Aktuelles: Fast 100 neue Old­timer für 2023
+++ Für Auto-Jahrgang 1993 jetzt Oldtimer­-Status und H-Kenn­zeichen beantragen +++ Oldtimer-Zulassung unter anderem für BMW 3er Cabrio, Ford Mondeo, Mazda Xedos-9, Opel Corsa B und Renault Twingo +++ Klassiker mit H-Kenn­zeichen zulassen und Kfz-Steuer sparen +++ Liebhaber­fahrzeug mit Allianz Oldtimer­-Versicherung rundum absichern +++
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Das H-Kennzeichen ist ein spezielles Nummern­schild für Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre her ist. Voraussetzung für die Zulassung mit H-Kennzeichen ist unter anderem ein Oldtimergutachten.
  • Für ein H-Kennzeichen zahlen Sie einmalig ungefähr 40 Euro. Hinzu kommen Kosten für Kfz-Steuer und H-Kennzeichen-Versicherung.
  • Ein H-Kennzeichen hat mehrere Vorteile. Lassen Sie Ihren Oldtimer als historisches Fahrzeug zu, zahlen Sie zum Beispiel pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer – unabhängig von Hubraum und Verbrauch.
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Voraussetzungen
Sie können für Ihr Fahrzeug ein H-Kenn­zeichen bekommen, sobald die Erst­zulassung 30 Jahre zurückliegt. Weitere Bedingungen für die H-Zulassung sind unter anderem Oldtimer­gutachten und gültige Haupt­untersuchung.

Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, meldet es bei der Kfz-Zulassungs­stelle als Oldtimer an. Historienkennzeichen gibt nicht nur für Pkw. Unter anderem sind H-Kennzeichen für Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger verfügbar.

Voraus­setzungen für H-Zulassung und Abschluss einer Oldtimerversicherung sind:

  • Das Kfz ist mindestens 30 Jahre alt.
  • Eine bestandene Haupt­untersuchung (HU) bestätigt die Verkehrs­sicherheit des Kfz.
  • Das Kfz ist in historisch korrektem Zustand.
  • Ein Oldtimergutachten gemäß § 23 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) liegt vor.
Deutsches H-Kennzeichen für Oldtimer
 
  • H-Kennzeichen: Voraussetzungen

    Ab wann Sie Ihren mobilen Klassiker ab 30 Jahren als Oldtimer mit H-Kenn­zeichen bzw. Historien­kennzeichen (teilweise auch: History-Kennzeichen) anmelden können, hängt von mehreren Voraus­setzungen ab. Der Oldtimer­club-Welt­verband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) definiert dazu klare Kriterien. Eine Bedingung ist zum Beispiel, dass Karosserie, Fahr­werk, Motor, Brems­anlage, Lenkung, Reifen, elektrische Anlage und Fahr­zeug­innen­raum historisch korrekt erhalten sind.

    Erfüllt das Automobil alle Anforderungen, stellt ein amtlich anerkannter Sach­ver­ständiger oder Prüfingenieur ein Gutachten gemäß § 23 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus. Das Dokument legen Sie der Kfz-Behörde bei der H-Kennzeichen-Zulassung vor. Weitere Voraus­setzungen sind eine gültige Haupt­unter­suchung (HU) und der Abschluss einer Kfz-Haft­pflicht­versicherung.

  • Zustand des Oldtimers

    Oldtimer dienen der Pflege des kraft­fahrzeug­technischen Kulturgutes. Oldtimer-H-Kennzeichen bekommen nur erhaltungs­würdige Fahrzeuge, die sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Ein altes Modell darf also Patina und einige Rost­stellen haben. Ist die Original­lackierung insgesamt in gutem Zustand und hat nur ein paar Blessuren, sollten Sie sie unbedingt erhalten.

