Kfz-Zulassung: Frau lehnt entspannt gegen ein geparktes Auto und schaut auf Ihr Mobiltelefon
Hintergrundinfos, Dokumente & Ablauf

Kfz-Zulassung: Unter­lagen & Kos­ten der Auto­an­mel­dung

  • Eine Kfz-Zulassung ist gesetzlich vorge­schrieben, damit Sie ein neues oder gebrauchtes Auto im öffentlichen Straßen­verkehr nutzen können. Die Zulassung ist online möglich.
  • Die Kosten für die Kfz-Zulassung bewegen sich je nach Behörde und Zulassungs­art zwischen 10 bis 30 Euro.
  • Die Autozulassung wickeln Sie nach Abschluss einer Kfz-Versicherung und Verein­barung eines Termins an der Kfz-Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz ab. Zum Ablauf gehören Prüfen Ihrer Unterlagen sowie Bereit­stellen neuer Kenn­zeichen.
  • Die wichtigsten Unterlagen für die Zulassung sind Personal­ausweis oder Reisepass, eVB-Nummer sowie Zulassungs­beschei­nigung Teil 1 (Fahrzeug­schein) und Teil 2 (Fahrzeug­brief).
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Je nach Zulassungsart sind für die Kfz-Zulassung verschiedene Unterlagen nötig. Erledigt eine andere Person mit Voll­macht die Kfz-Zulassung für Sie oder melden Sie Ihr Fahrzeug als Firmenwagen an, brauchen Sie zusätzliche Dokumente.

Damit Sie Ihr Auto anmelden können, braucht die Zulassungs­stelle verschie­dene Unter­lagen und Fahrzeug­papiere. Diese Doku­mente benötigen Sie:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): stellt die Zulassungs­behörde bei Anmeldung von Neu- und Gebraucht­wagen aus
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): erhalten Sie bei Erst­zulassung des Fahrzeugs von der Zulassungs­behörde
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): stellt Ihre Kfz-Versicherung als Nachweis darüber aus, dass für Ihr Fahrzeug ein gültiger Versicherungs­schutz besteht
  • Nachweis der letzten Hauptunter­suchung (HU), wenn das Auto drei Jahre und älter ist: Sie erhalten ihn bei amtlich anerkannten Prüfstellen wie TÜV, KÜS oder DEKRA. Der Nachweis ist für gewöhnlich auf Ihrem Fahrzeug­schein eingetragen. Haben Sie den KÜS-, DEKRA- oder TÜV-Bericht der letzten Haupt­unter­suchung verlegt, können Sie eine Zweitschrift kosten­pflichtig bei jeder amtlich anerkannten Prüfstelle anfordern.
  • Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Alte Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen ist und Sie ein neues Kennzeichen wollen
  • Bei Erstzulassung von Neufahrzeugen oder Fahrzeugen aus dem Ausland: EG-Über­ein­stimmungs­bescheini­gung (COC-Papiere), die bestätigt, dass das Fahrzeug die EU-Normen erfüllt
  • Falls Sie das Auto als Firmenwagen nutzen wollen: Handels­register­auszug oder Gewerbe­anmeldung (HR)

Sie melden zum Beispiel für Ihren Arbei­tgeber bzw. für Ihre Arbeit­geberin ein Firmen­fahrzeug an? Für die gewerbliche Kfz-Zulassung ist die Kfz-Behörde am Ort des Unternehmens­sitzes oder der beteiligten Nieder­lassung zuständig. Der Mitarbeiter oder die Mitar­beiterin, der bzw. die das Kfz anmeldet, braucht zusätzlich zu den oben genannten Kfz-Zulassungs-Unterlagen:

  • Handelsregister­auszug, Gesellschafter­vertrag oder Gewerbe­anmeldung
  • Vollmacht zur Kfz-Zulassung mit Unterschrift der geschäfts­führenden Person oder des Gesell­schafters bzw. der Gesell­schafterin
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Für Ihre Kfz-Zulassung benötigen Sie zunächst eine Kfz-Versicherung und, falls nötig, eine Haupt­untersuchung (HU) für Ihr Fahrzeug. Zeit und Nerven sparen Sie, wenn Sie den Kfz-Zulassungs-Termin online verein­baren und vorab alle benötigten Unterlagen zusammen­stellen.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn Sie Ihr Kfz zulassen möchten:

