• Für Brennstoffzellen- und Elektro­autos gibt es in Deutsch­land das E-Kenn­zeichen. Unter bestimmten Voraus­setzungen erhalten auch Plug-in-Hybride das Sonder­kennzeichen.
  • Wer sein Auto mit E-Nummern­schild zulässt, hat unter anderem finanzielle Vorteile (z. B. Befreiung von der Kfz-Steuer). Größter Nachteil bei Kfz-Kenn­zeichen mit E: Je nach Kommune können die Sonder­regelungen sich stark unterscheiden.
  • Ein E-Kennzeichen beantragen Sie wie ein reguläres Kfz-Kenn­zeichen bei der Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz. Sie brauchen dafür weder andere Unter­lagen noch kostet das Nummern­schild mit E mehr.
  • E-Kennzeichen sind auch als Wechsel- oder Saison­kenn­zeichen erhält­lich. Außer­dem ist es möglich, das Nummern­schild mit E als Wunsch­kenn­zeichen für Ihr E-Auto zu beantragen.
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Ab wann E-Kennzeichen erhältlich sind, kommt auf den Fahrzeug­antrieb an. Das Sonder­kennzeichen können Sie für rein batterie­betriebene Fahrzeuge, Brenn­stoff­zellen­autos und Plug-in-Hybride beantragen.

Das E-Kennzeichen ist ein Sonder­kenn­zeichen für Fahr­zeuge mit Elektro­antrieb. In Deutsch­land können Fahrzeug­halter:innen das Auto­kenn­zeichen mit E für diese Fahr­zeuge beantragen:

  • Reine Batterie-Elektro­fahrzeuge (BEV)
  • Brennstoffzellen-Elektro­fahrzeuge (FCEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV)
Das E-Auto-Kennzeichen sieht wie ein reguläres Kfz-Kenn­zeichen aus. Einziger Unter­schied: Ganz rechts am Ende der Zahlen­kombination steht der Buchstabe "E". Das "E" im Kennzeichen steht für "elektrisch". Für die E-Kenn­zeichen-Länge bedeutet das: Bei einem Auto­kenn­zeichen in Standard­größe (520 mm x 110 mm) passen inklusive "E" am Ende acht Zeichen auf das Schild.
Infografik: Aufbau eines E-Kennzeichens
Nein, für Elektrofahrzeuge besteht keine E-Kenn­zeichen-Pflicht. Lassen Sie ein E-Auto, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoff­zellen­fahrzeug (z. B. Wasser­stoff­auto) zu, können Sie das Sonder­kennzeichen freiwillig beantragen.

Laut Elektromobilitäts­gesetz (EmoG) ist das E-Kenn­zeichen für Hybrid-Fahr­zeuge nicht vor­gesehen. Ausnahme: Sie können einen Plug-in-Hybrid mit E-Kenn­zeichen anmelden, wenn eine dieser zwei Bedingungen erfüllt ist:

  1. Das Fahrzeug stößt je gefahrenem Kilo­meter höchstens 50 Gramm CO2 aus.
  2. Das Fahrzeug hat eine elektrische Mindest­reichweite von 40 Kilometern.

Spezielle Hybrid-E-Kennzeichen gibt es nicht. Plug-in-Hybride erhalten die gleichen E-Nummern­schilder wie reine Batterie-Elektro- und Brennstoff­zellenautos. Voraus­gesetzt, die oben genannten Voraus­setzungen sind erfüllt. Für einen Voll- oder Mild-Hybrid ist kein E-Kennzeichen verfügbar.