    Die H-Kennzeichen-Voraussetzung "Erhaltungswürdigkeit" ist nicht erfüllt, wenn Ihr Oldtimer folgende Mängel aufweist:

    • technische Mängel
    • Gebrauchs­spuren, die über leichte Patina hinausgehen
    • Substanzschäden (z.B. durch Korrosion)
    • erkennbare Unfall­rest­schäden
    • Anzeichen unsach­gemäßer Instandsetzung
  • Umbauten und Tuning

    Bei der Beurteilung des Gesamt­zustands prüft der Sach­verständige, ob Sie Umbauten oder Tuning am Oldtimer vorgenommen haben. Laut Technischem Überwachungs­verein (TÜV) sind Veränderungen an Oldtimern in sehr begrenztem Umfang möglich. Wichtig ist, dass umgebaute oder geänderte Mobile den Vorschriften der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

    Anerkannt werden Um- und Anbauten, wenn sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind bzw. ein zeit­genössisches Prüf­zeugnis vorliegt. Heißt: Zulässig sind Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach Erst­zulassung des Oldtimers durchgeführt wurden. Die Gasanlage etwa darf nur nachgebaut werden, wenn Abgas- und Geräusch­ver­halten sich nicht dadurch verschlechtern. Effekt- und Mehr­farben­lackierungen sind nur akzeptabel, wenn der Fahrzeug­hersteller sie angeboten hat. Eine modernere, vorschrifts­mäßige Beleuchtung dürfen Sie nach Rück­sprache mit einem Sachverständigen anbauen.

  • H-Kennzeichen beantragen: Unterlagen

    Wer bei der Kfz-Zulassungs­behörde ein H-Kennzeichen beantragen will, benötigt folgende Dokumente:

    • Zulassungsbeschei­ni­gung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbeschei­ni­gung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Gültiger HU-Bericht
    • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
    • Kfz-Kennzeichen (falls Fahrzeug bereits angemeldet ist)
    • SEPA-Lastschrift­mandat für Kfz-Steuer
    • Personalausweis oder Reise­pass mit Meldebescheinigung
    • Reservierungs­bestätigung für Wunschkennzeichen (falls gewünscht)
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Pro & Contra
  • Einheitliche Kfz-Steuer für H-Kennzeichen: Oldtimer­halter zahlen pauschal 191,73 Euro im Jahr – egal ob für Pkw, Lkw, Traktor, Wohnmobil oder Anhänger.
  • Günstige Kfz-Versicherung: Haft­pflicht­versicherungen für Old­timer kosten 40 bis 110 Euro im Jahr.
  • Bei Berechnung der Versicherungsbeiträge spielen weder Schadenfreiheitsrabatt noch Typ- oder Regional­klassen eine Rolle.
  • Keine Rückstufung: Bei der H-Kennzeichen-Versicherung gibt es keine Schaden­frei­heits­klassen. Nach einem Unfall zahlen Sie daher keinen höheren Beitrag.
  • Freie Fahrt in Umweltzonen: Eine Umweltplakette  ist für Kfz-Klassiker nicht notwendig.
  • Oldtimer dürfen ohne Katalysator fahren.
  • Ein Kfz hat strenge Voraussetzungen zu erfüllen, um Oldtimerstatus und ein H-Kennzeichen zu erhalten.
  • Kosten für Oldtimergutachten: Die Gebühren für das Dokument zahlen Fahrzeughalter aus eigener Tasche.
  • Kaum Änderungen erlaubt: An Kfz mit H-Kenn­zeichen sind nur zulässige Umbauten möglich. Der Gesetz­geber gestattet weder Tunen der Abgas­anlage noch andere Felgen oder neue Farben.
  • Kosten-Nutzen-Bilanz nicht immer positiv: Bei Fahr­zeugen mit kleinem Hubraum (ab 700 ccm) lohnt sich ein Oldtimer-H-Kennzeichen oft nicht.
  • Begrenzte Fahrleitung: Kfz-Versicherer können die jährliche Kilometerleistung einschränken (z. B. auf maximal 10.000 Kilometer).
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Einschränkungen
In der Regel ist der Abschluss einer H-Kennzeichen-Versicherung an Nutzungs­bedingungen geknüpft: Je nach Anbieter und Vertrag gibt es Kilometer­höchst­grenzen für die jährliche Fahrleistung. Außerdem ist es meist Pflicht, neben dem Oldtimer ein modernes Kfz als Alltagsfahrzeug zu versichern.

