• In Deutschland ist ein kleines Kenn­zeichen fürs Motor­rad Standard, mit 200 Milli­metern Höhe und 180 bis 220 Milli­metern Breite. Num­mern­schild­größen beim Motorrad sind in der Fahrzeug-Zulassungs­ver­ordnung (FZV) fest­gelegt.
  • Das Motor­rad-Kenn­zeichen be­fes­ti­gen Sie an der Rück­seite des Fahr­zeugs in der dafür vorgesehenen Kenn­zeichen­halterung.
  • Unter anderem bei der Montage sind ver­schiedene Motor­rad-Kenn­zeichen-Vorschriften zu beachten. Zum Beispiel darf die Ober­kante des Nummern­schilds maximal 1,5 Meter über der Fahrbahn liegen.
  • Neben dem amtlichen Kenn­zeichen braucht Ihr Bike eine Motorrad-Versicherung. Kfz-Haft­pflicht ist immer vor­geschrieben, Teil­kasko und Voll­kasko sind als Ver­si­che­rung optional.
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Die Kennzeichen-Maße beim Motorrad sind in der Fahr­zeug-Zulassungs­verordnung (FZV) fest­gelegt. Seit 2011 erhalten Sie standard­mäßig ein kleines Kenn­zeichen für Motorrad. Es ist 180 bis 220 Milli­meter breit und 200 Milli­meter hoch.

Seit April 2011 sind in Deutschland folgende Kenn­zeichen­größen fürs Motorrad Standard:

  • Höhe: 200 Milli­meter
  • Breite: 180 bis 220 Milli­meter

Diese Maße gelten auch für die Motorrad-Schild-Größe bei Sonder­kenn­zeichen (z. B. Motorrad-Saison­kennzeichen). Ältere Motorrad-Kenn­zeichen dürfen bis zu 280 Millimeter breit sein. Ein Nummern­schild, das Sie vor 2011 erhalten haben, können Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle gebühren­pflichtig in ein kleines Kenn­zeichen für Motorrad um­tauschen. Trotz schmalerer Motorrad-Kenn­zeichen-Maße bleibt die Buch­staben-Zahlen-Kombi­nation meist unverändert.

Die Tabelle zeigt die gängigen Nummern­schild­größen fürs Motorrad. Wichtig: Schmaler als 180 Milli­meter darf ein kleines Kenn­zeichen für Motor­rad nicht sein. Motorrad-Kenn­zeichen mit 160 x 200 Milli­metern sind zum Bei­spiel nicht zulässig.

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Motorrad-Nummernschild-Größe
Breite
Höhe
Zeichenanzahl in unterer Zeile
Schmal 180 mm 200 mm max. 4
Quadratisch 200 mm 200 mm max. 4
Breit 220 mm 200 mm max. 5
Motorrad-Kennzeichen-Kosten: Für das Prägen der Nummern­schilder zahlen Sie bei den meisten Anbietern zwischen zehn und 25 Euro. Die Motor­rad-Zulassung kostet je nach Kfz-Behörde rund 26 Euro. Die Kenn­zeichen-Größe beim Motor­rad be­ein­flusst die Höhe der Gebühren in der Regel nicht.

Für die Motorrad­kennzeichen-Maße spielt es keine Rolle, an welcher Art von Motor­rad Sie das Nummern­schild anbringen. Sprich: Ob Sie ein Motor­rad-Kenn­zeichen mit 180 x 200 Milli­metern an einer sport­lichen Gelände­maschine oder einem alltags­tauglichen Cruiser anbringen, ist egal.

Ausnahme: Für Leicht­kraft­räder, also leistungs­arme Kraft­räder über 50 bis maximal 125 Kubik­zenti­meter (ccm) Hubraum, gibt es spezielle Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen. Im Vergleich zur regulären Motor­rad-Nummern­schild-Größe sind die Schilder breiter (bis zu 255 Millimeter) und maximal 130 Milli­meter hoch.

Unabhängig von der Größe sind Kenn­zeichen beim Motorrad immer gleich aufgebaut. Das Nummern­schild ist zweizeilig: In der oberen Zeile steht das Unter­scheidungs­zeichen (= Ortskürzel) mit bis zu drei Buchstaben, zum Beispiel "B" für Berlin. In der unteren Zeile ist die Erkennungs­nummer mit bis zu fünf Zahlen und Buch­staben eingeprägt. Dazwischen befinden sich links die Prüf­plakette (= TÜV-Plakette) und rechts die Stempel­plakette.

