• Leichtkraftrad-Kennzeichen bekommen Sie für Krafträder über 50 bis höchstens 125 Kubik­zen­ti­meter (ccm) Hubraum.
  • Ein Nummernschild für Ihr Leichtkraftrad ist zweizeilig, maximal 255 Milli­meter breit und 130 Milli­me­ter hoch.
  • Online sind Kennzeichen für Leichtkrafträder ab rund zehn Euro bestellbar.
  • Ohne Leichtkraftrad-Versicherung können Sie Ihr Fahrzeug nicht mit Leicht­kraft­rad-Nummernschild anmelden.
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Gut zu wissen: Fahrzeugtyp

Gültig sind Leichtkraftrad-Kennzeichen für Krafträder mit mehr als 50 und höchstens 125 ccm Hubraum, deren Leistung auf 15 PS bzw. elf Kilowatt (kW) beschränkt ist. Für Zweiräder über 50 ccm ist eine Leichtkraftrad-Versicherung Pflicht. Mopedkennzeichen bzw. Moped- und Rollerversicherung reichen für Leichtkrafträder nicht aus.

Daneben gelten Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen für Zugmaschinen und Anhänger mit 40 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit (Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 Fahrzeug-Zulassungs­verordnung). In Ausnahmefällen können Sie Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen für Pkw nutzen. Das ist zulässig, wenn es etwa bei Oldtimer-Modellen bauartbedingt weder möglich ist, ein Kennzeichen in der vor­geschriebenen Größe anzubringen, noch eine Umrüstung dafür vorzu­neh­men.

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Ein Leichtkrafträder-Schild ist zweizeilig: Oben befinden sich Ortskürzel und TÜV-Plakette, unten eine bis zu sechs­stellige Buchstaben-Zahlen-Kombination sowie die Stempelplakette. Die Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen-Maße sind gesetzlich vorgegeben. Die Breite ist auf maximal 255 Milli­meter, die Höhe auf 130 Milli­meter begrenzt.
Deutsches Leichtkraftrad-Kennzeichen
 

Wie bei amtlichen Kfz-Kennzeichen ist die Buch­staben-Zahlen-Kombination bei verklei­ner­ten Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen in schwarzer Schrift auf weißen Grund geprägt.

Das Nummernschild für Ihr Leicht­kraft­rad ist immer zweizeilig: In der oberen Zeile befindet sich ein blaues Feld mit den Sternen der Europa­flagge sowie dem Buchstaben D als Nationa­­litäts­zeichen für Deutsch­land. Daneben folgen Orts­kürzel (z.B. B für Berlin) und TÜV-Plakette. In der unteren Zeile steht eine indivi­du­elle Buch­staben- und Zahlen­folge mit bis zu sechs Zeichen. Rechts daneben ist die Stempelplakette der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle angebracht.

Die Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) gibt vor, welche Kennzeichen­größe für Ihr Leicht­kraft­rad zulässig ist. Gemäß der Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen-Vor­schriften in § 10 Anlage 4 FZV sind die Maße wie folgt begrenzt:

  • Breite: maximal 255 Millimeter
  • Höhe: maximal 130 Millimeter

Als Kennzeichen für ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm sind auch reguläre Motor­rad­kenn­zeichen gestattet. Deren Maße beschränkt die FZV folgen­dermaßen:

  • Breite: mindestens 180 bis maximal 220 Millimeter
  • Höhe: maximal 200 Millimeter

Das heißt: Sie können für Motor­roller bis 125 ccm zum Beispiel auch ein Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen mit 200x130 Millimetern bestellen.

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Ein Kennzeichen für Ihr Leichtkraftrad erhalten Sie entweder online oder bei Schildermachern vor Ort. Um ein Leichtkraftrad-Nummernschild zu bestellen und Ihr Bike damit bei der Kfz-Behörde anzumelden, müssen Sie zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  

Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen bestellen und Ihr Zweirad damit anmelden können Sie, wenn fol­gende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben eine Leichtkraftrad-Versicherung für das Fahr­zeug abgeschlossen.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie besitzen einen Führer­schein der Klasse A1, 1B oder B196 (Auto­füh­rer­schein mit Er­wei­te­rung für Leicht­kraft­räder).

