Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Mallorca-Police ist ein Zusatz­schutz für Miet­wagen im Ausland. Im Schadenfall bietet sie Schutz auf deut­schem Niveau. So schließen Sie die Police ab.
  • Im Ausland gelten teils niedrige Deckungs­summen. Daher über­nehmen Miet­wagen-Ver­si­che­rungen oft nur einen Teil der Schadens­kosten. Ohne Mallorca-Police zahlen Sie den Rest selbst.
  • Die Mallorca-Police deckt Schäden an fremden Fahr­zeugen ab. Für Ihren eigenen Mietwagen gilt der Schutz nicht.
  • Im Leistungs­umfang der Allianz Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist die Mallorca-Police kostenlos enthalten.
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Definition

Die Mallorca-Police (auch Mallorca-Klausel oder Mallorca-Deckung genannt) ist ein Zusatzschutz für Mietwagen im europäischen Ausland. Sie deckt Kosten ab, die Ihre Mietwagen-Haftpflichtversicherung im Reiseland im Schadenfall nicht übernimmt.

Das heißt: Die Zusatzversicherung schützt Sie bzw. Ihr Mietfahrzeug vor einer Unter­versicherung, die durch niedrige gesetzliche Deckungssummen in anderen EU-Ländern entstehen kann.

Gut zu wissen: Nutzen

Der Abschluss einer Mallorca-Police lohnt sich immer dann, wenn Sie im Aus­land Leihwagen, Wohnmobil oder Motorrad anmieten. Denn: Verursachen Sie im Reiseland mit dem Mietfahrzeug einen Unfall, übernimmt der auslän­di­sche Autovermieter den Schaden nur bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung. Oft sind Scha­den­ersatz­forderungen aber höher, sodass Sie als Unfallverursacher den Dif­ferenzbetrag zahlen.

Zum Beispiel: Sie verursachen in Italien einen Autoun­fall mit Sachschäden in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Die Haft­pflicht­ver­siche­rung der italienischen Auto­ver­mie­tung trägt die Kos­ten bis 1,12 Millionen Euro. Den Restbe­trag von 80.000 Euro übernehmen Sie selbst.

Um diese Versicherungslücke zu schließen, ist der Abschluss einer Mallorca-Police sinnvoll. Nur so sind Sie vor unkalkulier­baren Folgekosten geschützt.

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Leistungen im Überblick

In der Mallorca-Police der Allianz sind folgende Leistungen enthalten:

  • Keine Versicherungslücke: Die Mallorca-Police springt ein, wenn die ausländische Mietwagen­ver­siche­rung Ihren Schaden nur teilweise über­nimmt und Rest­kosten bleiben, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssten.
  • Hohe Versicherungssummen: Bei Unfällen und Schäden mit Miet­wagen im Ausland übernimmt die Allianz Personen­schäden bis 15 Millionen Euro und Sach­schäden bis 100 Millionen Euro.
  • Kfz-Haftpflichtschäden inklusive: Die Mallorca-Police reguliert alle Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Mietauto zufügen. Für Schäden am Leih­fahrzeug oder Totalverlust durch Diebstahl kommt sie nicht auf.
  • Versicherter Fahrerkreis: Neben Ihnen als Ver­si­cherungsnehmer sind auch Ehegatten über die Mallorca-Police der Allianz Kfz-Versicherung versichert. 
  • Versicherungszeitraum: Die Police gilt ab dem ersten Tag, an dem Sie das Leihfahrzeug im Aus­land anmieten.
  • Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt: Ein Unfall mit Mietwagen im Ausland wirkt sich nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Allianz Autoversicherung aus – und somit auch nicht auf Ihre Prämie. Denn Ihr Schaden wird über die Versi­che­rung der Autovermietung und nicht über Ihre deutsche Kfz-Versicherung abgewickelt.
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Ihre Vorteile
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Vertragsabschluss

Um eine Mallorca-Police für Kfz abzu­schließen, gibt es verschiedene Optionen:

  • In der Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Mallorca-Police auto­matisch inklusive. Für die zusätz­liche Sicherheit im Ausland entstehen Ihnen keine Extrakosten.
  • Sie buchen die Mallorca-Police als ergänzenden Baustein zu Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung. Durch den zusätzlichen Auslands­schutz erhöht sich Ihre Prämie um etwa acht bis 15 Euro pro Monat.
  • Sie schließen die Mallorca-Deckung über den ausländischen Miet­wa­gen­an­bieter, als Exklusiv-Leistung Ihrer Kreditkarte (sofern dieser Ver­sicherungs­schutz beinhaltet ist und Sie den Mietwagen damit bezahlen) oder als Zusatz­leistung über Ihren Automobilclub ab.
Die passende Versicherung
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Gesetzliche Mindest­deckung

