- Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen zu, wenn Sie aufgrund eines nicht selbst verursachten Unfalls Ihr Kfz zeitweise nicht nutzen können.
- DieHöhe der Auszahlung hängt von Modell, Alter und Art Ihres Kfz sowie Reparaturdauer ab.
- In der Regel haben Sie bis zu 14 Tage Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Im Fall eines Totalschadens kann dieser Zeitraum länger sein.
Nutzungsausfallentschädigung: Berechnen Sie die Höhe für Ihr Auto

Nutzungsausfallentschädigung: Kurz erklärt
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Nach einem Autounfall ist ein Auto in vielen Fällen so stark beschädigt, dass es zur Reparatur muss oder im Fall eines Totalschadens sogar Ersatz nötig ist. In dieser Zeit steht dem oder der Halter:in kein Fahrzeug zur Verfügung und kann entsprechend nicht genutzt werden. Der offizielle Begriff hierfür ist Nutzungsausfall.
Bis zum Abschluss der Reparatur oder einer Neubeschaffung haben Sie als Halter:in in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten:
- Sie nehmen einen Mietwagen in Anspruch.
- Sie machen von einer Nutzungsausfallentschädigung Gebrauch.
Eine Nutzungsausfallentschädigung ist eine Entschädigung in Geld für die Nicht-Nutzbarkeit eines Fahrzeugs. Laut Gesetz stellt der Wegfall eines Kfz einen ersatzpflichtigen Schaden dar.
Wann können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen?
Nutzungsausfallentschädigung: Voraussetzungen für die Bewilligung
Damit die Versicherung Ihres Unfallgegners bzw. Ihrer Unfallgegnerin Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung bewilligt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben den Unfall weder selbst verursacht noch eine Teilschuld am Unfall.
- Ihr Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass Sie es nicht mehr fahren können.
- Der sogenannte Nutzungswille liegt vor, das heißt Sie würden das Fahrzeug auch nutzen, wenn es nicht kaputt wäre.
- Auch die Nutzungsmöglichkeit muss gegeben sein. Liegen Sie zum Beispiel im Krankenhaus oder befinden sich im Urlaub, könnten Sie das Fahrzeug gar nicht nutzen. In diesem Fall erhalten Sie auch keine Nutzungsausfallentschädigung.
Nutzungsausfallentschädigung: Wer zahlt?
Nutzungsausfalltabelle: So viel Geld erhalten Sie für Ihr Auto oder Motorrad
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Tabelle: Nutzungsausfallentschädigung Auto
Die Tabelle ist einsehbar auf der Schwacke-Homepage: schwacke.deWischen um mehr anzuzeigen
Entschädigungsgruppe
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Beispielmodelle
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Tagessatz für den Nutzungsausfall
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A | Ford Ka, Renault Twingo, Smart | 23 Euro |
B | Nissan Micra, Opel Corsa, VW Polo | 29 Euro |
C | Ford Focus Family, Honda Civic, Mercedes A140 | 35 Euro |
D | Ford Focus, Volvo S40, VW Passat | 38 Euro |
E | BMW 318i T, Opel Vectra, Renault Scenic | 43 Euro |
F | Audi A4, Mercedes C 180, Toyota Avensis | 50 Euro |
G | Audi A6, Citroen Xantia, Ford Galaxy | 59 Euro |
H | Jaguar S Type, Mercedes Benz SLK 320, Volvo V70 | 65 Euro |
J | BMW X5, Porsche Boxter, Jaguar XJ6 | 79 Euro |
K | BMW M3 Cabrio, Mercedes CLK Coupe, Porsche 911 Carrera | 119 Euro |
L | Jaguar XKR Coupè, Mercedes Benz SL, Porsche 911 Turbo | 175 Euro |
Tabelle: Nutzungsausfallentschädigung Motorrad
Die Tabelle ist einsehbar auf der Schwacke-Homepage: schwacke.deWischen um mehr anzuzeigen
Entschädigungsgruppe
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Motorleistung
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Tagessatz für den Nutzungsausfall
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1 | bis 50 ccm | 10 Euro |
2 | bis 80 ccm | 15 Euro |
3 | bis 7 kW | 20 Euro |
4 | bis 13 kW | 22 Euro |
5 | bis 20 kW | 25 Euro |
6 | bis 37 kW | 30 Euro |
7 | bis 57 kW | 45 Euro |
8 | bis 72 kW | 55 Euro |
9 | ab 72 kW oder 1000 ccm | 65 Euro |
Wie wird die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung berechnet?
Wollen Sie für Ihr Kfz die konkrete Nutzungsausfallentschädigung berechnen, benötigen Sie folgende Daten:
- Entschädigungsgruppe Ihres Kfz
- Alter Ihres Kfz
- Dauer der Reparatur
Ein Beispiel: Ihr sieben Jahre alter Audi A4 ist nach einem Unfall so schwer beschädigt, dass er für zehn Tage in die Werkstatt muss. Die Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung berechnen Sie demnach wie folgt:
- Entschädigungsgruppe Audi A4 = Gruppe F
- Alter über 5 Jahre: Herabstufung um eine Gruppe = Gruppe E (43 Euro/Tag)
- Dauer der Reparatur: 10 Tage
- Nutzungsausfallentschädigung: 10 x 43 Euro = 430 Euro
Das Alter des Fahrzeugs beeinflusst Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Für die tatsächliche Höhe der Nutzungsausfallentschädigung spielt neben dem Eintrag in der Eurotax-Schwacke-Tabelle auch das Alter des Modells eine Rolle. Als Faustregel gilt:
- Autos ab einem Alter von fünf Jahren werden um eine Klasse herabgestuft.
- Autos ab einem Alter von zehn Jahren werden um zwei Klassen herabgestuft.
Bei besonders alten Pkw oder Motorrädern zahlt die Kfz-Versicherung bzw. Motorradversicherung nur noch die sogenannten Vorhaltekosten. Das sind die Kosten, die für die reine Nuzung des Autos oder Bikes anfallen – zum Beispiel Kfz-Steuer und Stellplatzmiete. Diese Form der Ausfallpauschale für Ihr Kfz ist deshalb deutlich niedriger als die Tagessätze der Schwacke-Tabelle.

