Grundsätzlich lohnt sich die Berufsrechtsschutzversicherung für alle, die in einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Angestellte des Öffentlichen Dienstes
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und will nicht einmal die vereinbarte Abfindung zahlen, die Ihnen zusteht? In einem solchen Fall können Sie vor Gericht ziehen – aber das kann teuer werden; sogar dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.
Gut, dass es für solche Fälle die Berufsrechtsschutzversicherung gibt. Umgangssprachlich wird sie als „Arbeitsrechtsschutz“ bezeichnet. Sie umfasst die finanzielle Absicherung von Rechtsstreitigkeiten in arbeitsrechtlichen Belangen. Dazu zählen zum Beispiel ausbleibende Gehälter, die Auszahlung von geleisteten Überstunden oder Streit über das Arbeitszeugnis. Auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten in dienst- und versorgungsrechtlichen Belangen von Beamten werden übernommen.
Grundsätzlich lohnt sich die Berufsrechtsschutzversicherung für alle, die in einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen:
Wollen Sie gegen Ihren Arbeitgeber klagen, fallen nicht nur Gerichtskosten, sondern auch Kosten für den Anwalt oder für Gutachten an. Damit Sie nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, zahlt die Berufsrechtsschutzversicherung.
Kosten, die übernommen werden:
Überprüfen Sie Ihren gewünschten Tarif genau, bevor Sie die Berufsrechtsschutz abschließen.
Hier lohnt es sich für Sie, nochmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.
Gut zu wissen: Abhängig vom Deckungskonzept sind Sie bei der Allianz mit bis zu einer unbegrenzten Versicherungssumme abgesichert. Außerdem erhalten Sie unabhängig, ob Ihr Fall versichert ist oder nicht, einen ersten telefonischen Rat.
Unser Rechtschutz-Service-Telefon steht Ihnen unter 0800 11225555 (aus dem Ausland 00800 11225555) zur Verfügung. Einer unserer qualifizierten Mitarbeiter hilft Ihnen dort gerne weiter: Sie erfahren, ob Ihr Fall vom Allianz Rechtsschutz übernommen wird. Außerdem können wir Sie mit einem unabhängigen Anwalt verbinden, mit dem Sie Ihren Fall im Rahmen einer Erstberatung besprechen. Wenn Sie möchten, empfehlen wir Ihnen auch einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.
Falls der von Ihnen gewählte Anbieter oder Netzkartenvertrag keine Verbindung zu kostenfreien 00800-Nummern zulässt, wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer +049 89 3800-3535.
Natürlich können Sie Ihren Rechtsfall auch schnell und unkompliziert online melden.