Aktuelles: Saisonstart für Oldtimer

    +++ Fit machen zum Start in die neue Saison +++ Drei Tipps: Batterie laden, Flüssigkeiten kontrollieren, Sicherheitscheck machen +++ Zulassungsoptionen für Ihren Klassiker überprüfen +++ Allianz bietet umfangreichen Versicherungsschutz +++ 

  • Ein H-Kennzeichen hat Vorteile und Nachteile. Mit dem Old­timer-Kenn­zeichen können Sie als Fahr­zeug­halter:in oft Geld sparen. Dafür gibt es unter anderem Be­schränkungen bei der Fahr­zeug­nutzung.
  • Für viele Autos mit H-Kenn­zeichen sind Steuern und Kosten der Kfz-Ver­sicherung günstiger als für Fahrzeuge mit regulären Kenn­zeichen.
  • H-Kennzeichen – ab wann? Die H-Zulassung ist Fahr­zeugen vor­be­halten, deren Erst­zulassung mindestens 30 Jahre her ist. Zu den H-Kenn­zeichen-Voraus­setzungen gehört auch ein Oldtimer­gutachten.
  • Für Oldtimersammler:innen gibt es ein rotes 07-Kenn­zeichen. Das Sonder­kenn­zeichen lässt sich im Wechsel an mehreren Kfz anbringen.
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Mit einem Oldtimer­kennzeichen können Sie Kfz-Steuer und Versicherungs­beiträge sparen. H-Kenn­zeichen-Vorteile haben Sie nur, wenn Ihr Fahr­zeug den strengen Oldtimer-Kriterien entspricht. Beschränkungen bei Um­bauten und jährlicher Fahr­leistung fallen unter die H-Kenn­zeichen-Nachteile.

H-Kennzeichen-Vorteile gibt es vor allem bei Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung (ähnlich wie E-Kennzeichen-Vorteile):

  • Pauschale Kfz-Steuer für H-Kennzeichen: Wer einen Oldtimer zulässt, zahlt 191,73 Euro im Jahr – egal ob für Pkw, Lkw, Traktor, Wohnmobil oder Anhänger.
  • Günstige Kfz-Versicherung: Haft­pflicht­versicherungen für Old­timer kosten 40 bis 110 Euro im Jahr. Weder Schaden­freiheits­rabatt noch Typ- oder Regional­klassen spielen bei der Beitrags­berechnung eine Rolle.
  • Keine Rückstufung: Bei der H-Kenn­zeichen-Versicherung gibt es keine Schaden­frei­heits­klassen. Nach einem Unfall bleibt Ihre Prämie stabil.
  • Freie Fahrt in Umwelt­zonen: Für Fahr­zeuge mit Oldtimer-Kenn­zeichen ent­fallen die Umwelt­auflagen. Autos mit H-Kenn­zeichen brauchen des­wegen keine Umwelt­plakette, um Umwelt­zonen deutscher Groß­städte zu befahren.
  • Kein Nachrüsten erforderlich: Old­timer dürfen ohne Katalysator fahren.

Die H-Kennzeichen-Nach­teile betreffen unter anderem die Fahrzeug­nutzung:

