Damit Sie Ihr Auto anmelden können, braucht die Zulassungsstelle verschiedene Unterlagen und Fahrzeugpapiere. Diese Dokumente benötigen Sie:
Kfz-Zulassung: Kurz erklärt
- Eine Kfz-Zulassung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Sie ein neues oder gebrauchtes Auto im öffentlichen Straßenverkehr nutzen können. Die Zulassung ist online möglich.
- Die Kosten für die Kfz-Zulassung bewegen sich je nach Behörde und Zulassungsart zwischen 10 bis 30 Euro.
- Die Autozulassung wickeln Sie nach Abschluss einer Kfz-Versicherung und Vereinbarung eines Termins an der Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz ab. Zum Ablauf gehören Prüfen Ihrer Unterlagen sowie Bereitstellen neuer Kennzeichen.
- Die wichtigsten Unterlagen für die Zulassung sind Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer sowie Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief).
Ablauf der Kfz-Zulassung
Wie läuft die Kfz-Zulassung ab?
So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn Sie Ihr Kfz zulassen möchten:
- Kfz-Versicherung abschließen: Damit Sie Ihr Auto anmelden können, ist eine Kfz-Versicherung bzw. E-Auto-Versicherung Voraussetzung. Vollkasko oder Teilkasko sind freiwillig. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese siebenstelligeeVB-Nummer ist für die Autozulassung zwingend notwendig.
- Pkw zur Hauptuntersuchung bringen: War das Kfz bereits angemeldet, ist für die Wiederzulassung eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (HU und AU) nötig. Bringen Sie das Fahrzeug rechtzeitig zu einer technischen Prüfstelle – denn ohne HU- und AU-Nachweis kann das Kfz nicht zugelassen werden.
- Wunschkennzeichen reservieren: Sollten Sie Wert auf eine spezielle Zahlen-Buchstaben-Kombination auf Ihrem Kennzeichen legen, prüfen Sie die Verfügbarkeit vorab und reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen. Die meisten Zulassungsbehörden bieten diesen Service online an.
- Kfz-Zulassungs-Termin buchen: Vor allem in größeren Städten sollten Sie Datum und Uhrzeit der Autozulassung im Voraus vereinbaren. Die Terminreservierung ist auf der Webseite der jeweiligen Zulassungsstelle möglich.
- Zulassungsdokumente bereitlegen: Stellen Sie rechtzeitig alle Unterlagen für die Auto-Anmeldung zusammen. So gehen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Dokumente vergessen.
- Kfz-Kennzeichen kaufen und siegeln lassen: Haben Sie noch keine Kennzeichen, beauftragen Sie einen Schilderdienst mit der Anfertigung oder bestellen die Nummernschilder online. Die meisten Zulassungsstellen bieten einen Schilderdienst vor Ort an, sodass Sie Ihre Kennzeichen direkt mitnehmen können. Anschließend lassen Sie die Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen auf der Zulassungsbehörde siegeln und die Prüfplakette anbringen. Haben Sie Ihr Auto online über "i-Kfz" angemeldet, erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per Post zugeschickt.
- Kfz-Anmeldung abschließen: Die sachbearbeitende Person stellt Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) aus. Bringen Sie nun die gestempelten Kfz-Kennzeichen an Ihrem Auto an, und fertig: Sie können losfahren.
Wie Sie Ihr Fahrzeug online anmelden
Für die internetbasierte Kfz-Zulassung – kurz "i-Kfz" – benötigen Sie:
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- die dazugehörige PIN
- ein Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
- die unbeschädigten, verdeckten Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie das aktuelle Kennzeichen
Rubbeln Sie die Sicherheitscodes frei und geben Sie die Codes an den entsprechenden Stellen während der Online-Zulassung ein.
Nach der Online-Anmeldung über "i-Kfz" erhalten Sie von der Zulassungsbehörde sämtliche Dokumente per Post. Auf dem mitgesandten Bescheid steht, ab wann die Zulassung gültig ist – in der Regel drei Tage nach Versand.
