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Auto ummelden

Wann es nötig ist & wie es geht
Auto ummelden: Junge Frau sitzt auf der Kofferraumkante ihres Pkw und tippt auf ihrem Smartphone
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  • Es gibt drei Zeitpunkte, wann Sie Ihr Auto ummelden müssen: Bei Umzug, einem Halter­wechsel, oder nach einem Todesfall des Halters oder der Halterin. Die Um­meldung ist bei jeder Zulassungs­stelle inner­halb Ihres Land­kreises sowie online möglich
  • Je nach Art der Kfz-Ummeldung sind verschiedene Unter­lagen nötig. Sie brauchen unter anderem Ihren Ausweis und die Zulassungs­bescheinigungen Teil 1 und Teil 2. Für die Online-Ummeldung ist ein Personal­ausweis mit Online-Ausweis­funktion nötig.
  • Je nachdem, warum Sie Ihr Kfz ummelden, fallen die Kosten unter­schiedlich hoch aus. Auto ummelden bei Umzug und Halter­wechsel kostet ca. 20 bis 30 Euro. Online ist Autoummelden oft günstiger.
  • Kaufen Sie ein Gebraucht­fahrzeug und wollen dieses ummelden, benötigen Sie eine neue eVB-Nummer. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung nach Abschluss eines Kfz-Ver­sicherungs­vertrags.
Wann Sie Ihr Auto ummelden

Drei Gründe gibt es, warum Sie Ihr Auto ummelden sollten: Bei Umzug, Verkauf eines Gebrauchtwagens oder Todesfall des Halters oder der Halterin. Diese Dinge sollten Sie in den jeweiligen Fällen beachten:

  • Umzug: Nicht bei jedem Umzug ist das Um­melden Ihres Autos Pflicht. Bleiben sowohl Fahr­zeug­halter oder Fahrzeughalterin als auch Zulassungs­bezirk gleich, ist keine Kfz-Ummeldung notwendig. Sie lassen lediglich Ihre neue Anschrift in die Fahrzeug­papiere eintragen. Ändert sich der Zulassungs­bezirk durch Umzug, ist das Ummelden Ihres Autos dagegen Pflicht.
  • Verkauf: Nach einem Halterwechsel meldet der oder die neue Halter:in das Fahrzeug inklusive Kenn­zeichen und Kfz-Versiche­rung auf seinen bzw. ihren Namen um – auch bei Kauf oder Über­nahme innerhalb der Familie. Neue Halter:innen brauchen eine neue Kfz-Versiche­rung.
  • Todesfall: Verstirbt eine ange­hörige Person und vermacht Ihnen das Auto, ist eine Um­meldung auf Ihren Namen nötig. Eine Frist gibt es nicht, trotzdem sollten Sie das Kfz so schnell es geht auf Sie um­schreiben lassen. Bei Kfz-Ummeldung nach Erbschaft sind Erben oder Erbinnen an die Versicherungs­gesell­schaft des Erblassers oder der Erblasserin gebunden. In der Regel können Sie erst nach Vertrags­ablauf eine eigene Kfz-V­ersicherung ab­schließen.
Wo Sie Ihr Auto ummelden können

Sie können die Zulassung Ihres Autos in allen Zulassungs­stellen Ihres Land­kreises vornehmen. 

Um Wartezeiten bei der Zulassungs­stelle zu vermeiden, können Sie Ihr Kfz auch online ummelden. Voraus­setzung für das Auto-Ummelden online sind unter anderem ein Smart­phone mit Ausweis-App und ein Personal­­ausweis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion.

Bei einer Online-Ummeldung erhalten Sie vorüber­gehend einen Bescheid. Dieser ist gültig, bis Sie Ihre Zulassungs­bescheini­gung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) erhalten. 

