sie vor der Heckkürzung mit dem zuständigen TÜV-Prüfer:innen, ob die geplanten Umbaumaßnahmen zulässig sind.
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