Die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragene Person ist Halter des Fahrzeugs – also derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Kosten betreibt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist ein handlicher Steckbrief mit Ausweisfunktion und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist die „Besitzurkunde“ des Fahrzeugs. Eingetragen ist in der Regel diejenige Person, die das Kfz erworben und den Kaufvertrag unterzeichnet hat. Der Fahrzeugbrief gilt als Indiz fürs Eigentum und übernimmt eine sogenannte Indizfunktion.
Allerdings muss der Fahrzeughalter nicht zwingend auch Eigentümer des Kfz sein. Darüber hinaus kann das Eigentum auch ohne Fahrzeugbrief an eine andere Person übertragen werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 muss der Fahrer nicht bei jeder Fahrt dabeihaben. Im Gegenteil: Das Dokument sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Safe. Genauso wie im Fahrzeugschein sind darin wichtige Informationen zum Auto wie Fahrzeugbriefnummer eingetragen.
Der Aufbau des Dokuments wurde 2005 mit Einführung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) europaweit genormt. Die Schlüsselnummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Fahrzeugtyp, Hersteller und Fahrzeugklasse: So ist zum Beispiel die Typschlüsselnummer (TSN) ein achtstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, der das genaue Fahrzeugmodell identifiziert. Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) ist ein vierstelliger numerischer Code, der den Fahrzeughersteller eindeutig zuordnet. Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist erklärt, welche Informationen sich hinter den einzelnen Schlüsselnummern verbergen.
Der Fahrzeugschein enthält verschlüsselt alle wichtigen Angaben zum Kfz, die Autofahrer immer wieder benötigen, unter anderem, wenn sie auf der Zulassungsbehörde ein Auto ummelden.
Fahrzeughalter können unmöglich alle Informationen rund um das eigene Kfz im Kopf behalten. Alle häufig benötigten Daten verbergen sich im Fahrzeugschein hinter den Schlüsselnummern. Die wichtigsten finden Sie hier:
In der nachfolgenden Tabelle erklären wir Ihnen, was hinter den ersten Schlüsselnummern der Zulassungsbescheinigung 1 steckt. Wenn Sie die Erklärung zu allen Schlüsselnummern des Fahrzeugscheins suchen: Die finden Sie im Anschluss an dieser Tabelle als PDF zum Downloaden.
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Feld |
Bezeichnung |
B |
Datum der Erstzulassung |
D1 |
Marke |
D2 |
Typ, Variante, Version |
D3 |
Handelsbezeichnung(en) |
E |
Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) |
H |
Gültigkeitsdauer |
I |
Datum der Zulassung |
Bei Diebstahl erstatten Sie umgehend bei der Polizei Anzeige. Dort erhalten Sie eine Verlusterklärung, mit der Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen können.
Bei Verlust des Fahrzeugscheins lassen Sie sich von Polizeibeamten eine eidesstattliche Erklärung beziehungsweise Verlusterklärung ausstellen. Sie bescheinigt, dass Sie den Fahrzeugschein unwiederbringlich verlegt oder verloren haben.
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen oder sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Es muss allerdings die gleiche Zulassungsstelle sein, die den alten Schein ausgestellt hat. Die Bescheinigung können Sie während der Aufbietungsfrist im Fahrzeug mitführen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen.
Um den Fahrzeugbrief neu zu beantragen, benötigen Sie:
Benötigen Sie einen Ersatzfahrzeugschein, weil das Original unbrauchbar oder nicht mehr leserlich ist, zahlen Sie etwa elf Euro. Haben Sie den Fahrzeugschein verloren, müssen Sie fürs Ausstellen eines neuen Exemplars mit Kosten von rund 45 Euro rechnen.
Anders verhält es sich, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden oder zulassen. In diesem Fall stellt die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle automatisch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus. Vereinbaren Sie online bei der Straßenverkehrsbehörde einen Termin zum An- oder Ummelden.
Oder Sie ziehen vor Ort eine Wartenummer, um das Dokument zusammen mit den gestempelten Kfz-Kennzeichen zu erhalten. Die Kosten für den Fahrzeugschein sind in der Anmelde- bzw. Ummeldegebühr inbegriffen.
Autofahrer müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer dabeihaben. Es gilt quasi eine Ausweispflicht. Aber bewahren Sie das Dokument nicht im parkenden Wagen auf, da bei einem Fahrzeugdiebstahl auch der Fahrzeugschein weg ist. Das kann zu Problemen mit Ihrer Kfz-Versicherung führen. Diese ist gegebenenfalls nicht mehr dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.
Den Fahrzeugschein sollten Autofahrer bei jeder Fahrt im Original dabeihaben. Kopien sind nicht zulässig, farbige Ausfertigungen können als Urkundenfälschung gewertet werden. Wer dagegen verstößt, riskiert bei einer Polizeikontrolle laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Damit der Fahrzeugschein gut leserlich und übersichtlich bleibt, gibt es offizielle Vorgaben dazu, wie er zu falten ist. Legen Sie das Dokument ausgebreitet so hin, dass sich der Schriftzug „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ auf der linken Seite befindet. Im Fahrzeugschein sind bereits Linien vorgeprägt, die ihn in drei Teile unterteilen.
Falten Sie den rechten Teil des Scheins entlang der gestrichelten Linie nach links in die Mitte. Im Anschluss drehen Sie das Dokument um, sodass sich der noch nicht eingefaltete Teil auf der rechten Seite befindet. Diese falten Sie nun ebenfalls entlang der gestrichelten Linie in die Mitte. Der Fahrzeugschein ist jetzt wie eine Ziehharmonika gefaltet. Der Titel „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ befindet sich auf der Vorderseite.
Keine Sorge, nur weil Sie das Dokument falsch knicken oder zusätzlich falten, ist es nicht ungültig. Hauptsache, die Daten sind auf dem Papier immer gut lesbar.