Nach einem Autounfall ist ein Auto in vielen Fällen so stark beschädigt, dass es zur Reparatur muss oder im Fall eines Totalschadens sogar Ersatz nötig ist. In dieser Zeit steht dem oder der Halter:in kein Fahrzeug zur Verfügung und kann entsprechend nicht genutzt werden. Der offizielle Begriff hierfür ist Nutzungsausfall.
Bis zum Abschluss der Reparatur oder einer Neubeschaffung haben Sie als Halter:in in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten:
- Sie nehmen einen Mietwagen in Anspruch.
- Sie machen von einer Nutzungsausfallentschädigung Gebrauch.
Eine Nutzungsausfallentschädigung ist eine Entschädigung in Geld für die Nicht-Nutzbarkeit eines Fahrzeugs. Laut Gesetz stellt der Wegfall eines Kfz einen ersatzpflichtigen Schaden dar.