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Familienversicherung: Kleiner Junge schlägt nach einem fliegenden Baseball, während der Vater als Fänger hinter ihm kniet
Zuverlässiger Schutz für die ganze Familie

Haftpflichtversicherung für Familien

Berechnen Sie in nur wenigen Schritten Ihre Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für sich und Ihre Liebsten!
Das Wichtigste in Kürze: Eine Familienhaftpflicht ist eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die gesamte Familie. Passen Sie den Schutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung an Ihre eigenen Bedürfnisse an und ergänzen Sie Familienmitglieder und Zusatzleistungen in Ihrem Versicherungsschutz. Die private Haftpflichtversicherung ist für Familien nicht nur sinnvoll, sondern auch wichtig. Sie greift beispielsweise, wenn Ihre Tochter mit dem Fahrrad eine Person im Straßenverkehr anfährt und diese Schadensersatz fordert. Kinder über 18 sind übrigens mitversichert, solange sie sich in einer Ausbildung befinden, unabhängig davon, ob sie noch bei ihren Eltern wohnen.
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Gut zu wissen: Definition
Eine Familien­haft­pflicht­versicherung ist eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Familien. Der Versicherungs­schutz gilt für alle in einem Haushalt lebenden Personen.
Eine Privat-Haft­pflicht­versicherung für Familien (auch Familienhaftpflicht  genannt) sichert Sie für den Fall ab, wenn von Ihnen oder Ihrer Familie Schadens­ersatz gefordert wird. Das Besondere an diesen Tarifen: Nicht nur Sie als Versicherungs­nehmer sind abgesichert, sondern Ihre gesamte Familie.
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Versicherte Personen

    Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung abschließt und namentlich in der Police genannt wird. Darüber hinaus sind auch Ehepartner, Kinder und weitere Angehörige mitversichert.

  • Ehepartner und Lebenspartner einer einge­tragenen Lebens­gemein­schaft sind geschützt. Für unver­heiratete oder verheiratete Paare ohne Kinder mit demselben Wohn­sitz ist ein Paar-Vertrag sinnvoller als eine Familien­versicherung.
  • Alle im Haushalt lebenden Kinder sind mitversichert. Es gibt keine Unterscheidung zwischen leiblichen oder Stiefkindern, sowie Adoptiv- oder Pflegekindern.
  • Kinder in Ausbildung: Ihre Kinder, die noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren, sind auch dann über die Haft­pflicht der Eltern mitversichert, wenn sie nicht mehr im selben Haushalt leben. Dies gilt solange, bis die Kinder ihren ersten eigenen Job haben.
  • Manchmal sind auch die im Haus lebenden Kinder­mädchen oder Au-pairs in der Haft­pflicht­versicherung für Familien mitversichert. Die Allianz bietet diesen Schutz ebenfalls – bis zu einem Zeitraum von maximal einem Jahr.
  • Bei der Allianz Familien­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind alle in Ihrem Haushalt lebenden und gemeldeten Angehörigen mitversichert. Eltern und Großeltern auch dann, wenn Sie in einem Pflege­heim wohnen.

    Übrigens: Wenn Eltern sich trennen, sollte die Familien­haft­pflicht­ver­si­che­rung von dem Elternteil fortgeführt werden, bei dem die Kinder leben. Der andere Elternteil braucht dann eine eigene private Haft­pflicht­versicherung.

Versicherungs­summe

15 Mio. €

50 Mio. €

75 Mio. €

100 Mio. €

Privater und beruflicher Schlüssel­verlust

50.000 €

inklusive

inklusive

Schäden an geliehenen Gegen­ständen

50.000 €

75.000 €

inklusive

Erstattung zum Neuwert

7.500 €

inklusive 

Rabatt­retter bei Unfällen mit geliehenen Fahr­zeugen

inklusive

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Gute Gründe
Miss­geschicke und Unfälle können im Alltag schnell geschehen. Wer dabei eine Person verletzt, muss im schlimmsten Fall mit Kosten in Millionen­höhe rechnen. Eine Privat-Haft­pflicht­versicherung über­nimmt den Schaden. Beispiele, in denen eine private Haft­pflicht­versicherung Sie und Ihre Familie schützt:
Berechnen Sie hier die voraus­sichtlichen Kosten Ihrer Allianz Privat­haft­pflicht.
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Kinder
Ja, üblicherweise sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die elter­liche Haft­pflicht­versicherung mit­versichert. Das gilt auch für voll­jährige Kinder, die eine Schul- oder Berufs­ausbildung beziehungs­weise ein Studium absolvieren.
 

Ob und wie lange Kinder über die Haft­pflicht­ der Familie mitversichert sind, ist eng an die Haftung von Eltern für Ihre Kinder geknüpft. Denn Eltern haften nicht grund­sätzlich für ihre Kinder, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzen.

Wann dem so ist, lässt sich jedoch nicht pauschal definieren, sondern hängt fast immer von individuellen Umständen ab – und vom Alter der Kinder:

  • Bis 7 Jahre: Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als „deliktunfähig“. Das bedeutet, dass sie noch nicht in der Lage sind, ihr Handeln und mögliche Folgen richtig einzuschätzen. Daher sind sie grundsätzlich nicht schuldfähig. Bei der Allianz sind auch Kinder unter sieben Jahren mitversichert.
  • Kinder bis 10 Jahre: Im Straßenverkehr sind Kinder auch nach Vollendung des siebten Lebensjahres von der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt bis zu einer Altersgrenze von 10 Jahren und auch nur im fließenden Verkehr. Schießt Ihr Kind beispiels­weise den Seitenspiegel eines parkenden Motorrads mit einem Ball ab, haften die Eltern. Ist das Kind familien­haftpflichtversichert, übernimmt die Versicherung den Schaden.
  • Kinder ab 10 Jahren: Hat Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, ist es in der Regel alt genug, die Tragweite seiner Handlungen einschätzen zu können. Es gilt somit als schuldfähig – nun auch im Straßenverkehr. Bei Schäden springt die Familienhaftpflichtversicherung ein.
  • Kinder ab 18 Jahren: Oft wird die Frage gestellt, wie lange ein Kind noch über die Privathaftpflicht der Eltern versichert ist. Mit der Volljährigkeit ist eine Person selbst haftbar. Dennoch sind junge Erwachsene häufig noch über die Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Voraussetzungen sind beispielsweise der gemeinsame Wohnsitz und ob das Kind noch in der Ausbildung ist. 

Achten Sie darauf, dass „deliktunfähige Kinder“ in Ihrer Familienhaftpflicht mitversichert sind. Bei der Allianz sind Schäden, die durch Kinder entstehen, je nach Tarif von 50.000 Euro bis zur Höhe der Versicherungssumme abgedeckt. Dann sind Sie auch auf der sicheren Seite, wenn die Halloween-Streiche ausarten .

Eltern tragen die Aufsichtspflicht und sind somit verantwortlich für das Handeln ihrer Kinder. Wenn ein Kind beispielsweise eine teure Vase oder ein Fenster beim Spielen zerbricht, können betroffene Personen Schadensansprüche gegen die Eltern geltend machen. Eine private Haftpflichtversicherung für Familien bietet Ihnen und Ihrem Kind zusätzlichen Schutz vor finanzieller Belastung und ein Stück Sicherheit in Ihrem täglichen Familienleben.

Es ist wichtig, eine passende Familien-Haftpflichtversicherung für Sie, Ihren Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin und Ihr(e) Kind(er) zu wählen und die Bedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Schadensarten abgedeckt sind. Sprechen Sie hierfür am besten mit einem Versicherungsberater oder Versicherungsberaterin, um eine maßgeschneiderte Lösung für Sie und Kinder zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

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Volljährige Kinder 
Volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufs­ausbildung absol­vieren, sind über die elterliche Haft­pflicht­versicherung geschützt. Gewöhnlich endet die Mit­versicherung je nach Versicherer nach Ende der Erstausbildung, mit der Ausübung eines eigenen Berufes

Das sind die Voraussetzungen, damit volljährige Kinder über die Familienhaftpflichtversicherung geschützt sind:

  • ... Ihr Kind ist noch in seiner Schul- und Berufsausbildung. Es lebt nicht bei Ihnen, sondern zum Beispiel in einer eigenen Wohnung oder in einer WG.
  • ... Ihr Kind lebt bei Ihnen im Haushalt und wählt diesen als Erstwohnsitz . Der Versicherungsschutz bleibt dann auch nach Schul- und Berufsausbildung oder nach dem Studium bestehen – unabhängig vom Alter.
  • ... Ihr Kind ist Student, lebt aber nicht mehr bei Ihnen zuhause. Eine eigene Haftpflichtversicherung für Studenten ist in der Regel nicht nötig.

Kinder, die nicht mehr Zuhause wohnen und das erste Mal einem eigenen Beruf nachgehen, sind nicht mehr über die Familienhaftpflicht geschützt. Typischerweise ist das im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium der Fall. 

Verlässt Ihr Kind die häusliche Gemeinschaft, besteht der Versicherungsschutz bei der Allianz Familienhaftpflichtversicherung bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter – mindestens jedoch für sechs Monate. Spätestens dann sollte Ihr Kind eine eigene Privathaftpflicht abschließen.

  • Hier erfahren Sie in nur wenigen Schritten den Versicherungsbeitrag für die erste Privat-Haftpflichtversicherung Ihres Kindes:
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Leistungen im Überblick
Ihre private Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn Ihnen oder einem Familien­mitglied ein Miss­geschick passiert, bei dem andere geschädigt werden. Neben einem Basis­schutz können je nach Anbieter und Tarif eine Reihe von Zusatz­leistungen mitversichert werden.
Schlüssel­verlust

Versicherungsleistung: Die Allianz übernimmt die Kosten, die aus dem Verlust fremder Schlüssel entstehen, z. B. für den Austausch der Schließanlage oder für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie etwa ein Notschloss. In der Regel unterscheiden sich die Deckungskonzepte in der privaten Haftpflichtversicherung darin, ob nur der Verlust privater oder auch beruflicher Schlüssel versichert ist.

Besonders geeignet für: Personen und Familien, die in einer Mietwohnung leben.

Tipp: Die Allianz übernimmt ab dem Tarif Smart die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, im Tarif Premium zum Beispiel bis maximal 100 Mio. Euro. Dabei ist stets auch der Verlust beruflicher Schlüssel mitversichert.

Gefälligkeits­schäden

Versicherungsleistung:  Schäden durch Gefälligkeitshandlungen können bei unentgeltlichen Hilfeleistungen passieren, beispielsweise beim Umzug. Die Allianz ersetzt die Kosten für solche Schäden, damit Sie rundum geschützt Ihren Freunden ganz entspannt beim Umziehen helfen können.

Besonders geeignet für: Alle Familien und Einzelpersonen.

Tipp: Die Allianz haftet hier in allen Tarifen bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Babysitting

Versicherungsleistung: Die Erstattung von Schadenskosten, die beim Babysitting für Kinder Dritter entstehen, ist in allen Tarifen der Allianz Privat-Haftpflicht inbegriffen.

Besonders geeignet für: Familien und alle Personen, die regelmäßig auf Kinder anderer aufpassen.

Schaden­verursachung an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen
Versicherungsleistung: Die Allianz deckt Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, etwa der elektrischen Motorsäge oder an Mietsachschäden in einer von Ihnen gemieteten Wohnung. Im Tarif Smart bis 50.000 Euro, im Tarif Komfort bis 75.000 Euro und im Tarif Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Verursachung von Miet­sach­schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferien­wohnungen

Versicherungsleistung: Die Allianz kommt für Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen o. Ä. auf.

Besonders geeignet für: Familien und Personen, die regelmäßig in Hotels oder Ferienwohnungen Urlaub machen.

Tipp: Die Haftung ist in allen Tarifen bis zur Höhe der Versicherungssumme inklusive. 

Tiersitting

Versicherungsleistung: Die Allianz erstattet die Kosten, wenn es beim Hüten fremder Hunde zu einem Schaden kommt. Dasselbe gilt beim Hüten und Reiten von Pferden anderer Besitzer. Diese Leistung ist in allen Tarifen inbegriffen.

Besonders geeignet für: Familien und Personen, die ab und an auf fremde Hunde und Pferde aufpassen.

Übrigens: Bei der Allianz ist das Aufpassen auf Hunde sowie das Hüten und Reiten von Pferden in allen Tarifen eingeschlossen.

Tipp: Um als Halter eines eigenen Hundes oder eines Pferdes optimal abgesichert zu sein, wenn das Tier einen Schaden an Dritten oder deren Eigentum verursacht, benötigen Sie eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Internet­schutz

Versicherungsleistung: Die Allianz kommt für Schäden auf, die Sie Dritten durch Internetnutzung oder elektronischen Datenaustausch verursachen. So besteht z.B. Versicherungsschutz, wenn Sie einem Dritten eine schadhafte Datei übermitteln und sich daraufhin dessen Computer nicht mehr starten lässt. Ansprüche wegen unberechtigt heruntergeladener urheberrechtlich geschützter Daten (z.B. illegales Herunterladen eines Videos von Tauschbörsen) sind nicht versichert.

Tipp: Die Allianz haftet hier in allen Tarifen bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Forderungs­ausfall­deckung

Versicherungsleistung: Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für Ihre Ansprüche dank Forderungs­ausfalldeckung auf.

