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Homeoffice

Welche Regeln gelten für die Arbeit von zu Hause

(09.04.2020) Da sich das Coronavirus in Deutschland immer weiter ausbreitet, arbeiten viele Arbeitnehmer nun aus dem Homeoffice. Gerade für Homeoffice-Neulinge kann die Arbeit von zu Hause allerdings  einige Fragen aufwerfen. Ein paar goldene Grundregeln haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice?

Sie können Ihre Arbeitszeiten im Homeoffice relativ frei mit Ihrem Chef vereinbaren. Allerdings müssen Sie sich dennoch an das Arbeitszeitgesetz halten. Das heißt, dass Sie höchstens acht Stunden am Tag arbeiten dürfen. Unter gewissen Umständen können Sie Ihre Arbeitszeit zwar auf zehn Stunden verlängern. Die zusätzlich geleisteten Stunden müssen dann aber innerhalb von sechs Monaten abgegolten werden. 

Natürlich müssen Sie auch Ihre üblichen Ruhezeiten und Pausen einhalten. Arbeiten Sie an einem Tag mehr als sechs Stunden, ist eine Pause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer täglichen Arbeitszeit von über neun Stunden müssen Sie Ihre Tätigkeit mindestens 45 Minuten lang pausieren. Zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Muss ich immer erreichbar sein?

Hier gibt es keine gesetzlichen Regeln. Es kommt einzig und allein darauf an, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Sollte Ihr Chef darauf bestehen, dass Sie während Ihrer Arbeit Zuhause stets erreichbar sind, sollten Sie die Zeiten genau festhalten – am besten schriftlich.

Trotzdem haben Sie natürlich das Recht auf Pausen. Wie bereits beschrieben müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen sogar einhalten, da Sie auch im Homeoffice an das Arbeitszeitgesetz gebunden sind. Sie dürfen Ihre Pausen selbst gestalten und müssen währenddessen auch nicht erreichbar sein – trotzdem kann es ratsam sein, mit dem Arbeitgeber feste Pausenzeiten festzulegen oder sich für die Pause abzumelden. So vermeiden Sie Konflikte.

Tipp: Es gibt zwar keinen Dresscode im Homeoffice, trotzdem fällt es vielen Arbeitnehmern leichter, sich auf ihre Arbeit zu konzentrieren, wenn sie den Pyjama durch angemessene Kleidung ersetzen. 

Kann ich die Kosten für das Homeoffice von der Steuer absetzen?

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Kosten für das Homeoffice von der Steuer absetzen. Die Bedingungen sind:

  1. Das Homeoffice muss genutzt werden, weil kein regulärer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  2. In Ihrer Mietwohnung oder Ihrem Haus muss ein eigens dafür eingerichtetes Arbeitszimmer zur Verfügung stehen. 

Bei der zweiten Voraussetzung – dem Arbeitszimmer – sind die Gerichte sehr streng. Das Büro darf kein Durchgangszimmer sein. Dazu darf es nur mit einem Schreibtisch, einem Stuhl und einem Bücherregal oder Aktenschrank ausgestattet sein. Eine Couch oder ein Fernseher sind nicht gestattet, da der Raum sonst als privates Wohnumfeld ausgelegt wird. 

Erfüllen Sie beide Bedingungen, können Sie die Kosten für das Mobiliar, die Arbeitsmaterialien und die Renovierung Ihres Arbeitszimmers komplett von der Steuer absetzen. Heiz- und Stromkosten können anteilig angerechnet werden. 

Gut zu wissen: Bei geringer Tätigkeit im Homeoffice gilt ein Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr, der von der Steuer abgesetzt werden kann. Von einer geringen Tätigkeit wird dann ausgegangen, wenn das Homeoffice nicht den „beruflichen Mittelpunkt“ darstellt.

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