Frau sitzt am Steuer eines Oldtimer-Cabrios und genießt Sonnenuntergang am Strand
Mit diesen Tipps geht's ganz einfach

Auto abmelden: Kosten und wichtige Unterlagen

  • Auto abmelden ist bei jeder beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Mittlerweile funktioniert Abmelden auch online. Das gilt nur für Pkw, die ab 2015 erstmals zugelassen wurden.
  • Zulassungsstellen teilen Kfz-Versicherung und Zoll die Abmeldung automatisch mit. Darum müssen sich Autobesitzer:innen nicht selbst kümmern.
  • Zum Abmelden Ihres Autos sind diverse Unterlagen erforderlich, zum Beispiel Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
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Gut zu wissen: Statistik

Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil: Die Zahl der abgemeldeten Fahrzeuge ist laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 13 Prozent gesunken. Insgesamt wurden 7,81 Millionen Kraftfahrzeuge außer Betrieb gesetzt.

Darunter befanden sich 6,73 Millionen Pkw. 32,7 Prozent davon waren 15 Jahre und älter. Die zweitgrößte Gruppe bildeten Pkw, die zum Zeitpunkt der Anmeldung weniger als zwei Jahre alt waren (13,5 Prozent).

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Im Gegensatz zur Pkw-Anmeldung kann die Autoabmeldung deutschlandweit an jeder Zulassungsstelle erfolgen. Das heißt: Ihr Auto abmelden können Sie in einer anderen Stadt genauso wie an Ihrem Hauptwohnsitz.

Sie haben die Möglichkeit, die Abmeldung online zu erledigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug zuletzt nach dem 31. Dezember 2014 angemeldet hatten. Die Zulassungsbehörde müssen Sie dann nicht mehr aufsuchen: Der Service ist rund um die Uhr und völlig ortsunabhängig nutzbar.

Seit Januar 2015 werden in Deutschland für die Kennzeichenschilder neue Stempelplaketten mit einem verdeckten Sicherheitscode verwendet. Dank dieses Codes kann die Plakette auch online entwertet werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges mit Stempelplaketten ab 1. Januar 2015
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
  • einen elektronischen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion
  • Mastercard, Visa oder Giropay für E-Payment
Im folgenden Video erklärt Ihnen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in 60 Sekunden, wie Sie mit i-Kfz Ihr Auto online abmelden können. "i-Kfz" ist ein Projekt des BMVI, das Ihnen seit 2015 die Abwicklung verschiedener Zulassungvorgänge online ermöglicht.
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Registrieren Sie sich über das Onlineportal Ihres Kfz-Zulassungsbezirks für die Online-Abmeldung. Dafür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
 Illustration: Registrieren für Online-Abmeldung
 Illustration: Registrieren für Online-Abmeldung
02
Illustration: Ausweis einlesen
Bestätigen Sie Ihre Identität mithilfe eines Lesegeräts und der Ausweis App 2.0.
Illustration: Ausweis einlesen
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Sobald Sie angemeldet sind und Ihre Identität nachgewiesen haben, geben Sie die Kennzeichen­kombination des abzumeldenden Autos ein.
Illustration Kennzeichen eingeben
Illustration Kennzeichen eingeben
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Illustration Sicherheitscode vom Kennzeichen freilegen
Legen Sie den Sicherheitscode am Kennzeichen frei, indem Sie das Siegelwappen auf der Stempelplakette abkratzen. Die Plakette wird dadurch zerstört. Nun wird eine dreistellige Zahlen-Buchstaben-Kombination sichtbar.  Dieser Code muss in das Onlineformular eingegeben werden.
Illustration Sicherheitscode vom Kennzeichen freilegen
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In Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) finden Sie ein weißes Feld mit dem Hinweis "Zur Außerbetriebsetzung entfernen". Rubbeln Sie dieses Feld frei und geben Sie den siebenstelligen Sicherheitscode ebenfalls ins Formular ein.
Illustration: Sicherheitscode des Fahrzeugscheins eingeben
Illustration: Sicherheitscode des Fahrzeugscheins eingeben
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Illustration: Mit Karte zahlen
Mittels E-Payment bezahlen Sie die fälligen Gebühren, die für eine Online-Abmeldung bundesweit um die sechs Euro betragen, entweder per Mastercard, Visa oder Giropay. Die Daten werden nun übertragen, den Bescheid für die Kfz-Abmeldung erhalten Sie per Post.
Illustration: Mit Karte zahlen
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Die Kosten für die Abmeldung eines Fahrzeugs sind nicht einheitlich geregelt. Sie variieren von Stadt zu Stadt. Sehen Sie die nachfolgenden Zahlen daher als Orientierungshilfe. Die genaue Höhe der Gebühren erfahren Sie bei der Zulassungsstelle Ihrer Wahl.

