- Keine Versicherungslücke: Die Mallorca-Police springt ein, wenn die ausländische Mietwagenversicherung Ihren Schaden nur teilweise übernimmt und Restkosten bleiben, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssten.
- Hohe Versicherungssummen: Bei Unfällen und Schäden mit Mietwagen im Ausland übernimmt die Allianz Personenschäden bis 15 Millionen Euro und Sachschäden bis 100 Millionen Euro.
- Kfz-Haftpflichtschäden inklusive: Die Mallorca-Police reguliert alle Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Mietauto zufügen. Für Schäden am Leihfahrzeug oder Totalverlust durch Diebstahl kommt sie nicht auf.
- Versicherter Fahrerkreis: Neben Ihnen als Versicherungsnehmer:in sind auch Ehegatten und Lebenspartner:innen über die über die Mallorca-Police der Allianz Kfz-Versicherung versichert.
- Versicherungszeitraum: Die Police gilt ab dem ersten Tag, an dem Sie das Leihfahrzeug im Ausland anmieten.
- Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt: Ein Unfall mit Mietwagen im Ausland wirkt sich nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Autoversicherung aus – und somit auch nicht auf Ihre Prämie bei der Allianz. Denn Ihr Schaden wird über die Versicherung der Autovermietung und nicht über Ihre deutsche Kfz-Versicherung abgewickelt.
Mallorca-Police: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Die Mallorca-Police ist ein Zusatzschutz für Mietwagen im Ausland. Im Schadenfall bietet sie Schutz auf deutschem Niveau. So schließen Sie die Police ab.
- Im Ausland gelten teils niedrige Deckungssummen. Daher übernehmen Mietwagen-Versicherungen oft nur einen Teil der Schadenskosten. Ohne Mallorca-Police zahlen Sie den Rest selbst.
- Die Mallorca-Police deckt Schäden ab, die Sie als Fahrer:in eines fremden versicherungspflichtigen Fahrzeugs auf einer Reise im Urlaub verursachen.
- Im Leistungsumfang der Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Mallorca-Police in allen Produktlinien kostenlos enthalten.
Haben Sie Fragen zur Absicherung Ihres Fahrzeugs?
Kontaktieren Sie uns direkt!
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
5 von 8
Welche Deckungssummen gelten im Ausland?
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen im Ausland teils unter deutschem Niveau - und sogar deutlich unter den Deckungssummen der Allianz. Das EU-Recht gewährleistet zwar eine Mindestdeckung von 1,12 Millionen Euro pro Sachschaden und 6,07 Millionen Euro pro Personenschaden. Das reicht bei schweren Unfällen jedoch oft nicht aus. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die gesetzliche Mindestdeckung für selbst verschuldete Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro, für Personenschäden bis 7,5 Millionen Euro. Beispiele für Reiseländer mit niedrigen gesetzlichen Mindestversicherungssummen:
Wischen um mehr anzuzeigen
Land | Personenschäden in € | Sachschäden in € |
Bulgarien | 5,11 Mio. pro Unfall | 1,02 Mio. pro Unfall |
Griechenland | 1,22 Mio. pro Person | 1,22 Mio. pro Unfall |
Israel | unbegrenzt | keine verpflichtende Versicherung |
Tschechien | 1,38 Mio. pro Unfall | 1,38 Mio. pro Unfall |
Türkei | 62.149 pro Person | 12.430 pro Unfall |
7 von 8
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall mit Mietwagen im Ausland?
Verursachen Sie mit Ihrem Mietwagen einen Blech- oder Personenschaden, ist es gerade im Ausland wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. So verhalten Sie sich im Ernstfall richtig:
- Informieren Sie die ausländische Autovermietung umgehend über den Verkehrsunfall. Melden Sie den Schaden auch Ihrer Kfz-Versicherung in Deutschland.
- Fotografieren Sie den Unfallort und alle auf den ersten Blick sichtbaren Schäden am Mietfahrzeug.
- Protokollieren Sie den Unfallhergang und dokumentieren Sie entstandene Unfallschäden an den beteiligten Fahrzeugen mithilfe des Europäischen Unfallberichts.
- Notieren Sie die vollständigen Kontaktdaten des Unfallgegners bzw. der Unfallgegnerin. Gibt es Zeugen oder Zeuginnen, sollten Sie auch deren Daten aufnehmen. Zeugenaussagen können später Anhaltspunkte zur Klärung der Schuldfrage liefern.
