Laut EmoG dürfen Kommunen Fahrzeugen mit E-Kennzeichen diese Vorteile einräumen:
- Bevorzugtes Parken mit E-Kennzeichen: Auf vielen öffentlichen Parkplätzen können Sie Ihr Auto mit E-Kennzeichen kostenlos parken oder zahlen weniger Parkgebühren. Oft gibt es spezielle E-Auto-Parkplätze, die ausschließlich für Fahrzeuge mit E-Nummernschild vorgesehen sind. Teilweise sind die Parkflächen mit Ladesäulen ausgestattet, an denen Sie Ihr Elektroauto laden können – manchmal sogar kostenlos.
- Bevorzugte Nutzung bestimmter Straßen: In einigen Städten dürfen Pkw mit E-Kennzeichen auf Busspur oder Taxispur fahren.
- Befreiung von Durchfahrtsverboten oder -beschränkungen: Teils gelten für Fahrzeuge mit E-Auto-Kennzeichen Ausnahmen beim Durchfahren bestimmter Streckenabschnitte, die Kfz mit regulärem Kennzeichen nicht oder nur eingeschränkt nutzen dürfen.
Wichtig: Jede Gemeinde entscheidet selbst, welche Regelungen sie rechtlich umsetzt. Bundesweit einheitliche E-Kennzeichen-Vorteile bzw. E-Kennzeichen-Hybrid-Vorteile gibt es deswegen nicht.
Zusätzliche finanzielle Vorteile für E-Kennzeichen sind im Rahmen der kommunalen E-Auto-Förderung möglich. Auch bei der Kfz-Steuer behandelt der Gesetzgeber Elektro-Pkw bevorzugt: Wer zwischen 2020 und 2025 ein reines Batterie-Elektrofahrzeug neu zulässt, zahlt zehn Jahre keine Elektroauto-Steuern.