Je nach H-Kennzeichen-Versicherung und Tarif ist die Oldtimernutzung wie folgt beschränkt:

  • Kilometerbegrenzung: Viele H-Kennzeichen-Versicherungen be­grenzen die Fahrleistung bei Oldtimern auf 5.000 bis 9.000 Kilo­meter pro Jahr. Wer seinen Klassiker ohne Einschränkung fahren möchte, schließt eine reguläre Autoversicherung ab. Neben der H-Kennzeichen-Kilo­meter­begrenzung können Versicherer die Art der Nutzung vertraglich festlegen. Zum Beispiel, indem sie Reisen ins Ausland verbieten. Die Teilnahme an Oldtimer­treffen und Fahrten zu Werkstätten oder technischen Prüfstellen sind in der Regel uneingeschränkt möglich.
  • Alltagsnutzung: Voraussetzung für den Abschluss eines Oldtimer­tarifs ist meist, dass Sie einen Zweitwagen versichern und für Alltagsfahrten nutzen. Wenn Sie ein Auto mit H-Kennzeichen täglich fahren, entspricht das Unfall­risiko dem eines regulären Pkw. Der mobile Klassiker braucht in diesem Fall eine reguläre Kfz-Versicherung. Ausnahme: Eine H-Kennzeichen-Versicherung ohne Zweitwagen ist bei einigen Anbietern unter bestimmten Voraus­setzungen möglich. Ein Alltags-Pkw ist etwa nicht nötig, wenn sich Ihr Haupt­wohnsitz in einer Großstadt befindet, Sie Mitglied bei einem Carsharing-Dienst sind oder ein Jahresticket für den öffentlichen Personen­nah­verkehr haben.
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Kfz-Haftpflicht, Teil- & Vollkasko
Auch wenn Sie Ihren Klassiker selten nutzen, können Sie schwere Schäden damit verursachen. Umso wichtiger ist die passende H-Kenn­zeichen-Versicherung:
  • Kfz-Haftpflicht

    Sobald Sie Ihren Old­timer auf öffentlichen Straßen­ fahren, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Pflichtschutz greift, wenn Sie mit dem Fahrzeug fremdes Eigentum beschädigen oder andere Verkehrsteilnehmer verletzen. Auch bei Vermögensschäden leistet die Oldtimer-Haftpflicht Schadensersatz.
  • Teilkasko

    Eine Teilkaskoversicherung ist ab einem gewissen Fahrzeugwert sinnvoll. Sie sichert Ihren Klassiker zum Beispiel gegen Brand, Diebstahl und Elementar­schäden ab. Auch Beschädigungen durch Vandalismus oder beim Transport mit Trailer oder Anhänger sollte die Teilkasko abdecken. Eventuell ist zusätzlich eine Anhängerversicherung sinnvoll.
  • Vollkasko

    Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich für seltene oder besonders wertvolle Oldtimer. Sie schützt Ihr Lieb­haber­stück zusätzlich bei Schäden, die Sie als Fahrzeughalter selbst verursachen.
  • Unterversicherung vermeiden

    Lassen Sie den Wert Ihres Oldtimers regelmäßig überprüfen. Ist er gestiegen, informieren Sie Ihre H-Kennzeichen-Versicherung und passen die Deckungs­summe an. Andernfalls riskieren Sie eine Lücke im Versicherungs­schutz, da die Kfz-Versicherung Schadenskosten nicht vollständig übernimmt.

    Einige Anbieter integrieren eine sogenannte Wert­steigerungs­vor­sorge in ihre Ver­träge. Das heißt: Tritt ein Schadensfall ein und hat sich der Wert des versicherten Oldtimers seit Vertrags­abschluss erhöht (z. B. um 15 Prozent), ohne dass Sie die Wert­steigerung gemeldet haben, greift die H-Kennzeichen-Versicherung trotzdem. Der Ver­sicherungs­schutz besteht ohne Einschränkungen und Sie sind nicht unterversichert.