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Viele Kommunen räumen Fahrzeugen mit E-Kenn­zeichen Vorteile beim Parken oder Mit­benutzen von Sonder­spuren (z. B. Busspur) ein. Außer­dem sind finanzielle Vergünstigungen möglich, zum Beispiel durch staatliche und regionale Förder­programme für E-Autos. Bis auf die bundes­weit nicht einheitlich geregelten Sonder­rechte hat ein E-Kenn­zeichen keine Nachteile.
  • Vorteile E-Kennzeichen

    Laut EmoG dürfen Kommunen Fahr­zeugen mit E-Kenn­zeichen diese Vorteile einräumen:

    • Bevorzugtes Parken mit E-Kenn­zeichen: Auf vielen öffentlichen Park­plätzen können Sie Ihr Auto mit E-Kenn­zeichen kosten­los parken oder zahlen weniger Parkgebühren. Oft gibt es spezielle E-Auto-Park­plätze, die aus­schließ­lich für Fahrzeuge mit E-Nummern­schild vorgesehen sind. Teil­weise sind die Park­flächen mit Ladesäulen aus­gestattet, an denen Sie Ihr Elektro­auto laden können – manchmal sogar kostenlos.
    • Bevorzugte Nutzung bestimmter Straßen: In einigen Städten dürfen Pkw mit E-Kenn­zeichen auf Bus­spur oder Taxi­spur fahren.
    • Befreiung von Durchfahrts­verboten oder -beschränkungen: Teils gelten für Fahr­zeuge mit E-Auto-Kenn­zeichen Aus­nahmen beim Durch­fahren bestimmter Strecken­abschnitte, die Kfz mit regulärem Kenn­zeichen nicht oder nur ein­geschränkt nutzen dürfen.

    Wichtig: Jede Gemeinde entscheidet selbst, welche Regelungen sie recht­lich umsetzt. Bundes­weit einheitliche E-Kenn­zeichen-Vorteile bzw. E-Kenn­zeichen-Hybrid-Vorteile gibt es deswegen nicht.

    Zusätzliche finanzielle Vorteile für E-Kenn­zeichen sind im Rahmen der kommunalen E-Auto-Förderung möglich. Auch bei der Kfz-Steuer behandelt der Gesetz­geber Elektro-Pkw bevorzugt: Wer zwischen 2020 und 2025 ein reines Batterie-Elektro­fahrzeug neu zulässt, zahlt zehn Jahre keine Elektroauto-Steuern.

  • Nachteile E-Kennzeichen

    Sonderrechte für Fahrzeuge mit E-Nummern­schild können sich je nach Stadt oder Gemeinde unter­scheiden oder im Laufe der Zeit ändern. Für Halter:innen von Autos mit E-Kenn­zeichen sind die abweichenden Bestimmungen un­über­sichtlich. Um die vor Ort geltenden Regelungen im Blick zu haben, sollten Sie sich vorab bei der jeweiligen Kommune informieren. Abgesehen davon hat ein E-Kenn­zeichen keine Nachteile.
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Ein Nummernschild mit E bekommen Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohnsitz. Dabei sind die gleichen Unter­lagen wie bei einer regulären Zulassung nötig – unter anderem Personal­ausweis oder Reisepass und die Zulassungs­bescheinigungen Teil 1 und Teil 2.

Diese Dokumente brauchen Sie, um für Ihr Fahrzeug ein E-Kennzeichen zu beantragen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
  • Fahrzeugbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Nachweis, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Bedingungen für ein E-Kennzeichen erfüllt (Datenbestätigung oder Herstellernachweis)
  • Falls vorhanden: alte Nummernschilder
Soll auf Ihrem Autokennzeichen mit E eine bestimmte Zahlen-Buch­staben-Kombination stehen, können Sie Ihr E-Kenn­zeichen reservieren. Das kostet bundes­weit einheitlich 2,60 Euro – zuzüglich 10,20 Euro als Gebühr für das Wunsch­kennzeichen Ihres E-Autos.
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Gut zu wissen: Sonderfälle

Fahren Sie Ihr Plug-in-Hybrid- oder Elektro­auto nicht ganzjährig, können Sie das Kfz-Kenn­zeichen mit E als Saison­kenn­zeichen beantragen. Wollen Sie das E-Nummern­schild abwechselnd an mehreren elektrisch betriebenen Fahr­zeugen anbringen, ist die Zuteilung als Wechsel­kenn­zeichen möglich.

Wichtig: Kfz-Behörden vergeben E-Kenn­zeichen weder als Kurzzeit­kenn­zeichen noch als Ausfuhr­kennzeichen oder rote Kenn­zeichen (Händler­kennzeichen).

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  • Wie versichere ich mein E-Auto mit Kennzeichen?

    Haben Sie einen Pkw mit E-Nummern­schild, schließen Sie in der Regel eine reguläre Auto­versicherung ab. Einige Ver­si­che­rungs­unter­nehmen bieten für voll- oder teil­elektrische Pkw-Modelle eine E-Auto-Versicherung an. Diese bietet spezielle Leistungen für batterie­betriebene Autos, zum Beispiel zusätzlichen Akku-Schutz.
  • Brauche ich eine Umweltplakette, wenn E-Kennzeichen am Auto sind?

    Obwohl viele Fahrzeuge mit E-Nummern­schild beim Fahren keine Schad­stoffe ausstoßen, brauchen sie eine Umwelt­plakette. Ausnahme: In Bayern sind Polizei und Kommunen seit Anfang 2023 angehalten, Verstöße wegen fehlender Umwelt­plakette bei Pkw mit E-Kenn­zeichen nicht mehr zu ahnden. Eine deutsch­land­weite Befreiung von der Plaketten­pflicht gibt es für Autos mit E-Kennzeichen aktuell (Stand: Oktober 2023) nicht.

    Sprich: Ist ein Auto mit E-Kenn­zeichen in München ohne Umwelt­plakette in einer Umweltzone unterwegs und gerät in eine Verkehrs­kontrolle, gibt es meist kein Bußgeld. Bei einem Pkw mit E-Kenn­zeichen in Hamburg gilt Fahren ohne oder mit unleserlicher Plakette dagegen als Verstoß. Ein Bußgeld von 100 Euro kann die Folge sein.

  • Gibt es E-Kennzeichen für Motorrad, E-Scooter und E-Bikes?

    Ein E-Kennzeichen ist für Ihr Motorrad oder Leicht­kraftrad ("125er") verfügbar. Das E-Nummern­schild ist in diesem Fall zwei­zeilig, rechts außen steht der Buchstabe "E" – genauso wie bei E-Auto-Kenn­zeichen.

    Für E-Scooter und E-Bikes gibt es keine speziellen Kfz-Kenn­zeichen mit E. Für elektrische Steh­roller brauchen Sie eine E-Scooter-Versicherung und bringen an der Rück­seite des Scooters eine Versicherungs­plakette an. Für E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell fahren, ist eine S-Pedelec-Versicherung vorgeschrieben. Bei Abschluss erhalten Sie ein Nummern­schild, das Sie an der Rück­seite des Pedelecs befestigen. Reguläre E-Bikes, die höchstens bis 25 km/h beim Treten unter­stützen, brauchen weder Versicherung noch E-Kennzeichen.

  • Darf ich an öffentlichen Ladesäulen mein E-Auto ohne E-Kennzeichen laden?

    Welche Regelungen für das Parken an öffent­lichen Lade­stationen gelten, ist je nach Einzel­fall unter­schiedlich. Haben Sie Ihr Elektro­auto ohne E-Kenn­zeichen zugelassen, sollten Sie genau auf die Beschilderung vor Ort achten.

    Ist zum Beispiel ein blau-weißes Park­platz­schild mit dem Zusatz "Elektro­fahrzeuge während des Lade­vorgangs" angebracht? Dann darf Ihr E-Auto ohne E-Kenn­zeichen die Parkfläche zeitlich begrenzt nutzen, um Strom zu tanken. Zeigt das Zusatz­zeichen ein Auto mit Stecker, ist Parken bzw. Laden nur für Elektro­fahrzeuge mit E im Kenn­zeichen erlaubt. Wer zum Beispiel seinen Tesla ohne E-Kenn­zeichen auf dem Stellplatz lädt, riskiert einen Strafzettel.

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