Die gesetzlichen Mindest­deckungs­summen liegen im Ausland teils unter deut­schem Niveau - und sogar deutlich unter den Deckungssummen der Allianz. In Bulgarien erstatten Kfz-Versicherungen zum Beispiel maximal 1,02 Millionen Euro für Sach­schäden und 5,11 Millionen Euro für Per­sonen­schäden. Zum Vergleich: In Deutsch­land liegt die gesetzliche Mindest­deckung für selbst ver­schul­dete Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro. Personen­schä­den sind bis 7,5 Millionen Euro abgedeckt.

Das EU-Recht gewährleistet zwar eine Mindest­deckung von 1,12 Millionen Euro pro Sachschaden und 5,6 Millionen Euro pro Personen­schaden. Diese Summen reichen bei schweren Unfällen jedoch oft nicht aus. Folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Reise­länder mit niedrigen gesetzlichen Min­dest­ver­sicherungs­summen:

Quelle: Council of Bureaux, Minimum Amounts of insurance coverage (Stand: 30. Januar 2020)

Wischen um mehr anzuzeigen

Land Personenschäden in €  Sachschäden in €
Bulgarien 5,11 Mio. pro Unfall 1,02 Mio. pro Unfall
Griechenland 1,22 Mio. pro Person 1,22 Mio. pro Unfall
Israel unbegrenzt keine verpflichtende Versicherung
Tschechien 1,38 Mio. pro Unfall 1,38 Mio. pro Unfall
Türkei 62.149 pro Person 12.430 pro Unfall
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Geltungsbereich
Die Mallorca-Police der Allianz gilt innerhalb der geo­grafischen Grenzen Europas sowie in außer­euro­päischen Gebieten im Geltungsbereich der Euro­päischen Union (EU) – darunter zum Beispiel die Kanaren und Azoren. Einzelne Länder außerhalb der EU, etwa die Türkei (europäischer und asiatischer Teil), schließt die Allianz ebenfalls mit ein. Welche Reiseländer die Allianz Mallorca-Police ab­deckt, zeigt folgende Infografik:
Landkarte mit gekennzeichneten Ländern, in denen die Mallorca-Police der Allianz gilt. Das sind u.a. Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Spanien, Tschechien und Ungarn
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Informationen zu den Berechnungsgrundlagen

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1973, Versicherungsnehmer ist Fahrzeughalter, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2022, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2022, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer: Versicherungsnehmer plus eine Person über 25 Jahre, Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 32, Produktlinie Komfort, Versicherungsbeginn 01.01.2023, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2022, Preis gerundet.

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Im Ernstfall

Verursachen Sie mit Ihrem Mietwagen einen Blech- oder Personen­schaden, ist es gerade im Ausland wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. So verhalten Sie sich im Ernstfall richtig:

  1. Informieren Sie die ausländische Auto­vermietung umgehend über den Verkehrsunfall. Melden Sie den Schaden auch Ihrer Kfz-Versicherung in Deutschland.
  2. Fotografieren Sie den Unfallort und alle auf den ersten Blick sichtbaren Schäden am Mietfahrzeug.
  3. Protokollieren Sie den Unfallhergang und dokumentieren Sie ent­standene Un­fall­schä­den an den beteiligten Fahrzeugen mithilfe des Europäischen Unfallberichts.
  4. Notieren Sie die vollständigen Kontaktdaten des Unfall­gegners. Gibt es Zeugen, sollten Sie auch deren Daten aufnehmen. Zeugen­aus­sagen können später An­halts­punkte zur Klärung der Schuldfrage liefern.
  5. Rufen Sie die örtliche Polizei und lassen Sie den Unfall­schaden auf­nehmen. Bei vielen ausländischen Kfz-Versicherungen ist die polizeiliche Aufnahme des Auto­unfalls Voraus­setzung für die Schadens­regulierung. Das gilt etwa für Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und Slo­wa­kei.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Illustration: Fünf Sterne
Illustration: Fünf Sterne
Unsere Kunden sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.161 Kundenbewertungen seit Juli 2020, Stand: 07/2022

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Häufige Fragen
  • Wie lange bin ich über die Mallorca-Police abgesichert?