  1. Kfz-Versicherung abschließen: Damit Sie Ihr Auto anmelden können, ist eine Kfz-Versicherung bzw. E-Auto-Versicherung Voraus­setzung. Vollkasko oder Teilkasko sind frei­willig. Bei Vertrags­abschluss erhalten Sie Ihre elek­troni­sche Versi­cherungs­bestäti­gung (eVB). Diese sieben­stellige eVB-Nummer ist für die Auto­zulassung zwingend notwendig.
  2. Pkw zur Hauptuntersuchung bringen: War das Kfz bereits angemeldet, ist für die Wieder­zulassung eine gültige Haupt­untersuchung und Abgasuntersuchung (HU und AU) nötig. Bringen Sie das Fahr­zeug rechtzeitig zu einer technischen Prüf­stelle – denn ohne HU- und AU-Nachweis kann das Kfz nicht zugelassen werden.
  3. Wunschkennzeichen reservieren: Sollten Sie Wert auf eine spezielle Zahlen-Buch­staben-Kombination auf Ihrem Kennzeichen legen, prüfen Sie die Verfüg­barkeit vorab und reservieren Sie Ihr Wunsch­kennzeichen. Die meisten Zulassungs­behörden bieten diesen Service online an.
  4. Kfz-Zulassungs-Termin buchen: Vor allem in größeren Städten sollten Sie Datum und Uhrzeit der Auto­zulassung im Voraus verein­baren. Die Termin­reservierung ist auf der Webseite der jeweiligen Zulassungs­stelle möglich.
  5. Zulassungsdokumente bereit­legen: Stellen Sie rechtzeitig alle Unterlagen für die Auto-Anmeldung zusammen. So gehen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Dokumente vergessen.
  6. Kfz-Kennzeichen kaufen und siegeln lassen: Haben Sie noch keine Kenn­zeichen, beauftragen Sie einen Schilder­dienst mit der Anfertigung oder bestellen die Nummern­schilder online. Die meisten Zulassungs­stellen bieten einen Schilderdienst vor Ort an, sodass Sie Ihre Kenn­zeichen direkt mitnehmen können. Anschließend lassen Sie die Kenn­zeichen bzw. E-Kennzeichen auf der Zulassungs­behörde siegeln und die Prüfplakette anbringen. Haben Sie Ihr Auto online über "i-Kfz" angemeldet, erhalten Sie alle notwen­digen Unter­lagen per Post zugeschickt.
  7. Kfz-Anmeldung abschließen: Die sach­bearbeitende Person stellt Ihnen die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeug­schein) und Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) aus. Bringen Sie nun die gestem­pelten Kfz-Kenn­zeichen an Ihrem Auto an, und fertig: Sie können losfahren.
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Gut zu wissen: "i-Kfz"

Für die internetbasierte Kfz-Zulassung – kurz "i-Kfz" – benötigen Sie:

  • einen neuen Personal­ausweis (nPA) oder elektro­nischen Aufent­halts­titel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis­funktion (eID)
  • die dazuge­hörige PIN
  • ein Karten­lese­gerät oder Smart­phone mit kostenloser "AusweisApp2"
  • die unbeschädigten, verdeckten Sicherheits­codes von Zulassungsbe­scheinigung Teil 1 und Teil 2 (Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief) sowie das aktuelle Kennzeichen

Rubbeln Sie die Sicherheits­codes frei und geben Sie die Codes an den entspre­chenden Stellen während der Online-Zulas­sung ein.

Nach der Online-Anmeldung über "i-Kfz" erhalten Sie von der Zulassungs­behörde sämtliche Dokumente per Post. Auf dem mitge­sandten Bescheid steht, ab wann die Zulassung gültig ist – in der Regel drei Tage nach Versand.

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Die Kosten der Kfz-Zulassung sind je nach Zulassungs­stelle und Bearbeitungsaufwand unterschiedlich. Planen Sie zwischen 20 und 40 Euro Gebühren für die Kfz-Zulassung ein.
Die Gebühren für die Kfz-Zulassung variieren je nach Wohnort und Zulassungsbehörde. Deutschlandweit einheitlich geregelte Preise gibt es nicht. Wie hoch die Kosten der Kfz-Zulassung ausfallen, hängt außerdem von Zulassungsart, Kennzeichentyp und Bearbeitungsaufwand ab. Möchten Sie zum Beispiel ein Neufahrzeug erstmalig zulassen, zahlen Sie mehr als für ein Kurzzeitkennzeichen oder die Ummeldung eines Gebrauchtwagens. Zusätzliche Kosten bei der Kfz-Zulassung entstehen, wenn Sie das Fahrzeug mit Wunschkennzeichen zulassen.
Die Tabelle gibt eine groben Über­blick, wie hoch die Kfz-Zulassungs-Kosten je nach Leistung circa ausfallen. Abhängig von Bundes­land und Kfz-Behörde können Zulassungs­kosten um einige Euro variieren. Die genauen Preise erfahren Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungs­stelle.

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Leistung
Gebühren ca.
Erstzulassung eines Neuwagens 26€ 
Wiederzulassung innerhalb des Zulassungsbezirks ohne Halter:innenwechsel  12€ 
Wiederzulassung innerhalb des Zulassungsbezirks mit Halter:innenwechsel 18€
Ummeldung ohne Halter:innenwechsel 26€ 
Ummeldung mit Halter:innenwechsel            29€ 
Abmeldung eines Kfz aus dem gleichen Zulassungsbezirk 6€ 
Abmeldung eines Kfz aus einem anderen Zulassungsbezirk 10€ 
Kurzzeitkennzeichen 13€
Ausfuhrkennzeichen (Export) 33€
Saisonkennzeichen 30€ 
Wunschkennzeichen 10,20€ 
Vorab-Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60€ 

Neben den Gebühren für die Anmeldung können auf der Zulassungsstelle weitere Kosten für neue Kennzeichen (30 bis 50 Euro) oder Ihre Wunschkennzeichen (zusätzlich ca. 13 Euro) entstehen. Möchten Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten, müssen Sie für dessen erneute Verwendung ebenfalls eine Gebühr zahlen.

Zusätzliche fünf bis acht Euro fallen an, wenn Sie eine Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen.

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Eine Kfz-Zulassung registriert Ihr Auto vor Ort oder online bei der örtlichen Zulassungs­stelle. Nur mit Zulassung können Sie mit Ihrem Wagen am öffentlichen Straßen­verkehr teilnehmen. Um Ihren Wagen bei der Zulassungs­stelle anzu­melden, müssen Sie nicht persönlich vor Ort sein. Mit einer Zulas­sungs­vollmacht können Sie eine vertraute Person, ein Autohaus oder einen Zulas­sungs­dienst mit der Anmeldung Ihres Kfz beauf­tragen.

Was ist eine Kfz-Zulassung und warum ist sie notwendig?

Von Autozulassung oder Kfz-Zulassung ist die Rede, wenn Sie ein Kraftfahr­zeug bei der Zulassungs­stelle auf Ihren Namen regis­trieren.

Eine Kfz-Zulassung ist zwingend notwendig, wenn:

  • Sie ein neues Auto kaufen.
  • Sie den Wagen eines anderen Halters bzw. einer anderen Halterin übernehmen.

Ohne Kfz-Zulassung dürfen Sie ein Fahrzeug nicht auf öffent­lichen Straßen fahren. So stellt der Gesetz­geber sicher, dass nur verkehrs­sichere Kfz am Verkehr teilnehmen. Außerdem können Polizei und Behörden den Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeug­halterin so eindeutig identi­fizieren.

Zulassungspflichtig sind Pkw, Lkw, Wohn­mobile, Wohn­wagen, Anhänger, Motor­räder, Leicht­kraft­räder und Roller mit über 50 Kubik­zenti­meter (ccm) Hubraum. Sie erhalten bei der Kfz-Zulassung ein amtliches Kfz-Kennzeichen.

Zulassungs­frei sind E-Scooter, vier­rädrige Leicht­kraft­fahrzeuge, Mofas sowie andere Klein­kraft­räder mit 50 km/h Höchst­geschwindig­keit und maximal 50 ccm Hubraum. Sie dürfen mit einem Versicherungs­kenn­zeichen ohne Kfz-Zulassung auf die Straße.

Wo können Sie Ihr Kfz anmelden?

Für die Kfz-Zulassung ist die Zulassungsstelle oder das Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Das ist in § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Wer sein Kfz zulassen will, vereinbart einen persönlichen Termin bei der Kfz-Behörde. Mit Ihrer Vollmacht kann die Kfz-Zulassung auch eine andere Person für Sie übernehmen. Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, können Sie zudem die Kfz-Zulassung online durchführen. 

 

Wer darf Ihr Auto anmelden (mit Vollmacht oder ohne)?

