- Die Mallorca-Police ist ein Zusatzschutz für Mietwagen im Ausland. Im Schadenfall bietet sie Schutz auf deutschem Niveau. So schließen Sie die Police ab.
- Im Ausland gelten teils niedrige Deckungssummen. Daher übernehmen Mietwagen-Versicherungen oft nur einen Teil der Schadenskosten. Ohne Mallorca-Police zahlen Sie den Rest selbst.
- Die Mallorca-Police deckt Schäden ab, die Sie als Fahrer:in eines fremden versicherungspflichtigen Fahrzeugs auf einer Reise im Urlaub verursachen.
- Im Leistungsumfang der Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Mallorca-Police in allen Produktlinien kostenlos enthalten.
Mallorca-Police: Schutz für Mietwagen im Ausland

Mallorca-Police: Kurz erklärt

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Welche Deckungssummen gelten im Ausland?
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Land | Personenschäden in € | Sachschäden in € |
Bulgarien | 5,32 Mio. pro Unfall | 1,07 Mio. pro Unfall |
Griechenland | 1,3 Mio. pro Person | 1,3 Mio. pro Unfall |
Moldawien | 100.000 pro Person | 100.000 pro Unfall |
Tschechien | 1,48 Mio. pro Unfall | 1,48 Mio. pro Unfall |
Türkei | 55.844 pro Person | 5.584 pro Person |
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall mit Mietwagen im Ausland?

Verursachen Sie mit Ihrem Mietwagen einen Blech- oder Personenschaden, ist es gerade im Ausland wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. So verhalten Sie sich im Ernstfall richtig:
- Informieren Sie die ausländische Autovermietung umgehend über den Verkehrsunfall. Melden Sie den Schaden auch Ihrer Kfz-Versicherung in Deutschland.
- Fotografieren Sie den Unfallort und alle auf den ersten Blick sichtbaren Schäden am Mietfahrzeug.
- Protokollieren Sie den Unfallhergang und dokumentieren Sie entstandene Unfallschäden an den beteiligten Fahrzeugen mithilfe des Europäischen Unfallberichts.
- Notieren Sie die vollständigen Kontaktdaten des Unfallgegners bzw. der Unfallgegnerin. Gibt es Zeugen oder Zeuginnen, sollten Sie auch deren Daten aufnehmen. Zeugenaussagen können später Anhaltspunkte zur Klärung der Schuldfrage liefern.
- Rufen Sie die örtliche Polizei und lassen Sie den Unfallschaden aufnehmen. Bei vielen ausländischen Kfz-Versicherungen ist die polizeiliche Aufnahme des Autounfalls Voraussetzung für die Schadensregulierung. Das gilt etwa für Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und Slowakei.



Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Wie zufrieden sind Sie mit unserer Schadenfallbearbeitung?
Was möchten Sie zur Mallorca-Police wissen?
Wie lange bin ich über die Mallorca-Police abgesichert?
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Mietwagen-Haftpflicht im Ausland sein?
Buchen Sie nur Angebote mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro. Bei niedrigeren Erstattungssummen lohnt sich der Abschluss einer Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung.
Tipp: Bevor Sie im Ausland den Mietvertrag für einen Leihwagen abschließen, sollten Sie die Mietkonditionen des Anbieters genau prüfen. Achten Sie besonders auf hohe Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Gilt die Mallorca-Deckung weltweit?
Nein, die Mallorca-Police gilt in der Regel nicht auf der ganzen Welt, aber in vielen Ländern. Die meisten deutschen Versicherungsgesellschaften beschränken den Versicherungsschutz auf den Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) bzw. auf geografische und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören. Manche Anbieter schließen außerdem Anliegerstaaten und einzelne Länder außerhalb der EU mit ein – wie zum Beispiel die USA, Tunesien, Algerien, Israel oder Marokko.
Tipp: Welche Reiseländer Ihre Mallorca-Police abdeckt, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Oder Sie erfahren es direkt von Ihrem Versicherungsvertreter.
Reicht eine Mallorca-Police als Zusatzschutz im Ausland aus?
Für Autofahrer und Autofahrerinnen, die mit Leihwagen im Ausland unterwegs sind, ist nicht nur die Mallorca-Police von Bedeutung. Denn: Für Schäden am eigenen Mietwagen kommt die Zusatzversicherung nicht auf. Daher kann es sinnvoll sein, sich für Auslandsreisen mit weiteren Versicherungen abzusichern. Wie zum Beispiel:
- Um Unfallschäden am Mietfahrzeug und Totalverlust durch Diebstahl abzudecken, schließen Sie beim Mietwagenanbieter vor Ort eine Vollkaskoversicherung bzw. eine Diebstahlversicherung ab. Empfehlenswert ist ein Mietvertrag mit Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung.
- Eine Personeninsassenversicherung schützt, wenn die Reisenden keine Unfallversicherung haben und vorab keine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
- Bei Reisen in die USA oder in ein Land der Dritten Welt ist eine Uninsured Motorist Protection (UMP) empfehlenswert. Der Zusatzschutz leistet, wenn Unfallgegner unterversichert, nicht versichert oder flüchtig sind.
Bleibt die SF-Klasse bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland immer unberührt?
Woher kommt der Name "Mallorca-Police"?
Der umgangssprachliche Begriff "Mallorca-Police" hat sich mit der Zeit eingebürgert. Die ursprüngliche Bezeichnung "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" war einfach zu sperrig.
Hintergrund: Mallorca zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Viele leihen sich dort einen Mietwagen aus. Da Haftpflichtschäden in Spanien – und vielen anderen Ländern – in geringen Höhen abgesichert sind, rieten Autoversicherer vor Urlaubsantritt oft zum Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Statt den langen Namen zu verwenden, hieß der Schutz immer öfter Mallorca-Police, Mallorca-Deckung oder Mallorca-Klausel – der eigentliche Titel geriet langsam in Vergessenheit und wird nur noch selten verwendet.


