Schutz besteht im Zulassungszeitraum
Vollumfänglicher Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen besteht innerhalb des Zulassungszeitraums - unabhängig von der Versicherungsart. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie Dritten mit Ihrem Saisonfahrzeug zufügen. Eine Teilkasko übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Pkw, die etwa durch einen Wildunfall oder Autodiebstahl entstehen. Verschulden Sie selbst einen Unfall oder kommt Ihr Auto durch Vandalismus zu Schaden, springt die Vollkasko ein.
Außerhalb des Zulassungszeitraums, also während der Ruhezeit, dürfen Sie das Kfz weder im öffentlichen Straßenverkehr bewegen noch an öffentlichen Plätzen parken. Hier besteht kein ausreichender Schutz.
Ruheversicherung bietet Saisonfahrzeugen ganzjährig Schutz
Anders als bei regulär zugelassenen Fahrzeugen gilt der Versicherungsschutz bei Pkw mit Saisonkennzeichen nur in den Zulassungsmonaten. Während der Ruhesaison sind die Leistungen begrenzt. Die kostenfreie Ruheversicherung umfasst den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung, allerdings mit Einschränkungen.
So muss das Kfz in einem Einstellraum, etwa einer Einzelgarage, abgestellt sein, damit die Ruheversicherung greifen kann. Ebenfalls geeignet sind umfriedete Abstellplätze, die beispielsweise von einer Hecke oder Mauer umschlossen sind. Auf öffentlichen Straßen fahren dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug während der Ruhesaison nicht. Tun Sie es doch, übernimmt Ihr Versicherer im Schadenfall keine Kosten.
Haben Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, greift der Schutz ebenfalls während der Ruhezeit. Das heißt: Kommt Ihr Pkw im Winterlager durch Hagel oder Marderbiss zu Schaden, übernimmt Ihr Versicherer die Kosten. Vollkaskoschutz ist außerhalb des Saisonzeitraums in der Regel nicht möglich.
Für Pkw mit Saisonkennzeichen ist Versicherung günstiger
Welche Kosten bei Kraftfahrzeugen mit Saisonkennzeichen für die Versicherung monatlich fällig sind, hängt von mehreren Einstufungskriterien ab. Unter anderem beeinflussen Fahreralter, Regionalklasse und Fahrzeugtyp die Beitragshöhe. In der Regel fällt die Prämie jedoch günstiger aus als bei einer ganzjährigen Kfz-Versicherung. Der Grund: Versicherer berechnen die Beitragskosten anteilig für den jeweiligen Zulassungszeitraum.
Zudem lohnt es sich, für das Fahrzeug eine Saison- und Versicherungsdauer von mindestens sechs Monaten zu wählen. Fahren Sie unfallfrei, verbessert sich im Folgejahr Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sind Sie mehrere Jahre hintereinander ohne Schadenfall unterwegs, "belohnt" Sie der Versicherer, indem er für jedes schadenfreie Jahr den Beitragssatz reduziert.
Versicherung kündigen oder wechseln können Sie bis kurz vor Saisonbeginn
Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln, können Sie den laufenden Vertrag auch außerhalb der Saison beenden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Saisonbeginn. Ist Ihr Saisonkennzeichen ab 1. März gültig, können Sie also bis 31. Januar Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Beginnt die Saison erst am 1. Mai, reichen Sie bis zum 31. März die Kündigung ein.
Bei einigen Versicherungsunternehmen gilt einheitlich der 30. November als Kündigungstermin – unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug ganzjährig oder in einem bestimmten Saisonzeitraum versichert ist. Welche Kündigungsfrist für Ihr Auto mit Saisonkennzeichen gilt, lesen Sie am besten in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages nach.
Wichtig: Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens am Stichtag vorliegen. Das Datum des Poststempels ist in diesem Fall nicht entscheidend.