  • Strenge Oldtimer-Voraus­setzungen: Ein Kfz erhält nur dann ein H-Kenn­zeichen und Oldtimer­status, wenn es den Kriterien der Fahr­zeug-Zulassungs­verordnung (FZV) entspricht (u. a. weitest­gehend im Original­zustand).
  • Kaum Änderungen erlaubt: An Fahr­zeugen mit H-Kenn­zeichen sind wenige Um­bauten zulässig (z. B. Restaurierung mit Original­teilen). Weder Tunen der Abgas­anlage noch andere Felgen oder neue Farben sind gestattet.
  • Einschränkungen durch H-Kenn­zeichen-Versicherung: Viele Versicherer be­grenzen die Fahrleistung bei Old­timern auf 5.000 bis 9.000 Kilo­meter im Jahr. Auch Reisen ins Aus­land können vertrag­lich verboten sein.
  • Zusätzliches Alltags­fahrzeug nötig: Bedingung für den Abschluss eines Oldtimer­tarifs ist meist, dass Sie für Alltags­fahrten einen Zweit­wagen versichern. Wenn Sie das Auto mit H-Kenn­zeichen täglich nutzen, brauchen Sie eine reguläre Kfz-Versicherung.
  • Gebühren für Oldtimer­gutachten: Kosten für ein Bewertungs­gutachten gemäß § 23 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zahlen Fahrzeug­halter:innen selbst.
  • Kosten-Nutzen-Bilanz nicht immer positiv: Bei Fahr­zeugen mit kleinem Hub­raum (ab 700 ccm) lohnt sich ein Oldtimer-H-Kenn­zeichen oft nicht.
Sie haben Fragen zur Versicherung eines Kfz mit Oldtimer-Kennzeichen? Wir sind gerne für Sie da.
Nur vier Schritte: Hier den Allianz Beitrag für Ihr Fahrzeug mit H-Zulassung berechnen.
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Die H-Kennzeichen-Steuer beträgt pauschal 191,73 Euro im Jahr. Wer ein Fahrzeug mit H-Kenn­zeichen anmeldet, zahlt außer­dem ein­malige Gebühren bei der H-Zulassung (z. B. für Anfertigung der Oldtimer­kennzeichen). Weitere H-Kenn­zeichen-Kosten entstehen durch die Oldtimer­versicherung.
  • H-Kennzeichen-Steuer

    Für Oldtimer zahlen Sie eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro im Jahr. Für die H-Kennzeichen-Steuer betragen die monatlichen Kosten also weniger als 16 Euro. Meist sind H-Zulassung-Steuern günstiger als reguläre Kfz-Steuern, die sich nach Hubraum und Schadstoffklasse berechnen. Aber: Für einige Oldtimer kann die reguläre Kfz-Steuer günstiger als die Steuer mit H-Kennzeichen sein (z. B. Kleinwagen bis 700 ccm Hubraum, Modelle mit G-Kat).

    Wer sich für eine H-Zulassung mit Saison­kennzeichen entscheidet, zahlt den Pauschalsteuersatz anteilig. Sprich: Melden Sie Ihren Oldtimer von Mai bis Oktober an, kostet die H-Kennzeichen-Steuer für sechs Monate knapp 96 Euro.

  • H-Kennzeichen-Kosten

    Sie wollen bei der Kfz-Zulassungs­stelle ein H-Kenn­zeichen beantragen? Bei der Oldtimer­zulassung fallen einmalige H-Kenn­zeichen-Kosten an. Hinzu kommen laufende Ausgaben für die Oldtimerversicherung:

    • Historien­kennzeichen: ca. 40 Euro
    • Aufschlag für Wunsch­kennzeichen: 10,20 Euro
    • Online-Reservierung des Wunsch­kennzeichens: 2,60 Euro
    • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: ca. 80 bis 200 Euro (ggf. zuzüglich ca. 110 Euro für Hauptuntersuchung)
    • Kfz-Haftpflicht­versicherung: ab 40 Euro im Jahr
Noch Fragen zum Thema H-Kennzeichen-Kosten? Wir beraten Sie gerne.
Schnell und einfach online: Hier für Ihr Auto mit H-Kennzeichen Kosten der Kfz-Versicherung berechnen.
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Ab 30 Jahren nach der Erstzulassung kann ein Fahrzeug ein H-Kenn­zeichen bekommen. Weitere Voraus­setzungen für das Oldtimer­kenn­zeichen sind eine gültige Haupt­unter­suchung und ein Oldtimer­gutachten (siehe voll­ständige Liste unten).

Ab wann H-Kennzeichen (= Historien­kennzeichen, teils auch History-Kenn­zeichen) für Kfz verfügbar sind, gibt die Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) vor. Wenn diese Voraus­setzungen erfüllt sind, können Sie ein H-Kenn­zeichen beantragen:

  • Die Erstzulassung des Kfz ist mindestens 30 Jahre her.
  • Das Kfz entspricht weitest­gehend dem Original­zustand oder ist mit Original­teilen restauriert.
  • Das Kfz ist gut erhalten und dient zur Pflege des kraft­fahrzeug­technischen Kultur­gutes.
  • Eine bestandene Haupt­unter­suchung (HU) bestätigt die Verkehrs­sicherheit des Kfz.
  • Ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO liegt vor.
  • Das Kfz ist mindestens mit Kfz-Haft­pflicht versichert.

