Kfz-Zulassung: Alle Infos zu Kosten, Ablauf und nötigen Unterlagen
Hintergrundinfos, Dokumente & Ablauf

Kfz-Zulassung: Unter­lagen & Kosten auf einen Blick

  • Die Papiere der Kfz-Zulassung brauchen Sie zum Beispiel bei einer Ver­kehrs­kontrolle. Aber auch, wenn Sie Ihr Auto zur Haupt­unter­suchung bringen oder nach einem Umzug an Ihrem neuen Wohn­ort anmelden.
  • Für die Autozulassung ist die Kfz-Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz zuständig.
  • Wenn Sie Ihr Kfz zulassen, brauchen Sie mehrere Unterlagen. Zum Beispiel Ihren Personal­ausweis oder Reisepass und die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein) und Teil 2 (Fahrzeug­brief).
  • Die Kfz-Zulassung kostet je nach Behörde und Zulassungs­art ungefähr 10 bis 30 Euro.
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Je nach Zulassungsart sind für die Kfz-Zulassung verschiedene Unterlagen nötig. Erledigt eine andere Person mit Voll­macht die Kfz-Zulassung für Sie oder melden Sie Ihr Fahrzeug als Firmenwagen an, brauchen Sie zusätzliche Dokumente.
  • Auto anmelden

    Sie möchten ein neues Kfz zulassen (= Erstzulassung) oder ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder anmelden? Dann müssen Sie diese Unterlagen für die Kfz-Zulassung bei der Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorlegen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • SEPA-Lastschriftmandat (bei Kfz-Zulassung erforderlich für Einzug der Kfz-Steuer)
    • Wenn vorhanden: bisherige Kennzeichenschilder
    • Bei Kfz-Zulassung mit Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung für Kennzeichenkombination
    • Bei Erstzulassung eines Neufahrzeugs: EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity (COC-Papiere)
    • Bei Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Fahrzeug wechseln

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln – also Ihr altes Auto verkaufen und ein neues kaufen – können Sie Ihr altes Auto bei jeder deutschen Zulassungsstelle oder online abmelden. Nachdem Sie dies getan und die Versicherung für Ihr neues Fahr­zeug ab­ge­schlossen haben, melden Sie es bei der Kfz-Behörde Ihres Hauptwohnsitzes mit folgenden Unterlagen an:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • SEPA-Lastschriftmandat für den für Einzug der Kfz-Nummer
    • Bei Zulassung eines Gebrauchtwagens: mit bisherigen Kennzeichenschildern
    • Bei Kfz-Zulassung mit Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung für Kennzeichenkombination
    • Bei Erstzulassung eines Neufahrzeugs: EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity (COC-Papiere)
    • Bei Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Auto ummelden

    Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft oder sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann sind diese Unterlagen für die Kfz-Zulassung nötig:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
    • Bei Kennzeichenwechsel: bisherige Kfz-Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen
    • Bei Kfz-Zulassung mit Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung für Kennzeichenkombination
    • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer
  • Auto abmelden

    Abmelden können Sie Ihr Auto bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland. Wer sein Fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft außer Betrieb setzt, benötigt diese Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
    • Bisherige Kfz-Kennzeichen (für Entstempelung)
    • Bei vorübergehender Abmeldung: gültiger Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
    • Bei endgültiger Stilllegung bzw. Verschrottung: Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs
  • Vollmacht bei Kfz-Zulassung

    Keine Zeit, um den Kfz-Zulassungs-Termin persönlich wahrzunehmen? Dann können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausstellen. Kostenlose Vordrucke zum Herunterladen bieten unter anderem Kfz-Zulassungsbehörden auf ihren Webseiten an. Neben den Dokumenten für die jeweilige Zulassungsart braucht Ihr Stellvertreter bzw. Ihre Stellvertreterin bei der Kfz-Zulassung diese Unterlagen:

    • Vollmacht mit Unterschrift des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin
    • Ausweisdokument der vollmachtgebenden Person: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Original oder Kopie)
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Original)
  • Gewerbliche Kfz-Zulassung

    Sie melden zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber bzw. für Ihre Arbeitgeberin ein Firmenfahrzeug an? Für die gewerbliche Kfz-Zulassung ist die Kfz-Behörde am Ort des Unternehmenssitzes oder der beteiligten Niederlassung zuständig. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin, der bzw. die das Kfz anmeldet, braucht zusätzlich zu den oben genannten Kfz-Zulassungs-Unterlagen:

    • Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag oder Gewerbeanmeldung
    • Vollmacht zur Kfz-Zulassung mit Unterschrift der geschäftsführenden Person oder des Gesellschafters bzw. der Gesellschafterin

    Wichtig: Für Fahrzeughalter:innen, die ihr Kfz für dienstliche und private Fahrten nutzen, hat die Anmeldung als Firmenwagen Vor- oder Nachteile bei Finanzierung und Versteuerung. Ob eine gewerbliche Autozulassung Sinn macht, hängt unter anderem von der Gewichtung der dienstlichen und privaten Nutzung ab. Eine Rolle spielt auch die Art der gewerblichen Tätigkeit sowie ob bereits ein privater Pkw vorhanden ist. Lassen Sie Ihre Optionen von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin prüfen. Er bzw. sie kennt aktuelle rechtliche und steuerliche Bedingungen, die für bzw. gegen eine gewerbliche Kfz-Zulassung sprechen.

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Kosten der Kfz-Zulassung sind je nach Zulassungs­stelle und Bearbeitungsaufwand unterschiedlich. Grob sollten Sie zwischen 20 und 40 Euro Gebühren für die Kfz-Zulassung einplanen.
Die Gebühren für die Kfz-Zulassung variieren je nach Wohnort und Zulassungsbehörde. Deutschlandweit einheitlich geregelte Preise gibt es nicht. Wie hoch die Kosten der Kfz-Zulassung ausfallen, hängt außerdem von Zulassungsart, Kennzeichentyp und Bearbeitungsaufwand ab. Möchten Sie zum Beispiel ein Neufahrzeug erstmalig zulassen, zahlen Sie mehr als für die Ummeldung eines Gebrauchtwagens. Zusätzliche Kosten bei der Kfz-Zulassung entstehen, wenn Sie das Fahrzeug mit Wunschkennzeichen zulassen.
Die Tabelle gibt eine groben Über­blick, wie hoch Kosten der Kfz-Zulassung je nach Leistung ausfallen. Abhängig von Bundes­land und Kfz-Behörde können Zulassungs­kosten um einige Euro variieren. Die genauen Preise erfahren Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungs­stelle.

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Leistung
Gebühren
Erstzulassung eines Neuwagens 26€ 
Wiederzulassung innerhalb des Zulassungsbezirks ohne Halter:innenwechsel  12€ 
Wiederzulassung innerhalb des Zulassungsbezirks mit Halter:innenwechsel 18€
Ummeldung ohne Halter:innenwechsel 26€ 
Ummeldung mit Halter:innenwechsel            29€ 
Abmeldung eines Kfz aus dem gleichen Zulassungsbezirk 6€ 
Abmeldung eines Kfz aus einem anderen Zulassungsbezirk 10€ 
Kurzzeitkennzeichen 13€
Ausfuhrkennzeichen (Export) 33€
Saisonkennzeichen 30€ 
Wunschkennzeichen 10,20€ 
Vorab-Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60€ 
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Die Kfz-Zulassung ist für Pkw, Motorräder, Wohnmobile und andere Kraftfahrzeuge, die am öffent­lichen Straßen­verkehr teilnehmen, vorgeschrieben. Wer sein Kfz zulassen will, vereinbart einen Termin bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz oder beantragt die Kfz-Zulassung online.
 

Von Autozulassung oder Kfz-Zulassung ist die Rede, wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle auf Ihren Namen registrieren. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn Sie ein neues Auto kaufen oder den Wagen eines anderen Halters bzw. einer anderen Halterin übernehmen. Ohne Kfz-Zulassung dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren. So stellt der Gesetz­geber sicher, dass nur verkehrs­sichere Kfz am Verkehr teilnehmen. Und dass Polizei und Behörden den Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin eindeutig identifizieren können.

Zulassungspflichtig sind Pkw, Lkw, Wohn­mobile, Wohn­wagen, Anhänger, Motor­räder, Leicht­kraft­räder und Roller mit über 50 Kubik­zenti­meter (ccm) Hubraum. Sie erhalten bei der Kfz-Zulassung ein amtliches Kfz-Kennzeichen.

Zulassungs­frei sind E-Scooter, vier­rädrige Leicht­kraft­fahrzeuge, Mofas und andere Klein­kraft­räder mit 50 km/h Höchst­geschwindig­keit und maximal 50 ccm Hubraum. Sie dürfen mit einem Versicherungs­kenn­zeichen ohne Kfz-Zulassung auf die Straße.

Die Zulassungspapiere brauchen Sie unter anderem in diesen Situationen:

  • Sie geraten in eine Verkehrskontrolle.
  • Sie ziehen um.
  • Sie bringen Ihr Kfz zur Hauptuntersuchung (HU).
  • Sie kaufen oder verkaufen ein Auto (FahrzeugwechselHalterwechsel bzw. Halterinnenwechsel).
  • Sie lassen Ihr Fahrzeug stilllegen oder verschrotten.
Für die Kfz-Zulassung ist die Zulassungsstelle oder das Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Das ist in § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Wer sein Kfz zulassen will, vereinbart einen persönlichen Termin bei der Kfz-Behörde. Mit Ihrer Vollmacht kann die Kfz-Zulassung auch eine andere Person für Sie übernehmen.

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, können Sie Ihr Fahrzeug erstmalig anmelden, wiederzulassen, ummelden und abmelden. Um die Kfz-Zulassung online durchzuführen, ist ein Personal­ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN erforderlich. Außerdem brauchen Sie ein Karten­lesegerät oder Smartphone mit kosten­loser AusweisApp2 und Zulassungsbe­scheinigungen Teil 1 und 2 mit Sicherheits­codes zum Freirubbeln.

Und so gehen Sie vor: Zuerst müssen Sie sich auf der Internetseite Ihrer Zulassungsstelle identifizieren. Anschließend legen Sie die Markierung des Fahrzeugbriefes frei. Im nächsten Schritt geben Sie nach der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) diesen Code in die Maske ein. Mit der Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung können Sie Ihre abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Im Anschluss werden Ihre Bankdaten (IBAN) abgefragt, damit die Kfz-Steuer abgebucht werden kann.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben, können Sie dieses oder alternativ das nächste freie Kfz-Kennzeichen wählen. Am Ende wird Ihr Antrag geprüft und alle notwendigen Unterlagen werden per Post an Sie verschickt.

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Wer sein Kfz zulassen möchte, sollte zunächst eine Kfz-Versicherung abschließen und das Fahrzeug, falls nötig, zur Hauptuntersuchung bringen. Zeit und Nerven sparen Sie, wenn Sie den Kfz-Zulassungs-Termin online vereinbaren und vorab alle benötigten Unterlagen zusammenstellen.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn Sie Ihr Kfz zulassen möchten:

  1. Kfz-Versicherung abschließen: Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraus­setzung für die Kfz-Zulassung. Vollkasko oder Teilkasko sind frei­willig. Bei Vertrags­abschluss erhalten Sie die eVB-Nummer, die Sie für die Auto­zulassung brauchen.
  2. Pkw zur Hauptuntersuchung bringen: War das Kfz bereits angemeldet, ist für die Wieder­zulassung eine gültige Haupt- und Abgas­untersuchung (HU und AU) nötig. Bringen Sie das Fahr­zeug rechtzeitig zu einer technischen Prüf­stelle – denn ohne HU- und AU-Nachweis kann das Kfz nicht zugelassen werden.
  3. Wunschkennzeichen reservieren: Wer Wert auf eine spezielle Zahlen-Buch­staben-Kombination auf dem Nummern­schild legt, sollte die Verfüg­barkeit vorab prüfen und sein Wunsch­kennzeichen reservieren. Die meisten Zulassungs­behörden bieten diesen Service online an.
  4. Kfz-Zulassungs-Termin buchen: Vor allem in größeren Städten macht es Sinn, Datum und Uhrzeit der Auto­zulassung im Voraus zu vereinbaren. Die Termin­reservierung ist auf der Webseite der Zulassungs­stelle möglich.
  5. Zulassungsdokumente bereitlegen: Stellen Sie rechtzeitig alle Unterlagen für die Kfz-Zulassung zusammen. So gehen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Dokumente vergessen.
  6. Kfz-Kennzeichen kaufen: Haben Sie noch keine Kenn­zeichen, beauftragen Sie einen Schilder­dienst mit der Anfertigung. Oder Sie bestellen die Nummern­schilder online.
  7. Behördengang erledigen: Nehmen Sie den Termin bei der Zulassungsbehörde pünktlich wahr und bringen Sie alle erforderlichen Kfz-Zulassungs-Unterlagen mit. Die sach­bearbeitende Person stellt Ihnen die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein) aus und stempelt, wenn vorhanden, die Nummern­schilder. Sobald die gestempelten Kfz-Kenn­zeichen an Ihrem Auto angebracht sind, können Sie losfahren.
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Mit diesen Tipps sparen Sie bei der Kfz-Zulassung Zeit und Nerven:

  • Online-Services nutzen: Wer den Kfz-Zulassungs-Termin vorab bucht und sein Wunsch­kennzeichen online reserviert, vermeidet lange Warte­schlagen bei der Kfz-Behörde.
  • SEPA-Lastschrift­mandat vor Kfz-Zulassung ausfüllen: Das Formular können Sie auf der Webseite Ihrer Zulassungsstelle oder über das Online-Portal des Zoll ausfüllen und aus­gedruckt zur Kfz-Behörde mitbringen.
  • Kfz-Zulassung online erledigen: Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie Ihren Pkw jederzeit digital zulassen. Die meisten Kfz-Behörden bieten den Zulassungsservice auf ihren Webseiten an.
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  • Welche Unterlagen benötige ich für die Kfz-Zulassung?