  • Bei der Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz melden Sie Ihr Auto am günstigsten ab. Die Kosten für die Abmeldung liegen bei etwa 7 Euro.
  • An jeder anderen Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie mit rund 10 Euro rechnen.
  • Sie wollen das Kennzeichen weiterhin nutzen? In diesem Fall reservieren Sie Ihr Nummernschild für eine Gebühr von 2,60 Euro. Je nach Bundesland ist die Kombination aus Zahlen und Buchstaben für drei bis sechs Monate für andere Fahrer:innen gesperrt.
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Sei es, weil Sie es verkauft haben, es vorübergehend außer Betrieb gesetzt oder verschrottet werden soll: Wenn Sie Ihr Auto abmelden, benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • bisherige Nummernschilder
  • Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle, wenn Sie das Auto endgültig abmelden und verschrotten lassen
  • Wenn das Auto später wieder angemeldet werden soll, einen gültigen Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU)
  • Bargeld oder EC-Karte

Im Gegensatz zu An- oder Ummeldung benötigen Sie keinen Personalausweis (oder Reisepass mit einer amtlichen Meldebescheinigung), um ein Auto abzumelden. Auch eine eVB-Nummer als Versicherungsnachweis muss nicht bei der Kfz-Behörde vorgelegt werden.

Sie können auch ohne Brief oder ohne Papiere Ihr Auto abmelden – beispielsweise, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II verloren haben. In dem Fall unterschreiben Sie bei der Kfz-Behörde eine eidesstattliche Verlusterklärung.

Denn in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die früher Fahrzeugschein hieß, wird die Abmeldung bzw. Stilllegung des Wagens vermerkt. Ohne das Papier ist eine Abmeldung nicht möglich. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief, weist Sie als Eigentümer:in des Kfz aus. Ohne Brief ist es ebenfalls nicht möglich, ein Auto abzumelden.

Nach Unterzeichnung der Verlusterklärung erhalten Sie gegen Gebühr neue Fahrzeugpapiere: Die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I kostet bis zu 45 Euro, von Teil II bis zu 70 Euro.

Falls die alten Fahrzeugpapiere wieder auftauchen, bringen Sie diese zur Kfz-Zulassungsstelle, wo sie dauerhaft entwertet werden. Haben Sie den TÜV-Bericht verloren, wenden Sie sich an die Prüfstelle, bei der Sie die letzte Hauptuntersuchung durchführen ließen. Die Mitarbeiter:innen vor Ort stellen Ihnen eine Zweitschrift des Prüfberichts aus.

Ja. Tatsächlich kann jeder, der die nötigen Unterlagen dabei hat, Ihr Auto abmelden. Die Abmeldung muss nicht persönlich erfolgen. Sie können also auch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin beauftragen, der/die das Kfz für Sie abmeldet. Im Gegensatz zur Anmeldung sind bei der Abmeldung weder Ausweis noch Vollmacht vorzuweisen.

Wenn Sie Ihren Pkw vor Verkauf nicht abmelden, kann dies auch Käufer:in bzw. neue:r Besitzer:in übernehmen. Aus diesem Grund können Sie beim Autoverkauf Ihre Nummernschilder für die Überführung durch den Käufer bzw. die Käuferin am Auto lassen. Auch in diesem Fall ist keine Vollmacht zur Abmeldung des Autos nötig.

Es empfiehlt sich, im Kaufvertrag den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe festzuhalten und in Form einer Veräußerungsanzeige auch Ihre Kfz-Versicherung zu informieren. Laut § 13 IV der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Sie sogar dazu verpflichtet. So sind Sie auch dann abgesichert, wenn der Käufer oder die Käuferin einen Unfall verursacht oder ein Bußgeld kassiert.

Haben Sie Ihr Fahrzeug über einen Händler verkauft, übernimmt dieser in der Regel die Abmeldung. Auch in diesem Fall ist es ratsam, den Verkauf Ihrer Kfz-Versicherung mitzuteilen. Denn: Wenn Sie den Händler das Auto abmelden lassen, können Sie im Zweifel nicht nachverfolgen, ob bzw. wann die Abmeldung erfolgt. Wer seinen Versicherer informiert, geht sicher, dass der Versicherungsschutz des Kfz ab dem Verkaufsdatum erlischt.

Tipp: Sind Sie bei der Allianz versichert, können Sie den Verkauf Ihres Pkw ganz einfach online über das Kundenportal Meine Allianz melden.

Gut zu wissen: Abgelaufene HU

Zwar können Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, wenn Sie die Hauptuntersuchung (HU) versäumt haben. Melden Sie das Auto mit abgelaufenem TÜV ab, riskieren Sie allerdings ein Bußgeld bzw. einen Punkt in Flensburg.

Je nachdem, wie lange Sie die HU überzogen haben, fällt die Strafe unterschiedlich hoch aus. Aktuell gelten im Bussgeldkatalog des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) diese Strafen:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro Bußgeld
  • Zwei bis vier Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
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Wenn Sie Ihre alten Nummernschilder auf einem anderen Fahrzeug wiederverwenden wollen, sollten Sie dies gleich bei der Abmeldung der Zulassungsbehörde mitteilen. Diese reserviert Ihre alten Schilder dann für drei Monate.

Bei Zulassung des neuen Fahrzeugs sollten Sie für die Kennzeichenreservierung mit einer Gebühr in Höhe von 12,80 Euro rechnen. Sollte es länger dauern, bis Sie wieder ein Auto anmelden, können Sie die Reservierung verlängern.

Wenn Sie Ihr Kfz vorübergehend abmelden und später wieder zulassen möchten, etwa nach einem längeren Auslandsaufenthalt oder einer längeren Erkrankung, können Sie die Kennzeichen gebührenfrei maximal zwölf Monate bis zur Wiederanmeldung reservieren.

Nummernschilder sind für das endgültige Stilllegen des Autos unabdingbar, da darauf angebrachte Plaketten auf dem Amt oder online entwertet werden müssen. Wurde Ihr Kennzeichen oder das gesamte Fahrzeug gestohlen, erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige. Mit dem Dokument gehen Sie zur Zulassungsstelle und können das Auto ordnungsgemäß abmelden – auch ohne Nummernschilder.

Sollten Sie selbst für den Verlust der Kennzeichen verantwortlich sein, geben Sie – wie beim Abhandenkommen der Fahrzeugpapiere – auf der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust ab. Die Zeichenkombination auf dem Nummernschild wird daraufhin für zehn Jahre gesperrt. Die Fahrzeugpapiere werden aktualisiert und eine Auto-Abmeldung ist anschließend möglich.

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Die Gründe für die Abmeldung eines Pkw können vielseitig sein: Verkauf des Autos, Tod des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin, Totalschaden oder Autounfall, Verschrottung, altersbedingte Außerbetriebsetzung des Pkw oder Autodiebstahl. Auch eine Abmeldung für einen bestimmten Zeitraum ist möglich. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Aspekte zu beachten.

