- Festangestellte, Verbeamtete und Rentner:innen können ihre Kfz-Versicherung anteilig von der Steuer absetzen. Selbstständige können auch Teil- und Vollkaskoversicherung absetzen.
- Voraussetzung: Sie sind Versicherungsnehmer:in und Halter:in des Autos und verfügen über ein versteuerbares Einkommen.
- Festangestellte, Verbeamtete und Rentner:innen setzen maximal 1.900 Euro von der Steuer ab, Selbstständige maximal 2.800 Euro.
- Je nachdem, ob Sie das Auto ausschließlich privat oder auch beruflich nutzen, tragen Sie die Kosten an anderen Stellen in der Steuererklärung ein.
Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen

Kfz-Versicherung & Steuererklärung: Kurz erklärt
Ist die Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?
Wer kann die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?
Während Unternehmen Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kfz-Steuer von der Steuer absetzen können, ist für Privatpersonen lediglich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzbar. Kosten für die Kfz-Haftpflicht können sowohl Selbstständige als auch Festangestellte, Verbeamtete und Renter:innen von der Steuer absetzen. Für die beiden Gruppen ergeben sich einige Unterschiede:
Festangestellte, Verbeamtete, Rentner:innen, Pensionäre und Pensionärinnen
- Können lediglich Haftpflicht von der Steuer absetzen
- Können maximal 1.900 Euro an jährlichen Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen (u.A. Unfallversicherung, Krankenversicherung, Plegeversicherung)
Selbstständige
- Können neben Haftpflicht auch Beiträge ihrer Kaskoversicherung (= Vollkasko oder Teilkasko) geltend machen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Steuersatz ab.
- Können maximal 2.800 Euro an jährlichen Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Autoversicherung in der Steuererklärung anzugeben, ist ein steuerpflichtiges Einkommen notwendig. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie sowohl Versicherungsnehmer:in als auchFahrzeughalter bzw. Fahrzeughalterin sind. Zahlen Sie zum Beispiel die Kfz-Versicherung Ihres Kindes, ohne Halter:in des Pkw zu sein, können Sie die Beitragskosten nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wichtig: Die Steuererklärung, in der Sie Ihre Kfz-Versicherung angeben, ist für 2024 am 31. Juli 2025 fällig.
Kfz-Versicherung von Steuer absetzen: Wichtig fürs Finanzamt

Steuererklärung & Kfz-Versicherung: Notwendige Dokumente
Wer die Kfz-Versicherung in seiner Steuererklärung angeben will, braucht einen Nachweis über die gezahlten Versicherungsbeiträge im jeweiligen Steuerjahr.
- Meist erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer jedes Jahr eine Rechnung für das nächste Versicherungsjahr. Das Dokument können Sie als Nachweis für das Finanzamt verwenden. Alternativ nutzen Sie eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags als Beitragsnachweis oder Kontoauszüge, die bestätigen, dass Sie die Versicherungsprämie bezahlt haben. In den darauffolgenden Jahren reicht meist ein Nachweis über die Beitragszahlung.
- Reichen Sie Ihre Steuererklärung online über das elektronische Steuerprogramm ELSTER ein, schicken Sie nur gesetzlich vorgeschriebene Belege wie Spendenquittungen mit. Alle übrigen Quittungen und Nachweise sollten Sie auf Nachfrage vorlegen können, abheften und zehn Jahre aufheben.
- Geben Sie Ihre Steuererklärung per Post ab, schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare mit den erforderlichen Anlagen und Belegen als Einschreiben ans Finanzamt.
Fristen für Steuererklärung & nachträgliche Absetzung
Sie können Ihre Steuererklärung für 2024 bis zum 31. Juli 2025 abgeben. Darin machen Sie auch die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung geltend.
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung nachträglich absetzen, sind die meisten Finanzämter nachsichtig. Am erfolgreichsten ist das Nachreichen innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist. Sie steht jedem Steuerzahler bzw. jeder Steuerzahlerin zu und beginnt mit Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt. In dieser Zeit lässt sich der Steuerbescheid problemlos ändern.
Ist die Frist abgelaufen, besteht die Möglichkeit einer Änderung aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 Abgabenordnung). Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Es ist nicht auf Ihr grobes Verschulden zurückzuführen, dass Sie erst nachträglich von der Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung erfahren haben. Wann dieser Fall vorliegt, ist individuell zu klären.
- Sie werden in der Steuererklärung nicht ausdrücklich nach Vorsorgeversicherungen gefragt. Auch in der amtlichen Anleitung gibt es dazu keine Erklärung. Elektronische Steuerprogramme fragen in der Regel alle absetzbaren Posten ab.
Einspruch gegen den Steuerbescheid legen Sie schriftlich per Brief oder Fax ein. Verwenden Sie dabei die Worte Einspruch oder Widerspruch. Begründen Sie Ihren Einspruch, eventuell mithilfe von Belegen und Quittungen. Ebenfalls hilfreich: Legen Sie Urteile bei, die Ihre Argumentation untermauern. Fertigen Sie vor Versand eine Kopie aller Unterlagen an. Sicherer als ein Brief ist ein Einschreiben, da dann der Empfänger oder die Empfängerin die Annahme quittiert.