Nutzungsausfallentschädigung bei Freizeitwagen

Für freizeitlich genutzte Kfz wird in der Regel keine Nutzungsausfallentschädigung bewilligt. Geschädigte können nur für Fahrzeuge Nutzungsausfall geltend machen, auf welche sie fortlaufend angewiesen sind.
Bei folgenden Kraftfahrzeugen wird daher nur in Ausnahmefällen Nutzungsausfallentschädigung gezahlt:
- Freizeitlich genutzte Motorräder
- Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge
- Quads
- Wohnmobile außerhalb des geplanten Nutzungszeitraums
Nutzungsausfallentschädigung: Wie lange bestehen Ansprüche?
Nutzungsausfall-Meldefrist einhalten
Wollen Sie eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen, ist das für gewöhnlich nur für die ersten 14 Tage nach einem Unfall möglich. Die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung beginnt ab dem Unfallzeitpunkt bis zum Ende der Reparaturdauer – vorausgesetzt, dieses liegt innerhalb der 14-Tage-Frist. Geschädigte sind daher gut beraten, ihr kaputtes Fahrzeug so zeitnah wie möglich reparieren zu lassen. Denn dauert der Nutzungsausfall länger als 14 Tage, werden die zusätzlichen Tage nicht vergütet.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, gilt statt der Reparaturdauer die Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug. Diese ist in der Regel auf 14 Tage beschränkt, kann jedoch verlängert werden. Und zwar um die Zeit, die es zur Erstellung eines Gutachtens braucht, plus einer angemessenen Überlegungsfrist (1-3 Tage). Geschädigte können dadurch teilweise auf einen Zeitraum von über 20 Tagen kommen, für den ihr Versicherer eine Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden bewilligt.
Nutzungsausfallentschädigung richtig beantragen
Diese Unterlagen benötigen Sie
Um eine Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen, reichen Sie den Antrag bei der Kfz-Haftpfichtversicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin ein. Hierzu reicht ein selbst formulierter Brief an das Versicherungsunternehmen. Fürchten Sie Komplikationen, können Sie auch kostenpflichtig einen Anwalt mit der Antragsstellung beauftragen.
Für den Antrag sind folgende Informationen zwingend notwendig:
- Angaben zur eigenen Person (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Angaben zum eigenen Fahrzeug (Alter, Marke, Modell, Ausstattung)
- Unfallzeitpunkt
- Höhe der Nutzungsausfallentschädigung, die ein Gutachter oder eine Gutachterin bestimmte
- Erklärung zum Nutzungswillen
- Erklärung zur Nutzungsmöglichkeit
- Daten Ihrer Bankverbindung, auf welche die Versicherung den Betrag überweisen soll
Eine Nutzungsausfallentschädigung wird nur bei notwendiger Reparatur des Autos gezahlt. Handelt es sich also um einen Bagatellschaden wie Kratzer oder Dellen, welche die Betriebsfähigkeit Ihres Autos nicht einschränken, erhalten Sie auch keine Ausfallentschädigung. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihrem Antrag zusätzlich einen Reparaturnachweis der Werkstatt beizulegen. Dieser muss bezeugen, dass Sie im Antragszeitraum Ihr Kfz nicht benutzen konnten.
Häufige Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung
Muss das Geld der Nutzungsausfallentschädigung für die Reparatur verwendet werden?
Steht die Nutzungsausfallentschädigung auch bei Totalschaden zu?
Kann man zwischen der Nutzungsausfallentschädigung und einem Ersatzwagen/Mietwagen selbst wählen?
Die Wahl zwischen einem Mietwagen oder einer Nutzungsausfallentschädigung treffen Sie immer selbst. Eine Nutzungsausfallentschädigung lohnt sich vor allem, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Stellt das Gericht ein Mitverschulden beider Unfallgegner fest, wird die Nutzungsausfallentschädigung lediglich um den Schuldanteil gekürzt. Haben Sie stattdessen einen Mietwagen genutzt, müssen Sie einen Teil der Mietwagenkosten selbst übernehmen. Im ersten Fall erhalten Sie lediglich weniger Geld, im zweiten Fall zahlen Sie zusätzlich.


