Damit Sie ein historisches Fahrzeug als Oldtimer zulassen und eine Oldtimer-Versicherung abschließen können, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:
H-Kennzeichen: Auf den Punkt gebracht
- Das H-Kennzeichen steht für "Historisch" und ist ein spezielles Nummernschild für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden. Voraussetzung ist ein guter, originaler oder zeitgenössisch restaurierter Zustand
- Historische Fahrzeuge werden in der Regel weniger und anders bewegt als moderne Kfz. Deshalb gibt es eine spezielle, günstige Kfz-Versicherung für Oldtimer.
- Wenn Sie Ihren Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen, zahlen Sie pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer – unabhängig von Hubraum und Verbrauch des Fahrzeugs.
Nutzung von Autos mit H-Kennzeichen

Kilometerbegrenzung mit H-Kennzeichen
Viele Versicherungsanbieter beschränken die Fahrleistung bei Oldtimern auf 5.000 bis 9.000 Kilometer pro Jahr. Wer seinen Klassiker ohne Einschränkung fahren möchte, schließt anstatt einer Oldtimerversicherung eine reguläre Autoversicherung ab.
Neben der H-Kennzeichen-Kilometerbegrenzung können Versicherer auch die Art der Nutzung vertraglich festlegen, etwa indem sie Reisen ins Ausland verbieten. Die Teilnahme an Oldtimertreffen und Fahrten zu Werkstätten oder technischen Prüfstellen sind in der Regel uneingeschränkt möglich.
Alltagsnutzung
Die meisten Versicherungsgesellschaften setzen für den Abschluss ihrer Oldtimertarife voraus, dass Sie einen Zweitwagen versichern und diesen für alltägliche Fahrten nutzen. Hintergrund: Nutzen Sie Ihren Oldtimer als Alltagsfahrzeug, entspricht das Unfallrisiko dem eines regulären Pkw. Entsprechend benötigt der mobile Klassiker eine reguläre Kfz-Versicherung. Eine Oldtimerversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz.
Ausnahme: Eine H-Kennzeichen-Versicherung ohne Zweitwagen ist bei einigen Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Alltags-Pkw ist etwa nicht notwendig, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in einer Großstadt befindet, Sie Mitglied bei einem Carsharing-Unternehmen sind oder ein Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr besitzen. Beachten Sie diesbezüglich das Kleingedruckte, bevor Sie einen Versicherungsvertrag unterschreiben.
H-Kennzeichen für Motorrad, Traktor, Wohnmobil & Co.?
Tipps für Oldtimer-Besitzer

Oldtimer-HU ist alle zwei Jahre fällig
Damit Ihrem Fahrzeug das H-Kennzeichen nicht aberkannt wird, darf sein historischer Status nicht entfallen. Der Oldtimerstatus bleibt nur erhalten, wenn Sie Ihren Klassiker regelmäßig zur Hauptuntersuchung und Begutachtung (Oldtimergutachten) bringen.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt das TÜV-Intervall zwei Jahre. Das heißt: Alle zwei Jahre ist eine HU fällig, bei der ein Sachverständiger Bremsen, Beleuchtung und Co. überprüft. Das gilt für fast alle Oldtimer bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Tipp: HU-Termine für mobile Klassiker vergeben nicht nur TÜV-Prüfstellen, sondern auch Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA), Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) oder Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).
Ohne gültigen TÜV entfällt Oldtimerstatus
Erhalten Sie nach der HU keine H-Zulassung bzw. fällt das Gutachten in Bezug auf das H-Kennzeichen negativ aus, erlöschen auch die H-Kennzeichen-Vorteile. Der Oldtimerstatus entfällt ebenso, wenn Ihr Fahrzeug nach Umbauten nicht mehr dem historischen Originalzustand entspricht.
Allgefahrendeckung umfasst auch Motorschäden
Kaufen oder besitzen Sie einen seltenen oder besonders teuren Oldtimer, ist eine Allgefahrendeckung sinnvoll. Damit ist so gut wie jedes Risiko versichert – einschließlich fast aller Motorschäden. Da diese nicht als Unfallschäden gelten, deckt die Vollkaskoversicherung sie nämlich nicht ab.
Garagenversicherung bietet Diebstahlschutz
Möchten Sie Ihren Oldtimer nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen, aber dennoch in Sicherheit wissen, reicht eine Garagenversicherung aus. Dieser Schutz ist insbesondere für Sammler interessant und sichert mobile Klassiker gegen Autodiebstahl ab.
Mit H-Kennzeichen ins Ausland fahren
Wer mit seinem Oldtimer in andere europäische Länder reisen möchte, hat mit dem historischen H-Kennzeichen in der Regel keine Probleme. Denn in Europa besteht kein Fahrverbot für Oldtimer mit H-Kennzeichen. Besitzen Sie hingegen ein rotes 07-Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, sollten Sie sich vorab über die geltenden Bestimmungen im Reiseland informieren. Denn: Nicht alle Länder erkennen diese Sonderkennzeichen an.
Ist das rote 07-Kennzeichen eine Alternative zum H-Kennzeichen?

Nein, denn das rote Oldtimer-Kennzeichen – auch 07-Kennzeichen oder 07er-Nummer genannt – schränkt die Nutzung des Oldtimers ein. Mit dem Sonderkennzeichen dürfen Sie Ihren Klassiker nur zu historischen Veranstaltungen (z.B. Oldtimertreffen und -rallyes) oder in die Werkstatt fahren. Ein Fahrtenbuch als Nachweis ist Pflicht. Zudem ist nicht gestattet, die 07er-Nummer für alltägliche Fahrten zu nutzen. Sie können das rote 07-Oldtimer-Kennzeichen zudem nicht als Saisonkennzeichen zulassen und so Kfz-Steuern sparen. Das geht nur mit einem H-Kennzeichen.
Um ein rotes Wechselkennzeichen zu beantragen, muss Ihr historisches Fahrzeug die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für ein Historienkennzeichen. Amtliche Zulassung, gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und regelmäßige Checks beim TÜV sind nicht erforderlich. Nach Zuteilung können Sie die 07er-Nummer im Wechsel an beliebig vielen Oldtimern anbringen.

Was möchten Sie zum Historienkennzeichen wissen?
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Müssen Oldtimerfahrer Pkw-Maut bezahlen?
Nein. Aktuell zahlen in Deutschland weder Oldtimer- noch Pkw-Fahrer eine Pkw-Maut. Eine gesetzliche Mautpflicht auf deutschen Straßen ist bisher nicht in Kraft getreten.
Das entsprechende Gesetz von 2015 hätte für Oldtimerbesitzer eine "Infrastrukturabgabe" von 130 Euro pro Jahr vorgesehen. Oldtimer mit rotem Kennzeichen (07-Kennzeichen) wären aufgrund der eingeschränkten Nutzung von der Pkw-Maut befreit.
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Was darf man am H-Kennzeichen ändern?
Wie jedes andere Nummernschild ist das H-Kennzeichen ein amtliches Kfz-Kennzeichen, das Sie nicht verändern dürfen. Geregelt ist dies in § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sein Kennzeichen in rechtswidriger Absicht verändert, verdeckt oder anderweitig unkenntlich macht, hat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen.
Das heißt: Sie dürfen weder Aufkleber anbringen noch Plaketten entfernen oder hinzufügen. Ebenfalls verboten ist, das Oldtimer-Kennzeichen mit einer Folie zu versehen. Das gilt übrigens nicht nur für Fahrzeuge, die mit veränderten Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Sondern auch, wenn sich das Kfz auf öffentlichem Verkehrsgrund wie einem Parkplatz befindet. Erwischt Sie die Polizei, riskieren Sie ebenfalls ein Bußgeld.
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Oldtimer auch im Winter fahren – ja oder nein?
Jeder Fahrzeughalter entscheidet selbst, wann und wie oft er seinen Oldtimer im Straßenverkehr bewegt. Sie können mit einem H-Kennzeichen täglich fahren oder Ihren Klassiker nur zu besonderen Anlässen aus der Garage holen. Das gleiche gilt für die Jahreszeit: Ob Sie Ihren Oldtimer nur im Sommer nutzen oder auch im Winter damit unterwegs sind, ist Ihnen überlassen.
Eine Oldtimer-Ausfahrt in der kalten Saison kann durchaus Freude bereiten. Andererseits gibt es gute Gründe, mobile Klassiker von Herbst bis Frühling in den Winterschlaf zu versetzen. Frostige Temperaturen, Schnee und Glatteis können das Fahrvergnügen schmälern, wenn nicht sogar verhindern. Hinzu kommen laufende Kosten für Kfz-Versicherung, Kfz-Steuern und Instandhaltung.
Sie möchten sich den Winterspaß dennoch nicht entgehen lassen? In diesem Fall empfiehlt es sich, den Klassiker nur an trockenen Tagen zu fahren und möglichst von Streusalz fernzuhalten. Das Streugut kann den Autolack angreifen und Korrosion fördern. Besonders bei Originalteilen ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer.
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Können auch Anhänger ein H-Kennzeichen bekommen?
Auch Anhänger erhalten eine Zulassung mit H-Kennzeichen. Alter, Zustand und Co. müssen dafür die gleichen Bedingungen erfüllen wie bei Oldtimer-Pkw: Voraussetzung ist, dass der Anhänger mindestens 30 Jahre alt, weitestgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Außerdem muss er der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. -
Darf ich mit Oldtimer-Kennzeichen in Umweltzonen fahren?
Ja, das ist möglich. In Deutschland zugelassene Oldtimer, die ein historisches Zulassungskennzeichen (H-Kennzeichen) oder ein rotes 07-Kennzeichen führen, sind von in städtischen Umweltzonen geltenden Regelungen ausgenommen und dürfen die Stadtbereiche auch ohne grüne Plakette befahren. Geregelt ist das in der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). -
In welchen Ländern benötige ich eine Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz ist die Internationale Versicherungskarte mittlerweile nicht mehr notwendig. Hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt: Das amtliche H-Kennzeichen Ihres Oldtimers reicht als Versicherungsnachweis aus.
Vorgeschrieben ist die Internationale Versicherungskarte hingegen bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, Türkei und Ukraine. Nur wenn Sie die Internationale Versicherungskarte mitführen, ist Ihre Oldtimerversicherung im jeweiligen Reiseland gültig.


Mo bis Sa 8-20 Uhr