    Wie lange eine Mallorca-Klausel gültig ist, variiert von Anbieter zu Anbieter. Einige Kfz-Versicherer nehmen die Zusatz­leistung für einen Monat kostenlos in ihre Angebote auf. Bei anderen Versicherungsgesellschaften ist es möglich, die Police für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen und bei Bedarf zu verlängern. Die Geltungsdauer kann dann zwischen einem Monat und einem Jahr liegen.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Mietwagen-Haftpflicht im Ausland sein?

    Buchen Sie nur Angebote mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro. Bei niedrigeren Erstat­tungs­summen lohnt sich der Abschluss einer Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung.

    Tipp: Bevor Sie im Ausland den Mietvertrag für einen Leihwagen abschließen, sollten Sie die Mietkonditionen des An­bieters genau prüfen. Achten Sie besonders auf hohe Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden.

  • Gilt die Mallorca-Deckung weltweit?

    Nein, die Mallorca-Police gilt in der Regel nicht auf der ganzen Welt, aber in vielen Ländern. Die meisten deutschen Ver­sicherungsgesellschaften beschränken den Versicherungsschutz auf den Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) bzw. auf geografische und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören. Manche Anbieter schließen außer­dem Anliegerstaaten und einzelne Länder außerhalb der EU mit ein – wie zum Beispiel die USA, Tunesien, Al­ge­rien, Is­ra­el oder Marokko.

    Tipp: Welche Reiseländer Ihre Mallorca-Police abdeckt, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Oder Sie er­fah­ren es direkt von Ihrem Versicherungsvertreter.

  • Reicht eine Mallorca-Police als Zusatzschutz im Ausland aus?

    Für Autofahrer, die mit Leihwagen im Ausland unterwegs sind, ist nicht nur die Mallorca-Police von Bedeutung. Denn: Für Schäden am eigenen Mietwagen kommt die Zusatzversicherung nicht auf. Daher kann es sinnvoll sein, sich für Auslandsreisen mit weiteren Versicherungen abzusichern. Wie zum Beispiel:

    • Um Unfallschäden am Mietfahrzeug und Totalverlust durch Diebstahl abzudecken, schließen Sie beim Miet­wagen­an­bieter vor Ort eine Vollkaskoversicherung bzw. eine Diebstahlversicherung ab. Empfehlenswert ist ein Mietvertrag mit Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung.
    • Eine Personeninsassenversicherung schützt, wenn die Reisenden keine Unfallversicherung haben und vorab keine Auslands­reise­kranken­ver­sicherung abschließen.
    • Bei Reisen in die USA oder in ein Land der Dritten Welt ist eine Uninsured Motorist Protection (UMP) em­pfeh­lens­wert. Der Zusatzschutz leistet, wenn Unfallgegner unterversichert, nicht versichert oder flüchtig sind.
  • Bleibt die SF-Klasse bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland immer unberührt?

    Ja. Mit der Allianz Mallorca-Police verschlechtert sich Ihre Schadenfreiheitsklasse durch einen Unfall im Ausland nicht. Das gilt aber nicht für alle Anbieter. Prüfen Sie daher, ob eine Ausschlussklausel in den Vertragsbedingungen Ihrer Mallorca-Deckung vorliegt, die Ihre SF-Klasse im Schadenfall zu Ihrem Nachteil an­passt. Falls ja, kann es sinnvoll sein, den Vertrag zu kündigen und zu einer anderen Kfz-Versicherung zu wechseln.
  • Woher kommt der Name "Mallorca-Police"?

    Der umgangssprachliche Begriff "Mallorca-Police" hat sich mit der Zeit eingebürgert. Die ursprüngliche Bezeich­nung "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" war einfach zu sperrig.

    Hintergrund: Mallorca zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Viele leihen sich dort einen Mietwagen aus. Da Haftpflichtschäden in Spanien – und vielen anderen Ländern – in geringen Höhen abgesichert sind, rieten Autoversicherer vor Urlaubsantritt oft zum Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Statt den langen Namen zu verwenden, hieß der Schutz immer öfter Mallorca-Police, Mallorca-Deckung oder Mallorca-Klausel – der eigentliche Titel geriet langsam in Verges­sen­heit und wird nur noch selten verwendet.

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