Erklärung zur Barriere­freiheit

gemäß Anlage 3 zu § 14 Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz

Inklusion ist uns sehr wichtig. Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für Inklusion. Daher liegt uns auch Barrierefreiheit sehr am Herzen. Durch viele verschiedene Initiativen und Aktivitäten setzen wir uns für die Belange von Menschen mit Behinderung ein – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Allianz. Wir unternehmen viele Anstrengungen, um unserem eigenen Anspruch auch in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gerecht zu werden.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem BFSG, die die im Impressum mit Namen und Anschrift aufgeführten Gesellschaften des Allianz Konzerns auf der Website www.allianz.de anbieten. Sie wurde am 16.06.2025 erstellt und wird bei Änderungsbedarf, mindestens aber jährlich, überprüft. Die erste Überprüfung findet also spätestens am 16.06.2026 statt.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr folgen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie (in Bezug auf die Zugänglichmachung) aus § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

Die Allianz ist ein Versicherungsunternehmen. Unsere Dienstleistung im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 5 i.V.m. Nr. 26 und Anlage 3 zum BFSG besteht darin, Verbraucher:innen die Möglichkeit zu bieten, Versicherungsschutz und das Allianz ParkDepot elektronisch über Webseiten zu beantragen.

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen. Zu allen Versicherungen, die wir auf der Website www.allianz.de zum Abschluss anbieten, ist dort eine kurze Erklärung vorhanden. Diese Erklärungen stehen jeweils am Anfang der Seite, auf der die betreffende Versicherung online beantragt werden kann. Auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie die wichtigsten Versicherungs­arten in Leichter Sprache zum Lesen und zum Hören

Vor dem elektronischen Antrag auf Versicherungsschutz über unsere Webseiten können sich die Verbraucher:innen dort im ersten Schritt über die verschiedenen Versicherungsarten informieren. Über den Button „Jetzt berechnen“ können sie sich nach Eingabe ihrer persönlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot anzeigen lassen. Der Versicherungsantrag wird über den Button „Jetzt beitragspflichtig abschließen“ gestellt.

Einen sehr guten Überblick über die Durchführung des Versicherungsvertrages gibt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausgegebene Broschüre „Das kleine ABC in Leichter Sprache“: BaFin – Publikationen & Daten – Das kleine ABC in Leichter Sprache: Versicherungen
Die Barrierefreiheit der Dienstleistung (die Möglichkeit, Versicherungsschutz und das Allianz ParkDepot elektronisch über Webseiten zu beantragen) auf der Website www.allianz.de richten wir an den Anforderungen des Standards zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549 aus.
Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) in Magdeburg.
München, den 16.06.2025
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Erklärung in einfacher Sprache

Inklusion ist uns wichtig. Dafür ist Barrierefreiheit nötig. Deshalb ist uns Barrierefreiheit wichtig. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung durch verschiedene Aktionen.

Wir gestalten unsere elektronischen Dienstleistungen barrierefrei. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die elektronischen Dienste nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der im Impressum genannten Unternehmen der Allianz.

Wir haben diese Erklärung am 16.06.2025 erstellt. Wir prüfen sie bei Bedarf, aber mindestens einmal jährlich. Die erste Prüfung findet spätestens am 16.06.2026 statt.

Beschreibung der geltenden Anforderungen 
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt in § 3 Absatz 1 und § 1 Absatz 3 Nummer 5 die Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr vor. Weiter schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in § 14 Absatz 1 Nummer 2 eine Information über diese Dienstleistungen vor.

Die Allianz ist ein Versicherungsunternehmen. Über unsere Webseiten bieten wir Verbrauchern folgende Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an:

  • Die Beantragung von Versicherungsschutz
  • Die Beantragung des Allianz ParkDepots

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen. Zu all unseren online abschließbaren Versicherungen ist auf unseren Webseiten (www.allianz.de) eine kurze Erklärung vorhanden. Diese Erklärungen stehen jeweils am Anfang der Seite der betreffenden Versicherung. Auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie die wichtigsten Versicherungsarten in Leichter Sprache zum Lesen und zum Hören: Die wichtigsten Versicherungen erklärt in Leichter Sprache (www.dieversicherer.de)

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Verbraucher können sich vor dem elektronischen Antrag auf Versicherungsschutz auf unseren Webseiten über die verschiedenen Versicherungsarten informieren. Über den Button „Jetzt berechnen“ können sie sich nach Eingabe ihrer persönlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot anzeigen lassen. Der Versicherungsantrag wird über den Button „Jetzt beitragspflichtig abschließen“ gestellt. Einen sehr guten Überblick über die Durchführung des Versicherungsvertrages gibt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausgegebene Broschüre „Das kleine ABC in Leichter Sprache“: BaFin – Publikationen & Daten – Das kleine ABC in Leichter Sprache: Versicherungen
Beschreibung, wie die Dienstleistung die in der Barriere­freiheits­verordnung aufgeführten Barriere­freiheits­anforderungen erfüllt
Die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf der Website www.allianz.de richten wir an den Anforderungen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN 301 549) zur digitalen Barrierefreiheit aus.
Angabe der zuständigen Markt­überwachungs­behörde
Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) in Magdeburg.
München, den 16.06.2025