Angenommen, Sie verursachen in Italien mit Ihrem Fahrzeug einen Sachschaden in Höhe von rund 600.000 Euro. Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung der Autovermietung lediglich einen Anteil bis maximal rund 500.000 Euro. Alle noch ausstehenden Forderungen müssen Sie selbst aufbringen.
Denn: Sobald die Schadensersatzansprüche bei einem Unfall im Ausland die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme im jeweiligen Urlaubsland überschreiten, tragen Sie die Folgekosten komplett selbst. Hinzu kommt: Der Auslandsschutz Ihrer Kfz-Haftpflicht ist zumeist gedeckelt. Genau in solch einem Fall greift die Mallorca-Police. Deren Bedeutung ist entsprechend wichtig, wenn es darum geht, Forderungen Geschädigter europaweit abzudecken.
Was bedeutet das im Fall der Mallorca-Police? Nun, die Zusatzversicherung übernimmt die Differenz zwischen der gesetzlich festgelegten Deckungssumme des jeweiligen Landes, der durch die Autovermietung gezahlten Beträge und zwischen dem tatsächlich zu begleichenden Unfallschaden. Einfach erklärt: Sie leistet, wenn die versicherte Summe der Mietwagenversicherung nicht ausreicht.
In den Vertragsunterlagen Ihres Kfz-Haftpflichtschutzes bzw. Ihrer Mallorca-Police ist genau festgelegt, in welcher Höhe eventuelle Sach- und Personenschäden tatsächlich übernommen werden. Zumeist sind Personenschäden von 8 bis 15 Millionen Euro und Sachschäden von 50 bis 100 Millionen Euro eingeschlossen und somit abgesichert.
Anders als hierzulande bei einem Unfall mit dem eigenen Fahrzeug, bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland unberührt. Da die Schäden über die Autovermietung abgewickelt werden und die Mallorca-Police die darüber hinausgehenden Forderungen abdeckt, verändert sich Ihre Versicherungsprämie nicht.
Prüfen Sie dennoch, ob eine Ausschlussklausel in den Vertragsbedingungen der Mallorca-Klausel vorliegt, die Ihre SF-Klasse zu Ihrem Nachteil anpasst. Ist dies der Fall, können Sie sich überlegen, den Vertrag Ihrer Autoversicherung zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln.
Die Mallorca Police reguliert Kfz-Haftpflichtschäden im Ausland. Sie übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Mietauto Dritten zufügen. Für Schäden am eigenen Auto oder Totalverlust durch Diebstahl kommt die Zusatzversicherung nicht auf. Diese Risiken vermeiden Sie mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung bzw. einer Diebstahlversicherung beim Autoverleiher vor Ort. Greifen Sie beim Abschluss lieber etwas tiefer in die Tasche und wählen den Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung.
Bei einem Unfall mit Mietwagen im Ausland können weitere Versicherungen sinnvoll sein. Beispielsweise eine Personeninsassenversicherung, wenn für die Reisenden keine Unfallversicherung besteht und vorab keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde. Bei Reisen in die USA oder einem Land der Dritten Welt ist eine Uninsured Motorist Protection (UMP) empfehlenswert. Der Zusatzschutz leistet bei unter- bzw. nichtversicherten oder flüchtigen Unfallgegnern.
In Deutschland sind über Ihre Autoversicherung von Ihnen verschuldete Personenschäden gesetzlich bis zu einer Höhe von mindestens 7,5 Millionen Euro gedeckt, Sachschäden bis 1,22 Millionen Euro und Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Diese Mindestdeckungssummen liegen im Ausland zum Teil deutlich darunter. In Italien muss Ihnen die Kfz-Versicherung der Autovermietung beispielsweise maximal nur rund 500.000 Euro für Sachschäden erstatten.
Das heißt: Liegen die Entschädigungsansprüche der Unfallgegner über diesen gesetzlichen Grenzen, müssen Sie die restlichen Kosten komplett selbst tragen.
Wir empfehlen Ihnen, im Ausland Mietkonditionen der Anbieter genau zu prüfen. Buchen Sie nur Angebote mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro. Bei niedrigeren Erstattungssummen lohnt sich der Abschluss einer Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung.
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Land
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Personenschäden in Euro
|
Sachschäden in Euro
|
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Deutschland | 7,5 Mio. | 1,12 Mio. |
Frankreich | unbegrenzt | 1,12 Mio. |
Griechenland | 1 Mio. pro Person | 1 Mio. |
Irland | unbegrenzt | 1,12 Mio. |
Italien | 2,5 Mio. | 500.000 |
Kroatien | 5,56 Mio. | 1,13 Mio. |
Niederlande | 5,6 Mio. | 1,12 Mio. |
Österreich | 7 Mio. | 50 Mio. |
Portugal | 5,6 Mio. | 1,12 Mio. |
Schweiz | 4,1 Mio. | 4,1 Mio. |
Spanien | 70 Mio. | 15 Mio. |
Türkei | 421.379 | 16.855 |
Die Mallorca-Police gilt zwar nicht weltweit, aber in vielen Ländern. Zumeist beschränken sich die deutschen Versicherungsgesellschaften jedoch auf den gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) bzw. auf geographische und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören. Manche Anbieter schließen außerdem Anliegerstaaten und einzelne Länder außerhalb der EU mit ein – wie zum Beispiel die USA, Tunesien, Algerien, Israel oder Marokko.
