Nutzungsausfallentschädigung: Ein Mann steht mit einer Mechanikerin in einer KFZ-Werkstatt
Berech­nung und Ta­belle

Nutz­ungs­ausfall­ent­schä­digung: Be­rech­nen Sie die Höhe für Ihr Auto

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Eine Nutzungs­ausfall­ent­schä­digung zahlt Ge­schä­digten nach einem Un­fall eine feste Sum­me für die Zeit, in der diese ihr Kfz nicht nutzen können.

Nach einem Auto­unfall ist ein Auto in vielen Fällen so stark beschädigt, dass es zur Reparatur muss oder im Fall eines Total­schadens sogar Ersatz nötig ist. In dieser Zeit steht dem oder der Halter:in kein Fahr­zeug zur Verfü­gung und kann ent­sprechend nicht ge­nutzt werden. Der offizielle Begriff hierfür ist Nutz­ungs­ausfall.
Bis zum Ab­schluss der Repa­ratur oder einer Neu­be­schaffung haben Sie als Halter:in in einem solchen Fall zwei Möglich­kei­ten:

  • Sie nehmen einen Miet­wagen in Anspruch.
  • Sie machen von einer Nutz­ungs­ausfall­entschädigung Ge­brauch.

Eine Nutzungs­ausfall­entschä­digung ist eine Entschä­digung in Geld für die Nicht-Nutz­bar­keit eines Fahr­zeugs. Laut Gesetz stellt der Weg­fall eines Kfz einen ersatz­pflichtigen Schaden dar.
 

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Wichtigste Voraus­setzung für eine Nutz­ungs­aus­fall­entschä­digung ist, dass Sie den Unfall nicht selbst verur­sacht haben. Außer­dem müssen Sie den Willen nachweisen, das Kfz in der Aus­fall­zeit zu nutzen, sowie die Möglich­keit, es nutzen zu können.

Damit die Versicherung Ihres Unfall­gegners bzw. Ihrer Unfall­gegnerin Ihnen eine Nutzungs­ausfall­entschä­digung bewilligt, müssen bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sein:

  • Sie haben den Unfall weder selbst verursacht noch eine Teil­schuld am Unfall.
  • Ihr Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass Sie es nicht mehr fahren können.
  • Der sogenannte Nutzungswille liegt vor, das heißt Sie würden das Fahr­zeug auch nutzen, wenn es nicht kaputt wäre.
  • Auch die Nutzungs­möglich­keit muss gegeben sein. Liegen Sie zum Beispiel im Kranken­haus oder befinden sich im Urlaub, könnten Sie das Fahr­zeug gar nicht nutzen. In diesem Fall erhalten Sie auch keine Nutzungs­ausfall­entschädigung.
     
Sind alle Voraus­setzungen erfüllt, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versi­cherung der Unfall­gegnerin bzw. des Unfall­gegners die Nutzungs­ausfall­entschä­digung. Diese wird im Regel­fall für die ersten 14 Tage nach dem Unfall gezahlt. Sieht die gegnerische Seite nicht alle Voraus­setzungen als erfüllt an, fechtet die Versi­cherung die Nutzungs­ausfall­entschä­digung eventuell an.
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Wie viel Geld Sie für Ihren Wagen erhalten, hängt von Modell und Alter Ihres Kfz ab. Die soge­nannte Euro­tax-Schwacke-Tabelle legt einen festen Tages­satz als Nutzungs­ausfall­ent­schä­digung für jedes Kfz fest. Die Beträge liegen zwischen 23 und 175 Euro.
Die Höhe der Ausfallentschädigung hängt von der Entschädigungsgruppe ab. Je nach Fahrzeug erhalten Sie zwischen 23 und 175 Euro. Als Grund­lage für die Berechnung der Nutzungs­ausfall­entschädigung dient seit 1966 die Tabelle von Sander/­Danner/­Küppers­busch/­Seifert/­Kuhn. Diese ist auch als „EurotaxSchwacke“ oder Schwacke-Tabelle für Nutzungs­aus­fall bekannt. Sie bestimmt für jeden Pkw-Typ und für viele Motor­räder die Höhe der Nutzungs­aus­fall­entschä­di­gung, die Halter:innen pro Tag zusteht. Gutachter und gewerbliche Kunden können die Tabelle kostenpflichtig nutzen.

Die Tabelle ist einsehbar auf der Schwacke-Homepage: schwacke.de

Die Eurotax-Schwacke-Tabelle für den Nutzungs­ausfall von Autos besteht aus 11 Gruppen von A bis L und bein­haltet über 40.000 Fahr­zeug­modelle. Die fol­gende Tabelle gibt Ihnen eine Über­sicht:

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Entschädigungsgruppe
Beispielmodelle
Tagessatz für den Nutzungsausfall
A Ford Ka, Renault Twingo, Smart 23 Euro
B Nissan Micra, Opel Corsa, VW Polo 29 Euro
C Ford Focus Family, Honda Civic, Mercedes A140 35 Euro
D Ford Focus, Volvo S40, VW Passat 38 Euro
E BMW 318i T, Opel Vectra, Renault Scenic 43 Euro
F Audi A4, Mercedes C 180, Toyota Avensis 50 Euro
G Audi A6, Citroen Xantia, Ford Galaxy 59 Euro
H Jaguar S Type, Mercedes Benz SLK 320, Volvo V70 65 Euro
J BMW X5, Porsche Boxter, Jaguar XJ6 79 Euro
K BMW M3 Cabrio, Mercedes CLK Coupe, Porsche 911 Carrera 119 Euro
L Jaguar XKR Coupè, Mercedes Benz SL, Porsche 911 Turbo 175 Euro

Die Tabelle ist einsehbar auf der Schwacke-Homepage: schwacke.de

Ist Ihr Haupt­fort­bewegungs­mittel ein Motorrad und muss dieses nach einem Motorrad­unfall in die Werkstatt, können Sie auch dafür Nutzungs­aus­fall­entschä­digung beantragen. Für Motor­räder berechnet sich die Höhe der Nutzungs­aus­fallent­schädigung nach der Motor­leistung. Die Tabelle besteht aus neun Gruppen, nummeriert von eins bis neun. Die Höhe der Nutzungs­ausfall­entschä­digung liegt zwischen 10 und 65 Euro pro Tag.

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Entschädigungsgruppe
Motorleistung
Tagessatz für den Nutzungsausfall
1 bis 50 ccm 10 Euro
2 bis 80 ccm 15 Euro
3 bis 7 kW 20 Euro
4 bis 13 kW 22 Euro
5 bis 20 kW 25 Euro
6 bis 37 kW 30 Euro
7 bis 57 kW 45 Euro
8 bis 72 kW 55 Euro
9 ab 72 kW oder 1000 ccm 65 Euro

Wollen Sie für Ihr Kfz die konkrete Nutzungs­aus­fall­entschä­digung berechnen, benötigen Sie folgende Daten:

  • Entschädigungs­gruppe Ihres Kfz
  • Alter Ihres Kfz
  • Dauer der Reparatur

Ein Beispiel: Ihr sieben Jahre alter Audi A4 ist nach einem Unfall so schwer beschädigt, dass er für zehn Tage in die Werk­statt muss. Die Höhe Ihrer Nutzungs­ausfall­entschä­digung berechnen Sie demnach wie folgt:

  • Entschädigungs­gruppe Audi A4 = Gruppe F
  • Alter über 5 Jahre: Herab­stufung um eine Gruppe = Gruppe E (43 Euro/Tag)
  • Dauer der Reparatur: 10 Tage
  • Nutzungs­aus­fall­entschä­digung: 10 x 43 Euro = 430 Euro
     

Für die tatsächliche Höhe der Nutzungs­ausfall­ent­schä­digung spielt neben dem Eintrag in der Eurotax-Schwacke-Tabelle auch das Alter des Modells eine Rolle. Als Faust­regel gilt:

  • Autos ab einem Alter von fünf Jahren werden um eine Klasse herab­gestuft.
  • Autos ab einem Alter von zehn Jahren werden um zwei Klassen herab­gestuft.

Bei besonders alten Pkw oder Motor­rädern zahlt die Kfz-Versicherung bzw. Motorrad­versicherung nur noch die sogenannten Vorhalte­kosten. Das sind die Kosten, die für die reine Nuzung des Autos oder Bikes anfallen – zum Beispiel Kfz-Steuer und Stell­platz­miete. Diese Form der Aus­fall­pauschale für Ihr Kfz ist deshalb deutlich niedriger als die Tages­sätze der Schwacke-Tabelle.

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Gut zu wissen: bedingte Erstattung

Für frei­zeitlich genutzte Kfz wird in der Regel keine Nutzungs­ausfall­entschädigung bewilligt. Geschädigte können nur für Fahr­zeuge Nutzungsausfall geltend machen, auf welche sie fort­laufend angewiesen sind.

Bei folgenden Kraft­fahr­zeugen wird daher nur in Aus­nahme­fällen Nutzungs­ausfall­entschä­digung gezahlt:

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In der Regel können Sie nach einem Unfall in den ersten 14 Tagen Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Wie viele Nutzungsausfall-Tage Versicherer entschädigen und was Sie sonst noch beachten sollten.

