• Leichtkraftrad-Kennzeichen bekommen Sie für Kraft­räder über 50 bis höchstens 125 Kubik­zen­ti­meter (ccm) Hubraum.
  • Ein Nummernschild für Ihr Leicht­kraft­rad ist zwei­zeilig, maximal 255 Milli­meter breit und 130 Milli­me­ter hoch.
  • Online sind Kennzeichen für Leicht­kraft­räder ab rund zehn Euro bestell­bar.
  • Ohne Leichtkraftrad-Versicherung können Sie Ihr Fahr­zeug nicht mit Leicht­kraft­rad-Nummern­schild anmelden.
1 von 5
Gut zu wissen: Fahrzeugtyp

Gültig sind Leichtkraftrad-Kennzeichen für Krafträder mit mehr als 50 und höchstens 125 ccm Hubraum, deren Leistung auf 15 PS bzw. elf Kilowatt (kW) beschränkt ist. Für Zweiräder über 50 ccm ist eine Leichtkraftrad-Versicherung Pflicht. Mopedkennzeichen bzw. Moped- und Rollerversicherung reichen für Leichtkrafträder nicht aus.

Daneben gelten Leicht­kraft­rad­kenn­zeichen ("125er-Kennzeichen") für Zug­maschinen und Anhänger mit 40 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit (Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 Fahrzeug-Zulassungs­verordnung). In Ausnahme­fällen können Sie Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen für Pkw nutzen. Das ist zulässig, wenn es beispielsweise bei Old­timer-Modellen bauart­bedingt weder möglich ist, ein Kenn­zeichen in der vor­geschriebenen Größe an­zu­bringen, noch eine Um­rüstung dafür vor­zu­neh­men.

Noch Fragen zur Ver­sicherung eines Leichtkraftrads mit 125er-Kennzeichen? Wir beraten Sie gerne.
Nur vier Schritte: Hier den voraus­sicht­lichen Bei­trag Ihrer 125er-Ver­sicherung berechnen.
2 von 5
Ein Leichtkrafträder-Schild ist zweizeilig: Oben befinden sich Ortskennung und TÜV-Plakette, unten eine bis zu sechs­stellige Buchstaben-Zahlen-Kombination und die Stempelplakette. Die Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen-Maße sind gesetzlich vorgegeben. Die Breite ist auf maximal 255 Milli­meter, die Höhe auf 130 Milli­meter begrenzt.
Deutsches Leichtkraftrad-Kennzeichen
 

Wie bei amtlichen Kfz-Kennzeichen ist die Buch­staben-Zahlen-Kombination bei verklei­ner­ten 125er-Kenn­zeichen in schwarzer Schrift auf weißen Grund geprägt. Das Nummern­schild für Ihr Leicht­kraft­rad ist immer zwei­zeilig und als Eurokennzeichen ausgestellt:

In der oberen Zeile befindet sich ein blaues Feld mit den Sternen der Europa­flagge und dem Buchstaben D als Nationa­li­täts­zeichen für Deutsch­land. Daneben folgen Orts­kürzel (z. B. B für Berlin) und TÜV-Plakette. In der unteren Zeile steht die indivi­du­elle Buch­staben- und Zahlen­folge mit bis zu sechs Zeichen, die dem Leichtkraftrad zugeteilt ist. Rechts daneben ist die Stempel­plakette der jeweiligen Kfz-Zulassungs­stelle angebracht.

Die Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) gibt vor, welche Leichtkraftrad-Kennzeichen-Größe zulässig ist. Gemäß der Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen-Vor­schriften in § 10 Anlage 4 FZV sind die Maße wie folgt begrenzt:

  • Breite: maximal 255 Millimeter
  • Höhe: maximal 130 Millimeter

Auch reguläre Motor­rad­kenn­zeichen sind als Kenn­zeichen für ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm gestattet. Deren Maße beschränkt die FZV folgen­dermaßen:

  • Breite: mindestens 180 bis maximal 220 Milli­meter
  • Höhe: maximal 200 Milli­meter

Heißt: Sie können für Ihren Motor­roller bis 125 ccm zum Beispiel auch ein Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen mit 200x130 Milli­metern bestellen.

3 von 5
Ein Kennzeichen für Ihr Leicht­kraft­rad erhalten Sie entweder online oder bei einem Schilder­macher vor Ort. Um ein 125er-Nummern­schild zu bestellen und Ihr Bike damit bei der Kfz-Behörde an­zu­melden, müssen Sie zudem bestimmte Voraus­setzungen erfüllen.
  

Sie können Ihr Leichtkraftrad mit einem 125er-Kennzeichen anmelden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben eine Leichtkraftrad-Versicherung für das Fahr­zeug abgeschlossen.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie haben einen Führer­schein der Klasse A1, 1B oder B196 (Auto­füh­rer­schein mit Er­wei­te­rung für Leicht­kraft­räder).

