• Mit einer Ruheversicherung ist Ihr Kfz nach einer Ab­mel­dung weiterhin auto­matisch bis zu 18 Monate beitrags­frei versichert.
  • Welcher Schutz während der Ruhe­versi­cherung für Ihr Kfz gilt, hängt von der von Ihnen zuvor abge­schlossenen Versi­cherung ab.
  • Für die Ruhe­versi­cherung Ihres Kfz fallen für gewöhn­lich keine zusätz­lichen Kosten an. In Aus­nahme­fällen müssen Sie jedoch eine kosten­pflichtige Ruhe­versi­che­rung abschließen.
  • Zu den Voraussetzungen für das Greifen der Ruhe­versiche­rung gehört die Abmel­dung Ihres Kfz und ein mindes­tens ein Jahr bestehender Versi­cherungs­vertrag.
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Eine Ruhe­versi­cherung versichert Ihr Auto, nach­dem Sie dieses abge­meldet haben und es nicht mehr zuge­lassen ist. Der auto­ma­tische Schutz dauert für gewöhn­lich bis zu 18 Monate nach Ab­mel­dung des Kfz an.

Wollen Autobesitzer:innen Ihr Auto abmelden, stilllegen oder per Saisonkennzeichen fahren, greift während der Abmeldung die sogenannte Ruhe­versiche­rung. Sie greift auto­matisch, sobald der Versi­cherer von der Still­legung erfährt. Die Infor­mationen erhalten Versiche­rungs­unternehmen von der Zulas­sungs­behörde nach der Abmel­dung des Kfz. Voraus­setzung ist, dass Ihr Versi­cherungs­vertrag seit mindes­tens einem Jahr besteht.

Ausnahme: Die Ruhe­versi­che­rung für Ihr Kfz greift nicht, wenn nach der Ab­mel­dung weniger als zwei Wochen ver­gehen, ehe Sie erneut Ihr Auto anmelden.

Eine Ruhe­versicherung läuft je nach Versicherungs­vertrag zwischen sechs und 18 Monate nach Abmel­dung des Kfz weiter. Anschließend endet sie auto­matisch. Es ist also nicht not­wendig, Ihre Ruhe­versiche­rung zu kündigen. Die Ruhe­versi­cherung endet ebenfalls von selbst, sobald Sie Ihr Auto wieder bei einer Zulas­sungs­behörde anmel­den.

Für gewöhnlich gilt: Je länger Sie unfall­frei versichert sind, in eine umso höhere Schadenfreiheitsklasse stuft Sie Ihr Versicherer ein. Dies führt zu einem größeren Schaden­freiheits­rabatt auf Ihre Versiche­rungs­prämie. Ihre Versicherung wird dadurch im Folge­jahr günstiger.

Die meisten Versiche­rer nehmen jedoch nur dann eine Hoch­stufung vor, wenn das Kfz mindes­tens sechs Monate im Jahr zuge­lassen ist. Ist Ihr Auto (zum Beispiel mit Saisonkennzeichen) für mehr als die Hälfte des Jahres in der Ruhe­ver­siche­rung, kann sich Ihre Schaden­freiheits­klasse nicht verbessern.
 

Sie haben einen Wagen gekauft, wollen diesen aber vorerst noch nicht an­meldenDann können Sie für Ihr Auto eine spezielle bei­trags­pflichtige Ruhe­versi­che­rung abschlie­ßen. Sie ist meist um einiges günstiger als eine regu­läre Kfz-Haftpflicht.
Allianz Vorteil
Schließen Sie eine Kfz-Versicherung bei der Allianz ab, profitieren Sie nach Ab­meldung Ihres Autos von einer Ruhe­versiche­rung mit einer besonders langen Laufzeit von 18 Monaten – bei einem Branchen­durch­schnitt von 12 Monaten. Haben Sie Voll- oder Teil­kasko für Ihr Kfz abge­schlossen, bietet die Allianz auch während der Ruhe­versiche­rung weiterhin Teilkasko-Schutz.  
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Wie Ihr Auto während der Ruhe­ver­siche­rung geschützt ist, hängt von Ihrem Versi­che­rungs­ver­trag ab. Haben Sie eine Voll­kasko oder Teil­kasko abge­schlossen, ist Ihr Wagen anders ge­schützt als bei einer Kfz-Haft­pflicht.

Ruheversicherung bei Kfz-Haftpflichtversicherung

Haben Sie eine Haft­pflicht­versi­cherung für Ihr Fahr­zeug abge­schlossen, greift die Ruheversicherung aus­schließ­lich bei Un­fällen mit Sach- oder Personen­schäden an Dritten. Da Sie während der Ruhe­versi­cherung Ihr Kfz auch nach Abmel­dung in bestimmten Fällen fahren dürfen (zum Beispiel zu oder von der Zulas­sungs­behörde), ist hierfür die Haft­pflicht zu­ständig.

Folgende Fahrten sind auch ohne Zulas­sung erlaubt:

Ruheversicherung bei Teilkasko und Vollkasko

Haben Sie eine Teilkasko für Ihr Kfz abge­schlossen, zahlt Ihre Versiche­rung auch bei umwelt­beding­ten Schäden an Ihrem Kfz während der Ruhe­versi­cherung. Dazu gehören vor allem Sturm, Hagel und Blitz­schlag, aber auch Tier­biss und Dieb­stahl. Welche Schäden genau versichert sind, hängt von Ihrem Versiche­rungs­anbieter ab.

Wichtig: Auch nach Ab­schluss einer Voll­kasko bieten Versiche­rer während einer Ruhe­versiche­rung für gewöhn­lich nur Teil­kasko-Schutz. Selbst verur­sachte Schäden und Schäden durch Vanda­lismus sind deshalb in einer Ruhe­versiche­rung meist nicht versichert.

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Eine Ruhe­versi­cherung ist für gewöhnlich beitrags­frei. Eine beitrags­pflichtige Ruhe­versicherung schließen Sie nach Kauf eines Fahr­zeugs ab, das Sie vorerst nicht anmelden wollen.

 

Standardmäßig ist eine Ruhe­­versicherung beitrags­frei. Sie können jedoch den aus­drück­lichen Wunsch äußern, ihren bisherigen beitrags­pflichtigen Ver­sicherungs­schutz weiter­laufen zu lassen. Dann kommt die Ruhe­versicherung nicht zum Tragen und der tariflich verein­barte Schutz gilt in vollem Umfang weiter. Dies lohnt sich zum Beispiel, wenn Sie eine Voll­kasko abge­schlossen haben und sich gegen Van­da­lismus auch nach Ab­meldung Ihres Kfz schützen wollen. 

Sie haben Ihr Kfz gerade erst gekauft, wollen es aber vorerst nicht an­melden? Dann schließen Sie statt einer regu­lären Kfz-Haft­pflicht eine beitrags­pflichtige Ruhe­versiche­rung ab. Diese ist meist günstiger als eine Haft­pflicht­versicherung. 

Ebenfalls beitrags­pflichtig wird eine Ruhe­versiche­rung, wenn sie über den regu­lären Zeit­raum hinaus gelten soll. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Auto länger als 18 Monate still­legen und dennoch versichern wollen.

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Eine Ruhe­versi­cherung gibt es nur unter bestimmten Konditionen. Zum Bei­spiel dürfen Sie mit Ihrem Wagen nicht am Straßen­ver­kehr teil­nehmen. Das Kfz braucht zudem den richti­gen Stell­platz und darf nicht inner­halb von zwei Wochen wieder ange­meldet werden.

Folgende Voraussetz­ungen sind für eine Ruhe­versi­cherung erforderlich:

  • Der Versicherungs­vertrag besteht mindes­tens ein Jahr.
  • Zwischen Abmel­dung und Anmel­dung des Kfz liegen mindes­tens zwei Wochen.
  • Sie nehmen mit dem Fahr­zeug nicht am Straßen­verkehr teil. Sie dürfen das Kfz also weder im öffent­lichen Raum fahren noch ab­stellen.
  • Das versi­cherte Fahr­zeug steht in einer Garage oder auf einem ge­schützten, umfrie­deten Stell­platz auf Privat­grund.
     
Gut zu wissen: Andere Fahr­zeug­arten

Für Motor­räder, Wohn­wagen und Wohn­mobile gibt es unter­schiedliche Rege­lungen zur Ruhe­versi­cherung:

  • Abgemeldete Motorräder oder solche mit Saison­kenn­zeichen sind wie gewöhn­liche Kfz während der Abstell­zeit über die Ruhe­versi­cherung geschützt.
  • Eine Ruhe­versicherung für Wohn­wagen und Wohn­mobil bieten nicht alle Versiche­rungen an. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, ob Ihr Wohn­wagen nach einer Abmeldung auto­matisch in die Ruhe­versi­cherung über­geht oder Sie ein Saison­kenn­zeichen benötigen.
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Erlischt die Kfz-Versicherung bei Abmeldung des Autos?

Melden Sie Ihr Auto ab, läuft Ihre Kfz-Versiche­rung auto­matisch und beitrags­frei weiter – je nach Anbieter zwischen sechs und 18 Monate. Danach erlischt die Kfz-Ver­siche­rung von selbst, sofern Sie keine Verlänge­rung beantragen oder einen neuen Vertrag ab­schließen.

Wichtig: Sie dürfen während der Ruhe­versicherung den Versicherungs­anbieter nicht wechseln. Schließen Sie einen neuen Vertrag mit einer anderen Versiche­rung ab, darf Ihr bisheriger Versicherer diesen ohne Ihre Einwilli­gung wieder kündigen. 

Wie ist ein stillgelegtes Auto versichert?

Für ein Kfz gilt nach einer Still­legung: Die Versiche­rung läuft als Ruhe­versiche­rung bis zu 18 Monate weiter. Sie bein­haltet bestimmte Leis­tungen der Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung. Beim Ab­schluss einer Teil- oder Voll­kasko­versiche­rung besteht außer­dem weiter­hin Teilkasko­schutz.

Was bedeutet es, die Kfz-Versicherung ruhen zu lassen?

Melden Sie Ihr Auto bei der Zulas­sungs­behörde ab, ruht während der Zeit der Abmel­dung auch Ihre Kfz-Versiche­rung. Sie dür­fen Ihr Auto in dieser Zeit nicht mehr im öffent­lichen Straßen­ver­kehr benutzen. Dafür läuft Ihr Versiche­rungs­schutz bis zur Wieder­anmel­dung beitrags­frei weiter.

Wo muss das Auto während der Ruheversicherung stehen?

Im Zeit­raum der Ruhe­versiche­rung darf Ihr Kfz nicht mehr im öffentlichen Raum geparkt sein, zum Beispiel am Straßen­rand oder einem öffent­lichen Park­platz. Statt­dessen schreiben Versi­cherer eine Unter­bringung in einem Einstell­raum (zum Beispiel Einzel- oder Sammel­garage) oder einem umfrie­deten Abstell­platz (zum Beispiel durch Zaun, Hecke oder Mauer um­schlossen) vor.
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