Ein H-Kennzeichen beantragen Sie bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Dafür vereinbaren Sie bei der Kfz-Behörde einen Termin und bringen alle erforderlichen Unterlagen mit. Für die H-Zulassung brauchen Sie:

  • Zulassungsbeschei­ni­gung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbeschei­ni­gung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Gültiger HU-Bericht
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Kennzeichen (falls Fahrzeug schon angemeldet ist)
  • SEPA-Lastschrift­mandat für Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reise­pass mit Meldebescheinigung
  • Reservierungs­bestätigung für Wunschkennzeichen (falls gewünscht)

Ein H-Kennzeichen sieht aus wie ein reguläres Kfz-Kennzeichen mit H am Ende. Oldtimerkennzeichen mit H sind auch für Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger verfügbar.

Wofür steht das H im Kennzeichen? Das "H" steht für "historisch". So sind Autokennzeichen mit H am Ende aufgebaut:

Infografik: Deutsches Kennzeichen mit H am Ende (Oldtimerkennzeichen)
  • Zustand des Oldtimers

    Oldtimer dienen der Pflege des kraft­fahrzeug­technischen Kulturgutes. Für erhaltungs­würdige Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind, können Sie H-Kennzeichen beantragen. Sprich: Ihr Classic-Fahrzeug darf Patina und einige Rost­stellen haben. Wenn die Original­lackierung ein paar Blessuren aufweist, insgesamt aber in gutem Zustand ist, sollten Sie sie unbedingt erhalten.

    Erhaltungswürdigkeit als H-Kennzeichen-Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn ein Oldtimer folgende Mängel hat:

    • Gebrauchs­spuren, die über leichte Patina hinausgehen
    • Substanzschäden (z. B. durch Korrosion)
    • erkennbare Unfall­rest­schäden
    • technische Mängel
    • Anzeichen unsach­gemäßer Instandsetzung
  • Umbauten und Tuning

    Laut Technischem Überwachungs­verein (TÜV) sind Ver­änderungen an Oldtimern in sehr begrenztem Umfang möglich. Wichtig ist, dass umgebaute oder geänderte Mobile den Vor­schriften der StVZO entsprechen. Sach­verständige akzeptieren Um- und An­bauten, wenn sie für das Kfz typisch und zeit­genössisch sind bzw. ein zeit­genössisches Prüf­zeugnis vorliegt. Zulässig sind Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach Erst­zulassung durch­geführt wurden. Das bedeutet zum Beispiel:

    • Der Nachbau der Gasanlage ist nur zulässig, wenn sich Abgas- und Geräusch­ver­halten dadurch nicht verschlechtern.
    • Effekt- und Mehr­farben­lackierungen sind nur gestattet, wenn der Fahrzeug­hersteller sie angeboten hat.
    • Eine modernere, vorschrifts­mäßige Beleuchtung dürfen Sie nach Rück­sprache mit einer sachverständigen Person anbauen.
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Für Fahrzeuge mit Oldtimer­kenn­zeichen bieten einige Kfz-Versicherer eine H-Kenn­zeichen-Versicherung an. Nutzen Sie Ihren Oldtimer als Alltags­fahrzeug, schließen Sie eine reguläre Kfz-Versicherung ab.
  • Kfz-Haftpflicht

    Sobald Sie Ihren Old­timer auf öffentlichen Straßen­ fahren, ist eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung gesetz­lich vor­ge­schrieben. Für Ihr Classic-Fahr­zeug schließen Sie ent­weder eine reguläre Kfz-Haft­pflicht oder eine Old­timer-Haft­pflicht ab. In beiden Fällen greift der Pflicht­schutz, wenn Sie mit Ihrem Kfz fremdes Eigen­tum be­schä­digen oder andere Verkehrs­teil­nehmer verletzen. Auch bei Vermögens­schäden leistet die Oldtimer-Haft­pflicht Schadens­ersatz.
  • Teilkasko

    Kfz-Klassiker können Sie mit einer regulären Teil­kasko oder Old­timer-Teil­kasko versichern. Sinnvoll ist die Teilkasko­versicherung ab einem Fahrzeug­wert um 15.000 Euro. Sie greift unter anderem bei Brand, Dieb­stahl und Elementar­schäden.