Wer ein Leichtkraftrad-Kennzeichen bestellen und seine 125er damit bei der Zulassungs­stelle anmel­den will, geht wie folgt vor:

  1. Schließen Sie eine Leicht­kraft­rad-Ver­sicherung für Ihr Zweirad ab. Als Versi­che­rungs­nach­weis erhalten Sie eine eVB-Nummer.
  2. Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen bei der Kfz-Zulassungs­behörde an Ihrem Haupt­wohn­sitz. Wer bereits eine beste­hen­de Kenn­zeichen­kombi­nation für seine Maschine hat, muss kein Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen reservieren.
  3. Bestellen Sie das Leicht­kraft­rad-Num­mern­schild online oder bei einem Schil­der­macher bzw. einer Schildmacherin, zum Beispiel in der Nähe der Zulassungs­stelle.
  4. Sobald Sie das 125er-Kennzeichen erhalten haben, können Sie Ihr Leicht­kraft­rad bei der Kfz-Behörde anmelden. Dafür legen Sie eVB-Nummer und Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder Certificate of Conformity (COC) des Kfz vor.
Sie haben Fragen zur Absicherung Ihres Kraft­rads mit 125er-Nummernschild? Unser Team ist gerne für Sie da.
Sie benötigen noch einen Versicherungs­schutz? Berechnen Sie hier Ihren Tarif.
4 von 5
Gut zu wissen: Gebühren

Für ein Leichtkraftrad-Kenn­­zeichen fallen diese Kosten an:

  • Kennzeichenschild: ca. 10 Euro (bei Online-Anbietern teils günstiger)
  • Wunschkenn­zeichen-Reservierung: ca. 10 Euro
  • Verwaltungs­gebühren: ca. 10 Euro
  • Leichtkraftrad-Versicherung: 50 bis 70 Euro pro Jahr

Insgesamt zahlen Sie für ein Leicht­­kraft­­rad-Nummern­­schild inklusive An­meldung und Ver­sicherung bis zu 100 Euro. Kfz-Steuern ent­richten Sie für Leicht­­kraft­­räder hin­gegen nicht: Motor­­räder unter 125 ccm sind steuer­frei.

Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Leichtkraftrad-Ver­sicherung
5 von 5
  • Brauche ich einen Kennzeichenhalter am Leichtkraftrad?

    Ja, denn ohne Leichtkraftrad-Kennzeichenhalter können Sie das 125er-Nummern­schild nicht befestigen. In der Regel ist ab Werk ein Kenn­zeichen­halter am Leicht­kraft­rad-Heck vorhanden. Einen neuen Leicht­kraft­rad-Kennzeichenhalter benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie die bestehende Halterung aus optischen Gründen (z. B. nach Umbau des Hecks) austauschen möchten oder wenn sich die Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen­größe ändert.
  • Welches Kennzeichen für 125er-Leichtkraftrad?

    Als Leichtkraftrad-Kennzeichen für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum oder für ein E-Motorrad bis 11 kW Nennleistung benötigen Sie ein zweizeiliges Nummernschild, das maximal 255 Milli­meter breit und 130 Milli­meter hoch ist (z. B. Leichtkraftrad-Kennzeichen 200x130 Millimeter). Alternativ sind auch reguläre Motorrad-Nummern­schil­der (180 bis 220 Millimeter breit, bis zu 200 Millimeter hoch) als Kenn­zeichen für 125er-Maschinen zulässig.
  • Gibt es Leichtkraftrad-Saisonkennzeichen?

    Ja, Leichtkraftrad-Kennzeichen mit Saison-Zulassung sind verfügbar. Sinn­voll ist ein saisonales 125er-Nummern­schild zum Bei­spiel, wenn Sie Ihr Zwei­rad nicht ganz­jährig nutzen. Wie bei Motorrad-Saison­kennzeichen oder Pkw mit Saison­kenn­zeichen gilt das Nummern­schild fürs Leicht­kraftrad zwischen zwei und elf Monate pro Jahr. Außer­halb dieses Saison­zeit­raums dürfen Sie das Bike nicht im Straßen­verkehr bewegen.
  • Kann man das Leichtkraftrad-Kennzeichen am Motorrad anbringen?

    Nein. Ein Leichtkraftrad-Kenn­zeichen an einem Motor­rad über 125 ccm ist nicht zulässig. Für Bikes ab 126 ccm auf­wärts brauchen Sie ein reguläres Motorrad-Kenn­zeichen mit 180 bis 220 Milli­metern Breite und maximal 200 Milli­metern Höhe.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feed­back
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Leicht­kraftrad-Versicherung?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Rufen Sie bei unserer Service-Hotline an
Telefonische Beratung von 
Mo bis Sa 8-20 Uhr
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Motorrad Versicherung.
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.