Sind diese Bedingungen erfüllt, ist ein Kfz-Halterwechsel bei der Zulassungsstelle möglich:
- Verwaltungsgebühren aus früheren Zulassungsvorgängen sind vollständig bezahlt. Falls nicht, lässt die Kfz-Behörde das Auto so lange nicht zu, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Sind weniger als 30 Euro offen, entscheidet die Zulassungsbehörde nach eigenem Ermessen, ob sie den Pkw zulässt oder nicht.
- Sie haben beim Finanzamt keine Kfz-Steuerschulden von mehr als fünf Euro (z. B. Säumniszuschläge, Verspätungszinsen). Prüfen Sie vorab, ob Sie Ihre Kfz-Steuer pünktlich und vollständig gezahlt haben.