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Schon ab 1,98 €

Information zur Berechnungs­grundlage:

  • Allianz Gegenstandsschutz
  • Tarif: Smart
  • Gegenstand: Fahrrad 
  • Neuwert: 1.000 Euro
  • Wohnort: 70499 Stuttgart
  • SB: 10 %
  • Kaufdatum: innerhalb der letzten 12 Monate
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: monatlich

Fahrradversicherung

Fahrrad versichern gegen Diebstahl und Beschädigung
Schon ab 1,98 €

Information zur Berechnungs­grundlage:

  • Allianz Gegenstandsschutz
  • Tarif: Smart
  • Gegenstand: Fahrrad 
  • Neuwert: 1.000 Euro
  • Wohnort: 70499 Stuttgart
  • SB: 10 %
  • Kaufdatum: innerhalb der letzten 12 Monate
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: monatlich

Fahrradversicherung: Schutz auch bei Diebstahl
Eine Fahrradversicherung sichert Sie bei Verlust und Beschädigung Ihres Rads – inklusive Zubehör – finanziell ab, indem sie die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur deckt. Wird beispielsweise Ihr teures Rennrad, trotz modernem Schloss, entwendet, müssten Sie ohne Fahrradversicherung ein neues Fahrrad komplett aus eigener Tasche bezahlen. Mit einer dementsprechenden Versicherung bekommen Sie Ihr Rennrad zum Neuwert ersetzt. Bei der Allianz können Sie Ihr Fahrrad – je nachdem, welchen Umfang der Schutz haben soll – entweder über die Hausratversicherung, die Hausratversicherung plus Fahrradschutz oder den Gegenstandsschutz versichern. Wir erläutern Ihnen, welche Versicherung für welche Schäden an Ihrem Fahrrad aufkommt und mit welcher Sie die für sich beste Wahl treffen.
Eine Fahrradversicherung schützt nicht nur Ihr Rad, sondern oft auch wichtiges Zubehör und einzelne Bauteile. Hier erfahren Sie, was genau bei welcher Fahrradabsicherung der Allianz versichert ist.

Bei der Allianz können Sie bei allen drei Möglichkeiten der Fahrradversicherung jedes Fahrrad absichern. Dazu gehören sämtliche Zweirad-Modelle, die nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind, wie:

  • Stadtrad
  • E-Bike bzw. Pedelec bis 25 km/h oder 0,25 kW
  • Mountainbike
  • Lastenrad oder Transportrad
  • Kinderrad
  • Rennrad
  • Trekkingrad
  • etc.

Die Versicherung von Fahrradanhängern, Fahrradteilen, z. B. Sattel oder Akku und Fahrradzubehör wie Fahrradkorb, Helm oder Luftpumpe, hängt davon ab, für welche Fahrradversicherung der Allianz Sie sich entscheiden.

  • In der Hausrat­versicherung sind alle Fahrradteile sowie sämtliches Fahrrad­zubehör und auch Anhänger, wie alle anderen Hausratsgegenstände, gegen die versicherten Gefahren wie Einbruch­diebstahl oder Leitungswasser­schäden mitversichert.
  • Die gleiche Deckung gilt für den Zusatz­baustein Fahrradschutz der Hausratversicherung. Zusätzlich sind Fahrradteile und -anhänger gegen Diebstahl versichert, auch wenn sie einzeln gestohlen werden. Fahrradzubehör ist bei Diebstahl nur versichert, wenn es zusammen mit dem Rad entwendet wurde.
  • Der Gegenstands­schutz versichert Ihr Fahrradzubehör bis 10 Prozent der Versicherungs­summe (maximal 20.000 Euro). Hierzu zählen neben Fahrrad­anhängern auch Fahrrad­taschen, Licht, Helm und weitere Schutz­ausrüstung. Zubehörteile über 250 Euro müssen Sie separat über den Gegenstandsschutz absichern.
Fahrrad absichern über die Hausrat­versicherung, mit der Hausratversicherung plus Zusatz­baustein "Fahrradschutz" oder mit dem Gegenstands­schutz? Welche Leistungen die jeweilige Versicherung mit sich bringt:

Leistungen der Hausratversicherung

Folgendes ist bei der Allianz versichert – innerhalb der Wohnung, des Hauses oder des versicherten Grundstücks, 24 Stunden am Tag:

  • Einbruch­diebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus dem Haus / Wohnung, dem Fahrrad­keller oder einem verschlossenen Schuppen
  • Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewalt­anwendung
  • Mehrfacher Diebstahl: Alle Fahrräder Ihres Haushalts sind bei Einbruch­diebstahl versichert – bis zur maximal festgelegten Deckungs­summe
  • Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem geschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrrad­träger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.
  • Beschädigung: Ihre Fahrräder sind bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.

Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:

  • Die Hausratversicherung schließt das Fahrradzubehör und die einzelnen Fahrradteile gegen die oben genannten Gefahren mit ein.

Versicherung von Fahrradanhängern:

  • Sämtliche Fahrradanhänger Ihres Haushalts sind ebenfalls gegen die oben genannten Gefahren abgesichert

Kosten­erstattung im Schadenfall:

  • Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert.
  • Wird Ihr Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert.

Reise­schutz:

  • Außerhalb des Versicherungs­ortes, wenn Sie z. B. im Urlaub mit Ihren eigenen Rädern unterwegs sind, greift eine vorübergehende Absicherung – für bis zu sechs Monate – Ihrer Fahrräder gegen die oben genannten Gefahren.

Leistungen der Hausratversicherung plus Fahrradschutz

Folgendes ist bei der Allianz versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:

  • Diebstahl: Einfacher Diebstahl Ihres Fahrrads, z. B. auf offener Straße, wenn es mit einem Schloss gesichert war.
  • Abhandenkommen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens: Ihr Fortbewegungsmittel ist versichert, wenn es z. B. beim Transport mit Bus, Bahn oder Flugzeug abhandenkommt.
  • Einbruch­diebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus dem Haus / Wohnung, dem Fahrrad­keller oder einem verschlossenen Schuppen
  • Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewalt­anwendung
  • Mehrfacher Diebstahl: Alle Fahrräder Ihres Haushalts sind bei Einbruch­diebstahl versichert – bis zur maximal festgelegten Deckungs­summe
  • Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem verschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrrad­träger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.
  • Beschädigung: Ihre Fahrräder sind bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.

Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:

  • Fahrradteile sind gegen die oben genannten Gefahren mit versichert.
  • Fahrradzubehör ist gegen die oben genannten Gefahren mit versichert. Einzige Ausnahme: Bei Diebstahl greift die Versicherung nur, wenn das Zubehör zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.

Versicherung von Fahrradanhängern:

  • Sämtliche Fahrradanhänger Ihres Haushalts sind ebenfalls gegen die oben genannten Gefahren abgesichert

Kosten­erstattung im Schadenfall:

  • Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert.
  • Wird Ihr Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert.
  • Die Entschädigung für Diebstahl ist auf den im Versicherungsschein vereinbarten Betrag begrenzt.

Reise­schutz:

  • Ihr Fahrrad ist weltweit, ohne zeitliche Begrenzung, versichert. Kommt Ihnen Ihr versichertes Fahrrad auf einer Reise abhanden, übernehmen wir die Kosten für einen gemieteten Ersatz für bis zu sieben Tage und bis maximal 25 Euro pro Tag.

Geliehene oder gemietete Räder:

  • Die Fahrräder sind versichert, wenn jemand von Ihnen Schadenersatz verlangt. Zum Beispiel, wenn Sie im Urlaub ein Mountainbike mieten, es gestohlen wird und der oder die Vermieter:in Ersatz fordert. Das gilt auch für Fahrräder, die Ihnen von einem Leasinggeber überlassen wurden.

Leistungen des Gegenstandsschutzes

Folgendes ist bei der Allianz in allen drei Tarifen (Smart, Komfort, Premium) des Gegenstandsschutzes versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:

  • Diebstahl: Einfacher Diebstahl, wenn Ihr versichertes Rad zum Beispiel am Bahnhof gestohlen wird, sofern es durch ein geeignetes Schloss gesichert war.
  • Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewalt­anwendung.
  • Einbruchdiebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus beispielsweise einer verschlossenen Garage.
  • Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem verschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrrad­träger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.

Folgendes ist zusätzlich in den Tarifen Komfort und Premium versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:

  • Beschädigung und Zerstörung: Ihr versichertes Fahrrads ist durch die Gefahren: Fall, Sturz, Unfall, Beschädigung durch Dritte, Bedienungsfehler, Eindringen von Flüssigkeit oder Feuchtigkeit, Überstrom, Überspannung, Brand, Explosion, Implosion, Einwirkungen von Tieren und Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Schneedruck versichert. Ausgeschlossen sind im Komfort-Tarif allerdings Beschädigungen, die bei der Teilnahme an sportlichen Wettbewerben entstanden sind.