- Rufen Sie die örtliche Polizei und lassen Sie den Unfallschaden aufnehmen. Bei vielen ausländischen Kfz-Versicherungen ist die polizeiliche Aufnahme des Autounfalls Voraussetzung für die Schadensregulierung. Das gilt etwa für Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und Slowakei.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
8 von 8
Häufige Fragen
Was möchten Sie zur Mallorca-Police wissen?
Wie lange bin ich über die Mallorca-Police abgesichert?
Wie lange eine Mallorca-Klausel gültig ist, variiert von Anbieter zu Anbieter. Einige Kfz-Versicherer nehmen die Zusatzleistung für einen Monat kostenlos in ihre Angebote auf. Bei anderen Versicherungsgesellschaften ist es möglich, die Police für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen und bei Bedarf zu verlängern. Die Geltungsdauer kann dann zwischen einem Monat und einem Jahr liegen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Mietwagen-Haftpflicht im Ausland sein?
Buchen Sie nur Angebote mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro. Bei niedrigeren Erstattungssummen lohnt sich der Abschluss einer Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung.
Tipp: Bevor Sie im Ausland den Mietvertrag für einen Leihwagen abschließen, sollten Sie die Mietkonditionen des Anbieters genau prüfen. Achten Sie besonders auf hohe Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Gilt die Mallorca-Deckung weltweit?
Nein, die Mallorca-Police gilt in der Regel nicht auf der ganzen Welt, aber in vielen Ländern. Die meisten deutschen Versicherungsgesellschaften beschränken den Versicherungsschutz auf den Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) bzw. auf geografische und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören. Manche Anbieter schließen außerdem Anliegerstaaten und einzelne Länder außerhalb der EU mit ein – wie zum Beispiel die USA, Tunesien, Algerien, Israel oder Marokko.
Tipp: Welche Reiseländer Ihre Mallorca-Police abdeckt, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Oder Sie erfahren es direkt von Ihrem Versicherungsvertreter.
Reicht eine Mallorca-Police als Zusatzschutz im Ausland aus?
Für Autofahrer und Autofahrerinnen, die mit Leihwagen im Ausland unterwegs sind, ist nicht nur die Mallorca-Police von Bedeutung. Denn: Für Schäden am eigenen Mietwagen kommt die Zusatzversicherung nicht auf. Daher kann es sinnvoll sein, sich für Auslandsreisen mit weiteren Versicherungen abzusichern. Wie zum Beispiel:
- Um Unfallschäden am Mietfahrzeug und Totalverlust durch Diebstahl abzudecken, schließen Sie beim Mietwagenanbieter vor Ort eine Vollkaskoversicherung bzw. eine Diebstahlversicherung ab. Empfehlenswert ist ein Mietvertrag mit Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung.
- Eine Personeninsassenversicherung schützt, wenn die Reisenden keine Unfallversicherung haben und vorab keine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
- Bei Reisen in die USA oder in ein Land der Dritten Welt ist eine Uninsured Motorist Protection (UMP) empfehlenswert. Der Zusatzschutz leistet, wenn Unfallgegner unterversichert, nicht versichert oder flüchtig sind.
Bleibt die SF-Klasse bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland immer unberührt?
Ja. Mit der Allianz Mallorca-Police verschlechtert sich Ihre Schadenfreiheitsklasse durch einen Unfall im Ausland nicht. Das gilt aber nicht für alle Anbieter. Prüfen Sie daher, ob eine Ausschlussklausel in den Vertragsbedingungen Ihrer Mallorca-Deckung vorliegt, die Ihre SF-Klasse im Schadenfall zu Ihrem Nachteil anpasst. Falls ja, kann es sinnvoll sein, den Vertrag zu kündigen und zu einer anderen Kfz-Versicherung zu wechseln.
Woher kommt der Name "Mallorca-Police"?
Der umgangssprachliche Begriff "Mallorca-Police" hat sich mit der Zeit eingebürgert. Die ursprüngliche Bezeichnung "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" war einfach zu sperrig.
Hintergrund: Mallorca zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Viele leihen sich dort einen Mietwagen aus. Da Haftpflichtschäden in Spanien – und vielen anderen Ländern – in geringen Höhen abgesichert sind, rieten Autoversicherer vor Urlaubsantritt oft zum Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Statt den langen Namen zu verwenden, hieß der Schutz immer öfter Mallorca-Police, Mallorca-Deckung oder Mallorca-Klausel – der eigentliche Titel geriet langsam in Vergessenheit und wird nur noch selten verwendet.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Unsere Empfehlung
Informiert und abgesichert in jeder Situation
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular - wir kümmern uns darum.
Finden Sie den
passenden Tarif
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Kfz-Versicherung.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Weitere Service-Angebote