    Vorteil spezieller Oldtimer-Tarife: Oft deckt bereits die Teil­kasko Be­schädigungen ab, die durch Vandalismus oder bei Trans­portfahrten mit Trailer oder Anhänger ent­stehen. Eventuell lohnt sich zusätz­lich eine Anhänger­versicherung.

  • Vollkasko

    Für ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen können Sie eine reguläre Vollkasko­versicherung oder Oldtimer-Voll­kasko abschließen. Der Rundum­schutz lohnt sich für seltene oder wertvolle Old­timer (ab ca. 25.000 Euro). Versichert sind alle Teilkasko­leistungen und zusätz­lich Schäden, die Sie als Fahrzeug­halter:in selbst verursachen.

    Vorteil spezieller Oldtimer-Tarife: Bei einigen An­bietern enthält die Kasko­versicherung eine Oldtimer-Vorsorge­versicherung. Dann ist im Rahmen der Voll­kasko oder Teil­kasko eine Wert­steigerung des historischen Fahr­zeugs bis zur vertrag­lich fest­gelegten Grenze (z. B. 20 Prozent) mit­versichert.

  • Unterversicherung vermeiden

    Lassen Sie den Wert Ihres Oldtimers regelmäßig überprüfen. Ist er gestiegen, informieren Sie Ihre H-Kennzeichen-Versicherung und passen die Deckungs­summe an. Andernfalls riskieren Sie eine Lücke im Versicherungs­schutz, weil die Kfz-Versicherung unter Umständen nicht die vollen Schadenskosten übernimmt.

    Einige Anbieter integrieren eine sogenannte Wert­steigerungs­vor­sorge in ihre Ver­träge. Sprich: Tritt ein Schadenfall ein und hat sich der Wert des versicherten Oldtimers seit Vertrags­abschluss erhöht (z. B. um 15 Prozent), ohne dass Sie die Wert­steigerung gemeldet haben, greift die H-Kennzeichen-Versicherung trotzdem. Der Ver­sicherungs­schutz besteht ohne Einschränkungen und Sie sind nicht unterversichert.

  • Kurzgutachten für H-Kennzeichen-Versicherung

    Bevor Sie eine Oldtimer­versicherung abschließen, lassen Sie ein Gut­achten erstellen, das Zustand und Wert des his­to­rischen Kfz doku­mentiert. Dafür reicht eine Kurz­bewertung aus, die rund 150 Euro kostet. Die Gut­achterin oder den Gut­achter können Sie bei vielen Ver­sicherern frei wählen. Bis zu einem bestimmten Fahr­zeug­wert (z. B. bis 10.000 Euro) akzeptieren einige Anbieter bei der H-Kenn­zeichen-Versicherung eine Selbst­ein­schätzung des Halters oder der Halterin.
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Allianz Vorteile

Für Fahrzeuge mit H-Kenn­zeichen können Sie bei der Allianz eine reguläre Kfz-Versicherung oder eine spezielle Oldtimer-Versicherung abschließen. Der Oldtimer­tarif bietet Ihrem historischen Kfz unter anderem diese Vorteile:

  • Erweiterte Leistungen: Wählen Sie eine Kasko­versicherung, ist eine Wert­steigerung Ihres Classic-Fahr­zeugs von bis zu 30 Prozent inklusive. Außer­dem deckt bereits die Teilkasko Vandalismus­schäden ab.
  • Keine Rückstufung: Bei der Oldtimer-Ver­sicherung gibt es keine Scha­den­freiheits­klassen. Verursachen Sie mit Ihrem Kfz-Klassiker einen Haft­pflicht- oder Vollkasko­schaden, bleibt Ihr Beitrag unverändert.
  • Individueller Schutz: Die Versicherung für Kfz mit Oldtimer­kennzeichen können Sie bei der Allianz mit Zusatz­bau­steinen anpassen. Nach Bedarf erweitern Sie Kfz-Haft­pflicht oder Teil­kasko zum Bei­spiel um eine Garagen­versicherung.
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Oldtimerkennzeichen mit H gibt es auch für Motorrad, Wohn­mobil und andere Fahrzeug­arten (z. B. Lkw, Traktor, Anhänger). Für die H-Zulassung müssen die Mobile die­selben Voraus­setzungen wie reguläre Pkw erfüllen.
  • Oldtimer-Motorrad

