Inklusion ist uns sehr wichtig. Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für Inklusion. Daher liegt uns auch Barrierefreiheit sehr am Herzen. Durch viele verschiedene Initiativen und Aktivitäten setzen wir uns für die Belange von Menschen mit Behinderung ein – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Allianz. Wir unternehmen viele Anstrengungen, um unserem eigenen Anspruch auch in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gerecht zu werden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem BFSG, die die im Impressum mit Namen und Anschrift aufgeführten Gesellschaften des Allianz Konzerns auf der Website www.allianz.de anbieten. Sie wurde am 16.06.2025 erstellt und wird bei Änderungsbedarf, mindestens aber jährlich, überprüft. Die erste Überprüfung findet also spätestens am 16.06.2026 statt.