Um ein Leichtkraftrad-Kennzeichen zu bestellen und Ihr Bike damit bei der Zulassungs­stelle anzu­mel­den, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schließen Sie eine Leicht­kraft­rad-Ver­sicherung für Ihr Zweirad ab. Als Versi­che­rungs­nach­weis erhalten Sie eine eVB-Nummer.
  2. Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen bei der Kfz-Zulassungs­behörde an Ihrem Haupt­wohn­sitz. Wer bereits eine beste­hen­de Kenn­zeichen­kombi­nation für seine Maschine hat, muss kein Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen reservieren.
  3. Bestellen Sie das Leicht­kraft­rad-Num­mern­schild online oder bei einem Schil­der­macher bzw. einer Schildmacherin, zum Beispiel in der Nähe der Zulassungs­stelle.
  4. Sobald Sie das Kennzeichen erhalten haben, können Sie Ihr Leicht­kraft­rad bei der Kfz-Behörde anmelden. Dafür legen Sie eVB-Nummer und Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder Certificate of Conformity (COC) des Kfz vor.
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Gut zu wissen: Gebühren

Für ein Leichtkraftrad-Kenn­zeichen fallen folgende Kosten an:

  • Kennzeichenschild: ca. 10 Euro (bei Online-Anbietern teils günstiger)
  • Wunschkenn­zeichen-Reservierung: ca. 10 Euro
  • Verwaltungsgebühren: ca. 10 Euro
  • Leichtkraftrad-Versicherung: 50 bis 70 Euro pro Jahr

Insgesamt zahlen Sie für ein Leicht­kraft­rad-Nummern­schild inklusive Anmeldung und Versicherung bis zu 100 Euro. Kfz-Steuern entrichten Sie für Leicht­kraft­räder hin­gegen nicht: Motor­räder bis 125 ccm sind steuerfrei.

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  • Brauche ich einen Kennzeichenhalter am Leichtkraftrad?

    Ja, denn ohne Kennzeichenhalter können Sie das Nummern­schild nicht befestigen. In der Regel ist ab Werk ein Kenn­zeichen­halter am Leicht­kraft­rad-Heck vorhanden. Einen neuen Leicht­kraft­rad-Kennzeichenhalter benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie die bestehende Halterung aus optischen Gründen (z.B. nach Umbau des Hecks) austauschen möchten oder wenn sich die Leicht­kraft­rad-Kenn­zeichen­größe ändert.
  • Welches Kennzeichen für 125er-Leichtkraftrad?

    Als Leichtkraftrad-Kennzeichen für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum oder für ein E-Motorrad bis 11 kW Nennleistung benötigen Sie ein zweizeiliges Nummernschild, das maximal 255 Milli­meter breit und 130 Milli­meter hoch ist. Alternativ sind auch reguläre Motorrad-Nummern­schil­der (180 bis 220 Millimeter breit, bis zu 200 Millimeter hoch) als Kenn­zeichen für 125er-Maschinen zulässig.
  • Gibt es Leichtkraftrad-Saisonkennzeichen?

    Ja, Leichtkraftrad-Kennzeichen mit Saison-Zulassung sind verfügbar. Sinnvoll ist ein saisonales Leicht­kraft­rad-Nummern­schild zum Beispiel, wenn Sie Ihr Zweirad nicht ganzjährig nutzen. Wie bei Motorrad-Saisonkennzeichen oder Pkw mit Saisonkennzeichen gilt das Nummern­schild fürs Leicht­kraftrad zwischen zwei und elf Monate pro Jahr. Außer­halb dieses Saison­zeit­raums dürfen Sie das Bike nicht im Straßenverkehr bewegen.
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