Kfz-Mechaniker mit Lampe in der Hand überprüft linkes Vorderrad eines auf der Hebebühne aufgebockten Pkws
Fahrzeugcheck bei TÜV, DEKRA & Co.  

Hauptuntersuchung: Fristen und Kosten

Definition: In 30 Sekunden erklärt
  • Die Hauptuntersuchung, umgangssprachlich HU oder TÜV genannt, stellt sicher, dass nur verkehrstaugliche, vorschriftsgemäße und umweltverträgliche Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
  • Bei der Hauptuntersuchung kontrollieren sachverständige Prüfer:innen, ob die Bestandteile des Pkw, die im Straßenverkehr für Sicherheit sorgen, einwandfrei funktionieren – zum Beispiel Bremsen, Lichtanlage, Motorraum und Reifen.
  • Drei Jahre nach Erstzulassung muss ein Auto das erste Mal zur HU, danach alle zwei Jahre.
  • Die Kosten für den Check belaufen sich auf 70 bis 100 Euro. Wer den TÜV versäumt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel und riskiert bis zu 60 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.
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TÜV-Plakette ablesen
Wie lange der TÜV Ihres Fahrzeugs gilt bzw. wann die nächste Haupt­untersuchung nach § 29 Straßen­verkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO) fällig ist, können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die runde Kontroll­plakette befindet sich auf dem Kfz-Kenn­zeichen an der Rück­seite des Autos.
Die Zahl in der Mitte des Prüf­stempels gibt Auskunft über das Jahr, in dem die nächste HU ansteht. Die Zahl im Ring darüber steht für den Monat, in dem der Check stattfindet. Je nach Ausstellungsjahr wechselt die Farbe der Kontroll­marke. Die grüne HU-Plakette (siehe unten) zeigt an, dass das Auto im Februar 2024 zum TÜV muss. 2024 ist die Prüf­marke grün, 2025 orange und 2026 blau. Anhand der Farbe erkennen Polizisten und Polizistinnen auf einen Blick, ob ein Kfz eine gültige HU für das aktuelle Jahr hat.
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Regelmäßiger Sicherheitscheck
Ein Pkw muss drei Jahre nach Erstzulassung zum ersten Mal zur rund 30 Minuten dauernden Hauptuntersuchung. Danach ist die Fahrzeugüberwachung alle zwei Jahre fällig. Bei Gas-betriebenen Kfz steht die Gasanlagen-Prüfung (GAP) alle zwei Jahre an. Als Fahrzeughalter und Fahrzeughalterin sind Sie dafür verantwortlich, die Untersuchungsfrist einzuhalten.
Nahaufnahme des Motorraums eines Pkw mit Händen eines Prüfingenieurs, der auf Klemmbrett Notizen macht

Wie oft müssen Motorrad, Lkw und Anhänger zur Hauptunter­suchung?

Laut Gesetzgeber müssen "alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." Je nachdem, ob es sich um Zweirad, Kraftrad, Lastfahrzeug oder Anhänger handelt und ob Sie das Kfz privat oder beruflich nutzen, sind unterschiedliche Prüfungs­intervalle vorgeschrieben.

  • Die Motorrad HU findet alle 24 Monate statt und ist auch Pflicht für Leichtkrafträder mit 50 bis 125 Kubikzentimetern Hubraum.
  • Für Taxis, Busse und Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten gesonderte Vorschriften. Da diese Fahrzeuge häufiger und länger im Straßenverkehr unterwegs sind als etwa ein privater Pkw, steigen die Sicherheitsanforderungen. Für sie verkürzt sich das Prüf­intervall zur Hauptuntersuchung auf zwölf Monate.
  • Bei Anhängern  bis 750 Kilogramm findet die HU erstmals drei Jahre nach Erstzulassung statt, danach alle zwei Jahre. Die müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch separat über eine Anhänger-Versicherung abgesichert werden
  • Für Anhänger und Wohnmobile  bis 3,5 Tonnen sowie für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen steht der TÜV im Abstand von 24 Monaten an.

Was tun bei jetzt ablaufender Hauptuntersuchung?

Läuft Ihre Hauptuntersuchung demnächst ab, sollten Sie unbedingt vorher einen Prüftermin in einem anerkannten Untersuchungszentrum vereinbaren. Ansonsten drohen Ihnen im Falle eines Unfalls Regressforderungen seitens Ihres Versicherers, wenn Sie mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug unterwegs waren. 

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Info: Illustration Gut zu wissen
Gut zu wissen: Servicegebühren
Info: Illustration Gut zu wissen

Für die Haupt- inklusive Abgasuntersuchung (AU) zahlen Sie bei Prüfstellen rund 70 bis 100 Euro. Es lohnt sich, vorab verschiedene TÜV-Anbieter zu vergleichen – die Preise variieren teils stark. Früher war die Abgasprüfung übrigens eine eigene Untersuchung. Seit 2010 ist sie Bestandteil der HU.

In der Regel ist die Hauptuntersuchung beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder bei anderen staatlich anerkannten Prüfstellen günstiger als bei Kraftfahrzeugwerkstätten, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zur TÜV-Abnahme berechtigt sind. Einige Werkstatt­ketten bieten jedoch saisonale Rabattaktionen an.

Dann berechnen Sie in wenigen Schritten Ihr persönliches Angebot. Schon ab 89 Euro im Jahr.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 06.11.2023

Preis gerundet

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Mehrkosten und Strafen
Bringen Sie Ihr Auto mit mehr als zwei Monaten Verspätung zum TÜV, müssen Sie mit einer vertieften technischen Prüfung rechnen.

Dabei nimmt ein Prüfingenieur oder Prüfingenieurin  Ihr Fahrzeug genauer unter die Lupe, als wenn Sie es fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorgefahren hätten. Der intensivere Check kann nicht nur den einen oder anderen Mangel mehr aufdecken, sondern auch bis zu 20 Prozent mehr kosten als die reguläre HU.

Verpassen Sie den HU-Termin, läuft außerdem automatisch die TÜV-Prüfmarke ab. Wer mit dem Fahrzeug dann in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert ein Verwarnungsgeld, Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg. Normalerweise gehen Sie in den ersten zwei Monaten TÜV-Überziehung straffrei aus.

Je nachdem, wie lange Sie die Hauptuntersuchung überzogen haben, sieht der Gesetzgeber folgende Strafen vor:

Wischen um mehr anzuzeigen

TÜV überzogen

Strafe

... mehr als 2 Monate (in der Corona-Krise: 4 Monate) 15 €
... 4 bis 8 Monate 25 € 
... mehr als 8 Monate 60 € und 1 Punkt in Flensburg
... mehr als 8 Monate bei Nutzfahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist 75 € und 1 Punkt in Flensburg
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Nachprüfung

Keine Sorge, der TÜV oder eine andere Prüforganisation legen Ihr Auto nicht gleich still, wenn Ihr Fahrzeug Mängel aufweist. Schränken die Mängel die Verkehrssicherheit Ihres Kfz ein, stellt der Prüfer oder die Prüferin erstmal keine neue HU-Plakette aus.

Sind beispielsweise die Reifen Ihres Autos so weit abgefahren, dass sie nicht mehr die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe erfüllen, setzt der oder die Sachverständige vier Wochen später eine Nachkontrolle an. Besonders bei Allwetterreifen ist es ratsam, regelmäßig die Profiltiefe zu kontrollieren. Bis zu diesem Untersuchungs­termin haben Sie dann Gelegenheit, die bemängelten Teile oder Funktionen Ihres Pkw nachzubessern. Eine Verlängerung der Nachprüf­frist ist nicht möglich. 

Zusatzkosten bei Verpassen der Nachuntersuchung

Verpassen Sie die Nachprüfung, müssen Sie das Kfz erneut zur vollständigen Haupt­unter­suchung anmelden. Neben den vollen TÜV-Kosten zahlen Sie 40 Euro Verwarnungsgeld. Die Nachuntersuchung müssen Sie übrigens nicht bei dem Prüfstützpunkt beauftragen, der für die HU zuständig war. Den zweiten Check kann auch jede andere staatlich anerkannte Prüforganisation anhand der Mängelbeschreibung durchführen.

Fällt Ihr Wagen durch die Hauptuntersuchung, weil beispielsweise nach wie vor Prüfpunkte wie die Bremsen defekt und die Bremswerte zu schlecht sind, entfernt der Prüfer die TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild. Dann dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.

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Prüfstelle
Die Haupt- sowie Abgasuntersuchung können Autofahrer:innen bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten beauftragen. Für welche Prüforganisation sich Kfz-Lenker:innen entscheiden, steht ihnen frei.
Automechanikerin erklärt etwas einem Autobesitzer

Die Haupt- sowie Abgasuntersuchung können Sie bei staatlich anerkannten Prüfstellen wie TÜV, Deutschem Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA), Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) in Auftrag geben. 

Ist alles in Ordnung, händigen Ihnen diese Prüfzentren neben Prüf- und Messprotokollen die HU-Plakette aus. Daneben sind zertifizierte Kfz-Werkstätten dazu berechtigt, den TÜV abzunehmen und Prüfplaketten auszugeben. Für welche Untersuchungsstelle Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen.

Diese Unterlagen bringen Sie zur Hauptuntersuchung mit

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Umbauten oder Tuning: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Bescheinigung über Änderungsabnahmen
  • Falls AU kurz vor der HU erfolgte: entsprechender Prüfnachweis
  • Bei Wechsel der Prüforganisation: Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU
Gut zu wissen: Fahrzeugkontrolle
Info: Illustration Gut zu wissen

Wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, kann die Haupt­unter­suchung in diesem Fall nur eine deutsche Prüfstelle abnehmen. Die technische Prüfung von Fahrzeugen ist national geregelt.

Das bedeutet: Ausländische Prüfprotokolle sind ungültig, weil der Check nach länderspezifischen Prüfkriterien durchgeführt wird. Diese weichen möglicherweise von deutschen Sicherheitsstandards ab.

Bei Auslandsaufenthalten können Sie ein ausländisches Prüfprotokoll jedoch zur Überbrückung der HU-Frist nutzen. Verpassen Sie den TÜV-Termin zum Beispiel, weil Sie mit Ihrem Pkw im Sommerurlaub in Italien sind, müssen Sie nicht sofort zurück nach Deutschland fahren. Sobald die Reise beendet ist, sollten Sie Ihr Auto allerdings schnellstmöglich von einer staatlich anerkannten deutschen Prüforganisation checken lassen.

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Mängel vorab erkennen
Nehmen Sie Ihr Fahrzeug vor dem HU-Termin genau unter die Lupe. Mängel wie eine beschädigte Windschutzscheibe, defekte Leuchten oder ein gesplitterter Seitenspiegel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt schnell beheben.
Mann mit beigem T-Shirt überprüft Scheibenwischer an Frontscheibe eines weißen Pkw

Folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, Schäden an Ihrem Auto oder Motorrad schon vor der Hauptuntersuchung zu entdecken – und rechtzeitig beheben zu lassen. Sie orientiert sich am Prüfumfang der HU-Untersuchungs­stellen. Übrigens müssen Sie Ihr Auto vor der Hauptunter­suchung nicht waschen, um die Plakette zu erhalten. Ein sauberer Wagen – unabhängig vom Fahrzeugalter oder Fahrzeughalterin – vermittelt den Prüfer:innen jedoch eine bessere Kfz-Pflege

Beleuchtung

  • Funktionieren alle Lampen und Kontrollleuchten?
  • Ist die Lichtstärke aller Lampen gleich?
  • Sind die Leuchtengehäuse unbeschädigt?

Räder und Bereifung

  • Sind die Felgen ohne Schäden oder Verformungen?
  • Weisen die Reifen Schäden wie Einschnitte, Beulen oder Risse auf?
  • Haben die Reifen die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe?

Fahrgestell und Antrieb

  • Sind Rostschäden an Bodengruppe, Auspuffanlage, tragenden Teilen wie Längsträgern oder im Kofferraum erkennbar?
  • Sind Stoßdämpfer, Motor und Getriebe dicht?
  • Sind die Kraftstoffleitungen und -schläuche dicht?

Flüssigkeitsstände

  • Liegt der Pegel der Bremsflüssigkeit zwischen den Markierungen Maximum und Minimum?
  • Ist ausreichend Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden?
  • Sind Motor und Getriebe öldicht?

Lenkung

  • Funktioniert die Lenkung ohne außergewöhnliche Geräusche?
  • Ist die Lenkung bei jedem Einschlag leichtgängig?
  • Ist das Lenkspiel gering?

Bremsen

  • Rastet die Handbremse sicher ein und ist leicht wieder zu lösen?
  • Spricht die Fußbremse rechtzeitig und kräftig an?
  • Bleibt der Wagen bei starkem Bremsen in der Spur?
  • Sind Gummibeläge an den Bremspedalen vorhanden und rutschfest?

Sonstige Ausstattung

  • Ist die Batterie ausreichend befestigt?
  • Befinden sich keine scharfkantigen Teile (z.B. abgebrochene Antenne) am Fahrzeug?
  • Weist die Frontscheibe weder Steinschläge noch Kratzer oder Risse auf?
  • Sind die Kennzeichenschilder gut lesbar?
  • Sind die Spiegel vorhanden und optisch einwandfrei?
  • Sind Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste vorhanden?
  • Funktioniert die Hupe?
  • Sind die Scheibenwischergummis in Ordnung?
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Häufige Fragen
  • Ich habe mein Fahrzeug getunt. Was ist bei der Hauptuntersuchung zu beachten?

    Haben Sie eintragungspflichtige Tuning-Maßnahmen an Ihrem Kfz durchgeführt und zum Beispiel einen leistungsstärkeren Motor eingebaut, müssen Sie bei der HU eine Bescheinigung der vorgenommenen Änderungen vorlegen.

    Außerdem brauchen Sie bei der Prüfstelle folgende Unterlagen: Änderungsabnahme, Anbaubescheinigung, Prüfbescheinigung und Fahrzeugpapiere.

    Sind die neuen Fahrzeugteile nicht geprüft bzw. erlaubt, kann unter Umständen die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Wagens erlöschen. Dann erhält er bei der HU keine neue TÜV-Plakette.

  • Ist ein Steinschlag oder Riss in der Frontscheibe bei der Hauptuntersuchung ein Mangel?

    Einen Steinschlag in der Windschutzscheibe kann der TÜV als erheblichen Sicherheitsmangel einstufen. Befindet der Schaden sich im Sichtfeld der Fahrerin oder des Fahrers, ist er größer als eine 2-Euro-Münze oder ist die Frontscheibe stark verschlissen, besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko

    Denn dann ist nicht nur die Sicht der Fahrerin oder des Fahrers eingeschränkt, sondern die Scheibe reißt im schlimmsten Fall. Oft ist daher der Austausch der gesamten Frontscheibe erforderlich, damit das Auto die Hauptuntersuchung besteht.

  • Was tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebsraums ansteht?

    Ist der TÜV außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sollten Sie die Untersuchung im ersten Monat nachholen, in dem das Kfz wieder zum Verkehr zugelassen ist. Außerhalb der Saison dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen. Andernfalls begehen Sie eine Straftat und es besteht kein Versicherungsschutz – egal, wie kurz die Strecke ist, die Sie zurücklegen.
  • Mein Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung. Bekomme ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen?

    Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geht das unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor: "Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, die das Kennzeichen ausgestellt hat." Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie unter anderem die Fahrzeugpapiere sowie eine gültige eVB-Nummer als Versicherungsnachweis.
  • Was sind die häufigsten Schäden am Auto?

    Laut TÜV-Report 2023 sind das abhängig vom Fahrzeugalter oder von der Fahrzeughalterin die Top 3 der häufigsten Schäden, mit denen Autofahrer von Juli 2021 bis Juni 2022 nicht durch den TÜV kamen:

    • Probleme bei lichttechnische Einrichtungen und anderen Teilen der elektronischen Anlage (je nach Fahrzeugalter zwischen rund drei und 19 Prozent)
    • Defekte an der Bremsanlage (je nach Fahrzeugalter zwischen ein und sieben Prozent)
    • Von den Fahrzeugen verursachte Umweltbelastungen, beispielsweise Ölverlust (je nach Fahrzeugalter:in zwischen ca. 0,7 und 13 Prozent)

     

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