Wollen Autobesitzer:innen Ihr Auto abmelden, stilllegen oder per Saisonkennzeichen fahren, greift während der Abmeldung die sogenannte Ruheversicherung. Sie greift automatisch, sobald der Versicherer von der Stilllegung erfährt. Die Informationen erhalten Versicherungsunternehmen von der Zulassungsbehörde nach der Abmeldung des Kfz. Voraussetzung ist, dass Ihr Versicherungsvertrag seit mindestens einem Jahr besteht.
Ausnahme: Die Ruheversicherung für Ihr Kfz greift nicht, wenn nach der Abmeldung weniger als zwei Wochen vergehen, ehe Sie erneut Ihr Auto anmelden.