In Deutschland kann jede Person ein Kfz anmelden, die als Fahrzeughalter:in bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet ist, als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) steht und die Verfügungsgewalt über das Auto hat.

Sind Sie nicht in der Lage den Kfz-Zulassungs-Termin persönlich wahrzunehmen, können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausstellen. Kostenlose Vordrucke zum Herunterladen bieten unter anderem Kfz-Zulassungsbehörden auf ihren Webseiten an. Neben den Dokumenten für die jeweilige Zulassungsart braucht Ihr Stellvertreter bzw. Ihre Stellvertreterin bei der Kfz-Zulassung diese Unterlagen:

  • Vollmacht mit Unterschrift des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin
  • Ausweisdokument der vollmachtgebenden Person: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Original oder Kopie)
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Original)
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Nicht nur bei fabrikneuen Wagen ist die Autoanmeldung erforderlich. Auch bei einem Importfahrzeug aus dem Ausland, bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs oder einem Fahrzeugwechsel. Die Anmeldung auf der Zulassungsstelle läuft grundsätzlich ähnlich ab, verlangt aber unter Umständen andere Dokumente.

Gebrauchtwagen zulassen

Anders als bei der Erstzulassung eines fabrikneuen Pkw kommt es bei Gebraucht­wagen zu einem Halterwechsel: Der oder die neue Halter:in meldet das bereits ange­meldete Auto in den Fahrzeug­papieren auf den Namen des neuen Halters um. Auf der Zulassungs­stelle benötigen Sie für die Anmeldung eines Gebraucht­wagens, der älter als drei Jahre ist, neben einer gültigen Gebrauchtwagen-Versicherung den letzten Prüfbericht der Haupt­unter­suchung.

Wiederzulassung eines Kfz

Die Wiederzulassung ist die erneute Anmeldung eines Fahrzeugs, das zwischenzeitlich abgemeldet war oder stillgelegt wurde. Wenn Sie das Auto nach Außerbetriebsetzung wieder ins zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eintragen lassen wollen, brauchen Sie dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens. Im Fahrzeugschein sollte zudem ein Stilllegungsvermerk zu finden sein – ansonsten müssen Sie die Abmeldebestätigung bzw. Stilllegungs­be­scheinigung vorlegen.

Auto aus dem Ausland anmelden

Für die Anmeldung eines aus dem Ausland nach Deutschland einge­führten Fahrzeugs verlangt die Zulassungs­stelle COC-Papiere. Damit prüft sie, ob der Wagen für die EU eine gültige Typen­genehmi­gung hat.

Für einzeln impor­tierte Kfz aus dem Nicht-EG-Raum (beispielsweise USA oder Kanada) ist obendrein ein Vollgut­achten erfor­derlich. Für alle Import­fahrzeuge verpflich­tend ist die Vorlage eines Eigentums­nachweises, zum Beispiel in Form des Kaufvertrags.

Sie wollen einen Gebraucht­wagen aus dem Ausland anmelden, der älter als drei Jahre ist? Dann absolvieren Sie vor der Zulassung zusätzlich eine Haupt- und Abgas­unter­suchung. Den Prüfbericht zeigen Sie auf der Zulassungs­behörde vor.

Oldtimer zulassen

Um ein Auto als Oldtimer anzumelden, legen Sie auf der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Gutachten vor. Dieses Dokument stellen anerkannte Sachverständige nach der Prüfung aus, ob der Wagen weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Für die reguläre Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen reicht die Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) aus.

Nur wenn der Wagen vor Wiederanmeldung als Oldtimer mehr als sieben Jahre abgemeldet war oder technisch verändert wurde, müssen Sie zusätzlich eine TÜV-Vollabnahme nachweisen.

Youngtimer zulassen

Eine besondere Zulassung als Youngtimer ist seit 1. März 2007 nicht mehr notwendig. Autos, die das Alter von 20 Jahren überschritten haben, melden Sie deshalb ganz normal an.
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Darf ich mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Mit ungestempelten Kennzeichen dürfen sie nur im Zusammen­hang mit der Auto­zulassung und innerhalb des Zulassungs­bezirks und eines angren­zenden Bezirks fahren – zum Beispiel zum Anbringen der Stempel­plakette oder zur Haupt­unter­suchung. Bedingung ist, dass die Zulassungs­behörde dem Fahrzeug vorab ein Kenn­zeichen zugeteilt hat und die Kfz-Haft­pflicht­versicherung Bescheid weiß.

Entsprechend sind auch Fahrten nach Abmeldung oder Still­legung des Fahrzeugs erlaubt, wenn die Kenn­zeichen bereits entwertet sind. Voraus­gesetzt, sie findet bis Ablauf des Tages statt und die Kfz-Versicherung ist darüber informiert. Das heißt, Sie dürfen Ihr Auto mit ungestem­pelten Kennzeichen von der Zulassungs­stelle nach Hause fahren.

Wie lange dauert eine Kfz-Zulassung?

Wie viel Zeit Sie für die Autozulassung einplanen sollten, hängt davon ab, wo Sie das Kfz zulassen (Stadt oder Land) und ob Sie vorab einen Termin gebucht haben. Mit Online-Termin­verein­barung ist Autoanmelden oft in 30 Minuten erledigt. Kommen Fahrzeug­halter:innen ohne Termin zur Zulassungs­stelle, dauert der Behörden­gang oft mehrere Stunden.

Kann ich ein Auto anmelden, wenn ich Schulden habe oder arbeitslos bin?

Arbeitslosigkeit, Bürgergeld (früher Hartz IV), Privatinsolvenz, Schulden oder ein Schufa-Eintrag sind kein Hindernis dafür, einen Pkw zuzu­lassen. Nur wenn der oder die Fahrzeug­halter:in Schulden beim Finanzamt aufgrund nicht entrich­teter Kfz-Steuern hat, verweigert die Zulassungs­stelle die Fahrzeug­zulassung. In diesem Fall hat die Person zunächst ihre Steuer­schulden zu begleichen, ehe sie wieder ein Auto anmelden darf.

Am Zweitwohnsitz ein Fahrzeug zulassen – geht das?

Nein, Auto anmelden am Zweitwohnsitz ist nicht möglich. Für die Zulassung Ihres Kfz ist die örtliche Zulassungsbehörde am Haupt­wohnsitz des Fahrzeug­halters oder der Halterin zuständig. Am Zweitwohnsitz können Sie das Auto nicht anmelden – selbst wenn die Regionalklasse und damit die Kfz-Versiche­rung des Fahrzeugs dort günstiger wäre.

Klappt die Autoanmeldung ohne festen Wohnsitz?

Ja, Sie können ein Auto auch dann anmelden, wenn sich Ihr Haupt­wohnsitz im Ausland befindet oder Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben. In diesem Fall benötigen Sie eine oder einen Empfangsberechtigte:n, der oder die in Deutschland gemeldet ist und amtliche Schreiben für Sie erhält.

Auf der Zulassungs­stelle am Haupt­wohnsitz des oder der Empfangs­berechtigten brauchen Sie neben den regulär benötigten Unterlagen zusätzlich ein Empfangs­berechtigungs­formular. Außerdem muss die oder der Empfangs­berechtigte bei der Auto­anmeldung in der Regel dabei sein und sich ausweisen können.

Reicht TÜV-Stempel im Fahrzeugschein bei Anmeldung?

Das hängt von der Zulassungsstelle ab. Grundsätzlich benötigt die Zulassungs­stelle einen gültigen Nachweis der letzten Haupt­untersuchung (HU). Für gewöhnlich verlangt sie dafür den voll­ständigen Prüfbericht der letzten HU. Manche Zulassungs­stellen geben sich allerdings auch mit dem TÜV-Stempel in der Zulassungs­bescheini­gung Teil 1 (ehemals Fahrzeug­schein) zufrieden. Um sicher­zugehen, nehmen Sie den vollstän­digen Prüfbericht mit. Finden Sie diesen nicht, lassen Sie bei der zustän­digen Prüfstelle einen Nachdruck machen.

Auto anmelden vs. Auto ummelden – wo liegt der Unterschied?

Ob Sie ein Auto an- oder ummelden, hängt von der Situation ab. In der Regel melden Sie Neuwagen bei der Zulassungs­stelle an. Auch beim Wieder­zulassen stillge­legter Pkw oder der Zulassung von Import­fahrzeugen ist eine Anmeldung nötig. Gebraucht­wagen hingegen melden Sie um, denn das Kfz ist mit der Erst­zulassung bereits ange­meldet. Es erfolgt ein Halter­wechsel, für den es eine Ummeldung braucht. Auch bei einem Umzug melden Sie Ihr Fahrzeug um.
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