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Das Wichtigste in Kürze: Sie benötigen keine separate Katzen-Haftpflichtversicherung! Für Schäden, die tierische Mitbewohner verursachen, kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Als Katzenbesitzer:in haften Sie für alle Schäden, die Ihr Stubentiger verursacht – von kaputten Gegenständen bis hin zu verletzten Personen oder Tieren. Schäden an Mietwohnungen oder Autos anderer Personen sind in der Regel über die private Haftpflicht mitversichert. Ist Ihre Katze nachweislich nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt die Haftpflicht zudem die Kosten für einen Gerichtsprozess.
So harmlos und niedlich Katzen auch aussehen, mit ihren Krallen können sie mitunter kostspielige Schäden verursachen. Zerkratzte Autodächer, beschädigte Parkettböden in der Mietwohnung oder die kaputte Handtasche einer Freundin sind ärgerlich und teuer. Bei Personenschäden können auf Tierhalter:innen schnell Kosten in Millionenhöhe zukommen.

In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist festgelegt, dass der Halter einer Katze oder eines Katers für alle Schäden, die das Tier verursacht, haftet. Wird durch Ihr Tier ein Mensch verletzt oder gar getötet, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Das gilt natürlich genauso, wenn Ihre Katze Sachen beschädigt.

Die Tierhalterhaftung gilt auch dann, wenn Sie selbst keine persönliche Schuld trifft. Die gesetzliche Grundlage dafür ist sogenannte Gefährdungshaftung. Sie trennt die Haftungspflicht des Halters oder der Halterin von der Schuldfrage. Hintergrund ist, dass das Verhalten von Haustieren trotz guter Erziehung unberechenbar bleibt.

Eine Privat-Haftpflicht ist für Katzenbesitzer:innen nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Ohne Versicherungsschutz haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden, die Dritten durch Ihr Tier entstehen.

Da Sie für das Verhalten Ihres Stubentiger verantwortlich sind, müssen Sie im Schadensfall für sämtliche Kosten aufkommen, die Dritten dadurch entstehen. Dazu zählen Sachschäden, Vermögensausfälle und körperliche wie gesundheitliche Beeinträchtigungen genauso wie Schmerzensgeld. Für Schäden haften Sie als Katzenbesitzer:in in voller Höhe mit ihrem bestehenden und zukünftigen Privatvermögen.

Um Sie für einen Schaden zur Verantwortung zu ziehen, hat der oder die Geschädigte allerdings nachzuweisen, dass Ihr Tier ihn verursacht hat. Hat ein Nachbar oder eine Nachbarin den Verdacht, dass Ihr Kater das Dach seines oder ihres Autos zerkratzt hat, reicht das nicht aus, um Sie haftbar zu machen.

Um sich vor den finanziellen Risiken zu schützen, sollten Haustierhalter:innen eine Privat-Haftpflicht abschließen. Die Versicherung trägt die Kosten, wenn Ihre Katze das Eigentum anderer Personen – zum Beispiel Möbel, Kleidung, Taschen oder Autos – zerstört oder das Haustier eines Dritten verletzt. Das gilt auch, wenn Ihr Vierbeiner eine fremde Person kratzt oder beißt und der oder die Geschädigte Sie auf Schadensersatz verklagt.

Macht Ihre Katze allerdings Ihr eigenes Hab und Gut kaputt, zahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche. Eine Haftpflicht­versicherung kommt nur für Schäden auf, die am Besitz Dritter entstehen.

Gut zu wissen
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Katzen gelten als zahme Haustiere und sind über die reguläre private Haftpflichtversicherung mitversichert. Wie bei Reptilien, Fischen, Hamstern und anderen Kleintieren ist keine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Hier reicht eine private Haftpflichtversicherung.