Wer Ihr Auto ummelden darf

Können Sie die Kfz-Ummeldung nicht persön­lich erle­digen, können Sie eine andere Person damit beauf­tragen. Zusätzlich zu den Unter­lagen für die Um­meldung des Kfz benötigt die stell­vertre­tende Person:

  • Schriftliche Vollmacht: In dem formlosen Schreiben steht, dass die bevoll­mächtigte Person den oder die Fahrzeug­halter:in bei der Kfz-Ummeldung vertreten darf. Auch Name, Geburts­datum, Anschrift und Unterschrift von Vollmacht­geber:in und bevoll­mächtigter Person sind darin fest­gehalten.
  • Gültiger Personal­ausweis oder Reisepass der bevoll­mächtigten Person als Identitäts­nachweis
  • Kopie des Personal­ausweises oder Reise­passes (mit Melde­bescheini­gung) der Person, die die Vollmacht erteilt
  • SEPA-Lastschrift­mandat für Einzug der Kfz-Steuer (von Fahrzeug­halter:in ausgefüllt und unter­schrieben)
Das Video des Bundeministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zeigt, wie Sie mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Ihr Auto online ummelden.
Wenn Sie Ihr Auto ummelden, braucht die Kfz-Zulassungs­stelle verschiedene Unter­lagen von Ihnen. Die Doku­mente, die Sie für die Auto-Ummeldung benö­tigen, finden Sie in unserer Checkliste.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer). Der sieben­stellige Zahlen-Buchstaben-Code weist nach, dass der Halter oder die Halterin für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht abge­schlossen hat.
  • Zulassungsbescheini­gung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein) und Teil 2 (früher: Fahrzeug­brief)
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat (= Einzugs­ermächti­gung) für die Abbuchung der Kfz-Steuer
  • Alte Kennzeichen, falls die Kfz-Ummeldung mit einem Kenn­zeichen­wechsel verbunden ist

In folgenden Sonderfällen brauchen Sie zusätzliche Doku­mente: 

  • Bei Importfahrzeugen aus dem Ausland: Certificate of Conformity (= CoC-Papier). Die EG-Über­einstimmungs­bescheini­gung bestätigt die Typen­genehmi­gung für die Euro­päische Union.
  • Bei Neufahrzeugen aus dem EU-Ausland: Kaufvertrag oder Original­rechnung

Wenn Ihnen einzelne Dokumente aus der Fahrzeug-ummelden-Checkliste fehlen, ist eine Ummeldung meist erst nach Erhalt von Ersatzpapieren möglich:

  • Ihr Kfz ummelden ohne Fahrzeugbrief ist nicht möglich. Haben Sie keine Zulassungs­bescheini­gung Teil 2, beantragen Sie das Dokument bei der zuständigen Zulassungs­stelle neu. Vor Ort brauchen Sie Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass, eine eides­statt­liche Verlust­erklärung und ggf. einen Eigentums­nachweis (z. B. Kauf­vertrag). Gegen eine Gebühr von rund 60 Euro erhalten Sie anschließend einen neuen Fahrzeug­brief. Die Bereit­stellung kann bis zu sechs Wochen dauern. Erst dann können Sie Ihr Auto ummelden.
  • Haben Sie den Prüfbericht der letzten Haupt­untersuchung (HU) verloren, erhalten Sie eine Zweitschrift von der Prüfstelle, die den HU-Bericht erstellt hat. Kostenpunkt: rund zehn Euro. Das Ersatz­dokument ist zwingend notwendig, denn ohne gültigen TÜV können Sie Ihr Auto nicht ummelden.
Mit welchen Kosten Sie für das Ummelden Ihres Kfz rechnen sollten, hängt davon ab, ob Sie die Autoummeldung online beantragen oder vor Ort bei der Zulassungsstelle. Außer­dem fallen die Kosten für das Kfz-Ummelden höher aus, wenn Sie ein neues Kenn­zeichen benötigen.

Was kostet es, ein Auto umzumelden? Hier sehen Sie die Ummeldekosten fürs Auto im Überblick:

