Während Unternehmen Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kfz-Steuer von der Steuer absetzen können, ist für Privatpersonen lediglich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzbar. Kosten für die Kfz-Haftpflicht können sowohl Selbstständige als auch Festangestellte, Verbeamtete und Renter:innen von der Steuer absetzen. Für die beiden Gruppen ergeben sich einige Unterschiede:
Festangestellte, Verbeamtete, Rentner:innen, Pensionäre und Pensionärinnen
- Können lediglich Haftpflicht von der Steuer absetzen
- Können maximal 1.900 Euro an jährlichen Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen (u.A. Unfallversicherung, Krankenversicherung, Plegeversicherung)
Selbstständige
- Können neben Haftpflicht auch Beiträge ihrer Kaskoversicherung (= Vollkasko oder Teilkasko) geltend machen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Steuersatz ab.
- Können maximal 2.800 Euro an jährlichen Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen