Kfz-Halterwechsel: Wann und wo erfolgt die Umschreibung?

Egal ob Pkw, Anhänger, Wohnmobil oder Motorrad: Wenn Sie ein gebrauchtes Kraftfahrzeug kaufen, das noch auf den alten Eigentümer zugelassen ist, ist eine Umschreibung auf Ihren Namen notwendig. Vorher dürfen Sie das Kfz nicht im Straßenverkehr bewegen. Auch wenn Sie ein Auto geerbt haben und es nutzen möchten, müssen Sie es zunächst auf sich übertragen.
In beiden Fällen gehen Sie mit den Fahrzeugpapieren zur zuständigen Zulassungsbehörde. Das für Sie zuständige Verkehrsamt befindet sich an Ihrem Hauptwohnort. Nur dort können Sie das Kfz ummelden. Je nachdem, wo sich Ihr Hauptwohnsitz befindet, ist die richtige Behörde:
- die Stadtverwaltung für einen Stadtkreis oder
- das Landratsamt in Ihrem Landkreis.
Wie bei einer Neuzulassung können Sie beim Kfz-Halterwechsel ein Wunschkennzeichen beantragen. Der bundeseinheitliche Preis dafür beträgt 10,20 Euro.

So funktioniert der Halterwechsel

Die Zulassungsstelle setzt für die Ummeldung des Fahrzeugs auf Ihren Namen diese beiden Punkte voraus:
- Es dürfen keine offenen Verwaltungsgebühren aus früheren Zulassungsvorgängen vorliegen. Andernfalls lässt die Zulassungsbehörde Ihr Auto so lange nicht zu, bis Sie den ausstehenden Betrag beglichen haben. Sind Sie mit weniger als 30 Euro im Zahlungsrückstand, liegt es im Ermessensspielraum der Zulassungsstelle, ob sie Ihren Pkw zulässt oder nicht.
- Sie dürfen beim Finanzamt keine Kfz-Steuerschulden von mehr als fünf Euro haben. Dieser Betrag bezieht sich vorrangig auf Säumniszuschläge und Verspätungszinsen. Überprüfen Sie daher genau, ob Sie Ihre Kfz-Steuer pünktlich und in Gänze gezahlt haben.
Diese Unterlagen benötigen Sie für einen Halterwechsel
Bei der Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie folgende Dokumente vorlegen, damit Ihr Wagen umgemeldet werden kann:
Wie viel Zeit sollte ich für die Ummeldung einplanen?
Erscheinen Sie unangemeldet bei der Kfz-Zulassungsstelle, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen ganzen Vormittag dort verbringen. Vereinbaren Sie am besten einen Termin, um Zeit zu sparen. Dies können Sie bequem online über die Behörden-Website Ihres Stadt- oder Landkreises erledigen.
Haben Sie im Vorfeld einen Termin vereinbart, kann Ihre Wartezeit immer noch 30 Minuten bis eine Stunde betragen. Zwischen Antrag und Bestätigung lassen Sie die neuen Kennzeichen anfertigen. Auch hier können je nach Andrang Wartezeiten entstehen. Insgesamt sollten Sie vorsichtshalber zweieinhalb Stunden einplanen.

Wiederzulassung eines Kfz und Halterwechsel – was ist zu beachten?

In der Regel erfolgt die Wiederzulassung eines stillgelegten Autos ohne Halterwechsel. Der Fahrzeugbesitzer ist vor und nach der Abmeldung der gleiche.
Ändern sich die Besitzverhältnisse während der Stilllegung – zum Beispiel, weil das Auto verkauft wird – werten viele Zulassungsstellen dies nicht als Wiederzulassung des Kfz mit Halterwechsel. Vielmehr gehen sie von einer Neuzulassung beziehungsweise Ummeldung aus.
Sind Sie sich unsicher, hilft ein Anruf bei Ihrer Kfz-Behörde. Sie gibt Auskunft, welches Zulassungsverfahren und welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Das kostet der Halterwechsel
Zur Kfz-Ummeldung sollten Sie Ihre Geldbörse mit Barem und EC-Karte mitbringen, denn die Gebühren müssen Sie sofort bezahlen. Bei einem Halterwechsel sind die Kosten von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich geregelt. Daher lässt sich die Höhe der Auslagen nicht pauschal benennen. Grob geschätzt ist mit folgenden Summen zu rechnen:
- Halterwechsel: zwischen 20 und 30 Euro
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro (mit vorheriger Reservierung 12,80 Euro)
- neue Kennzeichen: 20 bis 30 Euro
Trotz uneinheitlicher Preisgestaltungen in den Landkreisen belaufen sich die Kosten für einen Halterwechsel in der Regel auf maximal 50 bis 60 Euro. Höhere Ausgaben können zum Beispiel bei Oldtimern anfallen.
Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel spart bis zu 40 Euro
Übernehmen Sie bei der Umschreibung das Kfz-Kennzeichen des ehemaligen Fahrzeughalters, entfallen die Kosten für neu geprägte Nummernschilder und Reservierung eines Wunschkennzeichens. Die Zulassungsstelle veranschlagt dann lediglich eine Ummeldegebühr von 20 Euro.
Eine Kennzeichenmitnahme ist allerdings nur bei einem Halterwechsel innerhalb desselben Land- oder Stadtkreises möglich. Das heißt: Der alte und der neue Fahrzeughalter müssen im gleichen Zulassungsbezirk wohnen. In der Praxis ist dies meist bei einem Halterwechsel innerhalb der Familie der Fall – zum Beispiel, wenn Eltern ihren Kindern ein eigenes Kfz schenken oder das Familienauto überlassen.
Ist der Halterwechsel mit einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk verbunden, ist die Mitnahme des alten Kennzeichens dagegen nicht möglich.
Was mache ich, wenn mir wichtige Unterlagen fehlen?
Keine Sorge: Für verlorene Ausweispapiere und andere Dokumente, die unauffindbar sind, gibt es in der Regel Ersatz. Zwar verzögert sich das ganze Verfahren bis zur Zulassung, aber am Ende ist das Problem gelöst.
- Keine Zulassungsbescheinigung Teil II
Dann brauchen Sie etwas Geduld. Geben Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung ab und beantragen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II für Ihren Wagen neu. Sobald Sie die Bescheinigung haben, ist der Weg für die Zulassung frei. - Kein Kaufvertrag
Das ist kein Problem, Sie brauchen keinen Kaufvertrag. Sie müssen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise den Fahrzeugbrief vorlegen. Das können Sie auch auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nachlesen. - Kein TÜV-Bericht
Bei einem Halterwechsel ohne TÜV fordern Sie bei der Prüfstelle, welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift des HU-Berichts an. Das kostet 9,90 Euro plus Porto. Wenn Sie den Bericht bei einer anderen TÜV-Niederlassung beantragen, erhöht sich die Gebühr auf 14,88 Euro. Der Stempel mit dem Termin der nächsten HU in Ihren Fahrzeugpapieren oder die TÜV-Plakette auf dem alten Nummernschild genügt nicht. - Keine Kennzeichen
Dies ist der einzige Verlust, für den es keinen Ersatz gibt. Sie brauchen die alten Kennzeichen, um sie entwerten zu lassen. Sonst können Sie das Auto nicht auf Ihren Namen zulassen.
Es gibt nur einen Ausnahmefall: Ist beispielsweise der Vorbesitzer oder ein anderer Fahrer noch mit dem Wagen – und gültigen Nummernschildern – unterwegs, den Sie auf Ihren Namen ummelden wollen, übernehmen Sie einfach seine alten Kennzeichen. Sie brauchen sie bei der Ummeldung nicht extra abzuschrauben und vorzulegen. Die Kennzeichen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Seit 2015 ist eine Kennzeichenmitnahme auch dann möglich, wenn die Schilder aus einem anderen Landkreis stammen.
Kann ich auch einen Vertreter zur Zulassungsstelle schicken?

