Keine Sorge, der TÜV oder eine andere Prüforganisation legen Ihr Auto nicht gleich still, wenn Ihr Fahrzeug Mängel aufweist. Schränken die Mängel die Verkehrssicherheit Ihres Kfz ein, stellt der Prüfer erstmal keine neue HU-Plakette aus.
Sind beispielsweise die Reifen Ihres Autos so weit abgefahren, dass sie nicht mehr die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe erfüllen, setzt der Sachverständige vier Wochen später eine Nachkontrolle an. Besonders bei Allwetterreifen ist es ratsam, regelmäßig die Profiltiefe zu kontrollieren. Bis zu diesem Untersuchungstermin haben Sie dann Gelegenheit, die bemängelten Teile oder Funktionen Ihres Pkw nachzubessern. Eine Verlängerung der Nachprüffrist ist nicht möglich.
Zusatzkosten bei Verpassen der Nachuntersuchung
Verpassen Sie die Nachprüfung, müssen Sie das Kfz erneut zur vollständigen Hauptuntersuchung anmelden. Neben den vollen TÜV-Kosten zahlen Sie 40 Euro Verwarnungsgeld. Die Nachuntersuchung müssen Sie übrigens nicht bei dem Prüfstützpunkt beauftragen, der für die HU zuständig war. Den zweiten Check kann auch jede andere staatlich anerkannte Prüforganisation anhand der Mängelbeschreibung durchführen.
Fällt Ihr Wagen durch die Hauptuntersuchung, weil beispielsweise nach wie vor Prüfpunkte wie die Bremsen defekt und die Bremswerte zu schlecht sind, entfernt der Prüfer die TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild. Dann dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.