Was ist eine Kfz-Zulassung, wo können Sie Ihr Auto anmelden, und wer darf Ihr Auto zulassen?
Was ist eine Kfz-Zulassung und warum ist sie notwendig?
Von Autozulassung oder Kfz-Zulassung ist die Rede, wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle auf Ihren Namen registrieren.
Eine Kfz-Zulassung ist zwingend notwendig, wenn:
- Sie ein neues Auto kaufen.
- Sie den Wagen eines anderen Halters bzw. einer anderen Halterin übernehmen.
Ohne Kfz-Zulassung dürfen Sie ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass nur verkehrssichere Kfz am Verkehr teilnehmen. Außerdem können Polizei und Behörden den Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin so eindeutig identifizieren.
Zulassungspflichtig sind Pkw, Lkw, Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger, Motorräder, Leichtkrafträder und Roller mit über 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum. Sie erhalten bei der Kfz-Zulassung ein amtliches Kfz-Kennzeichen.
Zulassungsfrei sind E-Scooter, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Mofas sowie andere Kleinkrafträder mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 50 ccm Hubraum. Sie dürfen mit einem Versicherungskennzeichen ohne Kfz-Zulassung auf die Straße.
Wo können Sie Ihr Kfz anmelden?
Für die Kfz-Zulassung ist die Zulassungsstelle oder das Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Das ist in § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Wer sein Kfz zulassen will, vereinbart einen persönlichen Termin bei der Kfz-Behörde. Mit Ihrer Vollmacht kann die Kfz-Zulassung auch eine andere Person für Sie übernehmen. Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, können Sie zudem die Kfz-Zulassung online durchführen.
Wer darf Ihr Auto anmelden (mit Vollmacht oder ohne)?
In Deutschland kann jede Person ein Kfz anmelden, die als Fahrzeughalter:in bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet ist, als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) steht und die Verfügungsgewalt über das Auto hat.
Sind Sie nicht in der Lage den Kfz-Zulassungs-Termin persönlich wahrzunehmen, können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausstellen. Kostenlose Vordrucke zum Herunterladen bieten unter anderem Kfz-Zulassungsbehörden auf ihren Webseiten an. Neben den Dokumenten für die jeweilige Zulassungsart braucht Ihr Stellvertreter bzw. Ihre Stellvertreterin bei der Kfz-Zulassung diese Unterlagen:
- Vollmacht mit Unterschrift des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin
- Ausweisdokument der vollmachtgebenden Person: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Original oder Kopie)
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Original)
Besonderheiten bei der Kfz-Zulassung
Gebrauchtwagen zulassen
Wiederzulassung eines Kfz
Auto aus dem Ausland anmelden
Für die Anmeldung eines aus dem Ausland nach Deutschland eingeführten Fahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle COC-Papiere. Damit prüft sie, ob der Wagen für die EU eine gültige Typengenehmigung hat.
Für einzeln importierte Kfz aus dem Nicht-EG-Raum (beispielsweise USA oder Kanada) ist obendrein ein Vollgutachten erforderlich. Für alle Importfahrzeuge verpflichtend ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises, zum Beispiel in Form des Kaufvertrags.
Sie wollen einen Gebrauchtwagen aus dem Ausland anmelden, der älter als drei Jahre ist? Dann absolvieren Sie vor der Zulassung zusätzlich eine Haupt- und Abgasuntersuchung. Den Prüfbericht zeigen Sie auf der Zulassungsbehörde vor.
Oldtimer zulassen
Um ein Auto als Oldtimer anzumelden, legen Sie auf der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Gutachten vor. Dieses Dokument stellen anerkannte Sachverständige nach der Prüfung aus, ob der Wagen weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Für die reguläre Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen reicht die Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) aus.
Nur wenn der Wagen vor Wiederanmeldung als Oldtimer mehr als sieben Jahre abgemeldet war oder technisch verändert wurde, müssen Sie zusätzlich eine TÜV-Vollabnahme nachweisen.
Youngtimer zulassen
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