Ja, das ist möglich – zum Beispiel, wenn Sie einen Termin mit Ihrer Zulassungsstelle vereinbart haben, ihn aber nicht einhalten können. In so einem Fall können Sie sich von einer anderen Person vertreten und die Kfz-Umschreibung von ihr erledigen lassen.
Wer darf mich bei der Kfz-Ummeldung vertreten?
Sie haben die freie Auswahl, welche Person den Behördengang für Sie erledigt. Im besten Fall beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens – etwa Ihren Ehepartner, einen Verwandten oder Freund. Theoretisch kann auch ein Minderjähriger die Ummeldung durchführen. Dann ist allerdings die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Welche Unterlagen benötigt der Bevollmächtigte für den Halterwechsel?
Neben den Fahrzeugpapieren für die Autoumeldung ist bei einer Vertretung auch ein Identitätsnachweis notwendig. Das heißt: Der Bevollmächtigte benötigt seinen und Ihren Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung) im Original oder in Kopie.
Darüber hinaus ist eine von Ihnen ausgestellte, schriftliche Vollmacht notwendig, die Ihren Vertreter zur Ummeldung berechtigt. Darin ist übrigens auch mitzuteilen, dass die Kfz-Stelle die bevollmächtigte Person über etwaige Zahlungsrückstände informieren darf.
Diese Angaben muss eine Vertretervollmacht enthalten
Ob handschriftlich oder als Ausdruck – wichtig ist, dass das Dokument am Ende Ihre Originalunterschrift trägt. Im Internet gibt es kostenlose Vordrucke zum Herunterladen und Ausfüllen. Sie können die Vollmacht aber auch handschriftlich verfassen. Folgende Voraussetzungen sollte das Schreiben erfüllen:
Wie lange gilt die Vollmacht?
Enthält das Dokument kein konkretes Datum, bis zu dem die Ummeldung spätestens erfolgen soll, gilt die Vollmacht grundsätzlich für unbegrenzte Zeit. Sie erlischt, sobald der Bevollmächtigte das Auto erfolgreich auf Ihren Namen umgemeldet hat. Ein separater Widerruf ist nicht notwendig. Allerdings können Sie die Vollmacht kein zweites Mal verwenden.
Tipp: Stellen Sie die Vollmacht am besten gleich doppelt aus. Denn neben der Zulassungsbehörde benötigt auch das Hauptzollamt ein Exemplar für die Kfz-Steuer.
Kann ich mein Auto auch online ummelden?

Das kommt auf Ihre zuständige Zulassungsbehörde an. Denn das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abgeschaltet.
Seit 01.10.2017 können Sie Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen – auf denselben Halter, im selben Zulassungsbezirk, mit reserviertem Kennzeichen – über das Online-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde abwickeln, sofern sie diesen Dienst auf ihrer Website anbietet.

Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie
Angenommen, Sie sind kein Fahranfänger mehr und können über Ihre Eltern den Zweitwagen versichern. Oder Ihr Vater kauft sich einen Neuwagen und überlässt Ihnen seinen Gebrauchten: In solchen Fällen gibt es keinen Kaufvertrag, durch den das Eigentum am Auto auf Sie übergeht. Das macht aber nichts: Die Eigentumsverhältnisse sind für die Fahrzeugzulassung nicht relevant.
Kfz-Halter werden Sie auch, wenn Ihnen das Auto nicht gehört. Entscheidend ist, dass Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) sind – und eine neue Kfz-Police auf Ihren Namen abgeschlossen haben. Ansonsten gelten für Sie die gleichen Regeln wie für diejenigen, die einen gekauften Gebrauchtwagen ummelden wollen.
Tipp: Wenn Ihr Vater seinen Versicherungsvertrag aufgibt, zum Beispiel, weil er nicht mehr Auto fahren will, können Sie möglicherweise einen Teil seiner hohen Schadenfreiheitsklasse übernehmen.
Was passiert bei einem Halterwechsel mit der Versicherung?

Wenn Sie ein Auto kaufen, können Sie als neuer Halter eine Kfz-Versicherung beim Anbieter des Vorbesitzers abschließen oder einen neuen Autoversicherer suchen. Schreiben Sie den Wagen auf Ihren Namen um, ist eine formale Beendigung des bestehenden Versicherungsverhältnisses per Sonderkündigungsrecht nicht notwendig. Wenn Sie das Auto ummelden, endet der alte Versicherungsvertrag automatisch.
Hierfür informiert die Zulassungsbehörde den bisherigen Versicherer über den Halterwechsel. Ihnen steht jedoch frei, den gleichen Versicherungsanbieter zu wählen wie der Vorbesitzer. Ein Halterwechsel ohne Versicherungswechsel ist so gesehen möglich, weil das Versicherungsunternehmen gleich bleibt. Dennoch benötigen Sie hier eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Ihren Namen.
Neue Kfz-Versicherung abschließen, dann Auto ummelden
Um Ihren neuen Wagen ummelden zu können, ist eine Kfz-Haftpflicht als Basisversicherung Pflicht. Erweiterten Schutz bietet eine Kaskoversicherung. Erst wenn Sie Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkasko abgeschlossen haben, lohnt sich der Gang zur Zulassungsstelle. Denn vom Versicherer erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die Sie für die Ummeldung zwingend benötigen. Ohne eVB-Nummer als Nachweis einer gültigen Autoversicherung schickt die Kfz-Stelle Sie wieder nach Hause.
Am schnellsten erhalten Sie die eVB-Nummer, wenn Sie den Versicherungsvertrag online abschließen. Das Versicherungsunternehmen sendet Ihnen die eVB automatisch, sobald es Ihren Antrag erhalten und angenommen hat – rund um die Uhr.
Habe ich Vorteile, wenn ich als neuer Halter beim alten Versicherer bleibe?
Das ist gut möglich – zum Beispiel, wenn Ihr Auto bisher bei Ihren Eltern oder einem anderen Familienmitglied als Zweitwagen mitversichert war. Bei einem solchen Halterwechsel "ohne Versicherungswechsel" bleiben Sie Ihrem bisherigen Versicherer treu. Viele Anbieter belohnen dies mit kostengünstigen Einstufungen.
Bei einigen Versicherungsunternehmen steigen Sie als "Kundenkind" oder Ehegatte zum Beispiel mit Schadenfreiheitsklasse 1 in Ihre erste eigene Kfz-Versicherung ein. Sind Sie älter als 25 Jahre, können Sie sogar in SF-Klasse 3 starten. Die Prämie Ihrer Autoversicherung bzw. IhreE-Auto Versicherung Kosten sind dann von Anfang an günstiger.
Ist der bisherige Hauptversicherungsnehmer bereit, seine Autoversicherung aufzugeben, können Sie für Ihren neuen Versicherungsvertrag einen Teil seiner hohen Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Eine Übertragung der SF-Klassen ist zwischen Ehepartnern, Eltern und deren Kindern, Großeltern und Enkeln, Geschwistern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern oder einer Institution/Firma und einer individuellen Person möglich.
Halterwechsel: Das gilt bei einer Erbschaft
Erben Sie ein Fahrzeug, können Sie leider nicht einfach einsteigen und losfahren. Bei einem Halterwechsel nach Todesfall gehen die Bedingungen aus dem Versicherungsvertrag des verstorbenen Fahrzeughalters nicht unverändert auf Sie über. Sie müssen an Ihre persönlichen Einstufungsfaktoren angepasst werden. Dazu zählen Ihr Alter, Ihre Schadenfreiheitsklasse und die Anzahl der berechtigten Fahrer.
Ans Steuer setzen dürfen Sie sich erst, wenn Sie vom bestehenden Versicherer eine neue eVB-Nummer für die auf Sie abgestimmte Versicherung erhalten haben. Mit diesem Versicherungsnachweis fahren Sie zur Zulassungsstelle, um das Auto zeitnah auf Ihren Namen umzumelden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Schadenfreiheitsklasse bleibt nur bei gleich langer Fahrpraxis
Falls Sie Fahranfänger sind, übernehmen Sie den Wagen ohne die Schadenfreiheitsklasse des Verstorbenen. Die meisten Versicherungsgesellschaften erwarten vom neuen Fahrzeughalter den Nachweis einer mindestens genauso langen Fahrpraxis, wenn die SF-Klasse erhalten bleiben soll.
Sonderkündigungsrecht entfällt
Anders als bei der Kfz-Umschreibung nach einem Kauf haben Sie als Erbe eines Autos kein Sonderkündigungsrecht bei der bestehenden Kfz-Versicherung. Sie müssen also bis zum Ende der Vertragslaufzeit bei der Gesellschaft bleiben, für die sich der Vorbesitzer entschieden hatte – jedoch zu geänderten Bedingungen. Jedes Jahr bis zum 30. November können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und dann auch Kfz-Versicherung wechseln.
Verspätete Umschreibung kostet 15 Euro
Sie können den Wagen natürlich auch verkaufen oder erst einmal eine Außerbetriebsetzung veranlassen. Wollen Sie das Auto jedoch selbst fahren, melden Sie es unverzüglich auf Ihren Namen um. Welche Frist damit genau gemeint ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. Erledigen Sie die Umschreibung mit ein paar Wochen Verspätung, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt wird.

Bei Kennzeichenwechsel Umweltplakette nicht vergessen

Ändert sich das Kfz-Kennzeichen durch einen Halterwechsel, ist auch eine neue Umweltplakette mit der entsprechenden Buchstaben- und Zahlenkombination erforderlich. Es sei denn, Sie möchten mit Ihrem Wagen grundsätzlich nicht in Umweltzonen deutscher Großstädte einfahren.
Stimmen Kennzeichen und Feinstaubplakette nicht überein, drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn die Polizei Sie damit in einer Umweltzone erwischt. Das gleiche gilt, wenn das auf der Plakette eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist.
Eine neue Umweltplakette erhalten Sie bei der Kfz-Behörde, bei der Sie auch die Umschreibung auf Ihren Namen durchführen lassen.



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