  • Ich verkaufe mein Auto:
    Beim Verkauf Ihres Autos sollten Sie klären, ob Sie die Abmeldung vornehmen oder der/die Käufer:in – beides ist möglich. Im Kaufvertrag und in der Veräußerungsanzeige, also der Mitteilung an Zulassungsstelle und Autoversicherung über den Verkauf, können Sie dies und den genauen Zeitpunkt des Verkaufs fixieren.
  • Der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin stirbt:
    Verstirbt der Halter oder die Halterin, müssen die Erben des Autos die Abmeldung innerhalb weniger Tage vornehmen. Eine Sterbeurkunde ist nicht nötig. Die Autoversicherung sollte allerdings über den Tod des Halters bzw. der Halterin informiert werden.
  • Ich melde meinen Wagen vorübergehend ab:
    Wenn Sie Ihr Auto länger als sieben Jahre stilllegen wollen, benötigen Sie eine Vollabnahme durch den TÜV. Die aktuellen Kennzeichen können Sie für maximal zwölf Monate reservieren. Bei finanziellen Schwierigkeiten, etwa durch Arbeitslosigkeit, ist möglicherweise ein Fahrzeugverkauf sinnvoll.

    Und noch etwas gilt es bei einer dauerhaften Stilllegung des Wagens zu beachten: Die Ruheversicherung der Kfz-Versicherung kommt im Schadenfall nicht für die Kosten auf. Sie bietet stillgelegten Autos für höchstens 18 Monate kostenlosen Versicherungsschutz.
  • Ich lasse meinen Pkw nach einem Totalschaden verschrotten:
    Wird nach einem Unfall mit Totalschaden Ihr Auto verschrottet, benötigen Sie bei der Abmeldung zusätzlich noch einen Verwertungsnachweis. Das Dokument stellt Ihnen der Verwertungsbetrieb aus, der Ihr Auto entgegennimmt.
  • Mein Auto wurde gestohlen:
    Bei Autodiebstahl nehmen Sie die Abmeldung im Zuge der Diebstahlanzeige bei der Polizei vor. Handelt es sich um ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug, muss auch der Leasinggeber oder die finanzierende Bank informiert werden. Auch Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie den Diebstahl sofort melden.
Gut zu wissen: Auswirkungen & Chancen

Mit Abmeldung in der Kfz-Zulassungsstelle wird automatisch Ihr Versicherer benachrichtigt, der den Versicherungstarif für Ihr Fahrzeug beendet. Eine schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist nicht erforderlich. Ab dem Tag der Abmeldung erhalten Sie vorab gezahlte Versicherungs­beiträge anteilig zurückerstattet. Wie lange es dauert, bis die Erstattung auf Ihrem Konto eingeht, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Der Vorgang kann bis zu vier Wochen dauern.

Übrigens: Die Kfz-Zulassungsstelle informiert gleichzeitig den Zoll über die Autoabmeldung. Das zuständige Zollamt (nicht das Finanzamt!) erstattet Ihnen zu viel entrichtete Steuern ebenfalls zurück.

Mit Veräußerungsanzeige sichern Sie sich gegenüber Versicherer ab

Sie haben Ihr Auto verkauft, die Abmeldung des Wagens erfolgt aber einige Zeit später, weil der Käufer bzw. die Käuferin das Fahrzeug nicht sofort ab- oder umgemeldet hat? Dann ist es empfehlenswert, die Kfz-Versicherung mittels Veräußerungsanzeige über den Halterwechsel zu informieren. Die Mitteilung sollte Kfz-Kennzeichen, Name und Anschrift der kaufenden Person sowie deren Empfangsbestätigung für Dokumente, Schlüssel und Pkw enthalten.

Autoabmeldung bietet Gelegenheit für einen Versicherungswechsel

Die Kfz-Versicherung wechseln Sie günstigerweise bei Abmeldung eines Fahrzeugs – zum Beispiel, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen. Je nach Hersteller und Modell bietet Ihnen ein anderer Versicherer eventuell niedrigere Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Vollkasko oder Teilkasko an. Vergleichen schadet nicht.

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  • Sollte ich mein Auto abmelden oder gleich stilllegen?

    Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Fahrzeug künftig wieder nutzen wollen. Wer sein Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen oder verschrotten lassen möchte, sollte es abmelden. In letzterem Fall müssen Sie der Kfz-Behörde den Verwertungsnachweis vorlegen. Nach Abmeldung ist das Fahrzeug maximal 18 Monate mit einer sogenannten Ruheversicherung abgesichert. Eine Wiederzulassung ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich.

    Bei einer Stilllegung ist die Lage anders: Zwar melden Sie Ihr Auto ebenfalls ab. Die vorübergehende Stilllegung gilt jedoch für sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihren Pkw jederzeit wieder anmelden. Während Sie das Fahrzeug nicht nutzen, zahlen Sie weder Versicherungsbeiträge noch Kfz-Steuer. Nach Ablauf der siebenjährigen Frist erlischt die Betriebserlaubnis

    Handelt es sich um eine Zwangsstilllegung, weil Sie beispielsweise Ihre Kfz-Steuer nicht entrichten, kommen Kosten in Höhe von bis zu 300 Euro auf Sie zu.

  • Kann ich noch mit dem Auto fahren, nachdem ich es abgemeldet habe?

    Nachdem Sie Ihr Auto abgemeldet haben und die Kennzeichen entwertet wurden, dürfen Sie es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

    Einige Ausnahmen gibt es aber:

    • Die Rückfahrt von der Zulassungsstelle am selben Tag ist zulässig – vorausgesetzt, das bisherige Kennzeichen wurde nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt. Trifft dies nicht zu, können Sie Ihr Auto abmelden und nach Hause fahren.
    • Auch die Fahrt zur Hauptuntersuchung ist erlaubt, wenn sie für die erneute Anmeldung erforderlich ist. Dasselbe gilt für die darauffolgende Fahrt zur Zulassungsstelle.

    Für all diese Fahrten muss jeweils der direkte Weg mit der kürzesten Strecke gewählt werden. Außerdem sollten Sie Ihren letzten bzw. zukünftigen Versicherungspartner darüber informieren, um sich bezüglich des nötigen Versicherungsschutzes abzusichern.

  • Muss ich mein Auto bei einem Umzug abmelden?

    Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands brauchen Sie Ihr Fahrzeug nicht abzumelden. Allerdings sind Sie verpflichtet, Ihr Auto umzumelden. Findet der Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes statt, lassen Sie lediglich Ihre neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen.

    Bei einem Umzug in ein anderes Land hingegen müssen Sie Ihr Auto zwingend in Deutschland abmelden. Eine Abmeldung im Ausland ist nicht möglich.

  • Ich habe mein Auto privat verkauft. Ist schnelles Abmelden Pflicht?

    Nach einem Autoverkauf sind Sie lediglich dazu verpflichtet, den Halterwechsel so schnell wie möglich der Zulassungs­stelle zu melden. Es ist jedoch sinnvoll, das Auto vor Verkauf abzumelden. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls der Käufer bzw. die Käuferin den Pkw nicht sofort um- oder abmeldet.
  • Kann ich mein Auto verkaufen ohne Abmeldung?

    Ja, Sie können Ihr Auto verkaufen ohne Abmeldung! Ein Autoverkauf ohne Abmeldung ist per Gesetz erlaubt. Es gilt allerdings ein paar Punkte zu beachten. Für Zulassungsstelle und Versicherung gelten nämlich Sie so lange als Halter:in des Fahrzeugs, bis der/die Käufer:in das Auto ummeldet. Das bedeutet u.a., dass Strafzettel weiterhin bei Ihnen landen. Sie müssen erst beweisen, nicht für den Verkehrsverstoß verantwortlich zu sein. Können Sie das nicht oder ist der/die Autokäufer:in nicht auffindbar, kommen Sie für die Strafe auf. Heben Sie deshalb unbedingt den Kaufvertrag mit Datum der Fahrzeugübergabe auf! Und informieren Sie Zulassungsstelle und Versicherungsunternehmen mittels Veräußerungsanzeige über den Autoverkauf.

    Haben Sie Ihr Auto verkauft aber noch nicht abgemeldet und der/die neue Eigentümer:in verursacht einen Unfall, wirkt sich das auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus. Bis Sie Ihre Unschuld bewiesen haben, stuft Sie Ihr Versicherer in der SF-Klasse zurück. Haben Sie Ihr Aufo verkauft aber nicht abgemeldet, laufen bis zur Ummeldung durch den/die neue/n Erwerber:in Steuer- und Versicherungskosten ebenfalls weiter auf Sie. Überlegen Sie daher gut die möglichen Konsequenzen, wenn Sie Ihr Auto ohne Abmeldung verkaufen.

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