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  • Es gibt drei Zeitpunkte, wann Sie Ihr Auto ummelden müssen: Bei Umzug, einem Halter­wechsel, oder nach einem Todesfall des Halters oder der Halterin. Die Um­meldung ist bei jeder Zulassungs­stelle inner­halb Ihres Land­kreises sowie online möglich
  • Je nach Art der Kfz-Ummeldung sind verschiedene Unter­lagen nötig. Sie brauchen unter anderem Ihren Ausweis und die Zulassungs­bescheinigungen Teil 1 und Teil 2. Für die Online-Ummeldung ist ein Personal­ausweis mit Online-Ausweis­funktion nötig.
  • Je nachdem, warum Sie Ihr Kfz ummelden, fallen die Kosten unter­schiedlich hoch aus. Auto ummelden bei Umzug kostet ungefähr ab zwölf Euro, bei Halter­wechsel ab 20 Euro.
  • Kaufen Sie ein Gebraucht­fahrzeug und wollen dieses ummelden, benötigen Sie eine neue eVB-Nummer. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung nach Abschluss eines Kfz-Ver­sicherungs­vertrags.
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Wann Sie Ihr Auto ummelden

Drei Gründe gibt es, warum Sie Ihr Auto ummelden sollten: Bei Umzug, Verkauf eines Gebrauchtwagens oder Todesfall des Halters oder der Halterin. Diese Dinge sollten Sie in den jeweiligen Fällen beachten:

  • Umzug: Nicht bei jedem Umzug ist das Um­melden Ihres Autos Pflicht. Bleiben sowohl Fahr­zeug­halter oder Fahrzeughalterin als auch Zulassungs­bezirk gleich, ist keine Kfz-Ummeldung notwendig. Sie lassen lediglich Ihre neue Anschrift in die Fahrzeug­papiere eintragen. Ändert sich der Zulassungs­bezirk durch Umzug, ist das Ummelden Ihres Autos dagegen Pflicht.
  • Verkauf: Nach einem Halterwechsel meldet der oder die neue Halter:in das Fahrzeug inklusive Kenn­zeichen und Kfz-Versiche­rung auf seinen bzw. ihren Namen um – auch bei Kauf oder Über­nahme innerhalb der Familie. Neue Halter:innen brauchen eine neue Kfz-Versiche­rung.
  • Todesfall: Verstirbt eine ange­hörige Person und vermacht Ihnen das Auto, ist eine Um­meldung auf Ihren Namen nötig. Eine Frist gibt es nicht, trotzdem sollten Sie das Kfz so schnell es geht auf Sie um­schreiben lassen. Bei Kfz-Ummeldung nach Erbschaft sind Erben oder Erbinnen an die Versicherungs­gesell­schaft des Erblassers oder der Erblasserin gebunden. In der Regel können Sie erst nach Vertrags­ablauf eine eigene Kfz-V­ersicherung ab­schließen.

Wo Sie Ihr Auto ummelden können

Sie können die Zulassung Ihres Autos in allen Zulassungs­stellen Ihres Land­kreises vornehmen. 

Um Wartezeiten bei der Zulassungs­stelle zu vermeiden, können Sie Ihr Kfz auch online ummelden. Voraus­setzung für das Auto-Ummelden online sind unter anderem ein Smart­phone mit Ausweis-App und ein Personal­­ausweis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion.

Bei einer Online-Ummeldung erhalten Sie vorüber­gehend einen Bescheid. Dieser ist gültig, bis Sie Ihre Zulassungs­bescheini­gung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) erhalten. 

Wer Ihr Auto ummelden darf

Können Sie die Kfz-Ummeldung nicht persön­lich erle­digen, können Sie eine andere Person damit beauf­tragen. Zusätzlich zu den Unter­lagen für die Um­meldung des Kfz benötigt die stell­vertre­tende Person:

  • Schriftliche Vollmacht: In dem formlosen Schreiben steht, dass die bevoll­mächtigte Person den oder die Fahrzeug­halter:in bei der Kfz-Ummeldung vertreten darf. Auch Name, Geburts­datum, Anschrift und Unterschrift von Vollmacht­geber:in und bevoll­mächtigter Person sind darin fest­gehalten.
  • Gültiger Personal­ausweis oder Reisepass der bevoll­mächtigten Person als Identitäts­nachweis
  • Kopie des Personal­ausweises oder Reise­passes (mit Melde­bescheini­gung) der Person, die die Vollmacht erteilt
  • SEPA-Lastschrift­mandat für Einzug der Kfz-Steuer (von Fahrzeug­halter:in ausgefüllt und unter­schrieben)
Das Video des Bundeministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zeigt, wie Sie mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Ihr Auto online ummelden.
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Wenn Sie Ihr Auto ummelden, braucht die Kfz-Zulassungs­stelle verschiedene Unter­lagen von Ihnen. Die Doku­mente, die Sie für die Auto-Ummeldung benö­tigen, finden Sie in unserer Checkliste.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer). Der sieben­stellige Zahlen-Buchstaben-Code weist nach, dass der Halter oder die Halterin für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht abge­schlossen hat.
  • Zulassungsbescheini­gung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein) und Teil 2 (früher: Fahrzeug­brief)
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat (= Einzugs­ermächti­gung) für die Abbuchung der Kfz-Steuer
  • Alte Kennzeichen, falls die Kfz-Ummeldung mit einem Kenn­zeichen­wechsel verbunden ist

In folgenden Sonderfällen brauchen Sie zusätzliche Doku­mente: 

  • Bei Importfahrzeugen aus dem Ausland: Certificate of Conformity (= CoC-Papier). Die EG-Über­einstimmungs­bescheini­gung bestätigt die Typen­genehmi­gung für die Euro­päische Union.
  • Bei Neufahrzeugen aus dem EU-Ausland: Kaufvertrag oder Original­rechnung

Wenn Ihnen einzelne Dokumente aus der Fahrzeug-ummelden-Checkliste fehlen, ist eine Ummeldung meist erst nach Erhalt von Ersatzpapieren möglich:

  • Ihr Kfz ummelden ohne Fahrzeugbrief ist nicht möglich. Haben Sie keine Zulassungs­bescheini­gung Teil 2, beantragen Sie das Dokument bei der zuständigen Zulassungs­stelle neu. Vor Ort brauchen Sie Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass, eine eides­statt­liche Verlust­erklärung und ggf. einen Eigentums­nachweis (z. B. Kauf­vertrag). Gegen eine Gebühr von rund 60 Euro erhalten Sie anschließend einen neuen Fahrzeug­brief. Die Bereit­stellung kann bis zu sechs Wochen dauern. Erst dann können Sie Ihr Auto ummelden.
  • Haben Sie den Prüfbericht der letzten Haupt­untersuchung (HU) verloren, erhalten Sie eine Zweitschrift von der Prüfstelle, die den HU-Bericht erstellt hat. Kostenpunkt: rund zehn Euro. Das Ersatz­dokument ist zwingend notwendig, denn ohne gültigen TÜV können Sie Ihr Auto nicht ummelden.
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Mit welchen Kosten Sie für das Ummelden Ihres Kfz rechnen sollten, hängt davon ab, ob Sie innerhalb desselben oder in einen anderen Zulassungs­bezirk umziehen. Außer­dem fallen die Kosten für das Kfz-Ummelden höher aus, wenn Sie ein neues Kenn­zeichen benötigen.

Was kostet es, ein Auto umzumelden? Hier sehen Sie die Ummeldekosten fürs Auto im Überblick:

  • Umzug innerhalb eines Zulassungs­bezirks: ca. 12 Euro
  • Umzug in einen neuen Zulassungs­bezirk: ca. 28 Euro
  • Halterwechsel im selben Zulassungs­bezirk: ca. 20 Euro
  • Halterwechsel in anderen Zulassungs­bezirk: ca. 30 Euro
  • Neues Kennzeichen: ca. 25 Euro
  • Neue Umwelt­plakette: ca. 5 Euro
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Wenn Sie ein Kfz ummelden, ist das auch für die Kfz-Versiche­rung relevant. Kaufen Sie ein Gebraucht­fahrzeug, benötigen Sie eine neue eVB-Nummer. Ob Sie Ihre bisherige Kfz-Versiche­rung auf sich umschreiben lassen oder den Anbieter wechseln, ist Ihre Entschei­dung.
  • Sie ziehen um: Wenn Sie nach Umzug Ihr Auto ummelden, sind Sie verpflichtet, den Anbieter schnellst­möglich über die Adress­änderung zu informieren (= Anzeige­pflicht). Durch Wohnort­wechsel kann Ihr Ver­sicherungs­beitrag aufgrund der Regionalklasse sinken oder steigen.
  • Sie kaufen einen Gebrauchtwagen: Ob Sie den bisherigen Versicherungs­vertrag auf sich umschreiben oder die Kfz-Versicherung wechseln, ist Ihnen über­lassen. Schließen Sie einen Vertrag bei einem neuen Anbieter ab, brauchen Sie nicht die alte Kfz-Versicherung kündigen. Wenn Sie das Kfz auf Ihren Namen ummelden, teilt die Zulassungs­stelle das dem bisherigen Versicherer mit und der beste­hende Vertrag endet. In beiden Fällen ist eine neue eVB-Nummer Voraus­setzung für die Kfz-Um­meldung.
  • Sie überlassen Ihr Auto jemand anderem: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, verschenken oder innerhalb der Familie umschreiben, sind Sie nicht mehr Fahrzeug­halter:in. Die Zulassungs­stelle informiert Ihre Kfz-Versicherung. Ihr alter Kfz-Versicherungs­vertrag endet auto­matisch.

Tipp: Wer das Auto­fahren aufgibt und sein Fahrzeug einem Familien­mitglied zur Verfügung stellt, kann die Schaden­freiheits­klasse übertragen. So können Verwandte sich die Schadenfreiheitsklasse des oder der bisherigen Fahrzeug­halter:in bei der Versicherung des Pkw anrechnen lassen.

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Benötige ich bei einem Umzug eine neue Umweltplakette?

Das kommt darauf an, ob Sie bei der Kfz-Ummeldung Ihr Kennzeichen wechseln. Auf der Umweltplakette ist die aktuelle Kenn­zeichen­kombina­tion des Pkw eingetragen. Bean­tragen Sie bei Umzug neue Nummern­schilder, brauchen Sie eine neue Feinstaub­plakette. Behalten Sie Ihr bisheriges Kenn­zeichen, ist keine neue Umwelt­plakette nötig.

Kann ich mein gebraucht gekauftes Auto ummelden ohne Kennzeichen?

Nein, Sie können Ihr gebraucht gekauftes Auto ohne Kenn­zeichen nicht ummelden. Wenn der oder die Vorbe­sitzer:in das Kfz noch nicht abge­­meldet verkauft, muss er oder sie Ihnen die Nummern­schilder mitgeben. Zum Ummelden auf der Zulassungs­stelle benötigen Sie die alten Kenn­zeichen. Ein oder eine Mitar­beiter:in der Behörde entwertet im Rahmen der Um­meldung die Schilder. Kaufen Sie dagegen ein abge­meldetes Auto ohne Kenn­zeichen, brauchen Sie keine Um­meldung, sondern müssen Ihr Kfz zulassen.

Gibt es eine Frist fürs Auto ummelden?

Nein, es gibt keine Frist. Ausnahme: In Hamburg hat die Kfz-Ummeldung unverzüglich zu erfolgen. In anderen deutschen Bundesländern gibt es keine konkrete Frist für die Kfz-Um­meldung, außer Sie ziehen in einen anderen Zulassungs­bezirk. Dann sollten Sie innerhalb einer Woche nach Umzug Ihr Auto ummelden. Ansonsten drohen 15 Euro Verwarnungs­geld – voraus­gesetzt, die Kfz-Zulassungs­stelle kann einen frist­gerechten Termin vergeben.

Kann ich mein Kennzeichen beim Auto ummelden behalten?

Wer nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sein Auto ummeldet, kann das bisherige Kenn­zeichen behalten. Eine Kenn­zeichen­mitnahme ist auch bei Halter­wechsel innerhalb Deutsch­lands möglich. Sprich: Es ist Ihnen überlassen, ob Sie neue Nummern­schilder beantragen, wenn Sie ein Auto ummelden.
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