Tipp: Ab dem Tarif Smart sind auch solche Personenschäden inklusive, die durch Vorsatztaten Dritter entstanden sind (Gewaltopferschutz).

Gut zu wissen: Kein Versicherungsschutz
Die Familienhaftpflicht deckt, wie jede andere Privat-Haftpflicht auch, keine Schäden ab, die Sie absichtlich oder vorsätzlich herbei­geführt haben. 

Ihre Familienhaftpflicht leistet nicht bei ...

  • ... Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben.
  • ... einem Haftpflichtschaden innerhalb der Familie. Also z. B. wenn Ihrem Kind aus Versehen Ihr iPad herunterfällt und dies dabei kaputtgeht.
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Häufige Fragen
  • Wie teuer ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie?

    Schon ab 4 Euro im Monat können Sie sich und Ihre Familie bei der Allianz mit einer Haft­pflicht mit Selbst­beteiligung versichern. Ohne Selbstbeteiligung sind Haftpflichtversicherungen für Familien im Vergleich etwas teurer. Diese Tarife bekommen Sie ab circa 8 Euro monatlich. Wie hoch die Kosten für Ihre Privathaftpflicht genau sind, hängt allerdings von verschieden Faktoren ab. Zum Beispiel Ihrem Wohnort, der Versicherungssumme und ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Lassen Sie sich hier individuell beraten oder berechnen Sie Ihren Tarif in unserem Rechner.
  • Bin ich bei meinen Eltern in der Haftpflicht mitversichert?

    Ja, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Familie abgesichert. Sind Sie älter als 18, hängt es von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wann Kinder ab 18 mitversichert sind, entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen oder erfahren Sie bei einem Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.

    Übrigens: Mit der Digitalen Versicherungskarte der Allianz haben Sie wichtige Vertragsdetails jederzeit griffbereit, ohne Wartezeiten und sogar offline verfügbar in der Wallet-App Ihres Smartphones.

  • Wann brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

    Wie lange Kinder versichert sind, hängt unter anderem von der Wohn- und Aus­bildungs­situation ab. Studenten und Azubis sind bis zum Abschluss des Studium bzw. der Ausbildung über die private Haft­pflicht­versicherung der Familie geschützt. Kinder ab 18. Jahren, die bereits arbeiten und Ihre Ausbildung beendet haben, benötigen bereits ab diesem Zeitpunkt eine eigene Versicherung. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder auto­matisch über die Haft­pflicht der Familie mitversichert. 
  • Ist man mit 18 noch bei den Eltern haftpflichtversichert?

    Ja, Kinder sind auch mit 18 noch bei ihren Eltern in der Haft­pflicht­versicherung mit­versichert, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden oder mit ihren Eltern in einem Haushalt wohnen.

    Ist Ihr Kind mit 18 bereits mit der Ausbildung fertig und lebt nicht mehr mit Ihnen in einem Haushalt, benötigt es eine eigene Haft­pflicht­versicherung.

  • Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer der Familienhaftpflicht stirbt?

    Nach dem Tod des Versicherungs­nehmers besteht der Versicherungs­schutz bis zur nächsten Beitrags­fälligkeit weiter. Dies gilt bei der Familien­haft­pflicht sowohl für den Ehe­gatten oder den an dessen Stelle mit­versicherten Lebens­partner sowie die mit­versicher­ten Kinder. Der Schutz besteht nicht, wenn der Ehe­gatte oder der einge­tragene Lebenspartner den Vertrag vorher gekündigt hat. 

    Zahlt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, wird dieser automatisch der neue Versicherungsnehmer.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Familienhaftpflicht sein?

    Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe Ihre Versicherung maximal für einen Schaden aufkommt. Vor allem wenn Personen geschädigt werden, können Kosten in Millionenhöhe anfallen. 

    Versicherer empfehlen daher bei einer Privathaftpflicht für Familien eine Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherungssumme der privaten Familienhaftpflichtversicherung der Allianz beträgt abhängig vom Tarif zwischen 15 und 100 Millionen Euro.

  • Wer zahlt, wenn mein Kind etwas kaputt macht?

    Nicht immer müssen Eltern für Schäden aufkommen, die Ihre Kinder verursacht haben. So sind Eltern beispielsweise nicht haftbar, wenn Ihr Kind noch unter 7 Jahre alt ist. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt, sind sie nicht haftbar und müssen nicht für den Schaden zahlen

    Hat ihr Kind versehentlich etwas kaputt gemacht und Sie sind haftbar, kommt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. 

Optimal abgesichert
Die Allianz Privat-Haftpflicht
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