  • Umzug innerhalb oder außerhalb eines Zulassungs­bezirks mit Beibehalt des Kennzeichens: online ca. 10 bis 20 Euro, bei der Kfz-Zulassungsstelle ca. 20 bis 30 Euro
  • Umzug innerhalb oder außerhalb eines Zulassungs­bezirks mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: online ca. 10 bis 20 Euro, bei der Kfz-Zulassungsstelle ca. 20 bis 30 Euro
  • Halterwechsel im selben Zulassungs­bezirk: ca. 20 Euro
  • Halterwechsel in anderen Zulassungs­bezirk: ca. 25 bis 30 Euro
  • Neues Kennzeichen: ca. 25 Euro
  • Neue Umwelt­plakette: ca. 5 Euro
Wenn Sie ein Kfz ummelden, ist das auch für die Kfz-Versiche­rung relevant. Kaufen Sie ein Gebraucht­fahrzeug, benötigen Sie eine neue eVB-Nummer. Ob Sie Ihre bisherige Kfz-Versiche­rung auf sich umschreiben lassen oder den Anbieter wechseln, ist Ihre Entschei­dung.
  • Sie ziehen um: Wenn Sie nach Umzug Ihr Auto ummelden, sind Sie verpflichtet, den Anbieter schnellst­möglich über die Adress­änderung zu informieren (= Anzeige­pflicht). Durch Wohnort­wechsel kann Ihr Ver­sicherungs­beitrag aufgrund der Regionalklasse sinken oder steigen.
  • Sie kaufen einen Gebrauchtwagen: Ob Sie den bisherigen Versicherungs­vertrag auf sich umschreiben oder die Kfz-Versicherung wechseln, ist Ihnen über­lassen. Schließen Sie einen Vertrag bei einem neuen Anbieter ab, brauchen Sie nicht die alte Kfz-Versicherung kündigen. Wenn Sie das Kfz auf Ihren Namen ummelden, teilt die Zulassungs­stelle das dem bisherigen Versicherer mit und der beste­hende Vertrag endet. In beiden Fällen ist eine neue eVB-Nummer Voraus­setzung für die Kfz-Um­meldung.
  • Sie überlassen Ihr Auto jemand anderem: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, verschenken oder innerhalb der Familie umschreiben, sind Sie nicht mehr Fahrzeug­halter:in. Die Zulassungs­stelle informiert Ihre Kfz-Versicherung. Ihr alter Kfz-Versicherungs­vertrag endet auto­matisch.

Tipp: Wer das Auto­fahren aufgibt und sein Fahrzeug einem Familien­mitglied zur Verfügung stellt, kann die Schaden­freiheits­klasse übertragen. So können Verwandte sich die Schadenfreiheitsklasse des oder der bisherigen Fahrzeug­halter:in bei der Versicherung des Pkw anrechnen lassen.

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Benötige ich bei einem Umzug eine neue Umweltplakette?
Das kommt darauf an, ob Sie bei der Kfz-Ummeldung Ihr Kennzeichen wechseln. Auf der Umweltplakette ist die aktuelle Kenn­zeichen­kombina­tion des Pkw eingetragen. Bean­tragen Sie bei Umzug neue Nummern­schilder, brauchen Sie eine neue Feinstaub­plakette. Behalten Sie Ihr bisheriges Kenn­zeichen, ist keine neue Umwelt­plakette nötig.
Kann ich mein gebraucht gekauftes Auto ummelden ohne Kennzeichen?
Nein, Sie können Ihr gebraucht gekauftes Auto ohne Kenn­zeichen nicht ummelden. Wenn der oder die Vorbe­sitzer:in das Kfz noch nicht abge­­meldet verkauft, muss er oder sie Ihnen die Nummern­schilder mitgeben. Zum Ummelden auf der Zulassungs­stelle benötigen Sie die alten Kenn­zeichen. Ein oder eine Mitar­beiter:in der Behörde entwertet im Rahmen der Um­meldung die Schilder. Kaufen Sie dagegen ein abge­meldetes Auto ohne Kenn­zeichen, brauchen Sie keine Um­meldung, sondern müssen Ihr Kfz zulassen.
Gibt es eine Frist fürs Auto ummelden?
Nein, es gibt keine Frist. Ausnahme: In Hamburg hat die Kfz-Ummeldung unverzüglich zu erfolgen. In anderen deutschen Bundesländern gibt es keine konkrete Frist für die Kfz-Um­meldung, außer Sie ziehen in einen anderen Zulassungs­bezirk. Dann sollten Sie innerhalb einer Woche nach Umzug Ihr Auto ummelden. Ansonsten drohen 15 Euro Verwarnungs­geld – voraus­gesetzt, die Kfz-Zulassungs­stelle kann einen frist­gerechten Termin vergeben.
Kann ich mein Kennzeichen beim Auto ummelden behalten?
Wer nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sein Auto ummeldet, kann das bisherige Kenn­zeichen behalten. Eine Kenn­zeichen­mitnahme ist auch bei Halter­wechsel innerhalb Deutsch­lands möglich. Sprich: Es ist Ihnen überlassen, ob Sie neue Nummern­schilder beantragen, wenn Sie ein Auto ummelden.
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