Die Gründe für die Abmeldung eines Pkw können vielseitig sein. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Aspekte zu beachten.
- Verkauf des Autos
Klären Sie, ob Sie die Abmeldung vornehmen oder die kaufende Person – beides ist möglich. Im Kaufvertrag und in der Veräußerungsanzeige, also der Mitteilung an Zulassungsstelle und Autoversicherung über den Verkauf, können Sie dies und den genauen Zeitpunkt des Verkaufs fixieren. - Tod von Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin
Erben und Erbinnen des Autos sollten die Abmeldung innerhalb weniger Tage vornehmen. Eine Sterbeurkunde ist nicht nötig. Die Autoversicherung sollte jedoch über den Tod des Halters bzw. der Halterin informiert werden. - Vorübergehende Stilllegung
Wollen Sie Ihr Auto länger als sieben Jahre stilllegen , benötigen Sie eine Vollabnahme durch den TÜV. Die aktuellen Kennzeichen können Sie für maximal zwölf Monate reservieren. Die Ruheversicherung der Kfz-Versicherung kommt im Schadenfall nicht für die Kosten auf. Denn sie bietet stillgelegten Autos für höchstens 18 Monate kostenlosen Versicherungsschutz. - Verschrottung
Wird nach einem Unfall mit Totalschaden Ihr Auto verschrottet, benötigen Sie bei der Abmeldung zusätzlich einen Verwertungsnachweis. Das Dokument stellt Ihnen der Verwertungsbetrieb aus, der Ihr Auto entgegennimmt. - Diebstahl
Bei Autodiebstahl nehmen Sie die Abmeldung im Zuge der Diebstahlanzeige bei der Polizei vor. Handelt es sich um ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug, muss auch der Leasinggeber oder die finanzierende Bank informiert werden. Auch Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie den Diebstahl sofort melden.