- Kfz-Halterwechsel heißt: Sie lassen ein Fahrzeug auf Ihren Namen umschreiben. Ein Halterwechsel ist zum Beispiel nötig, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, der noch auf den Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin zugelassen ist.
- Für die Umschreibung bei der Zulassungsstelle brauchen Sie beim Halterwechsel verschiedene Unterlagen (u. a. Personalausweis, Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2).
- Die Kosten für den Kfz-Halterwechsel betragen in der Regel höchstens 50 bis 60 Euro. Bei Kennzeichenmitnahme sparen Sie bis zu 40 Euro.
- Die bisherige Kfz-Versicherung endet bei Halterwechsel dann, wenn der aktuelle Versicherungsnehmer seinen Kaufvertrag dem Versicherungsunternehmen vorlegt. Ein Halterwechsel allein berechtigt nicht dazu, den Vertrag zu beenden.
Kfz-Halterwechsel

Kfz-Halterwechsel: Das ist zu beachten
Kfz-Halterwechsel: Kosten für Verwaltungsgebühren & Kennzeichen
Was kostet der Halterwechsel bei Kfz?
Kosten für einen Halterwechsel betragen in der Regel höchstens 50 bis 60 Euro. So setzen sich die Gebühren zusammen:
- Halterwechsel: 20 bis 30 Euro
- Neue Kfz-Kennzeichen: 20 bis 30 Euro
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro (mit vorheriger Reservierung 12,80 Euro)
Wie viel genau Sie bei der Kfz-Behörde zahlen, ist je nach Landkreis unterschiedlich. Bei Oldtimern können höhere Halterwechsel-Kosten entstehen.
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Kosten bei Kennzeichenmitnahme
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Kosten bei Kennzeichenwechsel
Kfz-Halterwechsel: Wann und wo erfolgt die Umschreibung?
Was bedeutet ein Halterwechsel für Kfz?
Wann muss der Halterwechsel erfolgen?
Wo wird der Halterwechsel durchgeführt?
Für Kfz-Halterwechsel ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des neuen Fahrzeughalters bzw. der neuen Fahrzeughalterin zuständig. Je nachdem, wo Sie wohnen, ist die richtige Behörde:
- die Stadtverwaltung für einen Stadtkreis oder
- das Landratsamt in Ihrem Landkreis.
Kfz-Halterwechsel mit Vollmacht
Welche Unterlagen benötigt der Bevollmächtigte für den Halterwechsel?
Stellvertreter:innen brauchen bei der Kfz-Behörde alle Unterlagen, die bei einer regulären Umschreibung notwendig sind. Als Identitätsnachweis bringen die Bevollmächtigten zusätzlich einen eigenen Ausweis plus den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin mit (Kopie reicht).
Außerdem ist eine von der Vollmacht gebenden Person schriftlich ausgestellte Vollmacht erforderlich. Legen Sie keine Ablauffrist fest, gilt die Vollmacht unbegrenzt, bis das Auto umgeschrieben ist. Stellen Sie die Vollmacht doppelt aus. Neben der Zulassungsbehörde braucht auch das Hauptzollamt ein Exemplar für die Kfz-Steuer. Vorlagen gibt es online zum Herunterlagen und Ausdrucken. Die Vertretervollmacht enthält diese Angaben:
Häufige Fragen zum Kfz-Halterwechsel
Wiederzulassung eines Kfz und Halterwechsel – was beachten?
Was mache ich, wenn mir wichtige Halterwechsel-Kfz-Unterlagen fehlen?
In der Regel erhalten Sie problemlos Ersatz für verlorene Ausweispapiere und andere Unterlagen, die beim Kfz-Halterwechsel wichtig sind. Je nachdem, welches Dokument fehlt, gehen Sie wie folgt vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2: Sie geben bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung ab und beantragen die Zulassungsbescheinigung Teil 2 für den Wagen neu.
- Kaufvertrag: Für das Dokument brauchen Sie keinen Ersatz. Der Kaufvertrag ist für die Umschreibung des Fahrzeugs nicht notwendig.
- TÜV-Bericht: Bei Halterwechsel ohne TÜV fordern Sie bei der Prüfstelle, die den letzten Check am Pkw durchgeführt hat, eine Zweitschrift des HU-Berichts an. Der Stempel mit Termin der nächsten HU in den Fahrzeugpapieren oder die TÜV-Plakette auf dem alten Nummernschild genügt nicht.
- Kfz-Kennzeichen: Lassen Sie das Fahrzeug mit neuem Kennzeichen auf sich zu, brauchen Sie die bisherigen Nummernschilder, um sie entwerten zu lassen. Ansonsten können Sie das Auto nicht auf Ihren Namen umschreiben. Übernehmen Sie die alten Kennzeichen, ist es nicht nötig, die Schilder für die Umschreibung abzuschrauben und vorzulegen. Sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
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