    Wenn Sie ein neues Kfz zulassen möchten, brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Außerdem sind die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief), EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity und die eVB-Nummer als Versicherungsnachweis notwendig. Ist das Fahrzeug schon zugelassen, sind zusätzlich ein gültiger Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung (HU-/AU-Bericht) und die bisherigen Kfz-Kennzeichen erforderlich.
  • Darf ich mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

    Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit der Autozulassung stehen, sind innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks gestattet. Dazu zählt zum Beispiel die Fahrt zum Anbringen der Stempelplakette oder zur Hauptuntersuchung. Bedingung ist, dass die Zulassungsbehörde dem Fahrzeug vorab ein Kennzeichen zugeteilt hat und die Kfz-Haftpflichtversicherung Bescheid weiß.

    Erlaubt sind auch Fahrten nach Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeugs, wenn die Kennzeichen bereits entwertet sind. Das gilt etwa für die Rückfahrt von der Zulassungsstelle mit ungestempelten Kennzeichen. Vorausgesetzt, sie findet bis Ablauf des Tages statt und die Kfz-Versicherung ist darüber informiert.

  • Wie funktioniert die Kfz-Zulassung online?

    Für die internetbasierte Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, rufen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungs­behörde auf. Ihre Identität weisen Sie mithilfe des elektronischen Personal­ausweises mit aktivierter Online-Ausweis­funktion nach. Anschließend geben Sie Fahrzeug-Identifizierungs­nummer (FIN), eVB-Nummer, Sicherheits­code der Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und Ihre Bankverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuer ein. Wählen Sie das nächste freie Kenn­zeichen aus oder geben Sie Ihr reserviertes Wunsch­kennzeichen an.

    Das System validiert Ihre Antragsdaten, die Zulassungs­gebühren bezahlen Sie online. Sobald Ihr Antrag abgeschickt und geprüft ist, erhalten Sie Zulassungs­bescheid, die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 und Teil 2, Stempel­plakettenträger und Plaketten­träger zum Aufkleben auf das Nummern­schild per Post.

  • Wie lange dauert eine Kfz-Zulassung?

    Wie viel Zeit Sie für die Autozulassung einplanen sollten, hängt davon ab, wo Sie das Kfz zulassen (Stadt oder Land) und ob Sie vorab einen Termin gebucht haben. Mit Online-Terminvereinbarung ist die Autozulassung oft in 30 Minuten erledigt. Kommt der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin ohne Termin zur Zulassungsstelle, dauert der Behördengang oft mehrere Stunden.
  • Was ist beim Verlust der Papiere oder Kfz-Schilder zu beachten?

    Haben Sie die Fahrzeugpapiere verloren, stellt Ihnen die Zulassungs­stelle gegen eine Gebühr von bis zu 45 Euro (Fahrzeugschein) bzw. bis zu 70 Euro (Fahrzeugbrief) neue Dokumente aus. Vor Ort unter­schreiben Sie eine eides­stattliche Verlust­erklärung. Das Schreiben leitet die Behörde an das Kraftfahrt-Bundes­amt (KBA) weiter. Bei Dieb­stahl der Zulassungs­papiere weisen Sie zusätz­lich die Anzeige bei der Polizei nach. Das gilt auch, wenn eines oder beide Kfz-Kenn­zeichen abhanden­gekommen sind.
  • Was kostet eine Kfz-Zulassung?

    Wie hoch die Kosten der Kfz-Zulassung sind, ist je nach Zulassungs­stelle und -art unterschiedlich. Wenn Sie ein neues Kfz zulassen, zahlen Sie um die 26 Euro. Um­meldung und Ab­meldung eines Fahr­zeugs sind in der Regel günstiger. Lassen Sie Ihr Auto mit Wunsch­kennzeichen zu, erhöhen sich die Kfz-Zulassungs-Kosten bundes­weit ein­heit­lich um 10,20 Euro.
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