  • Kurzgutachten für H-Kennzeichen-Versicherung

    Bevor Sie eine Oldtimerversicherung abschließen, lassen Sie ein Gutachten erstellen, das Zustand und Wert des historischen Fahrzeugs dokumentiert. Dafür reicht eine Kurzbewertung aus, die rund 150 Euro kostet. Den Gutachter können Sie bei vielen Versicherern frei wählen. Einige Anbieter akzeptieren bei der H-Kennzeichen-Versicherung bis zu einem bestimmten Fahrzeug­wert (z. B. bis 10.000 Euro) eine Selbst­ein­schätzung des Oldtimerhalters.
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Gebühren & Steuern
Neben einmaligen Gebühren für die H-Zulassung kommen auf Oldtimer­halter regelmäßige Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung zu. Bei der Oldtimer­versicherung variiert die Beitragshöhe je nach Versicherungs­wert des historischen Fahrzeugs.
Welche einmaligen und laufenden H-Kennzeichen-Kosten auf Oldtimerhalter zukommen, zeigt folgende Tabelle:

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Einzelposten
Kosten
H-Kennzeichen einmalig 40 €
Kfz-Steuer jährlich 191,73 €
Kfz-Haftpflichtversicherung jährlich ab 40 €
Was kostet ein H-Kennzeichen?
Bei der Oldtimerzulassung fallen einmalig H-Kennzeichen-Kosten von rund 40 Euro an. Die Gebühren zahlen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle, bei der Sie das Historienkenn­zeichen beantragen. Hinzu kommen Kosten für H-Kennzeichen-Steuer und Oldtimerversicherung. Wie reguläre Kfz-Kenn­zeichen sind H-Kennzeichen als Wunsch­kenn­zeichen erhältlich. Ist die Kombination verfügbar, können Sie Ihr H-Kenn­zeichen online reservieren. Kostenpunkt: ungefähr elf Euro.
Pauschale Kfz-Steuer
Für Oldtimer zahlen Sie pauschal 191,73 Euro H-Kennzeichen-Steuer im Jahr. Die monatlichen Kosten für die Kfz-Steuer betragen also weniger als 16 Euro. In vielen Fällen ist die Pauschal­besteuerung deutlich günstiger als der reguläre Steuersatz, der sich nach Hubraum und Schadstoffklasse berechnet. Es gibt aber Oldtimer, bei denen die reguläre Kfz-Steuer günstiger ist. Das gilt zum Beispiel für Kleinwagen bis 700 Kubik­zenti­meter (ccm) Hubraum und Modelle mit G-Kat.
H-Saison­kenn­zeichen
Wer sein H-Kennzeichen-Auto nicht ganzjährig nutzt, kann das Nummernschild seit Oktober 2017 als Saisonkennzeichen beantragen. Damit sind mobile Klassiker für einen begrenzten Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten im Jahr angemeldet. Oldtimerfahrer sparen durch diese Regelung Geld: Statt des pauschalen Jahresbeitrags in Höhe von 191,73 Euro entrichten sie eine anteilige Kfz-Steuer. Wer seinen Klassiker zum Beispiel von April bis September anmeldet, zahlt für sechs Monate rund 96 Euro H-Kennzeichen-Steuer.
Versicherungswert bei H-Kennzeichen

Anders als bei regulären Kfz-Policen, bei denen Faktoren wie Schadenfreiheitsklasse oder Typklassen die Beitragshöhe bestimmen, berück­sichtigen Versicherer bei Oldtimern auch den individuellen Wert des Fahrzeugs.

  • Bei großen Versicherungs­unter­nehmen ist meist der Marktwert entscheidend. Das ist die Summe, die der Oldtimer bei Verkauf auf dem Gebraucht­wagenmarkt aktuell erzielen würde.
  • Einige Versicherer nutzen den Wiederbeschaffungswert als Berechnungs­grundlage. Bei beschädigten Gebraucht­fahrzeugen ist das der Preis eines hinsichtlich Marke, Modell, Ausstattung, Baujahr, Kilometer­leistung und Zustand gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.
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TÜV, Allgefahren­deckung & Co.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen Umweltzonen ohne Katalysator und ohne grüne Feinstaubplakette befahren. Die regelmäßige Abgas­untersuchung (AU) entfällt. Die Haupt­untersuchung (HU), umgangssprachlich TÜV genannt, ist für Oldtimer alle zwei Jahre Pflicht.
  • Oldtimer-HU: Ohne gültige Haupt­unter­suchung verlieren Fahr­zeuge mit H-Kenn­zeichen ihren Oldtimer­status. Deswegen bringen Sie Ihren Oldtimer bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamt­masse alle zwei Jahre zur HU und Begutachtung. Ein Sach­verständiger prüft Bremsen, Beleuchtung und weitere sicher­heits­relevante Bauteile. Erhalten Sie nach der HU keine H-Zulassung oder fällt das Gutachten in Bezug auf das H-Kenn­zeichen negativ aus, erlöschen auch die H-Kenn­zeichen-Vorteile. Der Oldtimer­status entfällt auch, wenn das Fahrzeug nach Umbauten nicht mehr dem historischen Original­zustand entspricht.
  • Allgefahrendeckung: Kaufen oder besitzen Sie einen seltenen oder besonders teuren Oldtimer, ist eine All­gefahren­deckung sinnvoll. Damit ist so gut wie jedes Risiko ver­sichert – einschließlich fast aller Motor­schäden. Da diese nicht als Unfall­schäden gelten, deckt die Vollkasko­versicherung sie nämlich nicht ab.
  • Garagenversicherung: Möchten Sie Ihren Oldtimer nicht für den öffent­lichen Straßen­verkehr zulassen, aber trotzdem in Sicherheit wissen, reicht eine Garagen­versicherung aus. Der Schutz ist besonders günstig und vor allem für Sammler interessant. Mobile Klassiker sind damit gegen Autodiebstahl, Brand und Hochwasser abgesichert.
  • Auslandsfahrten: Wer mit seinem Oldtimer in andere europäische Länder reisen möchte, hat mit Historien­kennzeichen in der Regel keine Probleme. In Europa gibt es kein Fahrverbot für Oldtimer mit H-Kenn­zeichen. Besitzen Sie ein rotes 07-Kennzeichen oder Kurz­zeit­kennzeichen, sollten Sie sich vorab über die Bestimmungen im jeweiligen Reise­land informieren. Nicht alle Länder akzeptieren diese Sonder­kennzeichen.
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Häufige Fragen
  • Müssen Oldtimerfahrer Pkw-Maut bezahlen?

    Nein. Aktuell zahlen in Deutschland weder Oldtimer- noch Pkw-Fahrer eine Pkw-Maut. Eine gesetzliche Mautpflicht auf deutschen Straßen ist bisher nicht in Kraft getreten.

    Das entsprechende Gesetz von 2015 hätte für Oldtimerbesitzer eine "Infrastrukturabgabe" von 130 Euro pro Jahr vor­ge­sehen. Oldtimer mit rotem Kennzeichen (07-Kennzeichen) wären aufgrund der ein­geschränkten Nutzung von der Pkw-Maut befreit.

  • Was darf man am H-Kennzeichen ändern?

    Wie jedes andere Nummernschild ist das H-Kennzeichen ein amtliches Kfz-Kennzeichen, das Sie nicht verändern dürfen. Geregelt ist dies in § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sein Kennzeichen in rechtswidriger Absicht verändert, verdeckt oder anderweitig unkenntlich macht, hat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen.

    Das heißt: Sie dürfen weder Aufkleber anbringen noch Plaketten entfernen oder hinzufügen. Ebenfalls verboten ist, das Oldtimer-Kennzeichen mit einer Folie zu versehen. Das gilt übrigens nicht nur für Fahrzeuge, die mit veränderten Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Sondern auch, wenn sich das Kfz auf öffentlichem Verkehrsgrund wie einem Parkplatz befindet. Erwischt Sie die Polizei, riskieren Sie ebenfalls ein Bußgeld.

  • Oldtimer auch im Winter fahren – ja oder nein?

    Jeder Fahrzeughalter entscheidet selbst, wann und wie oft er seinen Oldtimer im Straßenverkehr bewegt. Sie können mit einem H-Kennzeichen täglich fahren oder Ihren Klassiker nur zu besonderen Anlässen aus der Garage holen. Das gleiche gilt für die Jahreszeit: Ob Sie Ihren Oldtimer nur im Sommer nutzen oder auch im Winter damit unterwegs sind, ist Ihnen überlassen.

    Eine Oldtimer-Ausfahrt in der kalten Saison kann durchaus Freude bereiten. Andererseits gibt es gute Gründe, mobile Klassiker von Herbst bis Frühling in den Winterschlaf zu versetzen. Frostige Temperaturen, Schnee und Glatteis können das Fahrvergnügen schmälern, wenn nicht sogar verhindern. Hinzu kommen laufende Kosten für Kfz-Versicherung, Kfz-Steuern und Instandhaltung.

    Sie möchten sich den Winterspaß dennoch nicht entgehen lassen? In diesem Fall empfiehlt es sich, den Klassiker nur an trockenen Tagen zu fahren und möglichst von Streusalz fernzuhalten. Das Streugut kann den Autolack angreifen und Korrosion fördern. Besonders bei Originalteilen ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer.

  • Können auch Anhänger ein H-Kennzeichen bekommen?

    Auch Anhänger erhalten eine Zulassung mit H-Kennzeichen. Alter, Zustand und Co. müssen dafür die gleichen Bedingungen erfüllen wie bei Oldtimer-Pkw: Voraussetzung ist, dass der Anhänger mindestens 30 Jahre alt, weitest­gehend im Original­zustand und gut erhalten ist. Außerdem muss er der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kultur­guts dienen.
  • Darf ich mit Oldtimer-Kennzeichen in Umweltzonen fahren?

    Ja, das ist möglich. In Deutschland zugelassene Oldtimer, die ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) oder ein rotes 07-Kennzeichen führen, sind von Regelungen ausgenommen, die in städtischen Umweltzonen gelten. Historische Mobile dürfen die Stadtbereiche auch ohne grüne Plakette befahren. Geregelt ist das in der 35. Bundes­immissions­schutz­verordnung (BImSchV).
  • Ist ein H-Kennzeichen ab 25 Jahren möglich?

    Nein, Voraussetzung für ein H-Kenn­zeichen ist ein Fahrzeug­alter von min­des­tens 30 Jahren. Junge Klassiker ab 15 bis 30 Jahren lassen Sie mit regulärem Kfz-Kenn­zeichen zu. Für die Youngtimer-Zulassung gibt es kein eigenes Kenn­zeichen.

    Bei einigen Anbietern können Sie für mindestens 20 Jahre alte Pkw eine Youngtimer-Versicherung abschlie­ßen. Vorausgesetzt, eine Kurz­bewer­tung bescheinigt dem Kfz einen Wert von mindestens 5.000 Euro und Sie besitzen ein weiteres Alltags­fahrzeug. Dann erhalten Sie auch ohne Oldtimer-Kenn­zeichen einen besonders günstigen Tarif für Ihr Liebhaberstück.

  • Ist das rote 07-Kennzeichen eine Alternative zum H-Kennzeichen?

    Nein, denn das rote Oldtimer-Kennzeichen – auch 07-Kennzeichen oder 07er-Nummer genannt – schränkt die Nutzung des Oldtimers ein. Mit dem Wechsel­kenn­zeichen dürfen Sie Ihren Klassiker nur zu historischen Ver­anstaltungen (z. B. Oldtimer­treffen und -rallyes) oder in die Werk­statt fahren. Ein Fahrten­buch als Nachweis ist Pflicht. Es ist nicht gestattet, die 07er-Nummer für alltägliche Fahrten zu nutzen. Sie können das rote 07-Oldtimer-Kenn­zeichen zudem nicht als Saisonkennzeichen zulassen und so Kfz-Steuern sparen. Das geht nur mit H-Kennzeichen.

    Um ein rotes Wechsel­kenn­zeichen zu beantragen, muss Ihr historisches Fahrzeug die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für ein Historienkennzeichen. Amtliche Zulassung, gültige Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) und regel­mäßige Checks beim TÜV sind nicht nötig. Nach Zuteilung können Sie die 07er-Nummer im Wechsel an bis zu 20 Oldtimern anbringen.

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