    Die H-Zulassung lohnt sich für historische Motorräder über 625 ccm Hubraum, für die der Pauschal­steuersatz (46,02 Euro im Jahr) günstiger als die reguläre Kfz-Steuer ist.
  • Oldtimer-Wohnmobil

    Die Wohnmobil­zulassung mit H-Kennzeichen ist möglich, wenn Sie das historische Fahrzeug nicht mehr für Campingreisen nutzen.
  • Traktor-H-Kennzeichen

    Für einen Traktor mit H-Kennzeichen fallen pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer an. Wer den Oldtimer-Traktor mit grünem Kenn­zeichen zulässt, zahlt keine Kfz-Steuer.

    Nachteil des grünen Nummernschilds: Gemäß § 3 Kraftfahrzeug­steuer­gesetz (KraftStG) ist die Nutzung von Oldtimer-Traktoren nur für land­wirt­schaftliche oder betrieb­liche Zwecke gestattet. Heißt: Sie erhalten die Steuer­befreiung, dürfen aber nicht an privaten Ausfahrten oder Oldtimertreffen teilnehmen.

  • Moped mit H-Kennzeichen

    Kleinkrafträder (z. B. Mofa, Roller) mit bis zu 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchst­geschwindig­keit sind weder zulassungs­pflichtig noch fallen sie unter die Kfz-Steuer.

    Eine Pauschalsteuer von 46,02 Euro für ein H-Kenn­zeichen zu zahlen, ist bei ansonsten steuer­freien Zwei­rädern wenig sinnvoll. Eine gültige Roller- oder Moped­versicherung reicht für Oldtimer­mopeds aus. Das Moped­kennzeichen gilt als Versicherungs­nachweis.

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Das rote 07-Kennzeichen können Oldtimer­sammler:innen im Wechsel an mehreren Fahr­zeugen anbringen. Im Unter­schied zum regulären Oldtimer­kennzeichen mit H schränkt ein rotes Kenn­zeichen mit 07 die Nutzung stark ein. Zum Beispiel sind mit 07er-Kenn­zeichen keine Alltags­fahrten gestattet.
Das rote 07-Kennzeichen ist ein Wechsel­kennzeichen für die Kurz­zeit­zulassung von Oldtimern. Das heißt: Sie können das Oldtimer­kennzeichen mit 07 im Wechsel an verschiedenen historischen Fahr­zeugen anbringen, ohne jedes Kfz einzeln bei der Kfz-Behörde anzumelden. Deswegen ist das 07er-Kenn­zeichen vor allem bei Oldtimer­sammler:innen beliebt. Im Unterschied zu roten Händlerkennzeichen (06er-Kennzeichen), die Gewerbetreibenden vorbehalten sind, gibt es rote Kennzeichen mit 07 auch für Privatpersonen – aber nur für Oldtimer.

Einen Oldtimer mit 07er-Kennzeichen darf jeder im Straßenverkehr bewegen, der für das Kfz eine gültige Fahrerlaubnis hat. Aber: Ein rotes Oldtimerkennzeichen schränkt die Fahrzeugnutzung stark ein. Gestattet sind:

  • Fahrten zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen (z. B. Rallyes)
  • Probe- und Überführungsfahrten (z. B. für Fahrzeugverkauf)
  • Prüfungsfahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (Werkstattfahrt)
  • Fahrten zur Vermeidung von Standschäden am Kfz mit 07-Kennzeichen (Bewegungsfahrt)

Zum Nachweis ist der Halter oder die Halterin verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen. Anders als beim regulären H-Kennzeichen ist mit dem roten Kennzeichen 07 keine Alltagsnutzung (z. B. Einkaufsfahrt, Spritztour) möglich.

Das 07-Kennzeichen beantragen Fahrzeug­halter:innen bei der Zulassungs­stelle an ihrem Haupt­wohnsitz. Neben den Unter­lagen, die für die reguläre H-Zulassung nötig sind, fordert die Behörde zusätzlich:

  • Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Aktuelles Führungs­zeugnis
  • Eigentums­nachweis für Kfz, die mit 07-Kenn­zeichen zugelassen werden sollen

Wie viele Fahrzeuge auf 07-Kennzeichen? Nach Zuteilung sind bis zu 20 Oldtimer pro rotes Kennzeichen gestattet. Wichtig ist, dass immer nur ein Fahrzeug mit dem 07er-Kennzeichen unterwegs ist.

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Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen Umweltzonen ohne Katalysator und ohne grüne Feinstaubplakette befahren. Für Oldtimer ist die Haupt­untersuchung alle zwei Jahre Pflicht. Die Abgas­untersuchung (AU) entfällt.
  • Oldtimer-HU: Ohne gültige Haupt­unter­suchung (umgangs­sprachlich: TÜV) verlieren Fahr­zeuge mit H-Kenn­zeichen ihren Oldtimer­status. Deswegen bringen Sie Oldtimer bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamt­masse alle zwei Jahre zur HU und Be­gutachtung. Eine sach­verständige Person prüft Bremsen, Be­leuchtung und weitere sicher­heits­relevante Bauteile. Erhalten Sie nach der HU keine H-Zulassung oder fällt das Gutachten in Bezug auf das H-Kenn­zeichen negativ aus, erlöschen die H-Kenn­zeichen-Vorteile. Der Oldtimer­status entfällt auch, wenn das Kfz nach Umbauten nicht mehr dem historischen Original­zustand entspricht.
  • Allgefahrendeckung: Kaufen oder besitzen Sie einen seltenen oder besonders teuren Old­timer, ist eine All­gefahren­deckung sinnvoll. Damit ist so gut wie jedes Risiko ver­sichert – einschließlich fast aller Motor­schäden. Da diese nicht als Unfall­schäden gelten, deckt die Vollkasko­versicherung sie nicht ab.
  • Garagenversicherung: Möchten Sie Ihren Old­timer nicht für den öffent­lichen Straßen­verkehr zulassen, reicht eine Garagen­versicherung aus. Der Schutz ist besonders günstig und vor allem für Sammler:innen interessant. Mobile Klassiker sind damit gegen Auto­diebstahl, Brand und Hochwasser abgesichert.
  • Auslandsfahrten: Wer mit seinem Oldtimer in andere europäische Länder reisen möchte, hat mit Historien­kenn­zeichen in der Regel keine Probleme. In Europa gibt es kein Fahr­verbot für Oldtimer mit H-Kenn­zeichen. Besitzen Sie ein rotes 07-Kennzeichen oder Kurz­zeit­kennzeichen, sollten Sie sich vorab über die Be­stimmungen im jeweiligen Reise­land informieren. Nicht alle Länder akzeptieren die Sonder­kennzeichen.
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  • Ist das rote 07-Kennzeichen eine Alternative zum H-Kennzeichen?

    Nein. Denn das rote Oldtimer-Kennzeichen – auch 07-Kennzeichen oder 07er-Nummer genannt – schränkt die Nutzung des Oldtimers ein. Mit dem Wechsel­kenn­zeichen dürfen Sie Ihren Klassiker zu historischen Ver­an­staltungen (z. B. Oldtimer­treffen und -rallyes) oder in die Werk­statt fahren. Ein Fahrten­buch als Nachweis ist Pflicht. Es ist nicht gestattet, die 07er-Nummer für alltägliche Fahrten zu nutzen. Sie können das rote 07-Oldtimer-Kenn­zeichen zudem nicht als Saisonkennzeichen zulassen und so Kfz-Steuern sparen. Das geht nur mit H-Kennzeichen.

    Um ein rotes 07-Kenn­zeichen zu beantragen, muss Ihr historisches Fahr­zeug dieselben Voraus­setzungen erfüllen wie für ein Historien­kennzeichen. Amtliche Zulassung, gültige All­gemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) und regel­mäßige Checks beim TÜV sind nicht nötig. Nach Zuteilung können Sie die 07er-Nummer im Wechsel an bis zu 20 Oldtimern anbringen.

  • Ist ein H-Kennzeichen ab 25 Jahren möglich?