Wollen Sie eine Nutzungs­ausfallen­tschädigung beantragen, ist das für gewöhnlich nur für die ersten 14 Tage nach einem Unfall möglich. Die Dauer der Nutzungs­ausfall­entschädigung beginnt ab dem Unfall­zeit­punkt bis zum Ende der Reparatur­dauer – vorausgesetzt, dieses liegt innerhalb der 14-Tage-Frist. Geschädigte sind daher gut beraten, ihr kaputtes Fahrzeug so zeitnah wie möglich reparieren zu lassen. Denn dauert der Nutzungs­ausfall länger als 14 Tage, werden die zusätzlichen Tage nicht vergütet.

Liegt ein wirtschaftlicher Total­schaden vor, gilt statt der Reparatur­dauer die Wieder­be­schaffungs­dauer für ein Ersatz­fahrzeug. Diese ist in der Regel auf 14 Tage beschränkt, kann jedoch verlängert werden. Und zwar um die Zeit, die es zur Erstellung eines Gutachtens braucht, plus einer angemessenen Überlegungs­frist (1-3 Tage). Geschädigte können dadurch teil­weise auf einen Zeit­raum von über 20 Tagen kommen, für den ihr Versicherer eine Nutzungs­ausfall­entschä­digung bei Total­schaden bewilligt.
 

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Die Nutzungsausfallentschädigung können Sie bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners bzw. der Unfallgegnerin beantragen. Wichtig sind die Angabe aller relevanten Informationen und ein Reparaturnachweis für Ihr Kfz.

Um eine Nutzungs­ausfall­entschä­digung zu beantragen, reichen Sie den Antrag bei der Kfz-Haft­pficht­versi­cherung des Unfall­verursachers bzw. der Unfall­verur­sacherin ein. Hierzu reicht ein selbst formulierter Brief an das Versi­che­rungs­unter­nehmen. Fürchten Sie Kompli­kationen, können Sie auch kosten­pflichtig einen Anwalt mit der Antrags­stellung beauf­tragen.

Für den Antrag sind folgende Informationen zwingend notwendig:

  • Angaben zur eigenen Person (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zum eigenen Fahr­zeug (Alter, Marke, Modell, Aus­stattung)
  • Unfallzeitpunkt
  • Höhe der Nutzungs­ausfall­entschä­digung, die ein Gut­achter oder eine Gutachterin bestimmte
  • Erklärung zum Nutzungs­willen
  • Erklärung zur Nutzungs­möglich­keit
  • Daten Ihrer Bank­verbindung, auf welche die Versicherung den Betrag überweisen soll

Eine Nutzungs­ausfall­entschä­digung wird nur bei notwendiger Reparatur des Autos gezahlt. Handelt es sich also um einen Bagatell­schaden wie Kratzer oder Dellen, welche die Betriebs­fähigkeit Ihres Autos nicht einschränken, erhalten Sie auch keine Aus­fall­entschä­digung. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihrem Antrag zusätzlich einen Reparatur­nachweis der Werk­statt beizu­legen. Dieser muss bezeugen, dass Sie im Antrags­zeit­raum Ihr Kfz nicht benutzen konnten.
 

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Muss das Geld der Nutzungsausfallentschädigung für die Reparatur verwendet werden?

Die ausgezahlte Nutzungs­ausfall­entschä­digung ist nicht zweckgebunden. Sie sind demnach nicht verpflichtet, das ausgezahlte Geld für die Reparatur Ihres Kfz zu verwenden. Sie können darüber frei verfügen.

Steht die Nutzungsausfallentschädigung auch bei Totalschaden zu?

Auch im Falle eines Total­schadens können Sie Nutzungs­ausfall­entschä­digung beantragen. Dann gilt für die Länge der Aus­fallent­schä­digung die Zeit bis zur Wieder­beschaf­fung eines Ersatz­wagens. Die meisten Versiche­rungen zahlen die Nutzungs­aus­fallent­schädigung auch bei einem Total­schaden nur für einen Zeit­raum von 14 Tagen. Dauert die Gutachten­erstellung jedoch länger, kann diese Frist bis auf einen Zeit­raum von mehr als 20 Tagen verlängert werden.

Kann man zwischen der Nutzungsausfallentschädigung und einem Ersatzwagen/Mietwagen selbst wählen?

Die Wahl zwischen einem Miet­wagen oder einer Nutzungs­ausfall­entschädigung treffen Sie immer selbst. Eine Nutzungs­ausfall­entschä­digung lohnt sich vor allem, wenn die Schuld­frage nicht eindeutig geklärt ist. Stellt das Gericht ein Mit­verschulden beider Unfall­gegner fest, wird die Nutzungs­ausfall­entschä­digung lediglich um den Schuld­anteil gekürzt. Haben Sie statt­dessen einen Miet­wagen genutzt, müssen Sie einen Teil der Miet­wagen­kosten selbst über­nehmen. Im ersten Fall erhalten Sie ledig­lich weniger Geld, im zweiten Fall zahlen Sie zusätz­lich.

 

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