Welche Staaten konkret von Ihrer Mallorca Police mit abgedeckt sind und wo überall Sie optimal abgesichert sind, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Oder Sie erfahren es direkt von Ihrem Versicherungsvertreter.
Mallorca zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Und gerne leihen die Urlauber dort einen Mietwagen aus. Haftpflichtschäden mit einem geliehenen Fahrzeug sind jedoch in Spanien – wie in vielen anderen Ländern –nur in geringen Höhen abgesichert. Daher rieten viele Versicherer vor Urlaubsantritt zum Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung.
Ursprünglich wurde sie "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" genannt. Da dies zu sperrig war, bürgerte sich der umgangssprachliche Begriff der Mallorca-Police ein.
Der Abschluss einer Mallorca-Police lohnt sich im Urlaub immer dann, wenn Sie als Fahrzeughalter ohnehin eine Kfz-Versicherung besitzen und im Ausland einen Leihwagen, ein Wohnmobil oder ein Motorrad anmieten.
Denn: Sollten Sie im Urlaubsland mit dem gemieteten Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursachen, übernimmt die Kfz-Versicherung der Autovermietung zumeist nur einen Teil der von Ihnen verursachten Schäden. Oft sind die Schadensersatzforderungen jedoch deutlich höher als die gesetzlich festgelegte Mindestabdeckung des jeweiligen Landes.
Um die so entstehende Versicherungslücke zu schließen, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die sogenannte Mallorca-Klausel in Ihrer eigenen Kfz-Versicherung mit aufzunehmen. Denn nur so können Sie die landespezifische Absicherung von Unfallschäden auf deutsches Niveau anheben und sich vor unkalkulierbaren Folgekosten optimal schützen.
Ob nur Sie selbst als Versicherungsnehmer über die Mallorca-Police abgesichert sind oder auch andere Personen, hängt vom jeweiligen Anbieter und den Vertragsbedingungen ab. So sind bei manchen Policen auch die Ehe- oder Lebenspartner automatisch mitversichert.
Inwiefern Sie auch Freunde oder andere Familienangehörige ans Steuer des Mietwagens lassen können und ob junge Fahrer bis zu einem gewissen Alter ausgeschlossen sind, sollten Sie vorab klären.
Die Police gilt ab dem ersten Tag, ab dem Sie den Leihwagen im Ausland anmieten. Wollen Sie einen Mietwagen über den festgelegten Zeitraum hinaus fahren, müssen Sie die Zusatzversicherung gegen einen entsprechenden Aufpreis verlängern.
Wie lange eine Mallorca-Klausel gültig ist, variiert von Anbieter zu Anbieter. Einige Kfz-Versicherer nehmen diese Zusatzleistung für einen Monat bereits kostenlos in ihre Angebote mit auf. Bei anderen Gesellschaften ist es möglich, diese für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. Die Geltungsdauer kann dann zwischen einem Monat und einem Jahr liegen.
Meist ist – wie auch bei der Allianz – die Mallorca-Police automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Sollten Sie in Ihren Vertragsunterlagen keinen Hinweis auf den zusätzlichen Auslandsschutz finden, empfiehlt es sich, diesen noch vor Ihrer Auslandsreise zu ergänzen. Dies kann ebenso über die private Haftpflichtversicherung geschehen. Je nach Versicherer sollten Sie dafür zusätzliche Kosten zwischen 8 bis 15 Euro pro Monat einplanen. Darüber hinaus bieten auch Automobilclubs den Zusatzschutz an.
Folgende Optionen haben Sie also:
Bei der Allianz Autoversicherung ist die Mallorca-Police inklusive. Für die zusätzliche Sicherheit im Ausland entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Sollte es im Ausland doch einmal zum Blech- oder Personenschaden kommen, informieren Sie nicht nur die Autovermietung umgehend über den Verkehrsunfall. Melden Sie sich auch sofort bei Ihrer Kfz-Versicherung in Deutschland.
Tipp bei auch noch so kleinen Schäden: Fotografieren Sie immer den Unfallort und alle auf den ersten Blick sichtbaren Schäden am Mietfahrzeug. Protokollieren Sie den Unfallhergang und dokumentieren Sie die entstandenen Unfallschäden an den beteiligten Fahrzeugen mithilfe des Europäischen Unfallberichts.
Viele Kfz-Versicherungen verlangen, dass Sie gerade bei einem Verkehrsunfall im Ausland die Polizei zur Aufnahme der Unfallschäden rufen. Das gilt zum Beispiel für Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei. In diesen Ländern setzen die Kfz-Versicherungen die Aufnahme des Autounfalls durch die Beamten grundsätzlich voraus, um die von Ihnen verursachten Schäden überhaupt regulieren zu können.
Unfälle sind immer unnötig und verursachen Ärger, den man schnell vergessen möchte. Aber gerade im Ausland ist es wichtig, dass Sie unbedingt die vollständigen Kontaktdaten des Unfallgegners notieren. Ebenso ist es ratsam, dass Sie die Daten möglicher Zeugen des Autounfalls mit aufnehmen. Diese können der Kfz-Versicherung später wichtige Anhaltspunkte zur Klärung der Schuldfrage liefern.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto? Oder ein anderes Fahrzeug beschädigt? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter - und tun alles, um die Abwicklung für Sie so einfach wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Online-Tool. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).