0800 7243 959 Mo bis Sa 8-20 Uhr
Ein Mann im Auto informiert sich über das Absetzen der Kfz-Versicherung in der Steuerklärung
Unterlagen, Fristen, Geld sparen

Kfz-Versicherung in der Steuer­erklärung absetzen

  • Festangestellte, Verbeamtete und Rentner:innen können ihre Kfz-Versicherung anteilig von der Steuer absetzen. Selbst­ständige können auch Teil- und Vollkasko­versicherung absetzen.
  • Voraus­setzung: Sie sind Versicherungs­nehmer:in und Halter:in des Autos und verfügen über ein versteuerbares Einkommen.
  • Festangestellte, Verbeamtete und Rentner:innen setzen maximal 1.900 Euro von der Steuer ab, Selbstständige maximal 2.800 Euro.
  • Je nachdem, ob Sie das Auto ausschließlich privat oder auch beruflich nutzen, tragen Sie die Kosten an anderen Stellen in der Steuererklärung ein.
1 von 4
Die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung sind steuerlich absetzbar. Ob Sie nur Kfz-Haftpflicht oder auch Kfz-Teilkasko und Kfz-Vollkasko in der Steuererklärung angeben können, hängt von Berufsgruppe, Einkommen und Fahrzeugnutzung ab.

Während Unter­nehmen Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kfz-Steuer von der Steuer absetzen können, ist für Privatpersonen lediglich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzbar. Kosten für die Kfz-Haftpflicht können sowohl Selbst­ständige als auch Fest­angestellte, Verbeamtete und Renter:innen von der Steuer absetzen. Für die beiden Gruppen ergeben sich einige Unter­schiede:

Festangestellte, Verbeamtete, Rentner:innen, Pensio­näre und Pensionär­innen

  • Können lediglich Haftpflicht von der Steuer absetzen
  • Können maximal 1.900 Euro an jährlichen Vorsorge­leistungen von der Steuer absetzen (u.A. Unfall­versicherung, Kranken­versicherung, Plege­versicherung)

Selbstständige

  • Können neben Haftpflicht auch Beiträge ihrer Kasko­versicherung (= Vollkasko oder Teilkasko) geltend machen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Steuer­satz ab.
  • Können maximal 2.800 Euro an jährlichen Vorsorge­leistungen von der Steuer absetzen

Um die Auto­versicherung in der Steuer­erklärung anzugeben, ist ein steuer­pflichtiges Ein­kommen notwendig. Voraussetzung ist außer­dem, dass Sie sowohl Ver­sicherungs­nehmer:in als auch Fahrzeug­halter bzw. Fahrzeug­halterin sind. Zahlen Sie zum Beispiel die Kfz-Ver­sicherung Ihres Kindes, ohne Halter:in des Pkw zu sein, können Sie die Beitrags­kosten nicht in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen.

Wichtig: Die Steuererklärung, in der Sie Ihre Kfz-Versiche­rung an­geben, ist für 2023 am 31. August 2024 fällig. Da dieses Datum jedoch auf einen Samstag fällt, ist effek­tiver Abgabe­termin Montag, der 02. Septem­ber 2024.

2 von 4
Wo genau Sie den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung eintragen, hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis und der Nutzung ab: Sind Sie ange­stellt oder selbst­ständig, und nutzen Sie das Fahrzeug privat oder beruflich?

Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei rein privater Nutzung

Wer die Kfz-Versicherung bei rein privater Nutzung des Kfz absetzen möchte, trägt die Versicherungskosten im Steuerformular "Anlage Vorsorgeaufwand" unter "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" in die farblich hervorgehobene Zeile 46 ein.
  • Nutzen Sie das Auto aus­schließlich privat, gelten die Kfz-Versicherungs­kosten im Rahmen der Sonder­ausgaben als "sonstige Vorsorge­aufwendungen".
  • Theoretisch ist auch die Kfz-Haft­pflicht steuerlich absetzbar, das gilt auch, wenn Sie einen Zweitwagen versichern. Aber: Unter anderem zählen auch Kranken-, Pflege- und Unfall­versicherung zu den "sonstigen Vorsorge­aufwen­dungen". Deshalb ist der absetz­bare Höchst­satz in der Regel bereits erreicht.
  • Einzutragen in: Anlage Vorsorgeaufwand – 7: weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen – Zeile 46

Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei rein beruflicher Nutzung

Möchten Sie die Kfz-Versicherung bei rein beruflicher Nutzung des Kfz absetzen, tragen Sie die Versicherungskosten im Steuerformular "Anlage N" bei "Weitere Werbungskosten" in die farblich hervorgehobene Zeile 65 (Sonstiges) ein.
  • Nutzen Sie das Auto aus­schließlich für berufliche Fahrten, ist der Kfz-Haft­pflicht-Beitrag­ steuerlich absetzbar unter Werbungs­kosten.
  • In welchem Umfang und bis zu welcher Höchst­grenze Sie in diesem Fall die Kfz-Versiche­rung ab­setzen können, ist von Steuer­zahler:in zu Steuer­zahler:in unterschiedlich.
  • Entscheidend ist unter anderem, welche steuerlichen Vorteile Sie bereits bean­sprucht haben, zum Beispiel die Entfernungs­pauschale. Anders als bei Sonder­aus­gaben sind die Werbungs­kosten nicht gedeckelt.
  • Einzutragen in: Anlage N – 14: Weitere Werbungskosten – Zeile 65 (Sonstiges)

Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei privater und beruflicher Nutzung

  • Nutzen Sie Ihr Auto beruflich und privat, fällt der Haft­pflicht­beitrag für die beruf­liche Nutzung unter Werbungs­kosten und der private Anteil unter Sonder­ausgaben.
  • Fahrten zur Wohnung und zur ersten Tätig­keits­stätte sowie Familien­heim­fahrten im Rahmen der doppelten Haus­halts­führung können Sie in Ihrer Einkommens­steuer­erklärung mit der Entfernungs­pauschale abrechnen. Damit sind sämtliche Fahrt­kosten abgegolten. Sie können die Kfz-Ver­sicherung nicht zusätzlich als Werbungskosten absetzen.
  • Allerdings erlaubt es das Finanzamt, die Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung in voller Höhe als abzugs­fähige Sonder­ausgabe geltend zu machen – also zusätz­lich zur Kilo­meter­pauschale.
  • Um sich zusätzlich abzu­sichern, kann ein Fahrten­buch hilf­reich sein: Dokumen­tieren Sie Ihre Auto­fahrten darin, um das Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung aufzuzeigen. Im Falle einer Steuer­prüfung weisen Sie so genau nach, wie Sie Ihren Pkw genutzt haben.

Kfz-Versicherung absetzen als Selbstständige:r bei rein beruflicher Nutzung

  • Wer selbst­ständig ist und sein Auto beruflich nutzt, führt die Beiträge für die komplette Kfz-Versicherung als Be­triebs­­kosten an. Neben der Prämie Ihrer Kfz-Haft­pflicht sind dann auch die Kosten Ihrer Kfz-Teilkasko oder Kfz-Vollkasko in der Steuerer­klärung absetzbar.
  • Voraus­setzung für die Absetz­barkeit: Sie haben das Fahrzeug ins Betriebs­vermögen aufgenommen.
  • Ihr Auto ist im Privat­vermögen, wird aber beruflich genutzt? Dann besteht die Möglichkeit, die Kfz-Kosten über eine Nutzungseinlage anteilig als Betriebs­ausgaben abzusetzen. Fragen Sie im Zweifels­fall Ihren Steuer­berater bzw. Ihre Steuer­beraterin.
  • Einzutragen in: Anlage EÜR – Betriebsausgaben – Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten – Zeile 66 (Steuern, Versicherung und Maut)
3 von 4
Um die Autoversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, ist ein Nachweis über die gezahlten Beiträge nötig. In Ausnahme­fällen können Sie die Kfz-Versicherung nachträglich absetzen.
  

Wer die Kfz-Versiche­rung in seiner Steuer­erklärung angeben will, braucht einen Nachweis über die gezahlten Versicherungs­beiträge im jeweiligen Steuerjahr.

  • Meist erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer jedes Jahr eine Rechnung für das nächste Versicherungs­jahr. Das Dokument können Sie als Nachweis für das Finanzamt ver­wen­den. Alternativ nutzen Sie eine Kopie Ihres Versiche­rungs­vertrags als Beitragsnachweis oder Konto­auszüge, die bestätigen, dass Sie die Versicherungs­prämie bezahlt haben. In den darauf­folgenden Jahren reicht meist ein Nachweis über die Beitrags­zahlung.
  • Reichen Sie Ihre Steuer­erklärung online über das elektronische Steuer­pro­gramm ELSTER ein, schicken Sie nur gesetzlich vorgeschriebene Belege wie Spen­denquit­tungen mit. Alle übrigen Quittungen und Nach­wei­se sollten Sie auf Nach­frage vorlegen können, abheften und zehn Jahre auf­he­ben.
  • Geben Sie Ihre Steuer­erklärung per Post ab, schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare mit den erforderlichen Anlagen und Belegen als Einschreiben ans Finanz­amt.

Sie können Ihre Steuer­erklärung für 2023 bis zum 31. August 2024 abgeben. Darin machen Sie auch die Beiträge Ihrer Kfz-Ver­siche­rung geltend.

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung nach­träglich absetzen, sind die meisten Finanz­ämter nachsichtig. Am erfolg­reichsten ist das Nach­reichen inner­halb der einmonatigen Einspruchs­frist. Sie steht jedem Steuer­zahler bzw. jeder Steuerzahlerin zu und beginnt mit Erhalt des Steuerbescheids vom Finanz­amt. In dieser Zeit lässt sich der Steuer­bescheid problemlos ändern.

Ist die Frist abgelaufen, besteht die Möglichkeit einer Änderung aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 Abgaben­ordnung). Dafür gibt es zwei Voraus­setzungen:

  1. Es ist nicht auf Ihr grobes Verschulden zurückzuführen, dass Sie erst nach­träglich von der Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung erfahren haben. Wann dieser Fall vorliegt, ist individuell zu klären.
  2. Sie werden in der Steuererklärung nicht ausdrücklich nach Vor­sorge­versiche­rungen gefragt. Auch in der amtlichen Anleitung gibt es dazu keine Erklärung. Elektro­nische Steuer­programme fragen in der Regel alle absetz­baren Posten ab.

Einspruch gegen den Steuer­bescheid legen Sie schriftlich per Brief oder Fax ein. Verwenden Sie dabei die Worte Einspruch oder Wider­spruch. Begründen Sie Ihren Einspruch, eventuell mithilfe von Belegen und Quittungen. Ebenfalls hilfreich: Legen Sie Urteile bei, die Ihre Argumentation unter­mauern. Fertigen Sie vor Versand eine Kopie aller Unter­lagen an. Sicherer als ein Brief ist ein Ein­schreiben, da dann der Empfänger oder die Empfängerin die Annahme quittiert.

Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
4 von 4

Lohnt sich das Angeben der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung?

Ob sich eine spürbare steuer­liche Entlastung ergibt, wenn Sie die Kfz-Versicherung absetzen, hängt von Ihrem Ein­kommen ab. Vor allem bei Gut­verdienenden ist die abzugs­fähige Ober­grenze für Vor­sorge­ver­sicherungen oft schon mit Kranken- und Pflege­ver­sicherung erreicht.

Für Gering­ver­dienende lohnt es sich in der Regel, die Auto­ver­sicherung in der Steuer­erklärung anzugeben. Die jähr­liche Steuer­er­sparnis ist indivi­duell unterschiedlich und steht erst mit dem finalen Steuer­bescheid fest.

Können Versicherte zwei Kfz-Haftpflichtversicherungen von der Steuer absetzen?

Ja, das ist möglich. Ver­sicherungs­nehmer:innen können jede Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung in der Steuer­erklärung absetzen, da sie zugunsten Dritter leistet. Des­halb ist es theoretisch möglich, die Kfz-Haft­pflicht in der Steuer­erklärung für mehrere Fahr­zeuge anzugeben. Meist ist die Höchst­grenze aber schon vorher erreicht, sodass sich keine weiteren Steuer­erleichte­rungen ergeben.

Kann ich neben der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung auch den Schutzbrief angeben?

Ja, Sie können die Kosten für einen Schutzbrief von der Steuer absetzen. Voraus­setzung ist, dass Sie das Fahr­zeug rein beruf­lich nutzen. Wer sein Auto privat nutzt, kann den Kfz-Schutz­brief nicht steuerlich ab­schreiben.

Wie berechne ich die Kfz-Steuer mit HSN und TSN?

Sie möchten Ihre Kfz-Steuer ermitteln und Ihnen liegen Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) vor? Im Internet können Sie das ganz einfach bei einigen Anbietern in Erfahrung bringen. Dazu geben Sie im Kfz-Steuer-Rechner HSN und TSN in der vorgegebenen Maske ein und sehen sofort die Höhe Ihrer Kfz-Steuer.

Wie hoch sind Kfz-Steuern bei E-Autos?

Vollelektrische Fahrzeuge, die Sie zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 erstmalig zulassen, sind von der Kfz-Steuer befreit. Als Halter:in zahlen Sie bis zu zehn Jahre keine Elektroauto-Steuern. Die Steuer­befreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung bis maximal Ende 2030. Darüber hinaus können Stromer-Besitzer:innen weitere Elektroauto-Förderungen in Anspruch nehmen.

Gibt es Steuervorteile für Oldtimer?

Oldtimer genießen einen Sonder­status: Mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerlich begünstigt. Mit Pauschal­beträgen von 191,73 Euro für Pkw und 46,02 Euro für Motor­räder ist die Kfz-Steuer für Oldtimer meist deutlich günstiger als der reguläre Steuer­satz, der sich nach Hubraum und Schadstoff­klasse berechnet.

Lohnt sich Umrüsten und Umschlüsseln der Typklasse?

Einige Auto­modelle lassen sich in eine niedrigere Schad­stoff­klasse "umschlüsseln". Bescheinigt der Hersteller oder Händler Ihnen bessere Schad­stoff­grenz­werte, ist eine Um­schlüsse­lung per Emissions­schlüssel­nummer in eine umwelt­freundlichere Klasse möglich – und Sie sparen bei der Kfz-Steuer. Eignet sich Ihr Fahr­zeug nicht für eine Umschlüsse­lung, ist Umrüsten eine Alternative, um Steuern zu sparen. Besitzer:innen von Hybrid­fahrzeugen erhalten eine komplette Steuer­befreiung, wenn sie sich auf den elektrischen Antrieb beschränken. Bei Diesel­fahrzeugen kann ein besserer Kata­lysator für geringere Kfz-Steuer­beträge sorgen.

Kann ich als Privatperson die Kfz-Steuer absetzen?

Die Kfz-Steuer können nur Unternehmen und Selbstständige absetzen. Privatpersonen können die Steuer für ihren Dienstwagen absetzen, wenn sie selbstständig tätig sind und ihr privates Kfz zu dienstlichen Zwecken nutzen. Liegt die Nutzung zwischen 50 und 100 Prozent, gilt sie als "notwendiges Betriebsvermögen". Bei einer Nutzung zwischen zehn und 50 Prozent gilt sie als "gewillkürtes Betriebsvermögen". Halter:innen haben in diesem Fall zu entscheiden, ob sie das Fahrzeug dem privaten oder betrieblichen Vermögen zuordnen. In letzterem Fall kann die Kfz-Steuer abgesetzt werden. 
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular - wir kümmern uns darum.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Kfz-Versicherung.