Motorrad-Kennzeichen sind Euro-Kenn­zeichen. Erkenn­bar ist das an der blauen Markierung links oben mit den Sternen der Europa­flagge. Das Länder­kenn­zeichen "D" steht für Deutsch­land.

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Das Motorrad-Kenn­zeichen montieren Sie hinten an Ihrem Kraft­rad. In der Regel ist an der Rück­seite des Bikes ab Werk eine Halterung angebracht, in der Sie das Motorrad-Kenn­zeichen befestigen können.

Das Motorrad-Kenn­zeichen montieren Sie an der Rückseite Ihres Kraft­rads. Dafür können Sie die Kenn­zeichen­halterung nutzen, die meist serien­mäßig am Fahr­zeug angebracht ist. Alternativ kaufen Sie einen neuen Kenn­zeichen­halter und schrauben ihn an der vor­gesehenen Stelle Ihres Motor­rads an. Anschließend legen Sie das Nummern­schild in die Halterung ein und fixieren es mit dem dafür vor­gesehenen Rahmen.

Grundsätzlich ist es auch möglich, das Motor­rad-Kenn­zeichen seitlich zu montieren. Voraus­gesetzt, Sie verwenden dafür einen seitlichen Kenn­zeichen­halter mit allgemeiner Betriebs­erlaubnis (ABE), der nach Vor­schrift des Her­stellers am Bike befestigt ist.

Laut § 12 FZV muss das Motorrad-Kenn­zeichen an der Rückseite des Fahr­zeugs fest angebracht sein. Wie genau das Nummern­schild fixiert ist, gibt der Gesetz­geber nicht vor. Sprich: Motor­rad-Kenn­zeichen-Befestigen ohne Bohren (z. B. mit Magneten, Saugnäpfen oder Klett­ver­schluss) ist nicht verboten.

Zulässig ist die Befestigung unter der Voraus­setzung, dass sich das Kenn­zeichen nur mit zusätz­lichem Werk­zeug oder hohem mecha­nischem Kraft­aufwand abnehmen lässt. Konkret heißt das: Das Nummern­schild muss so fest am Motor­rad angebracht sein, dass es zum Beispiel beim Fahren auf Kopf­stein­pflaster oder Benutzen einer Wasch­anlage nicht verloren geht.

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Beim Montieren des Motorrad-Kenn­zeichens gibt es einige Vorschriften zu beachten. Unter anderem darf sich das Nummern­schild weder zu hoch noch zu niedrig über der Fahr­bahn angebracht sein. Verstöße gegen Motorrad­kenn­zeichen-Vorschriften haben bis zu 65 Euro Bußgeld zur Folge.
  • Motorradkennzeichen-Vorschriften für Montage

    Für das Anbringen von Motorrad-Kenn­zeichen bzw. Motorrad-Kenn­zeichen­halter gibt es mehrere Vorschriften. Den recht­lichen Rahmen dafür bilden § 10 Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) und die Richtlinie 2009/62/EG des Euro­päischen Parlamentes und des Rates.

    Die wichtigsten Motorrad-Kenn­zeichen-Vor­schriften im Überblick:

    • Die Unterkante des Nummern­schilds muss sich mindestens 20 Zenti­meter über dem Boden befinden.
    • Die Oberkante darf höchstens 1,50 Meter über der Fahr­bahn liegen.
    • Das Kennzeichen darf um maxi­mal 30 Grad gegenüber der Senk­rechten geneigt sein.
    • Das Nummern­schild muss eine Beleuchtungs­einrichtung haben, die es aus einer Ent­fernung von bis zu 20 Metern lesbar macht.
  • Motorradkennzeichen: Wie viele Buchstaben und Zahlen?

    Auf Motorrad-Kennzeichen dürfen höchstens acht Zeichen stehen: Bis zu drei Buch­staben in der oberen Zeile und maxi­mal fünf Zahlen und Buch­staben in der unteren Zeile. Die Zeichen­begrenzung gilt auch für Sonder­kenn­zeichen wie das E-Kenn­zeichen für Elektro-Motor­räder oder das H-Kenn­zeichen für Oldtimer-Motor­räder. Bei ihnen ist das letzte Zeichen in der unteren Zeile fix vor­gegeben – ent­weder ein "E" oder ein "H".
  • Verstoß gegen Motorrad-Kennzeichen-Vorschriften: Strafen

    Wer ohne Motorrad-Kenn­zeichen fährt oder es nicht ordnungs­gemäß bzw. gut les­bar anbringt, riskiert bei einer Verkehrs­kontrolle bis zu 65 Euro Buß­geld. Folgende Strafen sind bei Ver­stoß gegen die Motor­rad­kenn­zeichen-Vorschriften möglich:

    • Motorrad-Kenn­zeichen ist schlecht les­bar: 5 Euro
    • Prüfplakette auf Motorrad-Kenn­zeichen ist ver­deckt oder ver­schmutzt: 10 Euro
    • Motorrad-Kennzeichen entspricht nicht den Vor­schriften: 10 Euro
    • Kennzeichenbeleuchtung ent­spricht nicht den Vor­schriften: 10 Euro
    • Motorrad-Kenn­zeichen fehlt: 60 Euro
    • Kennzeichen ist mit Abdeckungen (z. B. Folie) versehen: 65 Euro
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Genauso wie das Kennzeichen ist eine Motor­rad-Versicherung für jedes Bike in Deutsch­land Pflicht. Als Basis­schutz ist Kfz-Haft­pflicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Je nach per­sön­lichem Ab­siche­rungs­bedarf und Alter bzw. Wert der Maschine kann sich zusätzlich eine Kasko­ver­sicherung lohnen. Zur Orientierung: 

  • Neuen und wertvollen Motor­rädern bietet eine Motor­rad-Voll­kasko Rund­um­schutz.
  • Für mehrere Jahre alte, aber gut erhaltene Maschinen ist oft eine Motor­rad-Teil­kasko sinnvoll.
  • Kfz-Haftpflicht reicht für alte Motor­rad­modelle mit geringem Restwert aus.

Je nach Versicherungs­art und Motorrad-Versicherungs­klasse kosten die Beiträge teils unter 100 Euro im Jahr.

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  • Ab wann braucht man ein Motorrad-Kennzeichen?

    Hat Ihr Motorrad über 125 ccm Hubraum, brauchen Sie ein reguläres Motorrad-Kenn­zeichen. Lassen Sie eine Maschine mit mehr als 50 ccm bis maxi­mal 125 ccm zu, reicht ein Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen.
  • Welche Motorrad-Kennzeichen sind noch frei?

    Ob Ihr Motorrad-Wunsch­kenn­zeichen noch frei ist, prüfen Sie auf der Webseite der für Sie zu­ständigen Kfz-Zulassungs­stelle. Ist die gewünschte Zahlen-Buch­staben-Kombi­nation verfügbar, können Sie das Wunsch­kenn­zeichen reservieren. Das kostet bundes­weit ein­heitlich 12,80 Euro.
  • Darf man ein Motorrad-Kennzeichen an einem Leichtkraftrad montieren?

    Nein, an Ihrer 125er bringen Sie ein spezielles Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen an. Im Vergleich zu regulären Motorrad-Kenn­zeichen ist das Nummern­schild schmaler und länger.
  • Darf man ein Motorrad-Kennzeichen auf einem Auto befestigen?

    Nein, Motorrad-Kennzeichen dürfen Sie nur an Kraft­rädern montieren. Autos brauchen vorne und hinten jeweils ein Kenn­zeichen­schild, dessen Maße sich vom Kenn­zeichen fürs Motor­rad unter­scheiden.
  • Braucht man vorne am Motorrad ein Kennzeichen?

    Nein. Anders als Pkw brauchen Motor­räder nur hinten ein Kenn­zeichen.
  • Aus welchem Material sind Motorrad-Kennzeichen?

    Nummernschilder für Kraft­räder können aus unter­schiedlichen Materialien gefertigt sein. Die meisten Motor­rad-Kenn­zeichen bestehen aus Alu­minium oder Kunst­stoff, teil­weise mit Extras wie einer schimmernden Carbon-Beschichtung.
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