Folgendes ist zusätzlich im Tarif Premium versichert:

  • Allgefahrendeckung: Ihr Rad ist umfangreich gegen Gefahren aller Art geschützt – egal ob es beschädigt, zerstört oder gestohlen wird, solange die Versicherungsbedingungen die Gefahr nicht ausdrücklich ausschließen (z. B. Verschleiß). Mit dem Premium-Tarif ist Ihr Fahrrad beispielsweise auch bei Sportveranstaltungen und sportlichen Wettbewerben abgesichert.

Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:

  • Fahrradteile wie Sattel oder Pedale sind bei Diebstahl – und ab dem Tarif Komfort auch bei Beschädigung – versichert.
  • Fahrradzubehör, wie Licht oder Satteltasche, ist bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme bei Diebstahl – und ab dem Tarif Komfort auch gegen Beschädigung – mitversichert. Zubehörgegenstände mit einem Einzelwert von über 250 Euro müssen als separater Gegenstand versichert werden.

Versicherung von Fahrradanhängern:

  • Fahrradanhänger sind bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme des versicherten Fahrrads versichert: in allen drei Tarifen bei Diebstahl, ab dem Tarif Komfort auch bei Beschädigung. Ist der Anhänger mehr als 250 Euro wert, muss er als eigener Gegenstand versichert werden.

Kosten­erstattung im Schadenfall:

  • Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert (maximal bis zur Versicherungssumme).
  • Wird Ihr Fahrrad bei einem Diebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert (maximal bis zur Versicherungssumme).

Reise­schutz:

  • Ihr Fahrrad ist weltweit, ohne zeitliche Begrenzung, versichert. Wenn das versicherte Rad auf Reisen beschädigt oder gestohlen wird, übernimmt der Gegenstandsschutz die Kosten für ein Leihfahrrad für bis zu sieben Tage und bis maximal 35 Euro pro Tag.
Sie wünschen noch eine persönliche Beratung zur Fahrradversicherung? Unsere Berater:innen sind gerne persönlich für Sie da.
Egal, ob Sie sich für eine Hausratversicherung, eine Hausratversicherung plus Fahrradschutz oder den Gegenstandsschutz für die Absicherung Ihres Fahrrads entscheiden – Sie profitieren bei allen drei Versicherungen vom starken Allianz Schutz mit folgenden Vorteilen: 
  • Versicherungsschutz rund um die Uhr: Eine sogenannte "Nachtzeitklausel", mit der der Versicherungsschutz für das Fahrrad zu bestimmten Uhrzeiten entfällt, gibt es bei der Allianz nicht. Ihr Fahrrad ist 24 Stunden am Tag abgesichert.
  • Neuwertentschädigung: Bei irreparabler Beschädigung oder Entwendung wird der Neuwert des Fahrrads ersetzt.
  • Kostenerstattung bei Reparatur: Bei allen drei Versicherungsvarianten werden die Reparaturkosten bei Beschädigung – durch die versicherten Gefahren – erstattet.
  • Schutz bei Einbruchdiebstahl: Alle drei Versicherungen sichern Ihr Fahrrad bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen wie Haus, Wohnung, Fahrradkeller oder Schuppen/Garage ab.
  • Schutz bei Raub: In allen drei Produkten ist Ihr Fahrrad gegen Entwendung unter (Androhung von) Gewaltanwendung versichert.
  • Versicherung von Fahrradteilen, Zubehör und Fahrradanhängern: Bei allen drei Versicherungen sind nicht nur das Fahrrad selbst, sondern auch Fahrradteile und Zubehör sowie der Fahrradanhänger gegen die versicherten Gefahren mitversichert.
Stadt­menschen oder Pendler:innen: Wer regelmäßig mit dem Zwei­rad in der Stadt unterwegs ist, parkt das Rad meist an öffentlichen Plätzen. Trotz hoch­wertigem Fahrrad­schloss ist das Diebstahl­risiko hier höher als wenn Sie Ihr Fahrrad zu Hause abstellen. Hier lohnt sich eine zusätzliche Diebstahl­versicherung. Wir empfehlen eine Fahrradabsicherung mit unserer Hausratversicherung plus dem Baustein Fahrradschutz.

Sportliche Fahrer:innen: Sind Sie beispielsweise mit Ihrem hochwertigen Mountain­bike gern auf heraus­fordernden Waldwegen oder Trails im Gebirge sportlich unterwegs, lohnt sich eine Fahrrad­versicherung, die auch Beschädigungen durch Unfälle absichert. Bei sportlicher Nutzung besteht ein höheres Risiko für durch Unfälle verursachte Schäden am Rad. Hier wäre eine Absicherung Ihres Mountainbikes mit dem Gegenstandsschutz sinnvoll.

Familien: Besitzen Sie mehrere Fahrräder für sich und Ihre Kinder, sowie auch Fahrradanhänger, die Sie vorwiegend in der Garage abstellen, bietet sich eine Basis-Rundum-Absicherung für Ihren gesamten Fahrrad-Familienfuhrpark an. Hier wäre der Schutz über die (bestehende) Hausratversicherung eine sinnvolle Option.

Gelegenheits­radfahrer:innen: Wenn Sie Ihr Fahrrad nur gelegentlich für kurze Fahrten nutzen und es zu Hause stets im Fahrradkeller abstellen, ist in der Regel kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich. Es kann ohne zusätzliche Kosten in Ihre Hausratversicherung integriert und gegen die grundlegenden Gefahren abgesichert werden.
Ent­scheidend für die Kosten einer Fahrrad­versicherung sind Ihr Wohnort, der Wert des Fahrrads, die gewählte Versicherungs­summe und eine eventuell vereinbarte Selbst­beteiligung. Ermitteln Sie mithilfe unseres Online-Tarif­rechners ganz einfach, schnell und un­verbindlich Ihren individuellen Monats­beitrag für die gewünschte Fahrrad­versicherung. Wählen Sie den Schutz, der zu Ihnen passt – und genießen Sie sorgenfreie Fahrten mit Ihrem Fahrrad.
Die Zahl der Diebstähle von vor allem hochwertigen Fahrrädern nimmt weiter zu, was sich auch in den Schadensmeldungen der Versicherungen widerspiegelt. 2023 erreichte der durchschnittliche Schadensbetrag pro gestohlenem Fahrrad mit 1.100 Euro einen neuen Höchststand, wie aus den aktuellen Daten der Versicherer hervorgeht. Besonders beliebt bei den Langfingern sind hochwertige Rennräder, E-Bikes und Mountainbikes, die oftmals weiterverkauft werden. Im Vergleich zu 2014 hat sich der Schadendurchschnitt pro gestohlenem Fahrrad somit mehr als verdoppelt. (Quelle: Gesamtverband der Versicherer / GDV)
Wenn Sie eine Diebstahlversicherung für Ihr Fahrrad besitzen, ist es entscheidend zu wissen, was Sie beachten müssen, damit Versicherungsschutz besteht und welche Voraussetzungen und Maßnahmen nötig sind, um im Falle eines Diebstahls Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Für den Diebstahlschutz ist es bei uns entscheidend, dass Ihr Fahrrad abgeschlossen ist, wenn Sie es abstellen. Der Abstellort spielt beim Hausrat-Zusatzbaustein Fahrradschutz und beim Gegenstandsschutz keine Rolle – hier gilt der Schutz weltweit und zeitlich unbegrenzt. Bei der Hausratversicherung gilt Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl nur innerhalb der Grundstücksgrenzen. Eine Ausnahme besteht für Aufenthalte bis zu sechs Monate außerhalb des Versicherungsortes, z. B. im Urlaub oder auf einer Fahrradtour.

Unser Tipp: Um Raddiebstahl und das Entwenden Ihres Rads durch Einbuchdiebstahl vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrrad besten­falls in einen abschließ­baren Fahrrad­keller oder verschlossene Garage. Parken Sie Ihr Fahrrad im öffentlichen Raum an belebten und beleuchteten Orten und ketten Sie es stets an unbewegliche Gegenstände wie einen Fahrradständer oder Laternenmast an.

Nein, keine unserer Fahrrad­versicherungen hat keine Nachtzeit­klausel. Bei manchen Versicherern sind Fahrräder nachts (meist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens) außerhalb verschlossener Keller, Wohnung oder Garagen nur dann versichert, wenn Sie noch damit unterwegs sind. Die Allianz sichert abgeschlossene Fahrräder rund um die Uhr ab.
Nicht unbedingt. Sind Garage oder Schuppen abschließ­bar und die Tür verriegelt, muss das Fahrrad nicht ange­schlossen sein, damit Versicherungs­schutz besteht. Ist das nicht der Fall, muss das Fahrrad selbst abge­schlossen sein. Das gilt für alle unsere Fahrradversicherungen.
Marke und Modell des Fahrrad­schlosses spielen für uns keine Rolle, damit Versicherungsschutz besteht. Unser Tipp: Um Diebstahl vorzubeugen, wählen Sie ein hochwertiges Panzer- oder Bügelschloss. Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass man fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises in ein Schloss investieren sollte.
  • Beweise sichern: Falls möglich, machen Sie Fotos oder Videos vom geknackten Fahrrad­schloss oder einer aufgebrochenen Kellertür. Die Bilder können Sie sowohl bei der Polizei als auch der Versicherung ein­reichen.
  • Wichtige Unterlagen bereit­legen: Halten Sie Angaben zum Hersteller, zur Marke und die Rahmen­nummer sowie einen Eigentums­nachweis, bzw. Kaufbeleg bereit. Sollte Ihr Rad codiert sein, unbedingt die Eigentümer-Identifikations-Nummer (EIN) zu den Unterlagen legen.
  • Informationen zusammentragen: Haben Sie keinen Fahrradpass oder nur unvollständige Unterlagen, sammeln Sie möglichst viele Informationen über Ihr Rad zusammen. Anhand von Farbe, Marke, Modell oder ggf. vorhandenen Beschädigungen sollten Sie Ihr Fahrrad so genau wie möglich beschreiben können, wenn Sie den Diebstahl melden. Notieren Sie auch alle Informationen zum Tathergang wie den Ort, wann Sie den Diebstahl bemerkt haben, wann Sie Ihr Rad vor dem Diebstahl das letzte Mal abgestellt haben, ob es eventuell Zeugen gibt oder Sie am Tatort Beweise sichern konnten.
  • Anzeige erstatten: Bei einem Fahrrad­diebstahl sollten Sie immer schnellst­möglich bei der Polizei Anzeige erstatten. Sie können erst bei der Versicherung Leistungen geltend machen, wenn Sie den Verlust polizei­lich gemeldet haben.
  • Meldung bei der Versicherung: Halten Sie die Versicherungs­nummer zu Ihrer Diebstahl­versicherung fürs Fahrrad bereit. Bei der Allianz ist das in diesem Falle entweder die Ihrer Hausrat­versicherung (mit oder ohne dem Zusatz­baustein Fahrrad­schutz) oder die des Gegenstandsschutzes Ihres Rads. Ihre Daten finden Sie auch online unter Meine Allianz, dort können Sie den Schaden auch gleich online melden.
Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch – kostenlos und jederzeit, 24 Stunden am Tag.
Ihren Fahrradschaden oder -diebstahl können Sie auch online in unserem Schadenportal melden.
Versicherungs­plauderei: Der Allianz Podcast
Die Fahr­rad­ver­sicherung Wie kann ich mein Fahr­rad ab­sichern?
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Während Sie sich diesen Podcast anhören werden in Deutschland fünf Fahr­räder geklaut. Sie denken sich nun wahr­scheinlich: "Meins klaut sowieso niemand." Doch, wenn es dann passiert ist, ist der Ärger meist groß. Denn auch wenn "normale" Fahr­räder abhanden­kommen, ist dies häufig finanziell schmerz­haft. Aber lohnt sich deshalb schon eine Fahrrad­versicherung?

Die Antwort gibt es im Podcast. Bayern-3-Moderator Axel-Robert Müller fühlt unserem Experten unterhalt­sam auf den Zahn.

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Fahrräder versichern?

Ja. Mit der Hausrat­versicherung sowie dem Fahrrad­schutz der Hausrat­versicherung sind alle Fahrräder des Haushalts versichert. Ob Sie eines oder fünf Fahrräder haben, spielt keine Rolle. Auch Fahrrad­anhänger sind mit­versichert – auch, wenn sie nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden. Wählen Sie den Zusatzbaustein Fahrradschutz in unserem Online-Tarifrechner, müssen Sie bei "Wert des Fahrrads" nur das teuerste Rad in Ihrem Besitz angeben. Damit sind alle Räder des Haushalts versichert.

Sichern Sie Ihr Fahrrad über die separate Gegenstands­schutz-Versicherung ab, ist nur das im Vertrag genannte Fahrrad abgesichert. Mögliche weitere Fahrräder in Ihrem Haushalt sind im Schadens­fall nicht geschützt. Möchten Sie mehrere Fahrräder schützen, brauchen Sie beim Gegenstands­schutz für jedes einen eigenen Vertrag.

Kann ich eine Fahrradversicherung ohne Hausrat abschließen?

Ja. Sie können Ihr Fahrrad auch über eine eigenständige Versicherung schützen. Bei der Allianz ist das mit dem Gegenstandsschutz möglich. Damit können wertvolle Gegenstände wie Ihr Fahrrad umfassend gegen Diebstahl und Beschädigung abgesichert werden.

Ab welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?

Einen Mindestwert gibt es nicht. Wir versichern alle Fahrräder – auch ältere – zu ihrem Neuwert. Das ist der Betrag, den Sie beim Kauf des Rads bezahlt haben. Wie hoch die jeweilige Ent­schädigung im Einzel­fall ist, hängt vom Fahrrad­modell, Ihren individuellen Versicherungs­bedingungen und der vereinbarten Versicherungs­summe ab.

Unsere Empfehlung: Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Fahrrads entsprechen. Beim Baustein Fahrradschutz nehmen Sie den Wert Ihres teuersten Fahrrads als Orientierung.

Bis zu welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?

Hochwertige Fahrräder, wie Rennmaschinen, Triathlon- oder Custom-Bikes können Sie beim Gegenstands­schutz bis maximal 20.000 Euro absichern.

Übernimmt die Fahrradversicherung rückwirkend Schäden?

Nein. Keine unserer Fahrradversicherungen zahlt rückwirkend für Schäden. Versicherungsschutz besteht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Das heißt: Schließen Sie die Fahrradversicherung ab, wenn Ihr Rad bereits gestohlen oder beschädigt wurde, tragen Sie die Kosten selbst.

Ist eine Privat-Haftpflicht zusätzlich zur Fahrradversicherung sinnvoll?

Ja. Wer mit dem Fahrrad im Straßen­verkehr unterwegs ist, sollte sich umfangreich gegen Risiken absichern. Eine Fahrradversicherung bietet Schutz für das Fahrrad selbst. Eine Privat-Haftpflichtversicherung bewahrt Radfahrer:innen hingegen vor Kosten, die durch selbstverursachte Schäden gegenüber anderen Verkehrs­teilnehmern und Verkehrs­teilnehmerinnen entstehen. Zum Beispiel, wenn Sie mit dem Rad aus Versehen ein parkendes Auto streifen und Kratzer im Lack hinterlassen. Oder mit einem Fußgänger oder einer Fußgängerin zusammen­stoßen, der oder die verletzt wird und unter Umständen ins Krankenhaus muss.

Welche Versicherung ist außerdem als Fahrradfahrer:in sinnvoll?

Unfallversicherung: Eine private Unfallversicherung ist für Ihre persönliche Absicherung sinnvoll – egal, welche Art von Fahrradversicherung Sie abgeschlossen haben. Denn eine Fahrradversicherung schützt nicht Sie persönlich, sondern nur Ihr Fahrrad. Eine Unfallversicherung sichert Sie selbst von den finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Haben Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit einen Fahrradunfall, bei dem Sie sich den Arm brechen, übernimmt die Unfallversicherung Kosten für Ärzte und Ärztinnen sowie Reha. Aber auch die Kosten für Bergung, Hilfsmittel oder eine Haushaltshilfe werden erstattet.

Verkehrs­rechtsschutz­versicherung: Nicht nur für Autofahrer:innen ist die Verkehrs­rechtsschutz­versicherung eine sinnvolle Absicherung: Der Schutz schützt Sie auch vor anfallenden Kosten möglicher Rechts­streitigkeiten, wenn Sie als Radfahrer:in oder Fußgänger:in am Straßen­verkehr teilnehmen und in einen Unfall verwickelt werden.

Wie versichere ich ein elektrisches Lastenrad?

Ein elektrisches Lasteinrad – mit Tret­unterstützung bis 25 km/h – können Sie bei bei uns entweder separat mit dem Gegenstands­schutz oder im Rahmen der Hausrat­versicherung, wahlweise mit oder ohne dem Zusatz­baustein Fahrradschutz, versichern.

Ausnahme: Ist Ihr Lastenrad ein S-Pedelec oder E-Bike, das schneller als 25 km/h auch ohne Tret­unterstützung fährt, schreibt der Gesetzgeber eine S-Pedelec Versicherung vor. E-Lastenräder, die ohne Tret­unterstützung per Knopf­druck fahren, benötigen ebenfalls eine S-Pedelec-Versicherung.

Service und Kontakt
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