Kurzzeitkennzeichen: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Ein Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage. Sie brauchen es für Probe- und Überführungsfahrten.
- Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz oder bei der Kfz-Behörde am Standort des Fahrzeugs.
- Kurzzeitkennzeichen kosten rund 20 bis 30 Euro pro Schilderpaar. Hinzu kommen etwa 13 Euro Verwaltungsgebühren sowie Kosten für die Kfz-Versicherung.
Voraussetzungen für 5-Tages-Kennzeichen
Welche Kurzzeitkennzeichen-Versicherung abschließen?
Als Kurzzeitversicherung für Überführungsfahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Möchten Sie den Versicherungsschutz für das Kfz mit 5-Tages-Kennzeichen erweitern, schließen Sie eine Teilkasko oder Vollkasko ab.
Ohne Versicherung ist die Kfz-Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen nicht möglich. Denn: Die Zulassungsstelle benötigt eine Kurzzeitkennzeichen-eVB als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflicht besteht.
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV erhältlich?
Sie können Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige Hauptuntersuchung beantragen. Allerdings dürfen Sie das Fahrzeug dann nur eingeschränkt bewegen: Mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV sind Fahrten zur nächstgelegenen technischen Prüfstelle erlaubt. Das heißt: Die HU-Prüfstelle muss sich innerhalb des Zulassungsbezirks oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk befinden.
Stellt die Untersuchungsstelle Mängel am Kfz fest, dürfen Sie mit Kurzzeitkennzeichen in eine Werkstatt fahren. Diese muss sich allerdings im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk befinden.
Stuft die HU-Prüfstelle das Auto als nicht verkehrssicher ein, dürfen Sie mit dem Wagen nicht zur Reparatur fahren. Denn: Verkehrssicherheit ist Voraussetzung, um mit dem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Weitere Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen können Sie, wenn – neben gültiger Kurzzeitkennzeichen-Versicherung und HU – folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Für das Kraftfahrzeug liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung vor.
- Das Fahrzeug ist abgemeldet.
- Sie nutzen das 5-Tages-Kennzeichen als Privatperson, also nicht für gewerbliche Zwecke.
- Sie beantragen das Nummernschild bei der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort oder bei der Zulassungsstelle am Standort des Kfz.
- Sie verwenden das Kurzzeitkennzeichen nur an einem Kfz – nicht an mehreren im Wechsel.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Wie bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere?
Gar nicht, ohne Fahrzeugpapiere erhalten Sie kein Kurzzeitkennzeichen. In der Regel reichen jedoch Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I und/oder II aus, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Ein Beispiel: Sie möchten ein Fahrzeug überführen, das sich in einer anderen Stadt befindet. Wenn der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin Ihnen Kopien der Papiere zur Verfügung stellt, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Kurzzeitkennzeichen oder Saisonkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist keine Alternative zum Saisonkennzeichen. Denn: Ein saisonales Nummernschild gilt zwei bis elf Monate pro Jahr. Kurzzeitkennzeichen sind maximal fünf Tage gültig und berechtigen nur zu Probe- und Überführungsfahrten.
In einigen Fällen ist ein Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen jedoch sinnvoll. Beispielsweise, wenn Sie einen Chopper mit Motorrad-Saisonkennzeichen besitzen. Fordern Sie ein Kurzzeitkennzeichen an, wenn außerhalb des Saisonzeitraums eine Prüfungsfahrt zum Motorrad-TÜV erforderlich ist.
Gilt ein Kurzzeitkennzeichen im Ausland?
Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. Für Fahrten ins Ausland benötigen Sie in der Regel ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.
Ausnahme: Die Länder Österreich, Italien und Dänemark erkennen deutsche Kurzzeitkennzeichen an. Überführungsfahrten von einem dieser Länder zurück in die Bundesrepublik sind meist problemlos möglich.
Überführungskennzeichen und Kurzzeitkennzeichen – was ist der Unterschied?
Sind Kurzzeitkennzeichen für Motorrad, Moped und Co. erforderlich?
Ja, für Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und andere zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge benötigen Sie für Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen.
Für Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum sind dagegen keine Kurzzeitkennzeichen verfügbar. Für Krafträder über 50 bis höchstens 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum bekommen Sie Leichtkraftrad-Kennzeichen. Möchten Sie zum Beispiel ein Moped überführen, beantragen Sie bei Mopedversicherung, Bank oder Sparkasse ein reguläres Mopedkennzeichen.
Ist es möglich, mit Vollmacht ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?
Gibt es auch Tageskennzeichen?
Kann ich für Oldtimer Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Bekomme ich für mein Elektroauto ein E-Kennzeichen, wenn ich bereits ein Kurzzeitkennzeichen habe?
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