Kommt es während der Fahrt, also wenn der Wohnwagen an ein Zugfahrzeug angehängt ist, zu einem Unfall, stellt sich die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt – die des Pkw oder die des Wohnanhängers?
Mit der Reform vom 17. Juli 2020 hat der Gesetzgeber die Haftungsfrage bei Fahrzeugen mit Anhänger neu geregelt: Verursacht ein Fahrzeuggespann einen Unfall, kommt in der Regel nur noch die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden auf. Bis dahin teilten die Versicherungen von Anhänger und Pkw die Kosten untereinander auf.
Die Wohnwagen- bzw. Anhängerversicherung bezahlt Schäden nur, wenn die Unfallursache überwiegend auf den Hänger zurückzuführen ist. Das ist zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen am Wohnwagen der Fall. Außerdem springt sie ein, wenn der Wohnwagen nicht angehängt ist und Sie beispielsweise beim Rangieren per Hand einen Schaden verursachen.
Übrigens: Die Gesetzesreform betrifft nicht nur Campingwagen, sondern auch Auflieger von Sattelzügen sowie kleinere Transportanhänger (z.B. Kippanhänger).
Haftpflicht
Vollkasko
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inklusive Allgefahrendeckung
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Dieser Zusatzbaustein zur Teil- oder Vollkasko Ihrer Wohnwagenversicherung sichert Sie für eine Versicherungsprämie von 49,90 Euro im Jahr gegen Schäden ab, die an Gegenständen in Ihrem Wohnwagen entstehen. Dazu zählen bewegliches Inventar und persönliche Gegenstände, die üblicherweise in einem Wohnwagen mitgeführt werden: Campingmobiliar, Kleidung, Fotoausrüstung, Grill oder Haushaltsgeräte wie Fernseher oder Kaffeemaschine.
Ist das Vorzelt des Wohnwagens rundum verschlossen, ist das Inventar darin ebenfalls abgesichert. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz nur für die Campingmöbel, die Reiseküche, Kühlboxen, Stromerzeuger, Grill und Vorratsschränke.
Bei Wohnwagen-Haftpflichtversicherungen sind Schäden an Vorzelten, Vorbauten sowie Markisen, Sonnendächern, Schutzdächern und Pavillons in der Regel nicht abgedeckt. Erst wenn Sie den Basisschutz um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitern, sind Vorzelt und Co. umfassend über die Wohnwagenversicherung geschützt. Aber beachten Sie: Fest auf- und ausgebaute Vorzelte mit Laubencharakter sind nicht immer versicherbar. Sprechen Sie Ihre Allianz Agentur konkret darauf an.
Dauercamper mit Standwohnwagen melden ihr Mobilheim in der Regel ab, um Kfz-Steuern zu sparen. Nicht zugelassene Campingwagen benötigen keine Wohnwagenversicherung, die sie gegen Unfallschäden absichert. Allerdings lauern auch auf einem Langzeit-Stellplatz Gefahren wie Diebstahl, Elementarschäden, Sturm, Brand und Co..
Gegen diese können Camper ihren Standwohnwagen über eine Dauercamping-Versicherung schützen. Diese Standwohnwagen-Versicherung sichert das Gefährt inklusive Vorzelt und Inventar ab.
Die Kosten Ihrer Wohnwagenversicherung ergeben sich aus verschiedenen Faktoren. Je nach abgesicherter Leistung fallen Tarife zwischen 200 und 1.000 Euro pro Jahr an.
Die Allianz Wohnwagenversicherung kommt für Schäden auf, die innerhalb der geografischen Grenzen Europas, also etwa in Italien, der Schweiz oder Österreich entstehen. Auch in außereuropäischen Ländern, die wie beispielsweise Malta und Zypern zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, gilt der Versicherungsumfang der Wohnwagenversicherung.
Wenn Sie eine sogenannte Internationale Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") haben, übernimmt Ihre Wohnwagenversicherung auch Schadensfälle in allen nicht europäischen Ländern, die in dieser internationalen Versicherungsbescheinigung aufgeführt sind. Dazu zählen etwa Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei und von Portugal (Madeira-Inseln).
Sie möchten im Schadensfall unnötigen Stress vermeiden? Dann sollten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz achten, wenn Sie Caravan oderWohnmobil mieten.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, Pkw und Wohnwagenhänger beim selben Anbieter zu versichern. Sie können für Auto und Anhänger verschiedene Versicherer wählen. So haben Sie die Möglichkeit, sich für das Angebot mit den besten Konditionen zu entscheiden. Zudem bietet nicht jede Versicherungsgesellschaft eine Vollkasko für Wohnwagen an.
Es kann allerdings sinnvoll sein, sowohl Wohnwagen- als auch Kfz-Versicherung beim gleichen Anbieter abzuschließen. Unter anderem sparen Sie sich Zeit und Bürokratie, da Sie im Schadenfall nur mit einer Versicherung kommunizieren.
Im Grunde gibt es keinen Unterschied zwischen der Kfz-Versicherung für Pkw und der Wohnwagenversicherung. Die Grundlage beider Versicherungen bildet die Kfz-Haftpflicht. Ohne diesen Basisschutz dürfen Sie weder Ihr Auto noch Ihren Caravan im Straßenverkehr bewegen.
Ein Unterschied zur Autoversicherung ergibt sich, wenn Sie Ihren Wohnwagen zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung schützen. Neben Schäden am Camper sind dann auch Schäden am eingebauten Inventar (z.B. Einbauküche) oder Diebstahl von Wohnwagenzubehör mitversichert. Diese Leistungen sind bei der Teil- oder Vollkasko für Kfz nicht enthalten – aber auch nicht erforderlich.
Achten Sie bei Abschluss Ihrer Wohnwagenversicherung unbedingt auf eine hohe Deckungssumme. Ist diese zu niedrig, bleiben Sie auf der Differenz zwischen Schadenhöhe und übernommener Versicherungssumme sitzen. Der zu zahlende Betrag kann je nach Schaden sehr hoch ausfallen.
Der Gesetzgeber schreibt eine Deckung in Höhe von 1,12 Millionen Euro bei Sach-, 7,5 Millionen Euro bei Personen- und 50.000 Euro bei Vermögensschäden vor. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro bei Sach- oder Vermögensschäden und zwischen acht und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.
Auf der Kfz-Behörde benötigen Sie Ihren Ausweis, die Fahrzeugpapiere des Wohnwagens und die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer. Um die eVB anzufordern, schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten sowie Ihrer Versicherungsnummer an den Allianz Kundenservice.
Falls es sich um eine Ummeldung handelt, brauchen Sie für die Zulassung auch eine TÜV-Bescheinigung und das alte Kennzeichen. Bei neuen Wohnanhängern ist zunächst kein TÜV notwendig. Die erste Hauptuntersuchung steht bei Gefährten bis 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht nach drei Jahren an. Danach erfolgt der TÜV alle zwei Jahre.
Ja, Campingurlauber sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Wohnwagen abzuschließen. Denn: Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland auch bei Wohnwagenanhängern nicht erlaubt. Wie für Kfz besteht für Caravans Versicherungspflicht nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz. Das heißt: Wer mit seinem Mobilheim am Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflicht Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Wohnwagen zufügen. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung als Zusatzschutz ist freiwillig, für reiselustige Camper aber empfehlenswert. Die Police greift bei Schäden an Ihrem eigenen Caravan. Eine Wohnwagen-Vollkasko ist sinnvoll, um das Mobilheim gegen Vandalismusschäden abzusichern.
Ausnahme von der Versicherungspflicht: Das Ferienhaus auf Rädern steht auf einem Privatgrundstück und wird ausschließlich dort genutzt. Dann ist der Abschluss einer Wohnwagen-Haftpflicht nicht erforderlich.
Übrigens: Wer die Versicherungspflicht missachtet und seinen Wohnwagen ohne Versicherung in der Öffentlichkeit bewegt, begeht eine Straftat. Sie riskieren eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätze belaufen kann.
Damit die Inhaltsversicherung leistet, müssen die Gegenstände im Wohnwagen unter Verschluss aufbewahrt werden. Erstattet wird der Neuwert bis zu einer Höhe von 10.000 Euro je Schadenfall.
Das gilt übrigens auch bei Schäden durch Leitungswasser – beispielsweise wenn aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder daran angeschlossenen Einrichtungen Leitungswasser austritt. Oder weil die Rohre undicht oder schadhaft sind.
Nicht versichert sind Lebens- und Genussmittel, Bargeld, Fahrzeuge und Boote, Sportgeräte, Mobiltelefone und Gegenstände, die ausschließlich zur Ausführung eines Gewerbes genutzt werden.
Viele Campingfans machen mit ihrem Wohnwagen nur ein- oder zweimal im Jahr Urlaub. Für sie kann es sich lohnen, ihre fahrbare Ferienwohnung während der Pausen abzumelden. Die Allianz Wohnwagenversicherung läuft zwar weiter. Dafür sparen sich Camper die Kfz-Steuer.
Alternativ kommt für Gut-Wetter-Camper eine Wohnwagenversicherung mit Saisonkennzeichen infrage. Der Vorteil einer Saisonzulassung ist, dass Ihr Reisegefährt nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. während der Sommermonate) zugelassen ist und nur dann Kosten für Versicherung und Steuern entstehen. In dieser Zeit besteht voller Versicherungsschutz durch die Wohnwagenversicherung.
Außerhalb des Zulassungszeitraums ist der Campingwagen über die Ruheversicherung geschützt. Sie dürfen ihn weder im Straßenverkehr bewegen noch auf öffentlichen Plätzen abstellen. Andernfalls riskieren Sie den Versicherungsschutz.
Um ein Saisonkennzeichen für Ihren Wohnwagen zu erhalten, ist ein Besuch der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle erforderlich. Dort legen Sie unter anderem Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eVB-Nummer und HU-Bericht vor. Anschließend erhalten Sie ein saisonales Nummernschild für Ihren Camper. Die alten Kennzeichen geben Sie in der Behörde ab.
Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Wohnanhänger, ist schnelles Handeln gefragt. Beachten Sie folgende Schritte: