Es gibt genau zwei Gründe für eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs: Wenn Sie als Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Oder wenn Sie ein gebrauchtes Kfz gekauft, geerbt oder durch eine Trennung erhalten haben. Dies gilt auch, wenn ein Halterwechsel innerhalb der Familie erfolgt, zum Beispiel, weil Sie das Auto Ihrer Eltern übernehmen.
Auch wenn es auf den ersten Blick verwirrend scheint: In Bezug auf Ihre Kfz-Zulassung ist Umzug nicht gleich Umzug. Erfolgt der Wohnortwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks, sind Sie zwar verpflichtet, Ihre neue Adresse eintragen zu lassen. Ihr Wagen wird dabei nicht offiziell umgemeldet, da sich Fahrzeughalter und Bezirk nicht geändert haben.
Sie benötigen für diesen Vorgang von Ihrer Versicherung keine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Auch den Gang zur Kfz-Behörde können Sie sich häufig sparen: In einigen Gemeinden nimmt das Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt die Aktualisierung der Fahrzeugpapiere vor.
Anders verhält es sich, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. In diesem Fall müssen Sie Ihr Auto tatsächlich ummelden und bei der zuständigen Zulassungsstelle die neue elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Versicherers dabeihaben. Der Vorteil für Sie ist, dass Ihre Kfz-Versicherung die eVB unter Einhaltung gesetzlicher Datenschutz-Richtlinien an eine zentrale Datenbank übermittelt. Die Zulassungsbehörde hat automatisch Zugriff darauf. Als Nachweis, dass Ihr Auto mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, nennen Sie bei der Ummeldung lediglich die siebenstellige eVB-Nummer.
Denn durch den Umzug in einen anderen Ort ändert sich möglicherweise Ihre Regionalklasse. Regionalklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz in einer Region wider und sind neben den Typklassen und der Schadenfreiheitsklasse für Versicherungsunternehmen eines der wichtigsten Tarifmerkmale zur Kalkulation von Versicherungsbeiträgen.
Ein Gebrauchtwagen, den Sie von einer Privatperson oder einem Händler kaufen, hat eine Straßenzulassung mit Kfz-Kennzeichen und eine bereits bestehende Kfz-Versicherung. Beides muss auf Ihren Namen umgemeldet werden, wenn Sie neuer Fahrzeughalter werden.
Für den Kfz-Halterwechsel in Ihrem Zulassungsbezirk ist die Zulassungsstelle in Ihrer örtlichen Verwaltung zuständig. Bei der Umschreibung des Wagens auf Ihren Namen wird die bestehende Autoversicherung des Vorbesitzers automatisch gekündigt. Sie brauchen jetzt einen neuen Vertrag – entweder beim Anbieter des Vorbesitzers oder bei einer neuen Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.
Dasselbe gilt auch innerhalb der Familie, wenn zum Beispiel ein volljähriges Kind das Auto seiner Eltern übernimmt, ohne es zu kaufen.
Bei der Fahrzeugummeldung nach einer Erbschaft sind Sie an die Versicherungsgesellschaft des Erblassers gebunden.
Wer sein Auto ummelden möchte, legt folgende Dokumente bei der Kfz-Zulassungsbehörde vor:
Wichtig: Möchten Sie ein Neufahrzeug aus dem EU-Ausland, zum Beispiel aus Frankreich, in Deutschland zulassen, legen Sie der Kfz-Behörde zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung vor. Zudem sind Sie verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Erwerb des Pkw eine "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" beim Finanzamt abzugeben und die Umsatzsteuer zu entrichten. Amtliche Vordrucke bekommen Sie bei dem für Sie zuständigen deutschen Finanzamt.
Haben Sie Fahrzeugpapiere verloren, kann Ihnen Ihre Zulassungsbehörde neue Dokumente ausstellen. Vor Ort müssen Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung unterschreiben, der Verlust wird dann an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet.
Einen neuen Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief erhalten Sie gegen eine Gebühr von bis zu 45 Euro (Fahrzeugschein) bzw. bis zu 70 Euro (Fahrzeugbrief). Dieser Vorgang kann ein paar Tage dauern.
Sind die COC-Papiere für ein Fahrzeug aus dem Ausland verloren gegangen, erhalten Sie vom Hersteller des Kfz neue. In der Regel ist für den Service ebenfalls eine Gebühr fällig. Je nach Hersteller sollten Sie mit Kosten zwischen 60 und 200 Euro rechnen.
Geht der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) verloren, erhalten Sie vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder einer anderen Prüfstelle, die den Bericht angefertigt hat, eine Zweitschrift. Prüforganisationen berechnen hierfür eine Servicepauschale von etwa zehn Euro. Die Prüfergebnisse der HU, die standardmäßig eine Abgasuntersuchung (AU) beinhaltet, sind zentral gespeichert. Deshalb können auch andere Prüfstellen eine Zweitschrift anfertigen. Dort kostet der Service ca. 15 Euro.
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Ausgangssituation
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Kosten
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Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks | ca. 12 Euro (für die Adressänderung) |
Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk | ca. 28 Euro |
Halterwechsel (neuer Halter lebt im selben Zulassungsbezirk) | ca. 20 Euro |
Halterwechsel (neuer Halter lebt in anderem Zulassungsbezirk) | ca. 30 Euro |
Neue Kennzeichen (falls nötig) | ca. 25 Euro |
Neue Umweltplakette (falls nötig) | ca. 5 Euro |
In der Regel schreiben Sie Ihr Auto bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz um. Bundesweit bieten immer mehr Kfz-Behörden eine Online-Terminvereinbarung an. Dieser Service erspart Ihnen lange Wartezeiten: Reservieren Sie vorab einen Termin und haben alle erforderlichen Unterlagen dabei, dauert die Ummeldung nicht länger als 30 Minuten.
Nach einem Halterwechsel ist der Besuch einer Kfz-Zulassungsstelle mittlerweile nicht mehr obligatorisch, um einen Pkw umzuschreiben. Seit 2019 können Fahrzeughalter in allen Bundesländern die Web-Portale örtlicher Kfz-Behörden nutzen, um ihr Auto online umzumelden. Dieser Service steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN besitzen. Darüber hinaus erforderlich sind:
Während in Deutschland jeder ein Auto abmelden kann, der die dafür nötigen Papiere vorweist, erfolgen Umschreiben und Anmelden eines Pkw ausschließlich durch den Fahrzeughalter.
Wer sich Wartezeiten sparen möchte, kann einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht zur Zulassungsstelle schicken. Als Bevollmächtigte kommen Vertrauenspersonen wie zum Beispiel Ehepartner, Familienmitglieder oder Freunde infrage. Darüber hinaus spezialisieren sich Dienstleister darauf, Autofahrern den Behördengang gegen eine Gebühr abzunehmen. In diesem Fall senden Sie dem Zulassungsservice die für die Umschreibung nötigen Unterlagen inklusive Vollmacht zu oder geben sie in einer Filiale ab.
Übrigens: Legen Sie in der schriftlichen Vollmacht im Vorfeld kein Ablaufdatum fest, ist das Dokument unbegrenzt gültig. Hat die von Ihnen beauftragte Person das Auto erfolgreich für Sie umgemeldet, erlischt die Vollmacht automatisch.
Bei einem Umzug rückt die Umschreibung von Pkw, Motorrad und Co. am neuen Hauptwohnsitz gerne mal in den Hintergrund. Doch Vorsicht: Wenn Sie das Auto ummelden vergessen oder zu lange aufschieben, laufen Sie Gefahr, ein Bußgeld zu kassieren.
Zwar nennt bis auf Hamburg kein deutsches Bundesland eine konkrete Frist für die Ummeldung. Laut Bußgeldkatalog gilt aber:
Kann die Polizei bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat den Halter aufgrund einer falschen oder nicht eingetragenen Adresse nicht problemlos ermitteln, fällt das Bußgeld unter Umständen schnell noch höher aus.
Sie wollen Ihr Auto ummelden und Ihr altes Kennzeichen behalten? Seit 1. Januar 2015 ist das auch möglich, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Wechseln Sie dagegen im neuen Zulassungsbezirk ein Fahrzeug, ist die Kennzeichenmitnahme nicht möglich. Sie erhalten ein neues Nummernschild mit dem Kürzel Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes.
Wenn Sie das Auto ummelden, weil ein Halterwechsel erfolgt, kann das alte Kennzeichen nur auf dem bisherigen Fahrzeug verbleiben, wenn der Bezirk gleich bleibt.
Haben Sie Ihr Fahrzeug verkauft und möchten Ihre Nummernschilder bei Ihrem nächsten Auto wiederverwenden, denken Sie an eine Kennzeichen-Reservierung bei der Zulassungsstelle. Bei der Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs zahlen Sie dann eine Gebühr in Höhe von 12,80 Euro für Ihr Wunschkennzeichen.
Verbringen Sie maximal sechs Monate im europäischen Ausland, melden Sie Ihr Fahrzeug nicht um. Ihren Pkw mit deutschem Nummernschild dürfen Sie beispielsweise weiterhin fahren, wenn Sie jobbedingt drei Monate nach Frankreich ziehen. Oder regelmäßig einen Teil des Jahres in Ihrem Ferienhaus in Spanien verbringen. Ein neues Kennzeichen ist in beiden Fällen nicht erforderlich.
Ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten sind Sie jedoch verpflichtet, den Wagen umzumelden. Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land, melden Sie Ihr Auto in Deutschland ab und melden es innerhalb von sechs Monaten nach Umzug am neuen Wohnort an. In Deutschland registrierte Fahrzeuge können Sie nicht im EU-Ausland anmelden.
Eine Sonderregelung gilt für Studenten: Absolvieren sie ein Auslandssemester in einem EU-Mitgliedsstaat, dürfen sie Ihren in Deutschland angemeldeten Pkw länger als ein halbes Jahr ohne Ummeldung fahren.
Ummeldungen, für die Sie die eVB-Nummer als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, meldet die Zulassungsstelle automatisch Ihrer Versicherung. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie einen Gebrauchtwagen gekauft oder innerhalb der Familie übernommen haben. Für das Fahrzeug benötigen Sie einen neuen Versicherungsvertrag. Ob Sie diesen bei Ihrem bisherigen Versicherer oder einem neuen Anbieter abschließen, ist Ihre persönliche Entscheidung.
Haben Sie Ihr Fahrzeug verkauft, verschenkt oder wird es innerhalb Ihrer Familie umgeschrieben und Sie sind nicht mehr der Fahrzeughalter, wird Ihr Versicherungsunternehmen ebenfalls von der Zulassungsstelle informiert. Ihr alter Kfz-Versicherungsvertrag endet daraufhin automatisch.
Eine Ummeldung nach einem Umzug ist ein günstiger Zeitpunkt, um die Kfz-Versicherung zu wechseln. Denn mit dem Wohnort kann sich die Höhe der Prämie ändern. Ein Umzug vom Land in die Stadt kann zum Beispiel einen höheren Versicherungsbeitag bedeuten, wenn sich Ihre Regionalklasse verschlechtert. Diese spiegelt sowohl bei Kfz-Haftpflicht- als auch Kaskoversicherung die Schaden- und Unfallbilanz einer Region wider. Ziehen Sie dagegen aufs Land, lohnt sich für Sie möglicherweise eine Teilkasko, die bei Wildunfällen greift.
Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Umzugs haben Sie übrigens nicht. Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln können Sie nur regulär zum Vertragsende.
Bei Leasingfahrzeugen ist es üblich, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Bank bzw. Leasinggesellschaft hinterlegt bleibt. Sobald Sie diese Unterlagen für eine Ummeldung benötigen, gehen diese zunächst an die Zulassungsstelle. Für eine reine Adressänderung innerhalb eines Zulassungsbezirks ist dies nicht nötig. Hier reicht es, wenn Bank oder Leasinggeber der Behörde eine schriftliche Änderungsbestätigung zukommen lassen.
Übrigens: Grundsätzlich können Sie ein Leasingfahrzeug während der Vertragslaufzeit vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum abmelden. Wie auch bei regulären Pkw ist dies bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Für die Abmeldung ist allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich, in der das Leasingunternehmen als Eigentümer eingetragen ist. Halten Sie daher im Vorfeld Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter.