Sie möchten ein neues Kfz zulassen (= Erstzulassung) oder ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder anmelden? Dann müssen Sie diese Unterlagen für die Kfz-Zulassung bei der Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- SEPA-Lastschriftmandat (bei Kfz-Zulassung erforderlich für Einzug der Kfz-Steuer)
- Wenn vorhanden: bisherige Kennzeichenschilder
- Bei Kfz-Zulassung mit Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung für Kennzeichenkombination
- Bei Erstzulassung eines Neufahrzeugs: EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity (COC-Papiere)
- Bei Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)