Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen im Ausland teils unter deutschem Niveau - und sogar deutlich unter den Deckungssummen der Allianz. In Bulgarien erstatten Kfz-Versicherungen zum Beispiel maximal 1,02 Millionen Euro für Sachschäden und 5,11 Millionen Euro für Personenschäden. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die gesetzliche Mindestdeckung für selbst verschuldete Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro. Personenschäden sind bis 7,5 Millionen Euro abgedeckt.
Das EU-Recht gewährleistet zwar eine Mindestdeckung von 1,12 Millionen Euro pro Sachschaden und 5,6 Millionen Euro pro Personenschaden. Diese Summen reichen bei schweren Unfällen jedoch oft nicht aus. Folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Reiseländer mit niedrigen gesetzlichen Mindestversicherungssummen: