Als Oldtimer gilt ein Motorrad unter diesen Voraussetzungen:
- Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Das Kraftrad ist gut erhalten und weitestgehend im Originalzustand.
- Das Fahrzeug dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Der Halter kann für das Motorrad ein historisches Kennzeichen (fachlich korrekt: Historienkennzeichen) beantragen und eine Oldtimer-Versicherung für das Motorrad abschließen, wenn zusätzlich diese Anforderungen erfüllt sind:
- Das Oldtimer-Motorrad hat eine gültige Hauptuntersuchung (HU).
- Für das Zweirad liegt ein aktuelles Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.