Für Fellnasen ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung sinnvoll, Jagdhunde sind in der Jagd-Haftpflichtversicherung mitversichert. Wenn Ihr Pferd, Esel oder Maultier andere Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt, übernimmt eine Pferde-­Haft­pflicht­versicherung die Kosten.
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Kratzt oder beißt Ihr Stubentiger eine andere Person, kann das für Tierhalter:innen schnell teuer werden. Bei Bisswunden und anderen ernstzunehmenden Verletzungen sind unerwartete und langwierige Folgen keine Seltenheit: Neben den Kosten für die medizinische Behandlung können Folgekosten für therapeutische Maßnahmen, Rehabilitation oder Krankengeld auf Sie zukommen, wenn die verletzte Person längere Zeit nicht arbeiten kann. Darüber hinaus kann der oder die Geschädigte bei einem Arbeitsausfall Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen.

All diese Kosten summieren sich schnell zu einem Millionenbetrag. Deshalb ist es wichtig, eine Haftpflicht für Katzen mit hoher Deckungssumme zu wählen. Mit einer Mindestversicherungssumme von fünf Millionen Euro sind Sie bei der Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. 

Doch was sind die Kosten einer Katzenhaftpflichtversicherung? Wie bereits erwähnt, sind Schäden der flauschigen Vierbeiner durch ihre private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Es entstehen also weder zusätzliche Kosten, noch ein Mehrbeitrag durch die Mitversicherung einer Katze.

Ihre Miezekatze liebt es, sich auf Autodächern zu sonnen? Ein nicht ganz ungefährlicher Sonnenplatz, der für Konflikte mit den Nachbarn sorgen kann. Denn beschwert sich der Autobesitzer oder die Autobesitzerin, dass Ihre Samtpfote das Dach seines oder ihres teuren Sportwagens zerkratzt hat, kann das für Sie teuer werden.

Lassen Sie sich aber nicht täuschen: Der oder die Geschädigte hat eine Beweispflicht. Das heißt: Bevor Sie tatsächlich für den Lackschaden am Autodach aufkommen müssen, hat Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar nachzuweisen, dass Ihre Katze den Schaden tatsächlich verursacht hat. Stellt der oder die Nachbar:in diese Behauptung als Verdacht gegen Sie auf, weil er beispielsweise keine andere Katze in der Nachbarschaft kennt, müssen Sie die Reparaturkosten nicht übernehmen.

In der Regel bietet die private Haftpflichtversicherung Katzenbesitzern und Katzenbesitzerinnen einen passiven Rechtsschutz. Dieser ist beispielsweise dann wichtig, wenn Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin vor Gericht zieht und gegen Sie klagt. Passiver Rechtsschutz bedeutet, dass Ihre Haftpflichtversicherung alle gegnerischen Schadenersatzforderungen gründlich prüft und ungerechtfertigte Ansprüche für Sie vor Gericht abwehrt. Neben den Gerichtskosten trägt die private Haftpflichtversicherung Katze auch Gebühren für Anwälte oder Anwältinnen, Gutachten und Sachverständige.
Sie leben in einer Mietwohnung und Ihre Katze zerkratzt das edle Parkett oder die teure Einbauküche aus Holz? In beiden Fällen hat Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Anspruch auf Schadensersatz. Da die vermietete Immobilie samt festverbautem Mobiliar Fremdeigentum ist, kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für den Katzenschaden auf – vorausgesetzt, Mietsachschäden sind im Tarif enthalten. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind Schäden an gemieteten Sachen Bestandteil des Basis-Versicherungsschutzes.

Von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind Schäden an feststehendem und festverbautem Mobiliar in der angemieteten Immobilie. Dazu zählen Fenster, Fußböden (Parkett und Teppich), Einbauküchen, Einbauschränke sowie die Badezimmereinrichtung inklusive Waschbecken, Dusche und Co.

Ein typischer Fall für die Haftpflichtversicherung: Katzenurin beschädigt den Boden in einer Mietwohnung. Aber auch bei anderen Schadensfällen ist es wichtig, den Versicherer unverzüglich zu informieren – nicht erst beim Auszug aus der Wohnung. Versäumen Sie Ihre Meldepflicht, ist Ihre Haftpflicht nicht verpflichtet, den Schaden rückwirkend zu übernehmen.

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