Mechaniker mit Klemmbrett in der Hand untersucht Motorrad auf Hebebühne

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Hauptuntersuchung für Kraf­träder

TÜV Motorrad: HU-Kosten und Fristen im Überblick

  • Die Hauptuntersuchung, kurz HU oder TÜV, ist für Motorräder alle zwei Jahre fällig. Wann der nächste HU-Termin ansteht, steht in den Fahr­zeug­papieren und auf der TÜV-Plakette am Motorrad­kenn­zeichen.
  • Die Kosten für die HU-Motorrad liegen zwischen 65 und 75 Euro. Sie vari­ieren je nach Bundes­land und Prüf­stelle.
  • Ist der Motorrad-TÜV abgelaufen, riskieren Sie bei einer Verkehrs­kon­trolle 15 bis 65 Euro Bußgeld und ggf. einen Punkt in Flensburg. Je länger Sie die HU überziehen, desto höher fällt die Strafe aus.
  • Nehmen Sie Umbauten oder Tuning an Ihrem Motorrad vor, benötigen Sie unter Umständen eine Einzel­abnahme. TÜV und andere amtlich anerkannte Prüf­stellen stellen hierfür ein spezielles Gutachten aus.
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Gut zu wissen: Prüf­intervall und -stelle

Wenn Sie in Deutschland ein neues Motorrad anmelden, ist die erste Haupt­unter­suchung, umgangs­sprachlich HU oder TÜV genannt, nach 24 Monaten fällig. Im Unter­schied zu einem neuen Pkw muss ein neues Motor­rad also nicht erst nach drei Jahren das erste Mal zum TÜV, sondern schon nach zwei Jahren. Auch danach sind Biker:innen verpflichtet, ihr Kraftrad alle zwei Jahre zum TÜV zu bringen.

Die Motorrad-HU führen anerkannte Prüf­orga­ni­sationen wie Techni­scher Über­wachungs­verein (TÜV), Deutscher Kraft­fahr­zeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA) oder Gesell­schaft für Technische Über­wachung (GTÜ) durch.

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Die Hauptuntersuchung-Motorrad kostet inklusive Abgas­unter­suchung (kurz: AU-Motorrad oder AUK) zwischen 65 und 75 Euro. Je nachdem, in welchem Bundesland und bei welcher Prüfstelle Sie Ihr Bike zum TÜV bringen, können Kosten gering­fügig abweichen. Wie viel die Motorrad-HU bei verschie­denen Prüfzentren kostet, zeigt folgende Tabelle beispielhaft für das Bundesland Bayern (Stand: Oktober 2024):

Quellen (Stand: Oktober 2024): TÜV Süd, TÜV Nord, GTÜ

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Prüfstelle TÜV Motorrad: Kosten (ohne AU-Motorrad) in Bayern TÜV Motorrad: Kosten (inkl. AU-Motorrad) in Bayern
TÜV Süd 47,40 € 75,10 €
TÜV Nord 59 € 83 €
GTÜ 61 € 87 €
DEKRA  auf Anfrage bei der gewünschten Prüfstelle auf Anfrage bei der gewünschten Prüfstelle
Je nach Untersuchungs­stelle fallen HU-Motorrad-Kosten in der Regel niedriger aus als TÜV-Gebühren für vier­rädrige Kraftfahrzeuge. Zum Vergleich: Für Pkw bis 3,5 Tonnen schlägt die Hauptuntersuchung inklusive Abgas­unter­suchung (AU) mit etwa 150 Euro zu Buche. Bei Kfz bis 7,5 Tonnen (z. B. Wohnmobile) sind ungefähr 184 Euro für HU und AU fällig. Der TÜV für Ihr Motorrad kommt Sie also mindestens 74 Euro günstiger.
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Für Motorräder mit mehr als 50 Kubik­zenti­metern (ccm) Hubraum ist die HU alle 24 Monate Pflicht. Dasselbe gilt für Quads und Trikes. Wenn Sie den Motorrad-TÜV überziehen, drohen bei einer Verkehrs­kontrolle 15 bis 60 Euro Bußgeld und unter Umständen ein Punkt in Flensburg. Je länger Sie die Frist für die Haupt­unter­suchung Ihres Motorrads ver­säumen, desto höher fällt die Strafe aus.
 

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Motorrad-TÜV für:

  • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
  • Krafträder mit bauart­bedingter Höchst­ge­schwin­dig­keit über 45 km/h
  • Quads und Trikes

Wenn Sie den Motorrad-TÜV über­ziehen, riskieren Sie 15 bis 60 Euro Bußgeld und ggf. einen Punkt in Flensburg. Denn: Als Fahrzeughalter:in sind Sie ver­pflich­tet, Ihr Kfz regelmäßig zur Haupt­unter­suchung inklusive Abgas­unter­suchung zu bringen. Wer die gesetzlich vorge­schriebene HU-Frist mehr als zwei Monate ver­säumt, nimmt in Kauf, dass sein Fahrzeug aufgrund technischer Mängel andere Verkehrs­teil­nehmer:innen gefährdet. Je länger Sie die Frist überschreiten, desto höher das Strafmaß – egal, ob Motorrad, Pkw oder Anhänger.

Achtung: Der TÜV Ihres Motorrads ist abgelaufen, Sie sind das Motorrad aber nicht gefahren. Haben Sie das Motorrad aber auch nicht abgemeldet und gelangen in eine Verkehrs­kontrolle, zahlen Sie trotzdem ein Bußgeld. Egal, ob Ihr Kfz auf Privat­grund steht oder Sie mit abge­laufener Plakette zum TÜV fahren: Eine überzogene HU-Frist zieht immer ein Bußgeld nach sich. Wissen Sie bereits, dass Sie Ihr Motorrad länger nicht fahren werden, melden Sie es ab oder holen Sie sich ein Saisonkennzeichen.

Welche Sanktionen der Buß­geld­katalog vorsieht, wenn die Motor­rad-HU abgelaufen ist und Sie in eine Verkehrs­kontrolle geraten, zeigt folgende Tabelle:

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Verstoß / Fristüberschreitungen Sanktion
TÜV Motorrad 2 bis 4 Monate überzogen 15 € Bußgeld
TÜV Motorrad 4 bis 8 Monate überzogen 25 € Bußgeld
TÜV Motorrad mehr als 8 Monate überzogen 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
Gut zu wissen: abge­laufener TÜV
Ja. Fahren Sie Ihr Motorrad trotz abgelaufenem TÜV, besteht weiterhin Ver­sicherungs­schutz. Ihre Motorrad-Vollkasko über­nimmt Kosten für Schäden an Ihrer eigenen Maschine jedoch unter Umständen nicht bzw. nicht in voller Höhe, wenn Sie aufgrund technischer Mängel einen Motor­rad­unfall verschulden.
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Besteht Ihr Motorrad die Haupt­unter­suchung nicht, haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben. Anschlie­ßend fahren Sie zur Nach­unter­suchung nochmals zum TÜV. Bei Frist­über­schreitung führt die Prüfstelle erneut eine voll­ständige HU durch.

Beanstandet die Prüfstelle bei der Haupt­untersuchung technische Mängel an Ihrem Motorrad, erhalten Sie keine neue Plakette. Folgende Schritte sind in diesem Fall einzuleiten:

  • Die Schäden an der Maschine sind innerhalb eines Monats zu beheben.
  • Während dieses Zeitraums besteht kein grund­sätzliches Fahr­verbot. Sie dürfen Ihr Bike weiterhin im Straßen­verkehr bewegen.
  • Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU bringen Sie die reparierte Maschine sowie den Prüfbericht der ersten Motorrad-Haupt­unter­suchung zur Nach­unter­suchung erneut zur Prüfstelle. Dieser "Zweit-Check" kostet je nach Anbieter bis zu 30 Euro. Der TÜV Süd beispiels­weise veranschlagt für die Nach­unter­suchung einzelner Fahrzeuge maximal zwei Drittel der regulären TÜV-Gebühren.
  • Überziehen Sie die Frist, ist erneut eine voll­umfäng­liche Haupt­unter­suchung fällig (Kosten inklusive AUK: ca. 90 Euro). Zusätzlich zahlen Sie rund 40 Euro Verwarngeld.
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Umgebaute oder getunte Motor­räder benö­tigen meist eine Einzel­ab­nahme beim TÜV. Mit dem an­schließen­den Gutachten können Halter:innen eine Einzel­betriebs­erlaubnis beim Straßen­verkehrs­amt erhalten, ohne die keine Zulassung möglich ist. Die Kosten sind vom Umfang der Einzel­abnahme abhängig.

