Drei Gründe gibt es, warum Sie Ihr Auto ummelden sollten: Bei Umzug, Verkauf eines Gebrauchtwagens oder Todesfall des Halters oder der Halterin. Diese Dinge sollten Sie in den jeweiligen Fällen beachten:
- Umzug: Nicht bei jedem Umzug ist das Ummelden Ihres Autos Pflicht. Bleiben sowohl Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin als auch Zulassungsbezirk gleich, ist keine Kfz-Ummeldung notwendig. Sie lassen lediglich Ihre neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eintragen. Ändert sich der Zulassungsbezirk durch Umzug, ist das Ummelden Ihres Autos dagegen Pflicht.
- Verkauf: Nach einem Halterwechsel meldet der oder die neue Halter:in das Fahrzeug inklusive Kennzeichen und Kfz-Versicherung auf seinen bzw. ihren Namen um – auch bei Kauf oder Übernahme innerhalb der Familie. Neue Halter:innen brauchen eine neue Kfz-Versicherung.
- Todesfall: Verstirbt eine angehörige Person und vermacht Ihnen das Auto, ist eine Ummeldung auf Ihren Namen nötig. Eine Frist gibt es nicht, trotzdem sollten Sie das Kfz so schnell es geht auf Sie umschreiben lassen. Bei Kfz-Ummeldung nach Erbschaft sind Erben oder Erbinnen an die Versicherungsgesellschaft des Erblassers oder der Erblasserin gebunden. In der Regel können Sie erst nach Vertragsablauf eine eigene Kfz-Versicherung abschließen.