    Nein. Voraussetzung für ein H-Kenn­zeichen ist ein Fahrzeug­alter von min­des­tens 30 Jahren. Junge Klassiker ab 15 bis 30 Jahre melden Sie mit regulärem Kfz-Kenn­zeichen an. Für die Youngtimer-Zulassung gibt es kein eigenes Kenn­zeichen.

    Einige Versicherer bieten für mindestens 20 Jahre alte Pkw eine Youngtimer-Versicherung an. Voraus­gesetzt, eine Kurz­bewer­tung bescheinigt dem Kfz einen Wert von mindestens 5.000 Euro und ein weiteres Alltags­fahrzeug ist vorhanden. So erhalten Sie auch ohne Old­timer-Kenn­zeichen einen günstigen Tarif für Ihr Liebhaberstück.

  • Darf ich mit Oldtimer-Kennzeichen in Umweltzonen fahren?

    Ja, das ist möglich. In Deutschland zugelassene Oldtimer, die ein H-Kennzeichen oder rotes 07-Kennzeichen führen, sind von Auflagen ausgenommen, die in städtischen Umweltzonen gelten. Historische Mobile dürfen die Stadtbereiche auch ohne grüne Plakette befahren. Geregelt ist das in der 35. Bundes­immissions­schutz­verordnung (BImSchV).
  • Können auch Anhänger ein H-Kennzeichen bekommen?

    Ja, auch historische Anhänger erhalten eine H-Zulassung. Dabei gelten dieselben H-Kenn­zeichen-Voraus­setzungen wie für Oldtimer-Pkw: Der Hänger muss mindestens 30 Jahre alt, gut erhalten sowie weitest­gehend im Original­zustand sein und zur Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kultur­gutes dienen.
  • Oldtimer auch im Winter fahren – ja oder nein?

    Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeug­halter entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihren Oldtimer nur im Sommer oder ganzjährig nutzen. Eine Oldtimer-Ausfahrt im Winter kann Freude bereiten. Anderer­seits gibt es gute Gründe, mobile Klassiker von Herbst bis Frühling in den Winter­schlaf zu versetzen. Frostige Temperaturen, Schnee und Glatteis können das Fahr­vergnügen schmälern. Hinzu kommen laufende Kosten für Kfz-Versicherung, Kfz-Steuern und Instandhaltung.

    Sie möchten sich den Winter­spaß dennoch nicht entgehen lassen? In diesem Fall sollten Sie den Klassiker nur an trockenen Tagen fahren und möglichst von Streusalz fern­halten. Das Streu­gut kann den Auto­lack angreifen und Korrosion fördern. Besonders bei Original­teilen ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer.

  • Was darf man am H-Kennzeichen ändern?

    Wie jedes andere Nummern­schild ist das H-Kenn­zeichen ein amtliches Kfz-Kenn­zeichen, das Sie nicht verändern dürfen. Geregelt ist das in § 22 Straßen­verkehrs­gesetz (StVG). Wer sein Kenn­zeichen in rechts­widriger Absicht verändert, verdeckt oder ander­weitig un­kennt­lich macht, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

    Das heißt: Sie dürfen weder Auf­kleber anbringen noch Plaketten ent­fernen oder hinzufügen. Eben­falls verboten ist, das Oldtimer-Kenn­zeichen mit einer Folie zu versehen. Das gilt nicht nur für Fahrzeuge, die mit veränderten Kenn­zeichen am Straßen­verkehr teil­nehmen. Sondern auch, wenn sich das Kfz auf öffent­lichem Verkehrs­grund wie einem Parkplatz befindet. Erwischt Sie die Polizei, riskieren Sie ein Bußgeld.

  • Müssen Oldtimerfahrer:innen Pkw-Maut bezahlen?

    Nein. Aktuell zahlen in Deutschland weder Oldtimer- noch Pkw-Fahrer:innen Pkw-Maut. Bisher ist auf deutschen Straßen keine gesetzliche Maut­pflicht in Kraft getreten. Für Oldtimer­besitzer:innen hätte das entsprechende Gesetz von 2015 eine "Infra­struktur­abgabe" von 130 Euro pro Jahr vor­ge­sehen. Oldtimer mit rotem 07-Kenn­zeichen wären aufgrund der ein­geschränkten Nutzung von der Pkw-Maut befreit.
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