Rüsten Sie Ihr Bike mit Tuning- oder Anbauteilen nach, für die keine Allge­meine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder vergleich­bare Prüfzeugnisse vorliegen, benötigt das umge­baute Motorrad eine Einzel­abnahme. So läuft der Prozess ab:

  • TÜV, DEKRA und andere amtlich anerkannte Prüf­orga­nisa­tionen kontrollieren, ob Ihr umgebautes Bike alle technischen Voraus­setzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt.
  • Das Prüfergebnis hält der oder die Sach­ver­ständige in einem Gutachten fest.
  • Nur mit einem positiven Gutachten kann Ihnen das Straßen­verkehrs­amt (STVA) eine Einzel­betriebs­erlaubnis für das getunte oder umgebaute Motorrad erteilen, mit dem Sie die Maschine zulassen können.

Die Kosten für die Einzel­abnahme können stark variieren. Grund­sätzlich gilt: je aufwen­diger die technische Prüfung, desto teurer das Gutachten. Die Voll­abnahme einer Motorrad-Einzel­anfertigung zum Beispiel ist umfas­sender und daher kosten­intensiver als der Check ein­zel­ner Tuning­maß­nahmen.

Neben Einzelabnahme-TÜV-Kosten fallen zusätzliche Gebühren für die Ein­tragung der baulichen Ver­änderungen in den Fahr­zeug­papieren an (Zulassungs­beschei­nigung Teil I und Teil II bzw. Fahr­zeug­schein und Fahr­zeug­brief). Je nach Aufwand zahlen Sie bei der Kfz-Zulassungs­behörde hierfür bis zu 40 Euro.

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Sorgen Sie vor dem TÜV-Termin für einen gepflegten und technisch einwand­freien Zustand Ihres Motorrads. Eventuelle Mängel an sicher­heits­relevanten Bauteilen lassen Sie vorab beheben. Prüf­orga­nisationen wie TÜV oder GTÜ bieten online detail­lierte Checklisten an, die zusammen­fassen, auf welche Kriterien Sie Ihre Maschinen prüfen sollten.
 

Bei der Hauptunter­suchung prüfen Sach­verstän­dige von TÜV, GTÜ und anderen Prüf­organisa­tionen alle Bauteile und Funktionen Ihres Motor­rads, die für Verkehrs­sicherheit sorgen. TÜV-Motorrad-Expert:innen unterziehen alle relevanten Bau­gruppen einer Sicht­prüfung. Zur HU gehört auch eine Probe­fahrt. Dabei testet der Prüfer oder die Prüferin unter anderem Lenk- und Brems­funktion des Bikes und verge­wissert sich, dass elek­tro­nische Sicherheits­assistenten wie das Anti­blockier­system (ABS) ein­wand­frei funktio­nieren.

Nehmen Sie sich deshalb vor dem HU-Termin Zeit für eine gründliche Reinigung und Wartung Ihrer Maschine. Kontrol­lieren Sie Ihr Motorrad auf op­tische Mängel sowie feuchte Stellen (eventueller Wasserschaden). Prüfen Sie bei einer Testfahrt Lenkung, Brems­anlage und wichtige Sicher­heits­funktionen.

Der technische Check beim TÜV beinhaltet unter anderem folgende Kriterien:

  • Allgemeiner Fahrzeugzustand, z. B.: Ist die Fahr­zeugidentifikations­nummer (Fahr­gestell­nummer) gut lesbar? Stimmt sie mit den Angaben in den Fahrzeug­dokumenten überein?
  • Beleuchtung, z. B.: Funktionieren sämtliche Schein­werfer und Kontroll­leuchten am Motorrad einwandfrei? Sind die Brems­licht­schalter richtig eingestellt?
  • Elektrische Ausrüstung, z. B.: Ist die Batterie ausreichend be­fes­tigt und in gutem Zustand? Sind die elektrischen Leitungen scheuer­frei verlegt und unbeschädigt?
  • Räder und Reifen, z. B.: Weisen die Motorrad­reifen Beulen, Risse oder Einschnitte auf? Entspricht das Reifen­profil der vorge­schrie­benen Mindest­profil­tiefe (1,0 Millimeter bei Leicht­kraft­rädern bzw. 1,6 Millimeter bei allen anderen Motorrädern)?
  • Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anbauteile, z. B.: Ist die Aus­puff­anlage richtig befestigt, un­be­schä­digt und rostfrei? Ist die Fahrstellung von Seiten- und Hauptständer gesichert?
  • Lenkung, z. B.: Sitzen die Lenk­griffe fest? Ist die Lenkung frei und bei jedem Einschlag leicht­gängig?
  • Bremsen, z. B.: Weisen Bauteile der Brems­anlage (Hebel, Leitungen, Schläuche, Gestänge, Beläge, Scheiben, Trommeln) Mängel auf? Stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?

Tipp: Detaillierte Checklisten zum Herunter­laden finden Sie online unter anderem auf den Webseiten von TÜV Süd und GTÜ.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Hauptuntersuchung bei Motorrädern?

Die Hauptuntersuchung des Motorrads dauert je nach Zustand der Maschine rund 30 Minuten. Je besser Ihr Bike in Schuss ist, desto schneller ist die TÜV-Prüfung abge­schlossen.

Welche Unterlagen muss ich für den TÜV meines Motorrads dabeihaben?

Für den TÜV Ihres Motorrads sollten Sie folgende Fahrzeugdokumente mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über Anbauten und Änderungen (z. B. ABE, Reifenfreigabe)

Ein Personalausweis oder Reise­pass mit amtlicher Melde­bescheinigung ist für Haupt- und Abgas­unter­suchung des Motorrads nicht erforderlich.

Kommt mein Motorrad mit abgefahrenen Reifen durch den TÜV?

Nein. Sind die Reifen so abge­fahren, dass sie nicht mehr die vorge­schrie­bene Mindest­profil­tiefe aufweisen, kommt das Kraftrad nicht durch den TÜV. Damit Ihr Bike eine neue TÜV-Plakette erhält, ziehen Sie neue Reifen auf und bringen es innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung.

Tipp: Besonders bei Allwetterreifen ist es ratsam, regelmäßig die Profiltiefe zu kontrollieren.

Ist eine Abgasuntersuchung beim Motorrad Pflicht?

Ja, die Abgasuntersuchung Motor­rad, kurz AU Motorrad oder AUK, ist seit 2006 verpflichtender Bestandteil der Haupt­unter­suchung. Das heißt: Alle zwei Jahre wird bei der HU Motorrad auch das Abgasverhalten Ihrer Maschine auf den Prüfstand gestellt. Erfüllt Ihr Kraftrad folgende Merk­male, bringen Sie es regelmäßig zur Abgas­unter­suchung: Motorrad-Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchst­geschwin­digkeit über 45 km/h, Erst­zulassung nach 1. Januar 1989.

Vollabnahme Motorrad – wann erforderlich?

Ein Vollgutachten nach § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Krafträder nur in Ausnahme­fällen erforderlich. Wer beispiels­weise ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Vollabnahme. Motorrad-Fabrikate, die keine deutsche ABE oder EG-Typ­ge­neh­migung besitzen, fallen darunter.

Erforderlich ist eine Voll­abnahme auch, wenn Sie Ihre Maschine nach Stilllegung von mehr als sieben Jahren wieder zulassen möchten. Voraus­setzung für die erneute Anmeldung ist, dass Sach­ver­ständige von zum Beispiel TÜV oder DEKRA Ihnen per Vollgutachten beschei­nigen, dass technischer Zustand und Verkehrs­sicherheit den Vorschriften entsprechen.

Tipp: Wenn Sie ein Motorrad privat kaufen, achten Sie darauf, dass solche Angaben in Ihrem Motorrad-Kaufvertrag mit aufge­nommen sind.

Erlaubt der TÜV, das Motorradheck zu kürzen?

Umbauten am Rahmenheck Ihrer Maschine sind mit vorheriger Absprache und nachträglicher Begut­achtung nach § 21 StVZO (Voll­abnahme Motorrad) in der Regel erlaubt. Besprechen Sie vor der Heckkürzung mit dem zuständigen TÜV-Prüfer:innen, ob die geplanten Umbau­maß­nahmen zulässig sind.

Beeinflussen Motor­rad­führerschein oder Ver­si­che­rungs­art die HU-Frist?

Nein, Motorradtyp oder Motorrad-Führerscheinklasse sind für die Haupt­unter­suchung un­er­heb­lich. Bei allen TÜV-pflichtigen Bikes erfolgt die HU alle 24 Monate. Mit welcher Motorradversicherung Sie Ihr Kraftrad absichern, in welcher Motorrad Versicherungsklasse Sie sind oder ob Sie die Motorradversicherung wechseln, ist ebenfalls nicht relevant für das vorge­schriebene Prüf­intervall.
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